Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Fehlende Zähne, Zahn- und Kiefer­fehl­stellungen sowie Störungen der Zahn­kontakte können dazu führen, dass die Kiefer­muskulatur ein­seitig bzw. ungleich belastet wird.
  • Ob Kiefer und Kau­muskulatur fehler­frei funktionieren, wird im Rahmen einer Funktions­analyse ermittelt. Dieses Diagnose­verfahren gliedert sich in die klinische und die instrumentelle Funktions­analyse. Sie kommt auch im Vorfeld einer Zahn­ersatz-Behandlung zum Einsatz.
  • Anzeichen für eine Dysfunktion sind Probleme beim Kauen und Beißen sowie Kopf­schmerzen und Ver­spann­ungen im Kiefer- und Nacken­bereich. Eine Biss­schiene kann Linderung verschaffen.
  • Die gesetzliche Kranken­kasse über­nimmt nur die einfachste Form der Auf­biss­schiene. Aufwendige Funktions­therapie trägt der Patient oder die Patientin selbst. Je nach Tarif über­nimmt die Zahn­zusatz­versicherung die Kosten einer Funktionsanalyse.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Erklärung
In der Zahnheilkunde ist die Funktions­analyse auch als Gnathologie oder Funktionsdiagnostik bekannt.

Die Funktionsanalyse ist ein aufwendiges Diagnoseverfahren, mit dem der Zahnarzt oder die Zahn­ärztin das Zusammenspiel von Zähnen, Musku­latur und Kiefer­gelenk unter­suchen und Kiefer­gelenk­fehl­stellungen sowie andere Funktions­störungen des Kau­apparates aufspüren kann.

Die Funktions­analyse erhebt präzise Werte über die Lage des Kiefers im Schädel, über die Bewegung der Kiefer­gelenke und die Stellung der Zähne zueinander. Anhand dieser Daten kann der Zahnarzt bzw. die Zahn­ärztin die individuelle Mund- und Kiefer­situation exakt bewerten.

Ergibt die Funktions­analyse Unstimmig­keiten, spricht man von einer craniom­andibulären Dysfunktion (CMD), einer Funktions­störung des Kau­systems. "Craniom­andibulär" bezeichnet den Bereich zwischen Schädel (Cranium) und Unter­kiefer (Mandibula). Folglich kann es sich bei CMD um Dysfunktionen der Kiefer­gelenke (Arthropathien), der Kaumusku­latur (Myopathien) oder Störungen beim Zusammen­beißen der Zähne (Okklusopathien) handeln.

Gut zu wissen
  • Gelenkgeräusche (z.B. Knacken) beim Kauvorgang
  • Schmerzen in Unterkiefer und/oder Oberkiefer
  • Zähneknirschen (vor allem nachts)
  • Erkennbarer Abrieb der Zähne
  • Verspannungen in Kiefer, Nacken und Schultern
  • Wiederkehrende Kopfschmerzen und Migräne-Attacken
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Indikation
Eine Funktions­analyse bietet sich an, sobald schmerz­hafte Symptome die Lebens­qualität beeinträchtigen oder umfassende zahn­restaurative Maß­nahmen (Zahn­ersatz) anstehen.

Kein menschliches Gebiss ist perfekt. Daher kommt es bei fast jedem Menschen zu minimalen Irritationen in Kiefer und Kaumuskulatur.

Egal, ob Zahnkronen  (z. B. Jacketkronen), Zahnprothesen oder Zahnbrücken – der Zahnersatz hat nicht nur exakt in die Zahn­reihe zu passen, sondern sollte auch soge­nannte Okklusions­störungen aus­gleichen. Okklusion meint die Ver­zahnung bzw. den Kontakt der Ober­kiefer-Zähne mit denen des Unter­kiefers. Ist das räum­liche Verhältnis der Zähne zueinander gestört, verhindern sie ein sauberes Biss­verhalten und können zu Störungen des Kau­systems und Schmerzen beim Kauvorgang führen.

