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Kratzer im Parkett, abgesplitterter Lack am Tür­rahmen, Sprung im Wasch­becken einer gemieteten Wohnung: Eine Haftpflicht hilft bei typischen Mietsach­schäden, wenn sie zur Miete wohnen. Schäden durch Haustiere über­nimmt die Privat­haft­pflicht dabei nicht immer. Es hängt vom Tier ab, welche Versicherung zahlt. Falls Sie einen Schaden in der Miet­immobilie verursacht haben, melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin und Ihrer Versicherung.
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Mietsachschäden-Beispiele
Beschädigen Mieter:innen etwas an gemieteten Räumen, fest darin verbauter Einrichtung oder mit­vermieteten Gegen­ständen, ist das ein Mietsachschaden. Je nach Art des Schadens können hohe Kosten entstehen. Da bei Miet­sach­schäden Dritte Schadens­ersatz fordern, springt in der Regel die private Haft­pflicht­versicherung ein. Eine separate Mieterhaftpflicht brauchen Sie daher nicht. Folgende Beispiele zeigen, was unter Miet­sach­schäden fällt:

Unsere Privat-Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen die abgebildeten Schäden ab, der Umfang der Leistungen variiert jedoch je nach Tarif.

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Fragen zur Allianz Privat­haft­pflicht? Unser Service-Team hilft Ihnen gerne weiter.
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Richtig versichert
Die private Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen für Mieter:innen. Sie zahlt bei Beschädigungen, die an Ihrer gemieteten Wohnung oder Ihrem Haus und deren fest verbauten Bestandteilen entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Türen, Böden, Einbauküchen und Armaturen im Badezimmer. Meist wird bei Mietsachschäden der Zeitwert übernommen. Vorausgesetzt, Sie haben den Schaden nicht bewusst oder mutwillig verursacht.
  • Türen
  • Fensterrahmen
  • Wände
  • Bodenbeläge aller Art: Parkett, Laminat, Dielen, Bodenfliesen, Teppiche
  • Sanitäranlagen wie Waschbecken, Toiletten, Badewannen
  • Fest integriertes Mobiliar wie Einbauschränke und Küchenzeilen

Sie nutzen als Mieter:in eine Garage, ein Gartenhaus oder Außenflächen? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihr Haftpflichtvertrag eine Ausschlussklausel dafür enthält oder ob Schäden in diesen speziellen Wohnbereichen abgedeckt sind.

Nicht jeder Schaden ist sofort sichtbar. Manche bleiben über längere Zeit im Verborgenen. Es kann Tage, Wochen oder sogar Monate dauern, bis zum Beispiel ein feuchter Fleck in der Tapete oder Schimmel auffällt. Solche schleichenden Prozesse werden als Allmählichkeits­schäden bezeichnet. Darunter fallen in der Regel Schäden, die durch Wasser, Rauch, Staub, Ruß oder anhaltenden Temperatur­einfluss verursacht werden.

Als Mieter:in sollten Sie daher darauf achten, dass Ihre Haf­tpflichtversicherung auch solche zunächst unbemerkten Miet­sach­schäden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus abdeckt. 

Sind Mietsachschäden in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, gilt der Versicherungsschutz normalerweise auch für Schäden, die Sie in gemieteten Hotelzimmern oder Ferienhäusern verursacht haben. Ein Blick in den Leistungsumfang Ihrer Versicherungspolice gibt hier Aufschluss.

Eine private Haftpflicht für eine Mietwohnung abzuschließen ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert. Sie bietet finanziellen Schutz für den Fall, dass Sie als Mieter:in für Mietsachschäden aufkommen müssen. Haftpflichtschäden in einer Mietwohnung können versehentlich oder auch unverschuldet vorkommen, z. B. wenn Sie beim Möbelrücken den Türrahmen beschädigen.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt in Ihrer Wohnung in der Regel die Kosten für Reparaturen, Wiederbeschaffung oder Ersatz von beschädigtem Eigentum anderer Personen. Da es hierbei Unterschiede in den Deckungskonzepten einzelner Tarife und Versicherungsunternehmen gibt, prüfen Sie im Zweifel Ihre Versicherungsbedingungen.

Da Schäden an Einrichtungsgegenständen gemieteter Objekte in der Regel durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, benötigen Sie kein zusätzliches Produkt für Mietsachschäden. Eine normale Haftpflichtversicherung reicht in einer Mietwohnung oder einem Miethaus aus. Nicht zu verwechseln ist diese Leistung mit einer Vermieterhaftpflicht, die Sie als Hausbesitzer:in abschließen, um vor finanziellen Verlusten und rechtlichen Risiken geschützt zu sein, die im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien auftreten können (z. B. Reparaturkosten, Schutz von Schadensersatzansprüchen, etc.).
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Erklärvideo
Als Mieter:in   fremdes Eigentum beschädigt. Gut, wenn Sie umfassend versichert sind. Im Video erfahren Sie, welche Schäden durch die Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung abgesichert sind.
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Leistungen
Mit der Allianz Privat-Haftpflicht sind Sie schon ab dem Basis­tarif bei Miet­sach­schäden geschützt. Die Allianz Privat-Haftpflicht-Leistungen decken Schäden ab, die an gemieteten Gebäuden, Wohnungen und Räumen entstehen. Dazu zählen:
  • Schäden an Böden (z. B. Parkett, Fließen und Teppich)
  • Schäden an Einbauten (z. B. Küchen, Schränke und Türen)
  • Allmählichkeitsschäden (z. B. Schimmel)
  • Schäden im Badezimmer (z. B. Waschbecken)
  • Schlüsselverlust (ab dem Tarif Smart)

Solche Mietsachschäden an Immobilien sind in allen Tarifen bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert.

Mehr zu den Tarifen der privaten Haft­pflicht­versicherung der Allianz erfahren Sie hier.
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Ausnahmen
Dass die private Haftpflicht­versicherung Miet­sach­schäden übernimmt, dient in erster Linie dem Schutz des Gebäudes und des darin fest verbauten Inventars. Schäden an beweglichen Sachen, Verschleiß und Glas­schäden deckt die Privat­haft­pflicht­versicherung in der Regel nicht ab.

Mietsachschäden an beweglichen Sachen

Stellt der Vermieter bzw. die Vermieterin bewegliche Möbelstücke oder die Küchenausstattung, sind diese meist vom Schutz der Privathaftpflicht ausgenommen. Schäden an diesen Gegenständen werden meist mit der Kaution der mietenden Person verrechnet. Zu den beweglichen – und somit nicht versicherten – Gegenständen in Mietwohnungen gehören unter anderem:

  • Heizkörper
  • Warmwassertherme
  • Gasanlagen
  • Elektrogeräte
  • Küchengeräte
  • Rollläden
  • Markisen
  • Bei der Allianz sind Haftpflichtansprüche Dritter wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen oder geleasten fremden beweglichen Sachen ab der Linie Smart  versichert.

Sind Glasschäden Mietsachschäden?

Mobiliar-, Gebäudeinnen- oder Außenverglasung und Glasscheiben gehören nicht zur Mietsache. Deswegen sind sie nicht von der Haftpflichtversicherung des Mieters bzw. der Mieterin abgedeckt. Glasschäden an Türen, Fenstern, Wintergartenfronten und Co. sind ein Fall für die Hausratversicherung. In vielen Fällen muss zusätzlich zur Hausrat- eine Glasbruchversicherung abgeschlossen werden. In den neuen Haftpflicht-Tarifen der Allianz sind jedoch Glasschäden an Mietsachen, -wohnungen, und -häusern mitversichert.

Tipp: Eine Kombi aus privater Haftpflicht- und Hausratversicherung können Sie mit der Allianz Hausrat-Haftpflicht abschließen und damit sparen.

Verschleiß zählt nicht zu den Mietsachschäden

Egal wie pfleglich man eine Miet­wohnung behandelt: Mit der Zeit nutzt sich die Miet­sache inklusive Einrichtung ab – auch ohne Verschulden des Mieters bzw. der Mieterin. Entstehen zum Beispiel Verfärbungen, feine Risse oder Abrieb durch die her­kömmliche Nutzung, handelt es sich nicht um Miet­sach­schäden. Der Mieter ist nicht ver­pflichtet, für sie aufzukommen. Solche Schäden muss der Ver­mieter bzw. die Vermieterin akzeptieren. Kosten für Abnutzung und Verschleiß sind in der Regel durch die Miete abgedeckt.

