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Was sind Listenhunde?
Sind Listenhunde wirklich gefährlich?
Welche Hunde sind Listenhunde?
Ob ein Hund als Listenhund gilt, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Folgende Hunderassen sind unter der Auflistung von Kampfhunden häufig zu finden:
- American Staffordshire Terrier
- Bordeaux Dogge
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Zusätzlich gelten auch alle Mischlinge als Kampfhund, die durch Kreuzungen mit mindestens einer dieser Rassen entstehen.
Welche Hunde sind in Deutschland Listenhunde?
Listenhunde in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg führt nur eine Liste der Kategorie 2. Darauf stehen Rassen wie (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier, Bullterrier, deren Haltung in Deutschland allgemein besonderen Regeln unterliegt. Als gefährliche Hunde gelten in Baden-Württemberg außerdem Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu.
Ist ein Listenhund-Welpe älter als sechs Monate, muss sein Halter bzw. seine Halterin unter anderem eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde für die Haltung einholen. Außerdem gilt Maulkorbzwang. Die aktuellen Regelungen zur Haltung dieser Hunderassen finden Sie in der Kampfhundeverordnung des Landes Baden-Württemberg.
Listenhunde in Bayern
In Bayern werden Listenhunde in zwei Kategorien unterteilt. Für Hunderassen der Kategorie 1 benötigen Besitzer:innen eine Erlaubnis zu Haltung. Halter:innen von Hunden der Kategorie 2 müssen mit ihrem Vierbeiner einen Wesenstest durchführen.
In Bayern gehören in Kategorie 1 unter anderem (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog und Tosa Inu. In Kategorie 2 eingeordnet sind Alano, American Bulldog, Bullterrier, Bullmastiff, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Dogo Canario (Perro de Presa Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.
Die aktuellen Regelungen zur Haltung finden Sie in Bayerns Hundeverordnung.
Listenhunde in Berlin
Listenhunde in Brandenburg
Brandenburg unterteilt Listenhunde in zwei Kategorien. In Kategorie 1 sind (American) Pit Bull Terrier, (American) Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu. Die Haltung und Zucht dieser Rassen ist bis auf wenige Ausnahmen verboten.
Für Hunde der Kategorie 2 benötigen Besitzer:innen eine Genehmigung zur Haltung. Das gilt für die Rassen Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario (Perro de Presa Canario), Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.
Aktuelle Bestimmungen zur Hundehaltung im Bundesland Brandenburg finden Sie online.
Listenhunde in Bremen
Bremen führt die Rassen (American) Pit Bull Terrier, (American) Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier als Listenhunde. Für diese Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Ihre Haltung muss genehmigt werden.
Im Bremer Gesetz über die Haltung von Hunden finden Sie alle aktuellen Informationen.
Listenhunde in Hamburg
Das Hamburger Hundegesetz unterteilt Listenhunde in zwei Kategorien. (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier zählen zur Kategorie 1.
In Kategorie 2 werden der Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu eingeteilt. Für Hunde der Kategorie 2 besteht Maulkorb- und Leinenpflicht. Mit einem Wesenstest können Besitzer:innen ein Negativzeugnis erlangen, das die Gefährlichkeit ihres Tieres widerlegt.
Listenhunde in Hessen
In Hessen ist die Haltung von Listenhunde genehmigungspflichtig. (American) Pit Bull Terrier, (American) Staffordshire Terrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler müssen Leine und Maulkorb tragen. Sachkundenachweis und Wesenstest sind ebenfalls nötig.
In der Gefahrenabwehrverordnung des Landes Hessens finden Sie die aktuellen Vorschriften.
Listenhunde in Mecklenburg-Vorpommern
Listenhunde in Niedersachsen
Listenhunde in Nordrhein-Westfalen
Listenhunde in Rheinland-Pfalz
Listenhunde im Saarland
Listenhunde in Sachsen
Listenhunde in Sachsen-Anhalt
Listenhunde in Schleswig-Holstein
Listenhunde in Thüringen
Ist eine Listenhund-Versicherung Pflicht?
