Was tun bei einem Wasserschaden?
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Strom abstellen
Hausrat retten
Umweltschäden verhindern
Nachbarn informieren
Wasser beseitigen
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Sie haben einen Schaden erlitten – durch Unwetter, Wasserrohrbruch oder Feuer? Melden Sie uns Ihren Schaden. Wir sind für Sie da!
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"Wir sind zu 100 Prozent zufrieden mit der Abwicklung und der Leistung! Von der Schadensmeldung bis zum vollständigen Ersatz vergingen gerade mal fünf Werktage – das ist unglaublich schnell! Super!"
– Frau P. (30), seit zwölf Jahren bei der Allianz hausratversichert
Wer zahlt den Aufenthalt in einem Hotel oder einer Ersatzwohnung bei einem Wasserschaden?
Solte Ihre Wohnung nach einem Wasserschaden unbewohnbar sein, springt in der Regel Ihrer Hausratversicherung für die Unterbringung in einem Hotel oder einer Übergangswohnung sein.
Die Allianz Hausratversicherung erstatten Ihnen die Kosten für die Hotelübernachtung oder ähnliche Unterbringung für maximal 24 Monate. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr nutzbar ist.
Beispiel: Ihr Bad ist nach einem Wasserschaden nicht mehr benutzbar und muss grundlegend saniert werden. Die Allianz erstattet Ihnen in diesem Fall die Übernachtung in einem Hotel – ohne Verpflegung – bis Ihr Bad vollständig wieder nutzbar ist.
Wasserschaden professionell beseitigen lassen
Das Unternehmen oder der oder die Expert:in wird in der Regel bei der Beseitigung des Wasserschadens wie folgt vorgehen:
1. Leckage auffinden und reparieren
Wenn der Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung verursacht wurde, muss zunächst das Leck gefunden werden. Die Suche nach der defekten Stelle ist häufig teurer als die Sanierung. Um die defekte Stelle in einer Wand zu finden, muss der oder die Installateur:in das Rohrsystem freilegen und inspizieren. Ist die Ursache ausgemacht, muss im Anschluss die Ursache des Wasserschadens, wie ein leckes Rohr repariert werden.
2. Gebäude trocknen
Bei großflächigen Wasserschäden müssen die betroffenen Wände, Decken und Böden zuerst trocknen, bevor sie renoviert werden können. Zur Trocknung stellen Fachleute meist Radiallüfter auf.
3. Schimmelbildung bekämpfen
Nach einem Wasserschaden ist die Gefahr von Schimmelbildung sehr groß. Um Gesundheitsschäden vorzubeugen, müssen sie rigoros bekämpft werden. Wenden Sie sich dafür unbedingt an Fachfirmen.
4. Vorbereitende Renovierungsarbeiten
Ist das Wasser längere Zeit durch die Wand gesickert, ist oft auch der Putz betroffen und muss abgeklopft werden.
So beugen Sie einem Wasserschaden vor
Auf diese Dinge sollten Sie bei Ihrem Haus- oder Wohnungsrundgang achten:
- Rohrbruch und Leckage vorbeugen: Bauen Sie vorsorglich ein Leck-Erkennungssystem ein, um die Durchflussmenge zu regulieren.
- Wasserschäden im Badezimmer verhindern: Waschen Sie Wäsche nur, wenn Sie sich im Haus oder in der Wohnung aufhalten. Überprüfen Sie Bad-Armaturen, Waschbecken und sichtbare Wasserleitungen regelmäßig.
- Wasserschäden durch defekte Geräte vermeiden: Entkalken Sie Wasch- und Spülmaschine mindestens vierteljährlich, prüfen Sie regelmäßig Heizungen und den Heizungsraum auf Wasseraustritt.
- Abfluss in Bad und Küche säubern: Lösen Sie Fettreste mit heißem Wasser, entfernen Sie Verstopfungen mithilfe einer Saugglocke, reinigen Sie Rohre mit einer Drahtbürste – oder verwenden Sie herkömmliches Rohrfrei-Mittel.
- Dachrinnen von Laub und Schmutz befreien: Reinigen Sie mindestens zweimal im Jahr die Abflüsse von Fallrohren.
- Dämmung auf Wärmebrücken überprüfen: Lassen Sie dies am besten durch Fachleute mithilfe einer Wärmebildkamera machen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
- Dichtheit von Fenstern und Türen sicherstellen: Schenken Sie ebenerdigen oder im Keller liegenden Fenstern und Türen sowie Holzfenstern besondere Aufmerksamkeit.
- Rückstauventil einbauen: Überprüfen Sie regelmäßig die Funktion – viele Elementarschadenversicherer zahlen nur, wenn ein Rückstausystem vorhanden ist.
- Wassersperre am Haus erneuern: Das ist wichtig bei unsanierten Altbauten. Zu den Sanierungsmaßnahmen gehören: Kellerwand freilegen, Teerschicht nachstreichen oder anbringen, Grube mit Kies füllen.
- In gefährdeten Gebieten Hochwasserschutz erwägen: Lassen Sie Tür- und Fenstersperren anfertigen und lagern Sie im Keller Sandsäcke. Lesen Sie dazu auch folgenden Ratgeber:Hochwasserversicherung: Wer zahlt was im Schadensfall?
Was möchten Sie noch zum Thema Wasserschaden wissen?
Wer zahlt den Wasserschaden in einer Mietwohnung?
Das hängt zunächst davon ab, wer Verursacher:in des Wasserschadens ist.
- Entsteht der Wasserschaden bei Ihnen in den eigenen vier Wänden, durch beispielsweise Ihre defekte Spülmaschine, springt in der Regel Ihre Hausrat für Schäden ein.
- Kommt es bei Ihnen in der Wohnung zu einem Wasserschaden, der z. B. durch den Nachbarn oder die Nachbarin über Ihnen verursacht wird, ist es ein Schaden, den Ihr:e Nachbar:in seiner oder ihrer Haftpflichtversicherung melden muss.
- Ist der Grund des Wasserschadens aber ein undichtes Rohr im Mauerwerk des Gebäudes, so kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin für den Schaden auf.
Siehe auch:
Wer zahlt, wenn den Wasserschaden ein Nachbar oder eine Nachbarin verursacht?
Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin hat die Badewanne überlaufen lassen und bei Ihnen tropft das Wasser durch die Decke. Die Folge: Ihre neue Tapete löst sich von der Wand und die teure Couch hat Schaden genommen. Fest steht: Ihnen steht Schadensersatz zu.
Bei Schäden an beweglichen Dingen wie Möbeln, Kleidung oder Bildern erstattet die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn oder der Nachbarin Ihnen den Schaden.
Das Oberlandgericht Frankfurt am Main entschied 2018 allerdings, dass der oder die Verursacher:in nicht bei allen Schäden Schadensersatz leisten muss. So ist Ihre Nachbarin oder Ihr Nachbar nicht verpflichtet, für die Sanierung und den Ersatz Ihrer Tapete aufzukommen. Die Urteilsbegründung: Tapeten sind fester Bestandteil des Gebäudes. Demnach handelt es sich bei einem Wasserschaden an der Tapete um einen Wohnungsmangel. In diesem Fall ist derVermieterin oder Vermieter dafür verantwortlich, den Schaden zu beseitigen.
Kann ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?
Ob eine Mietminderung zulässig ist, hängt davon ab, wer für den Schaden verantwortlich ist. Wenn Ihnen als Mieter:in zum Beispiel Ihr Aquarium ausläuft und das Laminat aufquillt, können Sie den Wasserschaden Ihrer Hausratversicherung melden, aber keine Mietminderung geltend machen.
Wenn jedoch ein Rohrbruch den Keller unter Wasser setzt oder Regenwasser durch ein Loch im Dach die Wohnungswände durchnässt, sollten Sie sich an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter wenden. Geben Sie ihr oder ihm etwas Zeit, um die Mängel zu beheben. Eine Frist von 14 Tagen ist angemessen. Bleibt der oder die Vermieter:in untätig oder dringt weiter Wasser ein, können Sie die Miete mindern.
Im Zweifel wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder den Mieterschutzbund. Als Allianz Rechtsschutzkundin oder -kunde haben Sie die Möglichkeit, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin über die kostenlose telefonische Rechtsberatung zu kontaktieren. Wenn Sie keinen Allianz Rechtsschutz haben, können Sie sich gegen eine Einmalzahlung von 29,- Euro, ebenfalls telefonischen Rat von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt holen.
Wie viel kostet eine Versicherung gegen Wasserschäden?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da, wie schon hier beschrieben, es darauf ankommt, um welche Art von Schaden es sich handelt und welche Versicherung greift. Eine Wohngebäudeversicherung für Hauseigentümer ist vor allem abhängig von der Größe des Hauses.
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Eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung bekommen Sie schon ab einem einstelligen, monatlichen Eurobetrag. Wenn Sie die Hausrat- und Haftpflichtversicherung beispielsweise bei der Allianz im Paket abschließen, könnten Sie gegenüber dem Einzelabschluss 5 Prozent sparen. Schließen Sie noch eine Wohngebeäudeversicherung dazu ab, könnten Sie sogar zehn Prozent sparen.