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  • Die Kosten für einen Schlüssel­verlust summieren sich schnell auf mehrere Tausend Euro.
  • Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, ob es sich um private oder berufliche, eigene oder fremde Schlüssel handelt.
  • Bei Verlust fremder Schlüssel leistet in der Regel die Schlüssel­versicherung der privaten Haft­pflicht, etwa für den Schlossaustausch oder einen neuen Schlüssel. Für Folge­schäden (z. B. durch einen Einbruch) ist unter Umständen die Hausrat­versicherung zuständig.
  • Die Allianz leistet unter anderem für den Austausch von Schlössern und Ersatz­schlüssel. Mit dem Haus- und Wohnungs­schutz­brief sind auch Kosten für den Schlüssel­dienst abgedeckt.
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Schadensregulierung
Die Kosten für einen Schlüsselverlust belaufen sich schnell auf hohe vierstellige Summen. Damit Sie diese nicht selbst bezahlen müssen, sollten Sie eine Privathaftpflicht inklusive Schlüsselversicherung sowie eine Hausratversicherung abschließen.

Angenommen, Sie wohnen in einem Mehrparteienhaus mit 20 Wohnungen und einer zentralen Schließanlage. Durch Ihren Schlüsselverlust müssen alle Schlüssel und Schlösser des Hauses ausgetauscht werden. Jede Wohnung erhält zwei Schlüssel.

  • Kosten je Schlüssel: 20 Euro x 40 = 800 Euro
  • Kosten je Schloss: 100 Euro x 20 = 2.000 Euro
  • Kosten für Schlossaustausch Haustür + Keller = 300 Euro

Insgesamt entstehen Kosten von circa 3.100 Euro. Eine private Haftpflichtversicherung deckt diese Kosten ab und entlastet Sie finanziell. Ohne passenden Versicherungsschutz müssen Sie für diese Kosten selbst aufkommen.

Haben Sie eine passende Schlüssel­versicherung abgeschlossen, sind sowohl Schlüssel als auch Schließ­anlage versichert. Ihr Versicherer kommt in der Regel für Austausch der Schließ­anlage, Schlüssel­verlust und vorüber­gehende Sicherheits­maßnahmen wie die Installation eines Not­schlosses auf.

Bei Schlüsselversicherungen ist eine Selbst­beteiligung von 150 Euro üblich. Sind die Kosten geringer als diese Selbstbeteiligung, über­nimmt sie der Versicherte selbst – zum Beispiel, wenn nur ein Ersatz­schlüssel angefertigt oder eine neue Schlüssel­karte erstellt werden muss. Je nach Deckungssumme entschädigt Ihr Versicherer Sie bis zu einem bestimmten Maximal­betrag. Für Schlüssel im privaten Bereich ist eine Deckungs­summe von 30.000 Euro empfehlens­wert, für beruf­liche Schlüssel 50.000 Euro.

  • Bei der Allianz ist der Schlüsselverlust ab dem Tarif Smart mitversichert, auch ohne gewähltem Selbstbeteiligung.

Folgeschäden eines Schlüsselverlusts, zum Beispiel einen Einbruch in Ihre eigene Wohnung, deckt die Privat­haftpflicht nicht immer ab. In diesem Fall sind Sie über Ihre Hausrat­versicherung geschützt. Diese ersetzt bei einem Einbruch Wert­gegen­stände, Bargeld und Möbel.

Ihr Hausratversicherer übernimmt unter Umständen auch Kosten für einen Schlüssel­dienst, der Ihre Wohnungs­tür öffnet. Haben Sie den Baustein Notfallservice Zuhause zur Ihrer Allianz Hausrat- oder Wohngebäude­versicherung abgeschlossen, organisieren wir Ihnen den Schlüssel­dienst und tragen die Kosten bis 500 Euro. In den Tarifen Komfort und Premium ist der Baustein inklusive.

Die Allianz Hausratversicherung ersetzt  sogar die Kosten anfallender Schlossänderungen bis 5.000 Euro in der Tariflinie Komfort und bis zu 30.000 Euro in Premium, wenn Schlüssel durch ein versichertes Ereignis oder einfachen Diebstahl abhanden kommen. Dies gilt sowohl für Türschlüssel der eigenen Wohnung, als auch für Wertsachen-Behältnisse innerhalb der Wohnung (z. B. Tresore) oder Schlüssel zu Gemeinschaftsräumen auf dem versicherten Grundstück. 

