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Private Kranken­versicherung: Leistungen

Wissens­wertes und Details
Allianz Private Krankenversicherung: Leistungen. Eine Bauleiterin schaut sich vor der Baustelle einen Plan an.
  • Vertraglich verein­barte Leistungen bleiben Ihnen für die gesamte Ver­trags­laufzeit garantiert. Lei­stungs­kürzungen sind in der privaten Kranken­ver­sicherung nicht zu be­fürchten.
  • Be­stimmen Sie selbst, welche Be­handlungen Sie als privat Versicherte:r in welcher Leistungshöhe abdecken möchten. Ergänzen Sie Ihren Tarif mit Zusatz­bausteinen und optimieren Sie so Ihren individuellen Versicherungs­schutz.
  • Generell gilt: Je höher der vereinbarte Leistungs­umfang Ihrer Privat­versicherung, desto höher die monatliche Bei­trags­prämie. Tarife mit Selbst­behalt helfen, die Kosten der PKV gering zu halten.
  • Mit den Mein­Gesundheitsschutz-Tarifen der Allianz können Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel zusammenstellen und profitieren von umfassenden Leistungen wie zum Beispiel dem MeinVorsorgeprogramm!
Um Leistungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie privat krankenversichert sein. Grundsätzlich gilt in Deutsch­land eine allgemeine Kranken­versicherungs­pflicht. Das heißt, wer in der Bundes­republik wohnt, ist verpflichtet, entweder Mit­glied in der gesetzlichen oder in der privaten Kranken­versicherung zu sein.

Eine private Kranken­versicherung (PKV) können Sie ab­schließen, wenn Sie nicht der Versicherungs­pflicht der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung (GKV) unterliegen. Ob Sie tatsächlich eine private Kranken­versicherung ab­schließen können, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.

Im Gegen­satz zur gesetzlichen Kranken­versicherung schließen Sie bei der privaten Krankenversicherung einen Vertrag mit einem privaten Versicherungs­unternehmen ab. Ob und zu welchen Konditionen Sie versichert werden können, ent­scheidet das Versicherungs­unternehmen. In der privaten Krankenversicherung stimmen Sie Ihren Versicherungs­schutz anhand verschiedener Tarife pass­genau auf Ihre Be­dürfnisse ab.

Be­handlungs­kosten erstattet die private Krankenversicherung je nach vertraglich definiertem Leistungs­umfang. Wie hoch Ihre monatlichen Bei­träge aus­fallen, hängt dabei vom ge­wählten Tarif, aber auch von Ihrem Alter und Ge­sundheits­zustand ab. Eine private Kranken­versicherung sichert Ihnen starken Kranken­schutz, individuellen Leistungs­umfang und optimale Be­handlung und Versorgung im Krankheits­fall. Das Leistungsniveau liegt dabei meistens über dem der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine private Krankenversicherung lohnt sich vor allem in jungen Jahren bei gutem Gesundheitszustand. So profitieren Sie von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Angestellte bekommen zur PKV, wie in der GKV, vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss von maximal 50 Prozent. Arbeitnehmerinnen, Ärzte, Beamtinnen, Selbstständige und Studenten können wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten.

An­gestellte müssen ein regel­mäßiges Ein­kommen über der Jahresarbeits­entgelt­grenze (77.400 Euro im Jahr 2026) vor­weisen, um sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Niedergelassene Ärztinnen, Beamte und Selbstständige können sich einkommensunabhängig privat versichern.

  • Gesamtbeitrag als 40-jährige Person ohne Kinder mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat
  • Davon Arbeitgeber­zuschuss bei Angestellten: 613,22 Euro / Monat
  • Ihr Eigen­anteil als Angestellter oder Angestellte:  648,09 Euro / Monat

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: 

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss setzt sich zusammen aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung Der Eigenanteil berechnet sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.
Garantiert sind 10 Prozent Rückerstattung bei Leistungsfreiheit und bis zu 30 Prozent zusätzlicher Bonus. Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus, sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt.
Dieses Leistungsspektrum sollten Sie von einer privaten Krankenversicherung erwarten können. Detaillierte Leistungen richten sich nach dem individuell gewählten Tarif.

Je nach Versicherungs­unternehmen und Tarif unter­scheidet sich das individuelle Leistungs­angebot der privaten Krankenversicherung. Gesetzlich vor­geschrieben, um­fasst die private Kranken­versicherung jedoch mindestens die Leistungen des Basis­tarifs der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung. Be­stimmte Mehr­werte, wie zum Bei­spiel einen zeitlich an­pass­baren Versicherungs­schutz im weltweiten Aus­land oder hohe Kosten­erstattung, sollte eine gute private Krankenversicherung auf alle Fälle leisten.

Für voll­umfänglichen Schutz und starke medizinische Ver­sorgung wählen Sie jenen Tarif, der Ihren Be­dürfnissen und Vor­stellungen am besten ent­spricht. Der ver­traglich vereinbarte Leistungs­umfang ist Ihnen für die vereinbarte Vertrags­laufzeit garantiert: Leistungs­kürzungen haben Sie nicht zu be­fürchten.

Versicherungsschutz im Ausland

Ihre private Krankenversicherung sollte Be­han­dlungs­kosten auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Aus­land voll über­nehmen und welt­weiten Rück­trans­port im Krank­heits­fall be­in­halten. Dabei gilt zeit­lich un­be­grenz­ter Schutz in Europa. Im Nicht-EU-Aus­land sollten Ver­si­che­rungs­zeit­räume zwischen meh­re­ren Monaten bis zu einem Jahr ver­trag­lich abgesichert sein.

Direkter Zugang zum Facharzt oder zur Fachärztin

Stan­dard­mäßig oder optional er­mög­lichen gute PKV-Tarife Ihnen als Privat­patient:in einen direkten Zu­gang zu Fach­ärzten und Fachärztinnen, ohne Um­weg über die hausärztliche Praxis. Eine Er­stattung der Kosten sollte das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men dabei auch ohne Haus­arzt­über­wei­sung zu 100 Prozent über­nehmen.

Kostenerstattung & volle Arztleistung

Behandlungs­kosten sollte Ihnen die PKV nach einem möglichst hohen Prozent­satz (idealerweise 100 Prozent) er­statten. Je nach Tarif erfolgt die Kosten­übernahme ent­weder bis zum Höchst­satz (3,5-facher Satz) der Gebühren­ordnung für Ärzte und Ärztinnen oder in un­begrenzter Höhe. Tipp: Achten Sie auch auf die Alterungs­rück­stellungen.

Chefarztbehandlung & Einzelbett?

Die private Kranken­versicherung sollte bei Krankenhaus­aufent­halt die Wahl des be­handelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin sowie der Art der Unter­bringung bei stationärer Be­handlung er­möglichen. Zu den so­genan­nten Wahl­leistungen für Privat­patienten und Privatpatientinnen ge­hört auch freie Kranken­haus­wahl.

Leistungen von Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen

An­erkannte alternative Be­handlungen wie beispiels­weise Akupunktur sind in den meisten privaten Krankenversicherungen ent­halten. Eine mög­lichst hohe Kosten­erstattung für Heil­praktiker­:innen (am besten Höchst­sätze nach dem Gebühren­verzeichnis für Heil­praktiker und Heilpraktikerinnen) ist ideal, wenn Sie Alternativ­medizin in An­spruch nehmen möchten.

Sehhilfen und Zahnersatz

Achten Sie bei Ab­schluss der PKV auf den Er­stat­tungs­beitrag für Brillen und Kontakt­linsen inner­halb von 24 Mo­na­ten. Auch beim Zahn­ersatz ist ein hoher Schutz mit bis zu 3,5-fachem Satz der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und Zahnärztinnen emp­fehlens­wert. Bei Zahn­implantaten und Co. sind mindestens 75 Prozent Kosten­er­stattung an­zustreben.

Optionen zur Selbstbeteiligung

Tarife mit Selbst­behalt senken Ihre mo­nat­lichen Beitrags­prämien. Je höher Ihre Selbst­beteiligung, desto geringer der monatliche Bei­trag. Be­währte Selbst­behalte in der privaten Kranken­ver­sicherung be­wegen sich zwischen 10 und 30 Prozent.

Beitragsrückerstattung

Haben Sie keine oder nur wenige Leis­tun­gen inner­halb eines Ver­si­che­rungs­jahrs in An­spruch ge­nommen, können Sie Beiträge zurück­erstattet be­kom­men. Finanzstarke private Kranken­ver­si­che­run­gen bieten Ihnen diese Option an.

