Allianz Private Krankenversicherung für Ärzte: Arzt mit Akte in der Hand lacht mit Patientin
Allianz Wechsel­vorteil nutzen und BONUS sichern!

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Privaten Kranken­versicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rück­erstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungs­freie Vorversicherungs­zeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Kranken­versicherung) auf Ihre Staffel der Beitrags­rück­erstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechsel­vorteil gilt jetzt auch für Wechsler von einer gesetzlichen Kranken­kasse.
  • Als Neukunde der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den Tarifen Ärzte Plus 100 und Ärzte Best 100 auf bis zu 30 % Beitrags­rück­erstattung ab dem ersten Jahr.

Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile

Private Kranken­versicherung für Ärzte, Ärztinnen und Medizin­studierende

  • Als Arzt oder Ärztin geben Sie täglich viel für die Gesundheit anderer. Sie wissen, wie wertvoll eine erstklassige Absicherung als Privat­patient sein kann. Berechnen Sie sich die speziellen Mediziner­tarife der Allianz mit exklusiven Services.
  • Starke Gesundheits­leistungen: 100 Prozent Erstattung bei ambulanter Behandlung, im Kranken­haus, Be­handlung in Privat­kliniken und Zahn­behandlung.
  • Bis zu 30 Prozent Beitrags­rück­erstattung (BRE) mit dem Allianz BONUS-Programm: Neukunden und -kundinnen profitieren vom Wechselvorteil beim Wechsel der Kranken­versicherung hin zur Allianz.
  • Als einer der größten Ärzte­versicherer Deutschlands bieten wir attraktive Sonder­konditionen und Vorteile, zum Beispiel keine Wartezeiten.
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Was bieten Ihnen die Ärzte­tarife?
Welche Leistungen Ihnen als Ärztin oder Medizinstudent auch wichtig sind, bei der Allianz sind Sie richtig. Die private Kranken­versicherung (PKV) bietet einen leistungs­starken Komfort­schutz oder einen Premium­schutz mit Höchst­leistungen. Für Medizin­studierende und Mediziner:innen in der Facharztausbildung gibt es beide Varianten als günstige Ausbildungs­tarife. Hier ein Auszug der wichtigsten Leistungen & Services, die Sie mit individuellen Zusatz­bausteinen wie einem Kranken­tagegeld erweitern können.
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Private Kranken­versicherung für Ärzte und Ärztinnen im Vergleich
Sie fragen sich, was eine private Kranken­versicherung für Sie als Arzt oder Ärztin kostet? Hier ein schneller Überblick mit einem interessanten Vergleich PKV versus gesetzlicher Krankenversicherung (GKV).
Sie profitieren durch die Gruppen­verträge mit Ärzte­kammern und dem Marburger Bund von zahlreichen Ver­günstigungen. Zum Beispiel wird Ihnen die sonst übliche Warte­zeit erlassen und Ihre Familien­mitglieder können zu Ärzte­konditionen mit­versichert werden. Als Familienmitglieder zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Die Ärztetarife sind vor allem auch für Medizin­studierende günstiger als gedacht! Wann Sie sich als Medizin­student oder als Ärztin privat kranken­versichern können, lesen Sie hier.
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Grund­sätzlich können Versicherte bis zum vollendeten 65. Lebens­jahr auf­genommen werden. Ausbildungs­tarife sind bis zum vollendeten 39. Lebens­jahr ab­schließbar.
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Individuell gestalten
Diese Zusatzbausteine sollten Sie sich ansehen: Ergänzend zu den leistungs­starken Ärzte­tarifen bieten wir Ihnen optional aus­wählbare Zusatz­leistungen. Mit diesen Zusatz­bausteinen als Tarifkombination erhalten Sie die optimale private Kranken­versicherung für Ihren individuellen Bedarf.

Krankentagegeld

Mit dem Kranken­tagegeld sichern Sie bei längerer Krankheit Ihr Ein­kommen als Arbeit­nehmer:in nach Ende der Lohn­fort­zahlung ab. Für Selbst­ständige ist das Krankentagegeld besonders wichtig, es bietet finanziellen Schutz vor Einnahme­verlusten bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Garantierte Beitragsentlastung

Die Tarif­ergänzung Vorsorge­komponente V ermöglicht eine garantierte Senkung der Beiträge im Alter. So kann der monatliche Beitrag ab dem 65. Geburtstag um bis zu 80 Prozent reduziert werden.

Pflegezusatzversicherung

Mit einer Pflege­zusatz­versicherung der Allianz können Sie im Pflegefall Ihre Versorgungs­lücken schließen. Ob für Sie die private Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll ist, können Sie mit unserem Rat­geber herausfinden.

Krankenhaustagegeld

Mit dem Krankenhaustagegeld erhalten Sie Taschen­geld bei einem stationären Krankenhaus­aufenthalt. Dieses extra Budget steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können es beispielsweise für entstehende Kosten zur Betreuung Ihrer Kinder oder Ihres Haustiers verwenden.

Kurtagegeld

Die Leistungen für Kuren und Reha-Maßnahmen sind im Tarif ÄrzteBest begrenzt auf 1.000 Euro alle 24 Monate. Der Tarif ÄrztePlus leistet nicht für Kur- oder Reha Maßnahmen. Daher empfiehlt sich der Zusatzbaustein "Kurtagegeld", den Sie optional zu den Tarifen ÄrztePlus und ÄrzteBest mitversichern können.

Beide Tarife leisten jedoch im vertraglichen Umfang für Anschlussheilbehandlungen im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation.

Speziell für Medizinstudierende & junge Ärzte und Ärztinnen: Reisekrankenversicherung & Optionstarif

Reisekrankenversicherung:

Ob im Urlaub, während des Auslandsemesters oder bei berufs­bedingten Aufent­halten im Aus­land: Eine ergänzende private Reise­kranken­versicherung für die medizinische Absicherung ist für Sie als Medizin­studentin oder Assistenz­arzt un­verzichtbar. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
 

  • 100 Prozent Versicherungsschutz bei akut auftretenden Krankheiten und Krankenrücktransport.
  • Weltweite Absicherung bei einem Auslands­aufenthalt – bis zu 8 Wochen im Urlaub und bis zu 12 Monate bei Studium und Fortbildung.
  • Option auf spätere Aufnahme in die Ärzte-Gruppenversicherung.
  • Hier kommen Sie zum Beratungs­gespräch mit der Ansprechpartner:in vor Ort:
Die Option für junge Leute & Studierende
Günstiger Einstieg in die private Kranken­versicherung

Diese Höherversicherung ist automatisch in den Tarifen ÄrztePlus integriert. Sie können damit Ihren Allianz Private Krankenversicherung Ärztetarif an Ihre aktuelle Lebenssituation anpassen. Das könnte zum Beispiel kurz vor Ihrer Approbation zum Arzt oder zur Ärztin sein oder wenn Sie eine eigene Praxis eröffnen möchten.

Mit der integrierten Höher­versicherungsoption können Sie vom Tarif Ärzte Plus 100 zu Ärzte Best 100 zu Beginn des 6. und 8. Versicherungs­jahres wechseln.

Ihre Vorteile: Sie wechseln ohne erneute Gesundheits­prüfung und ohne Wartezeiten in den Ärzte Best 100!

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Im Überblick
Es gibt einige Unterschiede zwischen der GKV und der PKV, die Sie als Arzt oder Ärztin kennen sollten. Sie finden eine Gegenüberstellung und gute Gründe, warum sich eine private Kranken­versicherung für Medizin­studierende und junge Ärzte bzw. Ärztinnen lohnt.

