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Private Kranken­versicherung: Beitragsrückerstattung (BRE)

Allianz Wechsel­vorteil nutzen
Allianz Private Kranken­versicherung: Beitrags­rück­erstattung (BRE). Ein Kollege steht bei seiner Kollegin am Schreibtisch und bespricht etwas.
  • Senken Sie aktiv Ihre Beitragskosten in der privaten Krankenversicherung: Reichen Sie als Allianz versicherte Person in einem Kalenderjahr keine Rechnungen ein, erhalten Sie im Folgejahr eine Beitragsrückerstattung (BRE).
  • Es gibt zwei Arten von Beitragsrückerstattung (BRE): Die tarifliche BRE ist garantiert und wird ausgezahlt, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Die erfolgsabhängige BRE wird auch als Bonus bezeichnet. Sie wird ebenfalls ausgezahlt, wenn Sie keine Rechnungen einreichen, ist jedoch abhängig vom Unternehmenserfolg. Die Beitragsrückerstattung wird allen anspruchsberechtigten Personen ausgezahlt.
  • Wie hoch die Beitragsrückerstattung ausfällt, hängt von Ihrem Allianz-Tarif ab und wie lange Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Zudem müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
  • Allianz BonusCheck: Prüfen Sie im Online Kundenportal „Meine Allianz“ bequem, was sich für Sie mehr lohnt: Rechnungen einreichen oder Bonus erhalten.
Wechsel zur privaten Kranken­versicherung

Die Beiträge für die gesetzliche Kranken­ver­sicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist unter anderem vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchst­beitrag liegt 2026 bereits bei über 1.200 Euro pro Monat.

Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 77.400 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!

Die Beitrags­rück­erstattung (BRE) der Allianz für leistungs­freie Versicherungs­jahre, setzt sich grund­sätzlich aus zwei Teilen zusammen: garantierter und erfolgs­abhängiger Beitrags­rück­erstattung (Bonus).

  1. Die garantierte Beitrags­rück­erstattung ist in den MeinGesundheits­schutz-Tarifen für Angestellte, Selbst­ständige und Frei­berufliche hinterlegt und beträgt 10 Prozent. Das bedeutet: Beanspruchen Versicherte in diesen Tarifen in einem Versicherungsjahr keine Leistungen, erstatten wir im Folgejahr garantiert 10 Prozent des Beitrags zurück. Zusätzlich kann ein Anspruch auf einen erfolgsabhängigen Bonus bestehen.
  2. Die erfolgs­abhängige Beitrags­rück­erstattung (Bonus) ist für alle Voll­versicherten der Allianz Privaten Kranken­versicherung. Er ist abhängig vom Geschäfts­ergebnis und nicht garantiert. Je nach Tarif und Dauer der Leistungs­freiheit kann der Bonus bis zu 50 Prozent betragen. Die Bedingungen und Voraus­setzungen hierfür werden jährlich neu fest­gelegt. Die Details dazu finden Sie in unserem Merkblatt.

Unser Tipp: Bei einem Wechsel zur Allianz Private Kranken­versicherung können Sie von Anfang an eine hohe Beitrags­rück­erstattung erhalten, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.

  • Sie möchten in die PKV wechseln? Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag!
  • Sie möchten in die PKV wechseln, aber haben noch Fragen zum Tarifwechsel? Schreiben Sie uns! 

Je nach Tarif und abhängig vom Unternehmens­­erfolg gelten für die Beitrags­­rück­erstattung der Allianz unter­schiedliche Prozent­sätze. Alle wichtigen Informationen zur Höhe der BRE in Ihrer Berufs­gruppe finden Sie in den folgenden Abschnitten:

10 Prozent garantierte Beitrags­rück­erstattung bei Leistungsfreiheit erhalten Erwachsene ab 21 Jahren in den Allianz MeinGesundheitsschutz-Tarifen. Zudem gilt eine Staffel-Regelung für die erfolgs­abhängige Beitrags­rück­erstattung, den Bonus: Je länger die versicherte Person die Voraus­setzungen für den Bonus erfüllt, umso höher kann ihre Beitrags­rück­erstattung insgesamt ausfallen.

Bis zu 30 Prozent Beitragsrück­erstattung sind zusätzlich möglich (garantierte + erfolgsabhängige BRE). Privat krankenversicherte Angestellte profitieren hier besonders: Ihr Arbeit­geber zahlt bis zu 50 Prozent Arbeit­geber­zuschuss für die private Krankenversicherung.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie Leistungen aus dem Allianz MeinVorsorge­programm in Anspruch nehmen, erhalten Sie trotzdem die Beitragsrückerstattung ohne Abzüge.

Die Grafik stellt eine Übersicht zur Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherungstarife bei Leistungsfreiheit für Angestellte und Selbstständige in Abhängigkeit von der leistungsfreien Zeit dar. Es wird gezeigt, dass sich die Rückerstattung mit jedem weiteren Jahr erhöht. Nach einem leistungsfreien Jahr beträgt die Rückerstattung bis zu 20 %, nach zwei Jahren bis zu 25 % und nach drei Jahren bis zu 30 %. Die Aufteilung der Rückerstattung setzt sich jeweils aus einem garantierten Anteil von 10 % und einem erfolgsabhängigen Anteil von bis zu 20 % zusammen. Ein Hinweis am unteren Rand erklärt, dass die erfolgsabhängige Rückerstattung von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung abhängt und jährlich neu festgelegt wird. Ein orangefarbener Kreis betont das Maximum von „Bis zu 30 % zurück“.

