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Hochwasser­ver­sicherung – Schutz bei Stark­regen und Über­schwemmung

Elementar­schäden durch Über­schwemmung absichern
Eine überflutete, leere Landstraße bei schlechtem Wetter.
Eine Hochwasserversicherung schützt Ihr Zuhause vor finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmungen durch Starkregen. Extreme Wetterphänomene wie Hochwasser, anhaltende Niederschläge, Sturm oder schwere Gewitter sind auch in Deutschland keine Seltenheit und können erhebliche Kosten verursachen. Die Versicherung kommt nur für Schäden an Gebäude oder Inventar auf, wenn diese durch sogenannte Elementarschäden aufgrund extremer Wetterereignisse abgedeckt sind. Bei der Allianz können Sie diesen Elementarschutz als Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" sowohl für Ihre Wohngebäude- als auch für Ihre Hausratversicherung wählen.
Ohne einen Elementarschadenbaustein sind Hochwasserschäden am Gebäude und Hausrat meist nicht versichert. Bei der Allianz sind Sie mit dem Baustein "Extremwetterschutz" – den Sie sowohl zur Hausrat- als auch zu Ihrer Wohngebäudeversicherung hinzufügen können – folgendermaßen abgesichert:
Sie müssen nicht unbedingt in einer Risikozone wohnen, um von Überschwemmungen betroffen zu sein. Extreme Wetterlagen und Starkregen treten immer häufiger auf. Doch mit einigen Maßnahmen können Sie im Ernstfall das Schlimmste verhindern.

So können Sie präventiv vorgehen und sich vor dem Schlimmsten schützen, wenn Hochwasser droht:

  • Ruhe bewahren und Warnmeldungen verfolgen. Verfolgen Sie lokale Radio- und TV-Sender, installieren oder aktualisieren Sie Warn-Apps (z. B. NINA, Katwarn) auf Ihrem Handy und informieren Sie sich auf den offiziellen Webseiten oder Social-Media-Accounts der Behörden über Anweisungen.
  • Fenster und Türen abdichten, sowie Sandsäcke oder Barrieren aufbauen. Besorgen Sie sich das Material rechtzeitig und fragen Sie für Unterstützung ggf. bei der örtlichen Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk (THW) nach.
  • Mit Nachbarn und Nachbarinnen sowie Hilfsbedürftigen in der Nähe austauschen und Hilfe anbieten. Besonders ältere oder kranke Menschen sind bei Hochwasser auf Unterstützung angewiesen.
  • Fahrzeuge von gefährdeten Abstellplätzen wegfahren. Betreten Sie bei akuter Überschwemmungsgefahr keine Tiefgaragen!
  • Möbel und Wertgegenstände in Sicherheit oder höher gelegene Stockwerke bringen: in erster Linie Möbel und Inventar aus dem Keller, der Einliegerwohnung oder dem Erdgeschoss. Betreten Sie bei akuter Überschwemmungsgefahr keine Kellergeschosse!
  • Wichtige Dokumente sichern. Pässe, Versicherungsunterlagen, Krankenkassen- und Bankkarte sollten Sie in wasserdichte Behälter oder Beutel packen und griffbereit bei sich halten.
  • Notfallgepäck vorbereiten. Packen Sie eine wasserdichte Tasche mit etwas Kleidung, wichtigen Medikamenten, einer Taschenlampe, Powerbank, Trinkwasser, einigen haltbaren Lebensmitteln sowie einem Erste-Hilfe-Set.
  • Wasser, Gas und Strom abschalten.
  • Haus nur verlassen, wenn nötig und sicher. Weichen Sie bei akuter Gefahr auf höher gelegene Stockwerke aus und warten Sie auf die Rettungskräfte.

Alle Tipps finden Sie noch einmal zusammengefasst in unserer PDF-Checkliste:

Eine weitere Checkliste zur Schadenprävention bei Hochwasser, sowie weiteres Informationsmaterial zum Download finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK):

Durch angepasstes Bauen lassen sich in gefährdeten Bereichen viele Hochwasserschäden vermeiden. So empfiehlt es sich beispielsweise, schon beim Neu- oder Umbau eines Hauses auf folgende Sachen zu achten:

  • Wasserbeständige Baustoffe, Wandfarben und Bodenbeläge verwenden
  • Absperrbare Hausentwässerung einbauen, damit es nicht zum Rückstau aus der Kanalisation kommt
  • Ölheizungen sind in Überschwemmungsgebieten kritisch zu sehen, da Öltanks nur bis zu einer bestimmten Überschwemmungshöhe gesichert werden können
  • Hochwasserdichte Kellerräume sind nicht unbedingt die beste Lösung, da entsprechend abgedichtete Häuser bei Hochwasser aufschwimmen können – mit erheblichen Gebäudeschäden. Gegebenenfalls müssen die unteren Räume gezielt geflutet werden.
  • Vermeiden Sie den Einbau von wasser- und schimmelanfälligen Einbauten im Keller, wie Holzregale oder Teppiche

Weitere hilfreiche Tipps und Informationen zur Prävention vor Hochwasser finden Sie in der PDF-Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) bietet einen Leitfaden zum Thema "Build Back Better" zum Download an, der Sie über Maßnahmen beim Wiederaufbau nach einem Versicherungsfall informiert und wie Sie einen Schaden durch eine Naturgefahr verringern oder nach Möglichkeit verhindern können. Mit dem Hochwasserpass des Verbands der Sachversicherer (VdS) können sich Hausbesitzer:innen, Betreiber:innen oder Unternehmer:innen ein Bild über die individuelle Gefährdungs­situation ihres Gebäudes machen. Eine erste unverbindliche und kostenlose Selbstauskunft zur Risikolage erhalten Interessierte online:

In vielen Risikogebieten wird die Bevölkerung regelmäßig darüber informiert, wie sie sich schützen kann. Fragen Sie bei der Feuerwehr nach, ob es Merkblätter, Informationsveranstaltungen oder Übungen für Ihr Gebiet gibt. Auch Ihr zuständiges Rathaus sollte Ihnen diese Information geben können.
Podcast mit Axel-Robert Müller
Extremwetter Prävention
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Extreme Wetterereignisse werden immer häufiger, intensiver und unkalkulierbarer. Deshalb ist es entscheidend, dass alle Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen ihr Haus optimal gegen Hochwasser und Überschwemmungen durch Starkregen schützen. Versicherte können aktiv dazu beitragen, indem Sie beim Bauen und Sanieren auf Hochwasserschutz achten. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Podcast mit Axel-Robert Müller im Gespräch mit unserer Allianz Expertin.
 

Veröffentlicht am 14.01.2025.

Schlamm im Wohnzimmer, Wasser im Keller, der Putz bröckelt von den Wänden und die Möbel sind beschädigt: Wenn der Starkregen und die Flut abklingen und evakuierte Bewohner:innen zurück in ihre Häuser dürfen, wird das Ausmaß der Verwüstung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe erst richtig sichtbar. Bevor das große Aufräumen beginnt, gilt es, den Schaden für die Versicherung zu dokumentieren.
  • Markieren Sie die erreichten Wasserstände in den einzelnen Räumen und dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos und Videos.
  • Halten Sie den Wasserschaden durch beispielsweise Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes sowie der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich. Kontaktieren Sie einen Fachbetrieb oder die Feuerwehr, um hier Unterstützung zu bekommen.
  • Entsorgen Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
  • Bevor Sie die Stromversorgung im Haus wieder anschalten oder elektrische Geräte in Gang setzen, sollten Sie diese von einem Elektroniker oder einer Elektronikerin überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr besteht oder die Geräte beschädigt werden können.
  • Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und teilen Sie die Verluste und voraussichtlichen Kosten mit. Nutzen Sie dafür entweder den Schadendirektruf oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Vertretung.
  • Lassen Sie das Wasser aus dem Fahrgastraum ablaufen, indem Sie die Türen und den Kofferraum öffnen. Bei einigen Fahrzeugmodellen sind spezielle Auflochbohrungen vorhanden.
  • Entfernen Sie lose Fahrzeuginnenteile wie Fußmatten oder Bezüge. Trocknen Sie diese an der Luft. Bauen Sie aber die Innenverkleidung nicht aus, da sie sich verzieht und später nicht mehr eingebaut werden kann.
  • Starten Sie auf keinen Fall den Motor eines überschwemmten Fahrzeugs und lassen Sie die Batterie von Fachpersonal abklemmen.

Wir empfehlen: Tragen Sie bei allen Arbeiten nach Hochwasser aus hygienischen Gründen und aus Gründen der Sicherheit bei allen Arbeiten reißfeste und wasserdichte Handschuhe sowie eine Atemmaske.

 

Als Immobilieneigentümer:in sind Sie mit einer Wohngebäudeversicherung in der Regel gegen Schäden durch Sturm oder Hagel abgesichert. Schäden durch Extremwetter wie Überschwemmungen, die z. B. durch Starkregen verursacht werden, decken Sie durch eine zusätzliche Elementarversicherung ab. Damit sind grundsätzlich folgende Kosten abgedeckt.

  • Reparaturen im und am Gebäude und an Garagen sowie an Nebengebäuden, z. B. an einem Schuppen, soweit diese im Vertrag eingeschlossen sind.
  • Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
  • Wiederaufbau Ihres Gebäudes im Totalschadenfall
  • Kosten für eine andere Unterkunft
  • Ersatz verlorener Mieteinnahmen

Ihre Hausratversicherung mit Elementarschutz deckt Schäden an Ihrem Inventar, die durch Starkregen und Überschwemmungen entstehen. Im Schadenfall wird Ihr beschädigter oder zerstörter Hausrat ersetzt.