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Leistungen
Ab dem Tarif Smart versichert die Allianz Privat-Haftpflicht Schlüssel­verlust von fremden privaten und beruf­lichen Schlüsseln. Die Allianz über­nimmt auch Schlüssel­verlust für bewegliche Güter, zum Beispiel wenn Sie einen fremden Spind­schlüssel oder Briefkasten­schlüssel verloren haben.
  • Auswechslung oder Änderung von Schlössern
  • Anfertigung von Ersatz­schlüsseln
  • Sicherungs­maßnahmen (z. B. Notschloss)
  • Objektschutz bis 14 Tage
  • Folgeschäden (z. B. Beschädigungen von Sachen infolge des Schlüsselverlusts)
  • Gesetzliche Haftpflicht­ansprüche

Im Tarif Smart sind diese Kosten bis 50.000 Euro abgesichert, in Komfort und Premium ohne Limit. Eine Selbstbeteiligung ist nicht notwendig.

Hier erfahren Sie mehr zu den Tarifen der privaten Haftpflicht­versicherung der Allianz. 
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Die passende Versicherung
Hausrat-Haftpflicht-Kombi
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Beispiele: Wer zahlt?
Eine private Haftpflichtversicherung leistet, wenn sie eine Schlüsselversicherung enthält und der verloren gegangene Schlüssel nicht Ihnen selbst gehört, sondern fremdes Eigentum ist. Welche Versicherung Schlüsselverlust-Kosten abdeckt, hängt außerdem von der Art des Schlüssels und Verlustsituation ab.
  • Sie haben einen fremden Wohnungsschlüssel verloren

    Haben Sie einen Wohnungs- oder Haus­schlüssel verloren, der nicht Ihnen gehört, greift Ihre private Haftpflicht­versicherung. Handelt es sich beispielsweise um den Ersatz­schlüssel zur Wohnung eines Freundes oder Nachbarn, sollten Sie den Besitzer sofort über den Verlust informieren und das weitere Vorgehen besprechen.
  • Der Schlüssel Ihrer Mietwohnung wurde geklaut

    Ob Sie als Mieter haften, wenn Ihnen der Wohnungs­schlüssel gestohlen wird, hängt von der Diebstahl­situation ab. Haben Sie den Schlüssel z. B. im Restaurant auf dem Tisch liegen lassen, während Sie auf der Toilette waren, gilt das als grobe Fahrlässigkeit. In der privaten Haftpflichtversicherung ist es üblich, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist – auch bei der Allianz. Es besteht also für diesen Fall Versicherungsschutz für den Schlüsselverlust.

    Wurde Ihnen der Schlüssel aber hingegen bei einem Raubüberfall gestohlen, trifft Sie keine Schuld und Sie sind nicht haftbar. Das heißt, falls der Vermieter von Ihnen für den geraubten Schlüssel Ersatz verlangen würde, würde Ihre Haftpflichtversicherung für Sie diesen Anspruch aufgrund des fehlenden Verschuldens abwehren. Der Vermieter müsste den geraubten Schlüssel selbst ersetzen. Ob in diesem Fall evtl. Versicherungsschutz über Ihre Hausratversicherung bestehen könnte, müßte im Einzelfall geklärt werden.

  • Der Schlüsselverlust betrifft Ihre Eigentumswohnung

    Ist der Schlüssel zu Ihrer eigenen Immobilie abhanden­gekommen, kontaktieren Sie Ihre Hausrat­versicherung. Befindet sich Ihre Wohnung in einem Mehr­familien­haus, das über eine gemein­same Schließ­anlage verfügt, handelt es sich um fremdes Eigentum. Kosten, die durch den Austausch der Schließ­anlage und Schlösser Ihrer Nachbarn entstehen, über­nimmt Ihre Haftpflicht­versicherung.
  • Ihr Büroschlüssel ist spurlos verschwunden

    Verlieren Sie als Arbeitnehmer den Schlüssel für das Büro­gebäude, ist das ein Fall für Ihre Privat­haft­pflicht. Der Verlust mechanischer Schlüssel kann teuer werden. Denn viele Büro­gebäude haben Schließ­anlagen mit General­schlüssel. Elektronische Transponder oder Chip­karten, die Versicherer wie normale Schlüssel behandeln, lassen sich oft aus der Ferne de­aktivieren. In diesem Fall hält sich der finanzielle Schaden meist in Grenzen.
  • Sie verlieren Ihren Dienstschlüssel

    Kommt ein Schlüssel abhanden, der unmittelbar der Berufs­ausübung dient, liegt ein Sonderfall vor. Bei Haus­meistern oder Paket­zustellern zum Beispiel greift bei Verlust des Dienst­schlüssels nicht die private Haftpflicht, sondern die berufliche Schlüssel­versicherung. Lehrer oder Beamte, die Schlüssel zu Schul­gebäuden oder Behörden besitzen, schließen eine Amts­haft­pflicht­versicherung ab. Sie über­nimmt bei einem Verlust den Schaden.

