Wann lohnt sich ein Anbieter- oder Tarif­wechsel?

Zahnzusatz­versicherung wechseln

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ein Wechsel der Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) kann helfen, Beitragskosten zu senken oder den Leistungsumfang Ihren aktuellen Bedürfnissen anzupassen.
  • In der Regel haben Sie zwei Optionen: Sie können den Anbieter oder den Tarif wechseln. Überlegen Sie auch, zu welchem Zeitpunkt es sinnvoll ist, die Zahnzusatzversicherung zu wechseln.
  • Neben allen Vorteilen gilt es zu bedenken: Warte­zeiten und Zahn­staffel könnten eine Kosten­über­nahme von erforderlichen Behandlungen in naher Zukunft erschweren oder verhindern.
  • Wichtig beim Anbieterwechsel: Bevor Sie kündigen, sollten Sie die Zusage Ihres neuen Versicherers haben.
  • Zudem ist mit einer erneuten Gesund­heits­prüfung zu rechnen. Auch Alterungsrückstellungen können unter Umständen verloren gehen.
Rundumschutz, besonders günstig!
  • Sie sind gesetzlich versichert und wollen mehr?
  • Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife bieten ein sattes Mehr
  • Ohne Wartezeit
  • Ab 12,94 Euro

Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

1 von 9
Gute Gründe
Wer bereits eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) abgeschlossen hat, sollte seinen Tarif von Zeit zu Zeit überprüfen. Denn im Bereich der Zahn­ver­siche­rungen kommen kontinuierlich neue und verbesserte Angebote auf den Markt.

Mit einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung können Sie nicht nur den Leistungsumfang Ihrem aktuellen Bedarf anpassen, sondern weitere Vorteile erzielen.

Anbieter wechseln? Oder in einen neuen Tarif wechseln beim selben Versicherungs­unternehmen? Diese Entscheidung sollten Sie abhängig machen von Ihren zukünftigen Anforderungen und Ihrer persönlichen Situation. Auch die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrages spielen eine Rolle bei der Überlegung, ob und wann Sie wechseln.

Berechnen Sie sich gleich hier Ihren Beitrag zu einer Zahnzusatzversicherung der Allianz.

