- Kann Ihr Zahn nicht mehr gerettet werden, muss Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin den Zahn unter Umständen ziehen. Zahnmediziner:innen bezeichnen das Zähneziehen auch als Zahnextraktion.
- DieKosten für eine Zahnentfernung und für die allgemeine Anästhesie übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vollständig.
- Allerdings: Nach einer Zahnextraktion ist in vielen Fällen teurer Zahnersatz nötig. Hochwertigen Zahnersatz und Implantate übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung meist nur zu einem geringen Teil. Eine private Zahnzusatzversicherung ist hier sinnvoll.
- Die Allianz MeinZahnschutztarife schließen die Versorgungslücke nach einer Zahnextraktion – und erstatten die Kosten für Zahnersatz und Implantate je nach Tarif bis zu 100 Prozent. Ebenso die Kosten für Angst- und Schmerzausschaltung (Narkose) während der Behandlungen für Extraktion und Zahnersatz.
Premium-Leistungen in allen Allianz MeinZahnschutz-Tarifen: 100 Prozent Kostenerstattung für Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung, auch für Lachgas oder Akupunktur. Je nach Tarif bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).