Künstlicher Zahnersatz durch eine Zahnprothese - alle Infos im Überblick
Ihr künstlicher Zahn­ersatz zum Heraus­nehmen

Wie viel kostet eine Zahn­prothese?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Mit Zahn­prothesen lassen sich feh­lende Zähne ersetzen. Eine Unter­teilung erfolgt in Voll- und Teilprothesen.
  • Die Kosten für eine Zahn­prothese richten sich nach Honorar des Zahn­arztes, Labor­kosten und Material­kosten. Eine einfache Prothese erhalten Sie im günstigsten Fall ab circa 600 Euro.
  • Zahn­prothesen sind bei Zahn­losig­keit die Standard­behandlung. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) zahlt den Fest­zuschuss zur Regelversorgung.
  • Mit einer Zahn­zusatz­versicherung können Sie Ihren Eigen­anteil senken oder komplett reduzieren.
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Erklärung
Eine Zahnprothese ist im Gegen­satz zu Zahn­implantaten oder Zahn­brücken ein heraus­nehm­barer Zahn­ersatz, der nicht fest im Mund verankert ist. In der Regel werden mit einer Zahn­prothese mehrere fehlende Zähne ersetzt.
Eine Zahn­prothese ist zum einen günstiger als fester Zahn­ersatz. Zum anderen ist eine Zahn­prothese auch einfacher zu reinigen.
Eine  Zahn­prothese ist die Standard­behandlung bei zahnlosen Kiefern oder bei mehreren  fehlenden Zähnen, wenn kein fest­sitzender Zahn­ersatz mehr möglich ist. Die gesetzliche Kranken­kasse trägt hierbei zum größten Teil die Kosten Ihrer Prothese.

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Vorteile einer Zahnprothese
Nachteile einer Zahnprothese
Kostengünstiger Zahnersatz Zeitaufwändige Herstellung. Im Behandlungsablauf sind mehrere Zahnarztsitzungen nötig.
Ästhetisch ansprechend Gefahr der Entstehung von Nervenschmerzen, Druckstellen oder Schlotterkamm (Knochenabbau) durch die Zahnprothese.
Leichte Pflege des Zahnersatzes Begrenzte Haltbarkeit: Da Zahnprothesen aus Kunststoff bestehen, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden.
Möglichkeit der Anpassung bei Zahnverlust der benachbarten Zähne Optimale Anpassung und ggf. Reparatur der Prothese ist wichtig, um schmerzhaften Druckstellen am Zahnfleisch vorzubeugen.
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Unter­teilung
Eine Unter­teilung erfolgt zunächst in Voll­prothesen und Teil­prothesen. Bei einer Voll­prothese, auch Total­prothese genannt, werden alle Zähne ersetzt. Eine Teil­prothese ersetzt mehrere Zähne bei einem Rest­zahn­bestand. Darüber hinaus gibt es ver­schiedene Zahn­prothesen­arten und Wege, die Zahn­prothese zu befestigen:
  • Total­prothese für komplett zahn­lose Ober- und Unter­kiefer

    Im Volksmund als "Gebiss" bekannt, ist die Total­prothese für komplett zahn­lose Ober- und Unter­kiefer. Im Ober­kiefer hat die Zahn­prothese dann eine Gaumen­platte. Diese saugt sich an der Wölbung des Gaumens über die Mund­schleim­haut fest und muss gut auf dem Kiefer­kamm aufsitzen. Spezielle Haft­streifen oder Haft­cremes für Zahn­prothesen können für zusätzlichen Halt sorgen.
  • Gaumenfreie Prothesen

    Mittlerweile gibt es auch gaumen­freie Prothesen, die sich ins­besondere bei noch vorhandenen Rest­zähnen anbieten. Diese so­ge­nannten Teleskop­prothesen sind mittels doppelter Kronen (Primär- und Sekundär­kronen) an noch vorhan­denen Zähnen befestigt. Auch soge­nannte implantat­ge­tragene Pro­thesen sind gaumen­frei über einzelne Implantate im Kiefer verankert.
  • Geschiebeprothesen

