- Starten Sie frühzeitig mit der Umzugsplanung und kalkulieren Sie einen Zeitpuffer ein. Telefon-, Internet-, Wasser- und Stromanbieter benötigen bis zu drei Monate Vorlauf für den Anschlusswechsel. Informieren Sie auch Ihre Versicherer vorab über die Adressänderung.
- Fragen Sie rechtzeitig Spedition oder private Umzugshelfer:innen an und vereinbaren Sie einen Termin für die Wohnungsübergabe. Wer vorausschauend plant, spart sich unnötigen Stress.
- Sie ziehen in eine kleinere Wohnung oder vergrößern Ihren Haushalt? Dann ist in der Regel eine Anpassung der Versicherungssumme bei der Hausratversicherung notwendig. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Versicherungen bei einem Umzug sinnvoll sind.
- Eine übersichtliche Umzugscheckliste erleichtert den Einzug in ein neues Zuhause. Die Liste dient als Zeitplan und fasst alle wichtigen Fristen und Termine für den Wohnungswechsel zusammen.
Umzug planen: Checkliste, Tipps und Versicherung
Das Wichtigste zum Umzug in der Übersicht
Planung: Was es beim Umzug zu beachten gibt
Mit dem Partner oder der Partnerin in die gemeinsame Wohnung, aus dem Elternhaus in die WG, aus der Mietwohnung ins eigene Haus: Egal aus welchem Grund, durchschnittlich wechselt jede:r Deutsche 4,5 Mal im Leben die Wohnung. Allein mit dem Packen von Kartons ist es dabei nicht getan. Was es wann zu beachten und zu erledigen gilt:
Drei Monate vor dem Umzug
- Wohnung kündigen: Die Frist für die Kündigung Ihrer bisherigen Wohnung beträgt normalerweise drei Monate. Bis dahin muss der Brief beim Vermieter oder bei der Vermieterin eingegangen sein.
- Entrümpeln: Sperrmüll und weitere Altlasten im Keller entsorgen
- Spedition kontaktieren: Umzugstermin festlegen und Formalitäten besprechen
- Transporter mieten oder reservieren: bei selbstorganisiertem Umzug
- Telefon, Kabelfernsehen, Internet: kündigen oder ummelden
Etwa einen Monat vor dem Umzug
- Umzugskartons organisieren: pro Quadratmeter einen Karton oder rund 30 Kartons pro Person
- Umzugshelfer:innen anfragen
- Renovierung planen: einen Tag pro Wohnung, die Sie renovieren werden
- Energieversorger informieren: ummelden oder gegebenenfalls Strom- und Gasvertrag kündigen
- Wohnungsübergabe: Termin zeitnah nach dem Umzug vereinbaren
Ein bis zwei Wochen vor dem Umzug
- Nachsendeauftrag: kostenpflichtig bei der Post online stellen
- Umzugskartons packen: schwere und leichte Sachen kombinieren, deutlich und systematisch beschriften
- Sackkarre und Tragegurte besorgen: zum Transport von Waschmaschine, Herd, Schrank etc.
Am Tag vor dem Umzug
- Parkplatz vor der neuen Wohnung organisieren oder einige Wochen vorher eine Halteverbotszone beantragen
- Verpflegung organisieren: Genügend Getränke und Essen für die Umzugshelfer:innen bereitstellen
- Treppenhaus in der aktuellen Wohnung: auf Vorschäden überprüfen und ggf. dokumentieren – damit Sie im Nachhinein nicht haftbar gemacht werden
- Kühlschrank: abtauen und offen stehen lassen
Am Umzugstag
- Helfer:innen einweisen: Am besten einen Mann oder eine Frau gleich zur Vorbereitung in die neue Wohnung schicken – sofern die neue Wohnung nicht zu weit entfernt ist
- Kontrollieren, dass alle Laufwege frei sind: sowohl in der Wohnung als auch im Treppenhaus, und der Weg bis zum Transporter nicht verstellt ist
- Zuerst Kisten im Transporter stapeln: im Anschluss Möbel und sperrige Sachen
- Lampen abklemmen: evtl. eine Lampe als Notbeleuchtung hängen lassen
- Möbel und Wohnung: ggf. Umzugsschäden untersuchen
- Zählerstände ablesen und notieren: Strom, Wasser, Gas
- Pausen einplanen
Umzug in Eigenregie oder Umzugsunternehmen beauftragen?
