Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Kann Ihr Zahn nicht mehr gerettet werden, muss Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin den Zahn unter Umständen ziehen. Zahn­mediziner:innen bezeichnen das Zähne­ziehen auch als Zahn­extraktion
  • Die Kosten für eine Zahn­entfernung und für die allgemeine Anästhesie über­nimmt die gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) vollständig.
  • Allerdings: Nach einer Zahn­extraktion ist in vielen Fällen teurer Zahn­ersatz nötig. Hoch­wertigen Zahn­ersatz und Implantate über­nimmt die gesetzliche Kranken­versicherung meist nur zu einem geringen Teil. Eine private Zahn­zusatz­versicherung ist hier sinn­voll. 
  • Sie schließt die Versorgungs­lücke nach einer Zahnextraktion  und erstattet die Kosten für Zahn­ersatz und Implantate je nach Tarif bis zu 100 Prozent. Ebenso die Kosten für Angst- und Schmerzausschaltung (Narkose) während der Behandlungen für Extraktion und Zahnersatz.

Premium-Leistungen in allen Allianz MeinZahnschutz-Tarifen: 100 Prozent Kostenerstattung für Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung, auch für Lachgas oder Akupunktur. Je nach dummy Tarif bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).

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Definition
Schmerzende oder defekte Zähne müssen Sie unter Umständen ziehen lassen. Zahn­mediziner und Zahn­medizinerinnen sprechen von einer Zahnextraktion.

Ist Ihr Zahn sehr stark zerstört oder schon locker, muss er gezogen werden. Das ist die sogenannte Zahn­extraktion. Bei diesem Eingriff entfernt der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin den beschädigten Zahn. Unter örtlicher Betäubung (Lokal­anästhesie) hebelt er mit speziellen Zahn­zangen den defekten Zahn aus dem Kiefer.

Am häufigsten werden bei Erwachsenen oder Jugend­lichen Weis­heits­zähne gezogen. Dies geschieht meist als operativer Eingriff der Zahn­chirurgie, da Weis­heits­zähne oft nicht ganz durch­ge­brochen oder nur schlecht greifbar sind. Auch bei Zysten an der Zahn­wurzel, einer stark fort­ge­schrittenen Zahn­entzündung oder einem unfall­bedingt abge­brochenen Zahn ohne Aussicht auf Rettung bleibt meist nur die Zahnentfernung.

Lange Zeit haben Zahnärzt:innen bei Zahn­schmerzen den Zahn recht schnell gezogen. Patienten und Patientinnen erhielten daraufhin einen Zahnersatz, zum Beispiel ein Zahnimplantat. Inzwischen versuchen Zahn­ärzt:innen zunächst, den Zahn zu retten. Die Entscheidung, ob man den Zahn ziehen oder eine Wurzelbehandlung durch­führen soll, fällt bevorzugt für den Zahnerhalt aus. Denn ein wurzel­behandelter Zahn kann viele Jahre im Mund verbleiben und seinen Zweck erfüllen.

Je nach Gesund­heits­zustand des Patienten oder der Patientin wird nach vorliegenden Gründen (soge­nannte Indikationen oder Kontra­indikationen) entschieden, ob ein Zahn gezogen werden muss. Beispiels­weise während einer Schwanger­schaft ist eine Zahn­extraktion möglich. Die Zahn­extraktion in der Schwanger­schaft sollte aber nur durch­geführt werden, wenn keine alternative Behand­lungs­methode möglich ist.

Gut zu wissen
Moderne Zahn­medizin macht es möglich, dass eine Zahn­extraktion nicht unnötig schmerz­haft sein muss. In den meisten Fällen sind die Zahn­schmerzen, die ein defekter Zahn verursacht größer als die Schmerzen beim Zähne­ziehen selbst. Lokale Betäubung oder Narkose-Methoden wie Lachgas lassen Sie während des Eingriffs kaum etwas spüren. Nach der Zahn­extraktion verschreibt Ihnen die Zahn­ärztin oder der Zahn­arzt in der Regel Schmerz­mittel. Eventuelle Schwellungen und Schmerzen sollten 24 Stunden nach der Zahn­entfernung abgeklungen sein.
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Wann ist eine Zahnentfernung sinnvoll?

In der Regel versuchen Zahn­ärzt:innen erkrankte Zähne beispiels­weise durch eine Wurzel­behand­lung zu retten. Hilft alles nichts mehr, muss der Zahn gezogen werden. Lesen Sie hier, welche Gründe (Indikationen) für eine Zahn­extraktion sprechen.

