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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ihre Hausratversicherung können Sie regulär zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt – je nach Tarif und Vertragslaufzeit – meist drei Monate
  • Die Kündigung einer Versicherung muss in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen.
  • Ein Wechsel des Versicherers aufgrund eines Umzugs ist nicht möglich. Ziehen Sie um, müssen Sie Ihr Versicherungsunternehmen über die neue Wohnungsgröße informieren, um weiterhin abgesichert zu sein. Wollen Sie den Anbieter nach einem Umzug wechseln, müssen Sie zunächst Ihren alten Vertrag fristgerecht kündigen.
  • Nicht vorschnell den Vertrag beenden! Manchmal reicht schon die Umstellung auf einen anderen Tarif – Policen der Versicherer zu vergleichen, kann sich durchaus lohnen.
  • Sie haben Fragen zu einem Wechsel zur Allianz Hausrat oder zu Ihrem bestehenden Allianz Hausrattarif? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

 

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Schriftlich oder online kündigen
Nutzen Sie unsere Vorlage zur Kündigung der Hausratversicherung: Tragen Sie einfach Ihre Daten ein und drucken Sie die Musterkündigung aus. Sie können aber auch online über untenstehenden Link kündigen.
Sie können Ihre Allianz Hausratversicherung ganz einfach mit wenigen Klicks online kündigen. Ohne Papier und Unterschrift. Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie dort auch die Nummer unserer Service-Hotline.
Tragen Sie Ihre Daten in das Musterformularein und drucken Sie es anschließend aus und versenden Sie die Kündigung per Post. Unterschrift nicht vergessen!

Für diese Vorlage gelten die Allianz Nutzungsbedingungen

Oft ist es besser, den Tarif an Ihre Situation anzupassen, anstatt Ihre Hausratversicherung zu kündigen.
Einer von vielen zufriedenen Allianz Kunden:

"Ich habe in meinem Leben noch nie so eine kompetente Versicherung erlebt. Alles ist perfekt geplant bei Ihnen."

– Herr C. (30), seit zwei Jahren bei der Allianz hausratversichert

Die Allianz erhebt regelmäßig Kundenstimmen zur Produkt- und Servicequalität.

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Wann sich das Wechseln lohnt
Allianz - Tipps zum Thema Selbsthilfewerkstätten
Allianz - Tipps zum Thema Selbsthilfewerkstätten

Eine Hausratversicherung oder den bisherigen Hausrattarif zu wechseln, kann sich beispielsweise nach einem Umzug lohnen. Ein pauschales Sonderkündigungsrecht nach einem Umzug gibt es allerdings nicht. Ein Wechsel der Versicherung kann in der Regel erst nach einer fristgerechten Kündigung erfolgen.

Bei einem Versicherungswechsel sollten Sie unbedingt auf die Leistungen des neuen Versicherers achten. Sind die neuen Versicherungsbedingungen wirklich besser? Außerdem sollten Sie bei einem Wechsel Ihre alte Versicherung erst kündigen, wenn Sie die neue Versicherung abgeschlossen haben, dann ist ein nahtloser Versicherungsschutz gewährleistet.

  • Bei Abschluss einer Allianz Hausratversicherung greift ab dem Tarif Komfort – falls vereinbart – unser Sofortschutz. Das heißt, der bei uns abgeschlossene Versicherungsvertrag besteht bis zum Ablauf des bei Ihrem Vorversicherer bestehenden Vertrags als kostenlose Differenzdeckung.
  • Nach einem Umzug sollten Sie bei einem Wechsel die Versicherungssumme überprüfen, um eine Unterversicherung Ihres Hausrats zu vermeiden.
  • Sollten Sie noch Fragen zum Tarifwechsel Ihrer Allianz Hausratversicherung oder zum Wechsel zur Allianz haben, kontaktieren Sie gerne unseren Allianz Kundenservice.
Sie haben Fragen zum Wechsel zur Allianz oder zu Ihrem bestehenden Allianz Vertrag? Wir helfen Ihnen weiter.
Berechnen Sie online Ihren individuellen Allianz Hausrattarif.
Alle Informationen zur Allianz Hausratversicherung finden Sie hier.
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Fehler und Kosten vermeiden
Wichtig ist, dass Sie Ihre Versicherungsverträge fristgerecht kündigen. Im Regelfall beträgt die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

Wie Sie Ihren Vertrag fristgerecht kündigen müssen, verdeutlichen unsere Beispiele:

Beispiel 1:

  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Versicherungsbeginn: 01.09.2022
  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Frühestmögliche Kündigung: zum 01.09.2023
  • Kündigungseingang bei der Versicherung: spätestens 31.05.2023

Ihre Hausratversicherung hat eine Vertragslaufzeit von einem Jahr und Ihr Versicherungsschutz begann am 01.09.2022. Dann können Sie regulär frühestens zum 01.09.2023 kündigen. Die textliche Kündigung muss dann bis spätestens zum 31.05.2023 bei Ihrer Versicherung eingegangen sein. Verpassen Sie die Frist, verlängern sich die meisten Verträge um mindestens ein Jahr, so dass Sie in diesem Fall dann regulär erst wieder zum 01.09.2024 kündigen könnten.