    Geschiebe­prothesen kommen vor allem im Seiten­zahn­bereich (Backen­zahn­bereich) zum Einsatz. Sie ersetzen nur einen Teil des Gebisses und sind über eine spezielle Geschiebe­halterung an den vorderen Zähnen fixiert.
  • Klammer- und Modell­guss­prothesen

    Klammer- und Modell­guss­prothesen bestehen aus einer Metall­legierung und werden mit Halte­klammern an noch vorhan­denen Zähnen (soge­nannte Klammer­zähne und Pfeiler­zähne) befestigt.
  • Übergangsprothese

    Die Übergangs­prothese dient als Zwischen­lösung beim Zahn­verlust meist nur für ein paar Monate, bis die Her­stellung der Zahn­prothese final abge­schlossen ist.
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Gesamt­preis
Im günstigsten Fall erhalten Sie eine einfache Prothese ab circa 600 Euro. Die Kosten hierbei richten sich am Behandlungs­ablauf, dem Honorar des Zahn­arztes bzw. der Zahn­ärztin, Labor­kosten und Material­kosten.

Die Kosten für eine Prothese sind von folgenden Faktoren abhängig:

  • Art der Zahnprothese (Voll- oder Teilprothese)
  • Zahnarzthonorar
  • Materialkosten
  • Laborkosten (für Erstellung/Anpassung der Prothese)

In der nach­folgenden Tabelle finden Sie eine Über­sicht der Preise für Zahnpro­thesen. Die Kosten richten sich dabei auch nach den ver­schiedenen Zahn­prothesen­arten.

Zahn­voll­prothesen für den Ober­kiefer kosten im günstigsten Fall ab 600 Euro. Davon ent­fallen etwa 200 Euro auf das Zahn­arzt­honorar und der Rest auf Labor und Material. Den Löwen­anteil machen dabei in der Regel die Labor­kosten aus.

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Prothesenart
Gesamtkosten
Festzuschuss
Eigenanteil
Vollprothese ca. 600 bis 1.000 Euro (pro Kiefer)* ca. 450 bis 490 Euro ca. 150 bis 540 Euro
Teilprothese ca. 600 bis 2.500 Euro ca. 450 bis 490 Euro ca. 150 bis 2.050 Euro
Teleskop-Prothese ca. 1.500 bis 6.000 Euro (inkl. Doppelkronen) ca. 330 bis 990 Euro ca. 1.170 bis 5.670 Euro

* Prothesen für den Ober­kiefer sind meist etwas günstiger als Prothesen für den Unter­kiefer.

Neben den Kosten für die Zahn­prothese können auch Reparatur­kosten auf Sie zukommen, beispiels­weise bei einem Bruch. Sie müssen hier mit etwa 80 bis 100 Euro rechnen, wenn die Basis der Prothese gebrochen ist. Besprechen Sie mit Ihrem Zahn­arzt oder Ihrer Zahn­ärztin die Möglich­keit, ein stabili­sierendes Metall­netz ein­bauen zu lassen. Die Kosten dafür liegen bei etwa 40 Euro. Auf keinen Fall sollten Sie eigen­mächtig Ihre Zahn­prothese kleben. Ist ein Zahn aus der Prothese heraus­gebrochen, ist ein Ersatz notwendig. Dieser ist mit Kosten zwischen 60 und 80 Euro verbunden.

Praxistipp: Legen Sie beim Reinigen Ihrer Zahn­prothese immer ein Hand­tuch ins Wasch­becken. Fallen die "Dritten" beim Säubern ins harte Wasch­becken, können sie leicht brechen. Auch die Aufbe­wahrung der Zahn­prothese in einer Box (Zahn­prothesen­dose) empfiehlt sich zum Schutz.

