- Nach einem Autounfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern. Sind Personen verletzt, rufen Sie Polizei und Rettungsdienst. Bei kleineren Unfällen reicht es, wenn die Unfallbeteiligten ihre Kontaktdaten austauschen und den Schaden mit Fotos dokumentieren.
- Bei einem Kfz-Unfall im Ausland sollten alle Beteiligten den Europäischen Unfallbericht zusammen ausfüllen und unterschreiben.
- Als Unfallverursacher:in sind Sie verpflichtet, ihrem Kfz-Haftpflicht-Versicherer den Unfall sofort zu melden. Geschädigte sollten die Kfz-Haftpficht des Unfallfahrers oder der Unfallfahrerin kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu klären.
- Welche Unfallschäden die Versicherung übernimmt, hängt von der Versicherungsart ab. Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie europaweit und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören.
Autounfall – was brauche ich für die Versicherung?

Autounfall: Kurz erklärt
Richtig verhalten bei einem Autounfall
So gehen Sie bei einem Autounfall vor
- Situation erfassen: Bewahren Sie Ruhe und prüfen Sie, ob Sie verletzt sind. Achten Sie auf den nachfolgenden Verkehr, wenn Sie die Autotür öffnen. Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort – auch wenn unklar ist, ob Sie beteiligt sind. Denn: Fahrerflucht ist strafbar.
- Unfallstelle sichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie Ihre Warnweste über. Dann stellen Sie Warndreieck oder Warnleuchte auf – im Stadtverkehr im Abstand von 50 Metern zum Pkw (Landstraße: 100 Meter, Autobahn: 200 Meter). Anschließend verlassen Sie die Fahrbahn und klettern hinter die Leitplanke.
- Polizei rufen: Sind Personen verletzt, verständigen Sie Polizei und Rettungsdienst. Helfen Sie anschließend anderen. Bei Kfz-Unfällen mit Verletzten ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten – nicht nur die Unfallbeteiligten.
- Kontaktdaten austauschen: Notieren Sie Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Kfz-Versicherung und Versicherungsnummer aller beteiligten Personen. Teilen Sie den anderen Ihre Kontaktdaten mit. Am besten fertigen Sie gemeinsam einen Unfallbericht an, den alle Unfallbeteiligten unterschreiben.
- Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie die Unfallsituation aus möglichst vielen Perspektiven. Sie haben zum Beispiel einen Parkschaden an einem Pkw verursacht, dessen Fahrer:in nicht vor Ort ist? Dann sind Sie verpflichtet, mindestens 30 Minuten zu warten, ob der oder die Geschädigte kommt (Aufklärungsobliegenheit). Erst danach dürfen Sie sich vom Unfallort entfernen. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten an der Unfallstelle und melden Sie den Unfall sofort der Polizei.
- Schuldfrage klären: Sichern Sie möglichst viele Beweise, aber geben Sie kein Schuldbekenntnis ab. Um die Schuldfrage zu klären, sind ein von allen Beteiligten ausgefüllter Unfallbericht und unterschriebene Zeugenaussagen hilfreich.
- Abschleppdienst organisieren: Ist Ihr Auto nicht mehr verkehrssicher, lassen Sie es abschleppen. Ist Benzin oder Öl ausgelaufen, beauftragt die Polizei dafür meist die Feuerwehr oder ein Spezialunternehmen. Scherben und lose Verkleidungsteile können Sie selbst entfernen – vorausgesetzt, Sie begeben sich nicht in Gefahr. Vergessen Sie nicht, Warndreieck oder Warnleuchte wieder mitzunehmen.
- Unfall dem Versicherer melden: Informieren Sie Ihren Versicherer schnellstmöglich über den Kfz-Unfall. Den Unfallschaden melden Sie telefonisch, schriftlich oder online. In der Regel sind Sie verpflichtet, spätestens innerhalb einer Woche den Unfall Ihrem Versicherer zu melden. Je nach Unfall- bzw. Schadensart ist Ihr Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko zuständig.
Unfall melden: Was benötigt der Versicherer?
