Pflegebedürftige können selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Laut Gesetzgeber haben sie das Recht, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Hier gilt der Grundsatz: Ambulant vor stationär. Die Pflegeversicherung ist daher dazu angehalten, vor allem die ambulante Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen Pflegedienst zu unterstützen. Zudem wird es immer schwieriger, einen passenden und vor allem bezahlbaren Platz im Pflegeheim zu finden.
Pflege zu Hause kurz erklärt
- Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden in den eigenen vier Wänden versorgt.
- Diese „Pflege zu Hause“ erfolgt meist durch private Pflegepersonen (Angehörige, Freundinnen, Bekannte oder Nachbarn) oder ambulante Pflegedienste. Auch eine Kombination aus beiden Pflegeformen ist möglich.
- Abhängig von ihrem Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige finanzielle Leistungen und Zuschüsse von ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Diese decken die tatsächlichen Pflegekosten jedoch meistens nicht ab.
- Eine private Pflegezusatzversicherung wie die der Allianz kann helfen, Versorgungslücken zu schließen. Sie bietet eine sinnvolle und bestmögliche Versorgung im Pflegefall.
Wer kann die Pflege zu Hause durchführen?
Pflege zu Hause durch private Pflegepersonen ("häusliche Pflege")
Am häufigsten werden pflege- oder hilfsbedürftige Menschen in Deutschland von Angehörigen, Freunden und Freundinnen versorgt. Aber auch nahestehende Bekannte, Nachbarinnen, Nachbarn oder Ehrenamtliche spielen eine wichtige Rolle in der Altenpflege zu Hause.
Tipp: Pflegende Angehörige sollten vor ihrer Pflegetätigkeit eine entsprechende Pflegeschulung durchlaufen. Mithilfe dieser Pflegekurse für Angehörige stellen Pflegebedürftige im Pflegefall sicher, dass eine private Pflege zu Hause auch gut durchgeführt werden kann.
Pflege zu Hause durch einen mobilen Pflegedienst ("ambulante Pflege")
Zur Entlastung der Angehörigen und für Pflegebedürftige, die noch weitgehend selbstständig sind, ist ein mobiler Pflegedienst oft eine gute Wahl. Ambulante Pflegedienste sind Dienstleister im Gesundheitswesen, deren angestellte Pflegefachkräfte sich um das Wohlergehen und die medizinische Versorgung pflegebedürftiger Personen kümmern. Sie übernehmen stundenweise mehrmals pro Woche oder mehrmals täglich pflegende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Ambulante Pflegedienste bieten zudem oft vorübergehend eineKurzzeitpflege an, wenn pflegende Angehörige im Urlaub oder krank sind. Dank Ihrer fachlichen Qualifikation können ambulante Pflegekräfte oft Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen. Sie kümmern sich zum Beispiel um:
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Injektionen
- Wechseln von Kathetern
Pflegebedürftige mit einer 24 Stunden Pflegekraft zuhause müssten für diese Pflegetätigkeiten ggf. einen professionellen Pflegedienst hinzuziehen.
24 Stunden Pflege
Für Pflegebedürftige, die beispielsweise bettlägerig oder dement sind, reicht eine stundenweise Betreuung oft nicht aus. Sie benötigen eine Pflegekraft, die eine 24-Stunden-Rundum-Betreuung zu Hause leistet. Eine 24 Stunden Pflegebetreuung begleitet Pflegebedürftige auch zum Arzt bzw. zur Ärztin oder bei Behördengängen. Hierfür haben Angestellte ambulanter Pflegedienste häufig keine Zeit.
Eine 24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass die häusliche Pflegehilfe rund um die Uhr arbeiten muss. Sie sollte jedoch bei Bedarf sofort zur Stelle sein. In der Regel lebt sie dauerhaft mit der pflegebedürftigen Person unter einem Dach oder zumindest im gleichen Haus. Der Vorteil einer solchen Tages- und Nachtpflege zu Hause: Die Pflegekraft kennt die Bedürfnisse des oder der Pflegebedürftigen und steht als Ansprechpartner:in stets zur Verfügung. Normalerweise kümmert sich die pflegende Person sowohl um die medizinische Versorgung als auch den Haushalt.
Allerdings sind 24 Stunden Einzelpflegekräfte (z.B. für Intensivpflege zu Hause) mit monatlichen Kosten im mittleren vierstelligen Bereich verbunden. Für diese Tage- und Nachtpflege In der "24 Stunden Pflege" gibt es verschiedene Modelle. Sie unterscheiden sich durch die Voraussetzungen und zu erbringenden Leistungen:
- 24 Stunden Pflege durch (oft) ausländische Pflegekräfte: Betreuungskräfte müssen legal angestellt und versichert werden – am besten über die sogenannte Entsendung. Bitte beachten Sie: Ohne gültige Qualifikation dürfen diese Pflegekräfte laut Gesetzgeber keine medizinische Versorgung einer bettlägerigen oder dementen pflegebedürftigen Person erbringen.
Pflege zu Hause Kostenübernahme: Für nicht qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland gibt es von der Pflegekasse keine Kostenerstattung in Form von Sachleistungen. Pflegebedürftige können dann Ihr Pflegegeld sowie den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für die Bezahlung der Pflegeperson verwenden. Anders sieht es bei der Betreuung durch eine zugelassene Pflegekraft aus: Dann erhalten Sie Sachleistungen aus der Pflegeversicherung gemäß des festgestellten Pflegegrads. - 24 Stunden Pflege durch eine Pflegekraft für häusliche Intensivpflege: Hierbei handelt es sich meist um bei Pflegediensten angestellte Intensivpflegekräfte. Sie betreuen die Pflegebedürftigen sowohl medizinisch als auch grundpflegerisch.
Pflege zu Hause Kostenübernahme: Soweit es sich um ärztlich verordnete, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen handelt, erfolgt dafür die (anteilige) Kostenerstattung aus der Krankenversicherung. Zusätzlich wird der Grundpflegeanteil, also der Kostenanteil für körperbezogene Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) über die Pflegepflichtversicherung erstattet.
Wichtig: Palliativpflege zu Hause gilt in der Regel nicht als 24-Stunden-Pflege.
Seniorenbetreuung/Seniorenhilfe
Verhinderungspflege
Häusliche Pflege über Nacht
Pflegende Angehörige, die Pflegebedürftige in der Nacht nicht versorgen können oder selbst ein paar Stunden Erholung benötigen, haben verschiedene Möglichkeiten:
- Teilstationäre Versorgung: Pflegebedürftige können für die Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden.
- Ambulante Intensivpflege: Eine ambulante häusliche Pflege in Form einer professionellen Pflegekraft übernimmt die nächtliche Intensiv- oder Palliativpflege.
- 24 Stunden Pflege ganztags zu Hause: Für schwer Pflegebedürftige reicht eine Betreuung nach Stunden oft nicht aus. Sie benötigen eine 24 Stunden Pflegekraft, die sich sowohl um die medizinische Versorgung als auch um den Haushalt kümmert.
Welche Leistungen erhalte ich bei der häuslichen Pflege?
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Pflegegeld
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Pflegesachleistung
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Kombinationsleistung
Kümmert sich ein zugelassener, ambulanter Pflegedienst zu Hause um Sie, erhalten gesetzlich Pflegepflichtversicherte stattdessen die sogenannten Pflegesachleistungen. Diese rechnet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung (SPV) direkt mit dem Pflegedienst ab.
Für Versicherte derprivaten Pflegepflichtversicherung (PPV) gilt: Sie bekommen keine Pflegesachleistungen. Stattdessen erhalten Sie für die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste einen tariflich vereinbarten Kostenersatz (Geldleistungen). Dieser Erstattungsbetrag für Pflegeleistungen wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Die Versicherten rechnen in diesem Fall selbst mit Ihrem Pflegedienst ab. Die Höhe der Sachleistungen aus der SPV und die der Geldleistungen aus der PPV sind entsprechend dem Pflegegrad gleich hoch, nur die Art der Abrechnung unterscheidet sich.
Eine Kombinationsleistung bekommen Pflegebedürftige, wie beispielsweise Demenzkranke, die sowohl von einem Pflegedienst als auch von Angehörigen gepflegt werden. Dabei werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach ihrem jeweiligen Aufwand berechnet und anteilig ausbezahlt.
Darüber hinaus haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Hinzu kommen je nach Bedarf Pauschalen für Pflegehilfsmittel und weitere Zuschüsse.
Die Höhe der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung) und privaten Pflegeversicherung richtet sich nach:
- dem Pflegegrad einer pflegebedürftigen Person
- der gewählten Pflegeform (durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste)
- dem jeweiligen Versicherungsträger (gesetzliche/soziale Pflegepflichtversicherung oder private Pflegepflichtversicherung)
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Pflegegrade
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Pflegegeld für häusliche Pflege pro Monat*
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Pflegesachleistung (Kostenerstattung Pflegedienst) pro Monat**
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Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung |
- | - |
Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung |
332 € | 761 € |
Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung |
573 € | 1.432 € |
Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung |
765 € | 1.778 € |
Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen pflegerischen Anforderungen |
947 € | 2.200 € |
* Das Pflegegeld steht allen gesetzlich Pflegepflichtversicherten zur freien Verwendung, z.B. für die Honorierung Angehöriger.
** Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste erhalten nur gesetzlich Pflegeversicherte - privat Pflegepflichtversicherte erhalten den tariflich vereinbarten Kostenerstattung.
Was kostet die häusliche Pflege im Monat?
Die Betreuung pflegebedürftiger Personen stellt Angehörige oft vor organisatorische, emotionale und physische Herausforderungen. Im Pflegegrad 1 können Sie lediglich unterstützende Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 125 Euro oder weitere Zuschüsse erhalten. Ab dem Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegepflichtversicherung einen Teil der Kosten in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Was genau Ihnen zusteht, ist für die einzelnen Pflegegrade gesetzlich festgelegt.
Das Pflegegeld für die häusliche Pflege zahlen die gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherungen. Das Geld steht grundsätzlich zur freien Verfügung, muss jedoch muss durch die Zahlung die Pflege zuhause sichergestellt sein. Außerdem übernehmen die Versicherer einen Teil der Kosten für einen Pflegedienst oder bei teil- bzw. vollstationärer Pflege.
Die Gebühren (Kosten) eines ambulanten Pflegedienstes übernimmt die Pflegekasse bis zur jeweils gesetzlich festgelegten Höchstsumme. Der beauftragte Dienst rechnet die monatlich erbrachten Pflegeleistungen bis zu diesem Höchstsatz als Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Abhängig vom Pflegegrad beträgt der Zuschuss maximal 2.200 Euro im Monat (bei Pflegegrad 5).
Das gilt nicht für die private Pflegepflichtversicherung (PPV). Sie übernimmt keine Kosten direkt, sondern erstattet diese bis zu einem gewissen Betrag und rechnet nicht direkt mit den Pflegediensten ab.
Zu den erstattungsfähigen Leistungen der häuslichen Pflege, die die Pflegekasse übernimmt, gehören vor allem:
- die Grundpflege: Sie unterstützt Sie bei täglichen Routinen wie der Körperpflege.
- die hauswirtschaftliche Versorgung: Sie umfasst beispielsweise Kochen oder die Reinigung der Wohnung.
Pflegedienste bieten darüber hinaus häufig weitere Dienstleistungen an. Dazu gehören Spaziergänge, Einkäufe oder soziale Aktivitäten sowie bei Bedarf auch medizinische Grundpflege. Lesen Sie mehr zum Zeitaufwand der häuslichen Pflege in unserem Ratgeber zur Grundpflege.
Eine qualifizierte 24-Stunden-Pflegeperson kann hierzulande rund 4.000 Euro im Monat kosten. Die häusliche Pflege durch ausländische Pflegekräfte, die über entsprechende Agenturen vermittelt werden, ist meist etwas günstiger. Da die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegesachleistungen entsprechend dem Pflegegrad auszahlt, entsteht in der Regel eine Versorgungslücke. Den Differenzbetrag müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen aus eigener Tasche bezahlen.
Auch die Kosten für eine ambulante 24 Stunden Pflege für bettlägerige oder demente Pflegebedürftige sind nicht vollständig über die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt. Betreuungspersonen einer solchen häuslichen Intensivpflege rechnen ihre Dienste dabei mit Tagessätzen basierend auf verschiedenen Kriterien ab. Hierzu zählen:
- der Umfang der erforderlichen Pflegetätigkeiten
- die Erfahrung der jeweiligen Pflegekraft in der Seniorenbetreuung
- vorhandene Deutschkenntnisse bei ausländischen Pflegekräften
Eine private Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, um Versorgungslücken im Pflegefall zu reduzieren. Sie möchten grundsätzlich wissen, wie hoch Ihre Beitragssätze in der Pflegeversicherung ausfallen können? Wie viel Sie eine Pflegezusatzversicherung monatlich kosten würde, erfahren Sie mit nur wenigen Klicks über den Allianz Rechner.
Im Rahmen der Pflegereform 2022 zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser Leistungszuschlag ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Quellen für bundesweit durchschnittliche Pflegekosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.
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Merkmale
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Kosten und Leistungen
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---|---|
Monatliche Kosten | 3.171 € |
Monatliche gesetzliche Leistung | 1.431 € |
Monatlicher Eigenanteil | 1.740 € = in 5 Jahren 104.400 € gesamt (1.740 € x 12 Monate x 5 Jahre) |
Im Rahmen der Pflegereform 2022 zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser Leistungszuschlag ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Quellen für bundesweit durchschnittliche Pflegekosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.
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Merkmale
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Kosten und Leistungen
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Monatliche Kosten für stationäre Pflege | 4.553 € |
Monatliche gesetzliche Leistung | 1.985 € |
Monatlicher Eigenanteil | 2.568 € = in 5 Jahren 154.080 € gesamt (2.568 € x 12 Monate x 5 Jahre) |
Wann ist die häusliche Pflege von Angehörigen sinnvoll?
Wie viel Unterstützung Pflegebedürftige im Alltag benötigen, hängt ganz von ihrer gesundheitlichen Verfassung sowie ihrer individuellen Lebens- und Wohnungssituation ab. In diesen Fällen macht eine häusliche Pflege Sinn:
- …diese eine gute Beziehung zur pflegebedürftigen Person haben.
