Das Wichtigste in Kürze: Laut Definition sind geliehene Sachen bewegliche Gegenstände, die Sie einer anderen Person kostenfrei zur Nutzung überlassen. Private Haftpflichtversicherungen sind nicht verpflichtet, Schäden an geliehenen Gegenständen zu übernehmen. Einige Anbieter:innen leisten aber, wenn Leihsachen beschädigt oder verloren gehen. Ob Sie einen Gegenstand geliehen, gemietet oder geleast haben, ist für die Versicherung unerheblich. Wichtig ist nur, dass die Leistung ausdrücklich im Tarif enthalten ist. Für Schäden an geliehenen Fahrzeugen ist nicht die private Haftpflicht, sondern die Kfz-Versicherung des Halters oder der Halterin zuständig.
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Verlust
Zahlt die Haftpflicht, wenn geliehene Sachen verloren gehen?
Verlieren Sie einen geborgten Gegenstand (z. B. Schlüsselverlust), hängt es von Ihren Versicherungsbedingungen ab, ob die Privat-Haftpflicht den Schaden ersetzt.
Einige Anbieter:innen leisten auch bei Verlust und Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Fahrlässigkeit. Aber: Nur wenn dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag festgehalten ist, können Sie sich darauf berufen.
Insbesondere für den Verlust geliehener Dinge definieren die meisten Versicherungen konkrete Ausschlusstatbestände. Der Verlust von geliehenem Geld, Urkunden und Wertpapieren ist in der Regel nicht mitversichert.
Ist Schlüsselverlust über die private Haftpflicht versichert?
Ist der Verlust geliehener Dinge vom Haftpflichtschutz ausgenommen, können Sie mit einer Zusatzversicherung für den Fall vorsorgen, dass Sie Schlüssel verlieren. Fremde Schlüssel (z. B. zu Ihrer Mietwohnung, Büroräumen) sind "nur" geliehene Gegenstände und in der regulären Privat-Haftpflicht nicht mitversichert. Das können Sie ändern, indem Sie die mit einem speziellen Zusatzbaustein erweitern und den Verlust von Schlüsseln separat absichern.
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