Im Schadensfall füllen die Unfallbeteiligten die zwei inhaltlich identischen Teile (A und B) des Europäischen Unfallberichts gemeinsam aus, jeweils in ihrer Muttersprache. Dabei trägt jeder in seine Spalte (A und B) alle Informationen zu seiner Person, zu den Fahrzeugen und zum Unfallhergang ein.
Der Unfallbericht muss von allen Beteiligten unterschrieben werden. Damit bestätigen sie die Richtigkeit der Angaben – ein Schuldgeständnis ist das nicht. Ohne Unterschrift ist der Unfallbericht nutzlos.
Bin ich verpflichtet, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen?
Nein, Autofahrer:innen sind bei Unfällen und Pannen während der Reise ins oder im Ausland nicht dazu verpflichtet, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen und der Versicherung zur Verfügung zu stellen. Es ist jedoch empfehlenswert. Mithilfe eines präzise und vollständig ausgefüllten Berichts können Versicherungen und Behörden Verkehrsunfälle im Ausland schneller abwickeln und die Haftungsfrage leichter klären. Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht sorgfältig aus, können Sie spätere Unklarheiten und Probleme mit der Polizei oder Ihrer Kfz-Versicherung vermeiden. Besonders Autofahrer:innen, die mit ihrem Pkw viel im europäischen Ausland unterwegs sind, sollten immer ein Exemplar dabeihaben und es im Schadenfall auch nutzen.
Englisch, Französisch, Italienisch und Co: In welchen Sprachen gibt es den Europäischen Unfallbericht?
Insgesamt gibt es den Europäischen Unfallbericht in folgenden zwölf Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Niederländisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Spanisch
- Tschechisch
- Türkisch
- Ungarisch
Haben Sie einen deutschen Unfallbericht, enthält eine dazugehörige Übersetzungsbroschüre alle anderen elf Sprachversionen. Die Übersetzungen helfen Autofahrern und Autofahrerinnen nach Pannen dabei, den Unfallbericht eines fremdsprachigen Landes zu verstehen und auszufüllen.
In diesen Ländern gilt der europäische Unfallbericht
Der Europäische Unfallbericht wird in folgenden europäischen Ländern anerkannt:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei und Ungarn.