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Pitbull, der als Listenhund gilt, rennt am Strand entlang
Schutz für Hundebesitzer 

Listen­hunde: Vorschriften & Pflichten für Hunde­halter

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Listenhunde gelten als besonders aggressive Hunde­rassen. Sie werden umgangs­sprachlich auch Kampf­hunde genannt.
  • Für die Haltung von Listen­hunden gelten in Deutsch­land strenge Regeln. Jedes Bundes­land legt selbst fest, welche Rassen als Listen­hunde geführt werden. Eine bundesweit ein­heit­liche Rasse­liste gibt es nicht.
  • Für Besitzer von Listenhunden ist eine Hunde­haft­pflicht­versicherung verpflichtend. Die Allianz versichert alle Hunde­rassenauch Listen­hunde.
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Definition
Die Begriffe Listenhund und Kampfhund werden synonym verwendet. Aufgrund ihrer Rasse unterstellt der Gesetz­geber Listenhunden bzw. Kampfhunden eine über­durch­schnitt­liche Aggressivität und stuft sie deswegen als "gefährliche Hunde" ein. Für die Haltung gelten je nach Bundes­land spezielle Auflagen.
Der Begriff Kampf­hunde stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, als Hunde­kämpfe noch erlaubt waren. Damals wurden Hunde gezüchtet, deren Körper­bau und Charakter besonders gut für Kämpfe geeignet sind. Die Bezeichnung wird je nach Bundesland in den betreffenden Gesetzen verwendet, zum Beispiel in Bayern.
Ob Listen­hunde wirklich gefährlicher als andere Hunderassen sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Experten gehen davon aus, dass Erziehung und Sozialisierung einen größeren Einfluss auf das Wesen der Tiere hat als die Rasse.
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Rasseliste
Zu Listenhunden zählen in Deutschland häufig Staffordshire Terrier, Bull­terrier und Pit Bulls. Welche Rassen als "gefährliche Hunde" eingestuft sind, ist in jedem Bundes­land anders. Eine bundes­ein­heit­liche Liste gibt es nicht. In einigen Bundes­ländern sind Listen­hunde in zwei Kategorien unterteilt: Listen­hunde der Kategorie 1 gelten als definitiv gefährlich, Listen­hunde der Kategorie 2 als gefährlich vermutet.
  • Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg führt nur eine Liste der Kategorie 2. Darauf stehen Rassen wie (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier, Bullterrier, deren Haltung in Deutschland allgemein besonderen Regeln unterliegt. Als gefährliche Hunde gelten in Baden-Württemberg außerdem Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu.

    Ist ein Listenhund-Welpe älter als sechs Monate, muss sein Halter unter anderem eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde für die Haltung einholen. Außerdem gilt Maulkorbzwang. Die aktuellen Regelungen zur Haltung dieser Hunderassen finden Sie in der Kampfhundeverordnung des Landes Baden-Württemberg.

  • Bayern

    In Bayern werden Listenhunde in zwei Kategorien unterteilt. Für Hunderassen der Kategorie 1 benötigen Besitzer eine Erlaubnis zu Haltung. Halter von Hunden der Kategorie 2 müssen mit ihrem Vierbeiner einen Wesenstest durchführen.

    In Bayern gehören in Kategorie 1 unter anderem (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier, Bandog und Tosa Inu. In Kategorie 2 eingeordnet sind Alano, American Bulldog, Bullterrier, Bullmastiff, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Dogo Canario (Perro de Presa Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.

    Die aktuellen Regelungen zur Haltung finden Sie in Bayerns Hundeverordnung.

  • Berlin

    Das Berliner Hundegesetz verzichtet auf die Unterteilung in Kategorien. Lediglich drei Rassen und deren Kreuzungen gelten als gefährlich. Wer einen (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier oder Bullterrier hält, braucht einen Sachkundenachweis, einen Wesenstest, ein Führungszeugnis und eine Hundehaftpflichtversicherung.
  • Brandenburg

    Brandenburg unterteilt Listenhunde in zwei Kategorien. In Kategorie 1 sind (American) Pit Bull Terrier, (American) Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu. Die Haltung und Zucht dieser Rassen ist bis auf wenige Ausnahmen verboten.

