Kündigung eines Mietvertrags: Auf den Punkt gebracht
- Die Kündigung einer Mietwohnung ist nur in schriftlicher Form gültig.
- Für Mieter gilt im Regelfall eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Im Mietvertrag kann jedoch auch eine kürzere Frist vereinbart werden.
- Um die Frist zu wahren, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen.
- Für eine fristlose Kündigung muss eine ausreichende Begründung vorliegen.
- Bei einer Mieterhöhung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Sind individuelle Kündigungsfristen im Mietvertrag erlaubt?
Ist eine Kündigung trotz Kündigungsausschluss möglich?
Gelten bei Trennung besondere Kündigungsfristen für Wohnungen?
Was passiert zum Beispiel mit einem gemeinsamen Mietvertrag bei einer Trennung? Grundsätzlich besteht bei einer Trennung kein Recht auf Sonderkündigung: Das heißt, dass Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten müssen. Außerdem müssen Sie bei einem gemeinsamen Mietvertrag auch gemeinsam kündigen.
Tipp: Suchen Sie bei einer Trennung das Gespräch mit Ihrem Vermieter. So können Sie eventuell eine einvernehmliche Lösung finden und unter Umständen früher den Mietvertrag beenden.
Gibt es beim Tod des Mieters eine verkürzte Kündigungsfrist?
Beim Tod eines Mieters besteht ein Sonderkündigungsrecht. Je nachdem wie die Mietsituation des Verstorbenen war, muss zwischen verschiedenen Fällen unterschieden werden:
- Lebte der Mieter alleine, geht das Mietverhältnis auf seine/n Erben über. Diese können innerhalb eines Monats das Mietverhältnis außerordentlich kündigen, müssen sich aber dennoch an die gesetzliche und vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten.
- Haben mehrere Personen die Wohnung gemietet, bleibt das Mietverhältnis bestehen.
- Ist nur ein Ehepartner Mieter und verstirbt, geht das Mietverhältnis automatisch auf den noch lebenden Ehepartner über.
Wichtig: Der Mietvertrag ist auch nach dem Tod des Mieters rechtswirksam und kann nur schriftlich gekündigt werden.
Wann steht Mietern eine Sonderkündigung zu?
Kann ich meine Wohnung vor Mietbeginn kündigen?

Ja, Mieter können ihren Mietvertrag auch schon vor Mietbeginn kündigen. Das heißt: Grundsätzlich können Sie bereits vor Schlüsselübergabe oder offiziellem Einzug das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten beenden.
Vorsicht: In einigen Mietverträgen wird die Kündigung vor Mietbeginn ausgeschlossen. Dann können Sie erst ab Beginn des Mietverhältnisses kündigen.

Kündigungsfristen für Vermieter

Welche Kündigungsfristen müssen Vermieter beachten?
Ihr Vermieter kann den Mietvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Zudem gelten für ihn strengere Kündigungsfristen, die sich nach der Mietdauer richten:
- Mietdauer unter 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
- Mietdauer 5 bis 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
- Mietdauer über 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist
- Mietdauer über 10 Jahre: 12 Monate Kündigungsfrist (gilt nur für Mietverträge, die vor Herbst 2001 geschlossen wurden)
Wann kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Eigenbedarfskündigung bei Sperrfrist nicht möglich

Kündigung Ihres Vermieters widersprechen

Sie sind schwanger, schwer krank, haben ein hohes Alter und Ihr Vermieter kündigt Ihnen die Wohnung? Dann können Sie sich auf die Sozialklausel berufen, dass die Kündigung eine unzumutbare soziale Härte darstellt. Nach § 574 Abs. 1 BGB haben Sie das Recht der Kündigung schriftlich zu widersprechen. Das ist übrigens auch dann der Fall, wenn Ihnen sonst Obdachlosigkeit droht, weil Sie auf dem Wohnungsmarkt keine Alternative haben.
Aber: Widerspruch können Sie nur nach einer ordentlichen Kündigung einlegen. Bei einer fristlosen Kündigung gibt es keine Möglichkeit zu widersprechen.
Komme ich dank Nachmieter früher aus dem Mietvertrag?

Um nach einer Mietvertragskündigung doppelte Mietzahlungen zu vermeiden und früher aus dem Vertrag zu kommen, machen sich viele Mieter eigenständig auf die Suche nach einem Nachmieter.
Aber Vorsicht: Der Vermieter muss sich darauf nicht einlassen. Nur wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält, dürfen Mieter einen Nachmieter vorschlagen und das Mietverhältnis früher beenden.

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