Private Krankenversicherung für Ärzte

Private Krankenversicherung für Beamte

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  • Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur PKV!
Privat­ Versicherten sind mindestens die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sicher. Die allermeisten Tarife der privaten Kranken­versicherung über­steigen Leistungen und Regel­versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Gegen­satz zur gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es in der privaten Kranken­ver­sicherung keinen vorgeschriebenen Leistungs­katalog. Das heißt: Ihr Ver­si­che­rungs­schutz ist für Sie frei wähl­bar. Sobald Ihr Ver­sicherungs­vertrag zu­stande ge­kommen ist, ist der von Ihnen gewählte Ver­si­che­rungs­schutz dann lebenslang garantiert.

Je nach Versicherungs­unternehmen bietet Ihnen eine private Kranken­versicherung verschiedenste Tarife mit jeweils individuellem Leistungs­umfang. Ganz nach Ihrem persönlichen Be­dürfnis und Gesundheits­zustand wählen Sie so den maß­geschneiderten Schutz, den Sie be­nötigen. Ob Sie sich prinzipiell für PKV oder GKV entscheiden, hängt von Ihrer beruflichen Situation, Lebens­umständen, Ihrem Schutz­bedürfnis sowie gesund­heitlichen Aspekten (z.B. Vor­erkrankungen) ab. Weitere Vorteile der privaten Kranken­versicherung finden Sie im Rat­geber.

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Bedingungen
Merkmale der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV)
Merkmale der Allianz Privaten
Krankenversicherung (PKV)
Leistungen
  • Eingeschränkter Versicherungsschutz in
    vielen Bereichen (z.B. Zahn, Heilpraktiker:in)
  • Top Versicherungsschutz
Leistungsniveau
  • Leistungen sind gesetzlich vorgegeben und
    können durch Gesetzesänderungen weiter eingeschränkt werden
  • Leistungen sind individuell wählbar (Tarifwahl)
    und lebenslang garantiert
Beitrag
  • abhängig von den beitragspflichtigen Einkünften
  • Kann bei hohem Einkommen sehr teuer werden
  • Einkommensunabhängig
  • Kalkulation nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang
Abrechnung
  • Die GKV erstattet kosten direkt an den Arzt oder die Ärztin bzw. das Krankenhaus
  • Rechnungen werden grundsätzlich bei der
    Krankenversicherung eingereicht
Beiträge im Alter
  • Einkommensabhängig
  • Keine Beitragsentlastungen
  • Einkommensunabhängig
  • Optionale Beitragsentlastungen
Versicherungsschutz
im Ausland
  • Länderabhängig
  • Keine Erstattung von Rücktransportkosten
  • Europaweit unbegrenzt, im außereuropäischen Ausland
    je nach Tarif sechs bzw. zwölf Monate
  • Je nach Tarif Erstattung der Kosten für Rücktransport
    bzw. Überführung aus dem Ausland
Auf alle Fälle! Je nach Ihren individuellen An­forderungen an den Versicherungs­schutz sichern Ihnen optionale Leistungs­bausteine in der privaten Krankenversicherung zusätzlichen Kranken­schutz.

Die meisten Versicherungs­unternehmen bieten nach Wunsch wählbare Leistungen als Zusatz zur privaten Kranken­versicherung an. Entstehende Versicherungs­lücken schließen Sie durch Zusatz­bausteine pass­genau und auf Ihre Situation abgestimmt.

Dazu gehören etwa zahn­technische Leistungen, Einbett- oder Zweibett­unterbringung im Kranken­haus oder Kranken­haus­tagegeld-Optionen. Abhängig von Ihrem gewählten PKV-Tarif und Ihrem Gesundheits­zustand berät Sie Ihr Kranken­versicherer, welche Zusatz­leistungen möglich und sinnvoll für Sie sind.

Die Kosten für Leistungen aus dem MeinVorsorge­programm werden ohne Auswirkung auf Ihre Beitrags­rückerstattung und ohne Abzug Ihrer Selbst­beteiligung erstattet. Das heißt Sie können alle Vorsorgeuntersuchungen aus dem MeinVorsorgeprogramm in Anspruch nehmen, ohne dass sich das negativ auf Ihre Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung auswirkt.
Die Kostenübernahme der Vorsorge­unter­suchung­en ist ohne jeg­liche Selbst­beteili­gung und hat keinen Ein­fluss auf Ihre Beitrags­rück­erstattung. Sie ist auf ent­sprechende Höchst­bei­träge begrenzt, die in der Regel voll­kommend aus­reichend sind. Die folgenden Leistungen über­nehmen wir ab dem 21. Geburts­tag pro Kalender­jahr.
Krebsvorsorge
  • Darm - Darmspiegelung (alle 5 Jahre)
  • Darm - Immunologischer Stuhltest
  • Harnblase
  • Haut
  • Allgemeine Krebsvorsorge für Frauen
  • Mammographie
  • Allgemeine Krebsvorsorge für Männer
Check-Up
  • Herz-Kreislauf-Gefäß
  • Lunge
  • Niere
Screenings
  • Glaukom
  • Hepatitis B- / C-Virusinfektionen
  • Osteoporose
  • Bauchschlagader für Männer (alle 5 Jahre)
  • Chlamydien (ab dem 16. Geburtstag)

 

 

 

 

Impfungen
Zahnprophylaxe
Gesundheitskurse

Erstattet werden Kosten beispiels­weise zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungs­programme.

