Das Wichtigste in Kürze Für Mieter:innen gibt es keine Versicherungspflicht. Das heißt: Vermieter oder Vermieterin dürfen Ihnen nicht vorschreiben, welche Versicherungen Sie als Mieter:in abschließen müssen. Die  Privat-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Mieter:innen. Empfehlenswert zur Absicherung Ihres Hab und Gut in der Mietwohnung ist die Hausratversicherung. Auch eine  Rechtsschutzversicherung ist für Mieter:innen sinnvoll.  Besitzen Sie einen Hund, lohnt sich außerdem eine Hundehalterhaftpflicht. Um eine Wohngebäudeversicherung brauchen Sie sich nicht zu kümmern, wenn Sie eine Wohnung mieten – dies ist Aufgabe der Eigentümerseite.
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Versicherungspflicht? 
Nein, die Vermieterin oder der Vermieter dürfen nicht den Abschluss bestimmter Versicherungen von Mieter:innen fordern.

Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind nicht erlaubt und unwirksam. Wenn die vermietende Person von Ihnen als Mieter:in eine eigene Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung fordert, Sie aber keine abschließen möchten, dann müssen Sie keine rechtlichen Konsequenzen oder eine Kündigung fürchten.

Bei Streitigkeiten mit Vermieter oder Vermieterin unterstützt Sie die Rechtsschutzversicherung.

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Schäden an Dritten
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen – egal ob Sie eine Wohnung zur Miete haben oder ein Eigenheim bewohnen. 

Eine Privat-Haftpflicht schützt Sie, wenn Sie Dritten Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie versehentlich andere Personen verletzen oder deren Eigentum beschädigen – etwa eine gemietete Immobilie. 

Für Sie als Mieter und Mieterin einer Wohnung ist die Versicherung wichtig, weil sie auch leistet, wenn Ihnen beispielsweise im Badezimmer ein Cremetiegel herunterfällt und das Waschbecken bricht. Oder wenn ein Wasserschaden  am Parkett entsteht, weil Ihnen die Waschmaschine in der Mietwohnung ausgelaufen ist. Solche Mietsachschäden müssen Sie nicht selbst bezahlen, sondern sind über Ihre Haftpflicht abgesichert. 

Übrigens: Falls durch die ausgelaufene Waschmaschine ein Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen entsteht, sind Sie mit Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung auch geschützt.

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Versicherungsschutz für Mieter:innen
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist die häufigste in Deutschland abgeschlossene Versicherung. 

Laut Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind unter den fünf häufigsten Versicherungen, mit der Privat-Haftpflicht, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung, drei Versicherungen, die für Mieter und Mieterinnen sinnvoll sind:

  1. Private Haftpflichtversicherung (83%)
  2. Kfz-Versicherung (81 %)
  3. Hausratversicherung (76 %)
  4. Rechtsschutzversicherung (64 %)
  5. Private Unfallversicherung (26 %)

Quelle: https://www.gdv.de/de/themen/news/versicherungsschutz-versicherungsdichte-ueberversicherung-49418

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Inventar in der Mietwohnung schützen
Ja, eine Hausratversicherung ist für alle sinnvoll, die eine Immobilie mieten, denn sie schützt Ihren Besitz in einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus.
Eine Hausratversicherung schützt Ihre Möbel, Kleidung, Schmuck und Elektroartikel unter anderem bei Schäden durch Brand, Explosion, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser.

Wohnen Sie in einem möblierten Apartment, schließt diese Versicherung in der Regel der Vermieter oder die Vermieterin ab. Denn ihm gehört das Inventar der möblierten Wohnung.

Aber auch in diesem Fall ist als Mieter oder Mieterin eine  Hausratversicherung sinnvoll und notwendig. Denn eine Hausratversicherung schützt nicht nur Möbel, sondern auch Ihre Kleidung, Wertgegenstände und all Ihren Besitz innerhalb der Wohnung.

Hochwasser, Erdrutsche und Überschwemmungen: Extreme Wetterlagen werden immer häufiger – und betreffen auch Mietende. Denn dringt Hochwasser oder Schlamm in die angemietete Immobilie ein, werden Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Co. meist zerstört. Lagern Sie wertvolle Gegenstände oder Möbel im Keller, ist der Versicherungsschutz auch dann sinnvoll, wenn Sie eine Mietwohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses bewohnen.

Mieter:innen können ihren Hausrat mit dem Zusatzbaustein Extremwetterschutz auch vor diesen Gefahren schützen. Im Premium-Tarif der Allianz Hausratversicherung ist der Schutz inklusive.  

 

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Streit mit Vermieter:in oder Nachbarschaft
Jedes Zusammenleben birgt Konfliktpotential – so auch das Verhältnis zwischen mietenden und vermieteten Parteien. Kommt es zu Streitigkeiten und es findet sich keine einvernehmliche Lösung, landet der Konflikt häufig vor Gericht. Und das kann schnell teuer werden.

