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Gelbe Quietscheente schwappt mit Wasser aus überlaufender Badewanne
Was tun, wenn es passiert, und wie Sie vorbeugen können

Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?

Wasserschäden können beispielsweise durch undichte Rohre, Hochwasser oder durch defekte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler entstehen. Schäden durch Wasser gehören in Deutschland zu den häufigsten Schadensfällen in der Hausratversicherung.Die fachgerechte Beseitigung der Wasserschäden kostet durchschnittlich rund 2.000 Euro. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz durch Hausrat­versicherung, Wohngebäude­versicherung und Haftpflicht­­versicherung.

Aus der Statistik "Hausratversicherung: Schäden je Gefahr" der GDV (Gesamtverband der Versicherer). Die Fälle beziehen sich auf die Schadenszahlen der Jahre 2019 bis 2021.

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Versicherungsschutz richtig wählen
Welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommt, wer die Kosten für Renovierungen zahlt und ob Mieter:in oder Vermieter:in haften, hängt davon ab, wo der Wasserschaden auftritt und was ihn verursacht hat.
  • Bei Schäden am beweglichen Mobiliar zahlt die Hausrat­versicherung.
  • Bei Schäden an Wohnung und Gebäude springt die Wohngebäude­versicherung des Eigentümers oder der Eigentümerin ein. 
  • Hat eine andere Person den Schaden verursacht, ist die Haftpflicht­versicherung zuständig. 

Grundsätzlich gilt: Die Versicherung zahlt nur dann, wenn das Wasser unerwartet ausgetreten ist und Sie sich umsichtig verhalten haben. Es ist daher ratsam, die Waschmaschine nicht anzustellen, wenn Sie das Haus länger verlassen. Wenn Ihre Versicherung allerdings "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert, leistet diese auch, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, also – um bei dem Fall zu bleiben – das Haus länger verlassen haben, obwohl die Waschmaschine lief.

  • Wenn z. B. die Waschmaschine oder der Geschirrspüler ausläuft und Ihren Hausrat zerstört, greift Ihre Hausratversicherung.
  • Auch wenn z. B. die Waschmaschine defekt ist, springt bei entsprechendem Schutz die Hausratversicherung ein.

 

Wasserschaden: Das zahlt die Wohn­gebäude­ver­sicherung

  • Die Wohngebäudeversicherung kommt für Wasserschäden auf, die nicht an der Einrichtung, sondern an der Gebäudesubstanz entstehen. 
  • Bei Mieterinnen und Mietern ist die Wohn­gebäude­versicherung des Haus­­eigentümers oder der Hauseigentümerin zuständig. Diese zahlt bei einem Wasser­schaden am Wohngebäude auch die Kosten für Sachverständige oder Gutachter:innen sowie für Folgeschäden. 
  • Als Hausbesitzer:in sollten Sie sichergehen, dass Ihre Police Leitungs­­wasser­schäden abdeckt.

Tipp: Schließen Sie eine Elementar­schaden­versicherung ab, wenn auch Schäden durch Hochwasser oder Starkregen abgedeckt sein sollen.

 

Wasserschaden: Das zahlt die Privathaftpflicht

  • Wann Hausrat- und wann Haftpflichtversicherung leisten, verwechselt man leicht. Mit dieser Faustregel lässt sich der Unterschied gut merken: Betrifft der Wasserschaden nur die eigene Wohnung oder das eigene Haus und wurde er durch Sie selbst verursacht, ist die Hausrat­versicherung zuständig. 
  • Wenn der Wasserschaden durch beispielsweise einen Nachbarn oder eine Nachbarin verursacht wurde, sodass das Wasser durch die Decke in Ihre Wohnung läuft, dann springt die Privat-Haftpflicht­versicherung ein – und zwar die des Nachbarn oder der Nachbarin über Ihnen. 
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Ein Wasserschaden durch eine kaputte Waschmaschine fällt in der Regel unter die Deckung der Hausratversicherung. Die Versicherung kommt dabei für verschiedene Schäden auf, wie beispielsweise:

  • Beschädigung der persönlichen Gegenstände: Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel die Kosten für beschädigte persönliche Gegenstände, die durch den Wasserschaden betroffen sind. Das können zum Beispiel Möbel, Elektronikgeräte oder Kleidung sein.
  • Reparatur oder Ersatz der Waschmaschine: Die Reparatur- oder Ersatzkosten für die defekte Waschmaschine können ebenfalls abgedeckt sein, je nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags. Im Hausrat­ver­sicherungs­baustein Notfallservice Zuhause der Allianz ist die Reparatur von Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen mit dabei.
  1. Die private Haftpflichtversicherung kommt ins Spiel, wenn Sie unbeabsichtigt Schäden an Dritten verursachen. Wenn Ihre defekte Waschmaschine ausläuft und beispielsweise einen Wasserschaden in der Wohnung Ihres Nachbarn unter Ihnen verursacht hat, könnte Ihre Haftpflichtversicherung die entstandenen Schäden decken. In diesem Fall sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung melden, die dann Ihren Anspruch prüfen wird.
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Schritt für Schritt
Handeln Sie sofort, wenn Sie einen Wasserschaden bemerken. So reduzieren Sie oft das Ausmaß der Schäden. Und schließen dadurch weitere Gefahren aus.
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Ist der Schaden in Ihren eigenen vier Wänden entstanden, drehen Sie den Absperrhahn in der Wohnung oder den Haupthahn im Keller zu, damit kein Wasser nachläuft.
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Drehen Sie die Hauptsicherung heraus. Das Wasser kann in Verteiler und Steckdosen laufen oder durch ältere, poröse Isolierungen dringen und Leitungen kurzschließen.
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Stellen Sie wertvolle Möbel, Bücher, Computer, Fernseher und andere Gegenstände auf eine andere Etage, auf jeden Fall an einen trockenen Ort. Wenn das nicht möglich ist, legen Sie Folien unter.
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Sichern Sie zum Beispiel Lackdosen und Düngemittelsäcke vor dem Wasser.
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Benachrichtigen Sie Ihre Nachbarn, wenn diese betroffen sein könnten.
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Schnappen Sie sich trockene Tücher, Lappen, Laken und Eimer und versuchen Sie so, das Wasser zu beseitigen. Rufen Sie bei einer größeren Überschwemmung die Feuerwehr, damit sie abpumpt.
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Belegen Sie die Schäden und mögliche Schadensquellen mit Fotos und melden Sie den Fall Ihrer Versicherung. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit einem Schadensgutachter.
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Lassen Sie den Wasserschaden professionell beseitigen, nachdem der Gutachter der Versicherung bei Ihnen war.
Schnell und unkompliziert

Sie haben einen Schaden erlitten – durch Unwetter, Wasserrohrbruch oder Feuer? Melden Sie uns Ihren Schaden. Wir sind für Sie da!

  • Sie erreichen uns 365 Tage im Jahr über unser Online-Portal.
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– Frau P. (30), seit zwölf Jahren bei der Allianz hausratversichert

Die Allianz erhebt regelmäßig Kundenstimmen zur Produkt- und Servicequalität.

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Gut zu wissen

Solte Ihre Wohnung nach einem Wasserschaden unbewohnbar sein, springt in der Regel Ihrer Hausratversicherung für die Unterbringung in einem Hotel oder einer Übergangswohnung sein.

Die Allianz Hausratversicherung erstatten Ihnen die Kosten für die Hotelübernachtung oder ähnliche Unterbringung für maximal 24 Monate. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr nutzbar ist.

Beispiel: Ihr Bad ist nach einem Wasserschaden nicht mehr benutzbar und muss grundlegend saniert werden. Die Allianz erstattet Ihnen in diesem Fall die Übernachtung in einem Hotel – ohne Verpflegung – bis Ihr Bad vollständig wieder nutzbar ist.

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So groß ist das Risiko zu Hause
Wasserschäden können äußerst unangenehm und teuer werden. Die Ursachen dafür sind vielseitig und reichen von undichten Fugen oder der defekten Wasserleitung über ein verstopftes Wasserrohr bis hin zu Hochwasser.
Wenn das Gewinde vom Wasserschlauch schief sitzt oder sich mit jedem Schleudergang lockert, hält die Waschmaschine nicht lange dicht. Gefahr auslaufenden Wassers droht auch, wenn die Schelle so unglücklich angeschraubt oder angeklemmt ist, dass sie den Flex-Schlauch quetscht, bis er schließlich reißt. Auch alte Wasserschläuche oder -dichtungen können unter Wasserdruck brechen oder platzen – und schon steht die Waschmaschine im Wasser.
Die meisten Trinkwasserleitungen platzen durch VerschleißKupfer- oder verzinkte Stahlrohre zersetzen sich umso schneller, je härter das Wasser in der jeweiligen Region ist. Die Rohre brechen oft an den Press- oder Lötverbindungen – PE-Rohre (Rohre aus Polyethylen, die wegen ihrer hohen Korrosionsbeständigkeit überwiegend für die Gas-, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eingesetzt werden) auch an den Klebestellen. Auch Pfusch am Bau kann in Einzelfällen eine Ursache sein.
Mit der Zeit verengen sich Abflussrohre durch Ablagerungen. Schmutzwasser kann sich stauen und schließlich durch die Dichtung in den Boden drücken oder aus dem Abfluss quellen.
Wenn Fugen undicht sind oder mit der Zeit undicht werden, können feuchte Stellen und Nässeschäden die Folge sein. Die Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel nicht für Nässeschäden auf, die durch undichte Silikonfugen zwischen Duschwanne und angrenzender Wand entstanden sind, da es sich nicht um einen Leitungswasserschaden handelt. Haben Sie eine neue private Wohngebäudeversicherung bei der Allianz abgeschlossen, decken wir auch Schäden durch undichte Fugen ab. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag oder wenden Sie sich an unseren persönlichen Allianz Beratungsservice.
Der Klimawandel erhöht auch die Wahrscheinlichkeit von Starkregen. Zuletzt im Sommer 2021 im Ahrtal. Und in 2016 kam es zu einer Überschwemmung von Braunsbach in Baden-Württemberg: In dem kleinen Ort ist in einer Nacht so viel Regen gefallen, dass der Dorfbach zur Schlammlawine wurde. Die Folgen: ineinander verkeilte Autos, in Schaufenster gedrückte Pkw, von Wasser und Schlamm verwüstete Häuser und Wohnungen, zerstörter Hausrat, vernichtete Existenzen von Hausbesitzern und Hausbesitzerinnen, die gerade erst eingezogen waren oder frisch saniert hatten.
In den Flussniederungen von Elbe, Donau, Rhein und Main kämpfen Hausbewohner:innen regelmäßig gegen Hochwasser, das über die Ufer tritt, Erdgeschosse und Keller überflutet, sich durch Wände drückt und so einen Wasserschaden verursacht. 
Wasser kann auch nach einem anderen Schadensfall ins Haus dringen: Wenn beispielsweise ein Sturm das Dach abgedeckt hat und es nun hineinregnet. Auch Löschwasser nach einem Brand hinterlässt oft Spuren der Verwüstung.
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Sanierung
Bei der Sanierung von Wasserschäden gibt es viele Dinge zu beachten. Bei der Wasserschadenbeseitigung sollten Sie sich deshalb einen Experten oder eine Expertin zurate ziehen. Wenn Sie niemanden in Ihrer Nähe kennen oder sich nicht auf Nothilfe-Angebote im Internet verlassen wollen: Ihre Versicherung nennt Ihnen bei Bedarf zuverlässige Handwerkende.

