Kümmert sich ein professioneller Pflegedienst um Sie, erhalten Sie stattdessen Pflegesachleistungen: Damit bezeichnet man die Erstattung der Kosten für den Pflegeaufwand.
Wenn sowohl ein Pflegedienst als auch Ihre pflegenden Angehörigen Sie betreuen, bekommen Sie sogenannte Kombinationsleistungen: Das heißt, Pflegegeld und Pflegesachleistung werden anteilig ausgezahlt. Dabei berechnet sich der Anteil nach der jeweiligen prozentualen Ausschöpfung der gesetzlichen Höchstsätze. Die Kombinationsleistung ist beispielsweise bei der Pflege eines demenzerkrankten Familienmitglieds eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen.