Älteres Paar putzt sich die Zähne
Leistungen & Vertrags­bedingungen

Zahnzusatz­versicherung Senioren und Seniorinnen: Lohnt sich der Einstieg?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Zahnzusatzversicherung ist auch im Rentenalter sinnvoll. Denn je älter Sie werden, desto häufiger sind Zahnersatz und teure Zahnbehandlungen notwendig.
  • Achten Sie darauf, dass der Anteil der Kostenerstattung bei Zahnersatz, Prophylaxe und Co. möglichst hoch ist.
  • Welche Zahnzusatzversicherung für Senior:innen die besten Konditionen bietet, hängt maßgeblich vom Zahnzustand bei Vertragsabschluss ab. Fehlen mehr als drei Zähne oder besteht akuter Behandlungsbedarf, ist bei Anbietern mit Gesundheitsprüfung meist kein Vertragsabschluss möglich.
  • Vergleichen Sie die Vertragsbedingungen verschiedener Versicherer, um die Police mit den besten Konditionen zu finden. Bei speziellen Seniorentarifen ist Vorsicht geboten: Diese locken häufig mit günstigen Beiträgen, beinhalten aber meist Leistungseinschränkungen.
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Sinnvoll?
Auch für Senioren und Seniorinnen kann eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Denn die Policen decken kostenintensive Zahnbehandlungen und Zahnersatz je nach Tarif anteilig oder vollständig ab. Da Zahnersatz im fortgeschrittenen Alter öfter notwendig ist als in jungen Jahren, erspart eine Versicherung hohe Kosten.
Illustration einer Frau mit Infoblatt

Ob eine Zahnzusatzversicherung für Sie empfehlenswert ist, hängt vom individuellen Zustand Ihrer Zähne ab. Ist Ihr Gebiss gut erhalten, lohnt sich der Zusatzschutz in der Regel. Denn je älter Sie werden, desto häufiger entstehen neue Zahnschäden. Deren Behandlung ist meist teuer und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht oder nur zu einem geringen Anteil übernommen. Das heißt: Leistungen, die nicht in der Regelversorgung vorgesehen oder nicht durch den Festzuschuss der GKV abgedeckt sind, zahlen Sie als Eigenanteil selbst. Eine private Zusatzversicherung verringert diese Versorgungslücke.

Ist Ihr Gebiss dagegen in einem schlechten Zustand, sollten Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Senioren-Zahnzusatzversicherung abwägen. In der Regel lohnt sich der Versicherungsabschluss nur, wenn beschädigte oder fehlende Zähne explizit mitversichert werden können. Ist dies nicht möglich, tragen Sie die Behandlungskosten selbst, wenn Ihr Zahnarzt  bzw. Ihre Zahnärztin vorgeschädigte Zähne behandelt oder durch ein Implantat ersetzt.

Illustration einer Frau mit Infoblatt
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Alters­gerechter Schutz
Egal, für welchen Tarif Sie sich bei der Zahnzusatzversicherung ab 50, 60 oder sogar noch später entscheiden: Der Anteil der Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz sollte möglichst hoch sein.
Lächelnder Mann mit Brille und grauen Haaren umarmt lächelnde Frau mit weißer Kurzfrisur und Brille.
Lächelnder Mann mit Brille und grauen Haaren umarmt lächelnde Frau mit weißer Kurzfrisur und Brille.

Eine gute Zahnzusatzversicherung für Seniorinnen und Senioren sollte auch kostenintensive Zahnbehandlungen bezuschussen. Dazu zählen unter anderem Kunststofffüllungen, Therapiemaßnahmen bei bakterieller Entzündung des Zahnbetts (Parodontitis) und Wurzelbehandlungen. Aber auch eine professionelle Zahnreinigung (PZR), sowohl für die eigenen Zähne als auch ein herausnehmbares Gebiss, kann ohne Zusatzversicherung über 100 Euro kosten. Darüber hinaus sollte Ihr Versicherer für Zahnersatz, zum Beispiel Implantate, Brücken, Kronen oder Prothesen, aufkommen.

