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Welche Versicherungen sind für Mieter:innen sinnvoll?

Gut abgesichert in den eigenen vier Wänden
Versicherungen für Mieter:innen: Junges Paar sitzt zwischen Umzugskartons auf dem Fußboden einer Wohnung

Für Mieter und Mieterinnen empfehlen sich die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung kann Ihr persönliches Eigentum in der Wohnung absichern, etwa gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Die Privat-Haftpflicht kann Sie vor den finanziellen Folgen schützen, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum einen Schaden zufügen – dazu zählen auch sogenannte Mietsachschäden. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann für Mieter:innen sinnvoll sein, insbesondere bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vermieter:innen. Wenn Sie einen Hund besitzen, empfiehlt sich außerdem eine Hundehalterhaftpflichtversicherung – in einigen Bundesländern ist sie sogar Pflicht.

Bei der Allianz können Sie alle relevanten Versicherungen in einem Paket bündeln und profitieren dabei noch von unserem Bündelnachlass von bis zu 20 % gegenüber dem Einzelabschluss.

Eine Hausratversicherung ist grundsätzlich für alle sinnvoll, die eine Immobilie mieten und ihren Besitz in einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus gegen Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl absichern wollen.

Mehr dazu:

Wohnen Sie in einem möblierten Apartment, schließt die Hausratversicherung in der Regel der Vermieter oder die Vermieterin ab. Denn ihm oder ihr gehört das Inventar der möblierten Wohnung.

Aber auch in diesem Fall ist als Mieter oder Mieterin eine eigene Hausratversicherung sinnvoll, denn sie versichert nicht nur Möbel, sondern auch unter anderem Ihre Elektronikgeräte, Kleidung und Wertgegenstände – also all Ihren persönlichen Besitz innerhalb der Wohnung.

Hochwasser, Erdrutsche und Überschwemmungen: Schäden durch extreme Wetterlagen werden immer häufiger – und das betrifft auch Mieter:innen. Dringt etwa Hochwasser oder Schlamm in Ihre Mietwohnung oder gemietetes Haus ein, verursacht das teure Schäden an Möbeln und Inventar. Im schlimmsten Fall wird Ihr ganzer Hausrat vollständig zertstört.

Selbst, wenn Sie eine Mietwohnung im Obergeschoss bewohnen, aber Gegenstände von Wert oder Möbel im Keller lagern, ist der Hausratschutz sinnvoll. Er greift auch bei Schäden in Räumen die zu Ihrer Mietwohnung oder Ihrem gemieteten Haus gehören, wie Kellerabteile oder Garagen.

Mieter:innen können ihren Hausrat mit dem optionalen Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" der Allianz Hausratversicherung auch bei Elementarschäden schützen.

Im Premium-Tarif unserer Hausratversicherung ist der Schutz inklusive.

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Eine Privat-Haftpflicht schützt Sie, wenn Sie Dritten Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie versehentlich andere Personen verletzen oder deren Eigentum beschädigen – etwa eine gemietete Immobilie.

Für Sie als Mieter und Mieterin einer Wohnung ist die Versicherung sinnvoll, weil sie auch leistet, wenn Ihnen beispielsweise im Badezimmer ein Cremetiegel herunterfällt und das Waschbecken bricht. Oder wenn ein Wasserschaden am Parkettboden entsteht, weil Ihnen die Waschmaschine in der Mietwohnung ausgelaufen ist. Solche Mietsachschäden müssen Sie nicht selbst bezahlen, sondern sind über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Übrigens: Auch wenn durch die ausgelaufene Waschmaschine ein Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen entsteht, schützt Sie Ihre Privat-Haftpflichtversicherung.

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Nein. Die Vermieterin oder der Vermieter darf den Abschluss bestimmter Versicherungen von Mieter:innen nicht fordern. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind nicht erlaubt und unwirksam. Wenn die vermietende Person von Ihnen als Mieter:in eine eigene Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung fordert, Sie aber keine abschließen möchten, dann ist das alleine Ihre Entscheidung und Sie müssen keine (miet-)rechtlichen Konsequenzen oder eine Kündigung fürchten.

Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder der Vermieterin unterstützt Sie die Rechtsschutzversicherung mit Wohnrechtsschutz.

Jedes Zusammenleben birgt Konfliktpotenzial – so auch das Verhältnis zwischen mietenden und vermietenden Parteien. Kommt es zu Streitigkeiten und es findet sich keine einvernehmliche Lösung, landet der Konflikt häufig vor Gericht. Und das kann schnell teuer werden.

Im Falle eines Rechtsstreits müssen Sie als Mieter:in in Vorkasse gehen und Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten selbst bezahlen. Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie vor diesen Kosten schützen. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Lebensbereich Wohnen für alle selbst bewohnten und privat selbst genutzten Immobilien in Deutschland sichert Sie nicht nur im Fall eines Gerichtsprozesses ab. Sie bietet Ihnen immer die Sicherheit, einen Anwalt einschalten zu können – und sei es nur, um sich beraten zu lassen.

