Eine Privat-Haftpflicht schützt Sie, wenn Sie Dritten Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie versehentlich andere Personen verletzen oder deren Eigentum beschädigen – etwa eine gemietete Immobilie.
Für Sie als Mieter und Mieterin einer Wohnung ist die Versicherung wichtig, weil sie auch leistet, wenn Ihnen beispielsweise im Badezimmer ein Cremetiegel herunterfällt und das Waschbecken bricht. Oder wenn ein Wasserschaden am Parkett entsteht, weil Ihnen die Waschmaschine in der Mietwohnung ausgelaufen ist. Solche Mietsachschäden müssen Sie nicht selbst bezahlen, sondern sind über Ihre Haftpflicht abgesichert.
Übrigens: Falls durch die ausgelaufene Waschmaschine ein Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen entsteht, sind Sie mit Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung auch geschützt.