Definition: Geliehene Sachen – was meint die Haftpflicht genau?
Beispiel: Schaden an einem geliehenen Gegenstand
Was genau man in der privaten Haftpflicht unter Schäden an geliehenen Sachen versteht, zeigen diese Beispiele:
- Für eine Familienfeier überlassen Sie Verwandten Ihr hochwertiges Porzellanservice. Durch ein Missgeschick gehen auf dem Fest mehrere Teller zu Bruch.
- Sie leihen einem Nachbarn oder einer Nachbarin Ihren Hochdruckreiniger für Reinigungsarbeiten auf seiner Terrasse. Durch einen Bedienfehler kommt es zu einem Motorschaden, das Gerät muss für mehrere Hundert Euro repariert werden.
- Ein Freund oder eine Freundin überredet Sie, ihm Ihre teure Spiegelreflexkamera für einen Städtetrip auszuborgen. Auf der Kurzreise fällt das Gerät zu Boden und wird beschädigt. Weitere Beispiele und Tipps zum Versicherungsschutz finden Sie hier: Haftpflichtschäden.
So schützt die Allianz Haftpflicht geliehene Sachen
Ab dem Tarif "Smart" deckt die Allianz Privat-Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen Sachen oder Mietgegenständen automatisch ab. Die Kosten der Haftpflichtversicherung erhöhen sich dadurch nicht.
- Im Tarif "Smart" übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen oder gemieteten privaten Sachen bis 50.000 Euro.
- Im Tarif "Komfort" sind Schäden bis 75.000 Euro abgedeckt.
- Im Tarif "Premium" leistet die Haftpflicht sogar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Gut zu wissen: Je nach gewähltem Tarif versichert die Allianz Haftpflicht sowohl geliehene als auch gemietete Sachen. Auch Schäden an geleasten oder gepachteten Gegenständen sind mitversichert.
Mit der privaten Haftpflichtversicherung der Allianz sind Sie umfangreich und leistungsstark abgesichert, z. B. auch bei der Ausfalldeckung, Entschädigungen zum Neuwert oder der Absicherung von Drohnen.
Hohe Zufriedenheit bei der Privathaftpflichtversicherung
Wer meldet den Schaden der Haftpflichtversicherung?
Wichtig: Für Schäden an Ihrem eigenen Besitz kommt Ihre private Haftpflicht nicht auf. Sie deckt ausschließlich Kosten ab, die Dritten durch Ihr Verschulden entstehen.
Wer haftet, wenn geliehene Sachen kaputtgehen?
Haftpflicht: Sind geliehene Sachen mitversichert?
Ob Ihre private Haftpflicht einspringt, wenn Sie einen Leihgegenstand versehentlich beschädigen, kommt auf die Versicherungsbedingungen an. In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Schäden an Leihsachen nicht aufgeführt. Folglich sind sie in vielen Haftpflichtpolicen nicht mitversichert.
Hintergrund: Versicherer behandeln geliehene Sachen wie Eigentum des Versicherungsnehmers. Ob der Verleih unentgeltlich oder gegen eine Leihgebühr erfolgt, macht dabei keinen Unterschied. Da die Privat-Haftpflicht nur Schäden an Fremdeigentum abdeckt, ist sie nicht verpflichtet, Schäden an Leihsachen zu ersetzen.
Mittlerweile haben einige Anbieter:innen ihre Vertragsbedingungen angepasst und Schäden an geliehenen Gegenständen in ihre Tarife aufgenommen. Sind Sie unsicher, ob Ihre Haftpflicht geliehene Sachen mitversichert, hilft ein Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen: Sind Leihgegenstände ausdrücklich darin aufgeführt, leistet Ihre Privat-Haftpflicht im Schadensfall. Ansonsten tragen Sie die Kosten selbst – oder müssen eine gesonderte Police abschließen.
Bis zu welcher Summe leistet die Privat-Haftpflicht?
Was gilt, wenn man beruflich genutzte Gegenstände leiht?
Zahlt die Haftpflicht, wenn geliehene Sachen verloren gehen?
Einige Anbieter:innen leisten auch bei Verlust und Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Fahrlässigkeit. Aber: Nur wenn dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag festgehalten ist, können Sie sich darauf berufen.
Insbesondere für den Verlust geliehener Dinge definieren die meisten Versicherungen konkrete Ausschlusstatbestände. Der Verlust von geliehenem Geld, Urkunden und Wertpapieren ist in der Regel nicht mitversichert.
Ist Schlüsselverlust über die private Haftpflicht versichert?
Schäden an geliehenem Kfz
Angenommen, Sie borgen das Auto eines Kollegen oder einer Kollegin und zerkratzen versehentlich den Lack. In diesem Fall übernimmt die Vollkasko die Reparaturkosten. Ist der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin nicht kaskoversichert, zahlt er den Schaden selbst und fordert die Summe eventuell von Ihnen zurück. Gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung hat der Halter oder die Halterin nicht. Es sei denn, Sie haben den Schaden am geliehenen Kfz grob fahrlässig verursacht – zum Beispiel, weil Sie betrunken am Steuer saßen.
Wer im Urlaub ein Mietfahrzeug nutzt, sollte bei Vertragsabschluss darauf achten, dass eine Kfz-Versicherung mit Vollkasko enthalten ist. Andernfalls ist es sinnvoll, den Schutz separat hinzuzubuchen. Ist das Mietauto nur mit Kfz-Haftpflicht versichert, können bei einem Unfall hohen Kosten für Schäden am Pkw auf Sie zukommen. Ihre Privat-Haftpflicht springt in diesem Fall nicht ein.
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