Bis zu 30 Prozent Ihres Jahres­beitrags können Sie als Arzt oder Ärztin zurückerhalten.

Die Grafik zeigt die mögliche erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) der privaten Krankenversicherungstarife für Ärztinnen und Ärzte, gestaffelt nach der leistungsfreien Versicherungszeit. Nach einem leistungsfreien Jahr kann eine Rückerstattung von bis zu 10 % erfolgen, nach zwei Jahren bis zu 15 % und nach drei Jahren bis zu 20 %. Die Darstellung verdeutlicht, dass die Rückerstattung mit zunehmender leistungsfreier Zeit steigt. Am unteren Rand wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung handelt, die nicht garantiert ist und von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung abhängt. Ein orangefarbener Kreis betont das Maximum mit „Bis zu 20 % zurück“.

Bis zu 35 Prozent des Jahres­beitrags in Form einer erfolgs­abhängigen Beitrags­rück­erstattung sind in unseren Tarifen für Beamtinnen und Beamte möglich. Die Höhe dieses Bonus staffelt sich nach der Anzahl der leistungsfreien Jahre:

Die Grafik zeigt die möglichen erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen (BRE) der Beihilfetarife für Beamte und Beamtinnen auf Probe oder auf Lebenszeit, gestaffelt nach der leistungsfreien Versicherungszeit. Nach einem leistungsfreien Jahr beträgt die Rückerstattung bis zu 15 %, nach zwei Jahren bis zu 25 % und nach drei Jahren bis zu 35 %. Damit wird verdeutlicht, dass die Rückerstattungen bei längerer Leistungsfreiheit deutlich ansteigen. Ein Hinweis unterhalb der Grafik erklärt, dass es sich um eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung handelt, die nicht garantiert ist und von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung abhängt. Ein orangefarbener Kreis hebt das Maximum mit „Bis zu 35 % zurück“ hervor.
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  • Sie möchten in die PKV wechseln, aber haben noch Fragen zum Tarifwechsel? Schreiben Sie uns! 

Damit Sie von einer Beitrags­rück­erstattung profitieren können, müssen Sie in einem BRE-berechtigten Allianz-Tarif versichert sein. Ob Ihr Tarif dafür berechtigt ist, können Sie in Ihren Vertrags­unterlagen nachlesen. Entscheidend ist, dass Sie im betreffenden Versicherungs­zeitraum keine Leistungen wie zum Beispiel Behandlungen, Medikamente oder Hilfsmittel beansprucht haben. Die Allianz Private Krankenversicherung berechnet die BRE pro versicherter Person.

Für die Berechnung von Beitrags­rückerstattung oder Bonus zählt das Behandlungs- bzw. Bezugs­datum im jeweiligen Versicherungsjahr. Eine weitere Bedingung: Sie müssen bis zum 30. Juni des Folge­jahres ohne Beitrags­rückstand und ohne Raten­zahlungs­vereinbarung weiter in einem BRE-berechtigten Tarif versichert sein.

Wir zahlen Ihnen die Beitrags­rück­erstattung im 2. Halbjahr des Folge­jahres aus und berechnen sie pro versicherter Person und Vertrag. Für leistungs­freie Jahre mit unter­jährigem Versicherungs­beginn erhalten Sie Ihre BRE anteilig.

Registrieren Sie sich für unser Meine Allianz Kunden­portal und loggen Sie sich nach Erhalt Ihrer Zugangs­­daten ein. Sind Sie bereits für Meine Allianz registriert, nutzen Sie einfach unseren BonusCheck online. So berechnen Sie in drei einfachen Schritten Ihre Beitrags­­rück­­erstattung:

  1. Rechnungen sammeln: Der erste Schritt für einen erfolg­reichen BonusCheck: Sammeln Sie Ihre Rechnungen für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder andere medizinische Leistungen für die berechtigten Tarife. Falls Sie mehrere Personen oder Familienangehörige versichert haben, bündeln Sie die Rechnungen nach versicherten Personen.
  2. Rechnungserstattung berechnen: Rechnen Sie die erstattungs­fähigen Rechnungs­beträge je Person zusammen und ziehen Sie Ihre jeweilige Selbst­beteiligung (Eigenanteil) vom Ergebnis ab.
  3. Rechnungserstattung und Beitrags­rück­erstattung vergleichen: Ist die zu erwartende Beitrags­rück­erstattung höher als die Rechnungs­erstattung für Ihre Rechnungs­beträge, reichen Sie bitte keine Rechnungen für die versicherte Person ein. Übersteigt die Summe der Rechnungserstattung die Beitrags­rück­erstattung, schicken Sie uns gerne Ihre Rechnungen.

