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Mietwohnung versichern: So schützen Sie Ihre Wohnung mit einer Hausratversicherung
Schutz für Ihre Woh­nungs­ein­rich­tung

Haus­rat­ver­sicher­ung Miet­wohn­ung 

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Hausratversicherung sichert Ihr Eigentum in Ihrer Mietwohnung ab – egal, ob Möbel, Elektrogeräte oder andere Wertgegenstände im Haushalt.
  • Im Schadensfall zahlt Ihre Hausrat­versicherung in der Regel den Neuwert des beschädigten Gegenstandes.
  • Mit Zusatzbausteinen können Sie Ihren Schutz individuell zusammenstellen und an Ihre Wohnsituation anpassen.
  • Mit der Hausratversicherung der Allianz sind Sie im Schadenfall gut abgesichert: Sie schützt Ihren Hausrat nicht nur zu Hause, sondern weltweit und leistet auch bei grober Fahrlässigkeit.
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Schutz für Mieter
Der Abschluss einer Hausratpolice ist grundsätzlich für jeden ratsam, der in einer Mietwohnung wohnt und Dinge schützen möchte, die ihm wichtig sind. Denn die Gebäude­versicherung des Vermieters deckt nur Schäden ab, die am Gebäude entstehen. Sie kommt nicht für Schäden am Hausrat der Mieter auf.
Für Mieter empfiehlt es sich, die Hausratpolice den wohnlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierzu können Sie Ihren Schutz mithilfe einzelner Zusatzbausteine individuell zusammenstellen: Wohnen Sie beispielsweise an einem Flussufer im Erdgeschoss, ist eine Elementar-Absicherung bei Hochwasser sinnvoll und wichtig. Sind Sie viel mit dem Fahrrad unterwegs, lohnt sich ein Schutz gegen Fahrraddiebstahl.

Die Hausratversicherung kommt für Schäden an Einrichtungsgegenständen auf, die durch

  • Brand
  • Blitzschlag, Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl, sowie Raub und Vandalismus

entstehen. Sie greift zum Beispiel dann, wenn ein Rohrbruch einen Wasserschaden verursacht und Ihre Holzmöbel zerstört. Oder wenn nach einem Einbruchdiebstahl Ihr Laptop, Fernseher und Wertsachen weg sind. Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Vertrag genannten Wohnung, in Gemeinschaftsräumen und Garagen. Dazu gehören unter anderem folgende Sachen:

  • Einrichtung, z. B. Möbel, Teppiche, Vorhänge, Lampen sowie Einbaumöbel
  • Gebrauchsgeräte, z. B. Haushaltsgeräte, Laptop, Fotoapparate, Musikinstrumente
  • Sonstige Gegenstände, z. B. Wäsche, Kleidung und Dekoration
  • Verbrauchsgegenstände, z. B. Nahrungs- und Genussmittel
Berechnen Sie jetzt den Hausrat-Tarif für Ihre Mietwohnung.
Alle Vorteile der Allianz Rechtsschutzversicherung im Überblick.
Gut zu wissen
Nein, nur Sie als Mieter entscheiden, ob Sie eine Hausratversicherung abschließen oder nicht.

Ein Vermieter kann vom Mieter nicht den Abschluss einer Hausratversicherung verlangen. Steht eine solche Klausel im Mietvertrag, ist sie ungültig. Ebenso wenig darf der Vermieter eine Hausratversicherung für die Mietwohnung abschließen und die Versicherungs­prämie auf die Nebenkosten der Mieter umlegen.

Es ist allein die Entscheidung des Mieters, eine Hausratpolice abzuschließen. Hat er keine, kommt er bei einem Schaden, zum Beispiel durch auslaufendes Leitungswasser, selbst für die entstandenen Kosten auf.

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Allianz Hausratversicherung
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Erste eigene Wohnung, WG oder Zwischenmiete
Egal ob erste eigene Wohnung, Wohngemeinschaft oder gemeinsame Wohnung mit dem Partner. Die Hausratversicherung lohnt sich für jede Wohnsituation. 
Wenn Sie in Ihre erste eigene Wohnung ziehen, ändert sich vieles. Damit Sie den Start in Ihrer Wohnung unbeschwert genießen können, sollten Sie die Dinge absichern, die Ihnen wichtig sind. Dafür benötigen Sie als Mieter nun auch eine eigene Hausratversicherung. Denn sobald Sie Ihre erste eigene Wohnung beziehen, greift die Versicherung Ihrer Eltern nicht mehr. Sie müssen eine eigene Police abschließen.