Beispiel 2:

  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre
  • Versicherungsbeginn: 01.09.2022
  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Frühestmögliche Kündigung: zum 01.09.2025
  • Kündigungseingang bei der Versicherung: spätestens 31.05.2025

Ihre Hausratversicherung hat am 01.09.2022 begonnen. Erst drei Jahre später (vereinbarte Vertragslaufzeit von drei Jahren) können Sie kündigen. Regulär demnach frühestens zum 01.09.2025. Die textliche Kündigung muss dann spätestens bis zum 31.05.2025 bei Ihrer Versicherung eingegangen sein. Verpassen Sie die Frist, verlängern sich die meisten Verträge um ein weiteres Jahr, so dass Sie in diesem Fall dann regulär erst wieder zum 01.09.2026 kündigen könnten.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Neben der regulären Kündigung können Sie Ihren Vertrag früher kündigen, wenn Sie zum Beispiel

  • einen Schadensfall hatten: Nach einem Schadensfall dürfen Sie Ihre Versicherung vorzeitig kündigen. Unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernommen oder abgelehnt hat.
  • Ihr Beitrag durch die Versicherung erhöht wird, ohne dass sich die Leistung anpasst: Hier gilt ebenfalls das Sonderkündigungsrecht. Aber: Ihre Versicherung darf die Versicherungssumme jährlich an die Lebenshaltungskosten anpassen. Sie können der Erhöhung dann lediglich widersprechen, aber Ihren Vertrag auf dieser Grundlage nicht außerordentlich kündigen. Haben Sie Widerspruch gegen die Erhöhung eingelegt, bezahlen Sie Ihren alten Beitrag, laufen jedoch Gefahr, unterversichert zu sein.

In diesen Sonderfällen beträgt die Kündigungsfrist dann meist einen Monat.

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Hier finden Sie alle Fristen, die Sie einhalten müssen im Überblick.

Es gibt zwei Arten von Kündigungen:

  • die ordentliche Kündigung
  • die außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn Sie von einem Sonderkündungsrecht Gebrauch machen.

Alle Fristen und Optionen:    

Wischen um mehr anzuzeigen

Kündigungsart

Frist

Option

Ordentliche Kündigung

In der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit

Wechsel der Hausratversicherung

Reguläre Kündigung der Hausratversicherung

Außerordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung innerhalb eines Monats, nach der Bekanntgabe der Erhöhung des Beitrags durch die Versicherung.

Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung

Außerordentliche Kündigung

Kündigung mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Zahlung oder des Ablehnungsbescheids durch die Versicherung dort schriftlich eingegangen sein.

Nach einem Schadensfall

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Alle Vorteile der Allianz Hausratversicherung im Überblick.
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So gehen Sie richtig vor
Wichtig ist, dass Sie Ihre persönlichen Daten, wie Name und Anschrift sowie Ihre Versicherungsnummer in jedem Fall in der Kündigung angeben. Bereits aus dem Betreff sollte deutlich hervorgehen, dass Sie kündigen möchten.
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Absenden des Schreibens
Senden Sie das Schreiben fristgerecht an Ihre Versicherung. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Brief wirklich angekommen ist, senden Sie die Kündigung per Einwurfeinschreiben.
03
Bestätigung der Kündigung
Ihre Versicherung wird Ihnen die Kündigung bestätigen oder sich bei Ihnen melden.
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Aufrechterhalten des Versicherungsschutzes
Sorgen Sie trotz gekündigter Hausratversicherung für ausreichenden Versicherungsschutz!
Einfach und unkompliziert: Versicherungsbeitrag berechnen und online abschließen.
Sie hätten vor Abschluss gerne noch eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserem Service auf.
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FAQ
Noch nicht alle Fragen beantwortet? Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Hausratversicherung kündigen.
  • Wann habe ich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung?

    Sie können Ihre Hausratversicherung beispielsweise außerordentlich kündigen, wenn

    • Sie nach einem Schadensfall die Versicherung kündigen.
    • Sie nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung kündigen.

    Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen dürfen? In Ihren Versicherungsbedingungen finden Sie Hinweise dazu oder Sie fragen Ihren neuen Versicherer um Rat.

  • Hausratversicherung bei Umzug kündigen oder wechseln?

    Sie müssen Ihr Versicherungsunternehmen weder kündigen noch wechseln, nur weil Sie umziehen. Sie müssen die Versicherung lediglich über den Umzug und die neue Wohnungsgröße informieren, um weiterhin abgesichert zu sein. Allerdings sollte die Versicherungssumme stets hoch genug sein, da der Wert des Hausrates bei einer Zusammenlegung der Haushalte in der Regel steigt.