Zusätzliche Zahnarztleistung: Bei einer Registrierung des Kiefer­gelenks wird die Position des Kiefergelenkes in Relation zu den Zähnen vermessen. So kann der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin die optimale Zahn­form sowie -position für die Kau­funktion bestimmen. Das kann bei der Erstellung von funktionalem Zahnersatz, wie Prothesen, hilfreich sein. Jedoch handelt es sich dabei um eine privat­zahn­ärztliche Leistung, die Sie selbst bezahlen müssen. Hierfür fallen Kosten ab 100 Euro an. Je nach Aufwand können diese Kosten bis auf 1.000 Euro und mehr steigen.

Finanztipp: Mit der Allianz Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil erheblich senken oder ganz reduzieren.

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Alle Vorteile im Überblick
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Kosten­übernahme
Die gesetzliche Kranken­versicherung zahlt in der Regel den Fest­zuschuss von 60 Prozent für Zahn­prothesen. Den Rest müssen Sie als Eigen­anteil selbst bezahlen. Eine Zahnzusatz­versicherung übernimmt je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz.
Gesetzliche Kranken­versicherung
Die Kosten für eine Zahn­prothese werden von der gesetzlichen Kranken­kasse in Form eines Fest­zuschusses über­nommen. Dieser beläuft sich ohne Bonus auf 60 Prozent der bundes­weiten Durchschnitts­kosten für eben jene Regel­versorgung. Mit einem lücken­los geführten Bonus­heft können Sie den Zuschuss erhöhen. Auch Reparaturen an Zahn­prothesen werden ent­sprechend der Befund-Nummern zum Teil bezuschusst.
Private Kranken­versicherung

Bei der privaten Kranken­versicherung ist die Kosten­über­nahme für Zahn­ersatz nicht ein­heit­lich geregelt. Je nach Tarif werden zwischen 50 und 85 Prozent der Kosten über­nommen. Dabei sind – anders als in der gesetz­lichen Kranken­versicherung – auch hoch­wertige Behandlungs­verfahren abgesichert. Die Kosten­über­nahme kann von Anbieter zu Anbieter deutlich vari­ieren. Einige Tarife schließen zahn­medizinische Leistungen auch komplett vom Versicherungs­schutz aus.

Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Leistungen der PKV.

Zahn­zusatz­versicherung

Gesetzlich Versicherte können teuren Zahnersatz mit einer Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) absichern. Je nach Tarif erstattet diese bei Inan­spruch­nahme der Regel­versorgung bis zu 100 Prozent der Zahn­arzt­kosten. Die ZZV über­nimmt auch Kosten bei teurem Zahn­ersatz, der nicht zur Regel­versorgung gehört. Die Leistungen gehen in höherwertigen Tarifen sogar über die der privaten Krankenversicherung hinaus. Privatversicherte können jedoch keine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz haben bis zu 100 Prozent Kosten­erstattung für Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inklusive Angst- und Schmerz­ausschaltung.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. (Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).)

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Spartipps
Lesen Sie hier, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, nach dem Bonusheft zu suchen und was die Steuererkärung damit zu tun hat. Diese Tipps sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
  • Wählen Sie die Regel­versorgung und senken Sie damit Ihren Eigenanteil. Die gesetzlichen Kranken­kassen zahlen 60 Prozent der ausreichenden, notwendigen und wirtschaftlichen Standard­behandlung (=Regel­versorgung) als Fest­zuschuss.
  • Schließen Sie rechtzeitig eine Zahn­zusatz­versicherung ab, die Ihren Eigen­anteil teil­weise oder ganz erstattet. Angeratene oder bereits laufende Behandlungen werden nicht mehr über­nommen.
  • Führen Sie Ihr Bonus­heft lücken­los, indem Sie regel­mäßig die zahnärztlichen Vorsorge­termine wahrnehmen. Je länger Sie Ihr Bonusheft führen, desto höher der Fest­zuschuss der gesetz­lichen Krankenkasse.
  • Achten Sie auf die Wahl der Materialien. Günstigere Materialien (z. B. Kunst­stoff, Nicht­edel­metalle) können häufig gute Alternativen zu teureren Werk­stoffen sein.
  • Führen Sie einen Preis­vergleich durch. Mitunter schwanken die Kosten von zahn­ärztlicher Praxis zu zahn­ärztlicher Praxis deutlich.
  • Setzen Sie Ihre Zahnarztkosten von der Steuer ab: Der Eigenanteil bei der Versorgung mit Zahnersatz kann unter Umständen als "außergewöhnliche Belastung" bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Überschreitet der Eigenanteil die gesetzlich festgelegte zumutbare Belastungsgrenze, verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Lohn- oder Einkommenssteuer.
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Vorsorge­tipps
Wenn Sie Ihre Zahn­prothese gut pflegen, hält sie nicht nur länger, sondern passt auch besser. 