Wer während seiner Ausbildung für ein Praktikum oder ein Auslandssemester kurzzeitig seinen Wohnort verlässt, ist – bei der Allianz – trotzdem versichert. Azubis oder Studenten, die keine eigene Hausrat­versicherung haben, sind in diesem Fall über die Außenversicherung der elterlichen Hausratpolice geschützt. Sie versichert ihren Hausrat auch außerhalb der Wohnung – zum Beispiel in Zimmern zur Zwischenmiete

Wenn Sie eine eigene Hausratversicherung besitzen und während eines Praktikums oder eines Auslandssemesters zur Zwischenmiete wohnen, greift die Außenversicherung Ihrer eigenen Hausratpolice, solange kein eigener Haushalt gegründet wird. Bei der Allianz ist die Außenversicherung in allen Tarifen enthalten.

Möchten Mitglieder einer WG ihren Hausrat versichern, ist eine gemeinsame Hausrat­versicherung ratsam. Versicherungsnehmer ist dann der Hauptmieter. Alle Mitbewohner sind automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen, ohne dass sie namentlich aufgeführt werden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, dass jeder Mitbewohner eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung abschließt. Damit sind Haftpflichtschäden der Mitbewohner untereinander ebenfalls abgedeckt.

Wenn Sie mit Ihrem Partner in eine gemeinsame Wohnung ziehen haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie schließen eine gemeinsame Hausratversicherung ab oder jeder hat seinen eigenen Vertrag.
Sie können Ihre Einzelverträge problemlos weiterführen oder wenn Sie bislang noch nicht versichert waren zwei Policen abschließen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Versicherungs­summen aus beiden Verträgen dem Gesamtwert Ihres gemeinsamen Hausrats entsprechen.

Wenn Sie beide bei demselben Versicherer sind, lassen sich die Policen problemlos zu einem Vertrag zusammenlegen. Sind Sie bei verschiedenen Anbietern versichert, wird der jüngere Vertrag aufgehoben und der andere entsprechend an den gemeinsamen Hausrat angepasst. Das bedeutet: Die Versicherungs­summe wird so erhöht, dass sie den Wert Ihres gemeinsamen Hausrats abdeckt. Wenn bislang nur einer von Ihnen eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann Ihr Partner mit in den Vertrag aufgenommen werden.

Eine gemeinsame Hausratversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert. Denn die Abwicklung des Schadens über nur eine Versicherungsgesellschaft ist unkomplizierter als mit zwei Verträgen.

Übrigens: Auch Ihre Privat-Haftpflicht können Sie zusammenlegen. Hier sind jedoch zwei Verträge vorteilhaft, wenn es zu Schäden untereinander kommt.

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Gut zu wissen
Das leistet die Allianz
Die Allianz Hausratversicherung sichert Ihre losen Besitz­tümer ab und lohnt sich unab­hängig davon, ob Sie Mieter oder Eigen­tümer sind. Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Sicher­heits­wunsch und dem Wert Ihres Haus­rats ab. Im Schaden­fall steht Ihnen bei der Allianz die elektronische Schaden­meldung an jedem Tag und zu jeder Uhr­zeit zur Verfügung.
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Egal ob durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser: Wenn ein Schaden entsteht, melden Sie ihn möglichst schnell Ihrer Versicherung. So verhalten Sie sich im Falle eines Wasserschadens richtig:
Verhindern Sie Folgeschäden. Das heißt: Schließen Sie zuerst den Wasserhahn an Wasch­becken oder Badewanne, um das Leitungswasser zu stoppen. Ist dieser defekt, drehen Sie den Haupthahn zu. Abhängig davon, wie viel Schaden das Wasser angerichtet hat, rufen Sie die Feuerwehr.
Bevor Sie anfangen, das Wasser aufzuwischen, oder bevor die Feuerwehr – im schweren Fall – Ihr Badezimmer auspumpt, dokumentieren Sie die Überschwemmung. Fotografieren Sie alles und schreiben Sie auf, was durch das Wasser beschädigt wurde.