- …sie in der Nähe wohnen und sich der Zeitaufwand für die Pflege in Grenzen hält.
- …die pflegende Person bestenfalls schon eine Pflegeschulung durchlaufen hat.
- …keine Angehörigen die Pflege zu Hause übernehmen können/möchten.
- …noch keine starke Pflegebedürftigkeit besteht.
- …finanzielle Mittel für den Eigenanteil an der ambulanten Pflege vorhanden sind.
Der Klinik-Sozialdienst, Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände oder Pflegestützpunkte helfen Ihnen bei der Suche nach einem verlässlichen Anbieter für die stundenweise Betreuung pflegebedürftiger Personen. Meist findet sich auch eine Vielzahl von Beratungsangeboten in Ihrer Nähe, falls Sie Fragen zur Pflege zu Hause haben:
Privat Pflegepflichtversicherte wenden sich bitte an die compass Pflegeberatung. Diese Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite. Kunden und Kundinnen mit einer Pflegezusatzversicherung der Allianz können sich direkt an die Allianz Pflege Assistance ARZ.care wenden. Diese steht Ihnen mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Die Expertinnen und Experten beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind.
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Häusliche Pflege durch
pflegende Angehörige |
Pflege zu Hause durch
ambulante Pflegedienste |
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Leistungen der sozialen/gesetzlichen Pflegepflichtversicherung |
Pflegegeld für Pflegebedürftige, um die häusliche Pflege durch Angehörige sicherzustellen. |
Pflegesachleistungen, die direkt mit dem jeweiligen Dienstleister abgerechnet werden |
Ausbildung und Fachkompetenz |
Meist keine oder geringe Vorkenntnisse; Pflegeschulung empfehlenswert |
Beim Dienstleister angestellte Pflegefachkräfte, die auch medizinische Behandlungspflege übernehmen können |
Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson |
Angehörige können die Verhinderungspflege nutzen oder Pflegebedürftige vorübergehend in Kurzzeitpflege geben. |
Fällt eine Pflegeperson aus, übernehmen andere angestellte Fachkräfte des Dienstleisters die nötigen Pflegetätigkeiten. |
Arbeitslosigkeit oder Unfall der Pflegeperson |
Bei Freistellung vom Beruf für eine Pflegezeit (Seniorenpflege oder Betreuung zu Hause) zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosigkeit. Bei häuslicher Pflege während Arbeitslosigkeit erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld I und II. Die Pflege zu Hause von Angehörigen ist zudem gesetzlich unfallversichert. |
Angestellte eines mobilen ambulanten Pflegedienstes sind über ihren jeweiligen Dienstleister entsprechend abgesichert. |
Zuschüsse für die Pflege zu Hause
Neben den Pflegekosten selbst sind für die Pflege zu Hause häufig auch die Anschaffung spezieller Produkte oder Umbaumaßnahmen nötig. Je nach Art ihrer Versicherung (gesetzliche/soziale Pflegepflichtversicherung oder private Pflegepflichtversicherung) erhalten Pflegebedürftige verschiedene zusätzliche Leistungen. Sie werden neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen einmal, monatlich oder jährlich ausgezahlt. Mit diesen Zuschüssen können Sie den Eigenanteil Ihrer Pflegekosten verringern.
- Möglicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich (unabhängig vom Pflegegrad).
- Technische Pflegehilfsmittel: Unterstützung für z.B. Pflegebett und Notrufsystem, aber auch kostenlose Hilfsmittel, wie Patientenlifter oder Elektromobile.
- Einmal-Pflegehilfsmittel: Pauschal 40 Euro pro Monat für Einwegartikel wie Inkontinenzartikel (Betteinlagen) oder Einweghandschuhe.
- Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Maßnahme (maximal 16.000 Euro pro Pflegehaushalt) für notwendige Umbauten. So entlasten der Einbau von Sitzliften im Treppenhaus oder der Umbau von Badewanne zu Dusche pflegende Angehörige und ambulante Pflegekräfte.
- Entlastungsangebote: kostenfreie Pflegekurse oder Gesprächskreise für pflegende Angehörige.
- Soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen während der Pflegezeit (Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit).
- Kurzzeitpflege: Sie schließt Versorgungslücken bei Notfällen oder in Übergangszeiten. Kurzzeitpflege erfolgt vollstationär, kann max. 56 Tage im Jahr beansprucht werden und ist kombinierbar mit Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag. Der Zuschuss staffelt sich nach Pflegegrad. Der Betrag ist abhängig davon, ob Angehörige oder sonstige Personen die Pflege übernehmen.
- Verhinderungspflege entlastet Angehörige, wenn diese z.B. im Urlaub sind (max. 42 Tage).