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Private Kranken­versicherung Heilpraktiker

Kosten­übernahme
  • Besuche bei Heil­praktiker:innen werden immer beliebter. Im Unter­schied zu Fachärztinnen und -ärzten mit einer medizinischen Universitäts­ausbildung wenden sie alternative, naturheil­kundliche Behandlungs­methoden an.
  • Doch wer zahlt die Rechnung? Für die Heilpraktiker-Kosten­übernahme in der PKV gilt: Bei den meisten privaten Kranken­versicherung sind alternative Behandlungs­methoden im tariflichen Umfang mitversichert. Die gesetzliche Kranken­versicherung leistet in den meisten Fällen nicht für diese Leistungen.
  • Zu den häufigsten Behandlungen zählen unter anderem Homöo­pathie und Akupunktur. Diese Kosten für Heilpraktiker-Leistungen werden zu 100 Prozent von der Allianz Privaten Kranken­versicherung erstattet.
  • Die MeinGesundheits­schutz-Tarife der Allianz erstatten darüber hinaus auch Heilpraktiker-Kosten für Hypnose­therapie, Chiro­praktik oder Osteo­pathie.
Erstattet werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Heil­praktiker:innen nutzen eine Vielzahl an naturheil­kundlichen Verfahren, die sich oft an ganz­heitlichen Behandlungs­ansätzen orientieren. Patientinnen und Patienten, die auf der Suche nach alternativen Therapie­formen sind, finden hier ein breites Spektrum an Behandlungs­möglich­keiten jenseits der klassischen Medizin.
Heil­praktiker:innen haben eine Sonder­stellung im Gesundheits­wesen. Im Gegensatz zu Ärztinnen und Ärzten mit Medizin­studium dürfen sie auch ohne Appro­bation die Heil­kunde ausüben. Bestimmte ärztliche Tätigkeiten sind Heil­praktiker:innen allerdings verboten oder nur mit Ein­schränkungen erlaubt, wie Blut­abnahmen oder Medikation. "Heil­praktiker:in" ist keine staatlich anerkannte Berufs­ausbildung in Deutschland, wohl aber ein staatlich anerkannter und geschützter Beruf. Heil­praktiker:innen können sich in Eigen­regie oder über private Heil­praktiker­schulen vorbereiten und müssen eine amts­ärztliche Prüfung absolvieren. Neben Kenntnissen über Aufbau und Funktionen des menschlichen Körpers, möglichen Erkrankungen und deren schul­medizinischer Behandlung, werden auch verschiedene Natur­heilkunde-Konzepte abgefragt. Beispiels­weise Homöo­pathie, Ayurveda oder die traditionelle chinesische Medizin.
  • Ermitteln Sie, was Sie eine private Kranken­versicherung für Heilpraktiker-Behandlungen kostet.
  • Haben Sie noch Fragen zur Heil­praktiker-Kosten­übernahme der Allianz PKV? Kontak­tieren Sie uns gerne!
Die Kosten­übernahme in der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherung für Heil­praktiker-Leistungen ist unter­schiedlich geregelt: In der GKV sind Heil­praktiker-Leistungen meist nicht abgedeckt. Im Vergleich dazu bieten private Kranken­versicherungen wie die Allianz umfassen­dere Möglich­keiten der Kostenerstattung.

In der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) werden Heil­praktiker-Behandlungen in der Regel nicht über­nommen. Zwar gibt es gelegent­lich Erstattungen für Leistungen wie Osteo­pathie, jedoch sind diese oft einge­schränkt und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wie zum Beispiel ärztliche Verord­nungen oder eine begrenzte Anzahl von therapeu­tischen Sitzungen.

Möchten Sie als gesetzlich kranken­versicherte Person von hohen Kosten­übernahmen beim Heil­praktiker oder bei der Heil­praktikerin profitieren, empfiehlt sich eine ambulante Kranken­zusatzversicherung. Neben alternativ­medizinischen Behandlungen werden bei der Allianz je nach Tarif auch Kosten für Brillen und Kontakt­linsen, Hörhilfen oder erweiterte Vorsorge­untersuchungen erstattet.

Anerkannte alternative Behandlungen wie die Osteo­pathie werden von privaten Kranken­kassen häufig erstattet. Zudem bieten private Kranken­versicherungen oft deutlich flexiblere Optionen und eine höhere Wahrscheinlich­keit der Kosten­übernahme für Heilpraktiker-Leistungen. Die Bedingungen für eine Erstattung können jedoch je nach Tarif variieren. Generell gilt: Eine möglichst hohe Kosten­erstattung für Heil­praktiker:innen ist ideal, wenn Sie Heilpraktiker-Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Am besten für Sie als Patient:in wäre eine Erstattung ent­sprechend dem Gebühren­verzeichnis für Heil­praktiker und Heil­praktikerinnen.

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Heil­praktiker:innen betrachten Körper und Seele des Menschen als ein ganzheitliches System. Um Erkrankungen, also Störungen dieses Systems zu behandeln, bieten sie eine Vielzahl von natur­heilkundlichen Therapie­methoden an.

Die Arbeit eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin beginnt mit einer aus­führlichen Erst­anamnese und Diagnostik des Patienten oder der Patientin. Im Anschluss erfolgt die Aus­arbeitung einer geeigneten patienten­orientierten Therapie. Zu den gängigsten angebotenen Heil­methoden zählen:

  • Homöo­pathie: Individuelle Behandlung auf Basis homöo­pathischer Mittel. Sie soll Körper und Geist ins Gleich­gewicht bringen.
  • Osteo­pathie: Manuelle Therapie­form zur Behandlung von Muskel- und Gelenk­schmerzen, Blockaden oder anderen körperlichen Beschwerden.
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM): Anwendung bei akuten und chronischen Erkrankungen, auch begleitend zur schul­medizinischen Behandlung von Allergien, Migräne oder Asthma. Eine der bekanntesten Therapieform der TCM ist die Schmerztherapie durch Akupunktur.

Darüber hinaus bieten Heil­praktiker:innen je nach Ausbildung und Spezialisierung noch weitere naturheil­kundliche Verfahren für eine ganz­heitliche Behandlung an: von Aroma- und Bachblüten-Therapie, über Blutegel- oder Neural­therapie und naturheil­kundliche Labor­diagnostik, bis hin zu Lymph­drainage oder Wirbelsäulen­therapie. Doch nicht alle angewandten Therapie­verfahren sind gleicher­maßen wissenschaftlich anerkannt. Bei manchen Therapie­formen fehlt der Nachweis der medizinischen Wirksam­keit.

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Hohe Kundenzufriedenheit beim Online-Antrag unserer Versicherungen
Die Kosten für eine Heil­praktiker-Behandlung sind variabel und hängen von Art und Dauer der Be­handlung ab. Eine Orientierung bieten die Kosten­sätze im Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Heil­praktiker:innen rechnen ihre Leistungen häufig basierend auf dem Gebühren­verzeichnis für Heil­praktiker (GebüH) ab. Anders als die Gebühren­ordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) ist das GebüH nicht rechts­verbindlich und legt nur Durchschnitts­sätze fest. Diese werden zudem oftmals ange­passt. 

Neben dem GebüH listet das sogenannte Hufeland­verzeichnis natur­heil­kundliche Verfahren auf und ermöglicht deren variable Ab­rechnung. Die genaue Höhe der Erstattung und der indivi­duellen Kosten­übernahme für Heilpraktiker­leistungen durch Ihre private Kranken­versicherung hängt vom gewählten Tarif ab.

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Behandlung
Durchschnittliche Kosten pro Sitzung
Kostenerstattung der Allianz MeinGesundheitsschutz-Tarife
Akupunktur ca. 25 - 70 € bis zu 100 %
Chiropraktik ca. 50 - 80 € bis zu 100 %
Homöopathie ca. 40 - 80 € bis zu 100 %
Homöopathische Arzneimittel Abhängig vom Krankheitsbild bis zu 100 % (falls von Heilpraktiker:in verordnet)
Hypnose ca. 50 - 80 € bis zu 100 %
Osteopathie ca. 60 - 150 € bis zu 100 %
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Starke Leistungen mit der Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung

Gibt es jährliche oder monatliche Höchstgrenzen für die Erstattung von Heilpraktikerleistungen?

In der privaten Kranken­versicherung gibt es häufig jährliche Höchst­grenzen für die Kosten­übernahme von Heil­praktiker­leistungen. Die Höchst­grenzen variieren je nach gewähltem Tarif. Prüfen Sie daher genau, welche Heilpraktiker­kosten über­nommen werden. So decken bestimmte Tarife die Kosten­übernahme für Heil­praktiker:innen nur bis zu einem bestimmten Betrag oder Prozent­satz pro Jahr ab.

Erstattet werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Wie sieht die Kostenübernahme für Beamte und Beamtinnen aus?

Beamte und Beamtinnen können ebenfalls von der Kosten­übernahme für Heil­praktiker-Behandlungen profitieren. Die Höhe der Beihilfe­leistungen für Heil­praktiker-Behandlungen sind jedoch abhängig vom Bundes­land und decken die Kosten oft nur teil­weise ab. Zur Absicherung der ver­bleibenden Rest­kosten bietet die Allianz Private Kranken­versicherung spezielle Tarife an. Diese sind genau auf die Bedürfnisse und Anfor­derungen Ihres Beamten­status zugeschnitten.

Werden homöopathische Mittel von der privaten Krankenversicherung erstattet?

Private Kranken­versicherungen übernehmen je nach Tarif neben alterna­tiven Heil­methoden oft auch die Kosten für homöo­pathische Mittel. Sofern diese im Rahmen einer Heilpraktiker­behandlung verordnet werden. Die genaue Höhe der Erstattung für Homöo­pathie und homöo­pathische Heil­mittel hängt auch in der Allianz Privaten Kranken­versicherung von Ihrem gewählten Tarif ab.

Beeinflusst eine Heilpraktikerbehandlung meine Beiträge in der PKV?

Eine Heilpraktiker­behandlung beeinflusst Ihre Beiträge in der privaten Kranken­versicherung nicht unmittelbar.

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