Schneeräumpflicht: Das Wichtigste in Kürze
- Die Schneeräum- und Streupflicht gilt üblicherweise werktags von 7 bis 20 Uhr, an Wochenend- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.
- Als Hauseigentümer sind Sie dafür verantwortlich, Ihr Privatgrundstück und angrenzende öffentliche Gehwege zuverlässig und je nach Witterung mehrmals täglich von Schnee und Eis zu befreien.
- Verletzt sich ein Fußgänger, weil Ihr Anwesen oder angrenzende öffentliche Gehwege nicht sicher passierbar sind, haften Sie als Eigentümer. Für Schadensersatzforderungen kommt Ihre Privat-Haftpflichtversicherung auf, wenn es Ihre selbstbewohnte Immobilie betrifft.
- Wer sich nicht an die Schneeräum- und Streupflicht hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro – und für Bußgelder kommt die Versicherung nicht auf.
Diese Rechte und Pflichten haben Hauseigentümer beim Schneeräumen

In Deutschland ist die Schneeräumpflicht im Gesetz nicht bundesweit, sondern regional unterschiedlich geregelt. Als Grundstückseigentümer sind Sie dafür verantwortlich, Ihr Grundstück verkehrssicher zu machen. Im Winter bedeutet das: Sie sind verpflichtet, Ihr Anwesen sowie angrenzende öffentliche Gehwege schnee- und eisfrei zu halten. Rutscht ein Fußgänger aus und verletzt sich, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht (kurz: Verkehrspflicht) nicht nachkommen, kann er Schadensersatz fordern.
Wer den Winterdienst im Zuge der Verkehrspflicht übernimmt, hängt von der Art der Straße ab: Bei Landesstraßen ist das jeweilige Bundesland zuständig, bei Gemeindestraßen die Gemeinde, bei Privatstraßen und Zuwegen von Häusern der private Eigentümer.
Vermieter kann Schneeräumpflicht an Mieter delegieren
Als Besitzer einer vermieteten Immobilie können Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht Dritten übertragen – zum Beispiel dem Hausmeister Ihres Mietshauses, einer externen Firma oder Ihren Mietern. Das gilt allerdings nur, wenn die Schneeräumpflicht in Mietvertrag oder Hausordnung (sofern diese zum Vertrag gehört) klar geregelt ist. Als Eigentümer liegt es dennoch in Ihrer Verantwortung zu kontrollieren, ob der Winterdienst zuverlässig getätigt wird.
Wichtig: Legen Sie im Mietvertrag schriftlich fest, ob Ihre Mieter oder Sie als Vermieter den Winterdienst übernehmen. Um die Räumpflicht verbindlich zu regeln, müssen beide Parteien die Vereinbarung unterschreiben. Ein Aushang im Hausflur reicht nicht aus. Auch ein Gewohnheitsrecht, im Zuge dessen die Schneeräumpflicht nur Mieter im Erdgeschoss betrifft, gibt es nicht. Ohne ausdrückliche Regelung bleibt der Vermieter verantwortlich.
Egal ob Hauseigentümer, Mieter oder extern Beauftragter: Wer für den Schneeräumdienst verantwortlich ist, hat ihn gemäß der jeweiligen Orts-Satzung zu erledigen. Können Sie den Schnee selbst nicht wegräumen, organisieren Sie eine Vertretung. Das gilt sowohl im Krankheitsfall als auch im Urlaub.
Schnee vom Gehweg darf Passanten und Verkehr nicht behindern
Räumen Sie den Schnee so auf den Gehweg, dass er weder Fußgänger noch den Verkehr behindert. Ist der Bürgersteig nicht breit genug, legen Sie den Schnee an der Grenze zur Fahrbahn ab. Achten Sie darauf, Radwege, Hydranten und Straßenabläufe freizuhalten. Räumen Sie Schnee und Eis von Ihrem Privatgrundstück zudem nicht auf die Straße, sondern lagern Sie beides zum Beispiel im Garten.
Was möchten Sie gerne zur Schneeräumpflicht wissen?
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Wer muss auf Gehwegen von öffentlichen Straßen Schneeräumen und streuen?
Grundsätzlich ist die Gemeinde dazu verpflichtet, auf Gehwegen und Straßen Schnee zu räumen und zu streuen. Jedoch kann die Stadt diese Pflichten auf den Grundstückseigentümer übertragen. Das ist in den meisten Gemeinden der Fall. Der Eigentümer kann die Räum- und Streupflicht dann wiederum an die Mieter weitergeben. -
Darf ich den Schnee vom Gehweg auf die Straße schieben?
Nein, Sie dürfen den Schnee nicht vom Gehweg auf die Straße schieben. Auch Gullys und Schachtdeckel müssen frei bleiben. -
Mieter verweigert Winterdienst. Was können ich als Vermieter tun?
Ist das Schneeräumen im Mietvertrag vereinbart muss der Mieter seine Pflichten erfüllen. Zuerst sollten Sie mit Ihrem Mieter reden und ihn höflich auffordern den Winterdienst zu erledigen. Hilft auch das nicht, mahnen Sie ihn förmlich ab. Im schlimmsten Falle können Sie dem Mieter drohen das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Alternativ können Sie nach Ablauf der Mahnfrist eine Dienstleistungsfirma beauftragen, die den Schneedienst erledigt. Die Kosten dafür können Sie dem Mieter in Rechnung stellen. -
Gilt die Schneeräumpflicht während Arbeitszeit oder bei Abwesenheit?
Wer zum Schneeräumen verpflichtet ist, muss diese Pflicht auch erledigen. Wenn Sie arbeiten, im Urlaub oder krank sind, müssen Sie eine Vertretung organisieren.
Wichtig: Die Schneeräumpflicht gilt auch am Sonntag. Deshalb müssen Sie auch an Sonn- und Feiertagen Gehwege vom Schnee befreien.



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