Wasserschaden: Das Wichtigste in Kürze
- Wasserschäden gehören in Deutschland zu den häufigsten Schadensfällen in Haus und Wohnung: Alle 25 Sekunden kommt es in Deutschland zu einem Wasserrohrbruch.
- Erste Hilfe bei einem Wasserschaden: Wasser abdrehen, Strom abschalten und das Wasser schnell beseitigen oder abpumpen lassen, um die Folgeschäden möglichst gering zu halten.
- Die fachgerechte Beseitigung der Wasserschäden kostet durchschnittlich rund 2.000 Euro.
- Umso wichtiger ist der richtigeVersicherungsschutz durch Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.

Ihren Schaden melden

Sie haben einen Schaden erlitten – durch Unwetter, Wasserrohrbruch oder Feuer? Melden Sie uns Ihren Schaden telefonisch oder online: Wir sind für Sie da!
Was mache ich bei einem Schaden?


"Wir sind zu 100 Prozent zufrieden mit der Abwicklung und der Leistung! Von der Schadensmeldung bis zum vollständigen Ersatz vergingen gerade mal fünf Werktage – das ist unglaublich schnell! Super!"
– Frau P. (30), seit zwölf Jahren bei der Allianz hausratversichert
Was tun bei einem Wasserschaden?
Wasserzufuhr abdrehen



Strom abstellen

Wasser beseitigen



Hausrat retten

Umweltschäden verhindern



Nachbarn informieren

Schäden fotografieren und Versicherung anrufen



Handwerker bestellen

Wasserschaden professionell beseitigen lassen

Leckage auffinden
Wenn der Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung verursacht wurde, muss zunächst das Leck gefunden werden. Die Suche nach der defekten Stelle ist häufig teurer als die Sanierung.
Gebäude trocknen
Bei großflächigen Wasserschäden müssen die betroffenen Wände, Decken und Böden zuerst trocknen, bevor sie renoviert werden können. Zur Trocknung stellen Fachleute Lüfter auf.
Schimmel bekämpfen
Nach einem Wasserschaden ist die Gefahr von Schimmelbildung sehr groß. Um Gesundheitsschäden vorzubeugen, müssen sie rigoros bekämpft werden. Wenden Sie sich dafür unbedingt an Fachfirmen. Ist das Wasser längere Zeit durch die Wand gesickert, ist oft auch der Putz betroffen und muss abgeklopft werden.
So schützen Sie sich vor einem Wasserschaden

Auf diese Dinge sollten Sie bei Ihrem Haus- oder Wohnungsrundgang achten:
- Rohrbruch und Leckage vorbeugen: Bauen Sie vorsorglich ein Leck-Erkennungssystem ein, um die Durchflussmenge zu regulieren.
- Wasserschäden im Badezimmer verhindern: Waschen Sie Wäsche nur, wenn Sie sich im Haus oder in der Wohnung aufhalten. Überprüfen Sie Bad-Armaturen, Waschbecken und sichtbare Wasserleitungen regelmäßig.
- Wasserschäden durch defekte Geräte vermeiden: Entkalken Sie Wasch- und Spülmaschine mindestens vierteljährlich, prüfen Sie regelmäßig Heizungen und den Heizungsraum auf Wasseraustritt.
- Abfluss in Bad und Küche säubern: Lösen Sie Fettreste mit heißem Wasser, entfernen Sie Verstopfungen mithilfe einer Saugglocke, reinigen Sie Rohre mit einer Drahtbürste – oder verwenden Sie herkömmliches Rohrfrei-Mittel.
- Dachrinnen von Laub und Schmutz befreien: Reinigen Sie mindestens zwei Mal im Jahr unbedingt auch die Abflüsse von Fallrohren.
- Dämmung auf Wärmebrücken überprüfen: Lassen Sie dies am besten durch Fachleute mithilfe einer Wärmebildkamera machen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
- Dichtheit von Fenstern und Türen sicherstellen: Schenken Sie ebenerdigen oder im Keller liegenden Fenstern und Türen sowie Holzfenstern besondere Aufmerksamkeit.
- Rückstauventil einbauen: Überprüfen Sie regelmäßig die Funktion – viele Elementarschadenversicherer zahlen nur, wenn ein Rückstausystem vorhanden ist.
- Wassersperre am Haus erneuern: Das ist wichtig bei unsanierten Altbauten. Zu den Sanierungsmaßnahmen gehören: Kellerwand freilegen, Teerschicht nachstreichen oder anbringen, Grube mit Kies füllen.
- In gefährdeten Gebieten Hochwasserschutz erwägen: Lassen Sie Tür- und Fenstersperren anfertigen und lagern Sie im Keller Sandsäcke: Hochwasserversicherung: Wer zahlt was im Schadensfall?
Kann ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?

Ob eine Mietminderung zulässig ist, hängt davon ab, wer für den Schaden verantwortlich ist. Wenn Ihnen als Mieter zum Beispiel Ihr Aquarium ausläuft und das Laminat aufquillt, können Sie den Wasserschaden Ihrer Hausratversicherung melden, aber keine Mietminderung geltend machen.
Wenn jedoch ein Rohrbruch den Keller unter Wasser setzt oder Regenwasser durch ein Loch im Dach die Wohnungswände durchnässt, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Geben Sie ihm etwas Zeit, um die Mängel zu beheben. Eine Frist von 14 Tagen ist angemessen. Bleibt der Vermieter untätig oder dringt weiter Wasser ein, können Sie die Miete mindern.

Informiert und abgesichert in jeder Situation



passenden Tarif