Ob eine Spedition sinnvoll für Sie ist, hängt in erster Linie davon ab, wie viel Zeit Sie für den Umzug haben, wie viel Geld Sie ausgeben wollen und wie groß Ihr Hausstand ist. Hier ein Überblick aller jeweiligen Vor- und Nachteile:
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Umzug mit Spedition
|
Umzug in Eigenregie
|
|---|---|
| Vorteile | |
| Besonders sinnvoll bei großen Entfernungen, viel Hausrat sowie empfindlichen Möbeln oder Kunstgegenständen. | Kostengünstige Lösung, besonders bei kurzen Umzügen innerhalb von etwa 25 Kilometern. |
| Professionelle Möbelpacker:innen übernehmen Transport sowie auf Wunsch Ab- und Aufbau der Möbel. | Hohe Flexibilität bei Planung und Durchführung des Umzugs. |
| Zusatzleistungen wie Ein- und Auspacken von Kartons, Anschließen von Elektrogeräten sowie Anbringen von Lampen und Gardinen sind möglich. | Für kleinere Haushalte meist gut selbst zu bewältigen. |
| Das Umzugsunternehmen haftet für Schäden, die durch Mitarbeitende oder Fahrzeuge verursacht werden. | Mit Unterstützung von Freund:innen, Familie oder privaten Umzugshelfer:innen lässt sich der Aufwand gut verteilen. |
| Schäden werden in der Regel über die Betriebshaftpflicht- oder Umzugstransportversicherung des Dienstleisters reguliert. | |
| Nachteile | |
| Höhere Kosten als bei einem selbst organisierten Umzug. | Eigenverantwortung für Planung, Organisation und Durchführung. |
| Termine müssen mit dem Dienstleister abgestimmt werden. | Helfer:innen und ein ausreichend großes Transportfahrzeug müssen selbst organisiert werden. |
| Versicherungsschutz umfasst meist keine Wertgegenstände wie Bargeld, Urkunden, Dokumente, Schmuck sowie lebende Tiere und Pflanzen. | Höheres Risiko für Transportschäden an Möbeln und Hausrat. Höheres Risiko für Personenschäden. |
| Körperlich anstrengender und zeitaufwendiger als ein professionell organisierter Umzug. | |
Fazit: Für kleinere Umzüge über kurze Distanzen ist ein Umzug in Eigenregie oft die günstigere Wahl. Bei größeren Entfernungen, umfangreichem Hausrat oder besonders wertvollen und empfindlichen Gegenständen bietet eine Spedition mehr Komfort, Sicherheit und Entlastung.
Mit Spedition umziehen: Tipps
Wer ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt, sollte folgende Punkte für einen reibungslosen Ablauf berücksichtigen:
Checkliste Umzug zum Download
Mit unserer Umzug Checkliste behalten Sie alle wichtigen Aufgaben rund um Ihren Wohnungsumzug im Blick. Die kostenlose Checkliste Umzug als PDF fasst die Inhalte aus diesem Ratgeber kompakt und übersichtlich zusammen: von der Umzugsplanung über die Adressänderung und Ummeldung bis hin zur Wohnungsübergabe. Laden Sie die Umzugscheckliste herunter, haken Sie erledigte Punkte ab und organisieren Sie Ihren Umzug stressfrei und strukturiert.
Nach dem Umzug – was zu tun ist
Wenn die letzte Kiste in die neue Wohnung gebracht wurde, sind die Umzugsarbeiten meist noch nicht erledigt. Auch wenn man sich lieber auf das Einrichten in der neuen Wohnung konzentrieren möchte, müssen in der alten Wohnung in der Regel auch noch Arbeiten wie das Streichen der Wände und Decken oder Schönheitsreparaturen ausgeführt werden, sich umgemeldet und die Versicherung informiert werden.
