Autounfall: Ein Auto steht am Straßenrand, Frau hält Papiere in der Hand, ein Mann stellt ein Warnhütchen auf
So gehen Sie bei einem Autounfall vor

Autounfall – was brauche ich für die Versicherung?

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... und zur Allianz wechseln. Wenn sich Ihre Versicherungs­prämie erhöht hat, Sie Ihr Fahr­zeug gewechselt haben oder einen Unfall hatten, können Sie Ihr Kfz-Sonder­kündigungs­recht nutzen und auch nach dem Stichtag am 30.11. wechseln.
 
  • Nach einem Autounfall sollten Sie zunächst die Unfall­stelle sichern. Sind Personen verletzt, rufen Sie Polizei und Rettungs­dienst. Bei kleineren Unfällen reicht es, wenn die Unfall­beteiligten ihre Kontakt­daten aus­tauschen und den Schaden mit Fotos dokumentieren.
  • Bei einem Kfz-Unfall im Aus­land sollten alle Beteiligten den Eu­ro­pä­ischen Unfall­bericht zusammen aus­füllen und unterschreiben.
  • Als Unfallverursacher:in sind Sie verpflichtet, ihrem Kfz-Haft­pflicht-Ver­sicherer den Unfall sofort zu melden. Geschädigte sollten die Kfz-Haft­pficht des Unfall­fahrers oder der Unfall­fahrerin kontaktieren, um das weitere Vor­gehen zu klären.
  • Welche Unfallschäden die Versicherung übernimmt, hängt von der Versicherungs­art ab. Die Kfz-Haft­pflicht schützt Sie europa­weit und in außer­euro­päischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der EU gehören.
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Nach einem Kfz-Unfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern. Wenn es Verletzte gibt müssen Sie umgehend Polizei und Rettungsdienst verständigen. Anschließend tauschen Sie Kontaktdaten mit anderen Unfallbeteiligten aus und dokumentieren den Schaden. Den Autounfall melden Sie schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung (siehe Video).
  1. Situation erfassen: Bewahren Sie Ruhe und prüfen Sie, ob Sie verletzt sind. Achten Sie auf den nach­folgenden Verkehr, wenn Sie die Auto­tür öffnen. Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort – auch wenn unklar ist, ob Sie beteiligt sind. Denn: Fahrerflucht ist strafbar.
  2. Unfallstelle sichern: Schalten Sie die Warn­blink­anlage ein und ziehen Sie Ihre Warn­weste über. Dann stellen Sie Warn­dreieck oder Warn­leuchte auf – im Stadt­verkehr im Abstand von 50 Metern zum Pkw (Landstraße: 100 Meter, Autobahn: 200 Meter). Anschließend verlassen Sie die Fahr­bahn und klettern hinter die Leitplanke.
  3. Polizei rufen: Sind Personen verletzt, verständigen Sie Polizei und Rettungs­dienst. Helfen Sie anschließend anderen. Bei Kfz-Unfällen mit Verletzten ist jeder ver­pflichtet, Erste Hilfe zu leisten – nicht nur die Unfall­beteiligten.
  4. Kontaktdaten austauschen: Notieren Sie Name, Vor­name, Adresse, Telefon­nummer, Kfz-Kenn­zeichen, Kfz-Versicherung und Versicherungs­nummer aller beteiligten Personen. Teilen Sie den anderen Ihre Kontakt­daten mit. Am besten fertigen Sie gemeinsam einen Unfallbericht an, den alle Unfall­beteiligten unterschreiben.
  5. Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie die Unfall­situation aus möglichst vielen Per­spektiven. Sie haben zum Beispiel einen Parkschaden an einem Pkw verursacht, dessen Fahrer:in nicht vor Ort ist? Dann sind Sie verpflichtet, mindestens 30 Minuten zu warten, ob der oder die Geschädigte kommt (Aufklärungs­obliegen­heit). Erst danach dürfen Sie sich vom Unfall­ort entfernen. Hinter­lassen Sie Ihre Kontakt­daten an der Unfall­stelle und melden Sie den Unfall sofort der Polizei.
  6. Schuldfrage klären: Sichern Sie möglichst viele Beweise, aber geben Sie kein Schuld­bekenntnis ab. Um die Schuldfrage zu klären, sind ein von allen Beteiligten aus­gefüllter Unfall­bericht und unter­schriebene Zeugen­aussagen hilf­reich.
  7. Abschleppdienst organisieren: Ist Ihr Auto nicht mehr verkehrs­sicher, lassen Sie es abschleppen. Ist Benzin oder Öl aus­gelaufen, beauftragt die Polizei dafür meist die Feuer­wehr oder ein Spezial­unter­nehmen. Scherben und lose Ver­kleidungs­teile können Sie selbst entfernen – vorausgesetzt, Sie begeben sich nicht in Gefahr. Vergessen Sie nicht, Warn­dreieck oder Warn­leuchte wieder mitzunehmen.
  8. Unfall dem Versicherer melden: Informieren Sie Ihren Versicherer schnellst­möglich über den Kfz-Unfall. Den Unfall­schaden melden Sie telefonisch, schrift­lich oder online. In der Regel sind Sie ver­pflichtet, spätestens inner­halb einer Woche den Unfall Ihrem Ver­sicherer zu melden. Je nach Unfall- bzw. Schadensart ist Ihr Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko zuständig.
 

