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Glasschutz Gebäude: Außen­vergla­sung versichern

Fenster oder Wintergarten gegen Glasbruch absichern 
Allianz – Glasversicherung: Eine Frau gießt eine Pflanze auf einem Fensterbrett

Wenn Glas zu Bruch geht, kann das teuer werden. Mit dem Zusatz­baustein Glasschutz Gebäude sind Sie bei Bruch­schäden an Gebäude­außen­verglasungen wie den Fenstern oder einem Wintergarten, etwa durch ein Missgeschick oder spielende Kinder, optimal abgesichert. Den Baustein können sie wahlweise zusammen mit der Allianz Wohn­gebäude­versicherung oder der Allianz Hausrat­versicherung abschließen. Ihr Vorteil: Der Allianz Hand­werker­service kümmert sich um eine reibungs­lose Schadens­abwicklung – ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.

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  • Sie haben Fragen zur Wohngebäudeversicherung? Unsere Berater:innen sind gerne für Sie persönlich da.

Standardmäßig sind Glasbruchschäden nicht automatisch in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten – es sei denn, sie entstehen durch ein versichertes Ereignis wie Sturm oder Hagel. Bei Schäden an der Außenverglasung durch z. B. ein Missgeschick, spielende Kinder oder Haustiere greift der Glasschutzbaustein.

Mit unseren optionalen Zusatzbausteinen können Sie diesen Schutz gezielt erweitern und Glasbruch umfangreich absichern. Welche Glasversicherung Ihnen den passenden Schutz bietet, hängt ganz davon ab, was Sie absichern möchten.

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  • Unsere Berater:innen informieren Sie gerne ausführlich zum Thema Glasversicherung.
  • die Außenverglasung Ihres Gebäudes durch Bruch zerstört oder beschädigt wird. Dazu gehören alle Scheiben, Platten, Lichtkuppeln, Glassteine und Profilbaugläser aus Glas oder Kunststoff.

  • Verglasungen und Überdachungen von (auch freistehenden) Garagen, Carports und Terrassen oder Balkonen zu Bruch gehen.

  • Verglasungen Ihres Glas-Pavillons oder Ihres Hobby-Gewächshauses zu Bruch gehen.

  • bei Zweifamilienhäusern die Innenverglasung zu Bruch geht, die von den Bewohnern und Bewohnerinnen gemeinschaftlich genutzt werden, wie zum Beispiel die Verglasung eines Geländers im gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus.

  • kein Zerbrechen vorliegt; d. h. Oberflächen oder Kanten beispielsweise lediglich durch Kratzer oder Schrammen beschädigt sind.

  • Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen betroffen sind.

  • Wellplatten zu Bruch gehen.

Haben Sie eine Frage zum Zusatzbaustein Glasschutz? Kontaktieren Sie uns direkt!

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