Bei der Sanierung von Wasserschäden gibt es je nach Ausmaß und Art des Schadens viele Dinge zu beachten. Bei der Wasserschadenbeseitigung sollten Sie sich deshalb einen Experten zu Rate ziehen. Fachleute wissen am besten, wie sie ein Leck orten, Wände trocknen und Schimmel beseitigen.
Wenn Sie niemanden in Ihrer Nähe kennen oder sich nicht auf Nothilfe-Angebote im Internet verlassen wollen: Ihre Versicherung nennt Ihnen bei Bedarf zuverlässige Handwerker – ob es um die Beseitigung von Schimmelpilz in feuchten Wänden geht oder um die schnelle Bautrocknung, damit schwarze Stellen durch Pilze gar nicht erst entstehen.
Wenn der Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung verursacht wurde, muss zunächst das Leck gefunden werden. Das ist oftmals kein leichtes Unterfangen: Denn das Wasser findet einen einfachen Weg durch das Gebäude, bevor es irgendwo austritt - und das kann weit weg vom Leck sein. Die Suche nach der defekten Stelle ist daher häufig teurer als die Sanierung, selbst wenn dafür eine Wand aufgebrochen werden muss.
Bei großflächigen Wasserschäden müssen die betroffenen Wände, Decken und Böden zuerst trocknen, bevor sie renoviert werden können. Damit vermeiden Sie bei Neubauten Risse im Mauerwerk und Schimmel. Zur Trocknung stellen Fachleute Lüfter auf oder – wenn das nicht ausreicht – Bautrockner.
Aber Achtung: Bei der Trocknung werden auch Schimmelpilz-Sporen im Raum verteilt. Daher sollten Sie die Wände vorher mit Alkohol desinfizieren.
Nach einem Wasserschaden ist die Gefahr von Schimmelbildung sehr groß – Schimmelpilze lieben es feucht und warm. Um Gesundheitsschäden vorzubeugen, müssen sie rigoros bekämpft werden. Wenden Sie sich dafür unbedingt an Fachfirmen. Sie schotten bei starkem Schimmelbefall den kontaminierten Raum sogar mit einer Schleuse ab.
Der Pilz selbst wird mit Klebefolie fixiert oder mit einer Reinigungsflüssigkeit entfernt. Danach wird die Tapete abgerissen und in Plastiksäcke luftdicht eingepackt. Ist das Wasser längere Zeit durch die Wand gesickert, ist oft auch der Putz betroffen und muss abgeklopft werden.
Tipp: Experten raten dazu, die Wand mit Alkohol zu desinfizieren, solange sie feucht ist. So wächst der Schimmel nicht weiter, bis er entfernt wird. Dazu muss die Wand vollständig getrocknet sein.
Wenn der Wasserschaden zum Beispiel durch eine auslaufende Waschmaschine oder den Geschirrspüler verursacht wird und Ihren Hausrat zerstört, greift Ihre Hausratversicherung.
Gut zu wissen: Diese Versicherung übernimmt keine Schäden, die ein umgefallener Putzeimer verursacht.
Hausrat- und Haftpflichtversicherung verwechselt man leicht. Die Faustregel: Betrifft der Wasserschaden lediglich die eigene Wohnung und wurde er durch Sie selbst verursacht, ist die Hausratversicherung zuständig. Beschädigt das Wasser auch andere Wohnungen, dann springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein.
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Wasserschäden auf, die nicht an der Einrichtung, sondern an der Gebäudesubstanz entstehen. Bei Mietern ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig. Diese zahlt bei einem Wasserschaden am Wohngebäude auch die Kosten für den Sachverständigen oder Gutachter sowie für Folgeschäden. Als Hausbesitzer sollten Sie sichergehen, dass Ihre Police Leitungswasserschäden abdeckt.
Tipp: Schließen Sie eine Elementarschadenversicherung ab, wenn auch Schäden durch Hochwasser oder Starkregen abgedeckt sein sollen.
Ihr Nachbar hat die Badewanne überlaufen lassen und bei Ihnen tropft das Wasser durch die Decke. Die Folge: Ihre neue Tapete löst sich von der Wand und die teure Couch hat Schaden genommen. Fest steht: Ihnen steht Schadensersatz zu.
Bei Schäden an beweglichen Dingen wie Möbeln, Kleidung oder Bildern erstattet die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn Ihnen den Schaden.
Das Oberlandgericht Frankfurt am Main entschied 2018 allerdings, dass der Verursacher nicht bei allen Schäden Schadensersatz leisten muss. So ist Ihr Nachbar nicht verpflichtet, für die Sanierung und den Ersatz Ihrer Tapete aufzukommen. Die Urteilsbegründung: Tapeten sind fester Bestandteil des Gebäudes. Demnach handelt es sich bei einem Wasserschaden an der Tapete um einen Wohnungsmangel. In diesem Fall ist der Vermieter dafür verantwortlich, den Schaden zu beseitigen.
Mit Häusern und Wohnungen verhält es sich im Grunde wie mit Autos: Durch regelmäßige Inspektionen und Wartungen erhalten Sie den Wert der Immobilie, des Hausrats und die Funktionalität der installierten Geräte.
Auf diese Dinge sollten Sie bei Ihrem Haus- oder Wohnungsrundgang achten:
Tipp: Lesen Sie mehr zum Thema Sicherheit und schützen Sie erfolgreich Ihr Hab und Gut.
Ob eine Mietminderung zulässig ist, hängt davon ab, wer für den Schaden verantwortlich ist. Wenn Ihnen als Mieter zum Beispiel Ihr Aquarium ausläuft und das Laminat aufquillt, können Sie den Wasserschaden Ihrer Hausratversicherung melden, aber keine Mietminderung geltend machen.
Wenn jedoch ein Rohrbruch den Keller unter Wasser setzt oder Regenwasser durch ein Loch im Dach die Wohnungswände durchnässt, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Geben Sie ihm etwas Zeit, um die Mängel zu beheben. Eine Frist von 14 Tagen ist angemessen. Bleibt der Vermieter untätig oder dringt weiter Wasser ein, können Sie die Miete mindern.