Das Unternehmen oder der oder die Expert:in wird in der Regel bei der Beseitigung des Wasserschadens wie folgt vorgehen:

1. Leckage auffinden und reparieren

Wenn der Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung verursacht wurde, muss zunächst das Leck gefunden werden. Die Suche nach der defekten Stelle ist häufig teurer als die Sanierung. Um die defekte Stelle in einer Wand zu finden, muss der oder die Installateur:in das Rohrsystem freilegen und inspizieren. Ist die Ursache ausgemacht, muss im Anschluss die Ursache des Wasserschadens, wie ein leckes Rohr repariert werden. 

2. Gebäude trocknen

Bei großflächigen Wasserschäden müssen die betroffenen Wände, Decken und Böden zuerst trocknen, bevor sie renoviert werden können. Zur Trocknung stellen Fachleute meist Radiallüfter auf.

3. Schimmelbildung bekämpfen

Nach einem Wasserschaden ist die Gefahr von Schimmelbildung sehr groß. Um Gesundheits­schäden vorzubeugen, müssen sie rigoros bekämpft werden. Wenden Sie sich dafür unbedingt an Fachfirmen.

4. Vorbereitende Renovierungsarbeiten

Ist das Wasser längere Zeit durch die Wand gesickert, ist oft auch der Putz betroffen und muss abgeklopft werden.

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Inspektionen und Wartungen
Mit Häusern und Wohnungen verhält es sich im Grunde wie mit Autos: Durch regelmäßige Inspektionen und Wartungen erhalten Sie den Wert der Immobilie, des Hausrats und die Funktionalität der installierten Geräte. 

Auf diese Dinge sollten Sie bei Ihrem Haus- oder Wohnungsrundgang achten:

  • Rohrbruch und Leckage vorbeugen: Bauen Sie vorsorglich ein Leck-Erkennungssystem ein, um die Durchflussmenge zu regulieren.
  • Wasserschäden im Badezimmer verhindern: Waschen Sie Wäsche nur, wenn Sie sich im Haus oder in der Wohnung aufhalten. Überprüfen Sie Bad-Armaturen, Waschbecken und sichtbare Wasserleitungen regelmäßig.
  • Wasserschäden durch defekte Geräte vermeiden: Entkalken Sie Wasch- und Spülmaschine mindestens vierteljährlich, prüfen Sie regelmäßig Heizungen und den Heizungsraum auf Wasseraustritt.
  • Abfluss in Bad und Küche säubern: Lösen Sie Fettreste mit heißem Wasser, entfernen Sie Verstopfungen mithilfe einer Saugglocke, reinigen Sie Rohre mit einer Drahtbürste – oder verwenden Sie herkömmliches Rohrfrei-Mittel.
  • Dachrinnen von Laub und Schmutz befreien: Reinigen Sie mindestens zweimal im Jahr die Abflüsse von Fallrohren.
  • Dämmung auf Wärmebrücken überprüfen: Lassen Sie dies am besten durch Fachleute mithilfe einer Wärmebildkamera machen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Dichtheit von Fenstern und Türen sicherstellen: Schenken Sie ebenerdigen oder im Keller liegenden Fenstern und Türen sowie Holzfenstern besondere Aufmerksamkeit.
  • Rückstauventil einbauen: Überprüfen Sie regelmäßig die Funktion – viele Elementar­schaden­versicherer zahlen nur, wenn ein Rückstausystem vorhanden ist.
  • Wassersperre am Haus erneuern: Das ist wichtig bei unsanierten Altbauten. Zu den Sanierungs­maßnahmen gehören: Kellerwand freilegen, Teerschicht nachstreichen oder anbringen, Grube mit Kies füllen.
  • In gefährdeten Gebieten Hochwasserschutz erwägen: Lassen Sie Tür- und Fenstersperren anfertigen und lagern Sie im Keller Sandsäcke. Lesen Sie dazu auch folgenden Ratgeber: Hochwasserversicherung: Wer zahlt was im Schadensfall? 
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Häufige Fragen
Wurden alle Ihre Fragen beantwortet? Falls nicht, finden Sie hier die passende Antwort.

Wer zahlt den Wasserschaden in einer Mietwohnung?

