Wer haftet bei Schäden in Mietwohnungen?
- Kratzer im Parkett, abgesplitterter Lack am Türrahmen, ein Sprung im Waschbecken: In einer privat gemieteten Wohnung und an den darin enthaltenen Vermögensgegenständen kann schnell etwas kaputtgehen. Solche Schäden nennt man Mietsachschäden.
- Eine Regulierung dieser Schäden erfolgt meist über die Privat-Haftpflichtversicherung des Mieters.
- In manchen Fällen greifen auch andere Versicherungen wie die Hausratversicherung oder die Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Denn nicht jeder Mietsachschaden ist in jeder Versicherung und in allen Tarifen gleichermaßen enthalten.
- Insbesondere Tierhaltern wird empfohlen, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, damit auch Schäden, die das eigene Haustier verursacht, abgedeckt sind.
Mietsachschäden: Was zahlt die private Haftpflicht?

Folgende Mietsachen deckt die private Haftpflichtversicherung ab:
Wer als Mieter eine Garage, ein Gartenhaus oder Außenflächen nutzt, sollte in jedem Fall prüfen, ob die Haftpflichtpolice eine mögliche Ausschlussklausel dafür enthält oder ob Schäden in diesen speziellen „Wohnbereichen ebenfalls abgedeckt sind.
Allmählichkeitsschäden sollten mitversichert sein
Nicht jeder Schaden ist sofort sichtbar. Stattdessen bleiben manche über längere Zeit im Verborgenen, etwa weil Sie ein Loch in die Wand gebohrt und dabei unbemerkt ein Rohr beschädigt haben, aus dem in der Folgezeit Wasser austritt. Es kann Tage, Wochen oder sogar Monate dauern, bis die leckende Stelle durch einen feuchten Fleck in der Tapete oder Schimmel auffällt. Diese schleichenden Prozesse werden als Allmählichkeitsschäden bezeichnet. Darunter fallen in der Regel Schäden, die durch Wasser, Rauch, Staub, Ruß oder anhaltenden Temperatureinfluss verursacht werden.
In der Vergangenheit haben viele Versicherer Allmählichkeitsschäden nicht in ihre Haftpflichtpolicen aufgenommen. Als Mieter sollten Sie daher darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht auch solche zunächst unbemerkten Mietsachschäden abdeckt.
Schlüsselverlust decken reguläre Haftpflichtversicherungen meist nicht ab
Die Haftpflicht zahlt in der Regel auch bei Mietsachschäden in einer Ferienwohnung

Es gibt große Unterschiede bei der Versicherungssumme für Mietsachschäden

Beim Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung sollten Mieter insbesondere auf die Höhe der Versicherungssumme achten. Wird die Mietwohnung beispielsweise bei einem Brand derart zerstört, dass die Wiederherstellungskosten höher sind als die Versicherungssumme, trägt der Mieter die ungedeckten Kosten selbst. Gesetzliche Vorgaben, welche die finanziellen Belastungen für den Schadensverursacher begrenzen, gibt es in Deutschland nicht. Das heißt: Der Verursacher haftet in unbegrenzter Höhe. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass die Versicherungssumme auch einen Totalschaden abdeckt, sollte eine ausreichend hohe Deckungssumme wählen. Der Mindestschutz der meisten Versicherungen liegt bei rund 500.000 Euro. In erweiterten Varianten kann die Versicherungssumme aber bis in den zweistelligen Millionenbereich gehen.
Neben der Deckungssumme kann oft auch eine Selbstbeteiligung – zum Beispiel in Höhe von 150 Euro – vereinbart werden, die der Mieter bei jedem entstandenen Mietsachschaden beisteuern muss. Den Rest zahlt die Versicherung. Der Vorteil von Tarifen mit höherer Selbstbeteiligung ist, dass ein geringerer Jahresbeitrag fällig wird.
Welche Versicherung brauchen Vermieter und Eigentümer?

Vermieten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung, sollten Sie sich im Bereich der Haftpflicht zusätzlich absichern. Als Vermieter haben Sie nämlich eine Verkehrssicherungspflicht, beispielsweise, wenn das Dach aufgrund von zu hoher Schneelast einstürzt, eine Instandhaltungspflicht sowie eine Streu- und Reinigungspflicht und haften für sämtliche Schäden, die Ihre Mieter durch Mängel der Mietsache erleiden. Fällt zum Beispiel die Verkleidung von der Wohnungsdecke, müssen Sie für eventuelle Verletzungen des Mieters oder Schäden an seiner Einrichtung aufkommen. Ohne Versicherung kann das teuer werden.
Für Immobilieneigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung empfehlenswert. Sie deckt Schäden ab, die am und nicht im Gebäude auftreten – zum Beispiel durch Blitzeinschlag oder Explosionen. Mit dem Zusatzbaustein Glasversicherung können Sie unter anderem die Gebäudeverglasung, Fenster und Türen gegen Bruchschäden versichern. Schutz vor Naturgewalten wie Starkregen oder Hochwasser leistet zudem die Elementarversicherung, die Sie ebenfalls als Zusatzbaustein ergänzend zur Wohngebäudeversicherung abschließen können.

Schäden an Mietwohnung durch Untermieter – wer muss zahlen?


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