Der Begriff Sengschaden bezeichnet einen lokal begrenzten Schaden, der durch Hitze entsteht, ohne dass es zu Feuerentwicklung oder einem Brand kommt.
Verantwortlich für einen Sengschaden kann zum Beispiel ein Stück Glut sein, das aus einem mit Holz oder Kohle betriebenen Ofen, Grill oder Kamin fällt und eine Oberfläche in der direkten Umgebung versengt. Auch eine Glühbirne kann Sengschäden verursachen, wenn durch die Hitzeentwicklung Gegenstände beschädigt werden, die sich zu dicht am Leuchtmittel befinden.
Ein Sengschaden entsteht nicht durch offenes Feuer, sondern aufgrund von Hitze und breitet sich nicht aus eigener Kraft aus. Die Folgeschäden sind deshalb lokal stark begrenzt. Versicherungsschutz besteht, wenn der Sengschaden als Folge einer versicherten Gefahr – etwa einem Blitzschlag, einem Brand oder einer Explosion – entsteht. Andernfalls greift die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nur, wenn Sengschäden in den Versicherungsbedingungen explizit aufgeführt sind.
Ein Brandschaden entsteht durch ein Feuer, das sich aus eigener Kraft ausgebreitet hat oder den bestimmungsgemäßen Brandherd, beispielsweise einen Kamin, einen Holzkohlegrill oder eine Kerze, verlassen hat. Ein Brand kann weitläufige Schäden verursachen, etwa wenn eine heruntergebrannte Kerze den Adventskranz in Brand setzt und das Feuer sich anschließend auf die Vorhänge sowie das gesamte Wohnzimmer ausbreitet. Üblicherweise sind Brandschäden im Versicherungsschutz der Hausrat-, Wohngebäude oder Privat-Haftpflichtversicherung enthalten, sofern die Brandursache in den Konditionen nicht ausgeschlossen ist, der Brand nicht vorsätzlich verursacht wurde und der Brand nicht an Ihrem Eigentum, sondern an dem Dritter, z.B. Ihrem Vermieter, einen Schaden verursacht.
Brand- beziehungsweise Feuerschäden können verschiedene Ursachen haben und enormen Schaden anrichten. Drei typische Beispielfälle:
Sowohl Glut als auch elektrische Geräte können einen Sengschaden verursachen. Bei all diesen Beispielen handelt es sich um Schadenfälle, die Sie Ihrem Versicherer als Sengschäden melden würden:
Ein Sengschaden durch Unvorsichtigkeit ist schnell passiert, beispielsweise weil Sie ein Bügeleisen während eines Telefonats nicht abschalten.
Sengschäden, die grob fahrlässig entstehen, sind bei der Allianz Hausratversicherung ab dem Smart-Tarif bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert.