• Besuche bei Heil­praktiker:innen werden immer beliebter. Im Unter­schied zu Fachärztinnen und -ärzten mit einer medizinischen Universitäts­ausbildung wenden sie alternative, naturheil­kundliche Behandlungs­methoden an.
  • Doch wer zahlt die Rechnung? Für die Heilpraktiker-Kosten­übernahme in der PKV gilt: Bei den meisten privaten Kranken­versicherung sind alternative Behandlungs­methoden im tariflichen Umfang mitversichert. Die gesetzliche Kranken­versicherung leistet in den meisten Fällen nicht für diese Leistungen.
  • Zu den häufigsten Behandlungen zählen unter anderem Homöo­pathie und Akupunktur. Diese Kosten für Heilpraktiker-Leistungen werden zu 100 Prozent von der Allianz Privaten Kranken­versicherung erstattet.
  • Die MeinGesundheits­schutz-Tarife der Allianz erstatten darüber hinaus auch Heilpraktiker-Kosten für Hypnose­therapie, Chiro­praktik oder Osteo­pathie.

Erstattet werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

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Erklärung
Heil­praktiker:innen nutzen eine Vielzahl an naturheil­kundlichen Verfahren, die sich oft an ganz­heitlichen Behandlungs­ansätzen orientieren. Patientinnen und Patienten, die auf der Suche nach alternativen Therapie­formen sind, finden hier ein breites Spektrum an Behandlungs­möglich­keiten jenseits der klassischen Medizin.
Heil­praktiker:innen haben eine Sonder­stellung im Gesundheits­wesen. Im Gegensatz zu Ärztinnen und Ärzten mit Medizin­studium dürfen sie auch ohne Appro­bation die Heil­kunde ausüben. Bestimmte ärztliche Tätigkeiten sind Heil­praktiker:innen allerdings verboten oder nur mit Ein­schränkungen erlaubt, wie Blut­abnahmen oder Medikation. "Heil­praktiker:in" ist keine staatlich anerkannte Berufs­ausbildung in Deutschland, wohl aber ein staatlich anerkannter und geschützter Beruf. Heil­praktiker:innen können sich in Eigen­regie oder über private Heil­praktiker­schulen vorbereiten und müssen eine amts­ärztliche Prüfung absolvieren. Neben Kenntnissen über Aufbau und Funktionen des menschlichen Körpers, möglichen Erkrankungen und deren schul­medizinischer Behandlung, werden auch verschiedene Natur­heilkunde-Konzepte abgefragt. Beispiels­weise Homöo­pathie, Ayurveda oder die traditionelle chinesische Medizin.
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PKV Heil­praktiker-Erstattung
Die Kosten­übernahme in der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherung für Heil­praktiker-Leistungen ist unter­schiedlich geregelt: In der GKV sind Heil­praktiker-Leistungen meist nicht abgedeckt. Im Vergleich dazu bieten private Kranken­versicherungen wie die Allianz umfassen­dere Möglich­keiten der Kostenerstattung.
In der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) werden Heil­praktiker-Behandlungen in der Regel nicht über­nommen. Zwar gibt es gelegent­lich Erstattungen für Leistungen wie Osteo­pathie, jedoch sind diese oft einge­schränkt und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wie zum Beispiel ärztliche Verord­nungen oder eine begrenzte Anzahl von therapeu­tischen Sitzungen.

Anerkannte alternative Behandlungen wie die Osteo­pathie werden von privaten Kranken­kassen häufig erstattet. Zudem bieten private Kranken­versicherungen oft deutlich flexiblere Optionen und eine höhere Wahrscheinlich­keit der Kosten­übernahme für Heilpraktiker-Leistungen. Die Bedingungen für eine Erstattung können jedoch je nach Tarif variieren. Generell gilt: Eine möglichst hohe Kosten­erstattung für Heil­praktiker:innen ist ideal, wenn Sie Heilpraktiker-Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Am besten für Sie als Patient:in wäre eine Erstattung ent­sprechend dem Gebühren­verzeichnis für Heil­praktiker und Heil­praktikerinnen.