    Achten Sie bei beruflichen Schlüsseln auf eine Klausel im Arbeits­vertrag zu Schlüssel­verlust. Oft ist dort geregelt, ob der Arbeit­geber den Abschluss einer bestimmten Versicherung vorschreibt.

  • Ihr Autoschlüssel ist abhanden gekommen

    Geht der Schlüssel Ihres Pkw verloren oder wird geklaut, verständigen Sie umgehend Ihre Kfz-Haftpflicht. Den Verlust des Autoschlüssels deckt allerdings nicht jede Police ab.

    Haben Sie einen Ersatzschlüssel für das Fahrzeug und können es weiterhin nutzen, sollten Sie es an einem sicheren Ort (z. B. private Garage) parken, um das Risiko eines Autodiebstahls so gering wie möglich zu halten. Lassen Sie die Autoschlösser zeitnah in einer Werkstatt austauschen.

  • Der Schlüssel wurde bei einem Wohnungseinbruch entwendet

    Wurde der Schlüssel bei einem Einbruch oder Raub aus Ihrer Wohnung gestohlen, handelt es sich um einen Sonder­fall. Kommt es im Rahmen eines solchen versicherten Ereignisses zum Schlüssel­verlust, ist Ihre Hausrat­versicherung der richtige Ansprechpartner.
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Richtig handeln im Notfall
Haben Sie einen Schlüssel verloren, ist schnelles Handeln gefragt. Vor allem, wenn der Schlüssel durch Adressaufkleber oder Firmen­prägung einem bestimmtem Gebäude zugeordnet werden kann, ist Eile geboten. In diesem Fall besteht Einbruchgefahr.
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Informieren Sie die Polizei über den Verlust und erstatten Sie bei Dieb­stahl zusätz­lich Anzeige. Kann der Schlüssel einem Gebäude zugeordnet werden, trifft die Polizei gemein­sam mit Ihnen die nötigen Maß­nahmen, um Wohnung oder Firmen­gebäude zu sichern.
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Der Hausschlüssel kann keiner Adresse zugeordnet werden oder die Sicherungs­maßnahmen sind bereits erfolgt? Dann fragen Sie im Fund­büro und in der Nachbar­schaft nach, ob der Schlüssel zufällig gefunden und abgegeben wurde.
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Kommt Ihnen ein fremder Schlüssel abhanden, melden Sie den Verlust sofort dem Besitzer, also zum Beispiel Ihrem Vermieter oder der Haus­verwaltung. Im Idealfall wird Ihnen ein Ersatz­schlüssel bereit­gestellt oder Hilfe bei der Versicherungs­abwicklung angeboten.
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Sie kommen aufgrund des Schlüssel­verlusts nicht mehr in Ihre Miet­wohnung? Bestenfalls haben Sie vorgesorgt und für den Notfall einen Ersatz­schlüssel bei Freunden hinterlegt, den Sie abholen können. Andern­falls rufen Sie einen Schlüssel­dienst zur Türöffnung. Da viele Dienst­leister überteuerte Preise in Rechnung stellen, sollten Sie vorab telefonisch einen Fest­preis inklusive Anfahrts­kosten vereinbaren.
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Werfen Sie einen Blick in Ihren Miet­vertrag. Oft ist in dem Dokument klar geregelt, wie Schlüssel­verlust gehandhabt wird. So erfahren Sie sofort, ob Sie als Mieter für den Schaden aufkommen oder Ihr Vermieter die entstandenen Kosten trägt.
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Die Herstellung eines Ersatz­schlüssel, der Austausch einer Schließ­anlage oder ein Schloss­wechsel sind notwendig? Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und klären Sie ab, welche Kosten über­nommen werden.
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Gut zu wissen: General­schlüssel
In einem Urteil von Juli 2020 (Az. 31 S 12365/19) entschied das Land­gericht München, dass ein Mieter nicht zwangs­läufig die vollen Kosten für eine neue Schließ­anlage trägt. Ob Mieter den Austausch einer Schließ­anlage zahlen müssen, hängt vom konkreten Gefährdungs­potenzial des Einzel­falls (Einbruch­gefahr) ab.