Sie wollen Ihrem Versicherer einen Unfallschaden melden? Für die Schadensregulierung nach einem Unfall brauchen Kfz-Versicherer detaillierte Angaben zu Ablauf, Schäden und beteiligten Personen. Folgende Informationen sind für Ihre Kfz-Versicherung relevant:

  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Kfz-Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten (Name, Adresse, Telefonnummer)
  • Autoversicherer und Versicherungsnummern der Unfallgegner und Unfallgegnerinnen
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Angabe der sichtbaren Unfallschäden (z. B. Blechschaden, Schaden an mitgeführtem Gepäck)
  • Unfallskizze bzw. Fotos von Unfallort und Schäden
  • ggf. Unterschriften der Unfallbeteiligten

Melden Sie einen Autounfall Ihrem Versicherer auch im Ausland so schnell wie möglich (z. B. online). Die meisten Kfz-Versicherer haben Schaden-Hotlines, die auch aus anderen Ländern rund um die Uhr erreich­bar sind.

Bei einem Unfall im Ausland ist es für den Kfz-Versicherer hilf­reich, wenn alle beteiligten Personen zusammen den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Das standardisierte Doku­ment ist in mehreren Sprachen verfügbar. Jeder Unfall­beteiligte kann darin in seiner eigenen Sprache ein­tragen, was passiert ist. Der aus­gefüllte und unter­schriebene Bericht ist wichtig zur Klärung der Haftungs­frage. Um für einen Auto­unfall im Urlaub gerüstet zu sein, sollten Sie bei Aus­lands­reisen ein Exemplar im Hand­schuh­fach auf­bewahren.

Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

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Haben Sie einen Kfz-Unfall verursacht oder tragen Sie eine Mit­schuld, über­nimmt Ihre Allianz Kfz-Haftpflicht Sach-, Personen-, Umwelt- und Vermögensschäden, die anderen entstehen. Unfallschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug deckt Ihre Vollkasko ab. Die Teilkasko leistet bei Unfällen mit Tieren aller Art.

Kfz-Haftpflicht

Haben Sie einen Autounfall verursacht, übernimmt Ihre Allianz Kfz-Haftpflicht alle Schäden, die anderen entstehen:

  • Sach- und Vermögensschäden (z. B. Blechschaden am Pkw des Unfallgegners, beschädigte Leitplanke) bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen je Schaden
  • Personenschäden (z. B. verletzter Fahrradfahrer) bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person
  • Umweltschäden (z. B. durch auslaufendes Benzin verunreinigtes Gewässer) bis zu fünf Millionen Euro

Teilkasko

Ihre Allianz Teilkasko deckt Unfallschäden ab, die bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art (z. B. Reh, Hund) an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Und zwar auch, wenn Sie den Unfall grob fahrlässig verursachen – zum Beispiel, weil Sie eine Nachricht auf Ihrem Smartphone lesen und deswegen ein Tier auf der Straße übersehen.

Bei einem Tier- bzw. Wildunfall übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung unter anderem:

  • Blechschäden (z. B. an Stoßstange oder Motorhaube, aber auch Totalschäden bei Zerstörung des Kfz)
  • Glasbruchschäden (z. B. an der Windschutzscheibe)

Wichtig: Verursachen Sie einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug, sind Unfallschäden an Ihrem Auto nicht über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Mit Ausnahme von Tierunfällen deckt die Teilkasko ausschließlich fremdverschuldete Schäden am eigenen Wagen ab, die zum Beispiel durch Diebstahl (z.B. durch Überlistung des Keyless-Go-Schlüssels), Kurzschluss, Brand oder Unwetter entstehen (z. B.  Sturmschäden am Auto).

Vollkasko

Mit der Vollkasko der Allianz sind Sie bei einem selbst verschuldeten Autounfall voll abgesichert. Abgedeckt sind:

  • Unfallschäden an Ihrem Auto, das Sie selbst, ein direkter Unfallgegner oder ein Dritter verursacht hat
  • grob fahrlässig verschuldete Unfallschäden (z. B., weil Sie am Steuer kurz unaufmerksam waren und einen Auffahrunfall verursachen)
  • Unfallschäden aufgrund eines Cyber- oder Hackerangriffs (z. B. durch manipulierte Fahrzeugsoftware)
Sie wünschen eine persönliche Beratung zu Autounfall & Versicherung? Schreiben Sie uns hier Ihr Anliegen.
Nur vier Schritte: Berechnen Sie hier den individuellen Tarif Ihrer Autounfall-Versicherung.

Wenn Sie den Autounfall Ihrem Versicherer melden, nimmt die Allianz Kontakt mit dem Kfz-Ver­sicherer Ihres Unfall­gegners oder Ihrer Unfallgegnerin auf. Bei schweren Unfall­schäden oder bei ungeklärter Schuld­frage begutachtet in der Regel ein Sach­ver­ständiger oder eine Sach­ver­ständige Ihr Fahr­zeug. Der Experte oder die Expertin hält in seinem bzw. ihrem Gut­achten fest, welche Schäden vorliegen und wie hoch die Reparatur­kosten ausfallen.

Trägt Ihr Unfallgegner oder Ihre Unfallgegnerin die alleinige Schuld an der Fahrzeugkollision, über­nimmt seine Kfz-Haft­pflicht­versicherung alle Schäden, die Ihnen ent­standen sind. Trifft Sie eine Teil­schuld, kürzt die Allianz Ihre Entschädigungs­leistung entsprechend.

Glasbruch als Folge eines Autounfalls zahlt Ihre Teilkasko in der Regel auch dann, wenn der Unfall mit bestandenem TÜV hätte vermieden werden können. Bezweifelt der Ver­sicherer allerdings den fahr­tüchtigen Zustand Ihres Pkw zum Unfall­zeit­punkt, kann er wie bei der Kfz-Haft­pflicht Regress­ansprüche erheben und Sie auffordern, einen Teil der Schaden­summe selbst zu zahlen. Das gilt auch bei einem Wildunfall.

Auch bei einem Autounfall im Urlaub sichert Ihre Kfz-Versicherung der Allianz Sie rundum ab. Ihr Versicherungs­schutz gilt inner­halb der geo­grafischen Grenzen Europas und in außer­euro­päischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der EU gehören (z. B. Schweiz). Versichert sind Sie auch in Nicht-EU-Ländern, die in Ihrer Internationalen Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) vermerkt und nicht durch­gestrichen sind (z. B. Albanien, Marokko).

Diese Leistungen und Zusatz­bausteine der Allianz schützen Sie, wenn der Unfall außer­halb Deutsch­lands passiert:

  • AuslandsSchadenSchutz: Der Zusatz­baustein (in der Produktlinie Direct Plus obligatorisch, in Direct nicht abschließbar) erleichtert Komfort- und Premium-Versicherten die Schadens­regulierung bei einem un­ver­schuldeten Unfall im Ausland. Fährt Ihnen in Italien zum Beispiel ein spanischer Fahrer oder Fahrerin ins Auto, zahlt Ihre Allianz Kfz-Haft­pflicht Sach- und Personen­schäden, die eigentlich der Unfallfahrer bzw. die Unfallfahrerin übernehmen müsste. Denn bei einem Auf­fahr­unfall deckt die Versicherung des aus­ländischen Fahrers oder der aus­ländischen Fahrerin Ihre Schadens­kosten oft nicht in voller Höhe ab.
  • Mallorca-Police: Ihre Allianz Kfz-Haft­pflicht­ enthält eine Mallorca-Deckung, die bei selbst ver­schuldeten Auslands­unfällen mit Mietwagen greift. Sprich: Ihre deutsche Haft­pflicht­ver­si­che­rung springt bei einem Unfall im Ausland ein, wenn die Miet­wagen­ver­sicherung den Schaden Ihres Unfall­gegners oder Ihrer Unfallgegnerin nicht voll­ständig zahlt.
  • Premium Schutzbrief (nur in den Produktlinien Komfort und Premium) und Mobilitätsgarantie (nur in Direct und Direct Plus): Die Zusatz­leistungen garantieren Sofort­hilfe bei Unfällen und Pannen – rund um die Uhr und egal, ob Sie sich im In- oder Ausland befinden. Die Allianz organisiert für Sie zum Beispiel Fahr­zeug- und Kranken­rück­transport, über­nimmt Abschlepp- und Bergungs­kosten oder stellt Ihnen ein Ersatz­fahrzeug.

 

Mit den Kfz-Versicherungen der Allianz haben Sie als Autofahrer:in den wichtigsten Schutz. Damit Sie sorglos unter­wegs sind, empfehlen wir Ihnen auch:

  • Verkehrkehrsrechtsschutzversicherung: Im Straßen­verkehr kann es schnell zu Konflikten mit anderen Verkehrs­teilnehmern und Verkehrs­teilnehmerinnen kommen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert Sie im Falle eines Rechts­streits ab. Sie übernimmt alle Kosten, die mit dem Prozess verbunden sind, zum Beispiel Anwalts­gebühren.
  • Telematik-Versicherung: Dieser Versicherungs­baustein (nur in den Versicherungsprodukten Komfort und Premium wählbar) belohnt umsichtiges Fahr­verhalten. Per Smartphone-App wird Ihr Fahrverhalten analysiert und an den Kfz-Versicherer weiter­geleitet. Wer risiko­arm fährt, erhält Nachlass auf die Versicherungs­prämie.
  • Private Unfallversicherung: Verletzt sich die Person am Steuer bei einem selbst ver­schuldeten Autounfall, kommen weder Kfz-Haftpflicht- noch Kaskoversicherung für medizinische oder finanzielle Folgekosten (z. B. für Verdienst­ausfall) auf. Der private Unfall­schutz federt die finanziellen Folgen eines Unfalls ab, unabhängig von der Schuld­frage. Je nach Invaliditäts­grad erhalten Sie eine ein­malige Kapital­zahlung, mit der Sie etwa den behinderten­gerechten Umbau von Pkw oder Wohnung finanzieren können. Darüber hinaus unter­stützt eine private Unfall­versicherung mit umfassenden Beratungs- und Service­leistungen, z. B. mit zusätz­lichen Reha-Maßnahmen für eine best­mögliche Genesung.
  • Optionstarif OptionFlexiMed: Mit diesem Tarif der Allianz sichern Sie sich Ihren zukünftigen Einstieg in die Private Krankenvoll- und Zusatz­versicherung in jungen Jahren. Sie können quasi Ihren jetzigen Gesundheits­zustand einfrieren und behalten auch so im Falle eines späteren Autounfalls mit bleibenden Schäden einen günstigen Tarif ohne erneute Gesundheits­prüfung.

Allianz Vorteil: Wer mehrere Allianz Ver­sicherungen als Privat­schutz-Paket kombiniert, spart bis zu 20 Prozent gegen­über Einzel­abschluss. In einem Vertrag bündeln können Sie zum Beispiel Unfall-, Privat­haftpflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Sie haben oder Ihr:e Ehepartner:in bzw. Ihr:e Lebens­partner:in hat bereits ein Allianz Privatschutz-Paket mit Kombi­rabatt? Dann sparen Sie bei Abschluss einer Auto­versicherung: Wer drei Privat­schutz-Policen mit­einander kombi­niert, erhält 5 Prozent Nach­lass auf den Kfz-Beitrag. Bei vier Policen sind es 10 Pro­zent.

Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
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Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten sind in jedem Auto Pflicht. Wer Versicherungskarte und Smartphone griffbereit im Fahrzeug hat, kann Schäden und wichtige Daten besser dokumentieren – und erleichtert so die Schadensregulierung nach dem Unfall.
 
