Häusliche oder auch ambulante Pflege meint die medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihren eigenen vier Wänden – also außerhalb teilstationärer oder vollstationärer Einrichtungen. Die Betreuung und Pflege zu Hause kann durch ehrenamtliche Pflegepersonen, etwa Angehörige, Nachbarn und Freunde, oder professionelle Pflegedienste und Pflegekräfte erfolgen. Laut Statistischem Bundesamt werden etwa 80,2 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause betreut – das sind rund 3,31 Millionen von 4,13 Mio. Pflegebedürftigen. Quelle: Destatis
Wer einen nahestehenden Menschen zu Hause pflegt, hat Anspruch auf verschiedene Hilfen und Leistungen der Pflegeversicherung – entweder als finanzielle Unterstützung oder als Entlastungsleistungen:
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, der sich in häuslicher Pflege befindet, erhält von der Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld – zwischen 316 Euro bei Pflegegrad 2 und 901 Euro bei Pflegegrad 5. Eine Kombination aus privater und professioneller Pflege, die sogenannte Kombinationsleistung, ist ebenfalls möglich.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die Pflege und Alltag des Pflegebedürftigen erleichtern. Die Pflegekasse bezuschusst beispielsweise die Installation eines Hausnotruf-Systems oder Treppenlifts. Zudem stehen Pflegebedürftigen monatlich 40 Euro zum Verbrauch für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Die Ausgestaltungsmöglichkeiten der ambulanten Pflege sind vielseitig und lassen sich der individuellen Pflegesituation des Patienten anpassen. Ein ambulanter Pflegedienst entlastet pflegende Angehörige im Alltag, damit sie Beruf, Privatleben und die Betreuung des Pflegebedürftigen besser organisieren können. Das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste lässt sich in vier Hauptkategorien unterteilen:
Werden professionelle Pflegedienste für die Pflege zu Hause genutzt, kann der Pflegebedürftige in der Regel zwischen den vier Leistungskategorien wählen oder ein Zeitkontingent buchen. Letzteres bedeutet, dass eine Pflegekraft täglich für eine festgelegte Stundenanzahl zur Verfügung steht und der Pflegeversicherte in dieser Zeit je nach Bedarf frei aus den angebotenen Leistungen wählen kann.
Die Pflegeversicherung bezuschusst die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes mit sogenannten Pflegesachleistungen bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die Höhe der monatlichen Pflege Sachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad:
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Pflegebedürftigkeit in Graden | Max. Leistungen (pro Monat in Euro) |
Pflegegrad 1 | - |
Pflegegrad 2 | 689 |
Pflegegrad 3 | 1.298 |
Pflegegrad 4 | 1.612 |
Pflegegrad 5 | 1.995 |
Damit die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden kann, ist mindestens eine Betreuungskraft notwendig. In der Regel sind dies Angehörige, selbstständige 24h-Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste.
Am häufigsten werden hilfsbedürftige Menschen in Deutschland von Familienmitgliedern, nahestehenden Freunden oder Nachbarn versorgt. Die privat organisierte Pflege durch Angehörige spart in der Regel Kosten, erfordert aber viel Hingabe und kann Pflegepersonen vor große Herausforderungen stellen. Privat pflegenden Angehörigen stehen daher Hilfen durch die Pflegeversicherung zu: Während eines Urlaubs oder Krankheit können sie unter anderem von der Verhinderungspflege Gebrauch machen oder den Pflegebedürftigen vorübergehend in Kurzzeitpflege geben.
Ambulante Pflegedienste sind Dienstleister im Gesundheitswesen, die mehrmals pro Woche oder auch mehrmals täglich bei der pflegebedürftigen Person vorbeischauen und sich um ihr Wohlergehen kümmern. Die dort angestellten Fachkräfte übernehmen pflegende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten im häuslichen Umfeld. Besonders für Pflegebedürftige, die einen Großteil ihres Alltags noch alleine stemmen können, ist eine mobile Betreuungskraft eine gute Wahl. Zudem entlasten ambulante Pflegehilfen, die stundenweise vorbeikommen, pflegende Angehörige.
Wer auf der Suche nach einem guten Anbieter für stundenweise Betreuung ist, kann sich beim Klinik-Sozialdienst, Pflegekassen, Wohlfahrtsverbänden oder Pflegestützpunkten informieren. Auch bei der Suche nach einer ganztägigen Pflege zu Hause sind Erfahrungen über diese Anlaufstellen zu finden.
Für Pflegebedürftige, die bettlägerig oder dement sind, reicht eine stundenweise Betreuung oft nicht aus. Sie benötigen eine Pflegekraft, die 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. In der Regel kümmert die pflegende Person sich sowohl um die medizinische Versorgung als auch den Haushalt.
