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Umzugscheckliste: Tipps für einen stressfreien Umzug

Alle Aufgaben, Fristen und Termine für Ihren Umzug im Blick.
Umzugskisten stehen in einem halb möblierten Wohnzimmer mit Parkettboden

Mit einer Umzugscheckliste behalten Sie alle wichtigen Aufgaben rund um Ihren Umzug im Blick. Sie unterstützt Sie dabei, Fristen einzuhalten, Verträge rechtzeitig umzumelden und den Wohnungswechsel stressfreier zu organisieren.

  • Planen Sie Ihren Umzug möglichst drei Monate im Voraus.
  • Organisieren Sie frühzeitig Umzugshelfer:innen oder eine Spedition.
  • Melden Sie Strom, Internet und weitere Verträge rechtzeitig um.
  • Informieren Sie Versicherungen und Banken über Ihre neue Adresse.
  • Melden Sie Ihren Wohnsitz nach dem Umzug bei der zuständigen Meldbehörde zeitnah um.

Ob Sie Ihren Umzug selbst organisieren oder eine Spedition beauftragen, hängt von Distanz, Hausstandsgröße und Budget ab. Bei kurzen Umzügen und einem überschaubaren Hausstand können Sie den Umzug meist selbst organisieren. Bei größeren Entfernungen oder empfindlichem Mobiliar lohnt sich ein professionelles Umzugsunternehmen.

Bei kurzen Umzügen und einem überschaubaren Hausstand können Sie den Umzug meist selbst organisieren. Voraussetzung sind ausreichend Helfer:innen und ein geeignetes Transportfahrzeug.

Bei Umzügen über eine größere Distanz mit viel Hausrat, empfindlichen Möbeln oder Kunstgegenständen lohnt es sich, ein professionelles Umzugsunternehmen zu beauftragen. Die Möbelpacker:innen kümmern sich nicht nur um Ab- und Aufbau sowie Transport des Mobiliars, sie packen auf Wunsch auch Kartons ein und wieder aus, schließen Elektrogeräte an und hängen Gardinen und Lampen für Sie auf.

Auch die Kosten beeinflussen die Entscheidung: Wer selbst umzieht, zahlt meist nur für den Transporter und die Verpflegung der Helfer:innen. Eine professionelle Spedition berechnet für einen durchschnittlichen Zweipersonenhaushalt je nach Entfernung und Umfang zwischen 600 und 4.000 Euro – bietet dafür aber Haftungsschutz und spart Ihnen Zeit und Nerven.

Ein weiterer Vorteil einer Spedition: Sie haftet für Schäden, die ihre Mitarbeiter:innen oder Fahrzeuge verursachen. In diesem Fall entschädigt Sie die Betriebshaftpflichtversicherung oder Umzugstransportversicherung des Dienstleisters. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind in der Regel Geld, Dokumente, lebende Tiere oder Pflanzen.

Wer ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt, sollte folgende Punkte im Vorfeld abklären:

  • Holen Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug mehrere Angebote von Speditionen ein.
  • Fragen Sie nach, ob das Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Umzugstransportversicherung besitzt.
  • Wer absolut sichergehen möchte, wählt eine Umzugsfirma, die dem Bundesverband Möbelspedition (AMÖ e.V.) angehört. Diese Unternehmen unterliegen den strengsten Haftungskriterien.
  • Legen Sie Ihren Umzugstermin nicht auf das Monatsende – dann sparen Sie Kosten.
  • Schicken Sie dem Spediteur vorher eine detaillierte Liste Ihres Hausrats.
  • Klären Sie, welche Aufgaben und Abbauarbeiten die Möbelpacker:innen übernehmen sollen.
  • Halten Sie alle Absprachen schriftlich in einem Vertrag fest.
  • Sie ziehen mit Antiquitäten, Kunstgegenständen oder wertvollen Schmuckstücken um? Dann besprechen Sie die Haftungsfrage vorab mit der Spedition oder übernehmen den Transport selbst.
  • Halten Sie Schäden, die Sie am Umzugstag bemerken, direkt schriftlich fest. Fragen Sie den oder die Kolonnenführer:in, also den oder die Chef:in der Möbelpacker:innen, nach seinem oder ihrem Arbeitsschein. Dieses Dokument hat jede:r Handwerker:in am Einsatzort dabei. Lassen Sie die Schäden darin festhalten.
  • Reklamieren Sie Schäden, die das Umzugsunternehmen verursacht hat, spätestens am Tag nach dem Umzug. Schauen Sie sich Ihre Möbel also sofort genau an.

Ein Umzug erfordert eine Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten. Die folgende Checkliste liefert Ihnen alle wichtigen Aufgaben Schritt für Schritt – von der Kündigung bis zur Ummeldung.

  • Bisherige Wohnung kündigen: Die Frist beträgt meist drei Monate. Bis dahin muss der Brief beim Vermieter oder bei der Vermieterin eingegangen sein. Mehr dazu finden Sie hier: Mietvertrag kündigen
  • Spedition beauftragen oder – bei selbst organisiertem Umzug – den Transporter mieten.
  • Telefon, Kabelfernsehen und Internet ummelden oder kündigen.
  • Entrümpeln und Ausmisten: Gut Erhaltenes bei Kleinanzeigen oder lokalen Anbietern inserieren, Sperrmüll und weitere Altlasten im Keller entsorgen.
  • Umzugskartons besorgen: Planen Sie pro Quadratmeter einen Karton oder rund 30 Kartons pro Person ein.
  • Umzugshelfer:innen anfragen.
  • Halteverbotszone(n) beantragen.
  • Renovierung planen – ggf. Helfer:innen organisieren oder einen Malerbetrieb beauftragen.
  • Energieversorger informieren: Zählerstände ablesen (lassen). Gegebenenfalls beim Anbieter ummelden oder Vertrag kündigen. Weitere Informationen:  Strom- und Gas­vertrag kündigen.
  • Selten benötigte Gegenstände verpacken: Dinge, die Sie ganz sicher bis zum Umzug nicht mehr benötigen, Sommer- oder Wintergarderobe, Bücher etc.
  • Termin für Wohnungsübergabe:  Mit dem oder der Vermieter:in nach dem Umzug vereinbaren.
  • Schönheitsreparaturen, Übernahme von Einbauten, Ablöse etc. mit dem oder der aktuellen Vermieter:in klären.
  • Nachsendeauftrag: Kann bei der Post online gestellt werden.
  • Sackkarre und Tragegurte besorgen: Bei eigens organisiertem Umzug zum Transport schweren Möbeln oder Geräten wie Waschmaschine, Herd oder Schrank.
  • Alles verpacken: Umzugskartons systematisch packen und beschriften.
  • Löcher spachteln: an Wänden und der Decke.
  • Parkplatz vor der neuen Wohnung freihalten – oder kontrollieren, ob beantragte Halteverbotszone eingerichtet wurde.
  • Verpflegung organisieren: Ihre Umzugshelfer:innen werden hungrig und durstig sein.
  • Treppenhaus nach Stolperfallen überprüfen und ggf. Vorschäden dokumentieren.
  • Kühlschrank: ausstecken und Eisfach über Nacht abtauen.
  • Waschmaschine: Transportsicherung befestigen und Wasser ablassen.
  • Helfer:innen einweisen und Telefonnummern austauschen.
  • Zettel mit Raumbezeichnung in der neuen Wohnung aufhängen, damit alle Helfer:innen wissen, in welches Zimmer welche Kartons gehören.
  • Möbel auf Schäden untersuchen
  • Zählerstände der neuen Wohnung ablesen und notieren: Strom, Wasser, Gas
  • Pausen einlegen und durchatmen
  • Ummelden: innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt.
  • Neue Adresse mitteilen: Banken, Versicherungen etc. informieren.
  • Alte Wohnung putzen
  • Wohnungsübergabe: Gehen Sie mit dem oder der früheren Vermieter:in durch die alte Wohnung. Prüfen Sie das erstellte Übergabeprotokoll vor Ihrer Unterschrift.

Alle wichtigen Tipps zusammengefasst, finden Sie auch in unserem PDF "Checkliste Umzug" – zum kostenlosen Download.

Laden Sie unsere kostenlose Umzugscheckliste als PDF herunter. Sie enthält alle wichtigen Aufgaben, Fristen und Termine vor, während und nach dem Umzug.

Nach einem Umzug müssen Sie zahlreiche Stellen über Ihre neue Adresse informieren – von der Versicherung über den Energieversorger bis zum Einwohnermeldeamt. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Fristen auf einen Blick.

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Versicherungen und Banken Am besten schon vor dem Umzug. Kontaktieren Sie zeitnah Ihren Berater oder Ihre Beraterin oder nutzen Sie den Allianz Umzugsservice.  
Strom Drei bis sechs Wochen vor dem Umzug. Bei Anbieterwechsel: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats.  
Gas Drei bis sechs Wochen vor dem Umzug. Bei Anbieterwechsel: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats.  
Telefon und Internet  Mindestens drei bis vier Wochen vor dem Umzug, besser vier bis acht Wochen vorher – vor allem bei Neubauten.  
Kabelfernsehen Drei bis vier Wochen vor dem Umzug  
Zeitung Zwei bis drei Wochen vor dem Umzug  
Bundesagentur für Arbeit Spätestens eine Woche vor dem Umzug  
Einwohnermeldeamt Innerhalb einer Woche nach dem Umzug  
Auto (Zulassungsstelle) Innerhalb einer Woche nach dem Umzug auf der Zulassungsstelle. In manchen Landkreisen leitet das Einwohnermeldeamt die neue Adresse weiter, wenn Sie Ihre Wohnung ummelden. Außerdem zeitnah die Kfz-Versicherung verständigen.  
Arbeit, Kindergarten, Schule, Krankenkasse Zeitnah nach dem Umzug  
Familienkasse Zeitnah nach dem Umzug  
Rundfunkbeitrag Zeitnah nach dem Umzug  

Beim Auszug müssen Mieter:innen je nach Mietvertrag Schönheitsreparaturen durchführen und die Wohnung ordnungsgemäß übergeben. Ein Übergabeprotokoll schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten.

Das sollten Sie beachten:

  1. Mietvertrag prüfen: Lesen Sie sich den Mietvertrag Ihrer alten Wohnung genau durch: Darin steht, welche Schönheitsreparaturen Sie ausführen müssen und ob Sie die Wohnung renoviert, mit gereinigtem Teppich oder besenrein zu übergeben haben. Wichtig: Erst nach einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren hält der Gesetzgeber das Streichen der Wände für notwendig.
  2. Einbauten klären: Klären Sie frühzeitig, ob Vermieter:in oder Nachmieter:in vorhandene Einbauten übernehmen möchten. Wollen beide Parteien die Einbauten nicht übernehmen, müssen Sie diese ausbauen bzw. die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen.
  3. Wohnungsübergabe durchführen: Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin. Handelt es sich um normale Abnutzungserscheinungen (brüchige Fugen im Bad, Kratzer im Laminat), sind diese durch die Miete abgegolten. Beschädigungen durch "unsachgemäße Behandlung" hingegen ersetzt der Mieter oder die Mieterin. Geben Sie spätestens am Übergabetag alle ausgehändigten und nachgemachten Haus- und Wohnungsschlüssel. Alle Punkte der Wohnungsübergabe sollten von der oder dem Vermieter:in oder von Ihnen selbst in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Machen Sie zur Sicherheit Fotos von Beanstandungen, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
  4. Kaution zurückfordern: Die Summe in Höhe von maximal drei Monatsmieten entrichtet die oder der Mieter:in beim Einzug. Die oder der Vermieter:in ist verpflichtet, den Betrag auf einem Bankkonto anzulegen. Die Kaution muss spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden.

Beim Umzug können vor allem diese drei Versicherungen von Vorteil sein: die Hausratversicherung – für Möbel, Einrichtung etc. in alter und neuer Wohnung, die Privat-Haftpflicht – bei Schäden an fremdem Eigentum und die Rechtsschutzversicherung, wenn Sie wegen etwa unberechtigten Forderungen in Streit mit der oder dem Vermieter:in Ihrer alten Wohnung geraten.

Unsere Hausratversicherung versichert während eines Umzugs unter anderem Ihr Mobiliar, Ihre Kleidung und elektrische Geräte in der neuen sowie der alten Wohnung gegen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasserschäden – bis drei Monate nach dem Umzugsdatum. Danach besteht ausschließlich in der neuen Wohnung Versicherungsschutz.

