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Allianz - Private Haftpflicht - Gefälligkeitsschäden: Frau bringt einen Korb mit Dekoartikeln und Büchern die Treppe hoch im Hintergrund Umzugshelfer
Freundschaftsdienst und Co.

Gefälligkeits­schäden: Abge­sichert dank Privat­haft­pflicht

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Das Wichtigste in Kürze Helfen Sie Menschen, die Ihnen nahe stehen aus Nettigkeit, ohne eine entgeltliche Gegenleistung zu erhalten, und verursachen dabei einen Schaden, bezeichnet man diesen als Gefälligkeitsschaden. Häufig kommt es insbesondere bei Umzügen zu Gefälligkeitsschäden, zum Beispiel, wenn Sie einen Umzugskarton fallen lassen und der Inhalt zu Bruch geht. Oder wenn Sie auf die Wohnung Ihrer Nachbarn aufpassen, während diese im Urlaub sind, und dabei einen Schaden verursachen. Solche Gefälligkeitsschäden sind grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
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Definition

Der Gefälligkeitsschaden ist ein juristischer Begriff aus dem Privatrecht. Der Definition nach handelt es sich um einen Schaden, der im Zuge einer unentgeltlichen Gefälligkeitshandlung entsteht, zum Beispiel bei einer Hilfeleistung im Rahmen eines Freundschaftsdienst oder von Nachbarschaftshilfe. Je nach Schadensfall können dabei Kosten von mehreren tausend Euro entstehen.

Doch wer haftet für den entstandenen Schaden? Schließlich soll der oder die Geschädigte nicht auf den Kosten sitzen bleiben, andererseits soll durch einen freundschaftlichen Dienst kein zu großes finanzielles Risiko entstehen. Entscheidend für den Schadenersatz ist die versicherungsrechtliche Situation. Sind die Verursachenden des Schadens haftpflichtversichert, reguliert deren Versicherung im Normalfall den Schaden. Andernfalls greift ein stillschweigender Haftungsausschluss. Das bedeutet, dass die Verursacherin oder der Verursacher in dem Fall nicht für die Schadenskosten aufkommen müssen.

Da sich Schadensverursacher und Geschädigte in vielen Fällen kennen, oder sich sogar nahe stehen, besteht aus Sicht des Versicherers ein besonders hohes Missbrauchspotential. Wird der Privathaftpflicht ein Gefälligkeitsschaden gemeldet, prüft sie diesen besonders gründlich.

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Gefälligkeitsschäden
Grundsätzlich deckt die Privat-Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden ab. Wer tatsächlich im Schadensfall haftet, hängt allerdings von der versicherungsrechtlichen Situation ab.

Gefälligkeitsschäden können schnell passieren. Bieten Sie Ihre Hilfe im Rahmen eines Freundschaftsdienstes an und verursachen dabei einen Schaden, beschädigen Sie z. B. beim Umzug eines Freundes ein Möbelstück beim Transport, können Schäden in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Doch wer haftet bei Gefälligkeiten? Das ist abhängig von der jeweiligen Situation. Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Verfügen Sie über eine private Haftpflichtversicherung, können Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden. In welcher Höhe der Versicherer für den Gefälligkeitsschaden aufkommt, hängt von der Sachlage des Schadensfalls und der Deckungssumme Ihrer Versicherung ab.
  • Möchten Sie den Schadensfall nicht melden, können Sie auch selbst die entstandenen Kosten übernehmen.
  • Sollten Sie keine Privat-Haftpflichtversicherung haben, greift der stillschweigende Haftungsausschluss. Das bedeutet, dass der oder die Geschädigte unter Umständen auf den Kosten sitzenbleibt. In diesem Fall wäre es ratsam, vor einem Freundschaftsdienst auf die fehlende Privat-Haftpflichtversicherung hinzuweisen.

Ihr Freund hilft Ihnen beim Umzug. Beim Transport des Fernsehers stößt er unglücklich an das Geländer des Treppenhauses und verursacht einen Sprung im LED-Display. Es entsteht ein Schaden von mehreren hundert Euro. Er meldet den Schadensfall seiner Privat-Haftpflichtversicherung, die nach Prüfung der Sachlage den Schaden vollständig übernimmt.