    Für Hunde der Kategorie 2 benötigen Besitzer eine Genehmigung zur Haltung. Das gilt für die Rassen Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario (Perro de Presa Canario), Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.

    Aktuelle Bestimmungen zur Hundehaltung im Bundesland Brandenburg finden Sie online.

  • Bremen

    Bremen führt die Rassen (American) Pit Bull Terrier, (American) Staffordshire Terrier und Bullterrier als Listenhunde. Für diese Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Ihre Haltung muss genehmigt werden.

    Im Bremer Gesetz über die Haltung von Hunden finden Sie alle aktuellen Informationen.

  • Hamburg

    Das Hamburger Hundegesetz unterteilt Listenhunde in zwei Kategorien. (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier und Bullterrier zählen zur Kategorie 1.

    In Kategorie 2 werden der Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu eingeteilt. Für Hunde der Kategorie 2 besteht Maulkorb- und Leinenpflicht. Mit einem Wesenstest können Besitzer ein Negativzeugnis erlangen, das die Gefährlichkeit ihres Tieres widerlegt.

  • Hessen

    In Hessen ist die Haltung von Listenhunde genehmigungspflichtig. (American) Pit Bull Terrier, (American) Staffordshire Terrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler müssen Leine und Maulkorb tragen. Sachkundenachweis und Wesenstest sind ebenfalls nötig.

    In der Gefahrenabwehrverordnung des Landes Hessens finden Sie die aktuellen Vorschriften.

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Mecklenburg-Vorpommern verzichtet in der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden auf eine Unterteilung in Listenhunde. Für die Haltung von (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier und Bullterrier benötigen Hundebesitzer eine gesonderte Erlaubnis.
  • Niedersachsen

    Seit 2002 gibt es in Niedersachsen keine Listenhunde. 
  • Nordrhein-Westfalen

    Das Hundegesetz des Landes NRW unterteilt Listenhunde in zwei Kategorien. (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier und Bullterrier zählen zu Kategorie 1. In Kategorie 2 fallen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu. Für ihre Haltung sind eine Erlaubnis und ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Hunde müssen an der Leine geführt werden und gekennzeichnet sein.
  • Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz ist die Haltung von (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier und Bullterrier genehmigungspflichtig. Alle wichtigen Regelungen finden Sie im Landesgesetz über gefährliche Hunde.
  • Saarland

    (American) Staffordshire Terrier und (American) Pit Bull Terrier gelten im Saarland als Listenhunde. Die Rassen sind nach dem Hundegesetz des Saarlands aktuell zwar keiner Kategorie zugeordnet, müssen von den Behörden aber genehmigt werden.
  • Sachsen

    In Sachsen gilt für Listenhunde Leinen- und Maulkorbpflicht. Eine Unterteilung in Kategorien gibt es nicht. Als gefährlich gelten (American) Pit Bull, (American) Staffordshire Terrier und Bullterrier. Die geltenden Bestimmungen regelt das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.
  • Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt benötigen Hundebesitzer für Rassen wie (American) Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier einen Wesenstest. Die Tiere können als ungefährlich eingestuft werden. Fällt der Wesenstest negativ aus, ist nach dem Hundegesetz Sachsen-Anhalts eine separate Genehmigung für die Haltung notwendig. Außerdem besteht für den Hund dann Leinen- und Maulkorbpflicht.
  • Schleswig-Holstein

    Eine Rasseliste mit gefährlichen Hunden führt das Bundesland Schleswig-Holstein seit 2016 nicht mehr. 
  • Thüringen

    Thüringen verzichtet seit 2018 auf eine Rasseliste. Das heißt: Hunde werden individuell als gefährlich eingestuft, wenn sie den Wesenstest nicht bestehen.
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Absicherung
Für Halter von Listenhunden ab drei bis sechs Monaten ist in allen Bundesländern bis auf Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

In Berlin, Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Hunde­haft­pflicht für alle Hunde­besitzer verpflichtend.

