Den Extremwetterschutz können Sie sowohl zu Ihrer Wohngebäude- als auch zur Hausratversicherung abschließen. Je nachdem, welche Police der Zusatzbaustein ergänzt, deckt die Naturgefahrenversicherung unterschiedliche Schäden ab.
Als Ergänzung zur Gebäudeversicherung springt die Extremwetterschutz-Versicherung ein, wenn Überschwemmung, Starkregen und Rückstau Ihr Wohngebäude in Mitleidenschaft ziehen. Folgeschäden durch Erdbeben, Erdrutsch, Schneelast und -lawinen sind ebenfalls abgedeckt. Ein Beispiel: Infolge heftiger Regenfälle dringt Wasser in den Keller Ihres Einfamilienhauses ein. Der Allianz Extremwetterschutz ersetzt in diesem Fall die Kosten für die Entfeuchtung und Reparatur der Wände. Für im Keller gelagerte Möbel und Gegenstände, die das Wasser unbrauchbar gemacht hat, besteht kein Versicherungsschutz.
Buchen Sie den Extremwetterschutz zur Hausratversicherung hinzu, sichert er Ihren gesamten Hausrat gegen extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmung und Erdrutsch ab. Wird zum Beispiel Ihr Keller überflutet, weil ein nahegelegener Fluss über die Ufer tritt, kommt die Allianz Hausratversicherung mit dem Baustein Extremwetterschutz für beschädigte Einrichtungsgegenstände oder unbrauchbar gewordene Vorräte auf. Den Wasserschaden an der Bausubstanz der Immobilie übernimmt die Elementarversicherung dagegen nicht.
Sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter sollten einen Extremwetterschutz in die Wohngebäude- und Hausratversicherung einschließen. Denn Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmungen können jeden treffen.
Aufgrund des Klimawandels kommt es längst nicht mehr nur in Risikoregionen wie den Überschwemmungsgebieten großer Flüsse zu Unwetterschäden in Millionenhöhe. In höher liegenden Gebieten können zusätzlich Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsche entstehen, die eine reguläre Wohngebäudeversicherung nicht abdeckt.
Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Einwirken von Naturgewalten entstehen. Das kann beispielsweise Starkregen und Hochwasser sein, aber auch Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen nach wochenlangem Regen oder Vulkanausbrüche. Solche Extremwetterschäden sind über eine Extremwetterschutz-Versicherung abgesichert. Beschädigungen durch häufiger auftretende Naturgewalten, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Frost sind übrigens bereits in einer Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.
Wenn nach Starkregen oder schmelzenden Schnee- und Eismassen Gewässer über die Ufer treten und Grundstück und Keller unter Wasser stehen, ist das ein eindeutiger Elementarschaden und damit ein Fall für den Extremwetterschutz. Sie bietet ebenfalls Schutz, wenn das Dach durch die Schneelast nicht mehr hält oder eine Schneelawine das ganze Haus unter sich begräbt.
Bebt die Erde, senkt sich das Erdreich ab oder verschüttet Geröll das Zuhause, sind das ebenfalls Elementarschäden. Erdrutsch bezeichnet das naturbedingte Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen, Erdsenkung meint das Absenken des Erdbodens. Im Sommer 2009 war in Nachterstedt in Sachsen-Anhalt rund eine Million Kubikmeter Erde auf mehreren hundert Metern Länge ins Rutschen geraten und hatte Häuser, eine Straße und eine Aussichtsplattform ins Wasser des Concordia-Sees mitgerissen.
Schlägt ein Blitz ins Haus ein und setzt den Dachstuhl in Brand oder bringt einen Baum zum Bersten, der dadurch das nahestehende Wohngebäude beschädigt, sind das ebenfalls Elementarschäden. Allerdings sind solche Schäden schon in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt.
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Ja, die Kosten für eine Extremwetter-Versicherung sind umlagefähig. Das bedeutet, dass ein Mieter die Kosten der Versicherung über die Nebenkosten, die er zahlt, zumindest anteilig trägt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Haus in Flensburg einer Lawine zum Opfer fällt, tendiert gegen Null. Im schneereichen Süden des Landes dagegen kann es durchaus vorkommen, dass eine zu dicke Schneedecke auf einem Hausdach beispielsweise größeren Schaden anrichtet. Je größer die Gefahr einer Naturkatastrophe, desto höher die Einstufung als Risikogebiet. Und desto höher auch der Versicherungsbeitrag.
Um die Versicherungsbeiträge für den Extremwetterschutz richtig kalkulieren zu können, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer ein vierstufiges System von Risikozonen entwickelt, das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS). Hier wird die Gefährdung durch Elementarschäden für die einzelnen Regionen in Deutschland eingestuft.
Vier Risikozonen bzw. Gefährdungsklassen (GK) bilden die statistische Schadenshäufigkeit für Hochwasser ab:
20,1 der 21,7 Millionen Adressen des ZÜRS-Systems liegen in Gebieten der Gefährdungsklasse 1. Das heißt, dass dort statistisch gesehen seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser droht. In Klasse 2 sind es nach Kenntnisstand 2020 1,3 Millionen Häuser, nur 239.000 Immobilien liegen in Zone 3. Häuser in Gefahrenklasse 4 sind mit mindestens einem Hochwasser in zehn Jahren dem größten Risiko ausgesetzt.
Die meisten dieser rund 104.000 Adressen liegen zu diesem Zeitpunkt in Bayern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Die statistische Erfassung, die Ermittlung der Werte und die Einstufung in eine Risikozone erfolgt durch die jeweiligen Regierung der einzelnen Bundesländer. Die Versicherungsgesellschaften können dann die Daten für ihre eigene Klassifizierung verwenden und die Risikoabstufung in Bezug auf die geografischen Gegebenheiten vornehmen. Das Zonierungssystem ist keine verbindliche Richtlinie.
Übrigens: Auch das Erdbebenrisiko wird regional unterschiedlich bewertet und fließt in die Kalkulation der Beiträge ein. Die übrigen Elementargefahren werden üblicherweise dagegen einheitlich in der Beitragsberechnung berücksichtigt.
Annähernd jedes Haus in Deutschland ist gegen Elementarschäden versicherbar. Wer bewusst auf den Abschluss einer Elementarversicherung verzichtet, hat auch bei verheerenden Folgen nicht immer Anspruch auf freiwillige staatliche Hilfe.
Seit 2017 gibt es bundesweit die Unterstützung nur noch unter strengen Auflagen. Staatliche Soforthilfen werden nur noch an jene ausgezahlt , die sich um eine Versicherung bemüht haben. Vor allem in den Bundesländer wie Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird dies streng durchgesetzt, damit jeder Einwohner selbst die Verantwortung für sein Hab und Gut übernimmt.