Bitte beachten Sie: Bei Gefälligkeitsschäden kennen sich Schadensverursacher:in und Geschädigte oder Geschädigter häufig. Möglicherweise sind es sogar Familienangehörige, die einen Schaden verursachen. Das birgt ein hohes Missbrauchspotenzial. Daher werden gemeldete Gefälligkeitsschäden oft besonders gründlich vom Privat-Haftpflichtversicherer geprüft.

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Schaden melden
Gefälligkeitsschäden, die Sie Dritten zufügen, werden grundsätzlich von der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung sind solche Schäden bis zur Deckungssumme Ihres Vertrages mitversichert.

Sind Sie die geschädigte Person eines Gefälligkeitsschadens, können Sie mit dem oder der Verursachenden besprechen, wie das weitere Vorgehen aussehen soll. Wenn eine Einreichung des Schadens bei der Versicherung nicht gewünscht ist, kann der Schaden natürlich auch aus eigener Tasche beglichen werden. Ohne bestehende Haftpflichtversicherung aufseiten der Schadenverursacher greift allerdings der stillschweigende Haftungsausschluss.

Haben Sie den Gefälligkeitsschaden verursacht und verfügen über eine private Haftpflichtversicherung, können Sie Ihre Versicherung kontaktieren und den Schaden melden. Diese prüft dann die Sachlage.

Bei der Allianz ist die Deckungssumme von Ihrem Tarif abhängig, den Sie gewählt haben. Wenn Sie einen Gefälligkeitsschaden verursachen, melden Sie diesen bequem online unter Meine Allianz oder im Servicebereich. Hier können Sie auch jederzeit den Bearbeitungsstand prüfen:

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Beispiele
Von einer Gefälligkeitshandlung ist die Rede, wenn Sie freiwillig und ohne finanzielle Gegenleistung Menschen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, aus der Nachbarschaft oder auch völlig fremden Personen helfen.
Allianz - Privat Haftpflichtversicherung - Gefälligkeitsschaeden: Drei Männer spülen Geschirr
Allianz - Privat Haftpflichtversicherung - Gefälligkeitsschaeden: Drei Männer spülen Geschirr

Durch einen Moment der Unachtsamkeit oder ein Missgeschick sind kleinere Schäden wie Kratzer oder Defekte am Eigentum des anderen auch bei Gefälligkeitsdiensten keine Seltenheit. Typische Beispielfälle für Gefälligkeitsschäden sind:

  • Umzugsarbeiten: Umzugshelfer beschädigen beim Transport ein teures Möbelstück oder Elektrogerät.
  • Nachbarschaftshilfe: Während Ihre Nachbarn im Urlaub sind, gießen Sie ihre Blumen und stoßen dabei versehentlich einen wertvollen Dekorationsgegenstand um.
  • Freundschaftsdienst: Beim Geschirrspülen auf einer Party fällt wertvolles Geschirr herunter und zerbricht.
  • Freiwillige Unterstützung fremder Personen: Sie helfen einer älteren Dame auf einem Supermarktparkplatz, ihre Einkäufe in den Kofferraum zu laden und verkratzen dabei versehentlich ihren Pkw. 
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Versicherungsschutz im Schadensfall
  • durch den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin einer dritten Person im Rahmen eines Gefälligkeitsdienstes ein Schaden entsteht. Zum Beispiel, wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und Sie dabei Schäden am neuen Parkett verursachen.
  • der Schaden fahrlässig entstanden ist. Als Umzugshelferin oder Umzugshelfer stellen Sie beispielsweise den Fernseher Ihres Bekannten auf dem Treppenabsatz ab und das Gerät fällt herunter. Bei der Allianz ist auch grobe Fahrlässigkeit in der Privathaftpflicht immer mitversichert.
  • Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben. In diesem Fall gilt kein Haftungsausschluss und die Verursacherin oder der Verursacher müssen aus eigener Tasche bezahlen, denn bei Vorsatz greift die Haftpflichtversicherung nie.
  • Sie einem Familienmitglied helfen, das über dieselbe Haftpflichtpolice wie Sie versichert ist, und dabei einen Schaden verursachen. Ihre Haftpflicht kommt nur für Schäden auf, die Dritten entstehen.
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