Denken Sie schon jetzt an morgen und zahlen Sie Ihre Beitrags­rück­erstattung bei der Allianz in einen Beitrags­entlastungs­tarif ein. Damit können Sie:

  • Beiträge Ihrer privaten Kranken­versicherung im Alter spürbar senken
  • Lang­fristig Steuern sparen
  • Durch stabile Ver­zinsung von der Finanz­kraft der Allianz profitieren

Interessiert? Mehr zum Thema Beitrags­entlastung finden Sie unter folgenden Links:

Die Beitrags­rück­erstattung senkt Ihren tatsächlichen Jahres­beitrag zur privaten Kranken­versicherung. Abhängig von Tarif, Zeitraum der Leistungs­freiheit und Versicherungs­dauer, zahlen Sie deutlich weniger als den ursprünglich vereinbarten Beitrag. Im folgenden Beitrags­beispiel sehen Sie, wie stark BRE und Bonus Ihren effektiven Monats­beitrag Ihrer privaten Kranken­versicherung reduzieren:

Beitrags­­beispiel für einen 30-jährigen Angestellten ohne Kinder mit einem Brutto­jahres­­einkommen von 80.000 Euro in der privaten Kranken­­versicherung. Der mögliche Bonus plus Beitrags­­rück­erstattung liegt bei maximal 30 Prozent der Beiträge.

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Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung 640,08 €
Gesetzlicher Beitragszuschlag 57,98 €
Beitrag zum Krankentagegeld 59,20 €
Monatlicher Gesamtbeitrag 757,26 €
Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung -378,63
Beitragsrückerstattung (10 % garantiert + 20 % Bonus) -173,95 €
Monatlicher Beitrag 204,68 €

Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90: 474,13 €
  2. Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90: 105,70 €

Krankentagegeld ab dem 43. Tag mit 160 € täglich.

Wenn Sie für ein abgelaufenes Jahr keine Rechnungen einreichen, zahlen wir Ihnen einen Teil Ihrer Beiträge zurück.

Garantiert 10 % und bis zu 20 % zusätzlicher Bonus. Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung.

Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt.

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monats­beiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

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Die gute Nachricht für Familien: Kinder und Jugend­liche, die keine Leistungen in Anspruch nehmen, können bei der Allianz ebenfalls eine Beitrags­rück­erstattung erhalten. Junge Versicherte (bis zum 21. Geburtstag) erhalten eine Beitrags­rück­erstattung bereits ab dem ersten leistungs­freien Versicherungs­jahr. Deren Höhe ist abhängig vom Versicherungs­tarif des Kindes:

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Versicherungstarif des Kindes
(je nach Berufsgruppe der Eltern)
Zeitpunkt der Auszahlung
Höhe des Bonus
Kinder von Angestellten, Selbstständigen & Freiberuflichen Jährlich, ab dem 1. leistungsfreien Versicherungsjahr Bis zu 45 Prozent (inkl. 10 % garantierter BRE)
Ärztekinder Jährlich, ab dem 1. leistungsfreien Versicherungsjahr Konstant 35 Prozent des Jahresbeitrags
Beamtenkinder Jährlich, ab dem 1. leistungsfreien Versicherungsjahr 50 Prozent des Jahresbeitrags

Dann vereinbaren Sie gleich hier einen Termin zur Beratung:

Hat eine Beitragsrückerstattung steuerliche Auswirkungen?

Ja. Die Höhe der Kranken­versicherungs­beiträge, die Sie von der Steuer absetzen können, verringert sich durch die erhaltenen Beitrags­rück­erstattungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuer­beratung. Alternativ können Sie einen Steuer­rechner nutzen, der Ihre Beitrags­rück­zahlung berücksichtigt.

Wann bekomme ich die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?

Die Allianz zahlt Ihnen Ihre Beitragsrückerstattung im zweiten Halbjahr des Folge­jahres aus. Hierzu erhalten Sie vorab eine schriftliche Mitteilung.

Gibt es für das erste Versicherungsjahr schon Beitragsrückerstattungen?

Ja, auch im ersten Versicherungsjahr ist eine Bei­trags­rück­erstattung möglich, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Starten Sie im laufenden Versicherungsjahr neu bei der Allianz Privaten Krankenversicherung, berechnen wir Ihre Beitragsrückerstattung anteilig nach dem tat­säch­lichen Ver­sicherungs­zeitraum.

Was ist zu beachten, wenn mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind?

Die Rückzahlung Ihrer Beiträge durch die Beitrags­rück­erstattung erfolgt für jede versicherte Person. Das bedeutet: Rechnungen, die Sie für Ihre Kinder geltend machen, haben keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer persönlichen Beitrags­rückzahlung.

Bekomme ich die Beitragsrückerstattung auch bei Beitragsrückstand?

Nein. Falls Sie mit der Zahlung Ihrer Versicherungs­beiträge in Verzug geraten, müssen Sie auf die Beitrags­rück­erstattung für das vergangene Versicherungs­jahr verzichten. Der Anspruch auf die Beitrags­rück­erstattung (BRE) bei der Allianz Privaten Kranken­versicherung bleibt erhalten, wenn zum 30.06. des Folgejahres kein Beitrags­rückstand besteht. 

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