Grundsätzlich kann die Zahnzusatzversicherung (ZZV) im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen hierbei liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro. Wird dieser Betrag bereits von den Zahlungen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, kann man die Zahnzusatzversicherung nicht mehr absetzen.
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben Sie beim Absetzen von Vorsorgeaufwendungen und somit auch bei der Zahnzusatzversicherung je nach Berufstätigkeit mitunter einen Vorteil, denn: Der Höchstbetrag kann sich erhöhen. Haben Ehepartner oder Partner, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, eine gemeinsame Steuernummer, sind sie gemeinsam „veranlagt“ und können ihre Höchstbeträge der Vorsorgeaufwendungen zusammenzählen. Das heißt für
Für alle anderen Konstellationen, bei denen mindestens ein Partner ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist, erhöht sich der Betrag ebenfalls auf 3.800 Euro.
Warum sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt? Niemand weiß, ob nicht doch irgendwann einmal etwas mit den Zähnen ist. Egal ob für junge Erwachsene oder junge Familien - eine Zahnzusatzversicherung kann sich für jedes Alter lohnen. Wählen Sie einen Tarif, der Leistungen bietet, die für Sie wichtig sind und profitieren Sie somit von Leistungen die, die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nicht ganz übernimmt: