Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitspruefung abschließen, sinnvoll oder nicht?
Vorteile, Nachteile und Tipps

Zahn­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­fragen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Wenn Sie eine private Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) abschließen, müssen Sie meist Gesund­heits­fragen beant­worten. Damit geben Sie dem Versicherer Aus­kunft über den Zustand Ihrer Zähne. Anhand Ihrer Ant­worten und Ihrem Zahn­status entscheidet der Anbieter, ob er Sie versichert und zu welchen Beiträgen. Prinzipiell werden Zahn­zusatzv­ersicherungen nur gesetzlich Kranken­versicherten angeboten.
  • Bei einer Zahn­versicherung ohne Gesund­heits­prüfung (ohne Gesund­heits­fragen) entfallen Ihre Antrags­fragen. Der Versicherer nimmt den Antrag zum Beispiel trotz Vor­erkrankungen oder fehlender Zähne an.
  • Zahn­zusatz­versicherungen ohne Gesund­heits­fragen sind meist teurer als Tarife mit Gesund­heits­prüfung. Bereits angeratene oder begonnene Zahn­behandlungen zahlt diese ZZV in der Regel nicht.
  • Eine Zahn­zusatz­versicherung mit Gesund­heits­fragen kann für Sie also die bessere Wahl sein: Nehmen Sie den Gesund­heits­check in Kauf, können Sie davon profitieren, dass Sie beispielsweise eine größere Auswahl an Tarifen ohne Warte­zeiten mit einem größeren Leistungs­umfang haben.
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Mit oder ohne Gesund­heits­prüfung
Macht für Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen Sinn? Oder sind Sie mit einer ZZV mit Gesundheitsfragen besser bedient? Hier kommt es auf Ihre Ausgangssituation, den Zustand Ihrer Zähne und Ihre Wünsche (v.a. bei den Leistungen) an. Eine ZZV ohne Gesundheitsfragen ist sinnvoll in folgenden Fällen:

Zahn­zusatz­versicherung mit fehlenden Zähnen? Eine Zahn­versicherung ohne Gesund­heits­fragen ist empfehlens­wert, wenn eine Zahn­zusatz­versicherung mit Gesund­heits­prüfung Sie bereits abgelehnt hat. Auch wenn Sie schlechte Zähne oder Zahn­lücken haben, kann eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­check sinnvoll sein.

In der Regel lohnen sich Tarife ohne Gesund­heits­prüfung auch für Risiko­patienten, die (zum Beispiel bei Zahn­ersatz) Wert auf eine höher­wertige Versorgung legen. Kosten für begonnene oder angeratene Behandlungen über­nimmt aber auch eine Zahn­versicherung ohne Gesund­heits­fragen meist nicht.

Eine optimale Versorgung mit hohen Kosten­erstattungen (bis zu 100 Prozent) erhalten Sie in der Regel bei Zahnzusatzversicherungen mit Gesund­heits­fragen. Generell lohnt sich eine Zahn­zusatz­versicherung mit Gesund­heits­fragen meist, wenn Ihr Zahn­zustand in Ordnung ist und Ihr Zahn­arzt keine Behandlung angeraten hat.

Ob mit oder ohne Gesund­heits­prüfung: Lesen Sie im Ratgeber, wann eine ZZV für Sie grundsätzlich sinnvoll ist.

