Wie viel kostet eine Zahn­prothese?

Ihr künstlicher Zahn­ersatz zum Heraus­nehmen
Allianz Zahnprothese: Mehrere Personen sitzen in einer Reihe und schauen sich lachend an
  • Mit Zahn­prothesen lassen sich mehrere feh­lende Zähne mit einer Maßnahme ersetzen. Eine Unter­teilung erfolgt in Voll- und Teilprothesen.
  • Die Kosten für eine Zahn­prothese richten sich nach dem Zahnarzthonorar, Labor- und Material­kosten sowie der Art der Prothese. Eine einfache Prothese erhalten Sie im günstigsten Fall ab circa 600 Euro. Benötigen Sie eine Prothese in Verbindung mit einer Teleskopkrone, müssen Sie mit bis zu 6.000 Euro rechnen.
  • Zahnersatz durch Prothesen sind bei mehreren fehlenden Zähnen die Standard­behandlung. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) zahlt den Fest­zuschuss zur Regelversorgung. Je nach Prothese bleibt ein hoher Eigenanteil von bis zu mehreren Tausend Euro. 
  • Mit einer Zahn­zusatz­versicherung können Sie Ihren Eigen­anteil senken oder komplett reduzieren. Die Allianz MeinZahnschutz Tarife erstatten bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz wie Prothesen, Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inklusive Angst- und Schmerz­ausschaltung.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz leistet bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahnärzte und Zahn­ärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).
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Erklärung
Eine Zahnprothese ist im Gegen­satz zu Zahn­implantaten oder Zahn­brücken ein heraus­nehm­barer Zahn­ersatz, der nicht fest im Mund verankert ist. In der Regel werden mit einer Zahn­prothese mehrere fehlende Zähne ersetzt.
  • Kosten­günstiger Zahnersatz: Eine Zahn­prothese ist im Vergleich zu festem Zahnersatz, wie Implantaten, fast immer günstiger. Die Kosten schwanken jedoch stark, abhängig von der Prothesenart.
  • Flexibilität: Prothesen sind in der Regel problemlos erweiterbar, etwa wenn weitere Zähne in der Zahnreihe verloren gehen.
  • Pflege: Sie können eine Zahn­prothese jederzeit aus dem Mund herausnehmen. Das erleichtert die tägliche Reinigung.
Eine Zahn­prothese wird verwendet, um mehrere fehlende Zähne oder sogar komplett zahnlose Kiefer zu ersetzen. Sie ist die Standard­behandlung, wenn kein fest­sitzender Zahn­ersatz mehr möglich ist. Das ist der Fall, wenn entweder zu viele Zähne fehlen oder die noch vorhandenen Zähne in einem zu schlechten Zustand sind. Die gesetzliche Kranken­kasse übernimmt einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent für die Regelversorgung durch Zahn­prothesen. Alles darüber hinaus müssen Sie ohne private Zusatz­absicherung selbst bezahlen.

Eine Unter­teilung erfolgt grundsätzlich in Voll­prothesen und Teil­prothesen. Bei einer Voll­prothese, auch Total­prothese genannt, werden alle Zähne ersetzt. Das ist dann nötig, wenn Ober- oder Unterkiefer komplett zahnlos sind. Eine Teil­prothese ersetzt mehrere Zähne im Ober- oder Unterkiefer, wenn noch gesunde Zähne vorhanden sind.

Je nachdem, welche Zähne betroffen sind, lassen sich Voll- und Teilprothesen weiter untergliedern. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Prothesen­arten und wie sie befestigt werden:

Die Kosten für Zahn­prothesen hängen von der Prothesenart ab:

  • Vollprothese Kosten: ca. 600 Euro bis 1.000 Euro pro Kiefer. 
  • Teilprothese Kosten: ca. 600 Euro bis 2.500 Euro.
  • Teleskop-Prothese Kosten: ca. 1.500 Euro bis 6.000 Euro (inklusive Doppel­kronen)

Prothesen für den Ober­kiefer sind in der Regel etwas preiswerter als Prothesen für den Unter­kiefer. Im günstigsten Fall bekommen Sie eine einfache Zahn­voll­prothese für den Ober­kiefer ab circa 600 Euro. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) bezahlt in diesem Fall einen Fest­zuschuss in Höhe von 360 Euro. Ihr Eigen­anteil liegt in diesem Beispiel bei 240 Euro für eine Oberkiefer-Vollprothese.

Benötigen Sie eine kompli­ziertere Teleskop-Prothese, steigen die Kosten und somit Ihr Eigen­anteil schnell an. Bei einer Teleskop-Prothese inkl. Doppel­kronen müssen Sie mit mehreren Tausend Euro rechnen, die Sie selbst bezahlen müssen.

Ihren Eigen­anteil können Sie mit einer Zahn­zusatz­versicherung senken. Sie übernimmt in der Regel den Anteil, den der GKV-Festzuschuss nicht abdeckt.

  • Die Allianz MeinZahnschutz Tarife leisten mit bis zu 100 Prozent für Zahnersatz wie Prothesen, aber auch Inlays oder Implantate – Angst- und Schmerz­ausschaltung inklusive.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz leistet bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).
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Die Kosten für eine Prothese sind von folgenden Faktoren abhängig:

  • Art der Zahnprothese (Voll- oder Teilprothese)
  • Befestigungs­technik (abhängig von der Anzahl fehlender Zähne und Position im Kiefer)
  • Zahnarzt­honorar
  • Material­kosten
  • Laborkosten (für Erstellung/Anpassung der Prothese)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Zahnarzt­leistungen wie die Kiefer­gelenk­registrierung

Ein Preisbeispiel: Bei einer günstigen Zahn­voll­prothese für den Ober­kiefer für 600 Euro entfallen etwa 200 Euro auf das Zahn­arzt­honorar und der Rest auf Labor und Material. Den Löwen­anteil machen dabei in der Regel die Labor­kosten aus.

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Kosten­übernahme
Die gesetzliche Kranken­versicherung zahlt in der Regel den Fest­zuschuss von 60 Prozent für Zahn­prothesen im Rahmen der Regelversorgung. Den Rest müssen Sie als Eigen­anteil selbst bezahlen. Eine Zahnzusatz­versicherung übernimmt je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz.

Die gesetzlichen Kranken­kassen zahlen 60 Prozent der ausreichenden, notwendigen und wirtschaftlichen Standard­behandlung (=Regel­versorgung) als Fest­zuschuss. Bei einem zahnlosen Ober- oder Unterkiefer ist beispiels­weise die Total­prothese als Regelversorgung vorgesehen. Alles, was über den Festzuschuss hinausgeht, müssen Sie als Eigenanteil selbst bezahlen. Tipp: Mit einem lücken­los geführten Bonus­heft können Sie den GKV-Zuschuss auf 70–75 Prozent erhöhen.

Wenn Sie eine höherwertige Prothese bzw. Zahnersatz möchten, müssen Sie auch für diese Mehrkosten selbst aufkommen. Dabei können schnell einige Hundert Euro zusammenkommen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil stark reduzieren.

Private Zahn­zusatz­versicherungen erstatten in der Regel einen hohen Anteil der Kosten für Zahnprothesen. Je nach Tarif werden bis zu 100 Prozent der Zahn­arzt­kosten nach Abzug der GKV-Leistung übernommen. Auch dann, wenn der teure Zahnersatz nicht zur Regel­versorgung gehört. Achten Sie darauf, eine Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abzuschließen. Ist eine Behandlung angeraten oder bereits begonnen, ist ein Tarif-Abschluss bei den meisten Versicherern nicht mehr möglich.

  • Die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz erstatten 75 Prozent, 90 Prozent oder 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inklusive Angst- und Schmerz­ausschaltung – je nach gewähltem Tarif.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz leistet bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahnärzte und Zahn­ärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).

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Prothesenart
Gesamtkosten
Festzuschuss GKV
Eigenanteil
Eigenanteil mit 
Allianz MeinZahnschutz (MZ)
Vollprothese ca. 600 bis 1.000 € (pro Kiefer) ca. 450 bis 490 € ca. 150 bis 540 € MZ 75: 150 bis 250 €
MZ 90: 60 €
MZ 100: 0 €
Teilprothese ca. 600 bis 2.500 € ca. 450 bis 490 € ca. 150 bis 2.050 € MZ 75: 150 bis 625 €
MZ 90: 60 bis 250 €
MZ 100: 0 €
Teleskop-Prothese ca. 1.500 bis 6.000 € (inkl. Doppelkronen) ca. 330 bis 990 € ca. 1.170 bis 5.670 € MZ 75: 375 bis 1.500 €
MZ 90: 150 bis 600 €
MZ 100: 0 €
Beitrags­beispiele
Zahnzusatz­ver­sicherung: Allianz MeinZahnschutz
Spartipps
  • Schließen Sie rechtzeitig eine Zahn­zusatz­versicherung ab, die Ihren Eigen­anteil teil­weise oder ganz erstattet. Wenn der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin eine Behandlung angeraten oder beabsichtigt hat, sind die meisten Tarife nicht mehr abschließbar. So auch die Allianz MeinZahnschutz-Tarife.
  • Führen Sie Ihr Bonus­heft lücken­los, indem Sie regel­mäßig die zahnärztlichen Vorsorge­termine wahrnehmen. Je länger Sie Ihr Bonusheft führen, desto höher der Fest­zuschuss der gesetz­lichen Krankenkasse.
  • Achten Sie auf die Wahl der Materialien. Günstigere Materialien (z. B. Kunst­stoff, Nicht­edel­metalle) können häufig gute Alternativen zu teureren Werk­stoffen (z.B. Zirkonoxid, Edelmetalle) sein.
  • Führen Sie einen Preis­vergleich durch. Mitunter schwanken die Kosten von Praxis zu Praxis deutlich.
  • Setzen Sie Ihre Zahnarztkosten von der Steuer ab: Der Eigenanteil bei der Versorgung mit Zahnersatz kann unter Umständen als "außergewöhnliche Belastung" bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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Häufige Fragen

