Heilpraktiker-Kostenübernahme in der PKV kurz erklärt
- Besuche bei Heilpraktiker:innen werden immer beliebter. Im Unterschied zu Fachärztinnen und -ärzten mit einer medizinischen Universitätsausbildung wenden sie alternative, naturheilkundliche Behandlungsmethoden an.
- Doch wer zahlt die Rechnung? Für die Heilpraktiker-Kostenübernahme in der PKV gilt: Bei den meisten privaten Krankenversicherung sind alternative Behandlungsmethoden im tariflichen Umfang mitversichert. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet in den meisten Fällen nicht für diese Leistungen.
- Zu den häufigsten Behandlungen zählen unter anderem Homöopathie und Akupunktur. Diese Kosten für Heilpraktiker-Leistungen werden zu 100 Prozent von der Allianz Privaten Krankenversicherung erstattet.
- Die MeinGesundheitsschutz-Tarife der Allianz erstatten darüber hinaus auch Heilpraktiker-Kosten für Hypnosetherapie, Chiropraktik oder Osteopathie.
Welche Behandlungen führen Heilpraktiker:innen durch?
Die Arbeit eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin beginnt mit einer ausführlichen Erstanamnese und Diagnostik des Patienten oder der Patientin. Im Anschluss erfolgt die Ausarbeitung einer geeigneten patientenorientierten Therapie. Zu den gängigsten angebotenen Heilmethoden zählen:
- Homöopathie: Individuelle Behandlung auf Basis homöopathischer Mittel. Sie soll Körper und Geist ins Gleichgewicht bringen.
- Osteopathie: Manuelle Therapieform zur Behandlung von Muskel- und Gelenkschmerzen, Blockaden oder anderen körperlichen Beschwerden.
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM): Anwendung bei akuten und chronischen Erkrankungen, auch begleitend zur schulmedizinischen Behandlung von Allergien, Migräne oder Asthma. Eine der bekanntesten Therapieform der TCM ist die Schmerztherapie durch Akupunktur.
- Die Kosten für die genannten Heilpraktiker-Behandlungen, wie beispielsweise Osteopathie, erstatten private Krankenkassen je nach Tarif in unterschiedlichem Umfang. Einer der vielen Vorteile der Allianz PKV Heilpraktiker-Erstattung: Bis zu 100 Prozent der Kosten für anerkannte alternative Heilmethoden werden übernommen und sind Teil unseres erstklassigen Leistungspakets.
Darüber hinaus bieten Heilpraktiker:innen je nach Ausbildung und Spezialisierung noch weitere naturheilkundliche Verfahren für eine ganzheitliche Behandlung an: von Aroma- und Bachblüten-Therapie, über Blutegel- oder Neuraltherapie und naturheilkundliche Labordiagnostik, bis hin zu Lymphdrainage oder Wirbelsäulentherapie. Doch nicht alle angewandten Therapieverfahren sind gleichermaßen wissenschaftlich anerkannt. Bei manchen Therapieformen fehlt der Nachweis der medizinischen Wirksamkeit.
Unabhängig von der Wirksamkeit der einzelnen alternativen Heilmethoden gibt es Krankheiten und Beschwerden, die Heilpraktiker:innen nicht behandeln dürfen. Dieses Tätigkeitsverbot gilt auch für die Durchführung bestimmter medizinischer Untersuchungen. Hierzu zählen unter anderem:
- Behandlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten
- Leisten von Geburtshilfe
- Verordnen rezeptpflichtiger Medikamente
- Untersuchung und Behandlung von Zähnen und Zahnfleisch
- Blutentnahme zur Blutspende oder Durchführung von Bluttransfusionen
- Ausstellen amtsärztlicher Atteste oder Gutachten
Wie setzen sich die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung zusammen?
Heilpraktiker:innen rechnen ihre Leistungen häufig basierend auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Anders als die Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) ist das GebüH nicht rechtsverbindlich und legt nur Durchschnittssätze fest. Diese werden zudem oftmals angepasst.
Neben dem GebüH listet das sogenannte Hufelandverzeichnis naturheilkundliche Verfahren auf und ermöglicht deren variable Abrechnung. Die genaue Höhe der Erstattung und der individuellen Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen durch Ihre private Krankenversicherung hängt vom gewählten Tarif ab.
Tabelle zur Kostenübernahme von Heilpraktiker-Leistungen in der Allianz PKV
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Behandlung
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Durchschnittliche Kosten pro Sitzung
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Kostenerstattung der Allianz MeinGesundheitsschutz-Tarife
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Akupunktur | ca. 25 - 70 € | bis zu 100 % |
Chiropraktik | ca. 50 - 80 € | bis zu 100 % |
Homöopathie | ca. 40 - 80 € | bis zu 100 % |
Homöopathische Arzneimittel | Abhängig vom Krankheitsbild | bis zu 100 % (falls von Heilpraktiker:in verordnet) |
Hypnose | ca. 50 - 80 € | bis zu 100 % |
Osteopathie | ca. 60 - 150 € | bis zu 100 % |