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Vor- und Nachteile
Sie sind bereits von einem Versicherer abgelehnt worden? Sie denken, dass Ihr Antrag nicht ange­nommen werden könnte? Dann kommt eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­prüfung für Sie infrage. Hier erfahren Sie, welche Vor- und Nach­teile Tarife ohne Gesund­heits­fragen haben.
  • Sie können sich versichern – auch, wenn Ihnen bereits Zähne fehlen. Da keine Gesund­heits­fragen gestellt werden, kann der Versicherer für fehlende Zähne keinen Risiko­zuschlag erheben. (Wichtig: Der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung bei bereits fehlenden Zähnen ist dennoch möglich.)
  • Sie sind trotz Vorer­krankungen wie z.B. Parodontitis geschützt.
  • Sie vermeiden bei Antrag­stellung Angaben, die dazu führen könnten, dass Ihre Zahn­zusatzversicherung im Schadens­fall nicht leistet oder der Versicherer vom Vertrag zurücktritt.
  • Bei Zahn­zusatz­versicherungen ohne Gesundheits­fragen sind begonnene und angeratene Behandlungen meist ausgeschlossen.
  • Bei der Version ohne Gesund­heits­prüfung sind in den ersten Monaten für die Zahn­zusatz­versicherung Wartezeiten und Summen­begrenzungen üblich. Sofort­leistungen sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Für eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­fragen zahlen Sie oft teurere Beiträge. Denn für den Versicherer ist das Risiko größer, Behand­lungs­kosten über­nehmen zu müssen.
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Gesundheits­prüfung online & beim Vertreter
Wenn Sie den Antrag für einen Zahn­zusatz-Tarif mit Gesund­heits­fragen stellen, beantworten Sie je nach Versicherer unter­schiedliche Fragen zu Ihrem Zahn­zustand. Ihre Patienten­akte fragen Versicherungs­unter­nehmen nur in Einzel­fällen bei Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahn­ärztin an.
 

Wenn Sie von niedrigen Beiträgen profitieren wollen, fleißig Zahn­vor­sorge betreiben und gesunde Zähne haben, ist eine private Zahn­zusatz­versicherung mit Gesund­heits­prüfung für Sie sinn­voll. Mit den MeinZahnschutz-Zahnzusatzversicherungstarifen der Allianz erhalten Sie Premium-Leistungen in allen Tarifen.

Wollen Sie eine solche Zahn­versicherung abschließen, stellen Sie zunächst einen Online-/Antrag beim Versicherer. Dabei geben Sie üblicher­weise persönliche Daten wie Name, Alter oder Adresse an. Die meisten Versicherungen interessieren sich aus bestimmten Gründen für Ihren Zahn­zustand: Je nachdem, wie Sie die Gesund­heits­fragen beantworten, kann der Versicherer Ihr individuelles Risiko beurteilen. Das ermöglicht stabile Beiträge für alle Versicherten im sogenannten Versicherten­kollektiv. Zahn­zusatz­versicherungen ohne Gesund­heits­fragen schlagen hingegen oft mit höheren Beiträgen für Versicherte zu Buche.

Sie möchten wissen, was auf Sie zukommt, wenn Sie den Versicherungs­antrag mit Gesund­heits­fragen ausfüllen? Wir haben wichtige mögliche Fragen für Sie aufgelistet. Wie viele und welche Fragen das Versicherungs­unter­nehmen stellt, unter­scheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter. Bei der Allianz Zahn­zusatz­versicherung sind dies in der Online Berechnung beispiels­weise nur zwei Fragen.

Mögliche Gesund­heits­fragen für Ihre Zahn­zusatz­versicherung sind beispiels­weise folgende allgemeinen und Detail­fragen:

  • Befinden Sie sich in zahn­ärztlicher Behandlung oder ist eine Zahn­behandlung geplant oder angeraten? Weswegen?
  • Befinden Sie sich in kieferorthopädischer Behandlung? Ist eine kiefer­ortho­pädische Behandlung geplant oder angeraten? Weswegen?
  • Wie lange liegt Ihr letzter Zahn­arzt­besuch zurück?
  • Wie viele fehlende Zähne haben Sie, die noch nicht ersetzt wurden?
  • Wie viele fehlende Zähne wurden durch Zahnersatz ersetzt?
  • Welchen Zahn­ersatz haben Sie?
  • Wurde bei Ihnen Parodontitis festgestellt?
  • Befinden Sie sich wegen der Parodontitis in Behandlung?

