0800 4 740 109 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr

Unsere Servicezeiten: Mo - Fr 8-20 Uhr (kostenlos)

0800 4 740 109
Kurz erklärt in 30 Sekunden
1 von 8
Mietsachschäden-Beispiele
Beschädigen Mieter etwas an gemieteten Räumen, fest darin verbauter Einrichtung oder mit­vermieteten Gegen­ständen, ist das ein Mietsachschaden. Je nach Art des Schadens können hohe Kosten entstehen. Da bei Miet­sach­schäden Dritte Schadens­ersatz fordern, springt in der Regel die private Haft­pflicht­versicherung ein. Folgende Beispiele zeigen, was unter Miet­sach­schäden fällt:

Unsere Privat-Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen die abgebildeten Schäden ab, der Umfang der Leistungen variiert jedoch je nach Tarif.

2 von 8
Richtig versichert
Die private Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen für Mieter. Sie zahlt bei Beschädigungen, die an der gemieteten Wohnung und deren fest verbauten Bestandteilen entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Türen, Böden, Einbauküchen und Armaturen im Badezimmer. Meist wird bei Mietsachschäden der Zeitwert übernommen. Vorausgesetzt, Sie haben den Schaden nicht bewusst oder mutwillig verursacht.
  • Türen (ohne Verglasung)
  • Fensterrahmen (ohne Verglasung)
  • Wände
  • Bodenbeläge aller Art: Parkett, Laminat, Dielen, Bodenfliesen, Teppiche
  • Sanitäranlagen wie Waschbecken, Toiletten, Badewannen
  • Fest integriertes Mobiliar wie Einbauschränke und Küchenzeilen

Sie nutzen als Mieter eine Garage, ein Gartenhaus oder Außenflächen? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihr Haftpflichtvertrag eine Ausschlussklausel dafür enthält oder ob Schäden in diesen speziellen Wohnbereichen abgedeckt sind.

Nicht jeder Schaden ist sofort sichtbar. Manche bleiben über längere Zeit im Verborgenen. Es kann Tage, Wochen oder sogar Monate dauern, bis zum Beispiel ein feuchter Fleck in der Tapete oder Schimmel auffällt. Solche schleichenden Prozesse werden als Allmählichkeits­schäden bezeichnet. Darunter fallen in der Regel Schäden, die durch Wasser, Rauch, Staub, Ruß oder anhaltenden Temperatur­einfluss verursacht werden.

Als Mieter sollten Sie daher darauf achten, dass Ihre Privat­haft­pflicht auch solche zunächst unbemerkten Miet­sach­schäden abdeckt.

Sind Mietsachschäden in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, gilt der Versicherungsschutz normalerweise auch für Schäden, die Sie in gemieteten Hotelzimmern oder Ferienhäusern verursacht haben. Ein Blick in den Leistungsumfang Ihrer Versicherungspolice gibt hier Aufschluss.
3 von 8
Leistungen
Mit der Allianz Privat-Haftpflicht sind Sie schon ab dem Basis­tarif bei Miet­sach­schäden geschützt. Die Allianz Privat-Haft­pflicht-Leistungen decken Schäden ab, die an gemieteten Gebäuden, Wohnungen und Räumen entstehen. Dazu zählen:
  • Schäden an Böden (z. B. Parkett, Fließen und Teppich)
  • Schäden an Einbauten (z. B. Küchen, Schränke und Türen)
  • Allmählichkeitsschäden (z. B. Schimmel)
  • Schäden im Badezimmer (z. B. Waschbecken)
  • Schlüsselverlust (ab dem Tarif Smart)

Solche Mietsachschäden an Immobilien sind in allen Tarifen bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert.

Mehr zu den Tarifen der privaten Haft­pflicht­versicherung der Allianz erfahren Sie hier.
Berechnen Sie Ihren individuellen Privat-Haftpflicht-Tarif schnell und einfach online.
4 von 8
Ausnahmen
Dass die private Haftpflicht­versicherung Miet­sach­schäden übernimmt, dient in erster Linie dem Schutz des Gebäudes und des darin fest verbauten Inventars. Schäden an beweglichen Sachen, Verschleiß und Glas­schäden deckt die Privat­haft­pflicht­versicherung in der Regel nicht ab.
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen

    Stellt der Vermieter bewegliche Möbelstücke oder die Küchenausstattung, sind diese meist vom Schutz der Privathaftpflicht ausgenommen. Schäden an diesen Gegenständen werden meist mit der Kaution des Mieters verrechnet. Zu den beweglichen – und somit nicht versicherten – Gegenständen in Mietwohnungen gehören unter anderem:

    • Heizkörper
    • Warmwassertherme
    • Gasanlagen
    • Elektrogeräte
    • Küchengeräte
    • Rollläden
    • Markisen
    • Bei der Allianz sind Haftpflichtansprüche Dritter wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen oder geleasten fremden beweglichen Sachen ab der Linie Smart  versichert.
  • Glasschäden sind keine Mietsachschäden

    Mobiliar-, Gebäudeinnen- oder Außenverglasung und Glasscheiben gehören nicht zur Mietsache. Deswegen sind sie nicht von der Haftpflichtversicherung des Mieters abgedeckt. Glasschäden an Türen, Fenstern, Wintergartenfronten und Co. sind ein Fall für die Hausratversicherung. In vielen Fällen muss zusätzlich zur Hausrat- eine Glasbruchversicherung abgeschlossen werden.

