Zahnzusatzversicherung - wie Sie die ZZV richtig wechseln
Wann lohnt sich ein Anbieter- oder Tarif­wechsel?

Zahnzusatz­versicherung wechseln

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ein Wechsel Ihrer Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) kann viele Vorteile bringen: Sie können Beitragskosten senken und von zusätzlichen Leistungen wie einer höheren Erstattung für professionelle Zahn­reinigung, Zahn­ersatz oder Kiefer­orthopädie profitieren.
  • In der Regel haben Sie zwei Optionen: Sie können den Anbieter oder den Tarif bei Ihrer aktuellen Versicherung wechseln. Überlegen Sie, zu welchem Zeit­punkt es sinnvoll ist, die ZZV zu wechseln.
  • Wichtig beim Anbieter­wechsel: Bevor Sie kündigen, sollten Sie die Zusage Ihres neuen Versicherers haben. Bedenken Sie auch etwaige Warte­zeiten und Erstattungs­höchst­grenzen.
  • Ein Tarif­vergleich lohnt sich: Nur so sichern Sie sich dauerhaft die beste Zahn­versorgung. Entdecken Sie jetzt die ausgezeichneten MeinZahnschutz-Tarife der Allianz mit umfangreichen Leistungen und Gesundheits­services.
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Gute Gründe
Wer bereits eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) abgeschlossen hat, sollte seinen Tarif und die enthaltenen Leistungen von Zeit zu Zeit überprüfen. Denn im Bereich der Zahn­ver­siche­rungen kommen kontinuierlich neue und verbesserte Angebote auf den Markt.

Ein Wechsel Ihrer privaten Zahn­zusatz­versicherung kann sich lohnen. Denn damit passen Sie nicht nur den Versicherungs­schutz der ZZV Ihrem aktuellen Bedarf an. Je nach Versicherer bieten eine Leistungs­anpassung oder andere Tarif­kombinationen weitere Vorteile.

Anbieter wechseln? Oder in einen neuen Tarif wechseln beim selben Versicherungs­unternehmen? Diese Entscheidung sollten Sie von Ihren Anforderungen an eine Zahnzusatz­versicherung und Ihrer persönlichen Lebens­situation abhängig machen. Auch die Mindest­vertrags­laufzeiten und Kündigungs­fristen Ihres aktuellen Vertrages und der Zustand Ihrer Zähne sind bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter zu beachten. Denn bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter müssen Sie in der Regel Gesundheits­fragen zu Ihrem Gebiss­zustand beantworten. Berechnen Sie sich gleich hier Ihren Beitrag zu einer Zahn­zusatz­versicherung der Allianz.

