Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen kurz erklärt
- Es lohnt sich! Prüfen Sie, ob Sie Ihre private Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen können. Durch die Steuererklärung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück!
- Die Kosten für Ihre private Zahnzusatzversicherung (ZZV) können Sie als sogenannte Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
- Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt jährlich 1.900 Euro bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen, Rentnern sowie Rentnerinnen und Beihilfeberechtigten und 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler:innen (Stand 2025).
- Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kostenanteil für Zahn-Vorsorgeleistungen, wie professionelle Zahnreinigungen, als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzugeben. Dies gilt, sofern diese nicht 100 Prozent von Ihrer privaten Zusatzversicherung übernommen werden.
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Schritt für Schritt
Wie wird die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung eingetragen?
Die Zahnzusatzversicherung muss an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu benötigen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand. Informationen darüber, welche Versicherungen Sie von der Steuer absetzen können und die entsprechenden Anlagen dazu, finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
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In welche Zeile trage ich die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung ein?
Sind Sie gesetzlich versichert, nutzen Sie bitte auf der ersten Seite das Feld „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter Beiträge“, um Ihre Kosten der privaten Zahnzusatzversicherung abzusetzen.
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Welche Fristen muss ich bei meiner Steuererklärung beachten?
Es ist wichtig, dass Sie Ihre ausgefüllten Anlagen dem Mantelbogen Ihrer Steuererklärung rechtzeitig beifügen und fristgerecht bei Ihrem Finanzamt einreichen. Konkret fällt die Abgabefrist in der Regel auf den 31.07. des Folgejahres Ihrer Steuererklärung.
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In ELSTER© richtig eintragen
Die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ist in ELSTER© als Teil der Einkommensteuererklärung zu finden. Im ELSTER©-Steuerprogramm ist die entsprechende Zeile im Bereich „Wahlleistungen und Zusatzversicherungen“ zu finden. Dann erfolgt die Eintragung genau nach dem gleichen Schema wie in Papierform. Je nachdem, welche ELSTER©-Software Sie verwenden, können sich auch die Möglichkeiten zum Anhängen von Anlagen unterscheiden.
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Steuervorteil Ehe
Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Ehepaare?
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie je nach Berufstätigkeit von Steuervorteilen profitieren. Denn Ihr Höchstbeitrag für das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen und somit auch von Ihrer privaten Zahnversicherung erhöht sich entsprechend.
Eheleute, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und eine gemeinsame Steuernummer haben, werden zusammen „veranlagt“. Sie können daher die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen zusammenrechnen. Das heißt für:
- Paare, bei denen beide als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 3.800 Euro.
- Paare, bei denen beide Partner:innen selbstständig sind, erhöht sich die Absetzungsgrenze auf 5.600 Euro.
- Paare, bei denen eine:r selbstständig und der oder die andere Arbeitnehmer:in, Rentner:innen oder Beamter bzw. Beamtin ist, erhöht sich der Betrag auf 4.700 Euro.
Für alle anderen Konstellationen, bei denen mindestens ein:e Partner:in ein sozialversicherungspflichtige:r Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ist, erhöht sich der Betrag ebenfalls auf 3.800 Euro.
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