Gelten herausnehmbare Zahnprothesen als fehlender Zahn beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

Das ist abhängig vom Versicherer. Bei den meisten Versicherungs­unternehmen wird heraus­nehm­barer Zahn­ersatz je nach Vertrags­bedingungen mit fehlenden Zähnen gleichgesetzt. Nicht fest verankerte Prothesen und Teil­prothesen wertet der Versicherer dann nach den Annahme­kriterien fehlender, nicht ersetzter Zähne. Wird ein Zahn durch ein Implantat oder eine Brücke dauerhaft ersetzt, gilt dies meist nicht als fehlender Zahn. Selbiges gilt, wenn man durch Zahnkorrektur eine Zahnlücke schließen kann. Das gilt daher auch teils für Prothesen, die auf ein Implantat gesetzt werden. Fragen Sie im Zweifel direkt beim jeweiligen Anbieter nach.

Bei der Allianz Privaten Kranken­versicherung wird bei der Antrags­stellung einer Zahnzusatzversicherung nach fehlenden Zähnen gefragt. Heraus­nehmbarer Zahn­ersatz in Form von Prothesen gilt hier jedoch nicht als fehlender Zahn. Auch wenn Ihr Versicherer bei Antrag­stellung nicht nach fehlenden Zähnen fragt, stellen heraus­nehmbare Prothesen kein Problem dar. In diesen Fällen ist heraus­nehm­barer Zahn­ersatz im tariflichen Umfang mit­versichert. Das gilt beispielsweise bei den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen, sofern die Behandlung vor Abschluss der Zahn­zusatz­versicherung für fehlende Zähne abgeschlossen ist und bei Antrags­stellung keine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist. Sehen Sie sich daher im Einzel­fall die Versicherungs­bedingungen genau an.

Kann eine Zahnprothese auf Implantate draufgesetzt werden?

Ja. Die sogenannte Implantat-Prothetik unterscheidet zwischen einem heraus­nehmbaren und einem fest­sitzenden Zahn­ersatz auf Implantaten. Auf den Implantaten kann die Zahn­ärztin bzw. der Zahnarzt die Prothese besser befestigen als auf der Mund­schleim­haut. Jedoch ist eine implantat­getragene Prothese für Ober­kiefer oder Unter­kiefer teurer und muss gründlicher gereinigt werden. Welche Lösung die beste ist, wird vom Zahnarzt bzw. der Implanto­login gemein­sam mit dem Patienten bzw. der Patientin vor Behandlungs­beginn entschieden. Informieren Sie sich daher bei Ihrer behan­delnden Zahn­ärztin oder Ihrem Zahn­arzt über Vor- und Nachteile von fester Zahn­prothese und heraus­nehm­barer Prothese auf Implantaten.

Wie reinige ich meine Zahnprothese?

Sie sollten Ihre Zahn­prothese nach jeder Mahlzeit reinigen, um Ver­färbungen und Plaque zu vermeiden. Dazu spülen Sie die Prothese nach dem Entfernen gründlich mit Wasser ab. Anschließend sollten Sie einen Gebiss­reiniger zum Entfernen von Bakterien und unan­genehmen Gerüchen verwenden. Mit einer Prothesen­bürste und sauberem Wasser lassen sich Rück­stände entfernen. Bevor Sie die gereinigte Prothese wieder einsetzen, sollten Sie die Mund­höhle mit Gaumen­platte und Kiefer­kämme inklusive der zahn­losen Stelle gründlich mit einer fluorid­haltigen Zahn­pasta säubern. So können Sie die Zahn­gesundheit der bestehenden Zähne aufrecht­­erhalten. Das stärkt das Gewebe, wodurch die Zahn­prothese länger hält.
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