Ihre Hausratversicherung können Sie regulär zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt – je nach Tarif und Vertragslaufzeit – in der Regel drei Monate. Die Kündigung einer Versicherung muss in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen. Nicht vorschnell den Vertrag beenden! Manchmal reicht schon die Umstellung auf einen anderen Tarif – Policen der Versicherer zu vergleichen, kann sich durchaus lohnen. Die Hausratversicherung aufgrund eines Umzugs kündigen oder wechseln, müssen Sie nicht. Eine außerordentliche Kündigung des Versicherers aufgrund eines Umzugs ist in der Regel nicht möglich. Nur unter bestimmten Voraussetzungen besteht hier ein Sonderkündigungsrecht.
Sie haben Fragen zu einem Wechsel zur Allianz Hausratversicherung oder zu Ihrem bestehenden Allianz Hausrattarif? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.