Schnell und unkompliziert

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Zonierungs­system
Nicht alle Häuser in Deutschland sind demselben Überschwemmungs- oder Starkregenrisiko ausgesetzt. Die Versicherer haben Zonierungssysteme entwickelt, um das  Starkregengefährdungsrisiko sowie Hochwasserschadenrisiko des jeweiligen Hauses einzuschätzen und zu kategorisieren. Dabei wird berücksichtigt, wo genau das Gebäude steht – z. B. eher höher gelegen oder im Tal – und wie groß das Hochwasserrisiko der Region in Deutschland ist, in dem sich das Gebäude befindet. Deutschlandweit liegen 2,6 Millionen Gebäude, also knapp  12 Prozent aller Adressen in der höchsten Starkregengefährdungsklasse SGK 3, etwa 66 Prozent in der SGK 2 und annähernd 23 Prozent der Adressen haben eine geringe Gefährdung und liegen in der SGK 1.
Die Infografik zeigt die drei Starkregengefährdungsklassen (SGK), die der GDV zur besseren Einschätzung von Starkregenschäden eingeführt hat. Gebäude werden je nach Lage einer von drei Klassen zugeordnet: SGK 1 (geringere Gefährdung) für Gebäude auf Kuppen oder an oberen Hangbereichen, SGK 2 (mittlere Gefährdung) für Gebäude in der Ebene oder an mittleren/untenliegenden Hangbereichen, jedoch nicht in Bachnähe, und SGK 3 (hohe Gefährdung) für Gebäude in Tälern oder nahe an Bächen. Eine statistische Verteilung zeigt, dass rund 12 % aller Adressen in Deutschland in SGK 3 liegen, 66 % in SGK 2 und 23 % in SGK 1. Versicherer nutzen diese Einteilung für individuelle Risikobewertungen und Hochwasserschutzberatungen.

Zusätzlich zu den drei Starkregengefährdungsklasse (SGK) werden deutsche Regionen abhängig von ihrem Hochwasserrisiko in vier Gefährdungsklassen (GK) eingestuft. Statistisch tritt Hochwasser auf in:

  • GK 1: nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen
  • GK 2: Hochwasser seltener als 1 x in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei einem sogenannten "extremen Hochwasser" ebenfalls überflutet sein können
  • GK 3: Hochwasser 1 x in 10 bis 100 Jahren
  • GK 4: Hochwasser mindestens 1 x in 10 Jahren
  • Daraus folgt: Je höher die Klasse in Ihrer Region und für Ihr Haus ist, desto wichtiger ist eine Versicherung, um im Schadensfall abgesichert zu sein und hohe Kosten zu vermeiden.

Ab wann spicht man von Starkregen?

Die Definition von Starkregen beschreibt intensive Niederschläge mit hoher Regenmenge in kurzer Zeit, die oft Überschwemmungen verursachen. In Deutschland spricht der Deutsche Wetterdienst (DWD) von Starkregen, wenn mindestens 10 bis 25 mm Regenwasser in einer Stunde oder 20 bis 35 mm in sechs Stunden fallen.

Gibt es eine Wartezeit, bevor der Hochwasserschutz in meiner Versicherung greift?

Ja. Haben Sie bei der Allianz den Extremwetterschutz abgeschlossen, gilt für Schäden durch Ausuferung von oberirdischen Binnengewässern eine Wartezeit.

Bei einem Neuabschluss einer Versicherung beträgt die Wartezeit sieben Tage. Sie beginnt nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Eine Ausnahme besteht, wenn bereits vor Versicherungsbeginn ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestanden hat – in diesem Fall entfällt die Wartezeit.

 

Ist ein feuchter Keller auch durch den Extremwetterschutz abgedeckt?

Jein. Es hängt davon ab, warum Ihr Keller feucht ist. Schäden durch Grundwasser sind im Baustein Extremwetterschutz der Allianz nur versichert, wenn das Grundwasser an die Erdoberfläche steigt und dadurch in das Haus eindringt. Wenn an der Oberfläche des Grundstücks allerdings kein Wasser sichtbar ist, der Keller jedoch feucht ist, wird angenommen, dass aufsteigendes Grundwasser durch das Mauerwerk eingedrungen ist. Diese Art von Risiko ist nicht durch den Extremwetterschutz der Allianz abgedeckt und in der Regel auch nicht durch eine Elementarschadenversicherung anderer Anbieter. Ein derartiger Fall deutet eher auf einen grundsätzlichen Planungs- oder Baumangel am Gebäude hin, wie eine fehlerhafte Kellerabdichtung.
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