Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die häufigste Art der Betreuung in Deutschland ist die Pflege zu Hause. Rund 80 Prozent aller Pflege­bedürftigen werden in den eigenen vier Wänden versorgt.
  • Kümmern sich private Pflegepersonen (Angehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn) um die pflegebedürftige Person, ist von sogenannter häuslicher Pflege oder Pflege zu Hause die Rede. Diese rein privat organisierte Pflegeart fällt unter die "ambulante" Pflege.
  • Während manche Pflegebedürftige nur stundenweise Unterstützung im Alltag benötigen, sind andere nachts oder 24 Stunden auf Hilfe angewiesen. Professionelle Pflegedienste können die privaten Pflegepersonen unterstützen.
  • Für welche Leistungen die Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege die Kostenerstattung übernimmt, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige z.B. finanziell mit Pflegegeld, entlastet Angehörige und trägt die Kosten für Pflegehilfsmittel. Reicht das nicht, kann eine private Pflegezusatzversicherung helfen, Leistungslücken zu schließen.
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Überblick
Die Ausgestaltungsmöglichkeiten in der ambulanten Pflege sind vielfältig, sie lassen sich der individuellen Pflegesituation anpassen. Pflegen beispielsweise Angehörige oder Freunde Sie zu Hause, erhalten Sie ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, mit dem Sie deren Pflegeversorgung honorieren können. Sonstige Leistungen:

Kümmert sich ein professioneller Pflegedienst um Sie, erhalten Sie stattdessen Pflegesachleistungen: Damit bezeichnet man die Erstattung der Kosten für den Pflegeaufwand.

Wenn sowohl ein Pflegedienst als auch Ihre pflegenden Angehörigen Sie betreuen, bekommen Sie sogenannte Kombinationsleistungen: Das heißt, Pflegegeld und Pflegesachleistung werden anteilig ausgezahlt. Dabei berechnet sich der Anteil nach der jeweiligen prozentualen Ausschöpfung der gesetzlichen Höchstsätze. Die Kombinationsleistung ist beispielsweise bei der Pflege eines demenzerkrankten Familienmitglieds eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen.

In der häuslichen Pflege erhalten Pflegebedürftige neben finanzieller Unterstützung eine Reihe weiterer Leistungen und Unterstützung aus der Pflege­versicherung:

  • Pflegegeld (frei verwendbar)
  • Pflegesachleistung: Leistungen oder Kosten­erstattung für ambulante Pflege­dienste, die in der häuslichen Pflege bis zum gesetzlich vorge­schriebenen Höchst­betrag unter­stützen. Das wären z.B. in Pflege­grad 2 Leistungen von maximal 724 Euro pro Monat
  • Kombinations­leistung aus ambulanten Pflege­sach­leistungen und Pflegegeld
  • Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich (unabhängig vom Pflegegrad)
  • Kosten­über­nahme für technische Pflege­hilfs­mittel (z.B. Pflege­bett, Notruf­system)
  • Pauschale von 40 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflege­hilfs­mittel (z.B. Inkontinenz­artikel, Einweg­hand­schuhe)
  • Bis zu 4.000 Euro Zuschüsse für sogenannte Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
  • Kostenfreie Entlastungs­angebote für pflegende Ange­hörige (z.B. Pflege­kurse, Gesprächs­kreise)
  • Soziale Absicherung der angehörigen Pflegeperson während der Pflegezeit (Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit)
  • Kurz­zeit­pflege schließt Versorgungs­lücken bei Not­fällen oder in Übergangs­zeiten: Sie erfolgt voll­stationär und kann max. 56 Tage im Jahr bean­sprucht werden. Kombinierbar mit Verhinderungs­pflege und Entlastungs­betrag
  • Verhinderungs­pflege entlastet Ange­hörige, wenn diese z.B. im Urlaub sind (max. 42 Tage)
  • Tagespflege und Nachtpflege

Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, sollte Ihr Wohnumfeld zu Ihren Bedürfnissen passen. Dafür sind oftmals verschiedene Umbauarbeiten nötig. Die Pflegekasse unterstützt Sie hierbei: Unabhängig von Ihrem Pflegegrad erhalten Sie pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro. Wenn Sie mit mehreren Pflegebedürftigen zusammen wohnen, sogar bis zu 16.000 Euro. Finden Sie weitere Infos des Bundesgesundheitsministeriums

Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, der sich in häuslicher Pflege befindet, erhält von der Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld – zwischen 316 Euro bei Pflegegrad 2 und 901 Euro bei Pflegegrad 5. Eine Kombination aus privater und professioneller Pflege, die sogenannte Kombinationsleistung, ist ebenfalls möglich. Über Ihr monatliches Pflegegeld können Sie frei verfügen.

Oft honorieren Sie als Pflegebedürftiger mit dem Pflegegeld die Leistungen Ihrer Familienmitglieder und reichen es weiter, im Sinne eines Pflegegeldes für Angehörige. Verpflichtet sind Sie dazu nicht. Sie können damit auch andere Pflegekräfte oder -dienste bezahlen. Ein Verwendungsnachweis für das Pflegegeld ist nicht erforderlich.

In Bayern gibt es obendrein das Landespflegegeld. Es wird zusätzlich zum Pflegegeld ausbezahlt. für alle Bürger mit einem Hauptwohnsitz in Bayern. Das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr ist  als Anerkennung für pflegende Angehörige gedacht.

Ja, für pflegende Ange­hörige und ehren­amtliche Pfleger ist das Pflege­geld (dass sie vom Pflegebedürftigen erhalten) steuer­frei. Voraus­setzung ist, dass sie für die Pflege­tätig­keit keine weitere Vergütung erhalten. Der Pflege­bedürftige zahlt für Pflege­geld und alle anderen Leistungen der Pflege­versicherung eben­falls keine Steuern. Lesen Sie unter Steuer absetzen, ob und wie Sie als pflegender Angehöriger Ihre Kosten für die häusliche Pflegebetreuung geltend machen können.
Die Pflegeversicherung bezuschusst die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes mit sogenannten Pflegesachleistungen bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Maximalhöhen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die Pflege und Alltag des Pflegebedürftigen erleichtern. Die Pflegekasse bezuschusst beispielsweise die Installation eines Hausnotruf-Systems oder Pflegebettes. Zudem stehen Pflegebedürftigen monatlich 40 Euro zum Verbrauch für bestimmte Pflege­hilfsmittel wie Betteinlagen, Einmal­handschuhe oder Desinfektions­mittel zur Verfügung.
Wer mindestens in Pflege­grad 2 einge­stuft ist, erhält Pflege­geld von der gesetz­lichen Pflegeversicherung. Die monat­liche Zahlung ist frei einsetz­bar, auch als Unter­stützung für pflegende Ange­hörige bzw. ehren­amtliche Pfleger. Für ambulante Pflegedienste erhalten gesetzliche Versicherte Pflegesachleistungen - Privatversicherte erhalten für ambulante Pflegedienste tariflich vereinbarten Kostenersatz.

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Pflegegrad
Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld pro Monat für ambulante Pflege*
Pflegesachleistung
Maximalbetrag pro Monat**
Pflegegrad 1*** Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeit  - -
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeit 316 € 724 €
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeit 545 € 1.363 €
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeit 728 € 1.693 €
Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (oder Fähigkeit) mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

901 € 2.095 €
* Für alle gesetzlich Pflege­pflicht­versicherten zur freien Verwendung, z.B. für Angehörige
** Pflegesach­leistungen für ambulante Pflege­dienste erhalten nur gesetzlich Pflege­versicherte - privat Pflegepflicht­versicherte erhalten den tariflich vereinbarten Kosten­erstattung
*** Pflege­bedürftige aller Pflege­grade haben Anspruch auf einen Entlastungs­betrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich. Mehr Informationen dazu finden Sie im Pflege Glossar.
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Checkliste
Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung geeignet? Wer genau betreut zu welchem Zeitpunkt? Was ist, wenn jemand ausfällt. Bevor Sie sich für oder gegen eine ambulante Pflege in den heimischen vier Wänden entschieden haben, sollten Sie folgende Punkte abhaken:
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Kosten & Kosten­übernahme
Erfahren Sie hier, von welchen Faktoren die Kosten für häusliche Pflege abhängen und womit Sie für einen ambulanten Pflegedienst oder eine 24-h-Pflege zu Hause rechnen sollten.

Pflege ist teuer – egal, ob im Heim oder zu Hause. Die Pflege in den eigenen vier Wänden ist normalerweise günstiger, wenn Angehörige die Betreuung unentgeltlich übernehmen. Lassen Sie sich allerdings von einem ambulanten Pflegedienst und/oder einer selbstständigen Pflegekraft unterstützen, kann die finanzielle Belastung unter Umständen sogar höher sein als die Kosten für ein Pflegeheim (wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist).

In der Regel ist vollstationäre Pflege jedoch kostenintensiver als ambulante Pflege. Unter Umständen müssen bei Pflegebedürftigkeit Kinder bzw. Verwandte in gerader Linie im Rahmen des Elternunterhalts für diese Kosten (oder einen Teil davon) aufkommen.

Die Höhe der Kosten für eine häusliche Pflege sind abhängig von Ihrer Pflegebedürftigkeit, sprich von Ihrem Pflegegrad. Anspruch auf eine Kostenübernahme für Pflege­versicherungs­leistungen (durch die Pflegeversicherung) haben Sie nur dann, wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft worden sind.

Im Pflegegrad 1 erhalten Sie lediglich unterstützende Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 125 Euro oder Zuschüsse zum Hausnotruf. Ab dem Pflegegrad 2 übernimmt die Pflege­pflicht­versicherung einen Teil der Kosten in Form von Pflegegeld und Pflege­sach­leistungen. Was genau Ihnen zusteht, ist für die einzelnen Pflegegrade gesetzlich festgelegt. Für die restlichen Kosten müssen Sie selbst aufkommen. Um diese Versorgungslücke zu schließen, können Sie mit einer privaten Pflegeversicherung zusätzlich vorsorgen.

Die Gebühren (Kosten) des ambulanten Pflegedienstes übernimmt die Pflegekasse bis zur jeweiligen Höchstsumme. Der beauftragte Dienst rechnet die monatlich erbrachten Pflegeleistungen bis zu einem festgelegten Höchstsatz als Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Abhängig vom Pflegegrad beträgt der Zuschuss maximal 2.095 Euro im Monat (bei Pflegegrad 5). Das gilt nicht für die private Pflegepflichtversicherung, PPV. Sie übernimmt keine Kosten direkt, sondern erstattet diese und rechnet nicht direkt mit den Pflegediensten ab.

Zu den erstattungsfähigen Leistungen der häuslichen Pflege, die die Pflegekasse übernimmt, gehören vor allem die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Grundpflege unterstützt Sie bei täglichen Routinen wie der Körperpflege. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst beispielsweise Kochen oder die Reinigung der Wohnung. Pflegedienste bieten darüber hinaus häufig weitere Dienstleistungen an. Dazu gehören Spaziergänge, Einkäufe oder soziale Aktivitäten sowie gegebenenfalls auch die medizinische Grundpflege. Mehr zum Zeitaufwand der häuslichen Pflege in unserem Ratgeber zur Grundpflege.

Die Kosten der ambulanten Pflege (bettlägeriger oder dementer Pflegebedürftiger bzw. für häusliche Intensivpflege) im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung zahlt der Pflegebedürftige selbst oder mithilfe des monatlichen Pflegegeldes. Betreuungs­personen rechnen ihre Dienste dabei mit Tagessätzen ab, die sich anhand verschiedener Kriterien errechnen. Neben den erforderlichen Pflegetätigkeiten fließen die Deutschkenntnisse der Pflegekraft sowie ihre Erfahrungen in der Seniorenbetreuung in die Berechnung ein.

Eine deutsche 24-Stunden-Pflegeperson kann rund 4.000 Euro im Monat kosten. Die häusliche Pflege durch eine ausländische Pflegekraft ist in der Regel etwas günstiger. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur ein pauschales Pflegegeld auszahlt, entsteht eine Pflegelücke. Den Differenzbetrag müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen aus eigener Tasche bezahlen.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann sinnvoll sein, um die finanzielle Belastung abzufedern. Sie möchten grundsätzlich wissen, wie hoch Ihre Beitragssätze in der Pflegeversicherung ausfallen können? Lesen Sie mehr im Ratgeber Träger.

Das gilt nicht für die private Pflegepflichtversicherung, PPV. Sie übernimmt keine Kosten direkt, sondern erstattet diese und rechnet nicht direkt mit den Pflegediensten ab.

Seit Juli 2023 gilt die neue Pflege­reform. Wie hoch ist Ihr Beitrag in der Pflege­versicherung 2023? Warum ist die Anzahl der Kinder und das Alter der Kinder über 25 wichtig?
Ändern sich die Leistungen der Pflege­versicherung?
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Definition & Anspruch
Wenn Angehörige oder Freunde eine pflegebedürftige Person in deren Zuhause pflegen, ist von häuslicher Pflege die Rede. Die Pflege zu Hause gilt als ambulante Pflege:

Ob nach einem Unfall, nach längerer Krankheit oder im höheren Alter: Die meisten Pflegebedürftigen möchten daheim gepflegt werden. Was genau ist unter häuslicher Pflege zu verstehen?

Die häusliche Pflege inkludiert die ambulante medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihren eigenen vier Wänden durch Angehörige (Freunde, Nachbarn, Bekannte und andere "nicht professionelle" Pflegekräfte).

Der Oberbegriff ambulante Pflege bezieht sich in erster Linie auf die Dienstleistungen von mobilen Pflegediensten. Diese beschäftigen professionell geschulte Fachkräfte. Sie kümmern sich im heimischen Alltag um Pflegebedürftige. Ambulante Pflege­dienste können private Pflege­personen bei der Pflegetätigkeit unterstützen oder die Pflege vollständig übernehmen.

Für beide ambulanten Pflegearten (die häusliche Pflege durch Privatpersonen & ambulante Pflegedienste) gilt:

  • Die Pflege­tätigkeit erfolgt außerhalb teil­stationärer oder voll­stationärer Pflege­einrichtungen (vollstationäre Pflege).
  • Die Pflege kann jedoch auch innerhalb von privaten Wohngemeinschaften wie z.B. dem betreuten Wohnen stattfinden.

Unabhängig davon, ob Privatpersonen oder professionelle Fachkräfte pflegen: Die Entscheidung, ob ambulant daheim gepflegt werden kann, hängt in der Regel von der Pflegebedürftigkeit ab. Jedoch auch davon, wer die Versorgung durchführen kann und wie viel Zeitaufwand die häusliche Pflege benötigt. Welche Pflegeleistungen die Pflege­versicherung im Rahmen der Pflege zu Hause übernimmt, das ist hingegen vom Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) abhängig.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf verschiedene Hilfsleistungen der Pflege­versicherung: entweder auf Auszahlung von Pflegegeld oder auf Pflegesach­leistungen und Pflegehilfsmittel. Ebenso zählen Wohnumbau­maßnahmen oder Beratung zum "Leistungskatalog der ambulanten Pflege". Unterstützen Angehörige und ein ambulanter Pflegedienst den Hilfsbedürftigen im Alltag, kann eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld bezogen werden, die sogenannte Kombinationsleistung.
In Deutschland bildet das Sozialrecht die rechtliche Grundlage der Pflege. Laut SGB XI sollten Sie solange wie möglich in Ihren eigenen vier Wänden leben können. Die Pflegeversicherung ist daher dazu angehalten, vor allem die häusliche Pflege durch Angehörige zu unterstützen.
Gut zu wissen

Anspruch auf Leistungen für ambulante Pflege haben pflegebedürftige Personen, die in Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft sind. Auch in Pflege­grad 1 können Angehörige pflegen - oder ambulante Pflegedienst beauftragt werden: Die Kosten übernehmen Sie jedoch selbst. Für die Pflegegrade 2 bis 5 zahlt die Pflege­versicherung Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Beides sind Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Pflegesachleistungen können Pflege­bedürftige teilweise oder ganz aufwenden, um ambulante Pflege(dienste) anzufordern. Der Pflege­grad bestimmt die Leistungen: Je höher er ist, desto mehr Pflege­geld und Pflege­sach­leistungen erhalten Sie.

Wer begutachtet und entscheidet über den Pflegegrad?

Je nachdem, wie hoch der Pflege­auf­wand nach der einge­tretenen Pflege­bedürftig­keit ausfällt, setzt ein Gutachter einen von fünf Pflege­graden an. Für die Einstufung ist bei sozial Pflege­versicherten der MD (Medizinischer Dienst; früher MDK) zuständig, bei privat Pflege­versicherten die Firma MEDICPROOF.

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Pflege im eigenen Heim
Ob diese Pflegeart in Frage kommt, hängt meist vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

Wer einen Großteil seines Alltags noch allein stemmen kann, für den ist die ambulante Pflege zu Hause eine gute Wahl. Ist eine aufwendige medizinische Versorgung oder Rundumbetreuung erforderlich, ist stationäre Pflege unter Umständen sinnvoller. Auch die Wohnsituation entscheidet, ob ambulante Pflege zu Hause durchführbar ist. In folgenden Fällen ist ambulante Pflege im eigenen Zuhause in der Regel sinnvoll:

  • Der Pflegebedürftige ist in der Lage, weitgehend selbstständig im eigenen Haushalt zu leben.
  • Der Pflegebedürftige möchte in seinem gewohnten sozialen Umfeld bleiben.
  • Pflegende Angehörige sollen durch die Unterstützung mobiler Pflegedienste entlastet werden.
  • Der Pflegebedürftige will Mehrkosten für eine stationäre Betreuung sparen.
Die Betreuung pflegebedürftiger Personen stellt Angehörige oft vor organisatorische, emotionale und physische Herausforderungen. Lesen Sie im Ratgeber ambulante Pflege, welche Vor- und Nachteile ambulante Pflege für Sie haben kann.
Wie viel Unterstützung Pflegebedürftige im Alltag benötigen, hängt ganz von ihrer individuellen Verfassung ab. Während oft bereits eine stundenweise Unterstützung im Haushalt oder ein mobiler Essensdienst ausreicht, erfordern andere Pflegefälle eine Vollzeitbetreuung. Es gibt folgende weitere Betreuungs­modelle. Lesen mehr zu Pflegearten und zum Zeitaufwand im Ratgeber Ambulante Pflege.
Lebens­lange Absicherung in allen Pflege­graden, best­mögliche Versorgung im Pflege­fall und umfassende Assistance­leistungen. Entdecken Sie die Allianz Pflege­zusatz­versicherung.
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Angehörige, ambulante Pflege­dienste bzw. Pflegekräfte
Damit die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden kann, ist mindestens eine Betreuungskraft notwendig. Lesen Sie hier mehr zu Ihren persönlichen Möglichkeiten:

In der Regel sind Angehörige, selbst­ständige 24h-Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste die Betreuungs­kräfte für den Pflegebedürftigen:

Am häufigsten werden hilfsbedürftige Menschen in Deutschland von Familienmitgliedern, nahestehenden Freunden oder Nachbarn versorgt. Die privat organisierte Pflege durch Angehörige spart in der Regel Kosten, erfordert aber viel Hingabe und kann Pflegepersonen vor große Heraus­forderungen stellen. Privaten Pflegepersonen stehen in der Pflege von Angehörigen daher Hilfen durch die Pflegeversicherung zu: Während eines Urlaubs oder Krankheit können sie unter anderem von der Verhinderungspflege Gebrauch machen oder den Pflegebedürftigen vo­r­ü­ber­ge­hend in Kurzzeitpflege geben. 

Die Pflegeversicherung zahlt ab Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld an Pflegebedürftige. Oft dient diese finanzielle Unterstützung als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige. Zudem zahlt die Pflege­versicherung für pflegende Angehörige unter anderem Beiträge zur Renten­versicherung. Und: Um Angehörige zu pflegen, können sich Arbeit­nehmer im Rahmen einer Pflege­zeit oder Familien­pflege­zeit bis zu 24 Monate freistellen lassen.

Ambulante Pflegedienste sind Dienstleister im Gesundheitswesen, die mehrmals pro Woche oder auch mehrmals täglich bei der pflegebedürftigen Person vorbeischauen und sich um ihr Wohlergehen kümmern. Die dort angestellten Fachkräfte übernehmen pflegende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten im häuslichen Umfeld.

Besonders für Pflegebedürftige, die einen Großteil ihres Alltags noch alleine stemmen können, ist eine mobile Betreuungskraft eine gute Wahl. Zudem entlasten ambulante Pflegehilfen, die stundenweise vorbeikommen, pflegende Angehörige.