Unterscheidung in absolute und relative Indikationen:

  • Der Zahn muss gezogen werden:
    • Ihr Zahn ist extrem locker (Grad III) und eine Regeneration des Zahn­halte­apparates ist nicht mehr zu erwarten.
    • Zahnkrone oder -wurzeln sind von einer Längs­fraktur betroffen.
    • Im mittleren Drittel der Zahn­wurzel liegt eine Querfraktur vor.
    • Sie leiden unter einer Zahn­verlagerung oder es herrscht Platz­mangel in Ihrem Gebiss.
    • Überzählige Zähne behindern den Durch­bruch regel­gerechter Zähne.
  • Der Zahn sollte gezogen werden:
    • Aufgrund einer starken Zerstörung der Zahn­hart­substanz kann der Zahn­erhalt mit Zahn­füllungen oder einer Krone nicht dauer­haft gewähr­leistet werden.
    • Sie möchten keine zahn­erhaltenden Maß­nahmen vor­nehmen lassen, haben aber starke Zahnschmerzen.
    • Ihnen fehlen die finanziellen Mittel für zahn­erhaltende Maßnahmen.
    • Zwischen Zahn- und Kiefer­breite liegt ein Miss­verhältnis vor.
    • Im Rahmen einer kiefer­ortho­pädischen Behand­lung wird eine Ausgleichs­extraktion vorge­nommen, wenn im gegen­über­liegenden Kiefer ein Zahn fehlt und eine Verschiebung verhindert werden soll.
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Kontraindikation: Gründe gegen das Zähneziehen

Umstände, die gegen Zahn­entfernungen sprechen (Kontra­indikationen), sind meist nur zeitlich begrenzt. In der Regel liegt eine Erkrankung vor, es handelt sich um eine Zahn­extraktion während der Schwanger­schaft oder sie betreffen die Operations­fähig­keit des Patienten bzw. der Patientin. Unter bestimmten Risiko­bedingungen und der richtigen Vorbe­handlung ist eine Zahn­extraktion dennoch möglich.

Eine Unter­scheidung erfolgt in allgemein­medizinische und lokale Kontraindikationen.

  • Der Zahn darf nicht gezogen werden bei:
    • Antikoagulation
    • Hämorrhagische Diathesen
    • Hämophilie
    • Schwere Herz-Kreislauf-Insuffizienz
    • Akute Phase eines Herzinfarktes
    • Akute Leukosen sowie Agranulozytosen
    • Chemotherapie
  • Der Zahn darf derzeit nicht gezogen werden bei:
    • Akute Entzündungen
    • Radiatio (Strahlentherapie)
Alternativen für Kinder

Unter Umständen kann auch bei Kindern Zähne­ziehen notwendig und sinn­voll sein. Beispiels­weise wenn sehr viel Platz im Kiefer fehlt und nach­kommende Zähne sonst schief durch­brechen würden. Sind bereits Milch­zähne kaputt, verursachen starke Zahn­schmerzen oder wollen nicht ausfallen, erwägen Zahn­ärzt:innen häufig eine Zahnextraktion.

Auch die Zahn­medizin und Zahn­chirurgie für Kinder zieht mittler­weile schonendere Verfahren vor. Sprechen Sie eine etwaige Zahn­extraktion unbedingt ausführlich mit der behandelnden Zahn­ärztin oder dem Kiefer­ortho­päden ab. Die grund­sätzliche Weis­heits­zahn­entfernung vor der Zahnspange für Kinder ist längst keine Standard­therapie mehr.

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Gesamtkosten und Anteil der GKV
Die Kosten einer Zahn­extraktion hängen vom Auf­wand ab. Die gesetz­liche Kranken­versicherung über­nimmt die Kosten fürs Zähne­ziehen voll­ständig. Ebenso wie die medizinisch not­wendige Betäubung.
 
Die Gesamtkosten einer Zahn­extraktion richten sich nach den Kosten für die Vor­bereitungen zum Ein­griff. Mitunter sind vorab spezielle Röntgen­analysen, eine Computer­tomografie (CT) oder eine digitale Volumen­tomografie (DVT) sowie zusätz­lich eine professionelle Zahnreinigung not­wendig. Die Kosten dafür beginnen ab 350 Euro und gehören nicht zu den soge­nannten Kassenleistungen.

Die Kosten für das Zahn­ziehen sowie die Lokal­anästhesie über­nimmt die gesetz­liche Kranken­versicherung. Wünschen Sie die Behand­lung unter Verwendung von Lach­gas oder unter Voll­narkose, zahlen Sie dies aus eigener Tasche.

