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Ihre Hausratversicherung können Sie regulär zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt – je nach Tarif und Vertragslaufzeit – in der Regel drei MonateDie Kündigung einer Versicherung muss in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen. Nicht vorschnell den Vertrag beenden! Manchmal reicht schon die Umstellung auf einen anderen Tarif – Policen der Versicherer zu vergleichen, kann sich durchaus lohnen. Die Hausratversicherung aufgrund eines Umzugs kündigen oder wechseln, müssen Sie nicht. Eine außerordentliche Kündigung des Versicherers aufgrund eines Umzugs ist in der Regel nicht möglich. Nur unter bestimmten Voraussetzungen besteht hier ein Sonderkündigungsrecht

Sie haben Fragen zu einem Wechsel zur Allianz Hausratversicherung oder zu Ihrem bestehenden Allianz Hausrattarif? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

Schriftlich oder online kündigen
Nutzen Sie unsere Vorlage zur Kündigung der Hausratversicherung: Tragen Sie einfach Ihre Daten ein und drucken Sie die Musterkündigung aus. Sie können aber auch online über untenstehenden Link kündigen.
Sie können Ihre Allianz Hausratversicherung ganz einfach mit wenigen Klicks online kündigen. Ohne Papier und Unterschrift. Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie dort auch die Nummer unserer Service-Hotline.
Tragen Sie Ihre Daten in das Musterformularein und drucken Sie es anschließend aus und versenden Sie die Kündigung per Post. Unterschrift nicht vergessen!

Für diese Vorlage gelten die Allianz Nutzungsbedingungen

Oft ist es besser, den Tarif an Ihre Situation anzupassen, anstatt Ihre Hausratversicherung zu kündigen.
Kündigen Sie Ihre alte Hausratversicherung erst, wenn Sie einen neuen Versicherungsschutz haben, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.

Die Kündigung muss in Schriftform (E-Mail, Brief, Fax, Online-Formular) und fristgerecht erfolgen. Ihr Schreiben muss Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Versicherungsnummer beinhalten. Außerdem sollte im Betreff und im Text deutlich werden, um welche Art von Schreiben es sich handelt, nämlich um eine Kündigung. Für eine Eingangsbestätigung Ihrer Kündigung per Brief wählen Sie als Versandmethode ein Einschreiben mit Rückschein. Bei Versicherern wie der Allianz können Sie Ihre Kündigung ganz einfach online melden
Wichtig ist, dass Sie Ihre Versicherungsverträge fristgerecht kündigen. Im Regelfall beträgt die Kündigungsfrist der Hausrat bei einer ordentlichen Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

Wie Sie Ihren Vertrag fristgerecht kündigen müssen, verdeutlichen unsere Beispiele:

Beispiel 1:

  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Versicherungsbeginn: 01.09.2022
  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Frühestmögliche Kündigung: zum 01.09.2023
  • Kündigungseingang bei der Versicherung: spätestens 31.05.2023

Ihre Hausratversicherung hat eine Vertragslaufzeit von einem Jahr und Ihr Versicherungsschutz begann am 01.09.2022. Dann können Sie regulär frühestens zum 01.09.2023 kündigen. Die textliche Kündigung muss dann bis spätestens zum 31.05.2023 bei Ihrer Versicherung eingegangen sein. Verpassen Sie die Frist, verlängern sich die meisten Verträge um mindestens ein Jahr, sodass Sie in diesem Fall dann regulär erst wieder zum 01.09.2024 kündigen könnten.

Beispiel 2:

  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre
  • Versicherungsbeginn: 01.09.2022
  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Frühestmögliche Kündigung: zum 01.09.2025
  • Kündigungseingang bei der Versicherung: spätestens 31.05.2025

Ihre Hausratversicherung hat am 01.09.2022 begonnen. Erst drei Jahre später (vereinbarte Vertragslaufzeit von drei Jahren) können Sie kündigen. Regulär demnach frühestens zum 01.09.2025. Die textliche Kündigung muss dann spätestens bis zum 31.05.2025 bei Ihrer Versicherung eingegangen sein. Verpassen Sie die Frist, verlängern sich die meisten Verträge um ein weiteres Jahr, sodass Sie in diesem Fall dann regulär erst wieder zum 01.09.2026 kündigen könnten.

