• Bereits eine zu hohe Zahn­krone oder ein fehlender Zahn können zu einer ein­seitigen und damit un­gleichen Belastung im Kiefer­bereich führen.
  • Mögliche Folgen: Probleme beim Kauen und Beißen sowie Kopf­schmerzen und Ver­spannungen im Kiefer- und Nacken­bereich.
  • Ob Kiefer und Kau­muskulatur fehlerfrei funktionieren oder eine Funktions­störung (Dys­funktion) vorliegt, wird im Rahmen einer zahn­ärztlichen Funktions­analyse ermittelt.
  • Die Kosten für dieses Diagnose­verfahren über­nimmt die gesetzliche Kranken­kasse nicht. Je nach Tarif erstatten private Zahnzusatz­versicherungen wie die Allianz MeinZahnschutz die Kosten einer Funktions­analyse.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Erklärung
Mit der Funktions­analyse unter­sucht der Zahnarzt oder die Zahnärztin das Zusammen­spiel von Zähnen, Muskulatur und Kiefer­gelenk. Das auf­wendige Diagnose­verfahren kann Fehl­stellungen des Kiefer­gelenks oder andere Funktions­störungen des Kau­apparats wie CMD aufspüren.

Mittels Funktions­analyse oder Funktions­diagnostik, in der Zahn­heilkunde auch als Gnathologie bekannt, lassen sich präzise Analysewerte erheben. Anhand dieser Daten können Zahn­ärztin oder Zahnarzt die individuelle Mund- und Kiefer­situation exakt bewerten:

  • die Lage des Kiefers im Schädel
  • die Bewegung der Kiefer­gelenke
  • die Stellung der Zähne zueinander

Ergibt die Funktions­anasyse Un­stimmigkeiten, handelt es sich um eine Funktions­störung des Kau­systems – eine cranio­mandibuläre Dys­funktion (CMD). "Cranio­mandibulär" bezeichnet den Bereich zwischen Schädel (Cranium) und Unter­kiefer (Mandibula). Je nach betroffenem Areal handelt es sich bei CMD um verschiedene Dys­funktionen: der Kiefer­gelenke (Arthropathien), der Kau­muskulatur (Myopathien) oder Störungen beim Zusammen­beißen der Zähne (Okkluso­pathien).

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für diese Funktions­diagnostik von den gesetzlichen Kranken­kassen nicht über­nommen werden. Eine Funktions­analyse des Kiefers und der Zähne ist bei der Allianz Zahn­zusatz­versicherung Bestandteil des Leistungs­katalogs unsere MeinZahnschutz-Tarife. Erfahren Sie mehr zu den Leistungen der Allianz MeinZahnschutz Tarife auf der Seite Zahnzusatzversicherung.

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Indikation
Bei fast jedem Menschen kommt es zu minimalen Irritationen in Kiefer- und Kau­muskulatur. Sobald jedoch schmerz­hafte Symptome die Lebens­qualität beein­trächtigen oder umfassende Zahn­behandlungen anstehen, bietet sich eine Funktions­analyse an.

Kein menschliches Gebiss ist perfekt. Besonders bei Zahn­kronen wie Jacket­kronen, Zahn­prothesen oder Zahn­brücken muss der Zahn­ersatz nicht nur exakt in die Zahn­reihe passen. Er sollte auch Störungen des räumlichen Ver­hältnisses der Zähne zueinander ausgleichen, sogenannte Okklusions­störungen. Okklusion meint die Ver­zahnung bzw. der Kontakt der Ober­kiefer-Zähne mit denen des Unter­kiefers. Denn ein unsauberes Biss­verhalten führt unter Umständen zu Störungen des Kau­systems, Kiefer­gelenks­beschwerden und Schmerzen beim Kau­vorgang.

Eine Funktions­analyse ist sinnvoll bei Patientinnen und Patienten mit folgenden Symptomen:

  • Schmerzen in der Nacken­muskulatur, Gesichts­schmerzen sowie wieder­kehrende Kopf­schmerzen oder Migräne-­Attacken
  • Bruxismus (Zähne­knirschen)
  • fehlende Zähne, größere Zahn­lücken oder ein offener Biss
  • fehlende Frontzahn­führung
  • eine begrenzte Anzahl an Zahn­kontakten durch zu hohe oder zu flache Zähne beim Zusammen­beißen
  • sichtbare Anzeichen einer cranio­mandibulären Dys­funktion in Kiefer­gelenk, Kau­muskulatur oder beim Auf­beißen im CMD-Screening

Ob eine Funktions­analyse des Kiefers sinnvoll ist, entscheidet Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahn­arzt. Sie können Ihnen sagen, ob eine Funktions­analyse medizinisch not­wendig und sinnvoll ist. Verspüren Sie dennoch Kiefer­schmerzen oder Ver­spannungen, die bei Ihrem Zahnarzt­besuch nicht thematisiert werden, suchen Sie das offene Gespräch. Bei Angst vor dem Zahnarzt kann ein un­verbindlicher Beratungs­termin erste Hemmungen und Berührungs­ängste mit dem Thema abbauen.

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Klinisch und instrumentell
Die Funktions­diagnostik umfasst die klinische und die auf ihr auf­bauende instrumentelle Funktions­analyse. Die klinische Funktions­analyse beinhaltet verschiedene manuelle Unter­suchungen, die durch weitere Mess­verfahren instrumentell ergänzt werden können.
 

Bei der klinischen Funktions­analyse untersucht der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin Mund­öffnung, Kau-, Gesichts- und Kopf­muskulatur sowie die Kiefer­gelenke und tasten sie ab. Dabei achten sie genau auf Kiefer­gelenk­geräusche sowie Einschränkungen beim Mund­öffnen (Kiefer­sperre) und Kauen. Auch die Körper- und Kopf­haltung des Patienten oder der Patientin spielen bei der manuellen Funktions­analyse eine große Rolle. Denn Abweichungen von der Norm können Hinweise auf eine CMD sein.

Ist der Befund auf eine craniomandibuläre Dysfunktion positiv, werden weitere Untersuchungen eingeleitet. So kann die Diagnose weiter präzisiert werden.

Eine einfache klinische Funktion­sanalyse vor Zahnersatz oder bei Kiefergelenks­beschwerden dauert im Schnitt knapp 30 Minuten.
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Preise und Kosten­übernahme
Wie hoch die Kosten einer Funktions­analyse beim Zahnarzt oder der Zahnärztin ausfallen, hängt in erster Linie vom Behandlungs­umfang ab. Der Kosten­rahmen spannt sich dabei von einigen Hundert zu mehreren Tausend Euro.

Es gibt verschiedene Diagnose­möglichkeiten für CMD oder ähnliche Fehl­funktionen im Kiefer­bereich. Sie reichen von einfachen zahn­ärztlichen Unter­suchungen bis hin zu Hightech-­Analysen in Spezial­praxen. Dementsprechend sind die Angebote für eine Funktions­­analyse bei Zahnarzt oder Zahnärztin oder zum Thema CMD sehr un­übersichtlich. Je nach Aufwand und Abrechnungs­satz Ihrer Zahnarzt­praxis fallen die Preise sehr unter­schiedlich aus:

  • Für eine manuelle Funktions­analyse bei Kiefergelenks­beschwerden und die An­­fertigung einer einfachen Biss-­Schiene müssen Sie mit Kosten von ein paar Hundert Euro rechnen. So kostet beispiels­weise die Funktion­s­analyse bei einer Zahn­brücke inklusive Material ca. 250 Euro.
  • Eine auf­wändige Funktions­diagnostik mit klinischer und instrumen­teller Funktions­analyse sowie ent­sprechenden Behandlungs- oder Zahnersatz­maßnahmen ist deutlich teurer. Hier kommen schnell einige Tausend Euro zusammen. Ohne passende Zahnzusatzversicherung müssen Sie einen Großteil dieser Kosten selbst zahlen.