In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen schreibt der Gesetzgeber nur Besitzern von Listen­hunden eine Versicherung vor.

Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundes­land, in dem eine Hunde­halter­haft­pflicht für Listen­hunde keine Pflichtversicherung ist.

Ob vorgeschrieben oder nicht: Eine Hundehaft­pflicht­ver­si­che­rung ist für jeden Hunde­besitzer sinnvoll. Denn: Als Halter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner herbeiführt.

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Haltung
Wer in Deutschland einen Listenhund hält oder sich einen Kampfhund anschaffen möchte, muss besondere Voraussetzungen erfüllen.
 

Für Listenhunde gibt es keine bundes­weite Regelung. Welche Auflagen gelten, entscheiden die Bundes­länder und Kommunen selbst. Klären Sie deswegen mit der zuständigen Gemeinde an Ihrem Wohnort ab, welche Pflichten Sie bei der Haltung eines Listen­hundes haben.

Zum Beispiel können folgende Nach­weise und Auflagen für die Haltung von Listen­hunden gelten:

Für Halter von (American) Stafford­shire Terriern, (American) Pit Bulls und Bull­terriern gelten in Deutsch­land besonders strenge Regeln. Diese Hunde­rassen und Mischlinge aus diesen Rassen dürfen seit 2001 nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden. Auch die Zucht ist eingeschränkt.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Hund als "Gebrauchs­hund", zum Beispiel für berufliche Zwecke, genutzt wird. Um die Erlaubnis der Behörden für die Einfuhr des Tieres zu bekommen, sind bestimmte Papiere (z.B. Ab­stam­mungs­nach­weis, Impfpass, Wesens­testbescheinigung) erforderlich.

Wer sich nicht an die Vorgaben für die Haltung von Listenhunden hält, riskiert eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.

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Häufige Fragen
  • Ab welchen Alter müssen Hunde zum Wesenstest?

    Hunde müssen frühestens ab dem 15. Monat zum Wesenstest. Fordert die Veterinärbehörde den Nachweis, ist er schon ab dem zwölften Monat möglich.

    Bei einem Wesens­test untersucht ein Experte Verhalten und Charakter des Hundes in verschiedenen Situationen. Mit dem Test soll ein mögliches Gefahrenpotenzial des Vierbeiners erkannt werden. Bei einem erfolgreichen Test bekommt der Hundehalter ein Negativ­gutachten (Un­be­denk­lich­keits­gut­achten). Der Test ist von Bundes­land zu Bundes­land unterschiedlich. Die Gutachten sind deswegen oft nur in dem Bundes­land gültig, in dem Sie die Wesens­prüfung durchführen lassen.

  • Darf ich mit meinem Hund in ein Bundesland reisen, in dem er als Listenhund geführt ist?

    Ja. Es gibt innerhalb Deutschland kein Reise­verbot für Listen­hunde. Sie sind aber verpflichtet, sich an die örtlichen Gesetze zu halten. Dazu zählt das Beachten von Leinen- und Maulkorbpflicht. Nehmen Sie sicher­heits­halber das Negativ­gut­achten des Wesens­tests mit, damit Sie das Dokument auf Verlangen vorzeigen können.
  • Wie teuer darf die Hundesteuer für einen Kampfhund sein?

    Jede Gemeinde entscheidet selbst, wie hoch die Hunde­steuer ist. Daher gibt es deutschland­weit große Unterschiede. In Großstädten kann die Listenhunde-Steuer bis zu 900 Euro pro Jahr betragen. Auf dem Land sind die Gebühren meist deutlich niedriger.
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