  • … die bei einem CMD-Screening Anzeichen einer cranio­mandi­bulären Dysfunktion (auch tempo­romandi­buläre Dysfunktion) aufweisen.
  • … mit Schmerzen in der Gesichts- und Nacken­muskulatur sowie wieder­kehrenden Kopfschmerzen oder Migräne-Attacken.
  • … mit Bruxismus (Zähneknirschen).
  • … mit fehlenden Zähnen, größeren Zahnlücken oder offenem Biss.
  • … die beim Zusammenbeißen nur eine begrenzte Anzahl an Zahnkontakten haben.
  • … mit fehlender Frontzahnführung.

Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahnarzt erkennt die Indikation zu einer Funktions­analyse. Falls Sie dennoch das Gefühl haben, dass Sie Kiefer­schmerzen und Verspannungen spüren, welche beim Zahn­arzt­besuch nicht thematisiert werden, suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Zahnarzt bzw. Ihrer Zahnärztin.

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Klinisch vs. Instrumentell
Die Funktions­diagnostik gliedert sich in die klinische und in die auf ihr aufbauende instrumentelle Funktionsanalyse.
 

Bei der klinischen Funktionsanalyse handelt es sich um verschiedene manuelle Untersuchungen. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin nimmt Mund­öffnung, Kau-, Gesichts- und Kopf­muskulatur sowie die Kiefer­gelenke genau in Augen­schein und tastet sie ab. Dabei achtet er auf Kiefer­gelenk­geräusche sowie Ein­schränkungen beim Mund­öffnen (Kiefer­sperre) und Kauen. Die Körper- und Kopf­haltung des Patienten oder der Patientin spielt bei der manuellen Funktions­analyse ebenfalls eine große Rolle. Denn Abweichungen von der Norm können Hinweise auf eine craniomandibuläre Dysfunktion sein.

Ist der Befund positiv, werden weitere Unter­suchungen eingeleitet, mit denen eine Diagnose weiter präzisiert wird.

Die instrumentelle Funktions­analyse – auch Okklusions­analyse genannt – ergänzt die klinische Funktions­analyse. Sie erlaubt einen Einblick in den "Mikro­kosmos" des Kau- und Kiefer­systems. Mit speziellen Instrumenten und Mess­ver­fah­ren unter­sucht der Zahn­arzt oder die Zahnärztin die Schädel-Kiefer-Achse, die Kiefer­gelenk­be­weg­ungen sowie die Kontakt­punkte der Zähne.

Für die Vermessung nimmt der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin zunächst Abdrücke von Ober- und Unter­kiefer. Mit ihrer Hilfe werden später Kiefer­modelle erstellt, die für die Funktions­analyse not­wendig sind. Um die exakten Positionen des Kiefer­gelenks und die Bewegungs­bahnen des Kiefers (Axio­graphie) zu messen, kommt ein soge­nannter Gesichts­bogen zum Einsatz. Der Patient oder die Patientin beißt auf eine Biss­gabel, die am Gesichts­bogen befestigt ist.

Mithilfe der gewonnenen Mess­daten kann ein exaktes Modell ange­fertigt werden. Dieses wird dann in einen Kau­simulator ("Artikulator") eingesetzt, der die natürlichen Kau­bewegungen imitiert. Sind Störungen erkenn­bar, erstellt der Zahn­arzt oder die Zahnärztin einen individuellen Behandlungs­plan und leitet gegebenen­falls weitere Maßnahmen ein.

Eine einfache klinische Funktionsanalyse dauert im Schnitt knapp 30 Minuten.
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Nach der Funktionsanalyse
Hat der Zahnarzt oder die Zahnärztin mithilfe der Funktionsanalyse eine CMD festgestellt, leitet er zunächst eine Schienentherapie ein.

Sie ist der wichtigste und häufigste Behand­lungsansatz bei CMD. Im Rahmen der Therapie erhält der Patient oder die Patientin eine individuelle Aufbiss­schiene (z. B. als Äquilibrierungs­schiene, Michigan­schiene oder Stabilisierungs­schiene), die er oder sie entweder nachts und/oder tagsüber trägt.

