Folgende Richtlinien sollten Sie beim Schneeschippen im Hinterkopf haben:
- Jeder Stadt und Gemeinde regelt unterschiedlich, ab welcher Uhrzeit die Schneeräumpflicht besteht. In der Regel müssen Gehwege von Montag bis Samstag zwischen 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 Uhr bis 20 Uhr gefahrenlos zu betreten sein.
- Räumen Sie ans Grundstück grenzende Gehwege oder Zugänge zu Ihrem Mietshaus so, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Für Wege zu Mülltonnen oder Parkplätzen ist ein Pfad von etwa einem halben Meter ausreichend.
- Bei anhaltendem Schneefall ist im Laufe des Tages mehrfach fegen oder räumen angesagt.
- Vergewissern Sie sich an Tagen, an denen es nicht schneit, dass Ihr Hauszugang für Passanten und Passantinnen sicher begehbar ist. Neben Schneeräumen zählt auch Streuen bei Glätte zu Ihren Pflichten.
- Vorsicht bei der Wahl des Streuguts: Welches Material nach dem Schneeräumen vor dem Haus gestreut werden darf, ist in Städten und Gemeinden oft individuell geregelt.
- Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Regelungen zur Räum- und Streupflicht zu beachten sind. Meist stellt die zuständige Behörde ausführliche Merkblätter zur Verfügung.