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Glasschutz Gebäude: Außenverglasung richtig absichern

Fenster, Türen oder Wintergarten gegen Glasbruch versichern.
Allianz – Glasversicherung: Eine Frau gießt eine Pflanze auf einem Fensterbrett

Ausgezeichneter Schutz

Hintergrund zur Bewertung "Fairster Versicherer":

Die Allianz Wohngebäudeversicherung wurde in der Studie "Fairste Wohngebäudeversicherer 2026" von FOCUS MONEY (Ausgabe 23/2026) mit der Note "Sehr gut" ausgezeichnet. Die Untersuchung basiert auf einer deutschlandweiten Online‑Kundenbefragung von ServiceValue mit 3.310 Urteilen zu 34 Anbietern. Bewertet wurden unter anderem Tarifleistung, Kundenberatung, Kundenservice, Schadenregulierung, Kundenkommunikation und Preis‑Leistungs‑Verhältnis.

Hintergrund zur Bewertung "Produkt des Monats":

Die Redaktion von FOCUS MONEY-Versicherungsprofi hat die Wohngebäudeversicherung der Allianz in ihrer Ausgabe 10/2026 redaktionell unabhängig bewertet. Überzeugt haben die klare Tarifstruktur, die erweiterten Selbstbehalt-Optionen zur Beitragsentlastung sowie die langfristige Versicherbarkeit von Gebäuden in allen Risikozonen – inklusive innovativer Präventionsanreize.

Wenn Glas zu Bruch geht, kann das teuer werden. Mit dem Zusatz­baustein Glasschutz Gebäude sind Sie bei Bruchschäden an Gebäudeaußenverglasungen wie Fenstern oder einem Wintergarten – etwa durch ein Missgeschick oder spielende Kinder – abgesichert. Den Baustein können Sie wahlweise zusammen mit der Allianz Wohngebäude­versicherung und der Allianz Hausratversicherung abschließen. Ihr Vorteil: Der Allianz Handwerkerservice kümmert sich um eine reibungslose Schadensabwicklung – ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.

Glasbruchschäden an der Fassade sind nicht automatisch in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt – es sei denn, sie entstehen durch ein versichertes Ereignis wie Sturm oder Hagel. Bei etwa kaputten Scheiben durch Ihre spielenden Kinder oder Haustiere greift in der Regel nur ein zusätzlicher Glasschutzbaustein.

Mit unserem optionalen Zusatzbaustein "Glasschutz Gebäude" können Sie die Absicherung für Ihr Zuhause gezielt um Glasbruch erweitern.

Er sichert u. a. folgende Schäden ab:

  • Bruchschäden an den gesamten Außenverglasungen des Gebäudes (u. a. Fenster, Türen, Glaskuppeln, Wintergärten, Terrassen- oder Balkonüberdachungen)
  • Glasbruch an Garagen oder Carports
  • gebrochenes Glas an Pavillons oder Gewächshäusern in Ihrem Garten

Den optionalen Zusatzbaustein können Sie bei der Allianz zu folgenden Versicherungen abschließen:

  • Ermitteln Sie jetzt online den Preis für den Glasschutzbaustein Gebäude Ihrer Wohngebäudeversicherung.
  • Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag zur Hausratversicherung inklusive "Glasschutz Gebäude" Baustein.
  • Unsere Berater:innen informieren Sie gerne persönlich und unverbindlich zum Thema Glasversicherung.

Grundsätzlich gilt: Der Glasschutz Gebäude kann sich für alle lohnen, die sich vor hohen Kosten bei Schäden an der Außen­verglasung schützen möchten. Denn der Baustein kostet im Verhältnis zu einem großen Schaden nur wenig – ein neues Isolierglas­fenster hingegen schnell mehrere Hundert Euro. Darüber hinaus kann sich der Glasschutz je nach Wohn- und Lebens­situation besonders auszahlen.

Der Glasschutz Gebäude ist besonders sinnvoll für:

  • Eigentümer:innen von Häusern mit großen Glasflächen: Wer bodentiefe Fenster, großzügige Glasfronten oder verglaste Erker besitzt, hat ein höheres Risiko für Glasbruchschäden und profitiert besonders von der Absicherung.
  • Besitzer:innen eines Wintergartens: Wintergärten bestehen nahezu vollständig aus Glas. Schon ein einzelner Bruchschaden kann hohe Reparaturkosten verursachen.
  • Hauseigentümer:innen mit Dachverglasungen oder Lichtkuppeln: Oberlichter und Glasdächer sind Witterungseinflüssen besonders ausgesetzt und damit anfälliger für Schäden.
  • Familien mit kleinen Kindern oder Haustieren: Ob der Fußball in der Terrassentür landet oder der Hund beim Toben gegen die Glasscheibe springt: Im lebhaften Familienalltag passieren Glasbruchschäden besonders schnell.
  • Vermieter:innen von Einfamilien- oder Zweifamilienhäusern: Wer eine Immobilie vermietet, trägt die Verantwortung für die Gebäudesubstanz – also alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, z. B. Fenster, Türverglasungen oder Wintergärten. Ein Glasbruch an diesen Bestandteilen ist somit Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers.

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Der Glasschutz Gebäude schützt die Außenverglasung Ihres Hauses – also Fenster, Wintergärten und Dachverglasungen. Für die Innenverglasung, wie Glasscheiben von Schränken, Türen, Tischen oder Duschkabinen, gibt es den separaten Baustein "Glasschutz Hausrat".


 

Ist meine Photovoltaikanlage mit dem Baustein gegen Glasbruch versichert?

Nein. Solarzellen, die der Stromversorgung dienen (Photovoltaikmodule), sind vom Glasschutz Gebäude ausgeschlossen. Für Photovoltaikanlagen empfiehlt sich eine separate Elektronik- bzw. Photovoltaikversicherung.

Was genau gilt als versicherter Glasbruch?

Versichert ist das Zerbrechen von Glasscheiben – also ein vollständiger Durchbruch oder Riss. Nicht versichert sind reine Oberflächenschäden wie Kratzer, Schrammen oder Muschelausbrüche an Kanten. Auch das Beschlagen oder Eintrüben von Mehrscheiben-Isolierverglasungen durch undichte Randverbindungen gilt nicht als Glasbruch.

Ist der Glasschutz Gebäude auch bei grober Fahrlässigkeit gültig?

Ja. In den Tarifen Smart, Komfort und Premium verzichtet die Allianz auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – der Glasschutz greift also auch dann, wenn der Schaden durch Unaufmerksamkeit entstanden ist.

Welche Verglasungen sind beim Glasschutz Gebäude versichert?

Der Baustein sichert sämtliche Verglasungen Ihres Gebäudes ab – dazu zählen z. B. Fenster, Terrassentüren, Wintergärten, Dachverglasungen und Lichtkuppeln. Auch Verglasungen aus glasähnlichen Kunststoffen (z. B. Acrylglas) sind eingeschlossen.

Muss ich bei einem Glasschaden in Vorleistung gehen?

Nein. Als unser:e Kundin oder Kunde profitieren Sie vom Vorteil des Allianz Handwerkerservice. Er kümmert sich auf Wunsch um die komplette Schadensabwicklung. Sie müssen die Reparatur nicht selbst vorfinanzieren.

Kann ich den Glasschutz Gebäude einzeln abschließen?

Nein, der Glasschutz Gebäude ist ein Zusatzbaustein und kann nur in Kombination mit der Allianz Hausratversicherung und der Allianz Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Im Premium-Tarif der Wohngebäudeversicherung ist er bereits inklusive.

Haben Sie eine Frage zum Zusatzbaustein Glasschutz? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

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