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Hundehaftpflicht für alle Hundebesitzer:innen verpflichtend.
In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen schreibt der Gesetzgeber nur Besitzer:innen von Listenhunden eine Versicherung vor.
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem eine Hundehalterhaftpflicht für Listenhunde keine Pflichtversicherung ist.
Ob vorgeschrieben oder nicht: Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundebesitzer:innen sinnvoll. Denn: Als Halter bzw. Halterin haften Sie für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner herbeiführt.
Was sind Voraussetzungen und Pflichten bei Listenhunden?
Gesetze und Verordnungen
Für die Haltung von Listenhunden gelten in Deutschland strenge Regeln. Jedes Bundesland legt selbst fest, welche Rassen als Listenhunde geführt werden. Eine bundesweit einheitliche Rasseliste gibt es nicht. Klären Sie deswegen mit der zuständigen Gemeinde an Ihrem Wohnort ab, welche Pflichten Sie bei der Haltung eines Listenhundes haben.
Zum Beispiel können folgende Nachweise und Auflagen für die Haltung von Listenhunden gelten:
- Nachweis eines Wesenstests
- Polizeiliches Führungszeugnis des Hundehalters bzw. der -halterin
- Nachweis eines Hundeführerscheins
- Sachkundenachweis
- Hundehaftpflichtversicherung
- Höhere Besteuerung
- Maulkorb- oder Leinenpflicht im öffentlichen Raum
- Kastrations- oder Sterilisationspflicht
Für diese Hunderassen gelten besondere Regeln
Für Halter:innen von (American) Staffordshire Terriern, (American) Pit Bulls und Bullterriern gelten in Deutschland besonders strenge Regeln. Diese Hunderassen und Mischlinge aus diesen Rassen dürfen seit 2001 nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden. Auch die Zucht ist eingeschränkt.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Hund als "Gebrauchshund", zum Beispiel für berufliche Zwecke, genutzt wird. Um die Erlaubnis der Behörden für die Einfuhr des Tieres zu bekommen, sind bestimmte Papiere (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung) erforderlich.
Wer sich nicht an die Vorgaben für die Haltung von Listenhunden hält, riskiert eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
Muss ein Wesenstest bei Ihrem Listenhund erfolgen?
Der Wesenstest hat zum Ziel, Aufschluss über den Charakter des Hundes in verschiedenen Lebenssituationen zu gewinnen. Er unterstützt Hundebesitzer:innen, Behörden und Züchter bei der Beurteilung der Anpassungsfähigkeit eines Hundes und seines Gefahrenpotenzials.
Ob die Notwendigkeit besteht, dass Ihr Vierbeiner einen Wesenstest durchführen muss, varriert je nach Land, Region und örtlichen Gesetzen. Dabei beziehen sich die Auflagen jedoch nicht nur auf das Bundesland des Wohnsitzes, sondern auch darauf, in welchem Bundesland sich der Hund gerade aufhält. Prüfen Sie deshalb vor der Fahrt in ein anderes Bundesland, welche Vorschriften dort gelten. In Sachsen-Anhalt sind es beispielsweise aktuell die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen durch diese Rassen verpflichtet, einen Wesenstest abzuschließen.
Ab welchem Alter müssen Hunde zum Wesenstest?
Hunde müssen frühestens ab dem 15. Monat zum Wesenstest. Fordert die Veterinärbehörde den Nachweis, ist er schon ab dem zwölften Monat möglich. Die Kosten für einen solchen Test liegen meist zwischen 100 - 300 Euro.
Bei einem Wesenstest untersuchen Experten Verhalten und Charakter des Hundes in verschiedenen Situationen. Mit dem Test soll ein mögliches Gefahrenpotenzial des Vierbeiners erkannt werden. Bei einem erfolgreichen Test bekommen Hundehalter:innen ein Negativgutachten (Unbedenklichkeitsgutachten). Der Test ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Gutachten sind deswegen oft nur in dem Bundesland gültig, in dem Sie die Wesensprüfung durchführen lassen.