Eine Erwerbsunfähigkeitsrente kann versichert werden, wenn die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erfüllt sind.
Bei der Allianz gilt folgendes: Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außer Stande ist, mehr als 3 Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Dies ist ärztlich nachzuweisen. Zu den Erwerbstätigkeiten zählen alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes und alle selbstständigen Tätigkeiten. Die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.