Kurz erklärt in 30 Sekunden
Gefälligkeitsschäden: Das Wichtigste in Kürze
- Helfen Sie Freunden oder Nachbarn aus Nettigkeit, ohne eine entgeltliche Gegenleistung zu erhalten, und verursachen dabei einen Schaden, bezeichnet man diesen als Gefälligkeitsschaden.
- Häufig kommt es insbesondere bei Umzügen zu Gefälligkeitsschäden, zum Beispiel, wenn Sie einen Umzugskarton fallen lassen und der Inhalt zu Bruch geht. Oder wenn Sie auf die Wohnung eines Nachbarn aufpassen, während dieser im Urlaub ist, und dabei einen Schaden verursachen.
- Solche Gefälligkeitsschäden sind grundsätzlich von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
4 von 5
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
5 von 5
Unsere Empfehlung
Informiert und abgesichert in jeder Situation
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Fahrradversicherung?


Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.

Finden Sie den
passenden Tarif
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Hausratversicherung mit Fahrradschutz.