Die Kosten einer Funktions­analyse beim Zahnarzt oder Zahnärztin über­nimmt die gesetzliche Kranken­kasse nicht. Auch die Kosten­übernahme für die An­fertigung einer einfachen Aufbiss­schiene (Okklusions­schiene) erfolgt nur in bestimmten Fällen. Beispiels­weise bei eindeutig diagnostizierten Kiefer­gelenks­beschwerden und der medizinischen Not­wendigkeit einer Schiene zur Linderung der Schmerzen. Die Kosten für auf­wändige Analysen und sehr hoch­wertige Biss-Schienen zahlen Betroffene hingegen selbst.

Die Kosten­übernahme einer Funktions­analyse bei Zahnarzt oder Zahnärztin werden nach der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzt:innen (GOZ) abgerechnet. In der Regel gilt für die zahn­ärztliche Funktions­analyse ein Abrechnungs­satz von maximal 2,3. Hierzu zählen unter anderem die Befund­erhebung des Gebisses, die Ermittlung der Unterkiefer-­Bewegungen sowie weitere diagnostische Maßnahmen. Liegt der Satz zwischen 2,3 und 3,5, müssen Zahn­ärztinnen und Zahnärzte den Mehr­aufwand Ihrer Leistungen schriftlich begründen. Beispiel­weise mit erhöhten Zeit­aufwänden oder schwierigen anatomischen Gegeben­heiten eines Patienten. Hierfür müssen alle Befunde transparent dokumentiert werden. Sollte der Zahnarzt oder die Zahnärztin bei der Funktions­analyse mit einem höheren Satz als 3,5 abrechnen, muss vorab eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

Gesetzliche Kranken­kassen erstatten im Normal­fall keine Kosten für eine zahn­ärztliche Funktions­analyse. Anders sieht es bei privaten Kranken- bzw. Zahn­versicherung aus. Wenn Sie nicht auf den Kosten einer zahn­ärztlichen Funktions­analyse sitzen­bleiben möchten, sollten Sie eine private Zahnzusatz­versicherung abschließen.

Beachten Sie jedoch: Die Kosten einer Funktion­sanalyse oder Leistungen wie Aufbiss-Schienen können oft nur unter bestimmten Umständen erstattet werden.

  • In der Regel deckt die Zahnzusatz­versicherung einen verein­barten Erstattungs­satz von meist 70 bis 90 Prozent ab. Zum Vergleich: Die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz Zahnzusatz­versicherung übernehmen bis zu 100 Prozent für die Funktions­analyse und Aufbiss-Schienen (Knirscher­schienen). Die Tarife der Allianz erstatten die Kosten im vertraglichen Umfang bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) und Ärzt:innen (GOA).
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Nach der Funktions­analyse
Wurde bei Ihnen mithilfe der Funktions­analyse des Kiefers eine CMD festgestellt, leiten der Zahnarzt oder die Zahnärztin zunächst eine Schienen­therapie ein. Eine solche Biss-Schiene kann langfristig durch zahnärztliche Biss­korrekturen, Zahn­ersatz oder andere Alternativen ersetzt werden.
  • Therapie mit Biss-Schiene

    Eine Biss-­Schiene ist der wichtigste und häufigste Behandlungs­ansatz bei cranio­mandibulärer Dys­funktion. Dabei wird eine individuelle Aufbiss­schiene erstellt, die Sie entweder nachts oder auch tagsüber tragen. Eine solche Kunststoff­schiene beeinflusst die Bewegung und das Kau­verhalten des Kiefers. Dadurch erlernt dieser über Wochen und Monate hinweg neue Bewegungs­abläufe.