Die Biss­schiene beein­flusst die Bewegung und das Kau­ver­halten des Kiefers und lässt diesen über Wochen und Monate hin­weg neue Bewegungs­abläufe erlernen. Auf diese Weise trägt sie dazu bei, die Kiefer­fehl­stellung zu richten und Begleit­erscheinungen wie Zahn­abrieb, Zähne­knirschen, Muskel­ver­spannungen und Schmerzen entgegenzuwirken.

Um nicht konstant auf eine Aufbiss­schiene ange­wiesen zu sein, lassen viele Patient:innen ihre Biss­lage dauer­haft korrigieren. Mini­male Abweichungen kann der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin aus­bessern, indem er oder sie kleine Korrek­turen an Zahn­substanz oder bereits vorhand­enem Zahn­ersatz vornimmt. Bestehender Zahn­ersatz kann beispiels­weise durch lang­jährige Abnutzung oder Fehl­be­lastung der Zähne eine Ursache für die Beschwerden sein.

Sind umfangreiche Korrekturen erforder­lich, kommen Keramik­onlays oder Kronen zum Einsatz. Mit ihnen werden Zahn und Zahn­reihe neu "gestaltet" und eine richtige Biss­lage geschaffen. Im Anschluss ist das Tragen der Aufbiss­schiene nicht mehr not­wendig. Neuer Zahn­ersatz mit Zahnimplantaten ist eben­falls möglich. Hierfür ver­wendet der Arzt bzw. die Ärztin die Ergebnisse aus der Funktions­analyse und passt den Zahn­ersatz so an, dass der Biss passt.

Ob aus Kosten­gründen oder persönlichen Vorlieben, nicht immer muss es zu Funktions­analyse und Schienen­therapie kommen. Alternative Heil­methoden wie Aku­punktur können zumindest kurz­fristig Linderung schaffen. Beachten Sie jedoch, dass Kranken­kassen diese Behandlungs­kosten maximal aus Kulanz über­nehmen. Ansonsten sind sie selbst zu zahlen.

Eine sinnvolle Ergänzung zu einer Funktions­therapie ist eine begleitende Physio­therapie. Tat­sächlich können Verspannungen der Kiefer- und Nacken­muskeln ein fehler­haftes Kau­verhalten inklusive Folge­schäden auslösen. Ein erfahrener Physio­therapeut oder eine erfahrene Physio­therapeutin kann hier sehr viel ausrichten. Das Rezept zur Physio­therapie stellt Ihnen der Zahnarzt bzw. die Zahn­ärztin aus.

Auch die symptomatische Therapie mit Schmerz­mitteln kann die Funktions­therapie wirksam unter­stützen. Spezielle Arznei­mittel helfen wirksam gegen Muskel­schmerzen und zur Muskel­entspannung. Sie sollten jedoch nur begleitend zum Einsatz kommen. Physikalische Maß­nahmen wie Wärme, Kälte­anwendungen und Rot­licht wirken eben­falls schmerz­lindernd bei Verspannungen und Schmerzen des Kau­organs oder im Nacken- und Kopfbereich.

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Gesamtpreis und Kostenübernahme
Wie bei vielen anderen Leistungen der modernen Zahn­medizin ist der Kosten­rahmen auch hier weit gespannt.
Wie hoch die Zahnarzt-Abrechnung für eine Funktions­analyse ausfällt, hängt insbe­sondere vom Umfang der Behand­lung ab. Für eine manuelle Funktions­analyse und die Anfertigung einer ein­fachen Biss­schiene kommen Kosten von wenigen Hundert Euro auf Sie zu. Auf­wendige Kiefer­unter­suchungen mit ent­sprechenden Behandlungs­maßnahmen sind deutlich teurer. Hier zahlen Sie schnell einige Tausend Euro.

Wie die Abrechnung einer Funktions­analyse im Detail aus­sieht, unter­liegt der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzt:innen (GOZ). Genauer gesagt, den Gebühren­nummern GOZ 8000 bis 8100.