Viele Antragsteller:innen befürchten, dass die private Zahn­zusatz­versicherung ihren Zahn­arzt oder ihre Zahn­ärztin zu ihrem Zahn­zustand befragt. Aber keine Sorge: Grund­sätz­lich fordern Versicherer keine Patienten­akten an. In folgenden Fällen setzen sich Versicherungs­unter­nehmen mit dem Zahn­arzt oder der Zahn­ärztin in Verbindung:

  • Wenn Sie kurz nach Vertrags­abschluss eine Zahn­behandlung beginnen, wird die Versicherung hell­hörig. Vor allem, wenn Sie bei den Gesund­heits­fragen angegeben haben, dass mit Ihren Zähnen alles in Ordnung ist. Ihr Versicherer kontaktiert die Zahn­ärztin oder den Zahnarzt dann unter Umständen zu konkreten Frage­stellungen. So prüft er, ob er leisten muss.
  • Wenn Sie in den ersten Jahren eine sehr teure Zahn­behandlung oder Zahn­ersatz (z.B. Implantate) brauchen, weist das meist darauf hin, dass Ihre Zahn­gesund­heit schon vorher gelitten hat. Dann überprüft die Zahn­zusatz­versicherung, ob Sie die Gesund­heits­fragen korrekt beantwortet haben.

Am besten fragen Sie bei Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahn­ärztin nach, was in Ihrer Patienten­akte vermerkt ist. So vermeiden Sie, dass Sie eine Gesund­heits­frage versehentlich nicht korrekt beantworten.

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Gut zu wissen
Manche stellen sich die Frage: Darf ich bei meinem Antrag zur Zahn­zusatz­versicherung fehlende Zähne nicht angeben, wenn danach gefragt wird? Die Antwort lautet: Nein, Sie müssen alle Fragen zu Ihrem Zahn­status wahr­heits­gemäß beant­worten, auch wenn Sie fehlende Zähne haben.

Wenn Sie die Gesund­heits­fragen nicht wahr­heits­gemäß beant­worten, drohen rechtliche Konse­quenzen. Darüber informiert Sie der Versicherer bei Vertrags­abschluss. Stellt die Versicherung Falsch­angaben fest, kann sie den Vertrag beenden – unter Umständen sogar rück­wirkend. Das bedeutet: Ihr Versicherer muss für Ihren Versicherungs­fall nicht zahlen.

Für Sie bedeutet das zum einen, dass Sie dann keine Zahn­zusatz­versicherung mehr haben. Zum anderen heißt das, dass Sie die Zahn­arzt­rechnung selbst begleichen müssen und auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Das können im ungünstigsten Fall mehrere Tausend Euro sein.

Möchten Sie keine Angaben zu Ihrem Zahn­zustand machen, stellt eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­fragen eine Alternative dar.

Oft gefragt

Ja. Einige Versicherer bieten eine private Zahn­zusatz­versicherung für Kinder ohne Gesund­heits­fragen an. Eltern, die bereits selbst eine Zahn­zusatz­versicherung abge­schlossen haben, können ihr Neuge­borenes unter Umständen ohne Gesund­heits­prüfung im selben (Zahn-)Tarif nach­versichern. Dies erfolgt dann im Rahmen einer soge­nannten Kindernachversicherung.

Und wie sieht es aus bei einer Zahn­zusatz­versicherung mit Kieferorthopädie für Kinder ohne Gesund­heits­fragen? Bereits angeratene Zahn­behand­lungen oder kiefer­ortho­pädische Maß­nahmen bei Kindern sind in Tarifen ohne Gesund­heits­prüfung meist nicht abgesichert.

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Tipps
Nicht jede private Zahn­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­prüfung leistet dasselbe. Prüfen Sie die allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) vor Vertrags­abschluss daher genau. Für eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Warte­zeit und ohne Gesund­heits­fragen zahlen Sie zum Beispiel teurere Beiträge als für einen Zahn­zusatz-Tarif ohne diese Extras. Auch für Zusatz­versicherungen mit hohen Erstattungs­summen fallen höhere Beiträge an. Achten Sie deshalb bei der Tarif­wahl auf diese Punkte:
Richtig versichern
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Häufige Fragen
  • Kann ich mich in einer ZZV noch versichern, wenn die Zahnbehandlung bereits begonnen hat oder mir Zähne fehlen?