2 von 9
Vor- und Nachteile
Versicherungen zu wechseln ist nicht immer sinnvoll. Ein Wechsel Ihrer aktuellen Zahn­zusatz­versicherung kann jedoch unter Berück­sichtigung der folgenden Punkte sinnvoll sein: wenn Sie durch den Tarif­wechsel Ihrer Zahn­zusatz­versicherung von besseren Leistungen und Prämien sowie günstigeren Vertrags­bedingungen profitieren. Die Vor- und Nach­teile eines Tarif­wechsels der Zahn­zusatz­versicherung im Überblick:
  • Ihr bisheriger Zahnzusatztarif leistet nur bei Regel­ver­sorgung auf Kassen­niveau.
  • Ihre aktuelle Zahn­zusatz­versicherung verbessert zwar die Regelversorgung der gesetzlichen Kranken­kassen, übernimmt aber keine Privat­leistungen (z.B. eine professionelle Zahnreinigung). Wenn Sie vorhaben, diese regelmäßig und ab sofort zu beanspruchen, macht z.B. der Wechsel zu einer Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeiten Sinn.
  • Ihre jetzige Zusatzversicherung übernimmt zwar privatärztliche Leistungen wie beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung. Die Erstattungssätze inklusive Kassenleistungen liegen allerdings bei 50 Prozent oder weniger.
  • Wichtige Leistungsbereiche – etwa die Kosten­übernahme für Prophylaxe oder Zahnbehandlungen (z.B. Füllungstherapie oder Wurzelbehandlungen) – sind nicht in Ihrem Tarif enthalten. Oder: In der aktuellen Zahnzusatzversicherung sind einzelne, für Sie persönlich wichtige Leistungsbereiche unzureichend abgedeckt oder stark begrenzt, z.B. für Implantate, Inlays oder Verblendungen.
  • Ihr Zahnzusatztarif, den Sie z.B. für Ihr Kind abge­schlossen haben, umfasst keine kieferorthopädischen Behandlungen.
  • Sie wünschen sich künftig neben zahnmedizinischen Leistungen auch Behandlungen beim Heilpraktiker, Kostenübernahme für Sehhilfen und andere Gesundheitsvorsorge-Maßnahmen? Für diese Kombination gibt es spezielle Zahnzusatztarife.
  • Sie sind mit Ihrem Zahnzusatzversicherer grundsätzlich unzufrieden – etwa weil der Service unzureichend ist oder Sie bei eingereichten Rechnungen immer wieder Probleme mit der Kostenerstattung haben.
  • Ihre aktuelle Zahnzusatzversicherung ist im Vergleich zu anderen Tarifen zu teuer geworden.
  • Die meisten Zahnzusatzversicherungen schränken die Erstattungsleistung in den ersten zwei bis sechs Jahren ein. Das heißt: Mit dem Wechsel zu einem neuen Versicherer greift die dort vorgesehene Zahnstaffel (mit neuen, vertraglich festgelegten Höchsterstattungs­beträgen). Wissen Sie bereits, dass in den kommenden Jahren kostspielige Zahnbehandlungen bevorstehen, ist ein Wechsel eher nicht sinnvoll.
  • Viele Zahnzusatztarife haben in den ersten drei bis acht Monaten nach Versicherungs­beginn Wartezeiten. Das heißt: Zahnbe­handlungen sind in diesem Zeitraum nicht erstattungsfähig oder in bestimmten Leistungsbe­reichen eingeschränkt. Steht eine zahnmedizinische Behandlung kurz bevor, ist in diesem Fall ein Versicherungswechsel wenig empfehlenswert. Alternativ käme hier die Zusatzversicherung ohne Wartezeit für Sie in Frage: Hierbei sollten Sie jedoch auf die Zahnstaffel achten, die die Erstattungs­höhe in den ersten Jahren einschränkt.
  • Ihr aktueller Tarif enthält Zusatzleistungen wie Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen und andere Maßnahmen zur Gesundheits­vorsorge? Wechseln Sie zu einer neuen Versicherung, kann es sein, dass Sie diese verlieren. Sehhilfen separat abzusichern, ist meist unproblematisch. Anders sieht es bei Heilpraktiker- oder Gesundheitsvorsorge­leistungen aus. Prüfen Sie daher vorab, ob Sie Leistungen verlieren, die Sie unter Umständen nicht mehr versichern könnten.
  • Erneute Gesundheitsprüfung: Möchten Sie Ihre Zahnzusatz wechseln, durchlaufen Sie bei den meisten Versicherern zunächst eine Gesundheitsprüfung. Mithilfe des Checks ermitteln Versicherungsgesell­schaften den Zustand Ihrer Zähne – zum Beispiel, ob Ihnen Zähne fehlen oder Zahnersatz angedacht ist. Heißt: Sie werden nach geplanten oder laufenden Behandlungen gefragt. In diesen Fällen kann die Versicherung Ihren Antrag ablehnen oder einen Risikozuschlag (bei fehlenden Zähnen) verlangen. Bei Vorerkrankungen oder geplanten Eingriffen an Ihren Zähnen kann der neue ZZV-Anbieter auch Leistungsausschlüsse integrieren.
Sofortschutz mit 100% Kostenerstattung für Zahnreinigung & Zahnbehandlung. Bis zu 100% für Zahnersatz. Entdecken Sie das Alles + Mehr Paket der Allianz Zahnzusatzversicherung.
3 von 9
So funktioniert's
Die Entscheidung ist gefallen: Sie wollen und werden Ihren Anbieter oder Zahnzusatzversicherungstarif wechseln. Damit das reibungslos klappt, gilt es vorab einige Aspekte zu berücksichtigen.
Darum ist ein Wechsel in die Zahnzusatzversicherung sinnvoll
 
