Hausratversicherung Mietwohnung: Das Wichtigste in Kürze
- Eine Hausratversicherung sichert Ihr Eigentum in Ihrer Mietwohnung ab – egal, ob Möbel, Elektrogeräte oder andere Wertgegenstände im Haushalt.
- Im Schadensfall zahlt Ihre Hausratversicherung in der Regel den Neuwert des beschädigten Gegenstandes.
- Mit Zusatzbausteinen können Sie Ihren Schutz individuell zusammenstellen und an Ihre Wohnsituation anpassen.
- Mit der Hausratversicherung der Allianz sind Sie im Schadenfall gut abgesichert: Sie schützt Ihren Hausrat nicht nur zu Hause, sondern weltweit und leistet auch bei grober Fahrlässigkeit.
Für jede Wohnsituation gut gerüstet mit einer Hausratversicherung

Erste eigene Wohnung
Zwischenmiete an einem anderen Wohnort oder im Ausland
Wer während seiner Ausbildung für ein Praktikum oder ein Auslandssemester kurzzeitig seinen Wohnort verlässt, ist – bei der Allianz – trotzdem versichert. Azubis oder Studenten, die keine eigene Hausratversicherung haben, sind in diesem Fall über die Außenversicherung der elterlichen Hausratpolice geschützt. Sie versichert ihren Hausrat auch außerhalb der Wohnung – zum Beispiel in Zimmern zur Zwischenmiete
Wenn Sie eine eigene Hausratversicherung besitzen und während eines Praktikums oder eines Auslandssemesters zur Zwischenmiete wohnen, greift die Außenversicherung Ihrer eigenen Hausratpolice, solange kein eigener Haushalt gegründet wird. Bei der Allianz ist die Außenversicherung in allen Tarifen enthalten.
Wohngemeinschaft
Möchten Mitglieder einer WG ihren Hausrat versichern, ist eine gemeinsame Hausratversicherung ratsam. Versicherungsnehmer ist dann der Hauptmieter. Alle Mitbewohner sind automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen, ohne dass sie namentlich aufgeführt werden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, dass jeder Mitbewohner eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung abschließt. Damit sind Haftpflichtschäden der Mitbewohner untereinander ebenfalls abgedeckt.
Gemeinsame Wohnung mit dem Partner
Einzelne Verträge
Gemeinsamer Vertrag
Wenn Sie beide bei demselben Versicherer sind, lassen sich die Policen problemlos zu einem Vertrag zusammenlegen. Sind Sie bei verschiedenen Anbietern versichert, wird der jüngere Vertrag aufgehoben und der andere entsprechend an den gemeinsamen Hausrat angepasst. Das bedeutet: Die Versicherungssumme wird so erhöht, dass sie den Wert Ihres gemeinsamen Hausrats abdeckt. Wenn bislang nur einer von Ihnen eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann Ihr Partner mit in den Vertrag aufgenommen werden.
Eine gemeinsame Hausratversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert. Denn die Abwicklung des Schadens über nur eine Versicherungsgesellschaft ist unkomplizierter als mit zwei Verträgen.
Übrigens: Auch Ihre Privat-Haftpflicht können Sie zusammenlegen. Hier sind jedoch zwei Verträge vorteilhaft, wenn es zu Schäden untereinander kommt.
Tipps rund um den Vertragsabschluss

Versicherungssumme
Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Neuwertversicherung. Benötigen Sie also zum Beispiel infolge eines Brandes eine neue Wohnzimmereinrichtung, zahlt die Versicherung den Neupreis der Möbel. Wichtig ist daher, dass die Versicherungssumme bzw. Schadenssumme dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Denn: Haben Sie die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist Ihr Hausrat unterversichert. Ihr Schaden wird dann nur anteilig ersetzt.
Sie können die richtige Summe mithilfe eines Wertermittlungsbogens berechnen oder aber pauschal ermitteln – und somit auch gleich einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Sind Sie unsicher, welche Berechnungsmethode für Sie besser passt, lassen Sie sich von einem Versicherungsexperten beraten.
Selbstbeteiligung
Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) zu vereinbaren. Dabei gilt: je höher die Selbstbeteiligung – also die Summe, die Sie bei einem Schaden selbst zahlen müssen – desto niedriger der Versicherungsbeitrag.
Viele Versicherungen bieten verschiedene Selbstbeteiligungen zur Auswahl an. Auch bei der Allianz Hausratversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Wenn es zu einem Schaden kommt, zahlen Sie nur den vereinbarten Selbstbehalt – den Rest übernimmt die Versicherung.
Schäden als Folge grober Fahrlässigkeit
Was möchten Sie zur Hausratversicherung Mietwohnung wissen?
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Muss ich bei einem Umzug meine Hausratversicherung kündigen?
Ihre Hausratversicherung läuft nach einem Umzug weiter und kann an Ihre neuen Wohnverhältnisse angepasst werden. Sollten Sie die Police nicht mehr benötigen, beispielsweise weil Sie dauerhaft ins Ausland umziehen, kündigen Sie diese. Wie Sie Ihre Allianz Hausratversicherung kündigen , erfahren Sie hier. -
Brauche ich eine Hausratversicherung für einen Nebenwohnsitz?
Ja, für einen Zweitwohnsitz muss eine eigenständige Hausratpolice abgeschlossen werden. Der Vertrag für die Hauptwohnung greift hier nicht. -
Muss ich ein Baugerüst vor dem Fenster meiner Wohnung melden?
Bei der Allianz nicht. Hier ist zum Beispiel auch der Einbruchdiebstahl über ein Gerüst am Haus mitversichert. Sie als Kunde können das Gerüst aber natürlich trotzdem melden. Informieren Sie dann einfach Ihren Kundenberater oder wenden Sie sich an die zuständigen Kollegen unter sachversicherung@allianz.de oder unter 0800 4100 105.
Noch ein Tipp: Achten Sie vor allem jetzt darauf, Ihre Fenster stets zu schließen, wenn Sie Ihre Wohnung verlassen.
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Wie kann ich die Einrichtung einer möblierten Wohnung versichern?
Das Inventar einer möblierten Wohnung ist Eigentum des Vermieters. Der Mieter kann das Inventar also nicht durch eine Hausratpolice selbst versichern. Der Vermieter der möblierten Wohnung kann jedoch eine solche Versicherung abschließen.
Informiert und abgesichert in jeder Situation



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