Im Falle eines Rechtsstreits müssen Sie als Mieter:in in Vorkasse gehen und Anwalt, Gerichtskosten und Sachverständige selbst bezahlen. Eine Rechtschutzversicherung kann Sie vor diesen Kosten schützen. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Lebensbereich Wohnen für alle selbst bewohnten und privat selbst genutzten Immobilien in Deutschland sichert Sie nicht nur im Fall eines Gerichtsprozesses ab. Sie bietet Ihnen immer die Sicherheit, einen Anwalt einschalten zu können – und sei es nur, um sich beraten zu lassen.  

 

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Gebäudeschutz
Die Wohngebäudeversicherung schließen immer die Eigentümer einer Immobilie ab. Eine Gebäudeversicherung für Mieter:innen gibt es nicht. 

Als Mieter:in können Sie den Versicherungsschutz nicht abschließen. Denn das versicherte Objekt ist nicht Ihr Besitz.

Auch wenn Sie die Wohngebäudeversicherung nicht selbst abschließen, zahlen Sie diese als Mieter oder Mieterin über die Nebenkosten mit. Denn die Kosten für die Wohngebäudeversicherung gehören zu den umlagefähigen Kosten und dürfen daher auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden.

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Haustiere als Mieter:in versichern
Auch wohlerzogene Haustiere haben ihren eigenen Kopf. Schäden lassen sich nicht immer verhindern. Als Tierhalter kommen Sie für alle Schäden auf, die Ihr Haustier verursacht – auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft.

Verursacht Ihre Katze, Ihr Meerschweinchen oder Ihr Hase Schäden, sind diese über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Anders sieht es bei Hunden aus: Für die Vierbeiner benötigen Sie eine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern oder je nach Hunderasse (Stichwort: Listenhunde) ist diese Versicherung sogar verpflichtend. Uriniert Ihr Hund beispielsweise auf das Parkett und dieses bleicht aus und muss ausgetauscht werden, müssen Sie die Kosten nicht selbst bezahlen.

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Häufige Fragen
  • Was muss ich als Mieter:in mit meinen Versicherungen bei einem Umzug beachten?

    Bei einem Umzug  gibt es Vieles zu beachten – auch wenn es um Versicherungen geht. Denken Sie bei einem Umzug in eine neue Wohnung rechtzeitig daran, Ihren Versicherern rechtzeitig Ihre neue Anschrift mitzuteilen. So gehen Sie sicher, dass Sie und Ihre Besitztümer auch an Ihrer neuen Adresse geschützt sind. 

    Tipp: Unsere Umzugs-Checkliste hilft Ihnen, bei einem Umzug alle Fristen und To-Dos im Auge zu behalten. 

  • Welche Versicherungen benötige ich für meine erste eigene Wohnung?

    Mit dem Umzug in die eigene Wohnung kommt neben neuen Freiheiten auch Verantwortung auf Sie zu. Informieren Sie sich daher schon vorher darüber, welche Versicherungen Sie für die erste eigene Wohnung benötigen.

     

  • Welche Versicherung dürfen Vermieter:innen auf Mieter:innen umlegen?

    Vermieter:innen können nur bestimmte Versicherungen auf Sie als Mieter:in umlegen, wie beispielsweise die Gebäudeversicherung, welche die Immobilie gegen Feuer, Sturm, Hochwasser und sonstige Elementarschäden absichert. Auch die Haus-Haftpflicht ist über die Nebenkostenabrechnung umlagefähig.

    Als Mieter:in können Sie selbst entscheiden, ob Sie beispielweise eine Hausratversicherung abschließen. Ohne den Versicherungsschutz kommen Sie im Schadensfall für die entstandenen Kosten auf. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin kann jedoch keine Hausratversicherung für die Mietwohnung abschließen und die Kosten auf Sie als Mieter oder Mieterin umlegen. 

    Gebühren für Müllbeseitigung oder Hausmeisterservice sind laufende Kosten, die per Betriebskostenabrechnung auf Mieter:innen umgelegt werden können.

  • Wer schließt die Glasversicherung ab – Mieter:in oder Vermieter:in?

    Das kommt auf die Art der Glasversicherung an. Fenster, Türen, Tische, Kochfelder – in Wohnungen und an Gebäuden gibt es zahlreiche Verglasungen. Schäden an Glasgegenständen sind nicht immer in einer bestehenden Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung enthalten.

    Als Mieter:in können Sie Ihre Hausratversicherung um eine  Versicherung für Innenverglasung erweitern – und so zum Beispiel Ihre Aquarien, Kochfelder oder den Glastisch schützen. 

    Vermieter:inen können den Wohngebäudeschutz um einen Außen-Glasschutz aufstocken und so Fenster und Gebäudeverglasungen wie einen Wintergarten absichern. In den Premium-Tarifen der Allianz sind Glasschäden  bereits inkludiert.

  • Wann sollte ich meinen Hausrat-Tarif anpassen?

    Nach einem Umzug oder dem Zusammenzug mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin kann es sinnvoll sein, den Hausrat-Tarif auf die neue Wohnungsgröße anzupassen oder die Hausratversicherung zu wechseln

    Die Allianz Ansprechpartner:innen vor Ort unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Hausrat-Tarif an Ihre neue Wohnsituation anzupassen. 

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