Sofern es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, zählen auch einfaches Bohren und Anbringen von Dübeln zur normalen (Ab-)Nutzung der Wohnung. Nur wenn die zur Miete wohnende Person aufwendig und mehrfach bohrt, kann der Vermieter bzw. die Vermieterin später Reparatur oder Schadens­ersatz verlangen. Wer Fliesen durch­bohren will, sollte dies vorher mit dem Vermieter bzw. der Vermieterin absprechen.

Schlüsselverlust decken reguläre Haftpflichtversicherungen meist nicht ab

In Haftpflicht-Basispolicen ist der Verlust von Wohnungsschlüsseln in der Regel nicht mitversichert. Allerdings kann Schlüsselverlust über einen Zusatzbaustein in die Privathaftpflicht integriert werden. Eine solche Zusatzversicherung ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn das Mietshaus mit Zentralschließanlage und Generalschlüsseln ausgestattet ist. Bei Verlust hat der Vermieter bzw. die Vermieterin das Recht, den Wechsel der gesamten Schließanlage zu veranlassen. Die Kosten dafür gehen schnell in den fünfstelligen Eurobereich.
 
  • Bei der Allianz ist der Schlüsselverlust für private und berufliche Schlüssel ab dem Tarif Smart bis 50.000 Euro mitversichert. In Komfort und Premium sind private und berufliche Schlüssel ohne Limit mitversichert. All dies ohne Selbstbeteiligung.
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Vorgehen im Schadenfall
Ob in Wohnung, Treppen­haus oder Keller: Verursachen Sie als Mieter:in einen Miet­sach­schaden, sind Sie verpflichtet, Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin darüber zu informieren. Diese Melde­pflicht gehört zu den Obhuts­pflichten einer jeden mietenden Person. Unter­lassen Sie die Schaden­anzeige, machen Sie sich schadens­ersatz­pflichtig. Den Schaden sollten Sie auch zeitnah der Versicherung melden. Dabei gehen Sie wie folgt vor:
01
Kontakt aufnehmen
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und melden Sie den Schaden. Das kann per Post, telefonisch oder online erfolgen.
02
Schadens­minderungs­pflicht
Als Versicherungsnehmer:in haben Sie eine Schadens­minderungs­pflicht. Das heißt: Sie müssen gegebenen­falls Maß­nahmen einleiten, die das Schadens­ausmaß so gering wie möglich halten – zum Beispiel bei Wasserschäden.
03
Formular ausfüllen
Die Versicherung schickt Ihnen ein Formular zur Schaden­meldung zu. Dieses Dokument können Sie hand­schriftlich oder als Online-Formular aus­füllen und an den Versicherer zurück­schicken.
04
Eventuelle Schadens­prüfung
Unter Umständen veranlasst Ihr Versicherer die Schadens­prüfung durch einen Sach­verständigen. Das ist besonders oft bei hohen Schadens­summen der Fall.
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Gut zu wissen: Tierhalter­haftpflicht
In der Privathaftpflicht sind Miet­sach­schäden durch zahme Haus­tiere wie Katzen, Fische, Vögel und Klein­tiere in der Regel mitversichert. Schäden durch Hunde sind nicht versichert – dafür ist eine Tierhalter­haftpflicht nötig.

Mietsachschäden durch Haustiere sind versichert, wenn es sich um Schäden handelt, die durch ein plötz­liches Ereignis entstehen und unvermeid­bar sind. Zerkratzt Ihr Haustier zum Beispiel den neuen Parkett­boden oder Tür­rahmen, über­nimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Reparatur oder Neu­anschaffung. Hätten Sie den Schaden verhindern können, besteht kein Versicherungs­schutz.

Haftpflicht-Schäden an einer Miet­wohnung durch Hunde müssen Sie separat über eine spezielle Hunde­halter-Haftpflicht­versicherung absichern. Achten Sie bei Vertrags­abschluss darauf, ob Miet­sach­schaden­schutz in der Police inbegriffen ist. Denn nicht jede Tierhalter­haftpflicht deckt Miet­sach­schäden im Grundschutz ab.

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Die Allianz Privat-Haftpflicht
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Häufige Fragen

Welche Versicherungssumme für Mietsachschäden?