    Die nach Zahn­abdrücken oder 3D-Modellen individuell angefertigte Aufbiss­schiene trägt so dazu bei, die Fehl­stellung im Kiefer­bereich zu korrigieren. Negativen Begleit­erscheinungen für Ihre Zahn­gesundheit, wie Zahn­abrieb, Zähne­knirschen, Muskel­verspannungen und Schmerzen kann sie aktiv entgegen­wirken.

  • Dauerhafte Korrektur der Fehlstellung

    Sie möchten nicht langfristig auf eine Aufbiss­schiene an­ge­wiesen sein? Viele Patientinnen und Patienten lassen ihr Gebiss dauer­haft korrigieren. Wie eine solche Biss­korrektur erfolgt, hängt vom Grad der vorhandenen Fehl­stellung ab:

    • Minimale Ab­weichungen der Analyse­werte der Funktions­analyse kann Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin erfahrungs­gemäß durch kleine Korrekturen an der Zahn­substanz aus­gleichen. Oft reicht es auch, Nach­besserungen an bereits vorhandenem Zahnersatz vorzu­nehmen. Denn bestehender Zahn­ersatz ist häufig eine Ursache für die Beschwerden – beispiels­weise durch lang­jährige Abnutzung oder Fehl­belastung der Zähne.
    • Umfang­reiche Korrekturen erfordern meist den Einsatz von Zahnersatz­maßnahmen wie Keramik­inlays oder Kronen. Mit ihnen werden Zahn und Zahn­reihe neu "gestaltet", um eine richtige Biss­lage zu schaffen. Im Anschluss an diese Behandlung ist das Tragen einer Aufbiss­schiene in der Regel nicht mehr notwendig. Eine weitere mögliche Option ist eine Erneuerung von vorhandenem Zahnersatz mit neuen Zahn­implantaten. Auf Basis der Ergebnisse aus der zahn­ärztlichen Funktions­analyse wird der Zahn­ersatz so angepasst, dass Ihr Biss stimmig ist.

    Früh­zeitige Zahn­vorsorge: CMD ist eine echte Volks­krankheit. Rund 20 Prozent der deutschen Bevölkerung leiden unter behandlungs­würdigen Symptomen von cranio­mandibulärer Dysfunktion. Viele Betroffene benötigen auf längere Sicht einen neuen Zahn­ersatz, um die Beschwerden dauer­haft zu lindern. Damit Sie diese Kosten nicht zusätzlich belasten, ist eine ent­sprechende Zahn­vorsorge für die Zahn­gesundheit wichtig. Schließen Sie frühzeitig eine Zahnzusatz­versicherung für die Funktions­analyse und nach­folgende Zahnersatz­maßnahmen ab. Die Allianz MeinZahnschutz deckt je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten für Funktions­analysen und Zahnersatz.

  • Alternative Behandlungsformen

    Ob aus Kosten­gründen oder persönlichen Vor­behalten: Nicht immer müssen Sie eine Funktions­analyse inklusive Schienen­therapie vornehmen lassen. Zumindest kurz­fristig können auch alternative Heil­methoden wie Akupunktur Linderung ver­schaffen. Weitere Alternativen sind:

    • Begleitende Physio­therapie: Tat­sächlich können Ver­spannungen der Kiefer- und Nacken­muskeln ein fehler­haftes Kau­verhalten inklusive Folge­schäden auslösen. Erfahrene Physio­therapeuten und -therapeutinnen können hier mit gezielten Behandlungen entgegenwirken. Das Rezept zur Physio­therapie erhalten Sie bei medizinischer Not­wendigkeit von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.
    • Symptoma­tische Therapie: Schmerz­mittel können die Funktions­therapie wirksam unter­stützen. Denn spezielle Arznei­mittel helfen wirksam gegen Muskel­schmerzen und zur Muskel­entspannung. Sie sollten jedoch nur begleitend zum Einsatz kommen und nicht als lang­fristige Lösung verwendet werden.
    • Physikalische Therapie: Maß­nahmen wie Wärme- oder Kälte­anwendungen sowie Rotlicht wirken ebenfalls schmerz­lindernd bei Ver­spannungen. Sie können Schmerzen des Kau­organs oder im Nacken- und Kopf­bereich lindern.
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Häufige Fragen
  • Wie finde ich die passende Zahnzusatzversicherung mit Funktionsanalyse?