Das ist mit Ihrem oder Ihrer alten Vermieter:in zu klären
- Schönheitsreparaturen: Lesen Sie sich Ihren alten Mietvertrag genau durch, um zu wissen, welche Reparaturen Sie bis zur Übergabe ausführen müssen. Wichtig: Erst nach einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren hält der Gesetzgeber das Streichen der Wände für notwendig. Ansonsten verhält es sich rechtlich so, dass die Wohnung zum Mietende so aussehen muss wie zum Mietbeginn.
- Einbauten: Haben Sie eine teure Küche eingebaut oder andere hochwertige Einbauten vorgenommen? Diese werten die Wohnung auf und können entweder dem Vermieter oder der Vermieterin sowie dem Nachmieter oder der Nachmieterin zum Kauf angeboten werden. Wollen die Parteien die Einbauten nicht übernehmen, müssen Sie diese ausbauen und die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen.
- Wohnungsübergabe: Vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. Nicht vergessen: Schäden, Abnutzungserscheinungen sowie Zählerstände von Strom, Wasser und Gas im Übergabeprotokoll notieren, ebenso alle am Übergabetag an den Vermieter oder die Vermieterin ausgehändigten Haus- und Wohnungsschlüssel.
- Kaution: Sind keine Mietrückstände auszugleichen oder Schäden an der Wohnung zu bezahlen, muss die Mietkaution spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses an Sie zurückgezahlt werden. Dabei darf der Vermieter oder die Vermieterin noch fällige Nebenkosten aus der Endabrechnung abziehen.
Ummelden: Fristen bei Bank, Versicherungen und Ämtern
Versicherung, Einwohnermeldeamt, Bank, Versicherungen – vergessen Sie nicht, Ihre neue Anschrift weiterzugeben, sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn zum Beispiel Beitragsrechnungen nicht ankommen. Hier eine Übersicht, wen Sie alles und wann von Ihrer neuen Adresse in Kenntnis setzen müssen.
Wischen um mehr anzuzeigen
| Krankenkasse, Versicherungen |
Am besten, sobald Sie Ihr Umzugsdatum wissen. Nutzen Sie als Allianz Versicherte:r hierfür den Allianz Umzugsservice
Wichtig: Ändert sich die Größe Ihres neuen Zuhauses (egal, ob kleiner oder größer), muss in der Regel die Versicherungssumme der Hausratversicherung angepasst werden. Mehr dazu erfahren Sie hier Versicherungssumme bei Umzug |
|
| Banken | Zeitnah nach dem Umzug | |
| Strom | Drei bis sechs Wochen vor dem Umzug. Bei Anbieterwechsel: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats. | |
| Gas | Drei bis sechs Wochen vor dem Umzug. Bei Anbieterwechsel: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats. | |
| Telefon und Internet | Mindestens drei bis vier Wochen vor dem Umzug, besser vier bis acht Wochen vorher – vor allem bei Neubauten. | |
| Kabelfernsehen | Drei bis vier Wochen vor dem Umzug | |
| Zeitung | Zwei bis drei Wochen vor dem Umzug | |
| Post | ein bis zwei Wochen vor Umzug beauftragen | |
| Bundesagentur für Arbeit | Spätestens eine Woche vor dem Umzug | |
| Einwohnermeldeamt | Innerhalb einer Woche nach dem Umzug | |
| Auto | Innerhalb einer Woche nach dem Umzug auf der Zulassungsstelle. In manchen Landkreisen leitet das Einwohnermeldeamt die neue Adresse weiter, wenn Sie Ihre Wohnung ummelden. Außerdem zeitnah die Kfz-Versicherung verständigen. | |
| Arbeit, Kindergarten, Schule | Zeitnah nach dem Umzug | |
| Familienkasse | Zeitnah nach dem Umzug | |
| Rundfunkbeitrag | Zeitnah nach dem Umzug |
Mit diesen Versicherungen sind Sie bei Ihrem Umzug optimal geschützt
Hausratversicherung: Versichert in beiden Wohnungen
Die Hausratversicherung versichert Mobiliar, Kleidung, elektrische Geräte und dergleichen in der alten und der neuen Wohnung unter anderem gegen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasserschäden – bis drei Monate in der alten Wohnung. Danach besteht übergangslos in der neuen Wohnung Versicherungsschutz. Sollten Sie Ihre bisherige Wohnung behalten, können Sie diese als Zweitwohnung versichern.
Gut zu wissen:
- Möbelspediteure haften gesetzlich für Schäden, die sie am Umzugsgut verursachen, mit bis zu 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen. Nach Bedarf erhalten Sie über die Spedition auch eine zusätzliche Transportversicherung.
- Die Allianz bietet Ihnen die Möglichkeit, höherwertigen Hausrat auch über die Kunstversicherung ArtPrivat zu versichern. In welchen Fällen sich diese empfiehlt, hängt von der Zusammensetzung des Hausrates ab. Unsere Kunstexperten und Kunstexpertinnen stehen Ihnen hier beratend zur Seite.
Privat-Haftpflichtversicherung: Schützt bei privat organisierten Umzügen
Eine Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie versehentlich bei Dritten verursachen. Helfen Sie Freunden und Freundinnen beim Umzug und beschädigen dabei ein parkendes Auto, übernimmt Ihre Versicherung den Schaden.
Anders sieht es aus, wenn Sie im Rahmen eines Freundschaftsdienstes den Besitz Ihrer Freunde und Freundinnen beschädigen. Dann handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden. Nicht jede Haftpflichtversicherung kommt dafür auf. Vor allem in älteren Verträgen fehlt diese Deckung häufig.
Gut zu wissen:
- Um Ärger mit Freunden und Freundinnen, Bekannten oder Helfern und Helferinnen zu vermeiden, klären Sie im Vorfeld des Umzugs, ob Ihre Versicherung im Falle eines Schadens zahlt.
Kfz-Vollkasko: Empfiehlt sich bei Miet-Transportern
Ihre Kfz-Versicherung greift in der Regel auch bei Mietautos oder -transportern. Denn schnell ist am Umzugswagen der Seitenspiegel abgefahren oder die Stoßstange eingedrückt, nur, weil man im Umzugsstress steckt oder die Dimensionen des Fahrzeugs nicht richtig einschätzen kann.
Gut zu wissen:
- Übernimmt Ihre Kfz-Versicherung keine Schäden bei Miet-Kfz, mieten Sie den Transporter oder Lkw mit Vollkasko an – am besten mit geringer Vollkasko- bzw. Teilkasko-Selbstbeteiligung im Schadensfall.
- Wenn Sie mit dem eigenen Auto umziehen, prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug vollkaskoversichert ist.
Rechtsschutz: Sichert Sie bei Streit im Rahmen eines Umzugs ab
Ein Rechtsschutz ist eine sinnvolle Absicherung, falls es vor, während oder nach dem Umzug zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Abhängig davon, welche Leistungen vereinbart sind, sichert die Rechtsschutzversicherung auch bei Streit mit dem oder der Vermieter:in oder dem Umzugsunternehmen ab.
Gut zu wissen:
- Mieter:innen und Vermieter:innen können abhängig von ihrer jeweiligen Eigenschaft den Immobilen- und Vermieter-Rechtsschutz bei der Allianz abschließen. Das ist ein Zusatzbaustein zur privaten Rechtsschutzversicherung. Er deckt zum Beispiel Streitigkeiten um das Umzugsunternehmen ab.
- Beim Rechtsschutz gibt es grundsätzlich eine Wartezeit – in der Regel drei Monate –, bis der Versicherungsschutz greift.
Unfallversicherung: Wenn beim Umzug ein Personenunfall passiert
Bei einem Umzug im privaten Bereich greift in der Regel nicht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung der Allianz sichert Sie – je nach vereinbarter Leistung – finanziell ab und unterstützt Sie auf Ihrem Weg zur Genesung, falls Sie sich bei einem Umzug verletzen oder gesundheitliche Folgeschäden zurückbleiben.
Gut zu wissen:
- Empfehlenswert für alle, die bei Aktivitäten im privaten Bereich umfangreich unfallversichert sein möchten.
Umzugskosten: So sparen Sie bares Geld
Eine gute Umzugsplanung hilft Ihnen nicht nur, den Umzug möglichst stressfrei zu gestalten, sondern kann Ihnen auch bares Geld sparen. Hier einige Umzugsspartipps:
Häufige Fragen zum Umzug
Bekomme ich von meinem Arbeitgeber Sonderurlaub für den Umzug?
Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch haben Sie wegen Umzugs nicht. Allerdings lohnt hier ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Denn viele Arbeitgeber unterstützen einen "betriebsbedingten" Umzug, der Sie näher zur Firma bringt, mit bis zu zwei Tagen Sonderurlaub. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist: Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten oder Ihre Vorgesetzte einfach an. Fragen Sie ihn oder Sie nach Sonderurlaub oder ob Sie demnächst früher gehen dürfen, um Ummeldungen und Ähnliches zu erledigen. Viele Chefs oder Chefinnen haben hier Verständnis.
Wie sinnvoll ist eine separate Umzugsversicherung?
Eine separate Umzugsversicherung gibt es nicht. Sogenannte Gefälligkeitsschäden werden in der Regel von der Privat-Haftpflicht abgedeckt. Viele verlassen sich daher auf die Haftpflichtversicherung der einzelnen Helfer:innen. Aber Achtung: Die Privat-Haftpflicht zahlt nicht, wenn der Schaden durch ein Familienmitglied entsteht, das über dieselbe Haftpflichtpolice wie Sie versichert ist. Beschädigen Sie beim Transport selbst Ihre Möbel, bietet Ihre eigene Haftpflicht keinen Versicherungsschutz. Sie zahlt nur für Schäden, die Sie am Eigentum Dritter verursachen.
Organisieren Sie per Zeitungsannonce Helfer:innen, die beim Umzug zum Beispiel Ihr Mobiliar beschädigen, kommt nur eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Kosten auf. Eine solche Police besitzen jedoch Möbelpacker:innen, die ihre Dienste kostengünstig per Inserat anbieten, in der Regel nicht.
Rundum abgesichert sind Sie dagegen, wenn Sie mit einer professionellen Spedition umziehen. Für Schäden, die Angestellte oder Fahrzeuge des Unternehmens verschulden, haftet dessen Betriebshaftpflicht oder Umzugstransportversicherung.
Ich ziehe ins Ausland um. Was muss ich beachten?
Innerhalb der EU brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung – außerhalb der EU oft zusätzlich ein Arbeitsvisum. Einige Länder verlangen außerdem Sprachkenntnisse. Insgesamt müssen Sie einige bürokratische Hürden überwinden. Die deutsche Botschaft und das Konsulat des Ziellandes sowie Ihre Universität, der DAAD oder das Unternehmen, für das Sie im Ausland arbeiten werden, beraten Sie dazu.
Auch der Umzug will gut geplant sein: Manche Länder setzen einen internationalen Führerschein voraus, falls Sie den Umzugstransporter selbst fahren wollen. Besser ist es, eine Spedition zu beauftragen, die auf Auslandsumzüge spezialisiert ist. Berücksichtigen Sie unbedingt die Einfuhr- und Zollbestimmungen des Landes, um nicht bereits an der Grenze unliebsame Überraschungen zu erleben. Der Nachsendeauftrag der Post funktioniert auch im Ausland. Zahlreiche Behörden in Deutschland benötigen aber nun keine Um-, sondern eine Abmeldung, zum Beispiel das Einwohnermeldeamt, das Finanzamt, die Familienkasse und die Kfz-Zulassungsstelle.
Auch einige Versicherungen müssen Sie neu abschließen – doch nicht alle: Bei der Allianz sind Sie in der Privat-Haftpflichtversicherung und in der privaten Krankenversicherung unter Umständen bis zu einem Jahr auch im Ausland versichert. Am besten lassen Sie sich dazu beraten, welcher Versicherungsschutz nötig ist und welcher nicht.
Was bedeutet bei der Wohnungsübergabe "besenrein"?
Eine "besenreine" Wohnung ist leer geräumt und insgesamt ordentlich hinterlassen. Der Boden ist gefegt oder gesaugt. Es gibt weder Spinnweben noch grobe Verschmutzungen, auch nicht an den Fenstern. Der Zustand von Toilette und Herd muss hygienisch unbedenklich sein.