Pflegebedürftige können selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Laut Gesetzgeber haben sie das Recht, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Hier gilt der Grundsatz: Ambulant vor stationär. Die Pflegeversicherung ist daher dazu angehalten, vor allem die ambulante Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen Pflegedienst zu unterstützen. Zudem wird es immer schwieriger, einen passenden und vor allem bezahlbaren Platz im Pflegeheim zu finden.
Pflege zu Hause: Alles über häusliche Pflege durch Angehörige und Pflegedienste
- Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden in den eigenen vier Wänden versorgt.
- Diese „Pflege zu Hause“ erfolgt meist durch private Pflegepersonen (Angehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn) oder ambulante Pflegedienste. Auch eine Kombination aus beiden Pflegeformen ist möglich.
- Abhängig von ihrem Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige finanzielle Leistungen und Zuschüsse von ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Diese decken die tatsächlichen Pflegekosten jedoch meistens nicht ab.
- Eine private Pflegezusatzversicherung wie die der Allianz kann helfen, Versorgungslücken zu schließen. Sie bietet eine sinnvolle, bestmögliche Versorgung im Pflegefall.
Was ist die Pflege zu Hause?

Pflegebedürftige können selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Laut Gesetzgeber haben sie das Recht, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Hier gilt der Grundsatz: Ambulant vor stationär. Die Pflegeversicherung ist daher dazu angehalten, vor allem die ambulante Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen Pflegedienst zu unterstützen. Zudem wird es immer schwieriger, einen passenden und vor allem bezahlbaren Platz im Pflegeheim zu finden.
Pflege zu Hause Möglichkeiten
Im ambulanten Bereich bzw. bei der Pflege zu Hause wird grundsätzlich zwischen zwei Pflegeformen unterschieden:
- Pflege zu Hause durch private Pflegepersonen ("häusliche Pflege")
- Pflege zu Hause durch einen mobilen Pflegedienst ("ambulante Pflege")
Darüber hinaus gibt es bei besonderem Pflegebedarf oder als Unterstützung für pflegende Angehörige noch weitere mögliche Pflegeformen:
- 24 Stunden Pflege: Tages- und Nachtpflege durch Einzel- oder Intensivpflegekräfte
- Seniorenbetreuung/Seniorenhilfe: vielseitige stundenweise Unterstützung für pflegebedürftige Senior:innen und deren Angehörige (Haushalt, Einkäufe, Hygiene, Fahrdienste)
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege bzw. Vertretung für pflegende Angehörige durch eine Ersatzpflegekraft oder Privatperson. Dieser Anspruch besteht bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Jahr, mit einer Finanzierung von bis zu 1.612 Euro.
Wer hat Anspruch auf häusliche Pflege?
Ambulante oder stationäre Pflege?
Wer kann die Pflege zu Hause durchführen?
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Pflege zu Hause durch Angehörige
Am häufigsten werden pflege- oder hilfsbedürftige Menschen in Deutschland von Angehörigen, Freunden und Freundinnen versorgt. Aber auch nahestehende Bekannte, Nachbar:innen oder Ehrenamtliche spielen eine wichtige Rolle in der Altenpflege zu Hause.
Tipp: Pflegende Angehörige sollten vor ihrer Pflegetätigkeit eine entsprechende Pflegeschulung durchlaufen. Mithilfe dieser Pflegekurse für Angehörige stellen Pflegebedürftige im Pflegfall sicher, dass eine private Pflege zu Hause auch gut durchgeführt werden kann.
Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege durch Angehörige
Organisieren pflegende Angehörige die Betreuung zu Hause privat, spart das nicht nur Geld. Es bringt auch einige weitere Vorteile mit sich. Allerdings erfordert die Pflege zu Hause viel Hingabe und Zeit. Anforderungen, die sich beispielsweise mit einem Vollzeit-Job nur schwer vereinbaren lassen.
Nachteile können sein, dass pflegende Angehörige für die häusliche Pflegehilfe oft eine Freistellung beim Arbeitgeber beantragen müssen. Ein Einkommensverlust und weniger Freizeit sind die Folge. Zudem bedeutet die Pflegetätigkeit für viele Angehörige eine starke psychische Belastung.
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Pflege zu Hause durch ambulante Pflegedienste
Zur Entlastung der Angehörigen und für Pflegebedürftige, die noch weitgehend selbstständig sind, ist ein mobiler Pflegedienst oft eine gute Wahl. Ambulante Pflegedienste sind Dienstleister im Gesundheitswesen, deren angestellte Pflegefachkräfte sich um das Wohlergehen und die medizinische Versorgung pflegebedürftiger Personen kümmern. Sie übernehmen stundenweise mehrmals pro Woche oder mehrmals täglich pflegende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Ambulante Pflegedienste bieten zudem oft vorübergehend eine Kurzzeitpflege an, wenn pflegende Angehörige im Urlaub oder krank sind.
