Erste eigene Wohnung: Das ist wirklich wichtig
Noch Fragen zur ersten eigenen Wohnung?
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Was mache ich, wenn ich meinen Schlüssel verloren habe?
So geht man Schritt für Schritt vor, wenn der Schlüssel zur Mietwohnung verloren gegangen ist:
- Schlüsselverlust Vermieter:in melden.
- Kann man den Schlüssel der Wohnung zuordnen? Dann Verlust unbedingt der Polizei melden.
- Ersatzschlüssel hinterlegt? Dann Schlüssel abholen und in die Wohnung.
- Keinen Ersatzschlüssel hinterlegt? Dann Schlüsseldienst rufen.
- Schlüsselverlust der Privat-Haftpflicht melden. Je nach Tarif übernimmt der Versicherer Kosten für neue Schlüssel, Schlüsseldienst und Austausch von Schließanlagen.
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Darf der Vermieter immer in meine Wohnung?
Grundsätzlich nein. Die Vermieterin oder der Vermieter darf nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Wohnung. Zum Beispiel, wenn sie oder er den Besuch vorab ankündigt und es einen Grund dafür gibt. Das können zum Beispiel notwendige Reparaturen, Ablesen von Zählerständen oder Verdacht auf vertragswidrige Nutzung (z. B. Untervermietung) sein. Spontane Besuche oder heimliches Betreten der Wohnung sind nicht erlaubt. -
Mein Wasserhahn tropft – darf ich einen Handwerker rufen?
Ist in Ihrer Mietwohnung etwas kaputt, sollten Sie nicht einfach selbst Handwerker:innen rufen. Damit Ihr:e Vermieter:in die Reparaturkosten übernimmt, müssen Sie ihn oder sie vorab über den Schaden informieren. So hat er oder sie die Chance, den Schaden selbst zu beheben oder eigene Handwerker:innen zu beauftragen.
Im Notfall sieht das anders aus. Wenn zum Beispiel ein Wasserrohr undicht ist und austretendes Leitungswasser einen Wasserschaden in Bad oder Küche verursacht, können Mieter:innen direkt einen Klempner-Notdienst rufen. Um sicherzugehen, dass man nicht auf den Kosten sitzen bleibt, ist ein Anruf bei Vermieter oder Vermieter aber sinnvoll.



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