Ein Mann und eine Frau in Warnwesten schütteln sichdie Hände vor einem Auto mit offener Motorhaube
Gut gewappnet für Unfälle im Ausland

Europäischer Unfallbericht: Ausdrucken und ins Auto legen

  • Der Europäische Unfallbericht ist ein europaweit einheitliches Formular, das die Aufnahme eines Unfallschadens zwischen Autofahrern und Autofahrerinnen erleichtert, die nicht dieselbe Sprache sprechen.
  • Behörden und Versicherer ziehen das Dokument später heran, um Verkehrsunfälle schneller abzuwickeln und die Haftungsfrage zu klären.
  • Bei Auslandsreisen empfiehlt es sich für Sie als Autofahrer:innen, immer ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts im Handschuhfach mitzuführen. So ist er im Schadensfall schnell zur Hand.
  • Zum Europäischen Unfallbericht gibt es Ausfüllhilfen in zwölf verschiedenen Sprachen, sodass die beteiligten Autofahrer:innen Unfallhergang und Schäden am Fahrzeug trotz Sprachbarriere aufnehmen können.
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Jedes Jahr sind Millionen Deutsche mit dem Auto im Ausland unterwegs. Besonders in der Urlaubszeit zwischen Juni und August ist die Unfallgefahr groß: 2021 nahm der Zentralruf der Autoversicherer insgesamt 23.501 Unfälle zwischen in Deutschland zugelassenen Pkw und Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen auf – ein leichtes Plus von rund 11 Prozent zum Vorjahr: 2020 waren es noch 21.029 Unfälle zwischen deutschen und ausländischen Fahrzeugen.

Unfallland Nummer eins ist Italien. Hier waren im Jahr 2021 in Deutschland zugelassene Autos am häufigsten in Verkehrsunfälle verwickelt. Mit 4.580 Unfällen führt Italien die Liste an, gefolgt von Frankreich (3.402 Unfälle), Österreich (3.207 Unfälle) und den Niederlanden (2.877 Unfälle).

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Der Europäische Unfallbericht ist ein Formular, das in der Europäischen Union verwendet wird, wenn es zu einem Unfall kommt und ein Unfallbericht für die Behörden oder die Kfz-Versicherung erforderlich ist. Das standardisierte Dokument ist hinsichtlich des Aufbaus und Inhalts – unabhängig von der Sprache – immer identisch gestaltet und enthält sämtliche Vorgaben und Informationen, die nach einem Autounfall während der Reise von Bedeutung sind.

Im Schadensfall füllen die Unfallbeteiligten die zwei inhaltlich identischen Teile (A und B) des Europäischen Unfallberichts gemeinsam aus, jeweils in ihrer Muttersprache. Dabei trägt jeder in seine Spalte (A und B) alle Informationen zu seiner Person, zu den Fahrzeugen und zum Unfallhergang ein.

Der Unfallbericht muss von allen Beteiligten unterschrieben werden. Damit bestätigen sie die Richtigkeit der Angaben – ein Schuldgeständnis ist das nicht. Ohne Unterschrift ist der Unfallbericht nutzlos.

Bin ich verpflichtet, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen?

Nein, Autofahrer:innen sind bei Unfällen und Pannen während der Reise ins oder im Ausland nicht dazu verpflichtet, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen und der Versicherung zur Verfügung zu stellen. Es ist jedoch empfehlenswert. Mithilfe eines präzise und vollständig ausgefüllten Berichts können Versicherungen und Behörden Verkehrsunfälle im Ausland schneller abwickeln und die Haftungsfrage leichter klären. Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht sorgfältig aus, können Sie spätere Unklarheiten und Probleme mit der Polizei oder Ihrer Kfz-Versicherung vermeiden. Besonders Autofahrer:innen, die mit ihrem Pkw viel im europäischen Ausland unterwegs sind, sollten immer ein Exemplar dabeihaben und es im Schadenfall auch nutzen.

Englisch, Französisch, Italienisch und Co: In welchen Sprachen gibt es den Europäischen Unfallbericht?

Insgesamt gibt es den Europäischen Unfallbericht in folgenden zwölf Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Niederländisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Tschechisch
  • Türkisch
  • Ungarisch

Haben Sie einen deutschen Unfallbericht, enthält eine dazugehörige Übersetzungsbroschüre alle anderen elf Sprachversionen. Die Übersetzungen helfen Autofahrern und Autofahrerinnen nach Pannen dabei, den Unfallbericht eines fremdsprachigen Landes zu verstehen und auszufüllen.

In diesen Ländern gilt der europäische Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht wird in folgenden europäischen Ländern anerkannt:

Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei und Ungarn. 

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Kostenlose Vorlage

Sie können sich den Europäischen Unfall­bericht als Dokument mit Durch­schlag in vielen Versicherungs­agenturen abholen.