  • Die Allianz leistet abhängig von der Art der Behandlung bis zu 100 Prozent für Heilpraktiker-Behandlungen, Homöo­pathie oder Akupunktur. Darüber hinaus profitieren Sie von erstklassigen Leistungen für ambulante, stationäre und zahn­medizinische Behandlungen, wie kürzere Wartezeiten, Chefarzt­behandlung oder Ein-/Zweibett­zimmer. Ein attraktives Vorsorge­programm und umfassende Services zeichnen die Allianz PKV zusätzlich aus. Unsere flexibel gestalteten MeinGesundheits­schutz-Tarife sind je nach beruflicher Situation für Selbst­ständige oder angestellte Arbeit­nehmer:innen abschließ­bar.
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Therapie­methoden und -verfahren
Heil­praktiker:innen betrachten Körper und Seele des Menschen als ein ganzheitliches System. Um Erkrankungen, also Störungen dieses Systems zu behandeln, bieten sie eine Vielzahl von natur­heilkundlichen Therapie­methoden an.

Die Arbeit eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin beginnt mit einer aus­führlichen Erst­anamnese und Diagnostik des Patienten oder der Patientin. Im Anschluss erfolgt die Aus­arbeitung einer geeigneten patienten­orientierten Therapie. Zu den gängigsten angebotenen Heil­methoden zählen:

  • Homöo­pathie: Individuelle Behandlung auf Basis homöo­pathischer Mittel. Sie soll Körper und Geist ins Gleich­gewicht bringen.
  • Osteo­pathie: Manuelle Therapie­form zur Behandlung von Muskel- und Gelenk­schmerzen, Blockaden oder anderen körperlichen Beschwerden.
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM): Anwendung bei akuten und chronischen Erkrankungen, auch begleitend zur schul­medizinischen Behandlung von Allergien, Migräne oder Asthma. Eine der bekanntesten Therapieform der TCM ist die Schmerztherapie durch Akupunktur.
  • Die Kosten für die genannten Heilpraktiker-Behandlungen, wie beispiels­weise Osteo­pathie, erstatten private Kranken­kassen je nach Tarif in unter­schiedlichem Umfang. Einer der vielen Vorteile der Allianz PKV Heilpraktiker-Erstattung: Bis zu 100 Prozent der Kosten für anerkannte alternative Heil­methoden werden über­nommen und sind Teil unseres erst­klassigen Leistungs­pakets.

Darüber hinaus bieten Heil­praktiker:innen je nach Ausbildung und Spezialisierung noch weitere naturheil­kundliche Verfahren für eine ganz­heitliche Behandlung an: von Aroma- und Bachblüten-Therapie, über Blutegel- oder Neural­therapie und naturheil­kundliche Labor­diagnostik, bis hin zu Lymph­drainage oder Wirbelsäulen­therapie. Doch nicht alle angewandten Therapie­verfahren sind gleicher­maßen wissenschaftlich anerkannt. Bei manchen Therapie­formen fehlt der Nachweis der medizinischen Wirksam­keit.

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Gebühren­ordnung und Honorare
Die Kosten für eine Heil­praktiker-Behandlung sind variabel und hängen von Art und Dauer der Be­handlung ab. Eine Orientierung bieten die Kosten­sätze im Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Heil­praktiker:innen rechnen ihre Leistungen häufig basierend auf dem Gebühren­verzeichnis für Heil­praktiker (GebüH) ab. Anders als die Gebühren­ordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) ist das GebüH nicht rechts­verbindlich und legt nur Durchschnitts­sätze fest. Diese werden zudem oftmals ange­passt. 

Neben dem GebüH listet das sogenannte Hufeland­verzeichnis natur­heil­kundliche Verfahren auf und ermöglicht deren variable Ab­rechnung. Die genaue Höhe der Erstattung und der indivi­duellen Kosten­übernahme für Heilpraktiker­leistungen durch Ihre private Kranken­versicherung hängt vom gewählten Tarif ab.

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Behandlung
Durchschnittliche Kosten pro Sitzung
Kostenerstattung der Allianz MeinGesundheitsschutz-Tarife
Akupunktur ca. 25 - 70 € bis zu 100 %
Chiropraktik ca. 50 - 80 € bis zu 100 %
Homöopathie ca. 40 - 80 € bis zu 100 %
Homöopathische Arzneimittel Abhängig vom Krankheitsbild bis zu 100 % (falls von Heilpraktiker:in verordnet)
Hypnose ca. 50 - 80 € bis zu 100 %
Osteopathie ca. 60 - 150 € bis zu 100 %
  • Wünschen Sie eine persönliche Beratung zu den Heil­praktiker-Leistungen in der Allianz Privaten Kranken­versicherung? Das Service-Team vor Ort steht Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.
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Häufige Fragen

Gibt es jährliche oder monatliche Höchstgrenzen für die Erstattung von Heilpraktikerleistungen?