Entscheidende Voraussetzung ist, dass Ihre Zähne gesund sind und das Gebiss sich insgesamt in einem guten Zustand befindet. Zudem sollten Sie grundsätzlich beachten:

Wechseln Sie die Zahnzusatzversicherung nicht, während Sie in laufender Behandlung sind, Maßnahmen planen oder Ihr Zahnarzt zu einem zahnmedizinischen Eingriff geraten hat. In der Regel leisten Zahnzusatzver­sicherungen nur für Versicherungsfälle, die nach dem Wechsel eingetreten sind. Die ZZV nachträglich abzuschließen, ist meist nicht sinnvoll. Schließen Sie daher alle notwendigen Maßnahmen ab, bevor Sie sich nach einer neuen Zusatzversicherung umsehen.

Tipp: Um auf der sicheren Seite zu sein, klären Sie vorab mit der neuen Zahnzusatzversicherung, ab welchem Zeitpunkt zahnärztliche Maßnahmen wie Kronen, Inlays, Zahnimplantate, Lumineers oder Kieferorthopädie als abgeschlossen gelten.

Die neue Zahnzusatzversicherung sollte alle Kriterien erfüllen, die Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer oder Ihrem Tarif auf längere Sicht vermissen. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Zahn­versicherer und legen Sie besonders Augenmerk auf Leistungsumfang und potenzielle Einschränkungen:

  • Kostenerstattung: Wählen Sie einen Zahnzusatztarif, der mindestens 70 Prozent der Gesamtkosten über­nimmt. Gerade bei kostenintensiven Eingriffen wie (Zahn-)Implan­tationen nach Zahnextraktionen oder bei aufwendigen Wurzelbehandlungen können zehn Prozent mehr oder weniger viel ausmachen.
  • Erstattungsmodalitäten: Prüfen Sie, ob die neue Zahnzusatzver­sicherung nur die Regelversorgung optimiert oder auch privatärztliche Behandlungen abdeckt. Ist Ersteres der Fall, kommt die ZZV für umfang­reichere Zahnbehandlungen oder hochwertigen Zahnersatz nur sehr geringfügig auf.
  • Kündigungsrecht: Meiden Sie Zahntarife, die dem Versicherer ein Kündigungsrecht ein­räumen. Ansonsten darf das Versicherungs­unternehmen die Zahnzusatz­versicherung ohne Ihre Zustimmung kündigen (gilt nur für die ersten 3 Jahre nach Versicherungsbeginn).

Bevor Sie Ihre bestehende Zahnzusatzversicherung kündigen, sollten Sie beim neuen Versicherer einen Antrag stellen und tatsächlich angenommen sein. Denn es ist nicht garantiert, dass dieser Ihnen einen Zahntarif anbietet. Im schlimmsten Fall erhalten Sie eine Absage und haben Ihren bestehenden Vertrag bereits gekündigt. Die Folge: Sie stehen ohne Versicherungsschutz da.

Kündigen Sie Ihren Zahntarif daher erst, nachdem Sie die Annahmebestätigung der neuen Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Achten Sie auch darauf, dass Versicherungsende und Versicherungsbeginn zueinander passen. Sonst kann es zur Doppelversicherung kommen.

Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen Sie schriftlich. Das ist erfüllt durch Schrift- oder Textform. Bitte sehen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche Form Sie einhalten müssen:

  • Die sogenannte Schriftform ist ein gesetzlicher Begriff, der für Verträge vor dem 01.10.2016 gilt. Für sie ist die eigenhändige Unterschrift nötig, der Versand per Fax reicht hier allerdings nicht. Vielmehr müssen Sie ein Originaldokument postalisch versenden. Am besten schicken Sie dieses per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie den rechtzeitigen Versand nachweisen.
  • Für Verträge mit Versicherungs­beginn ab 01.10.2016 gilt keine Schriftform mehr. Hier reicht für die Kündigung die Textform: Sie erfordert keine Unterschrift und es reichen eine Briefkopie, ein Telefax oder eine E-Mail.
4 von 9
Gut zu wissen
Grundsätzlich gilt: Eine Zahnzusatzver­sicherung ist dann gut und sinnvoll, wenn sie Ihre individuellen Bedürfnisse absichert und Ihrer aktuellen Zahngesundheit sowie Lebenssituation entspricht.