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Unterschiede
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Beiträge Abhängig vom Alter, Gesundheits­zustand bei Vertrags­abschluss und dem vereinbarten Leistungs­umfang.
Un­abhängig vom Ein­kommen.
Je früher man wechselt, desto geringer ist in der Regel der Monats­beitrag.
Grund­sätzlich abhängig von der Höhe der beitrags­pflichtigen Ein­künfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Leistungen Die Allianz garantiert das Leistungs­niveau (je nach Tarif) lebenslang, es ist vertraglich festgelegt. Zugriff auf wirksamere, innovative Medikamente, die gesetzlich Versicherten oft für die Therapie nicht bewilligt werden. Die GKV kann Leistungen aus dem Leistungskatalog einschränken, die bei Abschluss der Versicherung noch fester Bestandteil waren.
Facharztbesuche Privat­patient:innen haben direkten Zugang zu einem Fach­arzt oder einer Fachärztin. Gesetzlich versicherte Patient:innen müssen sich zuerst eine Überweisung vom Haus­arzt besorgen, bevor sie zur Fach­ärztin gehen können. 
Privatärztliche Praxen Als Privat­patient:in können Sie rein privat­ärztliche Praxen nutzen. Der Zugang zu einer rein privatärztlichen Praxis ist für GKV-Versicherte nicht möglich.
Kranken­haus Wählen Sie Personen mit Expertise oder Spezialist:innen Ihres Vertrauens. Komfortable Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (je nach Tarif). Für GKV-Versicherte gilt die Grundversorgung: Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder Ärztin.
Beitragsrückerstattungen Sie bekommen bis zu 30 % der Kranken­versicherungs­beiträge zurück­, wenn Sie für ein ab­gelaufenes Jahr keine Rechnungen einreichen. Die Beitragsrückerstattung beträgt bei Kindern und Jugendlichen 35%, bereits ab dem ersten Jahr! Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten inzwischen auch Beitragsrückerstattungen an.
  • Wechseln Sie zur Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung (APKV) und steigen Sie mit attraktiven Beitrags­rück­erstattungen der PKV ein – ab dem ersten Jahr, in dem Sie privat kranken­versichert sind! Die APKV rechnet Ihnen beim Wechsel Ihre leistungs­freie Vor­versicherungs­zeit auf Ihre Staffel der Beitrags­rück­erstattung (BRE-Staffel) an. Das erhöht Ihren BONUS in den ent­sprechenden Tarifen auf bis zu 50 % Beitrags­rück­erstattung. Dieser Wechsel­vorteil gilt, wenn Sie von einer gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) oder privaten Kranken­versicherung (PKV) zur Allianz wechseln. Das Bestätigungs­formular für die Leistungs­freiheit bei der GKV und bei der PKV können Sie direkt online herunterladen.

Zum Ratgeber Beitragsrückerstattung

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Klarheit im Notfall
Sehen Sie hier einen kurzen Überblick über die Leistungen der Ärztetarife. Wie hoch die Leistungen im Detail sind, ist vom Tarif abhängig.
  • 100 % beim Arzt oder der Ärztin und im Kranken­haus.
  • 100 % beim Zahn­arzt oder der Zahnärztin, bis 85 % für Zahn­ersatz, Implantate und Kiefer­orthopädie.
  • welt­weiten Schutz im Aus­land bis zu 12 Monate.
  • Vorsorge­untersuchungen ohne Auswirkung auf die Beitrags­rückerstattung, wenn Sie sonst keine Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Leistungen bis zu den jeweiligen Höchst­sätzen für Ärzte und Zahn­ärztinnen. Bei wahl­ärztlicher Be­handlung im Kranken­haus auch bis zum 5,0-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Ärzte und Ärztinnen. Der Tarif Ärzte Best 100 hat keine Be­schränkungen auf die Höchst­sätze.
  • Ärztetarife, wenn Sie als Arzt oder als Ärztin einen An­spruch auf Beihilfe haben. Hierfür stehen unsere Beihilfe­tarife zur Verfügung.
  • keine Ausgaben von Arznei- und Verbands­mitteln bis 800 Euro.
  • Leistungen für Beleg­ärzte und -ärztinnen beim Ärzte Plus 100 über die Höchst­sätzen der GOÄ.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wann kann man als Arzt & Ärztin oder Medizinstudent:in in die PKV wechseln?

  • Für Medizinstudierende ist bis zu Beginn des Studiums bis 24 Jahre in der Regel eine kostenlose Mit­versicherung über die Familien­versicherung in der GKV möglich. Ab dem 25. Geburtstag endet die Familien­versicherung. Dann gilt auch für Studierende die Versicherungs­pflicht. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie sich in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Eine private Kranken­versicherung für Studierende ist meist eine gute Wahl. Denn die Allianz Ärztetarife für Medizin­studierende bieten äußerst attraktive Konditionen und deutlich bessere Leistungen als die Absicherung in der GKV.
    Interessant für Sie könnte auch eine Anwartschafts­versicherung sein. Damit können Sie sich Ihren Gesundheits­zustand und das Eintritts­alter für die spätere Rück­kehr in die PKV sichern.