Haben Sie Ihren Schlüssel gemeinsam mit Ihrem Ausweis verloren und der Schlüssel ist somit einer konkreten Adresse zuordenbar, ist der Austausch der Schließ­an­la­ge aus Sicherheitsgründen empfehlenswert. In diesem Fall kann der Ver­mie­ter die Kosten anteilig auf Sie umlegen.

Haben Sie nur den Schlüssel verloren und es gibt keine Hinweise auf Ihren Wohnsitz, ist der Tausch nicht unbedingt notwendig und der Ersatz­an­spruch des Vermieters nicht wirksam. Das gleiche gilt, wenn der Schlüssel nicht mehr verwendbar ist, da er beispielsweise in einen Fluss gefallen ist.

Eine Klausel im Mietvertrag, die den Vermieter bei Schlüsselverlust immer dazu berechtigt, die Kosten für den Austausch der Schließanlage an den Mieter weiterzugeben, ist unwirksam. Hier hat der Vermieter eine Aufklärungspflicht, die den Mieter über die finanziellen Folgen informiert.

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Versicherungsumfang
Nicht alle Schlüssel sind versicherbar. Ob die Versicherung für einen Verlust auf­kommt, hängt von Kategorie und Art des Schlüssels ab. Häufig sind Schlüssel für beweg­liche Gegen­stände wie Spinde nicht versichert. Die Allianz versichert als eine von wenigen Versicherungen eine große Band­breite an Schlüsseltypen.
  • Fremde Privatschlüssel, zum Beispiel zu Miet­wohnungen und -häusern
  • Ersatzschlüssel von Freunden oder Nachbarn
  • Schlüssel für Ferien­wohnungen und Hotel­zimmer
  • Schlüssel aus Ehren­amt, etwa für ein Vereins­heim
  • Berufliche Schlüssel, die in der Regel fremde Schlüssel sind
  • Dienstschlüssel für Schulen und Behörden
  • Büroschlüssel, wenn Sie Arbeit­nehmer sind
  • Schlüssel für bewegliche Gegen­stände wie Akten­schränke, Tresore oder Bank­schließfächer
  • Eigene private Schlüssel für Eigentums­immobilien
  • Berufliche Schlüssel bei Selbst­ständigkeit
  • Private Autoschlüssel
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Häufige Fragen
  • Wer zahlt Schlüsseldienst für eine Mietwohnung?

    Muss ein Schlüsseldienst die Wohnung öffnen, weil der Mieter den Schlüssel verloren hat, ist der Mieter verantwort­lich. Das heißt: Er trägt die Kosten, die durch das Öffnen der Wohnungs­tür entstehen. Welche Versicherung zahlt: Unter Umständen übernimmt seine Hausrat­versicherung die Kosten, wenn der Einsatz eines Schlüssel­dienstes mitversichert ist.

    Anders sieht es aus, wenn sich die Tür wegen eines technischen Defekts oder eines abgebrochenen Schlüssels im Schloss nicht mehr öffnen lässt. Bei alters­bedingtem Verschleiß und technischen Fehlern ist der Vermieter zuständig. Dann sollte der Vermieter den Schlüssel­dienst beauftragen oder den darum Mieter bitten. Kontaktieren Mieter den Schlüssel­dienst in Eigen­regie, kann der Vermieter die Zahlung im Zweifel verweigern.

  • Ist eine Abmahnung oder Kündigung der Mietwohnung nach Schlüsselverlust möglich?

    Nein, Schlüsselverlust selbst ist kein Grund für eine Abmahnung oder Kündigung. Eine Verletzung der Obhutspflicht kann aber eine Abmahnung rechtfertigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mieter einen Schlüssel verliert und den Verlust dem Vermieter nicht unverzüglich meldet. Gegen ungerechtfertigte Abmahnungen können Mieter vorgehen. Kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, bietet eine Rechtsschutzversicherung Unterstützung.
  • Muss ich meinen Vermieter fragen, wenn ich einen Schlüssel nachmachen lasse?

    Ja. Auch wenn Sie Schlüssel auf eigene Kosten nach­machen lassen, müssen Sie Ihren Vermieter oder die Haus­verwaltung darüber informieren. Bei modernen Schließ­anlagen ist es ohne Sicherheits­karte oder Sicherheits­schein des Vermieters meist nicht möglich, einen Schlüssel duplizieren zu lassen. Ältere und einfache Wohnungs­schlüssel lassen sich zwar oft ohne Nach­weis anfertigen, dennoch sollten Sie vorab die Erlaubnis Ihres Vermieters einholen.
  • Schlüsselverlust: Schlüssel nachmachen oder besser Schloss austauschen lassen?