    Tipp: Eine Kombi aus privater Haftpflicht- und Hausratversicherung können Sie mit der Allianz Hausrat-Haftpflicht abschließen und damit sparen.

  • Verschleiß zählt nicht zu den Mietsachschäden

    Egal wie pfleglich man eine Miet­wohnung behandelt: Mit der Zeit nutzt sich die Miet­sache inklusive Einrichtung ab – auch ohne Verschulden des Mieters. Entstehen zum Beispiel Verfärbungen, feine Risse oder Abrieb durch die her­kömmliche Nutzung, handelt es sich nicht um Miet­sach­schäden. Der Mieter ist nicht ver­pflichtet, für sie aufzukommen. Solche Schäden muss der Ver­mieter akzeptieren. Kosten für Abnutzung und Verschleiß sind in der Regel durch die Miete abgedeckt.

    Sofern es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, zählen auch einfaches Bohren und Anbringen von Dübeln zur normalen (Ab-)Nutzung der Wohnung. Nur wenn der Mieter aufwendig und mehrfach bohrt, kann der Vermieter später Reparatur oder Schadens­ersatz verlangen. Wer Fliesen durch­bohren will, sollte dies vorher mit dem Vermieter absprechen.

  • Schlüsselverlust decken reguläre Haftpflichtversicherungen meist nicht ab

    In Haftpflicht-Basispolicen ist der Verlust von Wohnungsschlüsseln in der Regel nicht mitversichert. Allerdings kann Schlüsselverlust über einen Zusatzbaustein in die Privathaftpflicht integriert werden. Eine solche Zusatzversicherung ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn das Mietshaus mit Zentralschließanlage und Generalschlüsseln ausgestattet ist. Bei Verlust hat der Vermieter das Recht, den Wechsel der gesamten Schließanlage zu veranlassen. Die Kosten dafür gehen schnell in den fünfstelligen Eurobereich.
     
    • Bei der Allianz ist der Schlüsselverlust für private und berufliche Schlüssel ab dem Tarif Smart bis 50.000 Euro mitversichert. In Komfort und Premium sind private und berufliche Schlüssel ohne Limit mitversichert. Alles dies ohne Selbstbeteiligung.
5 von 8
Vorgehen im Schadenfall
Ob in Wohnung, Treppen­haus oder Keller: Verursachen Sie als Mieter einen Miet­sach­schaden, sind Sie verpflichtet, Ihren Vermieter darüber zu informieren. Diese Melde­pflicht gehört zu den Obhuts­pflichten eines jeden Mieters. Unter­lassen Sie die Schaden­anzeige, machen Sie sich schadens­ersatz­pflichtig. Den Schaden sollten Sie auch zeitnah der Versicherung melden. Dabei gehen Sie wie folgt vor:
01
Kontakt aufnehmen
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und melden Sie den Schaden. Das kann per Post, telefonisch oder online erfolgen.
02
Schadens­minderungs­pflicht
Als Versicherungsnehmer haben Sie eine Schadens­minderungs­pflicht. Das heißt: Sie müssen gegebenen­falls Maß­nahmen einleiten, die das Schadens­ausmaß so gering wie möglich halten – zum Beispiel bei Wasserschäden.
03
Formular ausfüllen
Die Versicherung schickt Ihnen ein Formular zur Schaden­meldung zu. Dieses Dokument können Sie hand­schriftlich oder als Online-Formular aus­füllen und an den Versicherer zurück­schicken.
04
Eventuelle Schadens­prüfung
Unter Umständen veranlasst Ihr Versicherer die Schadens­prüfung durch einen Sach­verständigen. Das ist besonders oft bei hohen Schadens­summen der Fall.
Melden Sie Ihren Mietsachschaden der Allianz einfach online. 
6 von 8
Gut zu wissen: Tierhalter­haftpflicht
In der Privathaftpflicht sind Miet­sach­schäden durch zahme Haus­tiere wie Katzen, Fische, Vögel und Klein­tiere in der Regel mitversichert. Schäden durch Hunde sind nicht versichert – dafür ist eine Tierhalter­haftpflicht nötig.

Mietsachschäden durch Haustiere sind versichert, wenn es sich um Schäden handelt, die durch ein plötz­liches Ereignis entstehen und unvermeid­bar sind. Zerkratzt Ihr Haustier zum Beispiel den neuen Parkett­boden oder Tür­rahmen, über­nimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Neu­anschaffung. Hätten Sie den Schaden verhindern können, besteht kein Versicherungs­schutz.

