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Gartenversicherung: Was ist abgedeckt?

Schutz für Gartenhaus, Ausstattung, Geräte und Pool
Garten versichern: So schützen Sie Gartenhaus, Pool und Co.

Ist der Garten Teil Ihres Grund­stücks, lässt er sich in der Regel unkompliziert über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung absichern. Dazu zählen typischerweise Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl – zum Beispiel an Gartenmöbeln, Grills, Rasenmähern oder Gebäuden im Garten. Auch Mini‑Photovoltaikanlagen oder Wallboxen, die sich im Garten befinden, können mitversichert sein. Wenn Sie einen Klein‑ oder Schrebergarten besitzen, greift der Schutz über die Hausrat- und Wohngebäudeabsicherung nicht bei jedem Versicherer. Hier ist häufig eine separate Kleingartenversicherung sinnvoll. Gut zu wissen: In der Hausratversicherung der Allianz sind Lauben bis 24 Quadratmeter auch in Klein‑ oder Schrebergärten mitversichert.

Für Gartenbesitzer:innen, die ihren Garten als Rückzugsort schätzen, ist eine Versicherung in der Regel sinnvoll, um sich bei Schäden im Garten finanziell abzusichern – etwa bei Beschädigungen durch ein Unwetter an Gartenmöbeln, Gartengeräten, Schuppen oder Lauben.

Welche Versicherung sinnvoll ist, hängt in der Regel davon ab, ob Sie Mieter:in, Hausbesitzer:in oder Kleingartenbesitzer:in sind – und welche Leistungen Ihre bestehende Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits abdeckt.

  • Für Mieter:innen mit Garten: Als Mieter:in mit Garten macht zunächst der Blick in die Leistungen der Hausratversicherung Sinn. Sie greift in der Regel für bewegliches Garteninventar. Auch wertvolles Equipment, etwa ein Mähroboter, kann je nach Tarif mitversichert sein. Wichtig ist zu prüfen, welche Schäden abgedeckt sind und ob zusätzliche Ergänzungen wie ein Schutz bei Glasbruch sinnvoll sein können.
  • Für Ein- oder Zweifamilienhausbesitzer:innen mit Garten: Sind Sie Eigentümer:in eines Hauses mit Garten, ist neben der Hausratversicherung vor allem die Wohngebäudeversicherung relevant. Diese versichert in der Regel fest mit dem Grundstück verbundene Bestandteile wie Gartenhäuser, Schuppen, Zäune oder Terrassen. Ergänzende Bausteine – etwa eine Elementarversicherung – sind häufig sinnvoll, um Haus und Garten gegen Naturgefahren wie Überschwemmung zu versichern.
  • Für Klein- und Schrebergartenbesitzer:innen: Ein Sonderfall sind Klein- oder Schrebergärten, die räumlich vom Hauptwohnsitz getrennt sind. Für sie ist in der Regel eine eigene Kleingartenversicherung notwendig, da Hausrat- und Wohngebäudeversicherung oft nicht greifen oder nur eingeschränkt leisten. Diese speziellen Versicherungen sichern Laube, Inventar und Gartengeräte ab.

Welche Versicherung Schäden in Ihrem Garten abdeckt, hängt in erster Linie davon ab, was beschädigt wurde und welche Gefahren in den jeweiligen Versicherungsleistungen abgesichert sind. Lesen Sie, wann die Allianz Hausratversicherung und wann die Allianz Wohngebäudeversicherung bei Schäden im Garten leistet und was genau versichert ist.

Ab dem Tarif Smart unserer Hausratversicherung gilt eine erweiterte Deckung für Ihren Garten. Voraussetzung ist, dass die Grünfläche sich auf dem Versicherungsgrund­stück befindet. Damit deckt die Hausratversicherung Gartenschäden ab, die durch die Grundgefahren Brand, Explosion, Blitzschlag, Über­spannung, Sturm und Hagel oder austretendes Leitungswasser entstehen. Ebenso zählen zu den Grundgefahren Beschädigung oder Verlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub sowie Vandalismus nach Einbruch – das ist der Fall, wenn Diebe oder Diebinnen Ihre Gartenhütte plündern und dabei mutwillig teure Gartenmöbel zerstören.

Auch einfacher Diebstahl ist mit der Gartendeckung versichert.

Ergänzen Sie die Hausrat­versicherung mit unserem Zusatzbaustein Extremwetterschutz, sind auch Schäden durch Elementargefahren wie Über­schwemmung oder Hochwasser, Rück­stau, Schneedruck, Lawinen sowie Erd­rutsch und Erdbeben abgesichert.

Durch die erweiterte Deckung im Garten der Hausratversicherung sind u. a. folgende Gegenstände versichert:

  • Gartenmöbel
  • Gartengeräte – z. B. Rasenmäher, Heckenschere oder Leiter
  • Gegenstände, die Sie in Gartenhaus, Laube oder Schuppen lagern
  • Spiel- und Sportgeräte – z. B. Bobbycar, Trampolin oder Kajak
  • Grillgeräte
  • Wäsche im Garten
  • Mobile Photovoltaikanlagen – z. B. Balkonkraftwerke
  • Wallboxen

Wichtig: Je nach Tarif gibt es unterschiedliche Entschädigungsgrenzen – von 1.000 Euro bis zur Höhe der Versicherungssumme (Tarif Premium).

Grundsätzlich schützt unsere Wohngebäudeversicherung auch Gebäude sowie fest verbundene Gebäudebestandteile und -zubehör im Garten vor Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Leitungswasser, Rohrbruch oder Frost. Ebenso sind in der Regel Sturm‑ und Hagelschäden mitversichert.

Mit dem Zusatzbaustein "Haus- und Technikschutz" im Tarif Komfort, erweitern Sie den Versicherungsschutz um Gefahren wie Diebstahl im Freien, Vandalismus oder Schäden durch wildlebende Tiere. Elementargefahren – etwa Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck oder Rückstau – können Sie mit Abschluss des Zusatzbausteins "Extremwetterschutz" (in allen Tarifen) versichern.

Neben­gebäude, die sich im Garten auf dem Grund­stück befinden – sofern sie im Versicherungsvertrag genannt und eingeschlossen sind – sind gegen dieselben Gefahren versichert wie das Hauptgebäude. Wenn Sie diese Zusatzabsicherung wünschen, müssen alle Nebengebäude mit der Gesamtfläche angegeben werden, andernfalls müssen alle abgewählt werden. Einzelne Nebengebäude können nicht separat abgesichert werden.

So können Sie Ihren Versicherungs­schutz in allen Tarifen u. a. ausweiten auf:

  • Gartenhaus
  • Laube
  • Geräteschuppen
  • Gewächshäuser (mit dem optionalen Zusatzbaustein für die Gebäudeaußenverglasung)

Gebäudebestandteile, die fest mit dem Wohnhaus verbunden sind, sind schon ab dem Tarif Basis mitversichert. Dazu zählen zum Beispiel:

Sachen, die sich im Garten befinden, sind ab dem Tarif Smart unserer Wohngebäudeversicherung gegen die versicherten Gefahren abgesichert. Dazu zählen u. a.:

  • Zäune, Mauern und Hecken
  • Wege- und Gartenbeleuchtungen
  • Wohnterrassen
  • Überdachungen
  • Pergolen
  • Grillkamine
  • Satellitenempfangsanlagen
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Für Sachen im Garten zahlen wir bei einem Schaden durch die Grundgefahren – je nach Tarif – bis zu 5.000 Euro (Smart), 50.000 Euro (Komfort) oder unbegrenzt (Premium) – je Versicherungsfall für die Reparatur oder den Ersatz.

Sie haben eine Laube, Datscha oder einen Schreber­garten, der oder die sich nicht auf Ihrem Wohn­grund­stück befindet? Dann schließen Sie eine spezielle Klein­garten- oder Lauben­versicherung ab. Diese spezielle Versicherung ist meist eine Kombination aus Hausrat- und Wohn­gebäude­ver­si­che­rung und sichert sowohl Ihr Garten­häuschen als auch die darin befindlichen Gegen­stände ab. In der Regel sind auch Zäune, Bäume und Pflanzen­kulturen im Schreber­garten bei einem Schaden versichert.

Wenn Sie Mitglied in einem Kleingarten­verein sind, kann eine bestimmte (Gruppen-)Ver­sicherung für Ihren Garten vor­ge­schrieben sein. Als Pächter:in oder Eigentümer:in eines Schreber­gartens schließen Sie die Versicherung im Normalfall direkt über den jeweiligen Verein ab. In Deutsch­land ist eine Klein­garten- oder Lauben­ver­sicherung für Klein­garten­besitzer:innen allerdings keine Pflicht. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Schrebergartenverein, welche Möglichkeiten der Versicherung es gibt.

Mit unserer Hausratversicherung ist Ihr ständiger Hausrat in Gartenlauben bis 24 Quadratmeter auch in Kleingartenlagen mitversichert. Im Tarif Smart bis 1.000 Euro, im Tarif Komfort bis 5.000 Euro und im Tarif Premium sogar bis 10.000 Euro.

Der Balkon oder die Terrasse sind für viele Menschen vor allem in den warmen Monaten das "zweite Wohnzimmer". Doch wie sieht es mit der Versicherung aus, wenn ein Sturm Ihre Möbel beschädigt oder jemand Ihre Pflanzen klaut?

Ja, der Balkon oder auch die überdachte Terrasse gehören zum Versicherungsort unserer Hausratversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz für Schäden auch u. a. an folgenden Gegenständen auf dem Balkon, der Terrasse oder Dachterrasse greift:

  • Balkonmöbeln
  • Pflanzentöpfen
  • Sonnenschirme
  • Markisen
  • Balkonkraftwerke

Die folgenden Schäden sind versichert:

  • Sturm- und Hagelschäden
  • Schäden durch Leitungswasser, z. B. wenn ein geplatztes Wasserrohr Ihren Balkon überflutet
  • Schäden durch Feuer, z. B. durch einen Blitzschlag
  • Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch
  • Diebstahl: Ab Tarif Smart sind Gegenstände auf dem Balkon oder der Terrasse auch gegen einfachen Diebstahl versichert.

Um Ihren Pool, Schwimm- oder Planschbecken, zu versichern, benötigen Sie je nach Bauart entweder eine Hausrat­versicherung oder eine Wohngebäude­versicherung.

Welche Versicherung im Schadens­fall zahlt, hängt in erster Linie von der Art des Swimming­pools ab.

Wichtig: Führt mangelhafte Verarbeitung oder nicht sachgemäße Montage zu einem Pool-Schaden, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.

Angenommen, Ihr Aufstellpool im Garten läuft aus und ver­ur­sacht einen Wasserschaden auf dem Nach­bar­grund­stück. In diesem Fall greift nicht Ihre Haus­rat­versicherung, sondern Ihre Privat-Haftpflichtversicherung. Sie über­nimmt Schadens­ersatz­forderungen, die Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin an Sie stellt. Wird zum Beispiel der frisch verlegte Roll­rasen im Garten nebenan durch das Malheur über­flutet, trägt Ihre Versicherung die Kosten für die Instand­setzung des Schadens.

Ob bei der Gartenarbeit oder beim Gartenfest: Wenn Sie sich in Ihrem Garten ernsthaft verletzen, leistet in der Regel nur eine private Unfallversicherung. Unfälle in der Freizeit sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Verletzt sich eine andere Person in Ihrem Garten durch Ihr Verschulden, leistet die Privat-Haftpflicht­versicherung: Zieht sich beispielsweise ein Gast an einer durch Sie verursachten Stichflamme am Grill Verbrennungen zu, trägt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für Behandlungen oder eventuelle Schmerzens­geld­forderungen.

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Benötige ich für meinen Mähroboter eine eigene Versicherung?

In der Regel nicht. Über unsere Hausratversicherung mit Gartendeckung sind Mähroboter gegen die Grundgefahren wie Feuer, Blitzschlag, Hagel und Sturm mitversichert – und auch gegen Diebstahl. Eine separate Rasenroboter-Versicherung oder Mähroboter-Diebstahl-Versicherung sind deshalb meist nicht nötig.

Für solche Schäden an Ihrem Rasenroboter übernehmen wir die Kosten für Reparatur oder Ersatz:

  • bis 1.000 Euro im Tarif Smart
  • bis 5.000 Euro im Tarif Komfort
  • bis zur vereinbarten Versicherungssumme im Tarif Premium

Ist Hausrat, der im Garten steht, versichert?

