Wohnungsversicherung: Im Überblick
Die umfangreiche Hausratversicherung der Allianz
Sie suchen eine Hausratversicherung?
Braucht man als Mieter:in eine Hausratversicherung?
Wer schließt für möblierte Wohnungen eine Hausratversicherung ab: Mieter:in oder Vermieter:in?
Wohnen Sie in einem möblierten Apartment, schließt diese Versicherung in der Regel der Vermieter oder die Vermieterin ab. Denn ihm gehört das Inventar der möblierten Wohnung.
Aber auch in diesem Fall ist als Mieter oder Mieterin eine Hausratversicherung sinnvoll und notwendig. Denn eine Hausratversicherung schützt nicht nur Möbel, sondern auch Ihre Kleidung, Wertgegenstände und all Ihren Besitz innerhalb der Wohnung.
Zusätzlicher Schutz: Elementarversicherung für Mieter:innen
Hochwasser, Erdrutsche und Überschwemmungen: Extreme Wetterlagen werden immer häufiger – und betreffen auch Mietende. Denn dringt Hochwasser oder Schlamm in die angemietete Immobilie ein, werden Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Co. meist zerstört. Lagern Sie wertvolle Gegenstände oder Möbel im Keller, ist der Versicherungsschutz auch dann sinnvoll, wenn Sie eine Mietwohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses bewohnen.
Mieter:innen können ihren Hausrat mit dem Zusatzbaustein Extremwetterschutz auch vor diesen Gefahren schützen. Im Premium-Tarif der Allianz Hausratversicherung ist der Schutz inklusive.
Kennen Sie schon diese Versicherungsleistungen?
Rechtsschutz für Mieter:innen
Im Falle eines Rechtsstreits müssen Sie als Mieter:in in Vorkasse gehen und Anwalt, Gerichtskosten und Sachverständige selbst bezahlen. Eine Rechtschutzversicherung kann Sie vor diesen Kosten schützen. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Lebensbereich Wohnen für alle selbst bewohnten und privat selbst genutzten Immobilien in Deutschland sichert Sie nicht nur im Fall eines Gerichtsprozesses ab. Sie bietet Ihnen immer die Sicherheit, einen Anwalt einschalten zu können – und sei es nur, um sich beraten zu lassen.
Damit Sie im Streitfall geschützt sind
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung – Mieter:in oder Vermieter:in?
Als Mieter:in können Sie den Versicherungsschutz nicht abschließen. Denn das versicherte Objekt ist nicht Ihr Besitz.
Auch wenn Sie die Wohngebäudeversicherung nicht selbst abschließen, zahlen Sie diese als Mieter oder Mieterin über die Nebenkosten mit. Denn die Kosten für die Wohngebäudeversicherung gehören zu den umlagefähigen Kosten und dürfen daher auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden.
Tierhalterhaftpflicht schützt Haustierbesitzer:innen
Verursacht Ihre Katze, Ihr Meerschweinchen oder Ihr Hase Schäden, sind diese über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Anders sieht es bei Hunden aus: Für die Vierbeiner benötigen Sie eine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern oder je nach Hunderasse (Stichwort: Listenhunde) ist diese Versicherung sogar verpflichtend. Uriniert Ihr Hund beispielsweise auf das Parkett und dieses bleicht aus und muss ausgetauscht werden, müssen Sie die Kosten nicht selbst bezahlen.
Was möchten Sie zu Versicherungen für Mieter:innen noch wissen?
Was muss ich als Mieter:in mit meinen Versicherungen bei einem Umzug beachten?
Bei einem Umzug gibt es Vieles zu beachten – auch wenn es um Versicherungen geht. Denken Sie bei einem Umzug in eine neue Wohnung rechtzeitig daran, Ihren Versicherern rechtzeitig Ihre neue Anschrift mitzuteilen. So gehen Sie sicher, dass Sie und Ihre Besitztümer auch an Ihrer neuen Adresse geschützt sind.
Tipp: Unsere Umzugs-Checkliste hilft Ihnen, bei einem Umzug alle Fristen und To-Dos im Auge zu behalten.
Welche Versicherungen benötige ich für meine erste eigene Wohnung?
Mit dem Umzug in die eigene Wohnung kommt neben neuen Freiheiten auch Verantwortung auf Sie zu. Informieren Sie sich daher schon vorher darüber, welche Versicherungen Sie für die erste eigene Wohnung benötigen.
Welche Versicherung dürfen Vermieter:innen auf Mieter:innen umlegen?
Vermieter:innen können nur bestimmte Versicherungen auf Sie als Mieter:in umlegen, wie beispielsweise die Gebäudeversicherung, welche die Immobilie gegen Feuer, Sturm, Hochwasser und sonstige Elementarschäden absichert. Auch die Haus-Haftpflicht ist über die Nebenkostenabrechnung umlagefähig
Als Mieter:in können Sie selbst entscheiden, ob Sie beispielweise eine Hausratversicherung abschließen. Ohne den Versicherungsschutz kommen Sie im Schadensfall für die entstandenen Kosten auf. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin kann jedoch keine Hausratversicherung für die Mietwohnung abschließen und die Kosten auf Sie als Mieter oder Mieterin umlegen.
Gebühren für Müllbeseitigung oder Hausmeisterservice sind laufende Kosten, die per Betriebskostenabrechnung auf Mieter:innen umgelegt werden können.
Wer schließt die Glasversicherung ab – Mieter:in oder Vermieter:in?
Das kommt auf die Art der Glasversicherung an. Fenster, Türen, Tische, Kochfelder – in Wohnungen und an Gebäuden gibt es zahlreiche Verglasungen. Schäden an Glasgegenständen sind nicht immer in einer bestehenden Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung enthalten.
Als Mieter:in können Sie Ihre Hausratversicherung um eine Versicherung für Innenverglasung erweitern – und so zum Beispiel Ihre Aquarien, Kochfelder oder den Glastisch schützen.
Vermieter:inen können den Wohngebäudeschutz um einen Außen-Glasschutz aufstocken und so Fenster und Gebäudeverglasungen wie einen Wintergarten absichern. In den Premium-Tarifen der Allianz sind Glasschäden bereits inkludiert.
Wann sollte ich meinen Hausrat-Tarif anpassen?
Nach einem Umzug oder dem Zusammenzug mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin kann es sinnvoll sein, den Hausrat-Tarif auf die neue Wohnungsgröße anzupassen oder die Hausratversicherung zu wechseln.
DieAllianz Ansprechpartner:innen vor Ort unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Hausrat-Tarif an Ihre neue Wohnsituation anzupassen.