Zu den wichtigsten Zahnzusatzleistungen gehören:

Was die Tarife der Allianz leisten, erfahren Sie hier.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 21 Jahren, ab 21 Jahren bei Unfall oder schwerer Erkrankung;  inkl. Extras wie Keramik- und Minibrackets oder Lingualtechnik.

5 von 9
Fristen und Lauf­zeiten
Haben Sie Ihre Zahnzusatzversicherung erst vor Kurzem abgeschlossen, ist ein Wechsel nicht ohne Weiteres möglich. Die meisten Tarife sehen Mindestvertrags­laufzeiten zwischen einem und zwei Jahren vor (maximale, gesetzliche Mindestlaufzeit). Für Sie heißt das: Ihr Versicherungsvertrag ist erstmals kündbar zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit. Ab diesem Zeitpunkt können Sie in eine neue ZZV einsteigen.

Ist die Mindestvertragslaufzeit vorbei, können Sie Ihre Zahnversicherung in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres kündigen. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Versicherung ab. Manche Anbieter werten das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Dann ist eine Kündigung zum 31. Dezember möglich. Ihr Kündigungs­schreiben sollte in diesem Fall bis spätestens 30. September beim Versicherer eingehen.

Andere Versicherungsgesellschaften gehen vom Datum des Vertragsab­schlusses aus und berechnen das Versicherungsjahr. Zum Beispiel: Sie haben die Zahnzusatzversicherung am 1. Mai abgeschlossen. Das heißt: Ihr Versicherungsjahr läuft bis 30. April. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist können Sie den Vertrag bis zum 31. Januar kündigen. Tipp: Kündigen Sie lieber zu früh als zu spät. Denn oft verlängert sich die Vertragslaufzeit stillschweigend um ein weiteres Jahr. Bei den Allianz Tarifen MeinZahnschutz sind Sie extra flexibel: Die Tarife sind monatlich kündbar - bereits nach zwei Versicherungsjahren.

Tipp: Kalkulieren Sie, ob es sich für Sie lohnen kann, nach einer Beitragserhöhung das  Sonder­kündigungs­recht zu nutzen.

6 von 9
Zahnzusatz­versicherung Tarif wechseln
Um Beitragskosten zu sparen oder bessere Leistungen zu erhalten, ist nicht immer ein Wechsel des Anbieters notwendig. Auch ein Tarifwechsel bei Ihrer aktuellen Versicherungsgesellschaft kann helfen, einen günstigeren oder leistungsstärkeren Zahnzusatztarif zu erhalten.
 

Im Vergleich zum Anbieterwechsel, könnte der Tarifwechsel für Sie aus folgenden Gründen vorteilhaft sein:

  • Besseres Preis-Leistungs-Verhältnis: Sie passen den Versicherungsschutz an Ihre aktuelle Lebenssituation an und optimieren so den Preis für die Ihnen wichtigsten Leistungen.
  • Bestehende Alterungsrückstellungen bleiben in der Regel erhalten und verfallen nicht, sofern Sie zu einem Tarif mit Alterungsrückstellungen wechseln.
  • Da der Versicherer Sie bereits "kennt", verzichtet er unter Umständen auf Wartezeiten (in Höhe des bisherigen Versicherungsschutzes).
  • Die bisherige Versicherungszeit wird meist auf die Zahnstaffel Ihres gewünschten Zieltarifs angerechnet. Das heißt, unter Umständen können Sie mehr Leistungen von Anfang an ohne Erstattungshöchstgrenzen in Anspruch nehmen.
  • Kündigungsfristen entfallen: Ein Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens ist jederzeit möglich.