Oder Sie laden den Europäischen Unfall­bericht als PDF (in Deutsch und Englisch) gleich hier zum Aus­drucken herunter. Online ausfüllen können Sie das Dokument nicht.

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Wenn es tatsächlich gekracht hat und Sie vor der Frage stehen, wie Sie den Europäischen Unfallbericht richtig ausfüllen, werden Ihnen folgende Tipps helfen:

  1. Benutzen Sie einen Kugelschreiber, der nicht verwischt. Bei einem Durchschlagformular funktionieren andere Stifte nicht. Am besten haben Sie immer einen Kuli im Handschuhfach mit dabei.
  2. Fertigen Sie eine Unfallskizze an der dafür vorgesehenen Stelle im Unfallbericht an und machen Sie zusätzlich Fotos, um Ihre Zeichnung zu belegen.
  3. Notieren Sie die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) von Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben.
  4. Tragen Sie im Unfallbericht nur Fakten ein. Mutmaßungen und Schuldzuweisungen jeder Art sind dort fehl am Platz.
  5. Wenn unklar ist, ob Sie oder der bzw. die Unfallgegner:in Verletzungen davongetragen haben, kreuzen Sie unter "Verletzungen" bitte "ja" an. Andersherum kann eine später festgestellte Verletzung, zum Beispiel ein Schleudertrauma, nicht mehr in die Auswertung des Unfallberichts einfließen.
  6. Tragen Sie unter Punkt 12 die Summe der angekreuzten Kästchen ein. Geschieht dies nicht, ist der Europäische Unfallbericht ungültig. Der bzw. die Unfallgegner:in könnte im Nachhinein noch weitere Kästchen ohne Ihr Wissen ankreuzen und so das Unfallprotokoll verfälschen.
  7. Meinungsverschiedenheiten mit der am Unfall beteiligten Person können Sie unter „Bemerkungen“ festhalten. Beschränken Sie sich aber auch hier auf das Wesentliche.
  8. Unterschreiben Sie den Unfallbericht erst dann, wenn Ihnen der Inhalt klar ist. Sollte ein ungewolltes Schuldeingeständnis darin versteckt sein, werden Sie es im Nachhinein nur schwer wieder los.
  9. Beide Unfallbeteiligte müssen den Europäischen Unfallbericht am Ende unterschreiben, sonst ist er ungültig.
  10. Schicken Sie den ausgefüllten Europäischen Unfallbericht möglichst zeitnah an Ihre Versicherung.

Fertigen Sie zwei Unfallberichte an – einen für Sie selbst, einen für den Unfallgegner

Für die deutsche Versicherung reicht ein Europäischer Unfallbericht aus, aber auch der bzw. die Unfallgegner:in sollte ein Exemplar bekommen. Füllen Sie daher am besten zwei Berichte aus oder verwenden Sie ein Formular mit Durchschlag.

Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht auch aus, wenn die Polizei anwesend ist

Wenn Sie einen Notruf gesetzt haben und ausländische Polizeibeamte vor Ort sind, ist der Europäische Unfallbericht neben dem Polizeibericht eigentlich überflüssig. Er kann aber wertvolle Zeit sparen und die Schadenregulierung beschleunigen. Denn bis beispielsweise die kroatischen Beamten den Polizeibericht an Ihre deutsche Autohaftpflichtversicherung schicken, können mehrere Wochen vergehen.

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Die passende Versicherung
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Auch im Ausland gilt: Verlassen Sie nicht den Unfallort, sondern sichern Sie ihn ordnungsgemäß ab (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck). Räumen Sie, wenn möglich, die Unfallstelle.
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Leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst (europaweiter Notruf: 112). Sind Sie selbst verletzt, sollten Sie sich vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin ein Attest über Ihre Verletzungen ausstellen lassen.
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Vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung, Versicherungsnummer) mit der am Unfall beteiligten Person auszutauschen. Prüfen und fotografieren Sie den Ausweis des anderen Fahrzeughalters bzw. der anderen Fahrzeughalterin und notieren Sie sich die Kontaktdaten potenzieller Zeugen.
04
Füllen Sie gemeinsam mit dem bzw. der Unfallgegner:in den Europäischen Unfallbericht aus und fotografieren Sie den Unfallort, um Ihre Schilderungen zu belegen. Bei schweren Sach- und Personenschäden sollten Sie die Polizei rufen – und sich die Namen und Dienstnummern der Beamten notieren. 
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Telefonieren Sie zeitnah mit Ihrem Kfz-Versicherer und melden Sie ihm den Unfallschaden.

Allianz Kund:innen aller Produktlinien können Ihren Schaden online melden. Für Versicherte der Produktlinien Komfort und Premium steht auch der SchadenDirektruf unter der Telefonnummer 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344) zur Verfügung.

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