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Allianz - Private Haftpflicht - Gefälligkeitsschäden: Frau bringt einen Korb mit Dekoartikeln und Büchern die Treppe hoch im Hintergrund Umzugshelfer
Freundschaftsdienst und Co.

Gefälligkeitsschäden: Abgesichert dank Privathaftpflicht

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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Helfen Sie Freunden oder Nachbarn aus Nettigkeit, ohne eine entgeltliche Gegenleistung zu erhalten, und verursachen dabei einen Schaden, bezeichnet man diesen als Gefälligkeitsschaden.
  • Häufig kommt es insbesondere bei Umzügen zu Gefälligkeitsschäden, zum Beispiel, wenn Sie einen Umzugskarton fallen lassen und der Inhalt zu Bruch geht. Oder wenn Sie auf die Wohnung eines Nachbarn aufpassen, während dieser im Urlaub ist, und dabei einen Schaden verursachen.
  • Solche Gefälligkeitsschäden sind grundsätzlich von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
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Definition

Der Gefälligkeitsschaden ist ein juristischer Begriff aus dem Privatrecht. Der Definition nach handelt es sich um einen Schaden, der im Zuge einer unentgeltlichen Gefälligkeitshandlung entsteht, zum Beispiel bei einer Hilfeleistung im Rahmen eines Freundschaftsdienst oder von Nachbarschaftshilfe. Je nach Schadensfall können dabei Kosten von mehreren tausend Euro entstehen.

Doch wer haftet für den entstandenen Schaden? Schließlich soll der Geschädigte nicht auf den Kosten sitzen bleiben, andererseits soll durch einen freundschaftlichen Dienst kein zu großes finanzielles Risiko entstehen. Entscheidend für den Schadensersatz ist die versicherungsrechtliche Situation. Ist der Verursacher des Schadens haftpflichtversichert, reguliert dessen Versicherung im Normalfall den Schaden. Andernfalls greift ein stillschweigender Haftungsausschluss. Das bedeutet, dass der Verursacher in dem Fall nicht für die Schadenskosten aufkommen muss.

Da sich Schadensverursacher und Geschädigter in vielen Fällen kennen, oder sich sogar nahe stehen, besteht aus Sicht des Versicherers ein besonders hohes Missbrauchspotential. Wird der Privathaftpflicht ein Gefälligkeitsschäden gemeldet, prüft sie diesen besonders gründlich.

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Schaden melden
Gefälligkeitsschäden, die Sie Dritten zufügen, werden grundsätzlich von der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung sind solche Schäden bis zur Deckungssumme Ihres Vertrages mitversichert.

Sind Sie der Geschädigte eines Gefälligkeitsschadens, können Sie mit dem Verursacher besprechen, wie das weitere Vorgehen aussehen soll. Wenn eine Einreichung des Schadens bei der Versicherung nicht gewünscht ist, kann der Schaden natürlich auch aus eigener Tasche beglichen werden. Ohne bestehende Haftpflichtversicherung auf Seiten des Schadenverursachers greift allerdings der stillschweigende Haftungsausschluss.

Sind Sie der Verursacher des Gefälligkeitsschadens und verfügen über eine private Haftpflichtversicherung, können Sie Ihre Versicherung kontaktieren und den Schaden melden. Diese prüft dann die Sachlage.

Bei der Allianz ist die Deckungssumme von Ihrem Tarif abhängig, den Sie gewählt haben. Wenn Sie einen Gefälligkeitsschaden verursachen, melden Sie diesen bequem online unter Meine Allianz oder im Servicebereich. Hier können Sie auch jederzeit den Bearbeitungsstand prüfen:

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Beispiele
Von einer Gefälligkeitshandlung ist die Rede, wenn man freiwillig und ohne finanzielle Gegenleistung Freunden, Bekannten, Nachbarn oder fremden Personen hilft.
Allianz - Privat Haftpflichtversicherung - Gefälligkeitsschaeden: Drei Männer spülen Geschirr
Allianz - Privat Haftpflichtversicherung - Gefälligkeitsschaeden: Drei Männer spülen Geschirr

Durch einen Moment der Unachtsamkeit oder ein Missgeschick sind kleinere Schäden wie Kratzer oder Defekte am Eigentum des anderen auch bei Gefälligkeitsdiensten keine Seltenheit. Typische Beispielfälle für Gefälligkeitsschäden sind:

  • Umzugsarbeiten: Ein Umzugshelfer beschädigt beim Transport ein teures Möbelstück oder Elektrogerät.
  • Nachbarschaftshilfe: Während Ihr Nachbar im Urlaub ist, gießen Sie seine Blumen und stoßen dabei versehentlich einen wertvollen Dekorationsgegenstand um.
  • Freundschaftsdienst: Beim Geschirrspülen auf einer Party fällt wertvolles Geschirr herunter und zerbricht.
  • Freiwillige Unterstützung fremder Personen: Sie helfen einer älteren Dame auf einem Supermarktparkplatz, ihre Einkäufe in den Kofferraum zu laden und verkratzen dabei versehentlich ihren Pkw. 
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Versicherungsschutz im Schadensfall
  • … durch den Versicherungsnehmer einem Dritten im Rahmen eines Gefälligkeitsdienstes ein Schaden entsteht. Zum Beispiel, wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und Sie dabei Schäden am neuen Parkett verursachen.
  • … der Schaden fahrlässig entstanden ist. Als Umzugshelfer stellen Sie beispielsweise den Fernseher Ihres Bekannten auf dem Treppenabsatz ab und das Gerät fällt herunter. Bei der Allianz ist auch grobe Fahrlässigkeit in der Privathaftpflicht immer mitversichert.
  • … Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben. In diesem Fall gilt kein Haftungsausschluss und der Verursacher muss aus eigener Tasche bezahlen, denn bei Vorsatz greift die Haftpflichtversicherung nie.
  • … Sie einem Familienmitglied helfen, das über dieselbe Haftpflichtpolice wie Sie versichert ist, und dabei einen Schaden verursachen. Ihre Haftpflicht kommt nur für Schäden auf, die Dritten entstehen.
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