Neben den Vorsorge­terminen beim Zahnarzt oder bei der Zahn­ärztin, die Sie mindestens einmal im Jahr wahr­nehmen sollten, spielt auch die Reinigung eine wichtige Rolle. Sowohl auf Zähnen als auch auf Prothesen kann sich Plaque bilden. Entsteht dadurch Zahnstein, sollten Sie diesen ent­fernen lassen. Auch professionelles Reinigen der Zahn­prothese durch Ultra­schall ist möglich.

Empfehlenswert im Alltag ist es außerdem, die Prothese nach jeder Mahl­zeit heraus­zu­nehmen und zu reinigen – auch um Ver­fär­bungen zu vermeiden. Versuchen Sie nicht selbst, Ihre Zahn­prothese aufzu­hellen. Möchten Sie die Farbe Ihrer Zahn­prothese ändern, sprechen Sie mit Ihrer Zahn­ärztin oder Ihrem Zahnarzt.

Eine gute Pflege trägt dazu bei, dass eine Zahn­prothese viele Jahre halten kann. Alle sechs Monate ist ein Zahn­arzt­besuch empfehlens­wert, bei dem Zustand und Pass­form der Prothese überprüft werden.

Die Zahn­ärztin bzw. der Zahnarzt schaut in diesem Zusammen­hang auch nach möglichen Reizungen oder Ent­zünd­ungen des Zahn­fleischs und kann bei Bedarf eine ent­sprechende Behandlung ein­leiten, um Zahnschmerzen zu vermeiden. Ins­besondere bei Fehl­belastung der Kiefer­knochen durch Voll­prothesen mit und ohne Gaumen­platte können schmerz­hafte Druck­stellen entstehen. Eine Zahn­prothesen-Unter­fütterung kann daher wichtig sein, um gesund­heitliche Beein­trächtigungen zu vermeiden.

Bei der Reinigung gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

Füllen Sie zunächst das Wasch­becken mit Wasser und legen Sie ein Hand­tuch hinein. Sollten Sie die Zahn­pro­these versehen­tlich fallen lassen, wird sie nicht be­schädigt. Zur Entfer­nung loser Speise­reste spülen Sie die Pro­these gründ­lich mit warmem Wasser ab – besten­falls nach jeder Mahlzeit.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Gelten herausnehmbare Zahnprothesen als fehlender Zahn beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

    Das ist abhängig vom Versicherer. Bei den meisten Versicherungs­unternehmen gilt heraus­nehm­barer Zahn­ersatz je nach Vertrags­bedingungen als fehlender Zahn. Nicht fest verankerte Prothesen und Teil­prothesen wertet der Versicherer dann nach den Annahme­kriterien fehlender, nicht ersetzter Zähne. Wird ein Zahn durch ein Implantat oder eine Brücke dauerhaft ersetzt oder kann man durch Zahnkorrektur eine Zahnlücke schließen, gilt dies meist nicht als fehlender Zahn. Das gilt daher auch teils für Prothesen, die auf ein Implantat gesetzt werden. Fragen Sie im Zweifel direkt beim jeweiligen Anbieter nach. Bei der Allianz Privaten Kranken­versicherung wird bei der Antrags­stellung nach fehlenden Zähnen gefragt, heraus­nehmbarer Zahn­ersatz in Form von Prothesen gilt hier jedoch nicht als fehlender Zahn. Auch wenn Ihr Versicherer bei Antrag­stellung nicht nach fehlenden Zähnen fragt, stellen heraus­nehmbare Prothesen kein Problem dar. In diesen Fällen ist heraus­nehm­barer Zahn­ersatz unein­geschränkt mit­versichert, sofern die Behandlung vor Abschluss der Zahn­zusatz­versicherung für fehlende Zähne abgeschlossen ist und bei Antrags­stellung keine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist. Sehen Sie sich daher im Einzel­fall die Versicherungs­bedingungen genau an.
  • Kann eine Zahnprothese auf Implantate draufgesetzt werden?

