Mietsachschäden: Haftpflicht für die Wohnung

Die ausgezeichnete private Haftpflichtversicherung der Allianz
Definition: Was sind Mietsachschäden?
Mietsachschäden: Was zahlt die Haftpflichtversicherung in der Wohnung?

Diese Mietsachen deckt eine private Haftpflichtversicherung ab:
Sie nutzen als Mieter:in eine Garage, ein Gartenhaus oder Außenflächen? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihr Haftpflichtvertrag eine Ausschlussklausel dafür enthält oder ob Schäden in diesen speziellen Wohnbereichen abgedeckt sind.
Nicht jeder Schaden ist sofort sichtbar. Manche bleiben über längere Zeit im Verborgenen. Es kann Tage, Wochen oder sogar Monate dauern, bis zum Beispiel ein feuchter Fleck in der Tapete oder Schimmel auffällt. Solche schleichenden Prozesse werden als Allmählichkeitsschäden bezeichnet. Darunter fallen in der Regel Schäden, die durch Wasser, Rauch, Staub, Ruß oder anhaltenden Temperatureinfluss verursacht werden.
Als Mieter:in sollten Sie daher darauf achten, dass Ihre Haftpflichtversicherung auch solche zunächst unbemerkten Mietsachschäden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus abdeckt.
Haftpflicht zahlt meist auch bei Mietsachschäden in einer Ferienwohnung
Braucht man eine Haftpflichtversicherung für eine Wohnung?
Eine private Haftpflicht für eine Mietwohnung abzuschließen ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert. Sie bietet finanziellen Schutz für den Fall, dass Sie als Mieter:in für Mietsachschäden aufkommen müssen. Haftpflichtschäden in einer Mietwohnung können versehentlich oder auch unverschuldet vorkommen, z. B. wenn Sie beim Möbelrücken den Türrahmen beschädigen.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt in Ihrer Wohnung in der Regel die Kosten für Reparaturen, Wiederbeschaffung oder Ersatz von beschädigtem Eigentum anderer Personen. Da es hierbei Unterschiede in den Deckungskonzepten einzelner Tarife und Versicherungsunternehmen gibt, prüfen Sie im Zweifel Ihre Versicherungsbedingungen.
Braucht man eine Mieterhaftpflichtversicherung?
Mietsachschäden: Welche Versicherungen sind sinnvoll?
Diese Kosten übernimmt die Allianz Haftpflicht bei Mietsachschäden


- Schäden an Böden (z. B. Parkett, Fließen und Teppich)
- Schäden an Einbauten (z. B. Küchen, Schränke und Türen)
- Allmählichkeitsschäden (z. B. Schimmel)
- Schäden im Badezimmer (z. B. Waschbecken)
- Schlüsselverlust (ab dem Tarif Smart)
Solche Mietsachschäden an Immobilien sind in allen Tarifen bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert.
Bei diesen Mietsachschäden zahlt die Privathaftpflicht nicht
Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Stellt der Vermieter bzw. die Vermieterin bewegliche Möbelstücke oder die Küchenausstattung, sind diese meist vom Schutz der Privathaftpflicht ausgenommen. Schäden an diesen Gegenständen werden meist mit der Kaution der mietenden Person verrechnet. Zu den beweglichen – und somit nicht versicherten – Gegenständen in Mietwohnungen gehören unter anderem:
- Heizkörper
- Warmwassertherme
- Gasanlagen
- Elektrogeräte
- Küchengeräte
- Rollläden
- Markisen
Sind Glasschäden Mietsachschäden?
Mobiliar-, Gebäudeinnen- oder Außenverglasung und Glasscheiben gehören nicht zur Mietsache. Deswegen sind sie nicht von der Haftpflichtversicherung des Mieters bzw. der Mieterin abgedeckt. Glasschäden an Türen, Fenstern, Wintergartenfronten und Co. sind ein Fall für die Hausratversicherung. In vielen Fällen muss zusätzlich zur Hausrat- eine Glasbruchversicherung abgeschlossen werden. In den neuen Haftpflicht-Tarifen der Allianz sind jedoch Glasschäden an Mietsachen, -wohnungen, und -häusern mitversichert.
Tipp: Eine Kombi aus privater Haftpflicht- und Hausratversicherung können Sie mit der Allianz Hausrat-Haftpflicht abschließen und damit sparen.
Verschleiß zählt nicht zu den Mietsachschäden
Egal wie pfleglich man eine Mietwohnung behandelt: Mit der Zeit nutzt sich die Mietsache inklusive Einrichtung ab – auch ohne Verschulden des Mieters bzw. der Mieterin. Entstehen zum Beispiel Verfärbungen, feine Risse oder Abrieb durch die herkömmliche Nutzung, handelt es sich nicht um Mietsachschäden. Der Mieter ist nicht verpflichtet, für sie aufzukommen. Solche Schäden muss der Vermieter bzw. die Vermieterin akzeptieren. Kosten für Abnutzung und Verschleiß sind in der Regel durch die Miete abgedeckt.
Sofern es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, zählen auch einfaches Bohren und Anbringen von Dübeln zur normalen (Ab-)Nutzung der Wohnung. Nur wenn die zur Miete wohnende Person aufwendig und mehrfach bohrt, kann der Vermieter bzw. die Vermieterin später Reparatur oder Schadensersatz verlangen. Wer Fliesen durchbohren will, sollte dies vorher mit dem Vermieter bzw. der Vermieterin absprechen.
Schlüsselverlust decken reguläre Haftpflichtversicherungen meist nicht ab
Was bei einem Mietsachschaden zu tun ist