  1. Warnweste: In Deutschland muss pro Fahrzeug mindestens ein Exemplar vorhanden sein. Wichtig ist, dass die Warnweste der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entspricht, fluoreszierend gelb, orange oder rot-orange ist und umlaufende, fünf Zentimeter breite Reflexstreifen hat. Wer keine Weste im Auto hat, zahlt 15 Euro Bußgeld – auch bei Routinekontrollen ohne Unfall.
  2. Warndreieck: Die drei roten Balken des Warndreiecks reflektieren das Licht herannahender Autos und machen so auf die Unfall­stelle aufmerksam. Die meisten Modelle können Sie zusammengeklappt im Kofferraum verstauen. Autofahrer:innen sollten ein Warndreieck testweise aufstellen, um unnötig langes Zusammen­basteln im Ernstfall zu vermeiden. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen sind verpflichtet, eine Warnleuchte dabei zu haben. Fehlt das Warndreieck im Auto, sind bei einer Polizeikontrolle 15 Euro Bußgeld fällig.
  3. Verbandskasten: In Deutschland ist es Pflicht, im Auto einen Verbandskasten mitzuführen. Andernfalls gibt es fünf Euro Bußgeld. Achten Sie beim Kauf auf die Bezeichnung "DIN 13 164". So gehen Sie sicher­, dass der Verbandskasten den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Wichtig: Der Inhalt ist nur für begrenzte Zeit steril. Tauschen Sie den Notfallkasten nach Ablauf des aufgedruckten Datums daher aus. Haben Sie Utensilien aus dem Kasten entnommen, vergessen Sie nicht, sie nachzufüllen.
  4. Versicherungsunterlagen: Bei Unfällen in Deutschland reicht das scheckkartengroße Versicherten­kärtchen, das Sie von Ihrem Kfz-Versicherer erhalten und immer mitführen sollten. Bei einem Unfall im Ausland ist es sinnvoll, zusätzlich die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) dabeizuhaben.
  5. Smartphone: Per Handykamera dokumentieren Sie Unfällschäden. Alternativ können Sie eine Dashcam an der Windschutzscheibe befestigen. Die Autokamera zeichnet auch Unfälle auf. Ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren zugelassen sind, entscheiden Richter:innen je nach Einzelfall.
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Wann muss ich bei einem Unfall die Polizei rufen?

Ist die Schuldfrage unklar oder sind Personen verletzt, verständigen Sie die Polizei. Das gilt auch, wenn Beweise auf­ge­nommen werden müssen oder die Straße mit Öl oder Scherben verschmutzt ist. Am Unfall­ort erstellen Beamt:innen einen Unfall­bericht inklusive Beweis­fotos und Aussagen aller Zeug:innen.

Die Dokumentation der Polizei ist auch für die Schadens­regulierung nach dem Unfall relevant. Sie hilft der Versicherungs­gesell­schaft, den Schaden zu beurteilen. Bei einem kleineren Auffahr­unfall ist es für den Versicherer meist ausreichend, wenn die Unfall­beteiligten Versicherungs­daten aus­tauschen. Vor allem, wenn Zeug:innen den Unfall­hergang bestätigen können.

Was muss ich beachten, wenn ich dem Versicherer einen Unfall melde?

Einen Unfall melden Sie je nach Versicherung schriftlich, telefonisch oder per Onlineformular. Am schnellsten und unkompliziertesten funktioniert die Unfallmeldung online oder über die Schaden-Hotline Ihres Kfz-Versicherers. Egal, ob ein Haftpflicht- oder Kaskoschadenfall vorliegt: Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, einen Autounfall Ihrem Versicherer zu melden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, spätestens innerhalb einer Woche den Unfall zu melden.

Dabei ist zunächst der oder die Unfallverursacher:in verpflichtet, den Unfall seiner Versicherung zu melden. Aber auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie die Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Unfall­fahrers oder der Unfall­fahrerin kontaktieren. Mit der Versicherungs­gesell­schaft klären Sie das weitere Vorgehen bei der Schadens­regulierung nach dem Unfall. Zusätzlich sollten Sie die Fahrzeug­kollision Ihrer eigenen Kfz-Haft­pflicht melden. Denn falls nötig wehrt Ihr Ver­sicherer unberechtigte Schadens­ersatz­forderungen für Sie ab.