In der privaten Kranken­versicherung gibt es häufig jährliche Höchst­grenzen für die Kosten­übernahme von Heil­praktiker­leistungen. Die Höchst­grenzen variieren je nach gewähltem Tarif. Prüfen Sie daher genau, welche Heilpraktiker­kosten über­nommen werden. So decken bestimmte Tarife die Kosten­übernahme für Heil­praktiker:innen nur bis zu einem bestimmten Betrag oder Prozent­satz pro Jahr ab.

  • In den MeinGesundheits­schutz-Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung für Angestellte und Selbstständige ist beispiels­weise auch die Kosten­übernahme für Heil­praktiker-Leistungen wie Osteopathie im Leistungs­umfang enthalten. Lassen Sie sich gerne individuell von uns beraten, um den richtigen PKV-Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Erstattet werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Wie sieht die Kostenübernahme für Beamte und Beamtinnen aus?

Beamte und Beamtinnen können ebenfalls von der Kosten­übernahme für Heil­praktiker-Behandlungen profitieren. Die Höhe der Beihilfe­leistungen für Heil­praktiker-Behandlungen sind jedoch abhängig vom Bundes­land und decken die Kosten oft nur teil­weise ab. Zur Absicherung der ver­bleibenden Rest­kosten bietet die Allianz Private Kranken­versicherung spezielle Tarife an. Diese sind genau auf die Bedürfnisse und Anfor­derungen Ihres Beamten­status zugeschnitten.

  • Mit den Beihilfe­tarifen und Beihilfe­ergänzungs­tarifen der Allianz werden die Rest­kosten passend zu Ihren Bedürfnissen bis zu 100 Prozent abgesichert. So decken die Allianz Ergänzungs­tarife Beihilfe­ergänzung Plus und Best zusätzliche Gesundheits­leistungen wie alternative Heil­methoden und Heilpraktiker­leistungen ab.

Werden homöopathische Mittel von der privaten Krankenversicherung erstattet?

Private Kranken­versicherungen übernehmen je nach Tarif neben alterna­tiven Heil­methoden oft auch die Kosten für homöo­pathische Mittel. Sofern diese im Rahmen einer Heilpraktiker­behandlung verordnet werden. Die genaue Höhe der Erstattung für Homöo­pathie und homöo­pathische Heil­mittel hängt auch in der Allianz Privaten Kranken­versicherung von Ihrem gewählten Tarif ab.

  • Unser Tipp: Möchten Sie als gesetzlich Versicherte:r auf alternative Heil­behandlungen nicht verzichten, schließen Sie eine ambulante Zusatz­versicherung ab. Die ambulante Kranken­zusatz­versicherung der Allianz übernimmt die Kosten für Heil­praktiker-Behandlungen bis zu 80 Prozent und bis zu max. 1.000 Euro innerhalb von zwei Versicherungs­jahren. Inklusive Kosten­erstattung für nicht verschreibungs­pflichtige oder homöo­pathische Arznei­mittel wie zum Beispiel Globuli.

Beeinflusst eine Heilpraktikerbehandlung meine Beiträge in der PKV?

Eine Heilpraktiker­behandlung beeinflusst Ihre Beiträge in der privaten Kranken­versicherung nicht unmittelbar.

  • Die Allianz MeinGesundheits­schutz-Tarife für Arbeitnehmer:innen und Selbstständige sind so konzipiert, dass die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen einschließlich Osteo­pathie im tariflichen Umfang mitversichert sind. Daher führen Heilpraktiker­behandlungen selbst zu keiner direkten Erhöhung der Beiträge. Allerdings können sich die Beiträge langfristig aufgrund allgemeiner Beitrags­anpassungen verändern. Unab­hängig davon, ob Sie Heilpraktiker-Leistungen in Anspruch nehmen oder nicht. Eine direkte Auswirkung hat eine Heilpraktikerbehandlung dagegen auf die Beitrags­rück­erstattung der Allianz Privaten Kranken­versicherung: Kranken­vollversicherte, die eine Heilpraktiker-Rechnung einreichen, erhalten im betreffenden Versicherungs­jahr keinen BONUS.
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