Die 24h-Pflege bedeutet aber nicht, dass die Pflegehilfe rund um die Uhr arbeiten muss, sondern, dass sie bei Bedarf sofort zur Stelle ist. Normalerweise lebt sie dauerhaft mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach oder zumindest im gleichen Haus. Der Vorteil einer 24h Pflege zu Hause ist, dass die Pflegekraft die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen kennt und als Ansprechpartner stets zur Verfügung steht. Allerdings ist eine 24-Stunden-Pflege zu Hause mit monatlichen Kosten im mittleren vierstelligen Bereich verbunden.
Seit einigen Jahren werden vermehrt Pflegekräfte aus Osteuropa, insbesondere Polen, für die 24-Stunden-Pflege zu Hause nach Deutschland geholt. Diese sind meist günstiger. Allerdings sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass polnische Pflegekräfte oftmals keine gelernten Kranken- oder Altenpfleger sind. Zudem sind Sie verpflichtet, die ausländische Pflegeperson legal anzustellen und zu versichern.
Der einfachste Weg, eine Pflegekraft aus dem Ausland zu engagieren, ist über die sogenannte Entsendung. Hierbei wird ein Vertrag mit dem Arbeitgeber der Pflegekraft im Ausland abgeschlossen. Dieser zahlt weiterhin alle Steuern, Kranken- und Sozialabgaben und entsendet eine qualifizierte Fachkraft nach Deutschland. Dort kann sie maximal zwei Jahre arbeiten.
Für Pflegekräfte aus dem Ausland gibt es von der Pflegekasse keine Kostenerstattung. Der Pflegebedürftige kann allerdings den Entlastungbetrag für die Bezahlung der Pflegeperson verwenden. Dieser beträgt monatlich 125 Euro und steht allen Pflegegraden zu. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, jährlich 4.000 Euro als Ausgaben für haushaltsnahe Dienste von der Steuer abzusetzen.
Wie viel Unterstützung Pflegebedürftige im Alltag benötigen, hängt ganz von ihrer individuellen Verfassung ab. Während oft bereits eine stundenweise Unterstützung im Haushalt oder ein mobiler Essensdienst ausreicht, erfordern andere Pflegefälle eine Vollzeitbetreuung. Neben der 24-Stunden-Pflege zu Hause gibt es folgende weiteren Betreuungsmodelle:
Benötigt der Pflegebedürftige nur hin und wieder Hilfe im Haushalt, beim Duschen oder bei täglichen Erledigungen, reicht oftmals eine stundenweise Unterstützung durch professionelle Pflegedienste aus. Abhängig vom individuellen Pflegebedarf des Patienten buchen Sie eine feste Stundenanzahl. Die gängigsten Betreuungsmodelle sind die 8-Stunden- und die 12-Stunden-Pflege zu Hause. In dieser Zeit kümmert sich der ambulante Pflegedienst um den Pflegebedürftigen, damit pflegende Angehörige Zeit für sich, den Beruf oder ihre Familie haben.
Neben der Möglichkeit, Pflegebedürftige teilstationär versorgen zu lassen und für die Nachtpflege in eine Pflegeeinrichtung zu bringen, kann die nächtliche Betreuung zu Hause auch eine professionelle Pflegekraft übernehmen. Die ambulante häusliche Pflege nachts kommt meist bei der Intensiv- oder Palliativ-Pflege zum Einsatz. Sie nutzen vor allem pflegende Angehörige, die den Patienten in der Nacht nicht versorgen können oder selbst ein paar Stunden Erholung benötigen.
Pflege ist teuer – egal, ob im Heim oder zu Hause. Die Pflege in den eigenen vier Wänden ist normalerweise günstiger, wenn Angehörige die Betreuung unentgeltlich übernehmen. Lassen Sie sich allerdings von einem ambulanten Pflegedienst oder einer selbstständigen Pflegekraft unterstützen, kann die finanzielle Belastung sogar höher sein als die Kosten für ein Pflegeheim.
Die Gebühren des ambulanten Pflegedienstes übernimmt die Pflegekasse. Dieser rechnet die monatlich erbrachten Pflegeleistungen bis zu einem festgelegten Höchstsatz als Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Abhängig vom Pflegegrad beträgt der Zuschuss maximal 1.995 Euro im Monat (bei Pflegegrad 5).
Die Kosten für ambulante Pflege im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung zahlt der Pflegebedürftige selbst oder mithilfe des monatlichen Pflegegeldes. Ihre Dienste rechnen die Betreuungspersonen mit Tagessätzen ab, die sich anhand verschiedener Kriterien errechnen. Neben den erforderlichen Pflegetätigkeiten fließen die Deutschkenntnisse der Pflegekraft sowie ihre Erfahrungen in der Seniorenbetreuung in die Berechnung ein. Eine deutsche 24-Stunden-Pflegeperson kann rund 4.000 Euro im Monat kosten. Die häusliche Pflege durch eine polnische oder andere ausländische Pflegekraft ist in der Regel etwas günstiger.
Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur ein pauschales Pflegegeld auszahlt, entsteht eine Pflegelücke. Den Differenzbetrag müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen aus eigener Tasche bezahlen. Eine private Pflegeversicherung kann sinnvoll sein, um die finanzielle Belastung abzufedern.