Kann ich bei Arbeits­losigkeit Leistungen der PKV beanspruchen?

Ob Sie als arbeits­lose Person Leistungen der PKV beanspruchen können, hängt davon ab, ob Sie in der PKV verbleiben können. Das wiederum ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Lesen Sie alles darüber, wie sich bei Arbeits­losigkeit Ihr Versicherungs­status und damit auch Ihr Leistungs­anspruch verändern kann im Rat­geber PKV und Arbeits­losigkeit.

Gibt es eine Mit­versicherung in der privaten Kranken­versicherung oder einen Anspruch darauf?

Nein. Eine beitrags­freie oder auch beitrags­pflichtige Mit­versicherung von Angehörigen (Familien­versicherung) gibt es in der privaten Kranken­versicherung nicht. Das heißt: Der Begriff "Mit­versicherte" trifft im Gegen­satz zur gesetzlichen Kranken­versicherung in der PKV nicht zu. Jede Person, die sich privat versichern möchte, schließt einen eigenen Vertrag ab. Diese Regelung gilt auch für Ehe­partner bzw. Ehepartnerinnen, Kinder oder Jugendliche. Leistungen der PKV gelten jeweils individuell für den einzelnen Versicherungs­nehmer oder die einzelne Versicherungsnehmerin.

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Ehepartner

Welche Leistungen sind erstattungsfähig?

Als Privat­patient:in haben Sie grund­sätzlich An­spruch auf die Kosten­erstattung für alle medizinisch not­wendigen Be­handlungen. Darunter fallen in der Regel Besuche bei Allgemein­ärzten, Fach­ärztinnen, Zahn­ärzten, Physio­therapeutinnen (Physio­therapie) sowie Operationen und Ent­bindungen. Was wird Ihnen noch er­stattet? Lesen Sie mehr zur Er­stattungs­fähigkeit von Leistungen im Rat­geber Kosten­übernahme.

Wechseln Sie Ihre private Kranken­versicherung oder steigen Sie neu in die private Krankenversicherung ein, profitieren Sie zum Teil von attraktiven Wechsel­vorteilen. Das volle Leistungs­spektrum erhalten Sie in der Regel erst nach Warte­zeiten.

Achten Sie bei einem Wechsel der privaten Kranken­versicherung (zu einem anderen PKV-Versicherer) auf Kündigungs­fristen, um naht­losen Versicherungs­schutz zu gewähr­leisten. Warten Sie zuerst die Annahme­bestätigung der neuen PKV ab, bevor Sie Ihre vorherige private Kranken­versicherung kündigen. Einige An­bieter werben mit Wechsel­vorteilen.

Beachten Sie, dass ein Wechsel von PKV zu PKV in den meisten Fällen eine erneute Gesundheits­prüfung erforderlich macht. Auch bereits ge­sammelte Alterungs­rück­stellungen nehmen Sie nur teil­weise oder gar nicht mit. Um an­gepasste Leistungen oder einen günstigeren Monats­beitrag zu erhalten, lohnt sich oftmals ein Tarif­wechsel innerhalb Ihrer bestehenden privaten Kranken­versicherung.

Bei den meisten privaten Kranken­versicherungen gilt eine Warte­zeit, bevor Sie alle Leistungen im vollen Umfang erhalten. Bei Neu­abschluss der PKV sind das mindestens drei Monate. Besondere Leistungen (beispiels­weise Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie oder Psycho­therapie) setzen sogar eine Warte­zeit von acht Monaten voraus.

Um lücken­losen Versicherungs­schutz zu gewähr­leisten, gilt beim Wechsel der PKV die Regelung: Ununter­brochen ab­solvierte Versicherungs­zeit wird auf die Warte­zeit an­gerechnet. Dennoch sind beim Wechsel von PKV zu PKV Warte­zeiten möglich, wenn der neue Tarif höherwertige Leistungen vorsieht. Für diese Mehr­leistungen rechnet Ihnen Ihr neues Versicherungs­unternehmen in der Regel keine Warte­zeit an.

Übrigens: Wechseln Sie naht­los von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die PKV, können Sie sich von der Warte­zeit befreien lassen. Gleiches gilt für Beamte und Beamtinnen, die zuvor über die Heil­fürsorge versichert waren.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur PKV!
Starke Leistungen mit der Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung
Was möchten Sie gerne wissen?

Zahlt die private Krankenversicherung Krankengeld?

Nein. Kranken­geld zahlt nur die gesetzliche Kranken­versicherung an ihre Mit­glieder. Sind Sie in der GKV versichert, erhalten Sie bei Arbeits­unfähigkeit auf­grund einer Erkrankung ent­sprechendes Kranken­geld. Die private Kranken­versicherung zahlt das so­genannte Kranken­tagegeld.

Um als privat ­versicherte Person Kranken­tagegeld zu er­halten, reichen Sie ein Attest Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin bei Ihrem Versicherungs­unternehmen ein. Fehlendes Ein­kommen auf­grund von Krank­heit gleicht Ihre PKV dann nach einem verein­barten Beitrag aus.

Gut zu wissen: Das Krankentagegeld ist nicht pauschal in der PKV mitversichert. In den meisten Fällen müssen Sie diese Absicherung als Zusatzbaustein wählen.

Welche Pflichtleistungen deckt die private Krankenversicherung ab?

Generell gilt: Tarife der privaten Kranken­versicherung beinhalten mindestens alle Pflicht­leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung – und gehen beim Leistungs­umfang meist darüber hinaus.

Einzige Aus­nahme stellt der Basis­tarif in der PKV dar. Diese niedrigste Ver­sicherungs­stufe in der privaten Kranken­ver­sicherung umfasst aus­schließlich Pflicht­leistungen, gleich­wertig dem Leistungs­katalog der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung. Ändert sich der Leistungs­katalog der GKV, spiegelt sich das in den Leistungen des Basis­tarifs der PKV wider.

Was ist der Selbstbehalt bei der PKV?

Unter dem so­genannten Selbst­behalt versteht man die Selbst­beteiligung innerhalb der privaten Kranken­versicherung. Das heißt: Einen fest­gelegten Betrag Ihrer jährlichen Krankheits­kosten zahlen Sie selbst. Durch einen höheren Selbst­behalt reduzieren Sie die monat­lichen Tarif­bei­träge in der PKV.

Ob und in welchem Umfang sich eine Selbst­beteiligung für Sie lohnt, hängt auch von Ihrem Ge­sundheits­zustand ab. Je nach Ver­sicherungs­unternehmen existieren unter­schiedliche Selbstbehalt-Tarifmodelle.

Wie finde ich heraus, welche Leistung die PKV beansprucht?

Ob Ihre PKV beispiels­weise auch Leistungen von nicht an­erkannten Therapeutinnen, Therapeuten oder sonstige Be­handlungen und Arznei­mittel über­nimmt, finden Sie an­hand Ihrer persönlichen Ver­trags­unterlagen heraus.

Grund­sätzlich sind alle Leistungs­übernahmen ab­hängig von Ihrem ver­traglich verein­barten Versicherungs­schutz. Bei Un­klarheiten hilft Ihnen ein Blick in die Ver­sicherungs­police oder die Nach­frage bei Ihrem Be­rater oder Ihrer Beraterin.

Lohnt sich eine private Krankenversicherung auch für Kinder und Neugeborene?

Aufgrund des guten Preis-Leistungs-Ver­hältnisses kann sich eine private Kranken­ver­sicherung für Kinder und Jugend­liche lohnen: Die monatlichen Bei­trags­zahlungen für Kinder und Jugendliche be­tragen je nach Ver­sicherungs­unter­nehmen zwischen 231 und 321 Euro und sind damit wesentlich günstiger als Erwachsenen­tarife.

Zudem bietet die PKV um­fassendere Leistungen für Ihren Nach­wuchs als die Ver­sorgung in der ge­setzlichen Kranken­versicherung. Sofern Sie oder ein Eltern­teil selbst privat­ versichert sind, können Sie Ihr Kind meist problem­los beim gleichen Versicherungs­unternehmen nach­versichern. Für Neu­geborene greift inner­halb von zwei Monaten nach Geburt die so­genannte Kinder­nach­versicherung.

-> Zur PKV für Kinder & Familien

 

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