Gut zu wissen:

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt generell Schäden, die Sie versehentlich bei Dritten verursachen. Helfen Sie etwa Freunden und Freundinnen beim Umzug und beschädigen beim Ausladen des Transporters, ein parkendes Auto, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden. Anders sieht es aus, wenn Sie im Rahmen eines Freundschaftsdienstes den Besitz Ihres Freundes oder Ihrer Freundinnen beschädigen. Dann handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden. Nicht jede Haftpflichtversicherung kommt dafür auf.

Gut zu wissen:

Unsere Rechtsschutzversicherung deckt – wenn der Produktbaustein "Wohnen" gewählt wurde – auch einen Streit mit dem oder der Vermieter:in ab, etwa um die Kaution oder Reparaturen oder hilft Ihnen bei Ärger mit einem Umzugsunternehmen. Eine erste telefonische Rechtsberatung erhalten Sie jederzeit kostenlos. Im Streitfall übernehmen wir u. a. Anwalts- und Gerichtskosten.

Gut zu wissen:

Weitere sinnvolle Versicherungen für Ihren Umzug:

Nicht alle Fragen beantwortet? Hier finden Sie noch mehr Wissenswertes rund um Ihren Umzug.

Bekomme ich von meinem Arbeitgeber Sonderurlaub für den Umzug?

Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch wegen eines Umzugs gibt es nicht. Viele Arbeitgeber gewähren jedoch bei einem betriebsbedingten Umzug bis zu zwei Tage Sonderurlaub.

Wie sinnvoll ist eine separate Umzugsversicherung?

Eine separate Umzugsversicherung für den privaten Bereich gibt es nicht. Sogenannte Gefälligkeitsschäden werden unter Umständen von der Privat-Haftpflicht abgedeckt. Viele verlassen sich daher auf die Haftpflichtversicherung der einzelnen Helfer:innen. Aber Achtung: Die Privat-Haftpflicht zahlt nicht, wenn der Schaden durch ein Familienmitglied entsteht, das über dieselbe Haftpflichtpolice wie Sie versichert ist.

Organisieren Sie per Zeitungsannonce Helfer:innen, die beim Umzug zum Beispiel Ihr Mobiliar beschädigen, kommt nur eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Kosten auf. So eine Absicherung besitzen jedoch Möbelpacker:innen, die ihre Hilfe preiswert per Inserat anbieten, in der Regel nicht.

Wer seinen Umzug privat organisiert, kann seinen Hausrat über die Allianz Hausratversicherung auch bei Transportschäden absichern. Im Tarif Komfort und Premium erhalten Sie bei einem Transportunfall Entschädigung für den beschädigten Hausrat. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt zur Hausratversicherung.

Rundum abgesichert sind Sie dagegen, wenn Sie mit einer professionellen Spedition umziehen. Mehr zur Umzugsversicherung der Speditionen erfahren Sie im Abschnitt " Eigenregie oder Spedition".

 

Ich ziehe ins Ausland um. Was muss ich beachten?

Bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie die Einfuhr- und Zollbestimmungen des jeweiligen Landes beachten, um an der Grenze keine Überraschungen zu erleben. Am besten beauftragen Sie eine Spedition, die auf Auslandsumzüge spezialisiert ist.

Zahlreiche Behörden in Deutschland benötigen nun keine Um-, sondern eine Abmeldung – z. B. Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Familienkasse und Kfz-Zulassungsstelle. Der Nachsendeauftrag der Post funktioniert auch im Ausland. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, welcher Versicherungsschutz im Zielland nötig ist.

Gut zu wissen: Während der Übergangsphase greift die Außenversicherung Ihrer Allianz Hausratversicherung – Ihr Hausrat ist weltweit gegen Gefahren wie Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl geschützt, solange er sich vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befindet. Dieser Schutz ist jedoch zeitlich begrenzt und endet bei dauerhafter Aufgabe des deutschen Wohnsitzes.

Was bedeutet bei der Wohnungsübergabe "besenrein"?

Eine "besenreine" Wohnung ist leer geräumt und insgesamt ordentlich hinterlassen. Der Boden ist gefegt oder gesaugt. Es gibt weder Spinnweben noch grobe Verschmutzungen, auch nicht an den Fenstern. Der Zustand von Toilette und Herd muss hygienisch unbedenklich sein.

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