Wer haftet bei Schäden in Mietwohnungen?
- Kratzer im Parkett, abgesplitterter Lack am Türrahmen, Sprung im Waschbecken einer gemieteten Wohnung: Das sind typische Mietsachschäden-Beispiele.
- Normalerweise zahlt Mietsachschäden die Privat-Haftpflichtversicherung des Mieters.
- Schäden durch Haustiere übernimmt die Privathaftpflicht nicht immer. Es hängt vom Tier ab, welche Versicherung zahlt.
- Haben Sie einen Schaden in der Mietimmobilie verursacht, melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Vermieter und Ihrer Versicherung.
Was bei einem Mietsachschaden zu tun ist








Mietsachschäden durch Hund, Katze & Co.: Wann zahlt die Versicherung?

Mietsachschäden durch Haustiere sind versichert, wenn es sich um Schäden handelt, die durch ein plötzliches Ereignis entstehen und unvermeidbar sind. Zerkratzt Ihr Haustier zum Beispiel den neuen Parkettboden oder Türrahmen, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung. Hätten Sie den Schaden verhindern können, besteht kein Versicherungsschutz.
Schäden an einer Mietwohnung durch Hunde müssen Sie separat über eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung absichern. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, ob Mietsachschadenschutz in der Police inbegriffen ist. Denn nicht jede Tierhalterhaftpflicht deckt Mietsachschäden im Grundschutz ab.




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