Zu beachten: Wechseln Sie in einen Zahnzusatztarif mit deutlich besseren Leistungen als in Ihrem alten Vertrag, führt die Versicherung häufig eine erneute Gesundheitsprüfung durch (Risikoprüfung bei Mehrleistung).

7 von 9
Oft gefragt
Hier kommt es auf Ihren Individualfall an. Wechseln Sie innerhalb eines Versicherungsunternehmens von einem Tarif mit Alterungsrückstellungen (AR) in einen Tarif ohne AR, gehen die ange­sam­melten Alterungsrückstellungen (fälschlicherweise oft Alters­rückstell­ungen genannt) verloren.

Im neuen Zahntarif stuft der Versicherer Sie entsprechend Ihrer Altersgruppe ein. Wie bei allen Zahnzusatzversicherungen ohne Alterungsrückstellungen erhöht sich Ihre monatliche Beitragsprämie dann stufenweise während der Vertragslaufzeit – zum Beispiel alle drei, fünf oder zehn Jahre, entsprechend Ihres Alters. Aufgrund der steigenden Kosten sollte ein solcher Tarifwechsel gut überlegt sein.

Im umgekehrten Fall – also beim Wechsel von einem Tarif ohne AR in einen Tarif mit AR – gliedert der Versicherer Sie in die zum Wechselzeitpunkt gültige Altersgruppe ein. Eine Beitragserhöhung aufgrund des steigenden Alters haben Sie ab dann nicht mehr zu befürchten.

Heißt: Je jünger Sie als Versicherungsnehmer einsteigen, umso günstiger ist ihr Beitrag. Bleiben Sie Ihrer Zahnzusatzversicherung dann auch noch treu, bezahlen Sie auf lange Sicht weniger für den Versicherungsschutz mit AR, als bei einem Tarif ohne Alterungsrückstellungen.

  • Zu beachten: Wechseln Sie den Versicherer, können Sie die bereits angesparten Rücklagen nicht zu einem anderen Anbieter mitnehmen.
8 von 9
Checkliste
Diese Punkte sollten Sie sich genauer durchlesen:
  1. Wie steht es um Ihre Zahngesund­heit? Sind Sie aktuell in zahn­ärztlicher Behandlung? Geplante oder angeratene Zahnbehand­lungen sind ein Hindernis für einen reibungslosen ZZV-Wechsel.
  2. Prüfen Sie Leistungsumfang, monatliche Kosten und Beitrags­entwicklung Ihrer aktuellen Zahnzusatzversicherung.
  3. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Zahntarife mit besonderem Augenmerk auf ihre Erstattungskataloge und Einschränkungen. Mindestens 75 Prozent der Gesamtkosten sollten unabhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) abgedeckt sein.
  4. Überprüfen Sie, ob die neue Zahnzusatzversicherung Wartezeiten für bestimmte (oder alle) Leistungen vorsieht.
  5. Fordern Sie ein Angebot bei der Zahnzusatzversicherung Ihrer Wahl an.
  6. Kündigen Sie Ihren alten Tarif erst, wenn Sie die Zusage Ihrer Wunschversicherung erhalten haben. Nur so schließt sich der neue Versicherungsschutz nahtlos an.
Richtig versichern
9 von 9
Häufige Fragen
  • Worauf sollte man achten, wenn man die Zahnzusatzversicherung wechseln möchte?

    Beachten Sie: Wenn Sie Ihre Zahnzusatz wechseln, durchlaufen Sie bei den meisten Versicherern zunächst eine erneute Gesundheitsprüfung, mit der Ihr aktueller Zahnzustand ermittelt wird – zum Beispiel, ob Ihnen Zähne fehlen oder ein Zahnersatz angedacht ist. In diesem Rahmen erfolgen von den Versicherungsunternehmen Fragen nach geplanten oder laufenden Behandlungen. Sie können in diesen Fällen Anträge ablehnen oder (z.B. bei fehlenden Zähnen) einen Risikozuschlag verlangen.
  • Kann der Versicherer meine Zahnzusatzversicherung kündigen?

    Ja, jedoch nur, wenn Sie dem Versicherungsunternehmen im Vertrag ein Kündigungsrecht eingeräumt haben. In diesem Fall darf die Versicherung Ihre Zahnzusatzversicherung ohne Ihre Zustimmung innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn kündigen. Achten Sie bei Vertragsabschluss auf das Kündigungsrecht und meiden Sie Tarife, in welchen sich der Versicherer das Kündigungsrecht vorbehält.

    Haben Sie bei Abschluss der Zusatzversicherung falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung gemacht, kann Ihnen ebenfalls die Kündigung durch den Versicherer drohen.

  • Gibt es beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung ein Sonderkündigungsrecht?

    Neben der ordentlichen Kündigung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.

    Dieses sogenannte außerordentliche Kündigungsrecht steht Ihnen beispiels­weise zu, wenn der Versicherer Ihren monatlichen Beitragssatz erhöht (Beitragserhöhung). Sie können Ihren Vertrag dann mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zu einer anderen Zahnzusatzversicherung wechseln. Die zweimonatige Kündigungsfrist läuft, sobald Sie die Beitragsänderung erhalten haben. Die Wirkung Ihrer Kündigung bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem sich Ihr Zahnzusatztarif verteuern würde.

    Tipp: Nennen Sie die Beitragsanpassung als Kündigungsgrund in Ihrem Schreiben. Ihre Kündigung ist zwar auch ohne Angabe dieses Grundes wirksam, Sie beugen damit jedoch eventuellen Missverständnissen vor. Finden Sie im Ratgeber Kündigen eine entsprechende Mustervorlage.

  • Habe ich bei einem Tarifwechsel innerhalb der Zahnzusatzversicherung erneut Wartezeiten?

    Das hängt von Ihrem Versicherer und dem jeweiligen Tarif ab. In der Regel verzichten Versicherer jedoch auf Wartezeiten, wenn Sie innerhalb Ihrer bestehenden ZZV lediglich den Tarif wechseln. Wartezeiten könnte es bei einem Tarifwechsel innerhalb der Zahnzusatzversicherung nur für neu versicherte Mehrleistungen geben. Während dieser Wartezeit besteht jedoch Anspruch aus dem Vorgängertarif.

    Klären Sie vor einem Wechsel mit Ihrem Versicherer, ob erneute Wartezeiten auf Sie zukommen. Bei anstehenden Behandlungen sollten Sie gegebenenfalls mit dem Wechsel warten.

  • Was ist besser: Anbieterwechsel oder Tarifwechsel?

    Ein Anbieterwechsel macht dann Sinn, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Zahnzusatzversicherer grundsätzlich unzufrieden sind. Beispielsweise weil er zu teuer ist, der Service unzureichend ist oder die Kostenerstattung nicht reibungslos abläuft.

    Wenn Sie mit Ihrer Versicherung zufrieden sind und lediglich den Versicherungsschutz an Ihre aktuelle Lebenssituation anpassen wollen, bietet ein Tarifwechsel Vorteile im Vergleich zum Anbieterwechsel. Dazu gehören:

    • Keine Rücksicht auf Kündigungsfristen
    • Bestehende Alterungsrückstellungen verfallen in der Regel nicht
    • Oft keine Wartezeiten (Zu beachten: Bei Leistungserhöhungen ist mit Wartezeiten zu rechnen.)
    • Bisherige Versicherungszeiten werden auf Ihre Zahnstaffel angerechnet (unter Umständen von Beginn an mehr Leistungen ohne Erstattungshöchstgrenzen möglich)
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Unser Service für Sie
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Zahnzusatzversicherung.
+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.