Wer auf der Suche nach einem guten Anbieter für stundenweise Betreuung ist, kann sich beim Klinik-Sozialdienst, Pflegekassen, Wohlfahrtsverbänden oder Pflegestützpunkten informieren. Auch bei der Suche nach einer ganztägigen Pflege zu Hause sind Erfahrungen über diese Anlaufstellen zu finden.

Für Pflegebedürftige, die bettlägerig oder dement sind, reicht eine stundenweise Betreuung oft nicht aus. Sie benötigen eine Pflegekraft, die eine 24-Stunden-Betreuung-zu-Hause leistet. In der Regel kümmert die pflegende Person sich sowohl um die medizinische Versorgung als auch den Haushalt. In der "24-Stunden-Pflege" gibt es verschiedene Modelle, die sich durch die Voraussetzungen und zu erbringenden Leistungen unterscheiden:

  1. Option 1: Pflegekraft für die Betreuung eines bettlägerigen oder dementen Pflegebedürftigen. Hierbei handelt es sich in der Regel um nicht zugelassene (oft ausländische) Pflegekräfte. Leistungen hierfür gibt es aus der Pflegeversicherung nicht: Es wird lediglich das Pflegegeld gemäß des festgestellten Pflegegrades gezahlt. Diese Art von Pflegekräften dürfen laut Gesetzgeber keine medizinische Versorgung erbringen. Wird die Betreuung jedoch durch eine zugelassene Pflegekraft durchgeführt, erhalten Sie Kostenersatz im Rahmen der Höchstbeträge nach dem festgestellten Pflegegrad.
  2. Option 2: Pflegekraft für häusliche Intensivpflege. Hierbei handelt es sich meist um bei Pflegediensten angestellte Intensivpflegekräfte. Sie betreuen den Pflegebedürftigen sowohl medizinisch als auch grundpflegerisch. Soweit es sich um ärztlich verordnete, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen handelt, erfolgt dafür die (anteilige) Erstattung aus der Krankenvollversicherung. Zusätzlich wird der Grundpflegeanteil erstattet, anteilig aus der Pflegepflichtversicherung im Rahmen des Kostenersatzes. Zu beachten: Palliativpflege zu Hause gilt regelmäßig nicht als 24-Stunden-Pflege.
Definition
Eine 24-Stunden-Pflege heißt nicht, dass die Pflegehilfe rund um die Uhr arbeiten muss, sondern, dass sie bei Bedarf sofort zur Stelle ist. Normalerweise lebt sie dauerhaft mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach oder zumindest im gleichen Haus. Der Vorteil einer 24-h-Pflege zu Hause ist, dass die Pflegekraft die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen kennt und als Ansprechpartner stets zur Verfügung steht. Allerdings ist eine 24-h-Pflegekraft (z.B. für Intensivpflege zu Hause) mit monatlichen Kosten im mittleren vierstelligen Bereich verbunden.
Wie funktioniert`s?
Seit einigen Jahren werden vermehrt Pflegekräfte aus Osteuropa für die 24-Stunden-Pflege zu Hause nach Deutschland geholt. Diese sind meist günstiger. Allerdings sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass solche Pflegekräfte
unter Umständen keine gelernten Kranken- oder Altenpfleger sind. Zudem sind Sie verpflichtet, die ausländische Pflegeperson legal anzustellen und zu versichern. Der einfachste Weg, eine Pflegekraft aus dem Ausland zu engagieren, ist über die sogenannte Entsendung. Hierbei wird ein Vertrag mit dem Arbeitgeber der Pflegekraft im Ausland abgeschlossen. Dieser zahlt weiterhin alle Steuern, Kranken- und Sozialabgaben und entsendet eine qualifizierte Fachkraft nach Deutschland. Dort kann sie maximal zwei Jahre arbeiten.
Kosten
Beachten Sie: Für Pflegekräfte aus dem Ausland gibt es von der Pflegekasse keine Kostenerstattung. Der Pflegebedürftige kann allerdings den Entlastungbetrag für die Bezahlung der Pflegeperson verwenden. Dieser beträgt monatlich 125 Euro und steht allen Pflegegraden zu. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese Ausgaben als haushaltsnahe Dienste von der Steuer abzusetzen. Allerdings zieht das Finanzamt nur 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben von der Steuer ab – und das bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro.
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Soziale Absicherung, Freistellung & Sonderurlaub
In der Regel versorgen Privat­personen pflege­bedürftige Ange­hörige im häuslichen Umfeld. Welche Tätig­keiten die Pflege­person unent­geltlich über­nimmt, ist je nach Pflege­fall anders. Lesen Sie hier, welche sozialen Absicherungen es hier für Angehörige gibt:

 

Gelegent­liche Unter­stützung im Haus­halt oder beim Einkaufen zählt genauso dazu wie eine intensive Rundumbetreuung. Für die Pflege von Angehörigen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung.

Pflegepersonen im Sinne des SGB XI sind Personen, die einen Pflegebedürftigen (im Sinne des § 14 SGB XI) nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Das heißt: Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen können unter Umständen der Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung unterliegen und Leistungen der sozialen Sicherung erhalten nach § 44 SGB XI.