    Ja. Das ist unab­hängig von mit/ohne Gesund­heits­fragen in beiden Fällen möglich. Wenn Sie bereits in zahn­ärztlicher Behand­lung sind, können Sie bei einigen Anbietern eine Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen. In den ersten Monaten ist die Höhe der Leistungen aber meist ein­ge­schränkt. Außer­dem ist es häufig nicht möglich, die Zahnzusatzversicherung sofort in Anspruch zu nehmen. Eine "Zahn­zusatz­versicherung sofort und ohne Gesund­heits­fragen" wird in der Regel nicht angeboten.

    Jedoch möglich: Sie können eine Zahn­zusatz­versicherung trotz fehlender Zähne abschließen. Je nachdem, wie viele Zahn­lücken Sie haben, berechnen Zahn­zusatz­versicherungen bei bereits fehlenden Zähnen einen Risiko­zuschlag. Eine Zahn­zusatz­versicherung trotz fehlender Zähne im höheren Bereich ist aber selten: Fehlen vier oder mehr Zähne, wird der Vertrags­ab­schluss meist schwierig.

  • Ist beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig?

    Ja. Wenn Sie die Zahnzusatzversicherung wechseln, stellt der neue Anbieter Ihnen normaler­weise Gesund­heits­fragen, sofern es sich um ein Tarif­angebot mit Fragen handelt. Wechseln Sie beim selben Versicherer in einen anderen, gleich­wertigen Zahn­zusatz-Tarif, entfällt die erneute Gesund­heits­prüfung meist.
  • Gibt es bei der Zahnversicherung ohne Gesundheitsprüfung eine Leistungsgrenze?

    Ja, auch bei einer Zahn­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­fragen gibt es Leistungs­grenzen. Zum Beispiel durch eine Zahn­staffel, die in den ersten Versicherungs­jahren die Kosten­über­nahme für Zahn­ersatz ein­schränkt. Für eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Leistungs­be­grenzung (siehe Rat­geber Erstattungsbeispiele) zahlen Sie in der Regel sehr hohe Beiträge.
  • Soll ich besser eine Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen, wenn ich mir über den Zahnzustand unsicher bin?

    Wenn Sie Ihren Zahn­status nicht zuverlässig einschätzen können, ist ein Zahn­zusatz-Tarif ohne Gesund­heits­prüfung die sicherere Wahl. Denn: Beantworten Sie unwissentlich Gesund­heits­fragen (bei einer ZZV mit Gesund­heits­fragen) falsch, kann der Versicherer Ihnen die Leistung verweigern oder Ihren Vertrag kündigen. Das kann bei einer Zahn­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­fragen nicht passieren.

    Konsultieren Sie im Zweifel aber Ihren Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin. Anhand Ihrer Patienten­akte kann er Ihren Zahn­zustand genau beurteilen. Auch eine Beratung durch Ihren Vermittler oder Ihre Vermittlerin kann hilfreich sein.

  • Ich befinde mich in laufender zahnärztlicher Behandlung. Kann ich trotzdem eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen?

    Wenn Sie bereits eine Zahn­behand­lung begonnen haben, können Sie zwar eine Zahn­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­fragen abschließen. Die meisten Anbieter über­nehmen für laufende Behandlungen allerdings keine Kosten. (Hinweis: Die regel­mäßige Zahn­vorsorge gilt nicht als laufende Zahn­behand­lungen.) Das gilt auch, wenn Ihre Zahn­ärztin bzw. Ihr Zahn­arzt eine Behand­lung angeraten hat. Informieren Sie sich deshalb vorab über die Vertrags­bedingungen bei der Versicherung Ihrer Wahl.

    Falls Sie die Höhe Ihrer laufenden Behand­lungen einschätzen möchten: In unserem Rat­geber finden Sie eine ungefähre Kosten­über­sicht für Standard­behand­lungen beim Zahnarzt oder bei der Zahn­ärztin.

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