Sie wollen Ihrem Versicherer einen Unfallschaden melden? Für die Schadensregulierung nach einem Unfall brauchen Kfz-Versicherer detaillierte Angaben zu Ablauf, Schäden und beteiligten Personen. Folgende Informationen sind für Ihre Kfz-Versicherung relevant:
- Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Kfz-Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten (Name, Adresse, Telefonnummer)
- Autoversicherer und Versicherungsnummern der Unfallgegner und Unfallgegnerinnen
- Beschreibung des Unfallhergangs
- Angabe der sichtbaren Unfallschäden (z. B. Blechschaden, Schaden an mitgeführtem Gepäck)
- Unfallskizze bzw. Fotos von Unfallort und Schäden
- ggf. Unterschriften der Unfallbeteiligten
Autounfall im Urlaub: Was ist zu beachten?
Melden Sie einen Autounfall Ihrem Versicherer auch im Ausland so schnell wie möglich (z. B. online). Die meisten Kfz-Versicherer haben Schaden-Hotlines, die auch aus anderen Ländern rund um die Uhr erreichbar sind.
Bei einem Unfall im Ausland ist es für den Kfz-Versicherer hilfreich, wenn alle beteiligten Personen zusammen den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Das standardisierte Dokument ist in mehreren Sprachen verfügbar. Jeder Unfallbeteiligte kann darin in seiner eigenen Sprache eintragen, was passiert ist. Der ausgefüllte und unterschriebene Bericht ist wichtig zur Klärung der Haftungsfrage. Um für einen Autounfall im Urlaub gerüstet zu sein, sollten Sie bei Auslandsreisen ein Exemplar im Handschuhfach aufbewahren.


Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Autounfall: Was zahlt die Versicherung? Leistungen der Allianz
Kfz-Haftpflicht
Haben Sie einen Autounfall verursacht, übernimmt Ihre Allianz Kfz-Haftpflicht alle Schäden, die anderen entstehen:
Teilkasko
Ihre Allianz Teilkasko deckt Unfallschäden ab, die bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art (z. B. Reh, Hund) an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Und zwar auch, wenn Sie den Unfall grob fahrlässig verursachen – zum Beispiel, weil Sie eine Nachricht auf Ihrem Smartphone lesen und deswegen ein Tier auf der Straße übersehen.
Bei einem Tier- bzw. Wildunfall übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung unter anderem:
Wichtig: Verursachen Sie einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug, sind Unfallschäden an Ihrem Auto nicht über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Mit Ausnahme von Tierunfällen deckt die Teilkasko ausschließlich fremdverschuldete Schäden am eigenen Wagen ab, die zum Beispiel durch Diebstahl (z.B. durch Überlistung des Keyless-Go-Schlüssels), Kurzschluss, Brand oder Unwetter entstehen (z. B. Sturmschäden am Auto).
Vollkasko
Mit der Vollkasko der Allianz sind Sie bei einem selbst verschuldeten Autounfall voll abgesichert. Abgedeckt sind:
Autounfall & Versicherung: Ablauf der Schadensregulierung
Wenn Sie den Autounfall Ihrem Versicherer melden, nimmt die Allianz Kontakt mit dem Kfz-Versicherer Ihres Unfallgegners oder Ihrer Unfallgegnerin auf. Bei schweren Unfallschäden oder bei ungeklärter Schuldfrage begutachtet in der Regel ein Sachverständiger oder eine Sachverständige Ihr Fahrzeug. Der Experte oder die Expertin hält in seinem bzw. ihrem Gutachten fest, welche Schäden vorliegen und wie hoch die Reparaturkosten ausfallen.
Trägt Ihr Unfallgegner oder Ihre Unfallgegnerin die alleinige Schuld an der Fahrzeugkollision, übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung alle Schäden, die Ihnen entstanden sind. Trifft Sie eine Teilschuld, kürzt die Allianz Ihre Entschädigungsleistung entsprechend.
Leistungen der Allianz bei Autounfall im Ausland
Glasbruch als Folge eines Autounfalls zahlt Ihre Teilkasko in der Regel auch dann, wenn der Unfall mit bestandenem TÜV hätte vermieden werden können. Bezweifelt der Versicherer allerdings den fahrtüchtigen Zustand Ihres Pkw zum Unfallzeitpunkt, kann er wie bei der Kfz-Haftpflicht Regressansprüche erheben und Sie auffordern, einen Teil der Schadensumme selbst zu zahlen. Das gilt auch bei einem Wildunfall.