Mietsachschäden durch Hund, Katze & Co.: Wann zahlt die Versicherung?

Mietsachschäden durch Haustiere sind versichert, wenn es sich um Schäden handelt, die durch ein plötzliches Ereignis entstehen und unvermeidbar sind. Zerkratzt Ihr Haustier zum Beispiel den neuen Parkettboden oder Türrahmen, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung. Hätten Sie den Schaden verhindern können, besteht kein Versicherungsschutz.
Haftpflicht-Schäden an einer Mietwohnung durch Hunde müssen Sie separat über eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung absichern. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, ob Mietsachschadenschutz in der Police inbegriffen ist. Denn nicht jede Tierhalterhaftpflicht deckt Mietsachschäden im Grundschutz ab.

Was möchten Sie noch zu Mietsachschäden wissen?
Welche Versicherungssumme für Mietsachschäden?
Bei Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung sollten Mieter:innen insbesondere auf die Höhe der Versicherungssumme achten. Bei den meisten Versicherungen beträgt der Mindestschutz rund 500.000 Euro. In erweiterten Varianten kann die Versicherungssumme bis in den zweistelligen Millionenbereich gehen. Die Allianz Privat-Haftpflicht leistet bis zu einer der höchsten Versicherungssummen am Markt: 100 Millionen Euro.
Neben der Deckungssumme kann oft auch eine Selbstbeteiligung (z. B. 150 Euro) vereinbart werden. Diesen Betrag steuert der Mieter bzw. die Mieterin bei jedem entstandenen Mietsachschaden bei. Den Rest zahlt die Versicherung. Der Vorteil von Tarifen mit höherer Selbstbeteiligung ist, dass ein geringerer Jahresbeitrag fällig wird.
Was passiert, wenn ein Dritter einen Schaden an der Wohnung verursacht?
Verursacht jemand anderes einen Schaden in der Wohnung, trägt die für den Schaden verantwortliche Person für daraus resultierende Kosten. Verursacht eine Privatperson, zum Beispiel ein Freund oder eine Nachbarin, versehentlich einen Rotweinfleck auf den Parkettboden, kommt dieser bzw. dessen private Haftpflicht dafür auf.
Beschädigt ein Handwerker bzw. eine Handwerkerin bei einer Reparatur am Waschbecken versehentlich eine Fliese, ist er in der Regel über seine Berufs- oder Betriebshaftpflicht abgesichert.
Schäden an Mietwohnung durch Untermieter:innen – wer muss zahlen?
Verursacht ein Untermieter bzw. eine Untermieterin einen Schaden an der Wohnung, haften in der Regel trotzdem Hauptmieter:innen. Hat der Untermieter bzw. die Untermieterin eine Privathaftpflichtversicherung, die Mietsachschäden abdeckt, sollte er den Schaden seiner Versicherung melden. Es besteht die Möglichkeit, dass der Schaden übernommen und gegenüber Hauptmieter:innen reguliert wird. Zahlt z. B. die Privathaftpflicht des Untermieters den Schaden nicht, kommt der Hauptmieter für die Reparaturkosten auf. Anschließend kann er seine Ausgaben vom Untermieter zurückverlangen.
Tipp: Nehmen Sie ukrainische Geflüchtete bei sich auf, können Sie diese mit in Ihre Allianz Privat-Haftpflicht aufnehmen und so Ihre Untermieter:in oder Mitbewohner:in auf Zeit gegenüber Mietsachschäden und anderen Schäden absichern.
Welche Schäden müssen Vermieter:innen akzeptieren?
Welche Versicherung brauchen Vermieter:innen und Eigentümer:innen?



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