Empfehlenswerte Zahntarife sind auch für Senior:innen abschließbar und bieten altersunabhängig dieselben Leistungen. Spezielle Seniorentarife sind meist günstig, in der Regel aber mit erheblichen Leistungsbegrenzungen verbunden. Viele Policen sehen eine eingeschränkte Kostenübernahme vor, je nach Anbieter zum Beispiel in Höhe von 40 Prozent. Für aufwendige Zahnbehandlungen können dann trotz Versicherungsschutz Zuzahlungen in Höhe mehrerer tausend Euro auf Sie zukommen.

Prüfen Sie, ob die ZZV eine Wartezeit verlangt. Diese kann bis zu acht Monate betragen, bevor erste Leistungen beantragt werden können.

Die Zahnzusatzversicherung  der Allianz hat in den MeinZahnschutz-Tarifen keine Wartezeiten, das bedeutet vollen Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Das Höchstaufnahmealter ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr.

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Beitrags­zahlungen
Wer eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, hat bei der Tarifwahl die Option auf einen niedrigeren Einstiegsbeitrag (ohne Alterungsrückstellung) oder einen Ansparbeitrag (mit Alterungsrückstellung). Welche Option für Sie empfehlenswert ist, lässt sich nicht pauschal sagen.

Schließen Sie eine Police mit Alterungsrückstellung ab, zahlen Sie während der gesamten Versicherungslaufzeit dieselben Beiträge. Das hat den Vorteil, dass Ihr Tarif mit zunehmendem Alter nicht teurer wird.

Um konstante Beitragszahlungen zu ermöglichen, bauen Versicherer ein finanzielles Polster dafür auf, dass Versicherungsnehmende im Alter mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Daher werden die Beitragskosten bei Vertragsbeginn höher angesetzt als bei Tarifen ohne Rückstellungen.

Wie teuer die monatliche Prämie ausfällt, hängt auch vom Eintrittsalter ab. Schließen Sie den Schutz beispielsweise mit 55 Jahren ab, zahlen Sie dauerhaft weniger als Senioren oder Seniorinnen, die sich für eine Zusatzversicherung ab 60 entscheiden.

Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung richtet sich die Beitragshöhe nach der Wahrscheinlichkeit, dass Sie Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Das heißt: Da teure Zahnbehandlungen bei jungen Versicherungsnehmenden im Durchschnitt seltener erforderlich sind als bei älteren Menschen, fallen die monatlichen Zahlungen für junge Leute günstiger aus. Mit zunehmendem Alter erhöhen sich die Beiträge dann in regelmäßigen Abständen. Je nach Versicherungsgesellschaft ist beispielsweise alle fünf Jahre eine Beitragserhöhung fällig.

Trotzdem kann sich auch für Senior:innen eine Zusatzversicherung ohne Rückstellung lohnen. Denn viele Versicherer sehen ab einer gewissen Altersgrenze, zum Beispiel 61 Jahre, keine oder nur geringe Beitragserhöhungen vor. In der Regel sind Sie als versicherungsnehmende Person nicht dauerhaft an die Police gebunden, sondern können jederzeit in andere, günstigere Zahntarife wechseln oder den Vertrag kündigen.

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Gutachten zur Zahn­zusatz­versicherung
Wie viel eine Zahnzusatzversicherung genau kostet, hängt von AlterZahnzustandLeistungsumfang und Höhe der Kostenerstattung ab.

Einige Zahnzusatzversicherungen können Sie nur abschließen, wenn Sie vorab Gesundheitsfragen beantworten. Auf diese Weise ermittelt der Versicherer, ob Sie aktuell bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin in Behandlung sind oder Ihnen eine solche angeraten wurde. Auf Basis Ihrer Antworten schätzt das Unternehmen den Zustand Ihrer Zähne ein.

Haben Sie bereits eine Zahnlücke, können Sie diese häufig gegen Aufpreis mitversichern. Je mehr Zähne fehlen, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Versicherung Sie im Zuge der Gesundheitsprüfung ablehnt. Bei anderen Gesellschaften wiederum ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das bedeutet: Abschließbar ist die Zusatzversicherung auch mit Vollprothese oder mehreren Lücken im Gebiss.

Für welche Variante sich Senioren und Seniorinnen entscheiden sollten, hängt vom individuellen Zahnzustand und den gewünschten Tarifleistungen ab:

Sie haben keine Zahnlücken und befinden sich weder in zahnärztlicher Behandlung noch wurde Ihnen diese angeraten? Dann wählen Sie auch im Rentenalter eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung. Vorteil: Alle Zähne erhalten Versicherungsschutz. Sind nach Versicherungsbeginn kostenintensive Behandlungen oder Zahnersatz notwendig, kommt Ihr Versicherer im tariflichen Umfang dafür auf.
Je mehr Zähne fehlen, desto schwieriger ist es, dass Zusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen Sie akzeptieren. Sind es drei Zähne oder weniger, stehen die Chancen gut, dass Versicherer Sie im Zuge der Gesundheitsprüfung noch aufnehmen. In der Regel besteht dann die Möglichkeit, die fehlenden Zähne gegen einen Aufpreis mitzuversichern.

Weist Ihr Gebiss bereits mehrere Lücken auf, ist ein Vertragsabschluss bei Zahnzusatzversicherungen mit Gesundheitsprüfung oft nicht mehr möglich. In diesem Fall können Sie sich bei einem Anbieter versichern lassen, der auf Gesundheitsfragen verzichtet.

Tipp: Schließen Sie eine laufende oder angeratene Zahnbehandlung möglichst ab, bevor Sie in die Zusatzversicherung eintreten. Bestehende Zahnschäden sind in den wenigsten Policen mitversichert – und falls doch mit einem Risikozuschlag verbunden.

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Check­liste
Egal, ob Sie die beste Zahnzusatzversicherung ab 50 oder eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung ab 60 oder sogar noch etwas später abschließen möchten: Vergleichen Sie unterschiedliche Anbieter miteinander und werfen Sie vor allem einen Blick ins Kleingedruckte. Denn die Tarife verschiedener Versicherungsunternehmen umfassen teils stark abweichende Vertragsbedingungen.

Auf folgende Aspekte sollten Sie besonderes Augenmerk legen:

  • Wartezeit: Nicht jede Zahnzusatzversicherung greift sofort. Viele Policen beinhalten eine Wartezeit, innerhalb der die Versicherung Behandlungskosten nicht oder nicht in vollem Leistungsumfang übernimmt. Abhängig vom Versicherer beträgt die Wartezeit etwa acht Monate. Achten Sie darauf, dass der Anbieter Ihrer Wahl während dieses Zeitraums zumindest Unfallbehandlungen und Prophylaxe, zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung, vollständig abdeckt. Bei der Allianz gibt es in der Zahnzusatzversicherung keine Wartezeiten: Sie haben vollen Versicherungsschutz ab dem ersten Tag!
  • Zahnstaffel: Mit der Zahnstaffel begrenzen Versicherer ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren – zum Beispiel auf maximal 3.000 Euro in den ersten vier Jahren. Hintergrund: Ohne die Begrenzung könnten Versicherte sofort nach Vertragsschluss ihr komplettes Gebiss sanieren lassen. Die Regelungen für die Zahnstaffel unterscheiden sich je nach Anbieter teils erheblich. Empfehlenswert sind Tarife, die möglichst früh eine hohe Kostenübernahme vorsehen. Nach Ende der Zahnstaffel sollte die Versicherungssumme nicht mehr gedeckelt sein. Die Allianz bietet mit MeinZahnschutz eine verkürzte Zahnstaffel auf drei Jahre, mit bis zu 4.000 Euro Erstattung. Das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahnstaffel fällt bei MeinZahnschutz weg. So erhalten Sie viel schneller höhere Leistungen als üblich!
  • Fehlende Zähne: Der Zustand Ihrer Zähne bei Abschluss der Versicherung bestimmt, welche Police für Sie sinnvoll ist. Weist Ihr Gebiss Lücken auf, haben Sie je nach Anbieter verschiedene Optionen. Viele Versicherer, unter anderem die Allianz, nehmen fehlende Zähne gegen einen bestimmten Prozentsatz pro Zahn in den Schutz auf. Andere Anbieter schränken ihre Leistungen bei mehr als einem fehlenden Zahn ein, indem Sie den Zeitraum der Zahnstaffel verlängern. Schließt der Versicherer fehlende Zähne aus, tragen Sie alle Kosten selbst, die im Zusammenhang mit vor Vertragsabschluss bestehenden Zahnlücken entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung, die Prothese, fehlende Zähne und Co. uneingeschränkt mitversichert, gibt es nicht.
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