Auch bei einem Autounfall im Urlaub sichert Ihre Kfz-Versicherung der Allianz Sie rundum ab. Ihr Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören (z. B. Schweiz). Versichert sind Sie auch in Nicht-EU-Ländern, die in Ihrer Internationalen Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) vermerkt und nicht durchgestrichen sind (z. B. Albanien, Marokko).
Diese Leistungen und Zusatzbausteine der Allianz schützen Sie, wenn der Unfall außerhalb Deutschlands passiert:
- AuslandsSchadenSchutz: Der Zusatzbaustein (in der Produktlinie Direct Plus obligatorisch, in Direct nicht abschließbar) erleichtert Komfort- und Premium-Versicherten die Schadensregulierung bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland. Fährt Ihnen in Italien zum Beispiel ein spanischer Fahrer oder Fahrerin ins Auto, zahlt Ihre Allianz Kfz-Haftpflicht Sach- und Personenschäden, die eigentlich der Unfallfahrer bzw. die Unfallfahrerin übernehmen müsste. Denn bei einem Auffahrunfall deckt die Versicherung des ausländischen Fahrers oder der ausländischen Fahrerin Ihre Schadenskosten oft nicht in voller Höhe ab.
- Mallorca-Police: Ihre Allianz Kfz-Haftpflicht enthält eine Mallorca-Deckung, die bei selbst verschuldeten Auslandsunfällen mit Mietwagen greift. Sprich: Ihre deutsche Haftpflichtversicherung springt bei einem Unfall im Ausland ein, wenn die Mietwagenversicherung den Schaden Ihres Unfallgegners oder Ihrer Unfallgegnerin nicht vollständig zahlt.
- Premium Schutzbrief (nur in den Produktlinien Komfort und Premium) und Mobilitätsgarantie (nur in Direct und Direct Plus): Die Zusatzleistungen garantieren Soforthilfe bei Unfällen und Pannen – rund um die Uhr und egal, ob Sie sich im In- oder Ausland befinden. Die Allianz organisiert für Sie zum Beispiel Fahrzeug- und Krankenrücktransport, übernimmt Abschlepp- und Bergungskosten oder stellt Ihnen ein Ersatzfahrzeug.
Verkehrsrechtsschutz, Telematik: Welcher Schutz noch sinnvoll ist
Mit den Kfz-Versicherungen der Allianz haben Sie als Autofahrer:in den wichtigsten Schutz. Damit Sie sorglos unterwegs sind, empfehlen wir Ihnen auch:
Allianz Vorteil: Wer mehrere Allianz Versicherungen als Privatschutz-Paket kombiniert, spart bis zu 20 Prozent gegenüber Einzelabschluss. In einem Vertrag bündeln können Sie zum Beispiel Unfall-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Sie haben oder Ihr:e Ehepartner:in bzw. Ihr:e Lebenspartner:in hat bereits ein Allianz Privatschutz-Paket mit Kombirabatt? Dann sparen Sie bei Abschluss einer Autoversicherung: Wer drei Privatschutz-Policen miteinander kombiniert, erhält 5 Prozent Nachlass auf den Kfz-Beitrag. Bei vier Policen sind es 10 Prozent.


Nach einem Totalschaden landen viele, auch intakte Fahrzeugteile aus Kunststoff, Glas, Gummi und Metall im Recyclingcontainer. Unbeschädigte Karosserieaußenteile aus diesen Fahrzeugen können jedoch dabei helfen, als aufbereitetes Ersatzteil bei Unfallreparaturen den Einsatz von Neuteilen zu reduzieren.
Weiterer Vorteil: Das Fahrzeug kann evtl. länger genutzt werden, wenn Neuteile nicht mehr verfügbar oder nicht mehr wirtschaftlich sind. Die Allianz unterstützt dieses nachhaltige Reparaturkonzept. Dadurch ergeben sich für Versicherte und Umwelt diese Vorteile:
- Teilweise schnellere Reparatur durch sofort verfügbare Gebrauchtteile
- Bis zu 75 Prozent CO2-Reduktion ggü. Neuteileproduktion
- Geringer Ressourcenverbrauch durch Verwenden gebrauchter Autoteile
Gleichzeitig gibt die Allianz ihren Versicherten ein Qualitätsversprechen: Eine Reparatur mit aufbereiteten Original-Ersatzteilen ist dem Instandsetzen mit Original-Neuteilen qualitativ gleichwertig. Dieses Versprechen setzen ausgesuchte Partnerwerkstätten um. Zuerst erstellen diese ein Schadengutachten. Sind aufbereitete Original-Ersatzteile zum Beheben des Schadens verfügbar, sorgen die Fachleute für eine sach- und fachgerechte Reparatur samt Garantie. Vorausgesetzt, Kundin oder Kunde haben diesem Vorgehen zugestimmt.
