Sie werfen Ihre volle Kaffeetasse um und sie kippt direkt auf den Laptop Ihrer Freundin. Oder Sie stoßen als Fahrradfahrer mit einem Fußgänger zusammen, dieser verletzt sich und muss ins Krankenhaus. Doch wer übernimmt die entstandenen Kosten? Genau für solche Fälle gibt es die Privat-Haftpflichtversicherung.
Eine Haftpflichtversicherung ist für Sie nicht verpflichtend, schützt Sie aber vor den Kosten, die durch Missgeschicke im Alltag entstehen. Wichtig ist, dass die Versicherung nur bei Schäden gegenüber Dritten zahlt, nicht aber wenn Sie Schäden an Ihrem eigenen Besitz verursachen.
Das sollten Sie wissen: Jede Versicherung bietet unterschiedliche Basisleistungen, die innerhalb der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Zusätzlich können Sie – wie bei der Allianz – individuell verschiedene Zusatzleistungen hinzu buchen.
Wie sich die Basisleistungen zusammensetzen, ist je nach Versicherung unterschiedlich. In der Regel gehören zu den Basistarifen einer Privat-Haftpflichtversicherung folgende Leistungen:
Sie sind als Fußgänger beim Überqueren der Straße unaufmerksam und ein Radfahrer bricht sich beim Ausweichen einen Arm. Ihre Haftpflichtversicherung kommt für die Arztkosten und gegebenenfalls für das Schmerzensgeld für den verletzten Radfahrer auf.
Gut zu wissen: Personenschäden können schnell sehr teuer werden. Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie im schlimmsten Fall davor bewahren, ihr Leben lang für den Unterhalt eines geschädigten Menschen aufzukommen.
Es ist schnell passiert: Bei einer Geburtstagsfeier fällt Ihnen beim Fotografieren der Gruppe das Handy Ihres Freundes herunter und das Display zerspringt. Damit Sie oder Ihr Freund nicht auf den Kosten sitzen bleiben, zahlt Ihre Privat-Haftpflichtversicherung für die Reparatur oder ein Ersatzgerät.
Es wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden:
Echter Vermögensschaden: Sie parken ein Auto zu. Der Fahrer verpasst dadurch seinen Flug und muss einen neuen buchen. In diesem Fall entsteht der Vermögensschaden direkt durch Ihr Fehlverhalten. Das Gute: Ihre Haftpflichtversicherung kommt für die entstandenen Flugkosten auf.
Unechter Vermögensschaden: Der Fahrradfahrer, der sich aufgrund Ihres Verschuldens den Arm gebrochen hat, ist selbstständiger Handwerker. Bis sein Arm wieder gesund ist, kann er nicht arbeiten und hat einen Verdienstausfall. Hier ist der Vermögensschaden die Folge eines von Ihnen verursachten Sach- oder Personenschadens. Auch hier greift Ihre Haftpflichtversicherung und zahlt den finanziellen Schaden, der für die Dauer der Verletzung des Handwerkers entsteht.
Bei jeder Versicherungsanfrage prüft die schadenbearbeitende Stelle Ihrer privaten Haftpflichtversicherung die Sachlage. Das schützt Sie vor unberechtigten oder zu hohen Schadensforderungen. Um sich gegen zu hohe finanzielle Forderungen abzusichern, können Sie neben dem passiven Rechtsschutz der Privat-Haftpflicht auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Zum günstigen Tarif, schützt diese Sie unter anderem vor Kosten durch Rechtsstreitigkeiten.
Als Inhaber eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie von Wohnungen, sind Sie abgesichert, wenn sie selbst darin wohnen. Auch Inhaber eines Ferien- oder Wochenendhauses und eines Kleingartens sind versichert. Voraussetzung für den Schutz ist immer, dass die Immobilien sich in Deutschland befinden.
Bei vielen Versicherungen wird ein Schaden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen nicht durch die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hier sollten Sie einen Blick auf die Tarife der jeweiligen Versicherungen werfen. Die Allianz kommt im Tarif Smart bis 50.000 Euro für Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen auf, im Tarif Komfort bis 75.000 Euro, im Tarif Premium bis 100 Millionen Euro.
Bei vielen Versicherungen zahlt die Haftpflichtversicherung auch bei Schäden, die durch ehrenamtliche Arbeit entstanden sind. Voraussetzung ist meistens, dass die Tätigkeit privat und unentgeltlich ausgeübt wurde.
Falls Sie absichtlich das Eigentum Dritter beschädigen, wird Ihre Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden nicht bezahlen.
Bei Schäden, die Sie mit Ihrem Auto verursachen, greift keine Privat-Haftpflichtversicherung. Stattdessen müssen Sie sich an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. Diese ist für alle Fahrzeughalter verpflichtend und übernimmt die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie Dritten gegenüber mit Ihrem Auto verursachen.
Schäden für Dritte, die durch gezähmte Haustiere wie Katzen oder auch durch exotische Tiere entstehen, sind in der Regel mit Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Auch Blindenhunde sind in den meisten Tarifen über Ihre Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei Hunden und Pferden greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung meistens nicht. Daher empfiehlt es sich eine gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Fällt Ihnen Ihr eigenes Handy in das Waschbecken mit Spülwasser, können Sie die Leistungen der Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen. Denn: Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die Ihnen gegenüber Dritten entstehen. Verursachen Sie einen Schaden am Handy Ihrer Freundin, springt beispielsweise das Display, weil Ihnen ihr Telefon vom Tisch rutscht, übernimmt die Privat-Haftpflicht für das Smartphone die Kosten.
Bei vielen Varianten der Privat-Haftpflichtversicherung wie der Familienhaftpflichtversicherung sind Ihre Familienmitglieder oder Personen, mit denen Sie dauerhaft in einem Haushalt leben, mitversichert. Sie genießen ebenfalls vollen Versicherungsschutz. Das bedeutet aber auch, dass Sie Schäden gegenüber Mitversicherten nicht bei der Haftpflichtversicherung geltend machen können. Verschütten Sie den Kaffee also über dem Laptop Ihres Ehepartners oder Ihrer Tochter, wird die Versicherung den Schaden nicht übernehmen.
Die Versicherungssumme – oder auch Deckungssumme genannt – gibt an, bis zu welcher maximalen Summe Schadensersatzleistungen von der Versicherung übernommen werden. Die Höhe der Summe unterscheidet sich je nach Tarif und wird vertraglich festgelegt. Liegt die Schadenshöhe über der Versicherungssumme, müssen Sie für die Differenz aufkommen.
Empfehlenswert ist es, eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro zu wählen, damit Sie im Schadensfall ausreichend abgesichert sind. Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung können Sie sich bereits im Basis-Tarif ab 3,17 Euro monatlich auf eine Versicherungssumme von 15 Millionen Euro verlassen.
Lukas überquert mit dem Fahrrad unachtsam die Straße. Ein Tanklaster muss ihm ausweichen, rammt eine Häuserwand und das Benzin läuft aus und flutet die Straße. Die Behebung der Schäden und der Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei verursacht Kosten in Millionenhöhe.
Lukas hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von vier Millionen Euro abgeschlossen.
Rechnung:
Gesamtschaden: 6 Mio. Euro
Kostenübernahme Privat-Haftpflicht: 4 Mio. Euro
Differenz: 2 Mio. Euro
Da die Schadenshöhe durch den Unfall höher als die vereinbarte Deckungssumme, bzw. Versicherungssumme ist, muss Lukas für die Differenz von zwei Millionen Euro selbst aufkommen.
Haben Sie noch Fragen? Ihre Allianz Agentur vor Ort berät Sie gerne:
Schäden, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz verursachen, werden nicht durch die Leistungen der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hier greift in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers.
In manchen Berufen müssen Sie sogar eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Lehrer. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bietet die Allianz eine Berufshaftpflichtversicherung an.
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Leistung | Empfehlung | |
Ist Ihre Versicherungssumme hoch genug angesetzt? | Für alle Kosten, die die Versicherungssumme der Versicherung übersteigen, müssen Sie selbst aufkommen. Sie sollten daher eine Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro wählen. | |
Sind Schäden an Computern von Dritten mitversichert? | Infizieren Sie einen fremden Computer versehentlich mit einem Virus, empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mindestens 50.000 Euro für solche Fälle. | |
Sind Mietschäden im Vertrag mitversichert? | Schäden an angemieteten Immobilien im Inland, sollten mit etwa 300.000 Euro abgedeckt sein. | |
Haftet der Versicherer für deliktunfähige Kinder? | Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig, im Straßenverkehr gelten Kinder unter zehn Jahren als deliktunfähig. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt, kann es sein, dass Ihr Versicherer nicht zahlt. Wählen Sie daher eine Versicherung, die unabhängig von der Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht für die entstehenden Schäden in Höhe von mindestens 10.000 Euro aufkommt. | |
Besteht der Versicherungsschutz auch im Ausland? | Bei den meisten Versicherungen ist der Schutz im Ausland auf drei Jahre innerhalb der EU und auf ein Jahr weltweit beschränkt. Sind Sie viel im Ausland unterwegs bietet es sich an, eine Versicherung mit einem zeitlich unbegrenzten Schutz oder einem Schutz von mindestens fünf Jahren zu wählen. | |
Ist der Verlust von Schlüsseln mitversichert? | Als Mieter sollten Sie sich gegen den Schlüsselverlust wappnen. Es kann passieren, dass durch das Verlieren des Schlüssels die gesamte Schließanlage des Hauses getauscht werden muss. Daher sollten Sie eine Versicherung wählen, die für Schäden in Höhe von 10.000 bis zu 150.000 Euro aufkommt. | |
Ist in der Versicherung ein möglicher Forderungsausfall abgedeckt? | Falls ein Dritter Schaden an Ihrem Eigentum verursacht und nicht dafür aufkommen kann, sind Sie mit der Forderungsausfall-Deckung abgesichert. |