Wichtige Ver­sicher­ungen für Mieter:innen

Optimal abgesichert in den eigenen vier Wänden
Versicherungen für Mieter:innen: Junges paar sitzt zwischen Umzugskartons auf dem Fußoden einer Wohnung

Besonders wichtig für Mieter und Mieterinnen sind die Hausratversicherung und die Privat-Haftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung sichert Ihr persönliches Eigentum in der Wohnung ab, etwa gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Die Privat-Haftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum einen Schaden zufügen – dazu zählen auch sogenannte Mietsachschäden. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann für Mieter:innen sinnvoll sein, insbesondere bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vermieter:innen. Wenn Sie einen Hund besitzen, empfiehlt sich außerdem eine Hundehalterhaftpflichtversicherung – in einigen Bundesländern ist sie sogar Pflicht.

Bei uns können Sie alle wichtigen Versicherungen in einem Paket bündeln und profitieren dabei noch von unserem Bündelrabatt von bis zu 20 % gegenüber dem Einzelabschluss.

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Eine Hausratversicherung ist für alle sinnvoll, die eine Immobilie mieten und ihren Besitz in einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus gegen Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl absichern wollen.

Eine Hausratversicherung schützt Ihre Möbel, Kleidung, Schmuck und Elektroartikel unter anderem bei Schäden durch Brand, Explosion, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser.

Wohnen Sie in einem möblierten Apartment, schließt diese Versicherung in der Regel der Vermieter oder die Vermieterin ab. Denn ihm gehört das Inventar der möblierten Wohnung.

Aber auch in diesem Fall ist als Mieter oder Mieterin eine  Hausratversicherung sinnvoll und notwendig. Denn eine Hausratversicherung schützt nicht nur Möbel, sondern auch Ihre Kleidung, Wertgegenstände und all Ihren Besitz innerhalb der Wohnung.

Hochwasser, Erdrutsche und Überschwemmungen: Extreme Wetterlagen werden immer häufiger – und betreffen auch Mietende. Denn dringt Hochwasser oder Schlamm in die angemietete Immobilie ein, werden Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Co. meist zerstört. Lagern Sie wertvolle Gegenstände oder Möbel im Keller, ist der Versicherungsschutz auch dann sinnvoll, wenn Sie eine Mietwohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses bewohnen.

Mieter:innen können ihren Hausrat mit dem Zusatzbaustein Extremwetterschutz auch vor diesen Gefahren schützen. Im Premium-Tarif der Allianz Hausratversicherung ist der Schutz inklusive.  

 

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Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen – egal ob Sie eine Wohnung zur Miete haben oder ein Eigenheim bewohnen. 

Eine Privat-Haftpflicht schützt Sie, wenn Sie Dritten Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie versehentlich andere Personen verletzen oder deren Eigentum beschädigen – etwa eine gemietete Immobilie. 

Für Sie als Mieter und Mieterin einer Wohnung ist die Versicherung wichtig, weil sie auch leistet, wenn Ihnen beispielsweise im Badezimmer ein Cremetiegel herunterfällt und das Waschbecken bricht. Oder wenn ein Wasserschaden am Parkettboden entsteht, weil Ihnen die Waschmaschine in der Mietwohnung ausgelaufen ist. Solche Mietsachschäden müssen Sie nicht selbst bezahlen, sondern sind über Ihre Haftpflicht abgesichert.

Übrigens: Falls durch die ausgelaufene Waschmaschine ein Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen entsteht, sind Sie mit Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung auch geschützt.

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Nein. Vermieterin oder Vermieter dürfen den Abschluss bestimmter Versicherungen von Mieter:innen nicht fordern. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind nicht erlaubt und unwirksam. Wenn die vermietende Person von Ihnen als Mieter:in eine eigene Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung fordert, Sie aber keine abschließen möchten, dann ist das alleine Ihre Entscheidung und Sie müssen keine (miet-)rechtlichen Konsequenzen oder eine Kündigung fürchten.

Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder der Vermieterin unterstützt Sie die Rechtsschutzversicherung mit Wohnrechtsschutz.

Jedes Zusammenleben birgt Konfliktpotential – so auch das Verhältnis zwischen mietenden und vermieteten Parteien. Kommt es zu Streitigkeiten und es findet sich keine einvernehmliche Lösung, landet der Konflikt häufig vor Gericht. Und das kann schnell teuer werden.

Im Falle eines Rechtsstreits müssen Sie als Mieter:in in Vorkasse gehen und Anwalt, Gerichtskosten und Sachverständige selbst bezahlen. Eine Rechtschutzversicherung kann Sie vor diesen Kosten schützen. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Lebensbereich Wohnen für alle selbst bewohnten und privat selbst genutzten Immobilien in Deutschland sichert Sie nicht nur im Fall eines Gerichtsprozesses ab. Sie bietet Ihnen immer die Sicherheit, einen Anwalt einschalten zu können – und sei es nur, um sich beraten zu lassen.  

 

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Die Wohngebäudeversicherung schließen immer die Eigentümer:innen einer Immobilie ab. Eine Gebäudeversicherung für Mieter:innen gibt es nicht.

Auch wenn Sie die Wohngebäudeversicherung nicht selbst abschließen, zahlen Sie diese als Mieter oder Mieterin über die Nebenkosten mit. Denn die Kosten für die Wohngebäudeversicherung gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten und dürfen daher auf die Mietergemeinschaft "abgewälzt" werden.

Auch wohlerzogene Haustiere haben ihren eigenen Kopf, und so lassen sich Schäden im Zuhause nicht immer verhindern. Als Tierhalter:in müssen Sie für Schäden, die Ihr Haustier verursacht, in der Haftung – auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft.

Verursacht etwa Ihre Katze, Ihr Meerschweinchen oder Ihr Hase Schäden, sind diese über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Anders sieht es bei Hunden aus: Für die Vierbeiner benötigen Sie eine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern oder je nach Hunderasse (Stichwort: Listenhunde) ist diese Versicherung sogar verpflichtend. Uriniert Ihr Hund beispielsweise auf das Parkett und dieses bleicht aus und muss ausgetauscht werden, springt die Versicherung ein und Sie müssen die Kosten nicht selbst tragen.

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Die Privat-Haftpflichtversicherung ist die häufigste in Deutschland abgeschlossene Versicherung. Danach folgen die Absicherung für Kfz und Hausrat.

Laut Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind unter den fünf häufigsten Versicherungen, mit der Privat-Haftpflicht, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung, drei Versicherungen, die für Mieter und Mieterinnen sinnvoll sind:

  1. Private Haftpflichtversicherung (83%)
  2. Kfz-Versicherung (81 %)
  3. Hausratversicherung (76 %)
  4. Rechtsschutzversicherung (64 %)
  5. Private Unfallversicherung (26 %)
Quelle: https://www.gdv.de/de/themen/news/versicherungsschutz-versicherungsdichte-ueberversicherung-49418

Als Mieter:in sind vor allem die Hausrat- und Privat-Haftpflichtversicherung besonders wichtig. Diese schützen Ihr Eigentum und sichern Sie bei Schäden in der Mietwohnung umfangreich ab. Auch eine Rechtsschutzversicherung oder – wenn Sie ein Haustier haben – eine Tierhalterhaftpflicht kann sinnvoll sein. Mit unserem Online-Konfigurator stellen Sie sich genau die Versicherungen zusammen, die zu Ihrer Lebenssituation passen – flexibel, bedarfsgerecht und unkompliziert. Wenn Sie mehrere Versicherungen kombinieren, profitieren Sie außerdem von attraktiven Kombirabatten.

Was muss ich als Mieter:in mit meinen Versicherungen bei einem Umzug beachten?

Bei einem Umzug gibt es Vieles zu beachten – auch wenn es um Versicherungen geht. Denken Sie bei einem Umzug in eine neue Wohnung rechtzeitig daran, Ihren Versicherern rechtzeitig Ihre neue Anschrift mitzuteilen. So gehen Sie sicher, dass Sie und Ihre Besitztümer auch an Ihrer neuen Adresse geschützt sind. 

Tipp: Unsere Umzugs-Checkliste hilft Ihnen, bei einem Umzug alle Fristen und To-Dos im Auge zu behalten. 

Welche Versicherungen benötige ich für meine erste eigene Wohnung?

Mit dem Umzug in die eigene Wohnung kommt neben neuen Freiheiten auch Verantwortung auf Sie zu. Informieren Sie sich daher schon vorher darüber, welche Versicherungen Sie für die erste eigene Wohnung benötigen.

 

Welche Versicherung dürfen Vermieter:innen auf Mieter:innen umlegen?

Vermieter:innen können nur bestimmte Versicherungen auf Sie als Mieter:in umlegen, wie beispielsweise die Gebäudeversicherung, welche die Immobilie gegen Feuer, Sturm, Hochwasser und sonstige Elementarschäden absichert. Auch die Haus-Haftpflicht ist über die Nebenkostenabrechnung umlagefähig

Als Mieter:in können Sie selbst entscheiden, ob Sie beispielweise eine Hausratversicherung abschließen. Ohne den Versicherungsschutz kommen Sie im Schadensfall für die entstandenen Kosten auf. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin kann jedoch keine Hausratversicherung für die Mietwohnung abschließen und die Kosten auf Sie als Mieter oder Mieterin umlegen. 

Gebühren für Müllbeseitigung oder Hausmeisterservice sind laufende Kosten, die per Betriebskostenabrechnung auf Mieter:innen umgelegt werden können.

Wer schließt die Glasversicherung ab – Mieter:in oder Vermieter:in?

Das kommt auf die Art der Glasversicherung an. Fenster, Türen, Tische, Kochfelder – in Wohnungen und an Gebäuden gibt es zahlreiche Verglasungen. Schäden an Glasgegenständen sind nicht immer in einer bestehenden Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung enthalten.

Als Mieter:in können Sie Ihre Hausratversicherung um eine  Versicherung für Innenverglasung erweitern – und so zum Beispiel Ihre Aquarien, Kochfelder oder den Glastisch schützen. 

Vermieter:inen können den Wohngebäudeschutz um einen Außen-Glasschutz aufstocken und so Fenster und Gebäudeverglasungen wie einen Wintergarten absichern. In den Premium-Tarifen der Allianz sind Glasschäden  bereits inkludiert.

Wann sollte ich meinen Hausrat-Tarif anpassen?

Nach einem Umzug oder dem Zusammenzug mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin kann es sinnvoll sein, den Hausrat-Tarif auf die neue Wohnungsgröße anzupassen oder die Hausratversicherung zu wechseln

Die Allianz Ansprechpartner:innen vor Ort unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Hausrat-Tarif an Ihre neue Wohnsituation anzupassen. 

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