- Geld zurück? Klingt nach einer guten Sache und ist in der privaten Krankenversicherung in Form einer Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit möglich.
- Anspruch auf eine Rückerstattung haben grundsätzlich privat krankenversicherte Angestellte, Selbstständige und Freiberufler:innen im Tarif MeinGesundheitsschutz. Aber auch in den speziellen PKV-Tarifen für Ärzte und Ärztinnen sowie für Beamte und Beamtinnen kann es eine Beitragsrückerstattung geben.
- PKV-Versicherte und die mitversicherten Kinder, die keine Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen im Folgejahr einen Teil Ihrer Beiträge zurückgezahlt. Damit kann der jährlich gezahlte Versicherungsbeitrag zur PKV deutlich reduziert werden.
- Testen Sie unseren Allianz BonusCheck und prüfen Sie über unser Kundenportal Meine Allianz, was finanziell sinnvoller ist: Arztrechnungen bei der Allianz einzureichen oder die Beitragsrückerstattung zu erhalten.
Private Krankenversicherung: Beitragsrückerstattung (BRE)

Beitragsrückerstattung kurz erklärt

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchstbeitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro.
Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 73.800 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!

Wie berechnet sich die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung?
Beitragsrückerstattung für Angestellte, Selbstständige und Freiberufliche
Für Erwachsene ab 21 Jahren gilt neben einer tariflich garantierten Beitragsrückerstattung von 10 Prozent in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen eine Staffel-Regelung für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Je länger die versicherte Person die Voraussetzungen für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfüllt, umso höher kann ihre Beitragsrückerstattung insgesamt ausfallen.
Sind Sie als angestellte:r Arbeitnehmer:in in der privaten Krankenversicherung versichert, profitieren Sie besonders von der Beitragsrückerstattung: Ihr Arbeitgeber leistet für die private Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 50 Prozent. Bleiben Sie vier oder mehr Jahre leistungsfrei, können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent Beitragsrückerstattung (Summe aus garantierter und erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung) erhalten. Wenn Sie Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm in Anspruch nehmen, bleibt der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung erhalten.
Das bedeutet: Sie zahlen im besten Fall nur noch 10 Prozent des Beitrags für Ihre PKV-Tarife selbst.
Für Angestellte, selbstständige Unternehmer:innen und Freiberufler:innen gilt für die Beitragsrückerstattung in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen die folgende Staffelung:
Beitragsrückerstattung für Ärztinnen und Ärzte
Beitragsrückerstattung für Beamte und Beamtinnen
Wie kann ich von der Beitragsrückerstattung profitieren?
Wir berechnen die Beitragsrückerstattung pro versicherte Person und Vertrag und zahlen sie im 2. Halbjahr des Folgejahres aus. Für leistungsfreie Jahre mit unterjährigem Versicherungsbeginn erhalten Sie Ihre BRE anteilig.
Vorsorgen statt auszahlen
Denken Sie schon jetzt an morgen und wandeln Sie Ihre Beitragsrückerstattung bei der Allianz in die sogenannte "Vorsorgekomponente V" um. Damit können Sie:
Interessiert? Genauere Informationen zur Vorsorgekomponente V, dem Bonusprogramm und den vielen weiteren Vorteilen der Privaten Krankenversicherung finden Sie unter folgendem Link:
Das spricht für eine Absicherung bei der Allianz

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Beitragsrückerstattung für Kinder und Jugendliche

Junge Versicherte (bis zum 21. Geburtstag) erhalten eine Beitragsrückerstattung ebenfalls bereits ab dem ersten leistungsfreien Versicherungsjahr. Deren Höhe ist abhängig vom Versicherungstarif des jeweiligen Kindes:
- Kinder von Angestellten, Selbstständigen und Freiberuflichen: Anders als bei den Eltern kann ihr Bonus in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen bereits ab dem ersten Versicherungsjahr 35 Prozent des Beitrags ausmachen. Mit der zusätzlich garantierten BRE von 10 Prozent kann die Beitragsrückerstattung daher von Anfang an bis zu 45 Prozent betragen.
- Ärztekinder: Sie profitieren mit der Allianz Privaten Krankenversicherung von der besten Regelung auf dem Markt. Ab dem ersten leistungsfreien Jahr erhalten sie für jedes leistungsfreie Jahr konstant 35 Prozent des Jahresbeitrags zurück.
- Beamtenkinder: Bei Kindern, die wie ihre Eltern in den Beihilfetarifen der APKV versichert sind, beträgt die Beitragsrückerstattung ab dem ersten leistungsfreien Versicherungsjahr ganze 50 Prozent des Jahresbeitrags.