Informieren Sie zeitnah Ihren Versicherer. Dafür teilen Sie ihm den Schaden schriftlich mit. In der sogenannten Schadensanzeige beschreiben Sie detailliert den entstandenen Schaden, erläutern die Ursache, wenn Ihnen diese bekannt ist. Nennen Sie, wenn möglich, Zeugen und legen Fotos bei. Ganz wichtig ist, dass Sie sich den Eingang der Schadensanzeige bestätigen lassen. Schicken Sie sie also am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Tipp: Bei der Allianz können Sie den Schaden online melden.

Ihre Versicherung wird sich selbst ein Bild machen wollen. Deshalb beauftragt sie einen Sachverständigen, der die Folgen des Wasserschadens begutachtet und den Schadenswert festlegt.
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Versicherung abschließen
Bevor Sie die für Ihre Bedürfnisse passende Hausratversicherung abschließen, sollten Sie folgende Aspekte beachten:

Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Neuwertversicherung. Benötigen Sie also zum Beispiel infolge eines Brandes eine neue Wohnzimmereinrichtung, zahlt die Versicherung den Neupreis der Möbel. Wichtig ist daher, dass die Versicherungssumme bzw. Schadenssumme dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Denn: Haben Sie die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist Ihr Hausrat unterversichert. Ihr Schaden wird dann nur anteilig ersetzt.

Sie können die richtige Summe mithilfe eines Wertermittlungsbogens berechnen oder aber pauschal ermitteln – und somit auch gleich einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Sind Sie unsicher, welche Berechnungsmethode für Sie besser passt, lassen Sie sich von einem Versicherungsexperten beraten.

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) zu vereinbaren. Dabei gilt: je höher die Selbstbeteiligung – also die Summe, die Sie bei einem Schaden selbst zahlen müssen – desto niedriger der Versicherungsbeitrag.

Viele Versicherungen bieten verschiedene Selbstbeteiligungen zur Auswahl an. Auch bei der Allianz Hausratversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Wenn es zu einem Schaden kommt, zahlen Sie nur den vereinbarten Selbstbehalt – den Rest übernimmt die Versicherung.

Wenn Sie für längere Zeit das Zimmer verlassen, während Kerzen brennen, kann es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln. Entsteht daraus ein Schaden, zum Beispiel ein Zimmerbrand, zahlt die Versicherung nur anteilig. Um sich davor zu schützen, wählen Sie Policen, in denen die Folgen grober Fahrlässigkeit mitversichert sind. Bei der Allianz ist dies ab dem Smart-Tarif inklusive.
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Optimal abgesichert
Die Allianz Hausratversicherung
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Häufige Fragen
  • Muss ich bei einem Umzug meine Hausratversicherung kündigen?

    Ihre Hausratversicherung läuft nach einem Umzug weiter und kann an Ihre neuen Wohnverhältnisse angepasst werden. Sollten Sie die Police nicht mehr benötigen, beispielsweise weil Sie dauerhaft ins Ausland umziehen, kündigen Sie diese. Wie Sie Ihre Allianz  Hausratversicherung kündigen  , erfahren Sie hier.
  • Brauche ich eine Hausratversicherung für einen Nebenwohnsitz?

    Ja, für einen Zweitwohnsitz muss eine eigenständige Hausratpolice abgeschlossen werden. Der Vertrag für die Hauptwohnung greift hier nicht. 
  • Muss ich ein Baugerüst vor dem Fenster meiner Wohnung melden?

    Bei der Allianz nicht. Hier ist zum Beispiel auch der Einbruchdiebstahl über ein Gerüst am Haus mitversichert. Sie als Kunde können das Gerüst aber natürlich trotzdem melden. Informieren Sie dann einfach Ihren Kundenberater oder wenden Sie sich an die zuständigen Kollegen unter sachversicherung@allianz.de oder unter 0800 4100 105.

    Noch ein Tipp: Achten Sie vor allem jetzt darauf, Ihre Fenster stets zu schließen, wenn Sie Ihre Wohnung verlassen.

  • Wie kann ich die Einrichtung einer möblierten Wohnung versichern?

    Das Inventar einer möblierten Wohnung ist Eigentum des Vermieters. Der Mieter kann das Inventar also nicht durch eine Hausratpolice selbst versichern. Der Vermieter der möblierten Wohnung kann jedoch eine solche Versicherung abschließen.
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