- Situation erfassen: Bewahren Sie Ruhe und prüfen Sie, ob Sie verletzt sind. Achten Sie auf den nachfolgenden Verkehr, wenn Sie die Autotür öffnen. Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort – auch wenn unklar ist, ob Sie beteiligt sind. Denn: Fahrerflucht ist strafbar.
- Unfallstelle sichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie Ihre Warnweste über. Dann stellen Sie Warndreieck oder Warnleuchte auf – im Stadtverkehr im Abstand von 50 Metern zum Pkw (Landstraße: 100 Meter, Autobahn: 200 Meter). Anschließend verlassen Sie die Fahrbahn und klettern hinter die Leitplanke.
- Polizei rufen: Sind Personen verletzt, verständigen Sie Polizei und Rettungsdienst. Helfen Sie anschließend anderen. Bei Kfz-Unfällen mit Verletzten ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten – nicht nur die Unfallbeteiligten.
- Kontaktdaten austauschen: Notieren Sie Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Kfz-Versicherung und Versicherungsnummer aller beteiligten Personen. Teilen Sie den anderen Ihre Kontaktdaten mit. Am besten fertigen Sie gemeinsam einen Unfallbericht an, den alle Unfallbeteiligten unterschreiben.
- Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie die Unfallsituation aus möglichst vielen Perspektiven. Sie haben zum Beispiel einen Parkschaden an einem Pkw verursacht, dessen Fahrer:in nicht vor Ort ist? Dann sind Sie verpflichtet, mindestens 30 Minuten zu warten, ob der oder die Geschädigte kommt (Aufklärungsobliegenheit). Erst danach dürfen Sie sich vom Unfallort entfernen. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten an der Unfallstelle und melden Sie den Unfall sofort der Polizei.
- Schuldfrage klären: Sichern Sie möglichst viele Beweise, aber geben Sie kein Schuldbekenntnis ab. Um die Schuldfrage zu klären, sind ein von allen Beteiligten ausgefüllter Unfallbericht und unterschriebene Zeugenaussagen hilfreich.
- Abschleppdienst organisieren: Ist Ihr Auto nicht mehr verkehrssicher, lassen Sie es abschleppen. Ist Benzin oder Öl ausgelaufen, beauftragt die Polizei dafür meist die Feuerwehr oder ein Spezialunternehmen. Scherben und lose Verkleidungsteile können Sie selbst entfernen – vorausgesetzt, Sie begeben sich nicht in Gefahr. Vergessen Sie nicht, Warndreieck oder Warnleuchte wieder mitzunehmen.
- Unfall dem Versicherer melden: Informieren Sie Ihren Versicherer schnellstmöglich über den Kfz-Unfall. Den Unfallschaden melden Sie telefonisch, schriftlich oder online. In der Regel sind Sie verpflichtet, spätestens innerhalb einer Woche den Unfall Ihrem Versicherer zu melden. Je nach Unfall- bzw. Schadensart ist Ihr Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko zuständig.
Autounfall: Kurz erklärt
- Nach einem Autounfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern. Sind Personen verletzt, rufen Sie Polizei und Rettungsdienst. Bei kleineren Unfällen reicht es, wenn die Unfallbeteiligten ihre Kontaktdaten austauschen und den Schaden mit Fotos dokumentieren.
- Bei einem Kfz-Unfall im Ausland sollten alle Beteiligten den Europäischen Unfallbericht zusammen ausfüllen und unterschreiben.
- Als Unfallverursacher:in sind Sie verpflichtet, ihrem Kfz-Haftpflicht-Versicherer den Unfall sofort zu melden. Geschädigte sollten die Kfz-Haftpficht des Unfallfahrers oder der Unfallfahrerin kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu klären.
- Welche Unfallschäden die Versicherung übernimmt, hängt von der Versicherungsart ab. Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie europaweit und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören.
Kfz-Schaden melden – Wir sind da
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
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Wichtiges Unfall-Equipment
Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten sind in jedem Auto Pflicht. Wer Versicherungskarte und Smartphone griffbereit im Fahrzeug hat, kann Schäden und wichtige Daten besser dokumentieren – und erleichtert so die Schadensregulierung nach dem Unfall.
Fünf Dinge, die Sie immer im Auto haben sollten
- Warnweste: In Deutschland muss pro Fahrzeug mindestens ein Exemplar vorhanden sein. Wichtig ist, dass die Warnweste der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entspricht, fluoreszierend gelb, orange oder rot-orange ist und umlaufende, fünf Zentimeter breite Reflexstreifen hat. Wer keine Weste im Auto hat, zahlt 15 Euro Bußgeld – auch bei Routinekontrollen ohne Unfall.
- Warndreieck: Die drei roten Balken des Warndreiecks reflektieren das Licht herannahender Autos und machen so auf die Unfallstelle aufmerksam. Die meisten Modelle können Sie zusammengeklappt im Kofferraum verstauen. Autofahrer:innen sollten ein Warndreieck testweise aufstellen, um unnötig langes Zusammenbasteln im Ernstfall zu vermeiden. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen sind verpflichtet, eine Warnleuchte dabei zu haben. Fehlt das Warndreieck im Auto, sind bei einer Polizeikontrolle 15 Euro Bußgeld fällig.
- Verbandskasten: In Deutschland ist es Pflicht, im Auto einen Verbandskasten mitzuführen. Andernfalls gibt es fünf Euro Bußgeld. Achten Sie beim Kauf auf die Bezeichnung "DIN 13 164". So gehen Sie sicher, dass der Verbandskasten den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Wichtig: Der Inhalt ist nur für begrenzte Zeit steril. Tauschen Sie den Notfallkasten nach Ablauf des aufgedruckten Datums daher aus. Haben Sie Utensilien aus dem Kasten entnommen, vergessen Sie nicht, sie nachzufüllen.
- Versicherungsunterlagen: Bei Unfällen in Deutschland reicht das scheckkartengroße Versichertenkärtchen, das Sie von Ihrem Kfz-Versicherer erhalten und immer mitführen sollten. Bei einem Unfall im Ausland ist es sinnvoll, zusätzlich die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) dabeizuhaben.
- Smartphone: Per Handykamera dokumentieren Sie Unfällschäden. Alternativ können Sie eine Dashcam an der Windschutzscheibe befestigen. Die Autokamera zeichnet auch Unfälle auf. Ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren zugelassen sind, entscheiden Richter:innen je nach Einzelfall.
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