Pflegedienst für zuhause finden
Der Klinik-Sozialdienst, Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände oder Pflegestützpunkte helfen Ihnen bei der Suche nach einem verlässlichen Anbieter für die stundenweise Betreuung pflegebedürftiger Personen. Meist findet sich auch eine Vielzahl von Beratungsangeboten in Ihrer Nähe, falls Sie Fragen zur Pflege zu Hause haben:
Privat Pflegepflichtversicherte wenden sich bitte an die compass Pflegeberatung. Diese Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite. Kund:innen mit einer Pflegezusatzversicherung der Allianz können sich direkt an die Allianz Pflege Assistance WDS.care wenden. Diese steht Ihnen mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Die Expertinnen und Experten beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind.
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24 Stunden Pflege durch Einzelpflegekräfte
Für Pflegebedürftige, die beispielsweise bettlägerig oder dement sind, reicht eine stundenweise Betreuung oft nicht aus. Sie benötigen eine Pflegekraft, die eine 24-Stunden-Rundum-Betreuung zu Hause leistet. Eine 24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass die häusliche Pflegehilfe rund um die Uhr arbeiten muss. Sie sollte jedoch bei Bedarf sofort zur Stelle sein. In der Regel lebt sie dauerhaft mit der pflegebedürftigen Person unter einem Dach oder zumindest im gleichen Haus.
Der Vorteil einer solchen Tages- und Nachtpflege zu Hause: Die Pflegekraft kennt die Bedürfnisse des oder der Pflegebedürftigen und steht als Ansprechpartner:in stets zur Verfügung. Normalerweise kümmert sich die pflegende Person sowohl um die medizinische Versorgung als auch den Haushalt. Allerdings sind 24 Stunden Einzelpflegekräfte (z.B. für Intensivpflege zu Hause) mit monatlichen Kosten im mittleren vierstelligen Bereich verbunden. Für diese Tage- und Nachtpflege In der "24 Stunden Pflege" gibt es verschiedene Modelle. Sie unterscheiden sich durch die Voraussetzungen und zu erbringenden Leistungen:
- 24 Stunden Pflege durch (oft) ausländische Pflegekräfte: Betreuungskräfte müssen legal angestellt und versichert werden – am besten über die sogenannte Entsendung. Bitte beachten Sie: Ohne gültige Qualifikation dürfen diese Pflegekräfte laut Gesetzgeber keine medizinische Versorgung einer bettlägerigen oder dementen pflegebedürftigen Person erbringen.
Pflege zu Hause Kostenübernahme: Für nicht qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland gibt es von der Pflegekasse keine Kostenerstattung in Form von Sachleistungen. Pflegebedürftige können dann Ihr Pflegegeld sowie den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für die Bezahlung der Pflegeperson verwenden. Anders sieht es bei der Betreuung durch eine zugelassene Pflegekraft aus: Dann erhalten Sie Sachleistungen aus der Pflegeversicherung gemäß des festgestellten Pflegegrads. - 24 Stunden Pflege durch eine Pflegekraft für häusliche Intensivpflege: Hierbei handelt es sich meist um bei Pflegediensten angestellte Intensivpflegekräfte. Sie betreuen die Pflegebedürftigen sowohl medizinisch als auch grundpflegerisch.
Pflege zu Hause Kostenübernahme: Soweit es sich um ärztlich verordnete, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen handelt, erfolgt dafür die (anteilige) Kostenerstattung aus der Krankenversicherung. Zusätzlich wird der Grundpflegeanteil, also der Kostenanteil für körperbezogene Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) über die Pflegepflichtversicherung erstattet.
Wichtig: Palliativpflege zu Hause gilt in der Regel nicht als 24-Stunden-Pflege.
- 24 Stunden Pflege durch (oft) ausländische Pflegekräfte: Betreuungskräfte müssen legal angestellt und versichert werden – am besten über die sogenannte Entsendung. Bitte beachten Sie: Ohne gültige Qualifikation dürfen diese Pflegekräfte laut Gesetzgeber keine medizinische Versorgung einer bettlägerigen oder dementen pflegebedürftigen Person erbringen.
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Wann ist die eigenständige häusliche Pflege von Angehörigen sinnvoll?

