MeinZahnschutz 100 ist Testsieger im Stiftung Warentest Finanztest Ausgabe 06/2023
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Erklärung
Ein Zahn­provisorium ist ein einfacher, vorüber­gehender Zahn­ersatz. Es dient als Übergangs­lösung bis zum Einsetzen einer Krone, Brücke, eines Stift­zahns oder Zahn­implantats.

Ein Zahn­provisorium wird in aller Regel in Zusammen­hang mit einem Zahn­ersatz angefertigt und ist aus unter­schiedlichen Gründen sinnvoll:

  • Ästhetik: Für Patientinnen und Patienten mit einer Zahn­lücke ist meist die Optik des Zahn­ersatzes entscheidend. Denn ein Zahn­provisorium erweckt vor allem im Bereich der Front­zähne den Eindruck einer geschlossenen Zahn­reihe. Es sorgt für ein schönes Lächeln, bis an der betreffenden Stelle ein end­gültiger Zahn­ersatz eingesetzt werden kann.
  • Zahn­gesundheit: Aus medizinischer Sicht viel wichtiger ist, dass Zahn­provisorien die vor­behandelten und geschliffenen Zähne vor äußeren Reizen schützen sollen. Hierzu zählen thermische (Hitze, Kälte) und mechanische Reize, aber auch der Schutz vor Infektionen.
  • Biss & Kau­funktion: Gerade bei fehlenden Zähnen, Zahnverlust oder einem Zahn­stumpf nach umfang­reicher Zahn­behandlung fixiert ein Zahn­provisorium die Position der bestehenden Zähne. Es beugt Zahnfehl­stellungen vor, da neben- und gegen­überliegende Zähne sonst in die Lücke wandern oder kippen könnten.

Hoch­wertiger Zahn­ersatz wie Zahn­kronen, Brücken oder Implantate wird meist im Dental­labor hergestellt. Dem gehen vor­bereitende Schritte wie Zahn­abdrücke und -ab­formungen voraus. Ist der Zahn­ersatz fertig­gestellt, folgen vor dem Einsetzen letzte Farb­anpassungen und der Fein­schliff. Schließlich soll sich das Zahn­implantat perfekt in die vorhandene Zahn­reihe einfügen und das Gebiss optimal unterstützen. Um die Zeit von der ersten Beratung bis zum Anpassen des Zahn­ersatzes zu überbrücken, wird ein Zahn­provisorium eingesetzt. Je nachdem, wie lange das Provisorium im Mund verbleibt, wird zwischen Kurzzeit­provisorium und Langzeit­provisorium unter­schieden:

  • Ein Kurzzeit­provisorium besteht meist aus Kunst­stoff und wird nur für einige Tage oder wenige Wochen getragen. Beispiels­weise nach umfang­reichen Zahn­behandlungen wie einer Wurzel­behandlung.
  • Ein Langzeit­provisorium kommt haupt­sächlich als Vorbereitung für ein Zahn­implantat zum Einsatz. Es wird mehrere Monate getragen und besteht aus einem Metall­gerüst, das mit Kunst­stoff oder Keramik verblendet wird.
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Verschiedene Zahn­provisorien
Abhängig von Art und Umfang der jeweiligen Zahn­behandlung werden verschiedene Provisorien verwendet. Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin bewerten die Not­wendigkeit für ein Zahn­provisorium.
Zuallererst wird von zahn­ärztlicher Seite der Zustand Ihres Gebisses überprüft. Anschließend wird bewertet, ob weitere Behandlungen notwendig sind bzw. ein vorüber­gehendes Zahn­provisorium erforderlich ist.

Zu den wichtigsten Arten von Zahn­provisorien zählen:

  1. Provisorische Zahn­krone: Kann sowohl im Bereich der Front­zähne als auch im Backen­zahn­bereich eingesetzt werden. Sie schützt die Oberfläche der für den Zahn­ersatz präparierten Zähne.
  2. Provisorische Klebe­brücke: Sie fixiert die Position der gegenüber der entstandenen Zahn­lücke liegenden Zähne, schützt diese und verhindert Zahn­verschiebungen.
  3. Provisorische Klammer­prothese: Dient als Sofort­hilfe bei fehlenden Zähnen, insbesondere für ein Zahn­provisorium am Front­zahn. Metall­klammern halten das Provisorium an den umliegenden Zähnen.  

Welches Zahn­provisorium eingesetzt wie wird, hängt von der Art des späteren Zahn­ersatzes ab. Beispiele für den Einsatz eines Provisoriums:

  • Eine provisorische Klammer­prothese wird mittels gebogener Klammern an den benachbarten Zähnen befestigt.
  • Eine provisorische Krone oder Brücke wird auf den entsprechenden Zähnen mit einem speziellen Kleb­stoff eingegliedert.
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Finanzielle Ausgaben
Die Frage nach den Kosten eines provisorischen Zahn­ersatzes lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Preis­spanne reicht von etwa 50 Euro für eine einfache provisorische Krone bis zu über 1.000 Euro für spezielle Brücken.
Die großen Preis­unterschiede liegen im Behandlungs­umfang und der Anzahl der Zähne, die durch das Provisorium ersetzt werden sollen. So kostet beispiels­weise eine fest eingesetzte und funktionelle Maryland-Brücke 1.500 Euro und mehr. Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin erstellen Ihnen vorab einen Heil- und Kosten­plan mit der genauen Auflistung aller anfallenden Kosten.

Die gesetzlichen Kranken­kassen übernehmen aus­schließlich eine medizinisch not­wendige Grund­versorgung. Für gehobene Zahn­ersatz-Lösungen müssen Versicherte der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) die Mehr­kosten selbst tragen. Durch den Abschluss einer privaten Zahnzusatz­versicherung werden die Kosten des Eigen­anteils teilweise oder ganz vom Versicherer über­nommen.

Gut für Sie: Die Zahnzusatz­versicherung der Allianz übernimmt mit dem MeinZahnschutz-­Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahn­ersatz. Hierzu zählen z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inklusive Angst- und Schmerz­ausschaltung. Zu beachten sind dabei die tarif­liche Zahn­staffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ). Fallen für ein Zahn­provisorium Kosten an, sind diese bei der Allianz eben­falls mit abgedeckt. Denn sie werden im Normal­fall im Zuge eines dauer­haften Zahn­ersatzes gefertigt.

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Pro und Contra
Viele Patientinnen und Patienten fragen sich: Ist ein Provisorium vor dem eigentlichen Zahn­ersatz wirklich notwendig? Welche Aufgaben ein Zahn­provisorium erfüllt und warum diese Maßnahme sinnvoll ist, zeigen unsere Vor- und Nach­teile im Über­blick:
  • Schutz vor äußeren Reizen: Zur Vor­bereitung für einen Zahn­ersatz werden die Zähne beschliffen. Das macht sie an der Ober­fläche und an den Nerven­enden für Hitze, Kälte, Säure oder süße Lebens­mittel extrem empfindlich. Ein Provisorium schützt diese Bereiche und verhindert Zahn­schmerzen und Entzündungen.
  • Sicherung der Kau­funktion: Beschliffene Zähne oder eine Zahn­lücke fühlen sich nicht nur komisch an; ohne Provisorium er­schweren sie auch das Kauen.
  • Stabili­sierung des Gebisses:  Provisorien sorgen als Platz­halter bei fehlenden Zähnen dafür, dass benach­barte Zähne nicht kippen oder in die Lücke wandern.
  • Sicherung der Aus­sprache: Besonders die Front­zähne formen unsere Sprach­laute. Mit Zahn­lücke und ohne Provisorium können Sprach­schwierigkeiten auftreten.
  • Zusätz­liche Kosten: Je nach Leistungs­umfang Ihrer Zahn­zusatz­versicherung fallen neben dem eigent­lichen Zahn­ersatz auch Kosten für das Provisorium an.
  • Begrenzter Trage­komfort: Nicht alle Provisorien funktionieren gleich gut. Eine heraus­nehmbare Klammer- oder Interims­prothese hat durch ihre einfache Befes­tigung mit Draht­klammern oftmals keinen optimalen Halt.
  • Nur bedingt not­wendig: Nicht alle Zahn­ärztinnen und Zahn­ärzte arbeiten noch mit Provisorien. Neue computerunterstützte Techniken ermöglichen die Herstellung voll­keramischer Brücken, Inlays und Zahn­kronen innerhalb eines Tages. Digitale Oberflächen­erfassung, ein 3D-Modell Ihres Zahns sowie ein Fräs­roboter zur Herstellung des Zahn­ersatzes machen in diesem Fall aufgrund der kurzen Herstellungs­zeit ein Provisorium über­flüssig. 
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Tipps und Pflege
In der Regel reicht eine gründ­liche Zahn­pflege aus, wenn Sie Ihr Zahn­provisorium reinigen möchten. Doch was sollten Sie bei einer Zahn­prothese beachten oder wenn Ihr Zahn­provisorium drückt?

Eine gesonderte Zahn­provisorium Pflege ist aus­schließlich bei heraus­nehmbaren Lösungen wie einer Klammer­prothese zu beachten. Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin erklärt Ihnen, wie oft und genau die Reinigung der Prothese erfolgen sollte. Andernfalls reichen eine gute Mund­hygiene und sorg­fältige Zahn­pflege zur Prophylaxe aus. Ergänzt um die jährliche professionelle Zahnreinigung bei Zahnarzt oder Zahnärztin.

Zahn­provisorium gebrochen oder ein Zahnprovisorium drückt – was nun?

Fällt Ihr Zahn­provisorium im Alltag oder bei der Zahn­pflege heraus, benach­richtigen Sie bitte zeit­nah Ihren Zahn­arzt bzw. Ihre Zahn­ärztin. Diese sorgen für einen schnellen Ersatz oder bessern bei der An­bringung nach, wenn Ihr Zahnprovisorium Schmerzen verursacht. Sie können zudem Ihr Zahn­provisorium kleben, damit Sie es möglichst lange und sicher tragen können.

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Häufige Fragen
  • Wie lange sollte ein Zahnprovisorium halten?

    Abhängig vom geplanten Zahn­ersatz und der Dauer bis zu dessen Fertig­stellung im Dental­labor, wird ein Kurzzeit- oder Langzeit­provisorium verwendet. Kurzzeit­provisorien sind in der Regel für einen Einsatz von ein paar Tagen oder wenigen Wochen ausgelegt. Langzeit­provisorien dienen mehrere Monate oder noch länger als Zwischen­lösung für fehlende Zähne. Für eine dauer­hafte Belastung über mehrere Jahre hinweg sind sie jedoch meist nicht ausgelegt.
  • Ist ein Zahnprovisorium auffällig?

    Bei der Wahl eines Zahn­provisoriums spielt für viele Patient­:innen Ästhetik eine wichtige Rolle. Ein Provisorium wird gerade deshalb eingesetzt, damit bis zur endgültigen Fertig­stellung des Zahn­ersatzes keine Zahn­lücken sichtbar sind. Schließlich wirkt eine geschlossene Zahn­reihe weniger auffällig als eine mit optischen Brüchen durch vorbehandelte oder fehlende Zähne.

    Je nach Provisorium müssen Patienten und Patientinnen unter Umständen mit Abweichungen von der natürlichen Zahnfarbe rechnen. Wird direkt während der Zahn­behandlung in der Zahn­arzt­praxis ein Kunst­stoff-Provisorium erstellt, sind die Möglich­keiten, dieses einzufärben, oft begrenzt. Dadurch geraten die provisorischen Zahn­teile eher etwas zu hell und heben sich vom Rest des Gebisses ab. Bei Langzeit­provisorien, die wie der spätere Zahn­ersatz im Dental­labor gefertigt werden, kann die Zahn­farbe besser an die vorhandenen Zähne angepasst werden.

  • Was sollte man tun, wenn das Zahnprovisorium bricht?

    Ist ein Zahn­provisorium gebrochen, können Sie im Falle einer Interims- oder Klammer­prothese das Zahn­provisorium reinigen und in der Regel selbst wieder einsetzen. Bricht jedoch ein Provsorium in Form einer größeren Kunst­stoff­füllung aus dem Zahn, sollten Sie zügig eine zahn­ärztliche Praxis aufsuchen. Zwar können Sie mit Zahn­creme unter Umständen ein Provisorium kleben und vorüber­gehend an seinem Platz halten. Doch bei einem solchen zahn­ärztlichen Notfall besteht die Gefahr, dass Sie das Provisorium verschlucken. Zudem können Zahn­verschiebungen beginnen, die die Anpassung des späteren Zahn­ersatzes erschweren. Suchen Sie daher in jedem Fall Ihre Zahnarzt­praxis oder – wochenends und feiertags – einen zahn­ärztlichen Not­dienst auf.
  • Gibt es Vorteile eines Zahnprovisoriums im Vergleich zum normalen Zahnersatz?

    Damit ein Zahn­provisorium seinen Zweck als Zahn­ersatz erfüllt, werden grund­sätzlich hohe An­forderungen an das Material gestellt: Ein Provisorium (egal, ob ein Zahnprovisorium im Oberkiefer oder Unterkiefer) muss gerade bei längerer Trage­zeit nicht nur

    • abrieb­fest und belast­bar, sondern auch
    • kau- und farb­stabil sowie
    • gesundheits­verträglich sein.

    Ein Provisorium schützt Ihre Zähne bis zum Einsatz des eigent­lichen Zahn­ersatzes. Werden gar Implantate als Übergangs­lösung verwendet, sogenannte Interims­implantate, können diese als Befestigung für provisorischen Zahn­ersatz verwendet werden. Sie sind ähnlich belast­bar wie dauer­hafter Zahn­ersatz und wie alle Provisorien sofort einsetz­bar.

  • Was zahlt die Krankenkasse bei einem Zahnprovisorium?

    Die gesetzlichen Kranken­kassen übernehmen bei Zahn­ersatz nur den sogenannten Fest­zuschuss (Kosten­anteil) im Rahmen der Regelversorgung – nicht die gesamten Behandlungs­kosten. Das gilt auch für hoch­wertige Langzeit­provisorien, die extra gefertigt werden müssen. Für die Kosten­übernahme dieses Eigen­anteils können Sie eine gesonderte Zahn­versicherung, wie die Allianz Private Zahnzusatz­versicherung abschließen. Die Kosten für Kurzzeit­provisorien, zum Beispiel als provisorische Versorgung nach einer Implantation, zählen nicht als Kassen­leistung. Hierfür ist kein Festzuschuss vorgesehen.
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