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Vor- und Nachteile
Ein Wechsel Ihrer aktuellen ZZV kann sinnvoll sein, wenn Sie dadurch von besseren Leistungen, Prämien sowie günstigeren Vertrags­bedingungen profitieren. Die Vor- und Nach­teile eines Tarif­wechsels der Zahn­zusatz­versicherung im Überblick:
  • ...Ihr bisheriger Zahnzusatz­tarif nur bei Regel­versorgung auf Kassen­niveau leistet.
  • ...Ihre aktuelle Zahnzusatz­versicherung im Vergleich zu anderen Tarifen sehr teuer geworden ist.
  • ...Ihre aktuelle ZZV keine Privat­leistungen wie eine professionelle Zahn­reinigung übernimmt oder deren Kosten nur zu maximal 50 Prozent erstattet.
  • ...wichtige Leistungs­bereiche nicht in Ihrem Tarif versichert sind. Wie die Kosten­übernahme für Prophylaxe, Zahn­behandlungen (Füllungs­therapie Wurzel­behandlungen) oder Implantate und Inlays.
  • ...Ihre aktuelle Zahnversicherung unter 75% für Zahnersatz erstattet.
  • ...Sie mit Ihrem Zahnzusatz­versicherer grund­sätzlich unzufrieden sind. Etwa aufgrund von schlechtem Service oder weil Sie beim Rechnungen einreichen Probleme mit der Kosten­erstattung haben.
  • ...der Zahnzusatz­tarif für Ihr Kind keine kiefer­orthopädischen Behandlungen umfasst.
  • ...Ihr bisheriger Zahntarif nicht bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) erstattet.
  • ...die Leistungen Ihrer aktuellen ZZV dauerhaft begrenzt sind, z.B. maximal 2.000€ für Zahnersatz.
  • ...Sie bereits wissen, dass in den kommenden Jahren kost­spielige Zahn­behandlungen bevor­stehen. Denn die meisten Versicherer schränken die Erstattungs­leistung in den ersten Jahren, in Form einer Zahnstaffel, ein. Zudem haben viele Tarife in den ersten drei bis acht Monaten nach Versicherungs­beginn Warte­zeiten. In diesem Zeitraum sind Zahnbe­handlungen nicht oder nur eingeschränkt erstattungs­fähig. Alternativ käme für Sie eine Zusatz­versicherung ohne Wartezeit infrage.
  • ...Ihr aktueller Tarif bereits zusätzliche Leistungsbausteine wie Sehhilfen enthält und Ihnen diese Leistung wichtig ist. Prüfen Sie vor einem Versicherungs­wechsel, ob Sie Leistungen verlieren, die Sie ggf. bei einem Wechsel nicht mehr versichern könnten.
  • ...Sie eine erneute Gesundheits­prüfung vermeiden wollen. Vor einem Anbieter­wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung müssen Sie bei den meisten Versicherern zunächst Gesundheits­fragen beantworten. Der Versicherer ermittelt dadurch Ihren aktuellen Gebiss­zustand (fehlende Zähne, Zahn­ersatz, zahnärztliche Vorerkrankungen). Daraus können sich mögliche Beitrags­zuschläge, Leistungs­ausschlüsse oder die Ablehnung Ihres Antrags ergeben.
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Darauf sollten Sie achten
Ihre Entscheidung ist gefallen: Sie wollen Ihren aktuellen Zahn­zusatz­versicherungstarif wechseln. Wichtigste Voraus­setzung für einen Wechsel in einen Tarif mit besseren Leistungen: Ihre Zähne sind gesund und das Gebiss befindet sich insgesamt in einem guten Zustand. Damit der Wechsel ohne Probleme klappt, gilt es vorab zudem diese Aspekte zu berücksichtigen:
  • Laufende Behandlung beenden

    Schließen Sie alle not­wendigen oder laufenden Zahn­behandlungen ab, bevor Sie sich nach einer neuen Zusatz­versicherung umsehen. Und wechseln Sie nicht, nachdem Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin zu einem zahn­medizinischen Eingriff geraten hat. Denn in der Regel leisten Zahnzusatzver­sicherungen nur für Versicherungs­fälle, die nach dem Wechsel eingetreten sind. 
  • Neue Zahnzusatz auswählen

    Die neue ZZV sollte alle Kriterien erfüllen, die Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer oder Tarif vermissen. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Zahn­versicherer in puncto Leistungs­umfang und potenzielle Ein­schränkungen: Wählen Sie einen Zahnzusatz­tarif, der gerade bei kosten­intensiven Eingriffen mindestens 75 Prozent der Gesamt­kosten über­nimmt. Und prüfen Sie, ob auch privat ärztliche Behandlungen ab­gedeckt sind.
  • Neuvertrag abschließen

    Kündigen Sie Ihren Zahn­tarif erst, nachdem Sie die Annahme­bestätigung der neuen Versicherungs­gesellschaft erhalten haben. Wird Ihr Antrag auf einen Tarif­wechsel abgelehnt, stünden Sie im schlimmsten Fall sonst ohne Versicherungs­schutz da. Achten Sie auch darauf, dass Versicherungs­ende des alten Tarifs und Versicherungs­beginn des neuen Tarifs zueinander passen. Sonst kann es zu einer Doppel­versicherung kommen, die nicht zulässig ist.
  • Altvertrag kündigen

    Ihre bestehende ("alte") ZZV kündigen Sie bei Verträgen in Textform. Die Kündigung kann als E-Mail, Fax oder Briefkopie an den Versicherer gesendet werden und ist ohne Unterschrift gültig. Ältere Verträge, mit Versicherungsbeginn vor dem 01.10.2016, müssen in Schriftform, mit eigenhändiger Original-Unterschrift, gekündigt werden. Am besten als Einschreiben mit Rückschein.
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Gut zu wissen
Grundsätzlich gilt: Eine Zahnzusatzver­sicherung ist dann gut und sinnvoll, wenn sie Ihre individuellen Bedürfnisse absichert. Sie sollte Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation entsprechen.