Bei Lach­gas kommen zwischen 100 und 200 Euro pro Stunde und bei einer Voll­narkose zwischen 200 und 350 Euro pro Stunde auf Sie zu. Besteht keine medizinische Not­wendig­keit, müssen Sie die Anästhesie-Kosten selbst tragen. Ist ein anderes Anästhesie­verfahren aus medizinischer Sicht not­wendig, zahlt die GKV ebenfalls die Vollnarkose.

  • Soll der gezogene Zahn aller­dings ersetzt werden, kann es unter Umständen auch teuer werden. Die gesetz­liche Kranken­versicherung über­nimmt hier 60 Prozent der Regel­versorgung. Hoch­wertiger Zahn­ersatz oder Implantate können Sie aber schnell mehrere Tausend Euro kosten (Eigen­anteil). Hier ist eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll: Diese erstattet Ihnen je nach Tarif bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten für Zahnersatz. Eine sehr gute Zahnzusatz übernimmt auch die Kosten für Angst- und Schmerzausschaltung als Premiumleistung.
Oft gefragt

Eine gründliche Zahn­pflege und Mund­hygiene ( Prophylaxe PZR) ist unerlässlich, um eine Zahn­extraktion lang­fristig zu vermeiden. Wichtiger Bestandteil der PZR ist die professionelle Zahnreinigung – am besten mehr als einmal jährlich.

Zusammen mit einer zahn­freund­lichen Ernährung können Sie Zahn­schmerzen und Zahn­entzündungen so vor­beugen. Besten­falls verzichten Sie auf zucker­reiche und klebrige Speisen.

Nehmen Sie außer­dem die regel­mäßigen Vorsorge­unter­suchungen in der zahnärztlichen Praxis wahr. So lassen sich mögliche Schäden früh­zeitig erkennen und beispiels­weise Zahn­entzündungen optimal behandeln. Dank zahl­reicher Arten der Zahn­behand­lung können inzwischen auch geschädigte Zähne noch durchaus lange erhalten bleiben.

Bei Karies verhindern Zahn­füllungen oftmals Schlimmeres. Bei der Frage "Zahn ziehen oder Wurzel­behand­lung?" bevorzugen Zahn­mediziner:innen sofern möglich den Zahnerhalt.

  • Eine private Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen die Kosten für umfassende Prophylaxe-Maß­nahmen wie beispiels­weise die profes­sionelle Zahn­reinigung. So können Sie mit­hilfe einer Zahn­zusatz­versicherung schlechten Zähnen vorbeugen!

Tipp: Alle Allianz MeinZahnschutz-Tarife tragen die vollen Kosten – ohne Obergrenze. Mehrmals jährlich.  

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).

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Behandlung
Vor dem eigentlichen Eingriff fragt Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin Sie nach Ihrer konkreten Kranken­geschichte. So kann er Ihre Wünsche oder auch Bedenken berück­sichtigten und mögliche Komplikationen vermeiden. Hier erfahren Sie, wie bei einer Zahn­extraktion der Ablauf ist:
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Bevor die Zahn­entfernung beginnt, erhalten Sie zunächst eine örtliche Betäubung, sofern keine Voll­narkose not­wendig oder gewünscht ist. Zum Einsatz kommen dabei die Leitungs­anästhesie (Betäubung des ganzen Nervs) oder die Infiltrations­anästhesie. Dies ist abhängig von der Anatomie des Bereiches, aus dem der Zahn entfernt werden soll. Um die Schmerzen beim Zahn­ziehen zu minimieren, kombiniert der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin manchmal auch beide Verfahren miteinander.
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Fühlt sich das gesamte umliegende Gewebe taub an, sodass keine Schmerzen mehr zu befürchten sind, erfolgt die Lösung des Zahn­fleisches vom Zahn. Mit einem Hebel bewegt die Zahn­ärztin bzw. der Zahn­arzt den Zahn dann leicht hin und her und lockert diesen. Anschließend wird der Zahn mit einer speziellen Zange gegriffen und weiter bewegt. So dehnt sich der Knochen, bis der Zahn gelöst ist und einfach entfernt werden kann.

Zur Behandlungs­dauer lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Muss der Zahn nur einfach gezogen werden, ist dies inner­halb von wenigen Minuten geschafft. Bei komplizierteren Fällen des Zahn­ziehens ist die Dauer länger.