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Die Wohngebäudeversicherung schließen immer die Eigentümer:innen einer Immobilie ab. Eine Gebäudeversicherung für Mieter:innen gibt es nicht.

Auch wenn Sie die Wohngebäudeversicherung nicht selbst abschließen, zahlen Sie diese als Mieter oder Mieterin über die Nebenkosten mit. Denn die Kosten für die Wohngebäudeversicherung gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten und dürfen daher auf die Mietergemeinschaft "abgewälzt" werden.

Verursacht etwa Ihre Katze, Ihr Meerschweinchen oder Ihr Hase Schäden, sind diese über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Anders sieht es bei Hunden aus: Für die Vierbeiner benötigen Sie eine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern oder je nach Hunderasse (Stichwort: Listenhunde) ist diese Versicherung sogar verpflichtend. Uriniert Ihr Hund beispielsweise auf das Parkett und dieses bleicht aus und muss ausgetauscht werden, springt die Versicherung ein und Sie müssen die Kosten nicht selbst tragen.

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Laut Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) sind mit der Privat-Haftpflicht-, der Hausrat- und der Rechtsschutzversicherung drei Versicherungen unter den fünf häufigsten für Mieter:innen sinnvollen Versicherungen:

  1. Private Haftpflichtversicherung (83 %)
  2. Kfz-Versicherung (81 %)
  3. Hausratversicherung (76 %)
  4. Rechtsschutzversicherung (64 %)
  5. Private Unfallversicherung (26 %)
Quelle: https://www.gdv.de/de/themen/news/versicherungsschutz-versicherungsdichte-ueberversicherung-49418

Für Sie als Mieter:in sind Hausratversicherung und Privat-Haftpflichtversicherung besonders sinnvoll. Diese schützen Ihr Eigentum und sichern Sie bei Schäden in der Mietwohnung umfangreich ab. Auch eine Rechtsschutzversicherung oder – wenn Sie ein Haustier haben – eine Tierhalterhaftpflicht kann sinnvoll sein. Wenn Sie mehrere Versicherungen kombinieren, profitieren Sie außerdem von attraktiven Kombinachlässen.

Welche Versicherungen benötige ich für meine erste eigene Wohnung?

Mit dem Umzug in die eigene Wohnung kommt neben neuen Freiheiten auch Verantwortung auf Sie zu. Informieren Sie sich daher schon vorher darüber, welche Versicherungen Sie für die erste eigene Wohnung benötigen.

Was muss ich als Mieter:in mit meinen Versicherungen bei einem Umzug beachten?

Bei einem Umzug gibt es vieles zu beachten – auch wenn es um den Versicherungsschutz geht. Denken Sie bei einem Umzug in eine neue Wohnung daran, Ihren Versicherern rechtzeitig Ihre neue Anschrift mitzuteilen. So gehen Sie sicher, dass Sie und Ihre Besitztümer auch an Ihrer neuen Adresse geschützt sind.

Unsere Umzugs-Checkliste hilft Ihnen, bei einem Umzug alle Fristen und To-Dos im Auge zu behalten.

Welche Versicherungen dürfen Vermieter:innen auf Mieter:innen umlegen?

Vermieter:innen können nur bestimmte Versicherungen auf Sie als Mieter:in umlegen, wie beispielsweise die Gebäudeversicherung, welche die Immobilie gegen Feuer, Sturm, Hochwasser und sonstige Elementarschäden absichert. Auch die Haus-Haftpflicht ist über die Nebenkostenabrechnung umlagefähig.

Als Mieter:in können Sie selbst entscheiden, ob Sie beispielweise eine Hausratversicherung abschließen. Ohne den Versicherungsschutz kommen Sie im Schadensfall für die entstandenen Kosten auf. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin kann jedoch keine Hausratversicherung für die Mietwohnung abschließen und die Kosten auf Sie als Mieter oder Mieterin umlegen.

Gebühren für Müllbeseitigung oder Hausmeisterservice sind laufende Kosten, die per Betriebskostenabrechnung auf Mieter:innen umgelegt werden können.

Wer zahlt bei einer zerbrochenen Glastür in der Wohnung?

Wer für eine zerbrochene Glastür in der Mietwohnung zahlt, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist und welche Versicherung besteht. Beschädigt jemand eine fremde Glastür, kann die private Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Unabhängig davon können Bruchschäden an Glas über eine Glasversicherung abgesichert sein.

Mieter:innen können zusammen mit der Hausratversicherung einen Baustein zum Schutz der Innenverglasung abschließen. Diese kann unter anderem Schäden an Glastüren, Glastischen, Kochfeldern oder Aquarien abdecken.

Vermieter:innen können ihre Wohngebäudeversicherung um den Schutz der Außenverglasung ergänzen, der unter anderem Fenster, Außentüren und andere Gebäudeverglasungen absichert.

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