  • Befunderhebung des Gebisses, inklusive eventuell vorhandener Prothetik sowie der parodontalen Situation etc.
  • Ermittlung (Registrierung) der Bewe­gungen des Unter­kiefers und seine Lage­beziehung zum Oberkiefer.
  • Diagnostische Maß­nahmen am Gebiss des Patienten bzw. der Patientin oder am Gipsmodell.

Der Zahnarzt oder die Zahnärztin muss dabei alle Befunde transparent dokumentieren. Entsprech­end den GOZ-Nummern erfolgt die Abrechnung dann anhand unter­schied­licher Sätze – auch Abrechnungs­satz genannt. In der Regel wird die Funktions­diagnostik mindestens mit dem 2,3 fachen Faktor abgerechnet.

Bei einem Satz höher als 2,3 muss der Zahn­arzt oder die Zahnärztin schriftlich und nach­voll­ziehbar begründen, warum die Erbringung der Leistung im konkreten Fall besonders auf­wendig ist. Gründe können unter anderem Behandlungs­schwierigkeiten, höhere Zeit­auf­wände oder schwere Umstände sein.

Tipp der Verbraucher­zentrale: Die Angebote von Zahn­ärzt:innen zum Thema CMD können sehr unüber­sichtlich sein. Die Spezialisten­suche der Deutschen Gesell­schaft für Funktions­diagnostik und -therapie (DGFDT) kann Sie hierbei unterstützen.

  • GOZ 8000 (2,3-fach): 64,68 EUR
  • GOZ 8010 (2,3-fach) – Zwei Mal: 35,43 EUR
  • GOZ 8020 (3,5-fach): 59,05 EUR
  • GOZ 8080 (2,3-fach): 32,34 EUR
  • Zzgl. Materialkosten: 15,00 EUR
  • Summe: 241,93 EUR

Hinweis: Bei dieser Aufstellung handelt es sich um eine Beispiel­rechnung im unteren Bereich der Kosten für Funktionsanalyse.

Begründung: stark erhöhter Zeitaufwand durch schwierige anatomische Gegebenheiten bei Patient XY

Die gesetzliche Kranken­kasse über­nimmt die Kosten einer Funktions­analyse nicht. Auch die Anfertigung einer einfachen Okklusions­schiene oder Aufbiss­schiene über­nimmt die Kasse nur in bestimmten Fällen. Beispiels­weise, wenn der Zahn­arzt oder die Zahnärztin ein­deutige Störungen des Kiefer­gelenks diagnostiziert und eine Schiene not­wendig ist, um Schmerzen zu lindern. Sind hin­gegen auf­wendige Analysen und sehr hoch­wertige Biss­schienen erforderlich, zahlt der betroffene Patient oder die betroffene Patientin diese aus eigener Tasche.

Wer nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte, kann eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Beachten Sie jedoch, dass die Kosten der Funktions­analyse oftmals nur im Zusammen­hang mit Zahn­ersatz erstattungs­fähig sind. Das heißt: Die Zusatz­police übernimmt lediglich funktions­analytische Leistungen sowie Aufbissbehelfe und Schienen, die in Verbindung mit Zahnersatz stehen. In der Regel deckt die Zahn­zusatz­versicherung den verein­barten Erstattungs­satz ab. Dieser liegt in den meisten Tarifen bei 70 bis 90 Prozent. Die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz übernehmen bis zu 100 Prozent z.B. für die Funktionsanalyse und Aufbiss-Schienen (Knirscherschienen).

Es gibt verschiedene Diagnose­möglich­keiten für CMD oder ähnliche Fehl­funktionen. Sie reichen von einfachen zahn­ärzt­lichen Unter­suchungen bis hin zu Hightech-Analysen in Spezial­praxen. Beim Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung ist es daher wichtig, dass Sie den jeweiligen Leistungs­umfang verstehen und einen Tarif wählen, der Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.


Finden Sie jetzt heraus, was die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz leisten und kosten.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).

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