Das hängt davon ab, ob Sie weiterhin versichert sein möchten oder nicht. Ziehen Sie mit jemandem zusammen, der bereits eine Hausratversicherung besitzt, können Sie eine so genannte "Beseitigung der Mehrfachversicherung" geltend machen. Der Versicherungsnehmer kann also verlangen, dass die später abgeschlossene Hausrat-Police aufgehoben wird. Beim Zusammenzug von Paaren gibt es attraktive Versicherungskombinationen, sodass sich finanziell auch ein Wechsel des Tarifs oder der Versicherung durchaus lohnen kann.
Sie müssen Ihr Versicherungsunternehmen weder kündigen noch wechseln, nur weil Sie umziehen. Sie müssen die Versicherung lediglich über den Umzug und die neue Wohnungsgröße informieren, um weiterhin abgesichert zu sein. Allerdings sollte die Versicherungssumme stets hoch genug sein, da der Wert des Hausrates bei einer Zusammenlegung der Haushalte in der Regel steigt.
Tipp: Was Sie bei einem Umzug noch alles bedenken sollten, verrät Ihnen unsere Checkliste für den Umzug!