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Nach dem Herauslösen überprüft die Zahn­ärztin bzw. der Zahn­arzt den Zahn. Sofern der Zahn voll­ständig ist, ist die Behand­lung abge­schlossen. Zum Schluss wird die offene Extraktions­wunde gereinigt. Dafür wird das Zahn­fach mit einem scharfen Löffel ausge­kratzt und so mögliches entzünd­liches Gewebe entfernt.
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Tipps zur Wundheilung
Für eine optimale Wund­heilung nach der Zahn­extraktion ist das richtige Verhalten wichtig. Hier finden Sie wichtige Tipps in Überblick:
Richtig versichern
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Häufige Fragen
  • Ist nach einer Zahnextraktion eine Krankschreibung notwendig?

    In der Regel stellt Ihnen der behandelnde Zahn­arzt bzw. -ärztin nach der Zahn­ent­fernung eine Arbeits­unfähig­keits­bescheinigung aus, da Sie sich mindestens am Folge­tag schonen sollten. Wie lange Sie krankgeschrieben werden und nach einer Zahn­extraktion arbeits­unfähig sind, hängt vom Verlauf des Eingriffs ab. Oder ob Sie nach dem Zahn ziehen starke Schmerzen entwickeln. Besprechen Sie sich am besten mit Ihrer behandelnden Zahnärztin oder Ihrem Zahn­arzt.
  • Wie kann ich die Schmerzen nach dem Zahnziehen lindern?

    Mindestens zwei Tage werden Sie vermutlich auf Schmerz­mittel ange­wiesen sein. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen direkt nach dem Eingriff ein entsprechendes Rezept aus. Übliche Schmerz­mittel sind beispiels­weise Paracetamol oder Ibuprofen. Nehmen Sie die Schmerz­mittel entsprechend den Anweisungen ein. Meiden Sie blut­verdünnende Mittel wie Aspirin, um eine erneute Blutung zu verhindern. Eventuelle Schmerzen sollten 14 Tage nach Zahn­extraktion voll­ständig abgeklungen sein.
  • Wann ist die Heilung nach der Extraktion eines Zahnes abgeschlossen?

    Das hängt vom Ablauf der Zahn­extraktion ab. Bei einfachen Eingriffen ist die Heilung des Weich­gewebes nach etwa sieben bis zehn Tagen abge­schlossen. Auftreten können auch Kiefer­schmerzen nach dem Zahn ziehen. Der Kiefer­knochen benötigt bis zur voll­ständigen Aus­heilung meist zwischen sechs und zwölf Wochen.
  • Wie schnell verschieben sich die Zähne nach einer Zahnextraktion?

    Ob und wie schnell sich Ihre Zähne nach einer Zahn­extraktion verschieben, hängt von der Beschaffen­heit Ihres Gebisses ab. Gerade im Laufe der Zeit kann eine Zahn­lücke dazu führen, dass sich die umliegenden Zähne bewegen. Das kann beispiels­weise Auswirkungen auf Ihren Biss haben oder zu Instabilität führen. Mediziner:innen der Zahn­chirurgie empfehlen daher, möglichst schnell nach der Abheilung die entstandene Lücke mit einem Zahn­ersatz zu versorgen.

    • Zahnersatz und Implantate sind oft sehr teuer. Ihr Eigen­anteil kann je nach Versorgung schnell bei mehreren Tausend Euro liegen. Um bestens nach einer Zahn­extraktion abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine private Zahn­zusatz­versicherung. Diese kommt für hohe Zahn­ersatz­kosten auf und erstattet Ihnen je nach Tarif zwischen 75 und 100 Prozent der Kosten.

    Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).

  • Welche Risiken oder mögliche Komplikationen gibt es während oder nach einer Zahnextraktion?

    Bei einer Zahn­extraktion kann es zu einer Reihe von Komplikationen und Risiken kommen. In der Regel ist Zähne­ziehen eine unkomplizierte Zahn­behandlung, dennoch sollte Sie Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahnärztin über mögliche Risiken aufklären. Folgende Risiken und Komplikationen können bei einer Zahn­extraktion eintreten:

    • Schwellungen und Blutungen während und nach dem Eingriff
    • Entzündungen oder Wund­heilungs­störung nach Zahnextraktion
    • Schädigung benach­barter Zähne oder des Kiefernnervs
    • Fraktur der Zahnwurzel
    • Scharfe Knochen­kante nach Zahnextraktion

    Normalerweise klingen Schwellungen und Blutungen inner­halb der ersten 24 Stunden nach dem Ablauf der Zahn­extraktion ab. Treten jedoch Komplikationen wie Übel­keit, Fieber, Atem­not oder starke Schmerzen auf, kontaktieren Sie umgehend Ihren behandelnden Zahnarzt bzw. -ärztin.

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