- Ein Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung (ZZV) kann viele Vorteile bringen: Sie können Beitragskosten senken und von zusätzlichen Leistungen wie einer höheren Erstattung für professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie profitieren.
- In der Regel haben Sie zwei Optionen: Sie können den Anbieter oder den Tarif bei Ihrer aktuellen Versicherung wechseln. Überlegen Sie, zu welchem Zeitpunkt es sinnvoll ist, die ZZV zu wechseln.
- Wichtig beim Anbieterwechsel: Bevor Sie kündigen, sollten Sie die Zusage Ihres neuen Versicherers haben. Bedenken Sie auch etwaige Wartezeiten und Erstattungshöchstgrenzen.
- Ein Tarifvergleich lohnt sich: Nur so sichern Sie sich dauerhaft eine umfassende Zahnversorgung. Entdecken Sie jetzt die ausgezeichneten MeinZahnschutz-Tarife der Allianz mit umfangreichen Leistungen und Gesundheitsservices.
Zahnzusatzversicherung wechseln

Zahnzusatzversicherung wechseln: Wann ist das sinnvoll?
So funktioniert der reibungslose Wechsel Ihrer ZZV
Laufende Behandlung beenden
Neue Zahnzusatz auswählen
Neuvertrag abschließen
Altvertrag kündigen
Welche Leistungen sollte Ihre neue Zahnzusatzversicherung beinhalten?

Zu den wichtigsten Zahnzusatzleistungen, Zahnersatzmaßnahmen und Behandlungsmethoden gehören:
- Prophylaxe-Maßnahmen und Zahnarztleistungen wie professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung
- Zahnbehandlungen wie Kompositfüllungen, Parodontitis- oder Wurzelkanalbehandlungen
- Zahnersatzleistungen wie Zahnimplantate, Kieferknochenaufbau für Implante, Verblendung am Zahnersatz oder Inlays
- Zahnschienen und Aufbissbehelfe; Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen unter 21 Jahren, ab 21 Jahren bei Unfall oder schwerer Erkrankung. Inklusive Extras wie Keramik- und Minibrackets oder Lingualtechnik.
Die Leistungen der MeinZahnschutz Tarife der Allianz finden Sie hier im Überblick:

Sechs Tipps für den lückenlosen Wechsel der Zahnzusatzversicherung
- Zahnstatus feststellen: Wie steht es um Ihre derzeitige Zahngesundheit? Sind Sie aktuell in zahnärztlicher Behandlung? Geplante oder angeratene Zahnbehandlungen sind oft ein Hindernis, wenn Sie in eine Zahnzusatzversicherung mit verbesserten Leistungen wechseln möchten.
- Leistungsumfang prüfen: Welche Leistungen bietet Ihre aktuelle Zahnzusatzversicherung? Wie verhalten sich die monatlichen Kosten (Beitragshöhe), wie entwickelte sich Ihr Beitrag in den letzten Jahren? Sind Sie zufrieden mit der Gesamterstattung der Kosten für Zahnarztkosten und Zahnzusatzleistungen?
- Tarife vergleichen: Achten Sie beim Vergleich verschiedener Zahntarife besonders auf die Höhe der Erstattungen und mögliche Einschränkungen. Bei gesetzliche Krankenversicherten gilt: Eine gute ZZV sollte mindestens 75 Prozent für hochwertigen Zahnersatz abdecken. Der Eigenanteil ist der Restbetrag, den Sie nach Abzug Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) selbst zahlen müssen.
- Angebot anfordern: Lassen Sie sich von der Zahnzusatzversicherung Ihrer Wahl ein Angebot erstellen. Überprüfen Sie, ob die neue Zahnzusatzversicherung Wartezeiten für bestimmte (oder alle) Leistungen vorsieht.
- Prüfen der maximalen Erstattung: Die meisten Zahnversicherungen begrenzen Ihre Leistungen in den ersten Versicherungsjahren auf bestimmte Höchstbeträge. Prüfen Sie, wie hoch bei einem Anbieterwechsel die maximale Erstattung in den ersten Jahren ist.
- Alte Zahnzusatz kündigen: Kündigen Sie Ihren alten Tarif erst, wenn Sie die Zusage Ihrer Wunschversicherung erhalten haben. Nur so schließt sich der neue Versicherungsschutz nahtlos an.
Gesetzlich Krankenversicherte profitieren vom Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, denn ihre Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Zahnbehandlungskosten. Dieser Krankenkassen-Anteil wird als Festzuschuss bezeichnet. Der Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung bei Zahnersatz liegt im Bundesdurchschnitt aktuell zwischen 60 und 75 Prozent. Den Restbetrag, den sogenannten Eigenanteil, müssen Sie selbst zahlen.
Die Defition bzw. Voraussetzung für eine Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse für eine Zahnbehandlung lautet: Die Zahntherapie muss erforderlich, ausreichend, wirtschaftlich und angemessen sein.