    Ja. Die sogenannte Implantat-Prothetik unterscheidet zwischen einem heraus­nehmbaren und einem fest­sitzenden Zahn­ersatz auf Implantaten. Auf den Implantaten kann die Zahn­ärztin bzw. der Zahnarzt die Prothese besser befestigen als auf der Mund­schleim­haut. Jedoch ist eine implantat­getragene Prothese für Ober­kiefer oder Unter­kiefer teurer und muss gründlicher gereinigt werden. Welche Lösung die beste ist, wird vom Zahnarzt bzw. der Implanto­login gemein­sam mit dem Patienten bzw. der Patientin vor Behandlungs­beginn entschieden. Informieren Sie sich daher bei Ihrer behan­delnden Zahn­ärztin oder Ihrem Zahn­arzt über Vor- und Nachteile von fester Zahn­prothese und heraus­nehm­barer Prothese auf Implantaten.
  • Wie reinige ich meine Zahnprothese?

    Sie sollten Ihre Zahn­prothese nach jeder Mahlzeit reinigen, um Ver­färbungen und Plaque zu vermeiden. Dazu spülen Sie die Prothese nach dem Entfernen gründlich mit Wasser ab. Anschließend sollten Sie einen Gebiss­reiniger zum Entfernen von Bakterien und unan­genehmen Gerüchen verwenden. Mit einer Prothesen­bürste und sauberem Wasser lassen sich Rück­stände entfernen. Bevor Sie die gereinigte Prothese wieder einsetzen, sollten Sie die Mund­höhle mit Gaumen­platte und Kiefer­kämme inklusive der zahn­losen Stelle gründlich mit einer fluorid­haltigen Zahn­pasta säubern, um die Zahn­gesundheit der bestehenden Zähne aufrecht­zu­erhalten. Das stärkt das Gewebe, wodurch die Zahn­prothese länger hält.
  • Welche Arten von Zahnprothesen gibt es?

    Viele Menschen haben keine Erfahrungen mit Zahn­prothesen. Generell wird zwischen Voll- und Teil­prothesen unterschieden. Es gibt eine Viel­zahl von Prothesen­arten und Möglich­keiten, den Zahn­ersatz zu befestigen. Darunter fallen die Total­prothese für komplett zahn­lose Ober- und Unterkiefer, gaumen­freie Prothesen, Geschiebe­prothesen, Klammer- und Modell­guss­prothesen sowie Übergangs­prothesen. 
  • Wie können Sie den Eigenanteil für Zahnprothesen gering halten?

    Der Eigenanteil bleibt gering, wenn Sie sich für die Regel­versorgung entscheiden. Die Kranken­kassen bezahlen in der Regel 60 Prozent der Regel­versorgung als Fest­zuschuss. Wenn Sie Ihr Bonus­heft lückenlos führen, kann dieser Anteil steigen. Vergleichen Sie außerdem unbedingt die Preise für Zahn­ersatz Kosten. Diese können von zahn­ärztlicher Praxis zu zahn­ärztlicher Praxis stark schwanken. Sie können auch eine Zahn­zusatz­versicherung abschließen, die den Eigenanteil senkt oder teilweise komplett erstattet. Manche Versicherer bezahlen bis zu 100 Prozent für Zahnersatz, wie Zahn­provisorium, Implantat, Brücke, Krone oder Prothese.
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