    Viele Zahn­zusatz­versicherungen (ZZV) erstatten unter bestimmten Voraus­setzungen auch die Kosten einer Funktions­analyse. Um die passende ZZV für Ihren persönlichen Bedarf zu finden, sollten Sie die Leistungen verschiedener Versicherer genau prüfen. Vergleichen Sie die Tarife, achten Sie auf Leistungs­ausschlüsse, Gesundheits­prüfungen und etwaige Warte­zeiten oder Begrenzungen.
  • Wer profitiert besonders von einer Zahnzusatzversicherung mit Funktionsanalyse?

    Eine Funktions­analyse ist ein wichtiges diagnostisches Verfahren, das Zahn­ärztinnen und -ärzten die Behandlungs­planung und Therapie erleichtert. Patientinnen und Patienten profitieren nach einer Funktions­analyse von einer gezielten Behandlung und (dauerhaften) Linderung ihrer Schmerzen. Zudem ist CMD weit verbreitet. In Deutschland leidet jeder Fünfte an behandlungs­würdigen CMD-Symptomen. Doch eine zahn­ärztliche Funktions­analyse kann je nach Aufwand und Abrechnung schnell viel Geld kosten. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten einer Funktionsanalyse beim Zahnarzt in der Regel nicht. Daher lohnt sich der Abschluss einer privaten Zahn­zusatz­versicherung für fast alle gesetzlich Versicherten.
  • Wie oft sollte eine Funktionsanalyse durchgeführt werden?

    Eine Funktions­analyse bei Zahn­arzt oder Zahn­ärztin dient dazu, die Ursache von Kopf- und Gesichts­schmerzen, Kiefer­gelenks­beschwerden oder Kau­problemen herauszufinden. Eine solch aufwändige Funktions­diagnostik gehört allerdings nicht zu den Standard-Verfahren und ist nur bei ent­sprechender Indikation notwendig. Sollte sich der Biss oder Zahn­status jedoch ändern, beispielsweise durch geplante Zahnersatz­maßnahmen, ist eine Funktions­analyse unter Umständen erneut empfehlens­wert.
  • Kann ich eine Zahnzusatzversicherung mit Funktionsanalyse auch nach bereits durchgeführten Analysen abschließen?

    In der Regel nicht. Meistens können für bereits durchgeführte Behandlungen nicht nach­träglich Zahn­zusatz­versicherungen abgeschlossen werden. Die Ausnahme: Manche Versicherer bieten die Kosten­übernahme bei laufender oder bereits angeratener Behandlung. Also wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin eine Funktions­analyse durch­führen möchten. Diese Versicherungs­angebote sollten Sie jedoch genau prüfen, da sie oft mit höheren Beiträgen oder anderen Einschränkungen einhergehen.
  • Gibt es Wartezeiten bei einer Zahnzusatzversicherung mit Funktionsanalyse?

    Beim Abschluss vieler Zahn­zusatz­versicherungen müssen Versicherte oft eine bestimmte Frist abwarten, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können.

    • Nicht so bei der Allianz Zahn­zusatz­versicherung mit Sofort­schutz: Mit den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen können Sie versicherte Leistungen sofort und ohne Warte­zeiten in Anspruch nehmen. Auch die Durch­führung einer notwendigen Funktions­analyse. Entdecken Sie, welche zusätzlichen Vorteile Ihnen die ausgezeichneten Allianz MeinZahnschutz-Tarife noch bieten.
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