Was genau man in der privaten Haftpflicht unter Schäden an geliehenen Sachen versteht, zeigen diese drei Beispiele:
- Für eine Familienfeier überlassen Sie Verwandten Ihr hochwertiges Porzellanservice. Durch ein Missgeschick gehen auf dem Fest mehrere Teller zu Bruch.
- Sie leihen einem Nachbarn Ihren Hochdruckreiniger für Reinigungsarbeiten auf seiner Terrasse. Durch einen Bedienfehler kommt es zu einem Motorschaden, das Gerät muss für mehrere Hundert Euro repariert werden.
- Ein Freund überredet Sie, ihm Ihre teure Spiegelreflexkamera für einen Städtetrip auszuborgen. Auf der Kurzreise fällt das Gerät zu Boden und wird beschädigt.