Es gibt zwei Arten von Kündigungen:

  • die ordentliche Kündigung
  • die außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Alle Fristen und Optionen:    

Wischen um mehr anzuzeigen

Kündigungsart

Frist

Option

Ordentliche Kündigung

In der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit

Wechsel der Hausratversicherung

Reguläre Kündigung der Hausratversicherung

Außerordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung innerhalb eines Monats, nach der Bekanntgabe der Erhöhung des Beitrags durch die Versicherung.

Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung

Außerordentliche Kündigung

Kündigung mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Zahlung oder des Ablehnungsbescheids durch die Versicherung dort schriftlich eingegangen sein.

Nach einem Schadensfall

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Alle Vorteile der Allianz Hausratversicherung im Überblick.
Neben der regulären oder "ordentlichen" Kündigung können Sie Ihren Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzung früher oder "außerordentlich" kündigen.

Wann habe ich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung?

    
  • Schadensfall: Nach einem Schadensfall dürfen Sie Ihre Versicherung vorzeitig kündigen. Unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernommen oder abgelehnt hat.
  • Beitragserhöhung: Erhöht Ihre Versicherung den Beitrag, ohne dass die Leistung dementsprechend angepasst werden, gilt das Sonderkündigungsrecht. Aber: Ihre Versicherung darf die Versicherungssumme jährlich an die Lebenshaltungskosten anpassen. Sie können der Erhöhung dann lediglich widersprechen, aber Ihren Vertrag auf dieser Grundlage nicht außerordentlich kündigen. Haben Sie Widerspruch gegen die Erhöhung eingelegt, bezahlen Sie Ihren alten Beitrag, laufen jedoch Gefahr, unterversichert zu sein.
  • Umzug: Bei einem Umzug besteht nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich aufgrund des neuen Wohnortes ein höherer Beitrag zur Hausratversicherung ergibt.
  • Zusammen­zug: Ziehen Sie zum Beispiel mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen oder grün­den Sie eine WG, dann melden Sie dies zusammen Ihrer Versicherung. Weitergeführt wird der Vertrag, der früher begonnen hat. Den späteren Vertrag können Sie außerordentlich kündigen.
  • Auswanderung: Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland, können Sie Ihre Hausrat­versicherung außerordentlich kündigen. Eine Mit­nahme ist nicht möglich, Sie brauchen einen neuen Versicherungs­schutz im Zielland.
  • Umzug ins Pflegeheim: Bei Auflösung des Haushaltes und einem Umzug ins Pflegeheim können Sie die Hausratversicherung in den meisten Fällen außerordentlich kündigen. Seniorenheime bieten oft Versicherungen über die Einrichtung. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Einrichtung.
  • In diesen Sonderfällen beträgt die Kündigungsfrist dann in der Regel einen Monat

    Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie von dem Sonderkündigungsrecht der Hausratversicherung Gebrauch machen dürfen? In Ihren Versicherungsbedingungen finden Sie Hinweise dazu oder Sie fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach.

Sind Sie längere Zeit im Ausland und Ihre Wohnung bleibt in dieser Zeit unbewohnt, sollten Sie Ihre Versicherung informieren. Nur dann kann ein Versicherungsschutz Ihres Hausrates auch für diese Zeit in vollem Umfang gewährleistet werden. Ob für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes ein Beitragszuschlag fällig wird, hängt von Ihrer Versicherung oder Ihrem Tarif ab.

Bei längerer Abwesenheit im Winter sind Sie dazu verpflichtet Ihre Wohnung oder Ihr Haus ausreichend zu heizen oder Wasserleitungen zu entleeren. Kümmern Sie sich nicht darum, kann die Versicherung im Schadensfall Ihren Antrag auf Kostenerstattung ablehnen und die Leistung verweigern.

Fahren Sie hingegen in den Urlaub, so ist Ihr Hab und Gut sowohl zuhause als auch im Ausland (falls beispielsweise in das Hotelzimmer eingebrochen wird)  durch die Hausratversicherung  abgesichert. Ihre eigene Gesundheit schützen Sie im Urlaub übrigens optimal mit einer Reisekrankenversicherung.

Sie müssen Ihr Versicherungsunternehmen weder kündigen noch wechseln, nur weil Sie umziehen. Sie müssen die Versicherung lediglich über die neue Adresse und die neue Wohnungsgröße informieren, um weiterhin abgesichert zu sein. Bei einem Umzug in eine größere Wohnung sollten Sie den Versicherungsschutz sowie die Versicherungssumme auf die neue Quadratmeteranzahl anpassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Ist Ihre neue Wohnung größer und Sie geben dies nicht an, dann stimmt die Wertermittlung nicht mehr und Ihre Wohnung kann unterversichert sein. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig die vereinbarte Leistung.

Den bisherigen Hausrattarif oder eine Hausratversicherung nach Umzug zu wechseln oder anzupassen, kann sich auch lohnen: Ziehen Sie mit jemandem zusammen, der bereits eine Hausratversicherung besitzt, können Sie eine sogenannte "Beseitigung der Mehrfachversicherung" geltend machen. Sie als Versicherungsnehmer:in können also verlangen, dass die später abgeschlossene Hausrat-Police aufgehoben wird. Beim Zusammenzug von Paaren gibt es attraktive Versicherungskombinationen, sodass sich finanziell auch ein Wechsel des Tarifs oder der Versicherung durchaus lohnen kann. Allerdings sollte auch hier die Versicherungssumme des älteren Vertrags auf die neue Wohnung angepasst werden.  Mehr zur Versicherungssumme finden Sie auf unserer Seite zur Hausratversicherung.

Eine Hausratversicherung kann aufgrund eines Umzugs nicht pauschal außerordentlich gekündigt werden. Ausnahme: Bei einem Umzug und einer damit verbundenen Erhöhung des Versicherungsbeitrags aufgrund der neuen Adresse, besteht die Möglichkeit, die Hausratversicherung innerhalb eines Monats zu kündigen.

Tipp: Was Sie bei einem Umzug noch alles bedenken sollten, verrät Ihnen unsere Checkliste für den Umzug

Sie haben jemanden verloren, der Ihnen nahestand? Dazu möchten wir Ihnen unser Beileid aussprechen. Wenn Sie aufgrund des Todesfalls eines Angehörigen oder einer Angehörigen dessen oder deren Hausratversicherung kündigen wollen, können Sie das über ein Formular auf der folgenden Seite erledigen. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich auch telefonisch kontaktieren.
Einfach das Formular auf der folgenden Seite ausfüllen, wir erledigen alles Weitere.
Wir sind für Sie da. Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer von 8 bis 20 Uhr.
Wie läuft eine ordentliche Kündigung der Hausratversicherung ab? Wichtig ist, dass Sie Ihre persönlichen Daten, wie Name und Anschrift sowie Ihre Versicherungsnummer in jedem Fall in der Kündigung angeben. Bereits aus dem Betreff sollte deutlich hervorgehen, dass Sie kündigen möchten.
02
Absenden des Schreibens
Senden Sie das Schreiben fristgerecht an Ihre Versicherung. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Brief wirklich angekommen ist, senden Sie die Kündigung per Einschreiben.
03
Bestätigung der Kündigung
Ihre Versicherung wird Ihnen die Kündigung bestätigen oder sich bei Ihnen melden.
04
Aufrechterhalten des Versicherungsschutzes
Ohne Hausratversicherung kann es im Schadenfall für Sie sehr teuer werden. Sorgen Sie daher um die Weiterführung einer Hausratversicherung, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Einfach und unkompliziert: Versicherungsbeitrag berechnen und online abschließen.
Sie hätten vor Abschluss gerne noch eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserem Service auf.
Einer von vielen zufriedenen Allianz Kunden:

"Ich habe in meinem Leben noch nie so eine kompetente Versicherung erlebt. Alles ist perfekt geplant bei Ihnen."