Zu den wichtigsten Zahnzusatz­leistungen, Zahnersatzmaßnahmen und Behandlungsmethoden gehören:

Was die Tarife der Allianz leisten, erfahren Sie hier.

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Fristen und Lauf­zeiten
Haben Sie Ihre Zahn­zusatz­versicherung erst vor Kurzem abgeschlossen, ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oft nicht ohne Weiteres möglich. Die meisten Tarife sehen eine Mindest­vertrags­laufzeit vor. Auch gilt es, die vertraglichen Kündigungs­fristen zu beachten. Ob und wann Sie in eine neue ZZV einsteigen können, lesen Sie hier:
  • Maximale gesetz­liche Mindest­laufzeit: Ihr Versicherungs­vertrag ist erstmals kündbar zum Ablauf der vereinbarten Mindest­laufzeit. Diese beträgt im Normal­fall zwischen einem und zwei Jahren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Zahnzusatz­versicherung regulär wechseln.
  • Kündigungs­fristen: Ist die Mindest­laufzeit vorbei? Dann können Sie Ihre Zahn­versicherung gemäß des Versicherungsgesetzes (VVG) mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertrags­jahres kündigen. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Versicherer ab. Manche Anbieter werten das Kalender­jahr als Versicherungs­jahr (Kündigung zum 31. Dezember), andere berechnen das Versicherungs­jahr am Datum des Vertrags­abschlusses. Das bedeutet: Schließen Sie Ihre ZZV am 1. Mai ab, läuft Ihr Versicherungs­jahr bis 30. April. Eine Kündigung müsste demnach bis zum 31. Januar erfolgen.
  • Achtung, Verlängerung! Kündigen Sie lieber zu früh als zu spät. Denn oft verlängert sich die Vertrags­laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen.
  • Schneller Tarif­wechsel: Im Gegensatz zu einem Anbieter­wechsel ist ein Tarif­wechsel Ihrer Zahn­zusatz innerhalb desselben Versicherungs­unternehmens jederzeit möglich. Reguläre Kündigungs­fristen entfallen dann.
  • Vorsicht beim Kündigungs­recht! Meiden Sie Zahn­tarife, die dem Versicherer ein Kündigungs­recht ein­räumen. In diesem Fall darf das Versicherungs­unternehmen die Zahnzusatz­versicherung ohne Ihre Zustimmung kündigen. Dies gilt nur für die ersten 3 Jahre nach Versicherungs­beginn.
  • Sonder­kündigungs­recht: Ihr Hauptgrund für einen Tarif- oder Anbieter­wechsel sind zu teure Beiträge Ihrer ZZV? Unser Tipp: Kalkulieren Sie, ob es sich für Sie lohnt, nach einer Beitrags­erhöhung das Sonder­kündigungs­recht zu nutzen. Damit können Sie Ihren Vertrag frühzeitig auflösen, die Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen gelten in diesem Fall nicht.

