Hausratversicherung Mietwohnung

Warum ist eine Hausratversicherung für die Mietwohnung sinnvoll?
Der Abschluss einer Hausratpolice ist grundsätzlich für jede:n ratsam, der oder die in einer Mietwohnung wohnt und Dinge schützen möchte, die ihm oder ihr wichtig sind. Denn die Gebäudeversicherung des Vermieters oder der Vermieterin deckt nur Schäden ab, die am Gebäude selbst entstehen. Sie kommt nicht für Schäden am Hausrat der Mieter:innen auf.
Was deckt die Hausratversicherung ab?
Die Hausratversicherung kommt für Schäden an Einrichtungsgegenständen auf, die unter anderem durch
- Brand
- Blitzschlag, Sturm und Hagel
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl, sowie Raub und Vandalismus
entstehen. Sie greift zum Beispiel dann, wenn ein Rohrbruch einen Wasserschaden verursacht und Ihre Holzmöbel zerstört. Oder wenn nach einem Einbruchdiebstahl Ihr Laptop, Fernseher und Wertsachen weg sind. Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Vertrag genannten Wohnung, in Gemeinschaftsräumen und Garagen. Dazu gehören unter anderem folgende Sachen:
- Einrichtung, z. B. Möbel, Teppiche, Vorhänge, Lampen sowie Einbaumöbel
- Gebrauchsgeräte, z. B. Haushaltsgeräte, Laptop, Fotoapparate, Musikinstrumente
- Sonstige Gegenstände, z. B. Wäsche, Kleidung und Dekoration
- Verbrauchsgegenstände, z. B. Nahrungs- und Genussmittel
Darf der oder die Vermieter:in eine Hausratversicherung vorschreiben?

Nein, nur Sie als Mieter:in entscheiden, ob Sie eine Hausratversicherung abschließen oder nicht.
Vermieter oder eine Vermieterin können vom Mieter oder von der Mieterin nicht den Abschluss einer Hausratversicherung verlangen. Steht eine solche Klausel im Mietvertrag, ist sie ungültig. Ebenso wenig darf der Vermieter oder die Vermieterin eine Hausratversicherung für die Mietwohnung abschließen und die Versicherungsprämie auf die Nebenkosten der Mieter:innen umlegen.
Es ist allein die Entscheidung des Mieters oder der Mieterin, eine Versicherung abzuschließen. Hat er oder sie keine, kommt er oder sie bei einem Schaden, zum Beispiel durch auslaufendes Leitungswasser, selbst für die entstandenen Kosten auf.


Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

Für jede Wohnsituation gut gerüstet mit einer Hausratversicherung

Erste eigene Wohnung
Zwischenmiete an einem anderen Wohnort oder im Ausland
Wer während seiner Ausbildung für ein Praktikum oder ein Auslandssemester kurzzeitig seinen Wohnort verlässt, ist – bei der Allianz – trotzdem versichert. Azubis oder Studenten und Studentinnen, die keinen eigenen Hausstand haben, sind in diesem Fall über die Außenversicherung der elterlichen Hausratversicherung geschützt. Sie versichert Ihren Hausrat auch außerhalb der Wohnung – zum Beispiel in Zimmern zur Zwischenmiete.
Wenn Sie eine eigene Hausratversicherung besitzen und während eines Praktikums oder eines Auslandssemesters zur Zwischenmiete wohnen, greift die Außenversicherung Ihrer eigenen Hausratpolice, solange kein eigener Haushalt gegründet wird. Bei der Allianz ist die Außenversicherung in allen Tarifen enthalten.
Wohngemeinschaft
Gemeinsame Wohnung mit dem Partner oder der Partnerin
Jede:r einen Vertrag
Gemeinsamer Vertrag
Wenn Sie beide bei demselben Versicherer sind, lassen sich die Policen problemlos zu einem Vertrag zusammenlegen. Wenn bislang nur eine:r von Ihnen eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann Ihr Partner oder Ihre Partnerin mit in den Vertrag aufgenommen werden. Sind Sie bei verschiedenen Anbietern versichert, wird der jüngere Vertrag aufgehoben und der andere entsprechend an den gemeinsamen Hausrat angepasst. Das bedeutet: Die Versicherungssumme wird so erhöht, dass sie – falls in eine neue Wohnung gezogen wird – der Größe der neuen Wohnung entspricht und den Wert Ihres gemeinsamen Hausrats abdeckt.
Eine gemeinsame Hausratversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert. Denn die Abwicklung des Schadens über nur eine Versicherungsgesellschaft ist unkomplizierter als mit zwei Verträgen.
Übrigens: Auch Ihre Privat-Haftpflicht können Sie zusammenlegen. Hier sind jedoch zwei Verträge vorteilhaft, wenn es zu Schäden untereinander kommt.

Die Allianz Hausratversicherung sichert Ihre losen Besitztümer ab und lohnt sich unabhängig davon, ob Sie Mieter:in oder Eigentümer:in sind. Die Allianz Hausratversicherung sichert Ihren Hausrat wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung oder Schmuck gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Austritt von Leitungswasser ab. Ebenso ist Ihr Hab und Gut damit bei Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus nach einem Einbruch versichert.
Eine Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat nicht nur zu Hause, sondern weltweit, wenn er sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, etwa wenn Ihnen das Tablet auf einer Reise aus dem Hotelzimmer gestohlen wird.
Die Allianz Hausratversicherung leistet auch bei grober Fahrlässigkeit. Das bedeutet: Auch Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Unvorsichtigkeit entstanden sind – z. B. eine vergessene brennende Kerze – sind versichert.
Seinen Hausrat gut abgesichert zu wissen, muss nicht viel kosten: Den umfangreichen Schutz der Allianz Hausratversicherung bekommen Sie ab 3,21 Euro im Monat.
Schließen Sie die Allianz Hausratversicherung online ab: Wählen Sie den passenden Tarif und erweitern Sie den Schutz individuell mit Zusatzbausteinen wie Fahrradschutz oder Extremwetterschutz. Welcher von unseren vier Tarifen zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Sicherheitswunsch und dem Wert Ihres Hausrats ab.
Im Schadenfall steht Ihnen bei der Allianz die online Schadenmeldung an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit zur Verfügung.

Schäden in der Mietwohnung: So verhalten Sie sich richtig
1. Notmaßnahmen ergreifen
2. Schaden dokumentieren
3. Schaden melden
Informieren Sie zeitnah Ihren Versicherer. Dafür teilen Sie ihm den Schaden schriftlich mit. In der sogenannten Schadensanzeige beschreiben Sie detailliert den entstandenen Schaden, erläutern die Ursache, wenn Ihnen diese bekannt ist. Nennen Sie, wenn möglich, Zeugen oder Zeuginnen und legen Sie Fotos bei. Notwendig ist, dass Sie sich den Eingang der Schadensanzeige bestätigen lassen. Schicken Sie sie also am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Tipp: Bei der Allianz können Sie den Schaden online melden.
4. Schaden begutachten lassen
Tipps rund um den Vertragsabschluss

Selbstbeteiligung
Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) zu vereinbaren. Dabei gilt: je höher die Selbstbeteiligung – also die Summe, die Sie bei einem Schaden selbst zahlen müssen – desto niedriger der Versicherungsbeitrag.
Viele Versicherungen bieten verschiedene Selbstbeteiligungen zur Auswahl an. Auch bei der Allianz Hausratversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Wenn es zu einem Schaden kommt, zahlen Sie nur den vereinbarten Selbstbehalt – den Rest übernimmt die Versicherung.
Versicherungssumme
Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Neuwertversicherung. Benötigen Sie also zum Beispiel infolge eines Brandes eine neue Wohnzimmereinrichtung, zahlt die Versicherung den Neupreis der Möbel. Wichtig ist daher, dass die Versicherungssumme bzw. Schadenssumme dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Denn: Haben Sie die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist Ihr Hausrat unterversichert. Ihr Schaden wird dann nur anteilig ersetzt.
Sie können die richtige Summe mithilfe eines Wertermittlungsbogens berechnen oder aber pauschal ermitteln – und somit auch gleich einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Sind Sie unsicher, welche Berechnungsmethode für Sie besser passt, lassen Sie sich von einem Versicherungsexperten oder einer Versicherungsexpertin beraten.
Jetzt Versicherungssumme berechnen:
Schäden als Folge grober Fahrlässigkeit
Was möchten Sie zur Hausratversicherung Mietwohnung wissen?
Muss ich bei einem Umzug meine Hausratversicherung kündigen?
Brauche ich eine Hausratversicherung für einen Nebenwohnsitz?
Muss ich ein Baugerüst vor dem Fenster meiner Wohnung melden?
Bei der Allianz nicht. Hier ist zum Beispiel auch der Einbruchdiebstahl über ein Gerüst am Haus mitversichert. Sie als Kunde oder Kundin können das Gerüst aber natürlich trotzdem melden. Informieren Sie dann einfach Ihren Kundenberater oder Kundenberaterin oder wenden Sie sich an die zuständigen Kollegen und Kolleginnen unter [email protected] oder unter 0800 4100 105.
Noch ein Tipp: Achten Sie vor allem jetzt darauf, Ihre Fenster stets zu schließen, wenn Sie Ihre Wohnung verlassen.
Wie kann ich die Einrichtung einer möblierten Wohnung versichern?