Schäden an einer Miet­wohnung durch Hunde müssen Sie separat über eine spezielle Hunde­halter-Haftpflicht­versicherung absichern. Achten Sie bei Vertrags­abschluss darauf, ob Miet­sach­schaden­schutz in der Police inbegriffen ist. Denn nicht jede Tierhalter­haftpflicht deckt Miet­sach­schäden im Grundschutz ab.

Optimal abgesichert
Die Allianz Privat-Haftpflicht
7 von 8
Häufige Fragen
  • Welche Versicherungssumme für Mietsachschäden?

    Bei Abschluss der privaten Haftpflicht­versicherung sollten Mieter insbesondere auf die Höhe der Versicherungs­summe achten. Bei den meisten Versicherungen beträgt der Mindest­schutz rund 500.000 Euro. In erweiterten Varianten kann die Versicherungs­summe bis in den zweistelligen Millionen­bereich gehen. Die Allianz Privat-Haftpflicht leistet bis zu einer der höchsten Versicherungs­summen am Markt: 100 Millionen Euro.

    Neben der Deckungssumme kann oft auch eine Selbst­beteiligung (z. B. 150 Euro) vereinbart werden. Diesen Betrag steuert der Mieter bei jedem entstandenen Miet­sach­schaden bei. Den Rest zahlt die Versicherung. Der Vorteil von Tarifen mit höherer Selbst­beteiligung ist, dass ein geringerer Jahresbeitrag fällig wird.

  • Was passiert, wenn ein Dritter einen Schaden an der Wohnung verursacht?

    Verursacht jemand anderes einen Schaden in der Wohnung, trägt die für den Schaden verantwortliche Person für daraus resultierende Kosten. Verursacht eine Privat­person, zum Beispiel ein Freund oder Nachbar, versehent­lich einen Rotwein­fleck auf den Parkett­boden, kommt dieser bzw. dessen private Haft­pflicht dafür auf.

    Beschädigt ein Hand­werker bei einer Reparatur am Wasch­becken versehentlich eine Fliese, ist er in der Regel über seine Berufs- oder Betriebs­haftpflicht abgesichert.

  • Schäden an Mietwohnung durch Untermieter – wer muss zahlen?

    Verursacht ein Untermieter einen Schaden an der Wohnung, haftet in der Regel trotz­dem der Haupt­mieter. Hat der Untermieter eine Privat­haft­pflicht­versicherung, die Miet­sach­schäden abdeckt, sollte er den Schaden seiner Versicherung melden. Es besteht die Möglich­keit, dass der Schaden über­nommen und gegen­über dem Haupt­mieter reguliert wird. Zahlt die Privat­haftpflicht des Unter­mieters den Schaden nicht, kommt der Haupt­mieter für die Reparatur­kosten auf. Anschließend kann er seine Ausgaben vom Unter­mieter zurückverlangen.

    Tipp: Nehmen Sie ukrainische Geflüchtete bei sich auf, können Sie diese mit in Ihre Allianz Privat-Haftpflicht aufnehmen und so Ihre Unter­mieter oder Mitbewohner auf Zeit gegenüber Miet­sach­schäden und anderen Schäden absichern.

  • Welche Schäden muss der Vermieter akzeptieren?

    Schäden, die durch das normale Bewohnen entstehen, müssen Vermieter akzeptieren. Dazu zählen Schäden durch Alter und Verschleiß, zum Beispiel leichte Kratzer in Böden und Verfärbungen in Fliesen. Schäden, die über reguläre Gebrauchsspuren hinausgehen, fallen nicht unter vertragsgemäße Nutzung. Sie zählen als Mietsachschäden, für deren Reparatur der Vermieter Schadensersatz vom Mieter verlangen kann.
  • Welche Versicherung brauchen Vermieter und Eigentümer?

    Vermieten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung, sollten Sie sich mit passenden Versicherungen für Vermieter zusätzlich absichern. Im Bereich Haft­pflicht ist eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht wichtig. Vermieter haben nämlich eine Verkehrs­sicherungs­pflicht – beispiels­weise, wenn das Dach aufgrund von zu hoher Schneelast einstürzt. Aufgrund der Instand­haltungs­pflicht sowie Streu- und Reinigungs­pflicht haften Vermieter für sämtliche Schäden, die ihre Mieter durch Mängel der Miet­sache erleiden. Fällt zum Beispiel die Verkleidung von der Wohnungs­decke, kommt der Vermieter für eventuelle Verletzungen des Mieters oder Schäden an seiner Einrichtung auf. Ohne Versicherung kann das teuer werden.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
8 von 8
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privat-Haftpflicht­versicherung der Allianz?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service-Hotline
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privat-Haftpflichtversicherung.