Bei Abschluss der privaten Haftpflicht­versicherung sollten Mieter:innen insbesondere auf die Höhe der Versicherungs­summe achten. Bei den meisten Versicherungen beträgt der Mindest­schutz rund 500.000 Euro. In erweiterten Varianten kann die Versicherungs­summe bis in den zweistelligen Millionen­bereich gehen. Die Allianz Privat-Haftpflicht leistet bis zu einer der höchsten Versicherungs­summen am Markt: 100 Millionen Euro.

Neben der Deckungssumme kann oft auch eine Selbst­beteiligung (z. B. 150 Euro) vereinbart werden. Diesen Betrag steuert der Mieter bzw. die Mieterin bei jedem entstandenen Miet­sach­schaden bei. Den Rest zahlt die Versicherung. Der Vorteil von Tarifen mit höherer Selbst­beteiligung ist, dass ein geringerer Jahresbeitrag fällig wird.

Was passiert, wenn ein Dritter einen Schaden an der Wohnung verursacht?

Verursacht jemand anderes einen Schaden in der Wohnung, trägt die für den Schaden verantwortliche Person für daraus resultierende Kosten. Verursacht eine Privat­person, zum Beispiel ein Freund oder eine Nachbarin, versehent­lich einen Rotwein­fleck auf den Parkett­boden, kommt dieser bzw. dessen private Haft­pflicht dafür auf.

Beschädigt ein Hand­werker bzw. eine Handwerkerin bei einer Reparatur am Wasch­becken versehentlich eine Fliese, ist er in der Regel über seine Berufs- oder Betriebs­haftpflicht abgesichert.

Schäden an Mietwohnung durch Untermieter:innen – wer muss zahlen?

Verursacht ein Untermieter bzw. eine Untermieterin einen Schaden an der Wohnung, haften in der Regel trotz­dem Haupt­mieter:innen. Hat der Untermieter bzw. die Untermieterin eine Privat­haft­pflicht­versicherung, die Miet­sach­schäden abdeckt, sollte er den Schaden seiner Versicherung melden. Es besteht die Möglich­keit, dass der Schaden über­nommen und gegen­über Haupt­mieter:innen reguliert wird. Zahlt z. B. die Privat­haftpflicht des Unter­mieters den Schaden nicht, kommt der Haupt­mieter für die Reparatur­kosten auf. Anschließend kann er seine Ausgaben vom Unter­mieter zurückverlangen.

Tipp: Nehmen Sie ukrainische Geflüchtete bei sich auf, können Sie diese mit in Ihre Allianz Privat-Haftpflicht aufnehmen und so Ihre Unter­mieter:in oder Mitbewohner:in auf Zeit gegenüber Miet­sach­schäden und anderen Schäden absichern.

Welche Schäden müssen Vermieter:innen akzeptieren?

Schäden, die durch das normale Bewohnen entstehen, müssen Vermieter akzeptieren. Dazu zählen Schäden durch Alter und Verschleiß, zum Beispiel leichte Kratzer in Böden und Verfärbungen in Fliesen. Schäden, die über reguläre Gebrauchsspuren hinausgehen, fallen nicht unter vertragsgemäße Nutzung. Sie zählen als Mietsachschäden, für deren Reparatur der Vermieter Schadensersatz vom Mieter verlangen kann.

Welche Versicherung brauchen Vermieter:innen und Eigentümer:innen?

Vermieten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung, sollten Sie sich mit passenden Versicherungen für Vermieter:innnen zusätzlich absichern. Im Bereich Haft­pflicht ist eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht wichtig. Vermieter:innen haben nämlich eine Verkehrs­sicherungs­pflicht – beispiels­weise, wenn das Dach aufgrund von zu hoher Schneelast einstürzt. Aufgrund der Instand­haltungs­pflicht sowie Streu- und Reinigungs­pflicht haften Vermieter:innen für sämtliche Schäden, die ihre Mieter:innen durch Mängel der Miet­sache erleiden. Fällt zum Beispiel die Verkleidung von der Wohnungs­decke, kommt der Vermieter für eventuelle Verletzungen des Mieters oder Schäden an seiner Einrichtung auf. Ohne Versicherung kann das teuer werden.
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