    Oder der Optionstarif OptionFlexiMed: Die günstige Option für einen Wechsel in die PKV für Studierende und Berufseinsteiger:innen. Auch hier sichern Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand und Vorteile im BONUS-Programm.
  • Als an­gestellter Arzt bzw. Ärztin ist ein Wechsel von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die private Kranken­versicherung möglich, wenn Sie die Versicherungs­pflicht­grenze, auch Jahres­arbeits­entgelt­grenze genannt, über­schreiten. Diese Einkommens­grenze liegt 2024 bei 69.300 Euro Jahres­gehalt. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Ratgeber.
  • Als freiwilliges Mitglied der GKV (selbstständig tätig oder Einkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze) können Sie die GKV zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
  • Wenn Sie bereits privat Krankenversichert sind, können Sie Ihre aktuelle private Krankenversicherung nach Ablauf der Mindestlaufzeit zum 31.12. oder zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten beim Versicherer kündigen.
  • Zusätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12., falls Ihre aktuelle private Krankenversicherung die Beiträge zum Jahreswechsel erhöht.
  • Als nieder­gelassene Ärztin bzw. Arzt mit einer eigenen Praxis sind Sie nicht versicherungs­pflichtig. Das heißt, Sie können in die private Kranken­versicherung wechseln – un­abhängig von Ihrem Ein­kommen. Ärzte oder Ärztinnen ohne Versicherung gibt es in Deutschland in der Regel nicht.

Warum lohnt sich für Sie als Arzt oder Ärztin ein Ärztetarif der Allianz besonders?

Als einer der größten Ärzte­versicherer Deutschlands bieten wir Ihnen als Arzt oder Ärztin in unseren beiden Tarifen Ärzte Plus 100 und Ärzte Best 100 hervorragende Leistungen im ambulanten Bereich und im Krankenhaus, beim Zahnarzt oder der Zahnärztin und im Ausland. Außerdem gibt es viele exklusive Services.
Erstattungen werden bis über die Höchst­sätze hinaus bezahlt. Es gibt Kosten­erstattungen für anerkannte, alternative Behandlungs­methoden oder die Behandlung in Privat­kliniken. Das sind nur einige der besonderen Merkmale in den Ärzte­tarifen der Allianz.

Ihr besonderes Plus:

  • Wir versichern Sie günstig durch unsere Gruppen­tarife mit nahezu allen ärztlichen Versorgungswerken wie Ärzte­kammern, dem Marburger Bund und dem Verband der Heilberufe für Humanmediziner. Davon profitiert auch Ihre gesamte Familie, denn Sie können Ihre Familien­angehörigen zu den günstigen Ärzte­konditionen mit­versichern.
  • Zudem bieten wir Ihnen sehr gute Konditionen, wenn Sie noch im Studium oder Jung­mediziner:in sind.
  • Wenn Sie keine Arzt­rechnungen einreichen, dann erstatten wir Ihnen über das Allianz BONUS-Programm bis zu 30 Prozent Ihrer Beiträge zurück. Los geht's mit 15 Prozent Rück­erstattung im ersten Jahr bis zu 30 Prozent ab dem vierten Jahr.

Wozu bildet die private Krankenversicherung Altersrückstellungen?

Im Alter dient diese Rück­stellung dazu, steigende Ausgaben für die medizinische Versorgung zu finanzieren, ohne dass Ihre Beiträge entsprechend steigen. Kranken­versicherungs­beiträge sind so berechnet, dass jüngere Versicherte zu Beginn einen höheren Beitrag zahlen, als sie rein rechnerisch zu diesem Zeit­punkt für medizinische Leistungen benötigen. Durch dieses "Mehr" an Beiträgen sammelt sich Kapital an, das in die Alters­rückstellungen fließt und dort verzinslich angelegt wird.

Welche Besonderheiten gibt es für den Amtsarzt, die Amtsärztin?

Amtsärzte und -ärztinnen sind nicht per se verbeamtet und damit beihilfeberechtigt. Sie können aber unter Umständen verbeamtet werden und haben dann einen Beihilfe­anspruch. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite private Krankenversicherung für Beamte.

Kann man als Arzt oder als Ärztin auch Beihilfetarife in der PKV abschließen?

Ja, wenn Sie als Arzt oder als Ärztin einen An­spruch auf Beihilfe haben. Dann bietet die Allianz spezielle Beihilfe­tarife für Sie an.
Unser Tipp
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