Das hängt zunächst davon ab, wer Verursacher:in des Wasserschadens ist.

  • Entsteht der Wasserschaden bei Ihnen in den eigenen vier Wänden, durch beispielsweise Ihre defekte Spülmaschine, springt in der Regel Ihre Hausrat für Schäden ein.
  • Kommt es bei Ihnen in der Wohnung zu einem Wasserschaden, der z. B. durch den Nachbarn oder die Nachbarin über Ihnen verursacht wird, ist es ein Schaden, den Ihr:e Nachbar:in seiner oder ihrer Haftpflichtversicherung melden muss.
  • Ist der Grund des Wasserschadens aber ein undichtes Rohr im Mauerwerk des Gebäudes, so kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin für den Schaden auf.

Siehe auch:

Wer zahlt, wenn den Wasser­schaden ein Nachbar oder eine Nachbarin verursacht?

Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin hat die Badewanne überlaufen lassen und bei Ihnen tropft das Wasser durch die Decke. Die Folge: Ihre neue Tapete löst sich von der Wand und die teure Couch hat Schaden genommen. Fest steht: Ihnen steht Schadensersatz zu. 

Bei Schäden an beweglichen Dingen wie Möbeln, Kleidung oder Bildern erstattet die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn oder der Nachbarin Ihnen den Schaden.

Das Oberlandgericht Frankfurt am Main entschied 2018 allerdings, dass der oder die Verursacher:in nicht bei allen Schäden Schadensersatz leisten muss. So ist Ihre Nachbarin oder Ihr Nachbar nicht verpflichtet, für die Sanierung und den Ersatz Ihrer Tapete aufzukommen. Die Urteilsbegründung: Tapeten sind fester Bestandteil des Gebäudes. Demnach handelt es sich bei einem Wasserschaden an der Tapete um einen Wohnungsmangel. In diesem Fall ist der Vermieterin oder Vermieter dafür verantwortlich, den Schaden zu beseitigen.

Kann ich bei einem Wasser­schaden die Miete mindern?

Ob eine Mietminderung zulässig ist, hängt davon ab, wer für den Schaden verantwort­lich ist. Wenn Ihnen als Mieter:in zum Beispiel Ihr Aquarium ausläuft und das Laminat aufquillt, können Sie den Wasserschaden Ihrer Hausrat­versicherung melden, aber keine Miet­minderung geltend machen.

Wenn jedoch ein Rohrbruch den Keller unter Wasser setzt oder Regenwasser durch ein Loch im Dach die Wohnungswände durchnässt, sollten Sie sich an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter wenden. Geben Sie ihr oder ihm etwas Zeit, um die Mängel zu beheben. Eine Frist von 14 Tagen ist angemessen. Bleibt der oder die Vermieter:in untätig oder dringt weiter Wasser ein, können Sie die Miete mindern.

Im Zweifel wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder den Mieterschutzbund. Als Allianz Rechtsschutzkundin oder -kunde haben Sie die Möglichkeit, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin über die kostenlose telefonische Rechtsberatung zu kontaktieren. Wenn Sie keinen Allianz Rechtsschutz haben, können Sie sich gegen eine Einmalzahlung von 29,- Euro, ebenfalls telefonischen Rat von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt holen. 

Wie viel kostet eine Versicherung gegen Wasserschäden?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da, wie schon hier beschrieben, es darauf ankommt, um welche Art von Schaden es sich handelt und welche Versicherung greift. Eine Wohngebäudeversicherung für Hauseigentümer ist vor allem abhängig von der Größe des Hauses.

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Eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung bekommen Sie schon ab einem einstelligen, monatlichen Eurobetrag. Wenn Sie die Hausrat- und Haftpflichtversicherung beispielsweise bei der Allianz im Paket abschließen, könnten Sie gegenüber dem Einzelabschluss 5 Prozent sparen. Schließen Sie noch eine Wohngebeäudeversicherung dazu ab, könnten Sie sogar zehn Prozent sparen.

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