Wie viel Unterstützung Pflegebedürftige im Alltag benötigen, hängt ganz von ihrer gesundheitlichen Verfassung sowie ihrer individuellen Lebens- und Wohnungssituation ab. In diesen Fällen macht eine häusliche Pflege Sinn:
Die Pflege zu Hause durch Angehörige (häusliche Pflege) ist sinnvoll, wenn…
- …diese eine gute Beziehung zur pflegebedürftigen Person haben.
- …sie in der Nähe wohnen und sich der Zeitaufwand für die Pflege in Grenzen hält.
- …die pflegende Person bestenfalls schon eine Pflegeschulung durchlaufen hat.
Die Pflege zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst ist sinnvoll, wenn…
- …keine Angehörigen die Pflege zu Hause übernehmen können/möchten.
- …noch keine starke Pflegebedürftigkeit besteht.
- …finanzielle Mittel für den Eigenanteil an der ambulanten Pflege vorhanden sind.
Vergleich der beiden Pflegeformen
Häusliche Pflege durch Angehörige oder ambulante Plfege?
Wischen um mehr anzuzeigen
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Häusliche Pflege durch
pflegende Angehörige |
Pflege zu Hause durch
ambulante Pflegedienste |
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Leistungen der sozialen/gesetzlichen Pflegepflichtversicherung |
Pflegegeld für Pflegebedürftige, um die häusliche Pflege durch Angehörige sicherzustellen. |
Pflegesachleistungen, die direkt mit dem jeweiligen Dienstleister abgerechnet werden |
Ausbildung und Fachkompetenz |
Meist keine oder geringe Vorkenntnisse; Pflegeschulung empfehlenswert |
Beim Dienstleister angestellte Pflegefachkräfte, die auch medizinische Behandlungspflege übernehmen können |
Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson |
Angehörige können die Verhinderungspflege nutzen oder Pflegebedürftige vorübergehend in Kurzzeitpflege geben. |
Fällt eine Pflegeperson aus, übernehmen andere angestellte Fachkräfte des Dienstleisters die nötigen Pflegetätigkeiten. |
Arbeitslosigkeit oder Unfall der Pflegeperson |
Bei Freistellung vom Beruf für eine Pflegezeit (Seniorenpflege oder Betreuung zu Hause) zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosigkeit. Bei häuslicher Pflege während Arbeitslosigkeit erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld I und II. Die Pflege zu Hause von Angehörigen ist zudem gesetzlich unfallversichert. |
Angestellte eines mobilen ambulanten Pflegedienstes sind über ihren jeweiligen Dienstleister entsprechend abgesichert. |
Zuschüsse für die Pflege zu Hause
Neben den Pflegekosten selbst sind für die Pflege zu Hause häufig auch die Anschaffung spezieller Produkte oder Umbaumaßnahmen nötig. Je nach Art ihrer Versicherung (gesetzliche/soziale Pflegepflichtversicherung oder private Pflegepflichtversicherung) erhalten Pflegebedürftige verschiedene zusätzliche Leistungen. Sie werden neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen einmal, monatlich oder jährlich ausgezahlt. Mit diesen Zuschüssen können Sie den Eigenanteil Ihrer Pflegekosten verringern.
- Möglicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich (unabhängig vom Pflegegrad).
- Technische Pflegehilfsmittel: Unterstützung für z.B. Pflegebett und Notrufsystem, aber auch kostenlose Hilfsmittel, wie Patientenlifter oder Elektromobile.
- Einmal-Pflegehilfsmittel: Pauschal 40 Euro pro Monat für Einwegartikel wie Inkontinenzartikel (Betteinlagen) oder Einweghandschuhe.
- Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Maßnahme (maximal 16.000 Euro pro Pflegehaushalt) für notwendige Umbauten. So entlasten der Einbau von Sitzliften im Treppenhaus oder der Umbau von Badewanne zu Dusche pflegende Angehörige und ambulanter Pflegekräfte.
- Entlastungsangebote: kostenfreie Pflegekurse oder Gesprächskreise für pflegende Angehörige.
- Soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen während der Pflegezeit (Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit).
- Kurzzeitpflege: Sie schließt Versorgungslücken bei Notfällen oder in Übergangszeiten. Kurzzeitpflege erfolgt vollstationär, kann max. 56 Tage im Jahr beansprucht werden und ist kombinierbar mit Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag. Der Zuschuss staffelt sich nach Pflegegrad. Der Betrag ist abhängig davon, ob Angehörige oder sonstige Personen die Pflege übernehmen.
- Verhinderungspflege entlastet Angehörige, wenn diese z.B. im Urlaub sind (max. 42 Tage).



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