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Checkliste
Damit Ihnen beim Wechsel Ihrer ZZV auch nichts entgeht, sollten Sie sich diese Punkte genauer durchlesen:
  1. Zahn­status feststellen: Wie steht es um Ihre derzeitige Zahngesund­heit? Sind Sie aktuell in zahn­ärztlicher Behandlung? Geplante oder angeratene Zahnbehand­lungen sind oft ein Hindernis, wenn Sie in eine Zahn­zusatz­versicherung mit verbesserten Leistungen wechseln möchten.
  2. Leistungs­umfang prüfen: Welche Leistungen bietet Ihre aktuelle Zahn­zusatz­versicherung? Wie verhalten sich die monatlichen Kosten (Beitrags­höhe), wie entwickelte sich Ihr Beitrag in den letzten Jahren? Sind Sie zufrieden mit der Gesamt­erstattung der Kosten für Zahnarzt­kosten und Zahnzusatz­leistungen?
  3. Tarife vergleichen: Achten Sie beim Vergleich verschiedener Zahn­tarife besonders auf die Höhe der Erstattungen und mögliche Einschränkungen. Bei gesetzliche Kranken­versicherten gilt: Eine gute ZZV sollte mindestens 75 Prozent für hochwertigen Zahnersatz abdecken. Der Eigen­anteil ist der Rest­betrag, den Sie nach Abzug Fest­zuschusses der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) selbst zahlen müssen.
  4. Angebot anfordern: Lassen Sie sich von der Zahn­zusatz­versicherung Ihrer Wahl ein Angebot erstellen. Überprüfen Sie, ob die neue Zahn­zusatz­versicherung Wartezeiten für bestimmte (oder alle) Leistungen vorsieht.
  5. Prüfen der maximalen Erstattung: Die meisten Zahnversicherungen begrenzen Ihre Leistungen in den ersten Versicherungsjahren auf bestimmte Höchstbeträge. Prüfen Sie, wie hoch bei einem Anbieterwechsel die maximale Erstattung in den ersten Jahren ist.
  6. Alte Zahn­zusatz kündigen: Kündigen Sie Ihren alten Tarif erst, wenn Sie die Zusage Ihrer Wunsch­versicherung erhalten haben. Nur so schließt sich der neue Versicherungs­schutz nahtlos an.

Gesetzlich Kranken­­versicherte profitieren vom Ab­schluss einer privaten Zahn­zusatz­­versicherung, denn ihre Kranken­­kasse über­nimmt nur einen Teil der Zahn­­behandlungs­kosten. Dieser Kranken­kassen-­Anteil wird als Fest­zuschuss bezeichnet. Der Fest­­zuschuss im Rahmen der Regel­­versorgung bei Zahn­­ersatz liegt im Bundes­durch­schnitt aktuell zwischen 60 und 75 Prozent. Den Rest­betrag, den sogenannten Eigen­­anteil, müssen Sie selbst zahlen.

Die Defition bzw. Voraus­setzung für eine Zu­zahlung der gesetz­lichen Kranken­kasse für eine Zahn­behandlung lautet: Die Zahn­therapie muss erforderlich, aus­reichend, wirt­schaftlich und angemessen sein. 

Richtig versichern
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Häufige Fragen
  • Habe ich bei einem Tarifwechsel erneut Wartezeiten?

    Wenn Sie die Zahnversicherung bei Ihrem aktuellen Anbieter wechseln, kann es Wartezeiten für neu versicherte Mehrleistungen geben. Während dieser Zeit besteht jedoch noch Anspruch auf die Leistungen aus dem alten Tarif. Wenn der neue Tarif generell keine Wartezeiten vorsieht, gelten diese auch für neu versicherte Leistungen.

    Wenn Sie mit Ihrer Zahnversicherung zu einem anderen Anbieter wechseln, kommt es auf die Tarifbedingungen des neuen Versicherers an. Es gibt Tarife mit und ohne Wartezeiten.

  • Kann ich meine Alterungsrückstellungen übertragen lassen?

    Bei der Übertragung von Alterungsrückstellungen (AR, fälschlicherweise oft Alters­rückstell­ungen genannt), kommt es auf Ihren individuellen Fall an:

    • Wenn Sie innerhalb Ihres Anbieters die Zahnzusatz­versicherung wechseln, können Sie Ihre Alterungs­rückstellungen auf Ihren neuen Tarif übertragen lassen. Voraussetzung ist, dass der neue Tarif ebenfalls Alterungs­rückstellungen bildet.
    • Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, können Sie Ihre AR nicht auf den neuen Tarif übertragen lassen, auch wenn dieser AR bildet.
    • Wechseln Sie von einem Tarif mit Alterungsrückstellungen in einen Tarif ohne AR, gehen die ange­sam­melten Alterungsrückstellungen verloren. Im neuen Zahntarif stuft der Versicherer Sie entsprechend Ihrer Altersgruppe ein. Wie bei allen Zahnzusatzversicherungen ohne Alterungsrückstellungen erhöht sich Ihre monatliche Beitragsprämie dann stufenweise während der Vertragslaufzeit. Zum Beispiel alle drei, fünf oder zehn Jahre, entsprechend Ihres Alters. Aufgrund der steigenden Kosten sollte ein solcher Tarifwechsel gut überlegt sein.
  • Kann der Versicherer meine Zahnzusatzversicherung kündigen?

    Ja. Jedoch nur, wenn Sie dem Versicherungsunternehmen im Vertrag ein Kündigungsrecht eingeräumt haben. In diesem Fall darf die Versicherung Ihre Zahnzusatzversicherung ohne Ihre Zustimmung innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn kündigen. Achten Sie bei Vertragsabschluss auf das Kündigungsrecht und meiden Sie Tarife, in denen sich der Versicherer das Kündigungsrecht vorbehält.

    Haben Sie bei Abschluss der Zusatzversicherung falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung gemacht? Dann kann Ihnen, wegen Verletzung der Anzeigepflicht, ebenfalls die Kündigung durch den Versicherer drohen.

  • Gibt es beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung ein Sonderkündigungsrecht?

    Neben der ordentlichen Kündigung haben Sie als Versicherungsnehmer:in unter bestimmten Voraus­setzungen ein Sonder­kündigungs­recht. Dieses sogenannte außer­ordentliche Kündigungs­recht steht Ihnen beispiels­weise zu, wenn der Versicherer Ihren monatlichen Beitrags­satz erhöht (Beitrags­erhöhung).

    Sie können Ihren Vertrag dann mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zu einer anderen Zahnzusatz­versicherung wechseln. Die zwei­monatige Kündigungs­frist läuft, sobald Sie die Beitrags­änderung erhalten haben. Die Wirkung Ihrer Kündigung bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem sich Ihr Zahnzusatz­tarif verteuern würde.

    Tipp: Nennen Sie die Beitrags­anpassungen als Kündigungs­grund in Ihrem Schreiben. Ihre Kündigung ist zwar auch ohne Angabe dieses Grundes wirksam. Sie beugen damit jedoch eventuellen Missverständnissen vor. Sie finden im Ratgeber Kündigen eine entsprechende Mustervorlage.

  • Was ist besser: Anbieterwechsel oder Tarifwechsel?

    Ein Anbieter­wechsel macht dann Sinn, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Zahnzusatz­versicherer grund­sätzlich unzufrieden sind. Beispiels­weise weil er zu teuer ist, der Service unzureichend oder die Kosten­erstattung nicht reibungslos abläuft.

    Sind Sie mit Ihrer Versicherung zufrieden und möchten lediglich den Versicherungs­schutz an Ihre aktuelle Lebens­situation anpassen? Dann reicht es, wenn Sie Ihren Zahnzusatzversicherung Tarif wechseln, aber bei Ihrem Versicherer bleiben. Voraus­setzung ist, dass Ihr Versicherer einen Tarif anbietet, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Ein Tarifwechsel bietet einige Vorteile im Vergleich zum Anbieter­wechsel. Dazu gehören:

    • Keine Rücksicht auf Kündigungs­fristen
    • Bestehende Alterungs­rückstellungen verfallen in der Regel nicht
    • Oft keine Warte­zeiten (Zu beachten: Bei Leistungs­erhöhungen ist mit Warte­zeiten zu rechnen.)
    • Bisherige Versicherungs­zeiten werden auf Ihre Zahn­staffel angerechnet. Unter Umständen sind von Beginn an mehr Leistungen ohne Erstattungs­höchst­grenzen bzw. Summenbegrenzung möglich. Unter der Summenbegrenzung verstehen Versicherer den Betrag der maximalen Leistungserstattung in den ersten Versicherungsjahren einer Zahnzusatzversicherung
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