    Das hängt davon ab, wie Sie den Schlüssel verloren haben. Ist der Schlüssel zum Beispiel im Urlaub und ohne Hinweis auf die dazu­gehörige Wohnung abhanden gekommen, ist ein Schloss­austausch in der Regel nicht not­wendig. Es reicht, einen Ersatz­schlüssel nach­machen zu lassen.

    Anders sieht es aus, wenn Sie den Schlüssel in der Nähe Ihrer Wohnung oder mit Hinweis auf das dazu­gehörige Schloss (z. B. Personal­ausweis mit Adresse) verloren haben. Dann sollten Sie das Schloss aus Sicherheits­gründen austauschen lassen.

  • Schlüssel für Mietwagen verloren: Zahlt meine Versicherung?

    Nein, verlorene Mietwagenschlüssel gehören nicht zu den versicherbaren Schlüsseln. Weder die private Haftpflicht­versicherung noch die Vollkasko des Miet­autos über­nimmt den Schaden. Neben Kosten für einen neuen Schlüssel (150 bis 300 Euro) zahlen Sie auch Folge­kosten, beispiels­weise für das Abschleppen des Kfz.

    Tipp: Einzelne Mietwagen­firmen bieten eine zusätzliche Schlüssel­verlust­versicherung an, die bei Schlüssel­verlust für die Kosten aufkommt.

  • Wer muss für den Austausch einer Schließanlage zahlen?

    Ob der Vermieter Kosten für den Austausch einer Schließanlage an seinen Mieter weiter­geben kann, muss im Einzelfall entschieden werden. Bei begründeten Sicherheits­bedenken kann der Vermieter die Gebühren für die neue Schließ­anlage vom Mieter einfordern.
  • Woran erkenne ich einen seriösen Schlüsseldienst?

    • Nicht den ersten Schlüsseldienst wählen: Nehmen Sie sich für die Recherche ein paar Minuten Zeit und beauftragen Sie nicht den ersten Anbieter der Ihnen angezeigt wird. Meist sind dies Anzeigen und die Preise sind hier viel höher.
    • Preis vorab klären: Für Schlüssel­dienste gibt es eine Vergütungs­tabelle der Handwerks­kammer. Diese sieht für eine Tür­öffnung unter der Woche circa 100 Euro vor. Hinzu können Spät-, Nacht-, Feier­tags- und Wochen­end­zuschläge kommen. Angebote mit deutlich günstigeren oder teureren Preisen sind unseriös.
    • Anbieter aus der Nähe: Achten Sie darauf, dass der Schlüssel­dienst aus Ihrem Wohnort oder der Umgebung kommt. Ein Blick ins Impressum und auf die Telefon­vorwahl gibt Aufschluss.
    • Rufnummern beachten: Der Schlüssel­dienst hat keine Telefon­nummer mit Orts­vorwahl, sondern eine Vorwahl die Sie nicht zuordnen können? Dann wählen Sie besser einen anderen Schlüsseldienst.
    • Rechnung einfordern: Bestehen Sie vor dem Bezahlen auf eine Rechnung mit Firmen­adresse. Lassen Sie sich beim Bezahlen nicht unter Druck setzen und Bar­zahlungen quittieren.
  • Gibt es Tipps, um den Schlüssel nicht zu verlieren?

    Ja. Diese Tipps helfen dabei, Schlüssel gar nicht erst zu verlieren oder sie im Falle eines Verlusts schnell wiederzufinden:

    • Schlüsselfinder: Lassen sich am Schlüsselbund befestigen. Mit Smartphone oder Computer können Sie den Schlüssel anschließend über GPS- oder Bluetooth-Signale orten.
    • Festbinden: Beim Wandern, Ballspielen oder Joggen kann ein Schlüssel schnell aus der Hosentasche rutschen. Deswegen lohnt es sich bei sportlichen Aktivitäten, den Schlüssel festzubinden. Zum Beispiel am Schnürsenkel, an einem Karabiner in der Jacke oder an einem Gürtel.
    • Extra einpacken: Aus der Handtasche kann ein Haustürschlüssel schnell verschwinden. Viele Taschen und Rucksäcke haben im Innenraum verschließbare Fächer. Hier sind Schlüssel sicherer – auch für den Fall, dass ein Dieb in die Tasche greift.
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