Wenn Glas zu Bruch geht, kann das teuer werden. Mit dem Zusatzbaustein Glasschutz Gebäude sind Sie bei Bruchschäden an Gebäudeaußenverglasungen wie Fenstern oder einem Wintergarten – etwa durch ein Missgeschick oder spielende Kinder – abgesichert. Den Baustein können Sie wahlweise zusammen mit der Allianz Wohngebäudeversicherung und der Allianz Hausratversicherung abschließen. Ihr Vorteil: Der Allianz Handwerkerservice kümmert sich um eine reibungslose Schadensabwicklung – ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.
Glasschutz Gebäude: Außenverglasung richtig absichern
Wer versichert meine Außenverglasung?
Glasbruchschäden an der Fassade sind nicht automatisch in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt – es sei denn, sie entstehen durch ein versichertes Ereignis wie Sturm oder Hagel. Bei etwa kaputten Scheiben durch Ihre spielenden Kinder oder Haustiere greift in der Regel nur ein zusätzlicher Glasschutzbaustein.
Mit unserem optionalen Zusatzbaustein "Glasschutz Gebäude" können Sie die Absicherung für Ihr Zuhause gezielt um Glasbruch erweitern.
Er sichert u. a. folgende Schäden ab:
Den optionalen Zusatzbaustein können Sie bei der Allianz zu folgenden Versicherungen abschließen:
Für wen ist eine Außenglasversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: Der Glasschutz Gebäude kann sich für alle lohnen, die sich vor hohen Kosten bei Schäden an der Außenverglasung schützen möchten. Denn der Baustein kostet im Verhältnis zu einem großen Schaden nur wenig – ein neues Isolierglasfenster hingegen schnell mehrere Hundert Euro. Darüber hinaus kann sich der Glasschutz je nach Wohn- und Lebenssituation besonders auszahlen.
Der Glasschutz Gebäude ist besonders sinnvoll für:
- Eigentümer:innen von Häusern mit großen Glasflächen: Wer bodentiefe Fenster, großzügige Glasfronten oder verglaste Erker besitzt, hat ein höheres Risiko für Glasbruchschäden und profitiert besonders von der Absicherung.
- Besitzer:innen eines Wintergartens: Wintergärten bestehen nahezu vollständig aus Glas. Schon ein einzelner Bruchschaden kann hohe Reparaturkosten verursachen.
- Hauseigentümer:innen mit Dachverglasungen oder Lichtkuppeln: Oberlichter und Glasdächer sind Witterungseinflüssen besonders ausgesetzt und damit anfälliger für Schäden.
- Familien mit kleinen Kindern oder Haustieren: Ob der Fußball in der Terrassentür landet oder der Hund beim Toben gegen die Glasscheibe springt: Im lebhaften Familienalltag passieren Glasbruchschäden besonders schnell.
- Vermieter:innen von Einfamilien- oder Zweifamilienhäusern: Wer eine Immobilie vermietet, trägt die Verantwortung für die Gebäudesubstanz – also alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, z. B. Fenster, Türverglasungen oder Wintergärten. Ein Glasbruch an diesen Bestandteilen ist somit Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers.
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Gut zu wissen: Es gibt zwei Glasschutzbausteine bei der Allianz
Der Glasschutz Gebäude schützt die Außenverglasung Ihres Hauses – also Fenster, Wintergärten und Dachverglasungen. Für die Innenverglasung, wie Glasscheiben von Schränken, Türen, Tischen oder Duschkabinen, gibt es den separaten Baustein "Glasschutz Hausrat".
FAQ: Häufige Fragen zum Glasschutz Gebäude
Ist meine Photovoltaikanlage mit dem Baustein gegen Glasbruch versichert?
Nein. Solarzellen, die der Stromversorgung dienen (Photovoltaikmodule), sind vom Glasschutz Gebäude ausgeschlossen. Für Photovoltaikanlagen empfiehlt sich eine separate Elektronik- bzw. Photovoltaikversicherung.
Was genau gilt als versicherter Glasbruch?
Versichert ist das Zerbrechen von Glasscheiben – also ein vollständiger Durchbruch oder Riss. Nicht versichert sind reine Oberflächenschäden wie Kratzer, Schrammen oder Muschelausbrüche an Kanten. Auch das Beschlagen oder Eintrüben von Mehrscheiben-Isolierverglasungen durch undichte Randverbindungen gilt nicht als Glasbruch.
Ist der Glasschutz Gebäude auch bei grober Fahrlässigkeit gültig?
Ja. In den Tarifen Smart, Komfort und Premium verzichtet die Allianz auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – der Glasschutz greift also auch dann, wenn der Schaden durch Unaufmerksamkeit entstanden ist.
Welche Verglasungen sind beim Glasschutz Gebäude versichert?
Der Baustein sichert sämtliche Verglasungen Ihres Gebäudes ab – dazu zählen z. B. Fenster, Terrassentüren, Wintergärten, Dachverglasungen und Lichtkuppeln. Auch Verglasungen aus glasähnlichen Kunststoffen (z. B. Acrylglas) sind eingeschlossen.
Muss ich bei einem Glasschaden in Vorleistung gehen?
Nein. Als unser:e Kundin oder Kunde profitieren Sie vom Vorteil des Allianz Handwerkerservice. Er kümmert sich auf Wunsch um die komplette Schadensabwicklung. Sie müssen die Reparatur nicht selbst vorfinanzieren.
Kann ich den Glasschutz Gebäude einzeln abschließen?
Nein, der Glasschutz Gebäude ist ein Zusatzbaustein und kann nur in Kombination mit der Allianz Hausratversicherung und der Allianz Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Im Premium-Tarif der Wohngebäudeversicherung ist er bereits inklusive.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%