Voraussetzung für eine Versicherungs­pflicht ist unter anderem, dass Sie als Pflegebedürftiger mindestens Pflegegrad 2 haben und Ihre Angehörigen Sie mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen (verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage). Ist dies der Fall,

  • können pflegende Angehörige einen beitragsfreien Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung genießen
  • kann u.a. die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung zahlen
  • kann Schutz in der Arbeitslosenversicherung bestehen, sofern die pflegenden Angehörigen bereits unmittelbar vor Beginn der Pflegezeit z. B. arbeitslosen­versicherungs­pflichtig waren.

Zu beachten: Diese Darstellung gibt einen groben Überblick, erhebt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann die, in jedem Fall angeratene, Prüfung des Einzelfalls durch z.B. einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Je nach Fallkonstellation können unter Umständen auch Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung der Angehörigen zu beachten sein.

Welche Pflege­leistungen für Angehörige gibt es?

Angehörige Pflege­bedürftiger können Unter­stützung unter­schiedlicher Art erhalten. Dazu gehören der Entlastungs­beitrag, Pflege­kräfte auf Zeit, Anspruch auf berufliche Frei­stellung oder Pflege­zeit bzw. Familien­pflegezeit. Zudem gibt es die Möglichkeit, Beratungs­angebote, Reha und psycho­therapeutische Unter­stützung in Anspruch zu nehmen.

Die Leistungen im Detail:

  • Entlastungsbetrag (früher als Betreuungs- und Entlastungs­leistungen bezeichnet): Ziel des Entlastungs­betrags ist, den Alltag des Betroffenen zu erleichtern. Aus diesem Grund ist das Geld zweckgebunden: Sie können Ihren Entlastungs­betrag nutzen, um einen Teil Ihrer Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege zu finanzieren. Oder Sie verwenden ihn für nach dem Landesrecht Ihres Bundeslandes anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das können (je nach Bundesland) zum Beispiel Kosten einer Haushaltshilfe sein, die bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Putzen oder bei der Haushalts­führung unterstützt, oder Sie können damit Transportkosten zum Arzt bezahlen.
  • Betreuerische und pflegerische Hilfen: Angehörige leisten viel und können daher nicht immer durchgehend für Ihre Betreuung sorgen. Ambulante Pflegedienste helfen aus, wenn Ihre Familie einmal im Urlaub ist oder eine Pause braucht. Neben den klassischen Pflegediensten können Sie auch Pflegekräfte aus dem Ausland für diesen Zeitraum beauftragen.
  • Anspruch auf Freistellung: Kümmern sich Angehörige um Ihre Pflege, dann haben diese verschiedene Möglichkeiten, sich beruflich freistellen zu lassen. Wenn sie nur kurzfristig einspringen, dürfen sie bis zu zehn Tage ihrer Arbeit fernbleiben. Diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung müssen sie unverzüglich beim Arbeitgeber ankündigen. Sie lässt sich nur bei einem akuten Pflegefall in Anspruch nehmen.
  • Benötigen Sie eine längere Betreuung, kann Ihr Angehöriger Pflegezeit beantragen. Diese gilt für bis zu sechs Monate und lässt sich für eine vollständige oder anteilige Freistellung nutzen Der Arbeitgeber muss aber mindestens zehn Tage vorher Bescheid wissen.
  • Mit der Familienpflegezeit können sich Pflegepersonen bis zu 24 Monate von einem Teil ihrer wöchentlichen Arbeitszeit freistellen lassen. Die durchschnittliche Arbeitszeit in dieser Teilzeit muss allerdings mindestens 15 Stunden pro Woche betragen. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall mindestens acht Wochen vorher zu informieren. Wichtig: Es gibt lediglich bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung eine finanzielle Absicherung seitens der Pflegekasse.
  • Beratung, Reha und psycho­therapeutische Unterstützung: Ihre Pflege kann auch zu einer gesundheitlichen Belastung Ihrer Angehörigen führen. Mitunter vernachlässigen ehrenamtliche Pflegepersonen nämlich zugunsten des Patienten die eigene körperliche und seelische Gesundheit. Darum unterstützen Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung pflegende Angehörige mit Kuren, Reha-Maßnahmen und psycho­therapeutischen Maßnahmen.

 

Aus der PKV werden in der Regel keine Leistungen für Kuren und Reha-Maßnahmen erbracht.

Arbeitslosigkeit und Unfall

Wenn Sie Ange­hörige zu Hause pflegen, über­nimmt die gesetz­liche oder private Pflege­versicherung weitere Beiträge zur Sozial­versicherung:

  • Arbeits­losen­versicherung: Steigen Sie aus dem Beruf aus, um Ange­hörige zu Hause zu pflegen, zahlt die Pflege­versicherung unter bestimmten Voraus­setzungen die Beiträge zur Arbeits­losen­versicherung. Das gilt für die gesamte Dauer der Pflege­tätig­keit. Danach hat die Pflege­person Anspruch auf Arbeits­losen­geld und Leistungen der aktiven Arbeits­förderung.
  • Arbeits­losen­geld: Wenn Sie arbeits­los sind und Ange­hörige pflegen, erhalten Sie weiterhin Arbeits­losen­geld I und Arbeits­losen­geld II (Hartz IV). Voraus­gesetzt, Sie stehen dem Arbeits­markt weiter zur Verfügung. Das heißt: Neben der Pflege für Ange­hörige gehen Sie aktiv auf Arbeits­suche und nehmen an Schulungen teil. Finden Sie im Rat­geber mehr zum Thema Arbeits­losig­keit.
  • Unfall­versicherung: Wer Ange­hörige pflegt, ist beitrags­frei gesetzlich unfall­versichert. Geschützt ist die Pflege­person bei allen Tätig­keiten, die sie bei der Pflege zu Hause verrichtet. Sofern diese Tätig­keiten im Zusammen­hang mit der häuslichen Pflege durch Ange­hörige stehen, gilt das zum Beispiel auch für Fahrten zum Arzt oder Einkaufen.
Rentenbeiträge und Rentenpunkte
Wenn Familien­mitglieder oder ehren­amtliche Helfer Ange­hörige pflegen, reduzieren sie häufig ihre Arbeits­zeit oder geben ihren Job ganz auf. Als Anerkennung für diesen Einsatz zahlt die Pflege­versicherung für sie Bei­träge zur gesetz­lichen Renten­versicherung. Das gilt auch für pflegende Ange­hörige, die in Teil­zeit arbeiten oder arbeits­los sind. Pro Jahr Pflege­tätig­keit erhalten sie später im Schnitt circa fünf bis 30 Euro Zusatz­rente im Monat (je nach Pflege­grad der betreuten Person).

Unter folgenden Voraus­setzungen über­nehmen Pflege­kasse oder private Pflege­pflicht­versicherung die Renten­beiträge:

  • Der Pflege­bedürftige hat Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetz­lichen oder privaten Pflege­versicherung.
  • Der Pflege­bedürftige ist mindestens in Pflege­grad 2 eingestuft.
  • Die Pflege­tätig­keit erfolgt in häuslicher Umgebung.
  • Sie wenden mindestens zehn Stunden wöchent­lich für die Pflege auf, verteilt auf mindestens zwei Wochentage.
  • Sie sind höchstens 30 Stunden pro Woche ander­weitig erwerbstätig.
  • Sie üben die Pflege­tätig­keit nicht erwerbs­mäßig aus.
Pflegende Angehörige, die im Ruhe­stand sind, können mit der Pflege­tätig­keit ihr Renten­konto auf­bessern. Wer Voll­rente bezieht, wechselt dafür in Teilrente. Ein form­loses Schreiben reicht, um den Antrag bei der Renten­versicherung zu stellen. Renten­punkte sammeln Sie nur, wenn Sie Angehörige pflegen, die mindestens Pflege­grad 2 haben. Außer­dem muss die Pflege­tätig­keit zehn Stunden pro Woche an zwei oder mehr Tagen erfolgen.
Freistellung: Arbeitsbefreiung

In einer akuten Pflege­situation (Akut­pflege) können sich nahe Ange­hörige vom Arbeit­geber bis zu zehn Arbeits­tage frei­stellen lassen. Während dieses " Sonder­urlaubs" können sie beispiels­weise weiter­führende Pflege im häuslichen Umfeld organisieren. Vorge­setzte fordern unter Umständen eine ärztliche Bescheinigung über den Zustand des Pflegebedürftigen.

Während der Frei­stellung haben Ange­stellte Anspruch auf Pflege­unter­stützungs­geld. Diese Lohnersatz­leistung beantragen sie bei der Pflege­kasse oder privaten Pflege­pflicht­versicherung des pflege­bedürftigen Angehörigen. Die Zahlung beträgt 90 Prozent des ausge­fallenen Netto­arbeits­entgelts.

  • Sonderfall Beamte: Im öffentlichen Dienst sind für Akut­pflege von Ange­hörigen bis zu neun Arbeits­tage Sonder­urlaub möglich. Für den Antrag auf Dienst­befreiung legen Beamte ein ärztliches Attest über die Pflege­bedürftig­keit des Familien­mitglieds vor. Daneben ist eine dienst­liche Erklärung über not­wendige Maß­nahmen erforderlich. Der Dienst­herr gewährt den Sonder­urlaub nur in Not­situationen, die etwa den sofortigen Wechsel der Pflege­einrichtung erfordern.
Freistellung: Pflegezeit

Wer nahe Ange­hörige (z.B. Eltern oder Kinder) länger­fristig zu Hause betreut, kann sich bis zu sechs Monate voll­ständig oder teil­weise vom Arbeit­geber frei­stellen lassen. Voraus­setzung: Die Pflege­person ist in einem Unter­nehmen mit mehr als 15 Beschäftigten tätig und kündigt die Pflege­zeit mindestens zehn Tage im Voraus an.

In Unternehmen mit weniger als 16 Beschäftigten besteht kein Rechts­anspruch auf Pflege­zeit. Gewähren Vor­gesetzte dennoch eine Frei­stellung, liegt keine Pflege­zeit nach dem Pflege­zeit­gesetz vor. Damit entfällt zum Beispiel der Kündigungsschutz.

Während der Pflege­zeit erhalten Arbeit­nehmer in der Regel kein Gehalt. Pflegende Ange­hörige können aber ein zinsloses Darlehen beim Bundes­amt für Familie und zivil­gesell­schaft­liche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Die monatlichen Zahlungen decken die Hälfte des aus­fallenden Nettogehalts ab.

