Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen kurz erklärt
- Es lohnt sich! Prüfen Sie, ob Sie Ihre private ZZV steuerlich absetzen können. Durch die Steuererklärung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück!
- Die Kosten für Ihre private Zahnzusatzversicherung (ZZV) können Sie als sogenannte Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
- Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt jährlich 1.900 Euro bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen, Rentnern sowie Rentnerinnen und Beihilfeberechtigten und 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler:innen (Stand 2024).
- Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kostenanteil für Zahn-Vorsorgeleistungen, wie professionelle Zahnreinigungen, als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzugeben. Dies gilt, sofern diese nicht 100 Prozent von Ihrer privaten Zusatzversicherung übernommen werden.
Die starke Zahnzusatzversicherung der Allianz
Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.
Wie wird die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung eingetragen?
In welche Zeile trage ich die ZZV in der Steuererklärung ein?
Welche Fristen muss ich bei meiner Steuererklärung beachten?
In ELSTER© richtig eintragen
Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Ehepaare?
Eheleute, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und eine gemeinsame Steuernummer haben, werden zusammen „veranlagt“. Sie können daher die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen zusammenrechnen. Das heißt für:
- Paare, bei denen beide als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 3.800 Euro.
- Paare, bei denen beide Partner:innen selbstständig sind, erhöht sich die Absetzungsgrenze auf 5.600 Euro.
- Paare, bei denen eine:r selbstständig und der oder die andere Arbeitnehmer:in, Rentner:innen oder Beamter bzw. Beamtin ist, erhöht sich der Betrag auf 4.700 Euro.
Für alle anderen Konstellationen, bei denen mindestens ein:e Partner:in ein sozialversicherungspflichtige:r Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ist, erhöht sich der Betrag ebenfalls auf 3.800 Euro.
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