    Ziehen Sie mit jemandem zusammen, der bereits eine Hausratversicherung besitzt, können Sie eine so genannte "Beseitigung der Mehrfachversicherung" geltend machen. Der Versicherungsnehmer kann also verlangen, dass die später abgeschlossene Hausrat-Police aufgehoben wird. Beim Zusammenzug von Paaren gibt es attraktive Versicherungskombinationen, sodass sich finanziell auch ein Wechsel des Tarifs oder der Versicherung durchaus lohnen kann.

    Eine Hausratversicherung kann aufgrund eines Umzugs nicht außerordentlich gekündigt werden.

    Tipp: Was Sie bei einem Umzug noch alles bedenken sollten, verrät Ihnen unsere Checkliste für den Umzug

  • Kann ich bei einem Umzug die bisherige Hausratversicherung zum Umzugstermin kündigen?

    Eine außerordentliche Kündigung zum Umzugsdatum ist nicht möglich. Die Hausratversicherung schützt schließlich jene Gegenstände, die normalerweise mit umgezogen werden. Ziehen Sie hingegen mit einer Person in eine gemeinsame Wohnung, die ebenfalls eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, dann können Sie gegebenenfalls vom Recht auf Beseitigung der Mehrfachversicherung Gebrauch machen und den später geschlossenen Vertrag auflösen. 

    Wechseln Sie wegen eines Umzugs den Versicherer, empfiehlt es sich, die neue Hausratversicherung zu terminieren und einen nahtlosen Versicherungsschutz von ihrer alten zur neuen Hausratversicherung zu gewährleisten. Der Versicherungsschutz der neuen Versicherung startet also zu einem von Ihnen festgelegten Datum. So entstehen beim Versichrungswechsel keine doppelten Kosten für Sie.

  • Muss ich bei einem Umzug die Hausratversicherung kündigen?

    Nein. Grundsätzlich müssen Sie bei einem Umzug Ihre Hausratversicherung nicht kündigen.

    Eine Kündigung kann aber durchaus sinnvoll sein, wenn mehrere Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, bereits eine Hausratversicherung haben. Dann können die Versicherungen auf eine Hausratversicherung reduziert werden.

    Bei einem Umzug in eine größere Wohnung sollten Sie den Versicherungsschutz sowie die Versicherungssumme auf die neue Quadratmeteranzahl anpassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Ist Ihre neue Wohnung größer und Sie geben dies nicht an, dann stimmt die Wertermittlung nicht mehr und Ihre Wohnung kann unterversichert sein. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig die vereinbarte Leistung.

  • Was muss ich bei einem Auslandsaufenthalt bei der Hausratversicherung beachten?

    Sind Sie längere Zeit im Ausland und Ihre Wohnung bleibt in dieser Zeit unbewohnt, sollten Sie Ihre Versicherung informieren. Nur dann kann ein Versicherungsschutz Ihres Hausrates auch für diese Zeit in vollem Umfang gewährleistet werden. Ob für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes ein Beitragszuschlag fällig wird, hängt von Ihrer Versicherung oder Ihrem Tarif ab.

    Bei längerer Abwesenheit im Winter sind Sie dazu verpflichtet Ihre Wohnung oder Ihr Haus ausreichend zu heizen oder Wasserleitungen zu entleeren. Kümmern Sie sich nicht darum, kann die Versicherung im Schadensfall Ihren Antrag auf Kostenerstattung ablehnen und die Leistung verweigern.

    Fahren Sie hingegen in den Urlaub, so ist Ihr Hab und Gut sowohl zuhause als auch im Ausland (falls beispielsweise in das Hotelzimmer eingebrochen wird)  durch die Hausratversicherung  abgesichert. Ihre eigene Gesundheit schützen Sie im Urlaub übrigens optimal mit einer Reisekrankenversicherung.

  • Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

    Sie dürfen Ihre Hausratversicherung jederzeit kündigen. Regulär können Sie Ihren Vertrag innerhalb von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen (ordentliche Kündigung). Für bestimmte Fälle, wie einer Kündigung nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung (außerordentliche Kündigung), können Sie das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und Ihre Versicherung im Regelfall innerhalb eines Monats kündigen.

    Lesen Sie mehr: Kündigungsfristen

  • Was muss ich bei der Kündigung meiner Hausratversicherung beachten?

    Die Kündigung muss in Schriftform (E-Mail, Brief, Fax) und fristgerecht erfolgen. Ihr Schreiben sollte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Versicherungsnummer beinhalten. Außerdem sollte im Betreff und im Text deutlich werden, um welche Art von Schreiben es sich handelt, nämlich um eine Kündigung. Bei Versicherern wie der Allianz, können Sie Ihre Kündigung ganz einfach online melden
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