– Herr C. (30), seit zwei Jahren bei der Allianz hausratversichert

Die Allianz erhebt regelmäßig Kundenstimmen zur Produkt- und Servicequalität.

Wann sich das Wechseln lohnt
Allianz - Tipps zum Thema Selbsthilfewerkstätten
Allianz - Tipps zum Thema Selbsthilfewerkstätten

Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung sollten Sie unbedingt auf die Leistungen des neuen Versicherers achten. Sind die neuen Versicherungsbedingungen wirklich besser? Haben Sie mit einem Berater oder einer Beraterin vom Kundenservice der Versicherung gesprochen, ob er oder sie Ihnen eventuell ein Angebot machen kann? Außerdem sollten Sie bei einem Wechsel Ihre alte Versicherung erst kündigen, wenn Sie die neue Versicherung abgeschlossen haben, dann ist ein nahtloser Versicherungsschutz gewährleistet.

  • Bei Abschluss einer Allianz Hausratversicherung greift ab dem Tarif Komfort – falls vereinbart – unser Sofortschutz. Das heißt, der bei uns abgeschlossene Versicherungsvertrag besteht bis zum Ablauf des bei Ihrem Vorversicherer bestehenden Vertrags als kostenlose Differenzdeckung.
  • Nach einem Umzug sollten Sie bei einem Wechsel die Versicherungssumme überprüfen, um eine Unterversicherung Ihres Hausrats zu vermeiden.
  • Sollten Sie noch Fragen zum Tarifwechsel Ihrer Allianz Hausratversicherung oder zum Wechsel zur Allianz haben, kontaktieren Sie gerne unseren Allianz Kundenservice.
Sie haben Fragen zum Wechsel zur Allianz oder zu Ihrem bestehenden Allianz Vertrag? Wir helfen Ihnen weiter.
Berechnen Sie unkompliziert online Ihren individuellen Allianz Hausrattarif und schließen Sie auf Wunsch auch gleich ab.
Alle Informationen zur Allianz Hausratversicherung sowie Leistungen und Tarife finden Sie hier.
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Haben Sie Fragen zu Wechsel oder Kündigung der Hausratversicherung? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

FAQ
Noch nicht alle Fragen beantwortet? Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Hausratversicherung kündigen.
  • Hausratversicherung kündigen: Bekomme ich Geld zurück?

    Versicherte, die ihre Hausratversicherung vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und schon den Versicherungsbetrag für das gesamte Jahr entrichtet haben, haben Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung.

    Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen sollten sich bei Fragen zur anteiligen Beitragsrückerstattung direkt an ihre Versicherung wenden.

  • Kann ich zum Umzugstermin die bisherige Hausrat kündigen?

    Eine außerordentliche Kündigung zum Umzugsdatum ist nicht möglich. Die Hausratversicherung schützt schließlich jene Gegenstände, die normalerweise mit umgezogen werden. Ziehen Sie hingegen mit einer Person in eine gemeinsame Wohnung, die ebenfalls eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, dann können Sie gegebenenfalls vom Recht auf Beseitigung der Mehrfachversicherung Gebrauch machen und den später geschlossenen Vertrag auflösen. 

    Wechseln Sie wegen eines Umzugs den Versicherer, empfiehlt es sich, die neue Hausratversicherung zu terminieren und einen nahtlosen Versicherungsschutz von ihrer alten zur neuen Hausratversicherung zu gewährleisten. Der Versicherungsschutz der neuen Versicherung startet also zu einem von Ihnen festgelegten Datum. So entstehen beim Versichrungswechsel keine doppelten Kosten für Sie.

  • Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

    Sie dürfen Ihre Hausratversicherung jederzeit kündigen. Regulär können Sie Ihren Vertrag innerhalb von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen (ordentliche Kündigung). Für bestimmte Fälle, wie einer Kündigung nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung (außerordentliche Kündigung), können Sie das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und Ihre Versicherung im Regelfall innerhalb eines Monats kündigen.

    Lesen Sie mehr: Kündigungsfristen

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