Wann ändert sich nach einem Unfall die Schadensfreiheitsklasse?

Ob Sie nach einem Unfall in eine niedrigere Schaden­freiheits­klasse ein­gestuft werden, hängt von der Versicherungs­art ab: Greift etwa nach einem Wild­unfall die Teilkasko-Versicherung, bleibt Ihre SF-Klasse unverändert. Greift die Voll­kasko, werden Sie zurückgestuft.

Die Neueinstufung Ihrer Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das für den Schaden­verlauf maß­gebliche Kalender­jahr folgt. Wie stark Sie zurück­gestuft werden, entnehmen Sie der SF-Klassen-Tabelle Ihres Versicherers. Eine Rückstufung vermeiden Sie, indem Sie die Kosten für den Schaden selbst zahlen. Das ist oft günstiger, als monatlich oder jährlich den Prämienzuschlag Ihrer Kfz-Versicherung zu zahlen.

Leistet meine Kfz-Versicherung bei einem Unfall im Ausland?

Ja, Ihre Kfz-Versicherung greift auch bei einem Unfall im Ausland. Abgesichert sind Sie in der Regel in allen EU-Mitgliedsstaaten und in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der EU zählen. Versicherungsschutz über Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung besteht auch in Nicht-EU-Ländern, die in der Internationalen Versicherungs­karte (ehemals: Grünen Karte) Ihres Autoversicherers gelistet und nicht durchgestrichen sind.

Wer zahlt bei einem Autounfall mit dem Firmenwagen oder einem geliehenen Fahrzeug?

Bei einem Unfall mit Ihrem Dienstfahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers die Schäden des Unfallgegners. Als Arbeitnehmer zahlen Sie unter Umständen die Selbstbeteiligung.

Sind Sie mit einem Leihwagen in einen Verkehrsunfall verwickelt, kontaktieren Sie sofort den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin – zum Beispiel die Mietwagenfirma. Dann kann der Fahrzeug­verleiher dem zuständigen Kfz-Versicherer den Unfall melden und die Schadens­regu­lie­rung in die Wege leiten. Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug eines kommerziellen Car­sharing-Anbieters sind Sie in der Regel über die Carsharing-Versicherung mit Kfz-Haftpflicht und Vollkasko abgesichert.

Muss ich den Unfallschaden reparieren oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen?

Sie sind nach einem Kfz-Unfall nicht verpflichtet, Ihr Fahr­zeug zu reparieren. Sie können sich die Kosten, die bei Reparatur in einer Werkstatt anfallen würden, von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin auszahlen lassen. Ob Sie das Geld anschließend für die profes­sio­nelle Instandsetzung Ihres Pkw nutzen, den Schaden selbst reparieren oder nicht beheben, bleibt Ihnen überlassen.

Wann ist für die Schadensregulierung nach einem Unfall ein Gutachten nötig?

Sinnvoll ist ein Gutachten in der Regel bei Unfall­schäden ab 750 Euro (= über Bagatell­schadens­grenze), bei unklarem Unfall­geschehen oder ungeklärter Schuld­frage. In dem Dokument hält ein Sach­verständiger oder eine Sach­verständige objektiv fest, welche Unfall­schäden vorliegen und kalkuliert Kosten plus Zeit­aufwand für not­wendige Reparaturen. Zusätz­lich gibt das Gutachten eine Ein­schätzung zum aktuellen Wiederbeschaffungswert und Rest­wert des Fahrzeugs.

Wie viel ein Unfallgutachten kostet, hängt von der Höhe des ent­standenen Schadens ab. Das Grund­honorar von Sach­verständigen liegt zwischen 150 und 1.500 Euro. Zusätzliche Gebühren können zum Beispiel für Porto, Telefonate oder Fahrten entstehen. Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich eine eigene Gutachter:in beauftragen. Bei Kaskoschäden gilt das jedoch nicht. In diesen Fällen sollten Sie die Übernahme der Kosten für die oder den Sachverständige:n mit Ihrem Versicherer abstimmen. In der Regel wird das Versicherungsunternehmen sein sogenanntes Weisungsrecht ausüben und den oder die Gutachter:in selbst bestimmen.

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