Freistellung: Familienpflegezeit

Pflegende nahe Ange­hörige können ihre Arbeits­zeit für maximal 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Laut Familien­pflege­zeit­gesetz (FPfZG) gilt das für Unter­nehmen mit über 25 Ange­stellten. Am Ende der Familien­pflege­zeit steigen Beschäftigte wieder voll in den Job ein. Bis ihr Zeit­konto ausge­glichen ist, erhalten sie verringertes Gehalt. Während der Familien­pflege­zeit können Arbeit­nehmer ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragen. Die Rück­zahlung erfolgt raten­weise nach Ablauf der beruflichen Freistellung.

Pflegezeit und Familien­pflege­zeit sind auch kombiniert möglich. Voraus­setzung ist, dass sie unmittel­bar aneinander anschließen und insgesamt höchstens 24 Monate dauern.

Die passende Versicherung
Im Pflegefall individuell abgesichert mit der Pflegezusatz­versicherung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie zur Pflege zu Hause noch gerne wissen?
  • Sind die Kosten für die Pflege von Angehörigen zu Hause steuerlich absetzbar?

    Ja, Angehörige können unter gewissen Umständen den Pflegepauschbetrag bei der eigenen Steuererklärung geltend machen. Wenn ein Angehöriger eine Person in deren Zuhause oder auch in seiner eigenen Wohnung pflegt, besteht grundsätzlich Anspruch auf den jährlichen Pflegepauschbetrag.

    Seit 2021 gelten neue Pauschbeträge in Abhängigkeit der Pflegebedürftigkeit:

    • Die Höhe des Pflegepausch­betrags beläuft sich bei Pflegegrad 2 auf 600 Euro, bei Pflegegrad 3 auf 1.100 Euro und bei den Pflegegraden 4 und 5 auf 1.800 Euro im Jahr.
    • Dieser Betrag kann beispielsweise Kosten für Fahrten oder Kleidung abdecken.
    • Sie müssen dafür Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben. Sind Sie „hilflos“ (Merkzeichen ´H´ im Schwer­behindertenausweis), so beträgt der Pflegepauschbetrag ebenfalls 1.800 Euro im Jahr.
    • Ihr Angehöriger darf sich bei der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst zeitweise unterstützen lassen. 
    • Damit der Pauschbetrag gewährt wird, dürfen Sie Ihre Angehörigen nicht bezahlen, auch nicht mit Mitteln aus dem Pflegegeld.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um eine vereinfachte, pauschalierte Darstellung handelt. Im Zweifel gehen Sie bitte zum Beispiel auf einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu.

    Stand: 2021

  • Wann übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten für z.B. eine häusliche Pflege?

    Sollte der Pflegebedürftige sowie seine Angehörigen keine ausreichenden finanziellen Mittel vorweisen können, übernimmt das Sozialamt (auch Sozialhilfeträger) unter gewissen Voraussetzungen die Pflegekosten. Diese staatliche Pflegeunterstützung nennt sich auch „Hilfe zur Pflege“.
  • Welche Vorteile bietet die Nachtpflege pflegenden Angehörigen?

    Die Betreuung Ihres pflege­bedürftigen Familien­mitglieds kann Sie organisa­torisch vor große Heraus­forderungen stellen, vor allem, wenn dieses auch nachts betreut werden muss. In solchen Pflege­situationen ermöglichen ambulante Pflege­dienste die soge­nannte Nachtpflege. Im Gegensatz zur Versorgung in den heimischen vier Wänden, wird der pflege­bedürftige Versicherungs­nehmer im Pflegeheim nachts als Gast gut versorgt, während Sie sich als Angehöriger erholen können. Dasselbe Angebot gilt auch für die Tagespflege.
  • Wie unterscheidet sich häusliche Pflege von der häuslichen Krankenpflege?

    Häusliche Kranken­pflege kann ein Arzt verordnen, wenn Sie nach einem Klinik­aufenthalt zu Hause medizinische Pflege benötigen. Der Begriff der häuslichen bzw. ambulanten Pflege beschreibt dagegen die generelle Pflege zu Hause. Zur häuslichen Kranken­pflege gehören die Grundpflege, die medizinische Behandlungs­pflege und die haus­wirtschaftliche Versorgung. Sie kann einen Aufenthalt im Kranken­haus gegebenen­falls verkürzen. Im Gegensatz zur ambulanten Pflege trägt hier die Kranken­kasse die Kosten, sie ist aus den meisten PKV-Tarifen aber nicht erstattungs­fähig.
  • Welche Pflegeberatungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für privat Pflegeversicherte?

    Als Ratsuchender finden Sie eine Vielzahl an Beratungsangeboten ganz in Ihrer Nähe. Aber auch online, per Telefon und Videochat sind Pflegeberatungen möglich.

    Für privat Pflegepflichtversicherte: Wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung, wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind. Die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite. Weitere Informationen compass Pflegeberatung.

    Für privat Pflegezusatzversicherte der Allianz: Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind bzw. privat vorsorgen, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance WDS.care mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Die Experten beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jederzeit und bei Bedarf auch weltweit! Weitere Informationen im Glossar unter  Allianz Pflege Assistance.

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