Ja, ab dem Tarif Smart ist auch Ihr Hausrat im Garten bei uns versichert. Durch die erweiterte Deckung im Garten ist auch Hausrat, wie Gartengeräte, die Sie dauerhaft im Garten oder auf der Terrasse lagern, z. B. Rasenmäher, Schaufeln oder Leitern, mitversichert – unter anderem bei Schäden durch Sturm, Hagel, Brand und Einbruchdiebstahl.

Kann ich Schäden durch Vandalismus absichern?

Ja, das ist möglich. Je nach Tarif deckt unsere Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auch Vandalismusschäden ab. Unsere Hausratversicherung leistet unter anderem ab Tarif Smart auch bei Vandalismus nach Einbruchdiebstahl in Ihrem Garten – das heißt, wenn Einbrecher:innen vorsätzlich Ihr Garteninventar in der aufgebrochenen Gartenhütte beschädigen oder zerstören. Die Wohngebäudeversicherung greift ab dem Tarif Komfort in Kombination mit dem Zusatzbaustein "Haus- und Technikschutz", wenn Unbefugte mutwillig Ihre versicherten Gebäude oder versicherte Sachen im Garten beschädigen oder zerstören.

Bin ich gegen Sturmschäden an Garten und Gartenhaus versichert?

Das kommt auf die Art des Schadens, Ihre Versicherung und die jeweiligen Vertragsbedingungen an. Sturmschäden an Ihrem Garteninventar übernimmt unsere Hausrat­versicherung ab dem Tarif Smart.

Unsere Wohngebäudeversicherung schützt auch Nebengebäude wie ein Gartenhaus vor Sturmschäden, sofern es sich auf dem versicherten Grund­stück befindet und explizit mitversichert ist. Ab dem Tarif Komfort sind das Entfernen von umgestürzten Bäumen, Sträuchern oder Kletterpflanzen sowie die Wiederbepflanzung nach einem Sturm ebenfalls versichert.

Wie melde ich Schäden in meinem Garten der Versicherung?

Melden Sie die Gartenschäden Ihrer Versicherung am besten unmittelbar telefonisch oder online. Bei der Allianz können Sie einen Hausrat- und Wohngebäudeschaden rund um die Uhr online melden.

Wie kann ich meinen Garten vor Einbruch und Diebstahl schützen?

Gärten und Kleingärten werden häufig zum Ziel von Dieben und Einbrechern. Diese Einbruchschutz-Tipps sorgen dafür, dass Ihr Garten vor Langfingern sicher ist:

  • Sichern Sie Ihr Gartenhaus mit einer stabilen Tür und einem Zylinder­schloss.
  • Ein Sicherheitsschließblech erschwert den Einbruch.
  • Sichern Sie die Laubenfenster von innen, zum Beispiel mit einem Gitter.
  • Schließen Sie Türen und Fenster immer ab.
  • Lassen Sie Gartengeräte oder Werkzeuge nicht ungesichert herumliegen. Einbrecher könnten sie als Einstiegshilfe oder Aufbruchwerkzeug nutzen.
  • Sichern Sie z. B. Gartenmöbel, Sonnenschirm und Grill mit einer Kette und einem Schloss.
  • Melden Sie einen Einbruch sofort der Polizei und beseitigen Sie Schäden erst nach der Spurensicherung.

Welches Garteninventar schützt die Hausratversicherung nicht?

Nicht als Garteninventar über unsere Hausratabsicherung mitversichert sind zum Beispiel:

  • Gartenbestandteile, die fest mit dem versicherten Grundstück verbunden sind (z. B. fest eingebauter Pool)
  • gewerblich genutzte Gegenstände (z. B. Gartengeräte, die Sie beruflich einsetzen)
  • Fahrräder oder E-Bikes inklusive Anhänger (versicherbar über den Zusatzbaustein Fahrradversicherung)

Zahlt die Hausratversicherung auch bei normalem Diebstahl auf dem Balkon?

Ja. Die Allianz Hausratversicherung sichert Ihren Hausrat auf Balkon und Terrasse ab dem Tarif Smart neben Einbruchdiebstahl auch gegen einfachen Diebstahl ab. Es gelten unterschiedliche Entschädigungsgrenzen je Tarif.

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