Die Autoexperten und Autoexpertinnen verwenden die gebrauchten Original-Ersatzteile nur für nicht sicherheitsrelevante Karosserieaußenteile wie beispielsweise Motorhaube oder Kotflügel.
Wichtiges Unfall-Equipment

Fünf Dinge, die Sie immer im Auto haben sollten
- Warnweste: In Deutschland muss pro Fahrzeug mindestens ein Exemplar vorhanden sein. Wichtig ist, dass die Warnweste der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entspricht, fluoreszierend gelb, orange oder rot-orange ist und umlaufende, fünf Zentimeter breite Reflexstreifen hat. Wer keine Weste im Auto hat, zahlt 15 Euro Bußgeld – auch bei Routinekontrollen ohne Unfall.
- Warndreieck: Die drei roten Balken des Warndreiecks reflektieren das Licht herannahender Autos und machen so auf die Unfallstelle aufmerksam. Die meisten Modelle können Sie zusammengeklappt im Kofferraum verstauen. Autofahrer:innen sollten ein Warndreieck testweise aufstellen, um unnötig langes Zusammenbasteln im Ernstfall zu vermeiden. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen sind verpflichtet, eine Warnleuchte dabei zu haben. Fehlt das Warndreieck im Auto, sind bei einer Polizeikontrolle 15 Euro Bußgeld fällig.
- Verbandskasten: In Deutschland ist es Pflicht, im Auto einen Verbandskasten mitzuführen. Andernfalls gibt es fünf Euro Bußgeld. Achten Sie beim Kauf auf die Bezeichnung "DIN 13 164". So gehen Sie sicher, dass der Verbandskasten den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Wichtig: Der Inhalt ist nur für begrenzte Zeit steril. Tauschen Sie den Notfallkasten nach Ablauf des aufgedruckten Datums daher aus. Haben Sie Utensilien aus dem Kasten entnommen, vergessen Sie nicht, sie nachzufüllen.
- Versicherungsunterlagen: Bei Unfällen in Deutschland reicht das scheckkartengroße Versichertenkärtchen, das Sie von Ihrem Kfz-Versicherer erhalten und immer mitführen sollten. Bei einem Unfall im Ausland ist es sinnvoll, zusätzlich die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) dabeizuhaben.
- Smartphone: Per Handykamera dokumentieren Sie Unfällschäden. Alternativ können Sie eine Dashcam an der Windschutzscheibe befestigen. Die Autokamera zeichnet auch Unfälle auf. Ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren zugelassen sind, entscheiden Richter:innen je nach Einzelfall.
Häufige Fragen zu Autounfall & Versicherung
Wann muss ich bei einem Unfall die Polizei rufen?
Ist die Schuldfrage unklar oder sind Personen verletzt, verständigen Sie die Polizei. Das gilt auch, wenn Beweise aufgenommen werden müssen oder die Straße mit Öl oder Scherben verschmutzt ist. Am Unfallort erstellen Beamt:innen einen Unfallbericht inklusive Beweisfotos und Aussagen aller Zeug:innen.
Die Dokumentation der Polizei ist auch für die Schadensregulierung nach dem Unfall relevant. Sie hilft der Versicherungsgesellschaft, den Schaden zu beurteilen. Bei einem kleineren Auffahrunfall ist es für den Versicherer meist ausreichend, wenn die Unfallbeteiligten Versicherungsdaten austauschen. Vor allem, wenn Zeug:innen den Unfallhergang bestätigen können.
Was muss ich beachten, wenn ich dem Versicherer einen Unfall melde?
Einen Unfall melden Sie je nach Versicherung schriftlich, telefonisch oder per Onlineformular. Am schnellsten und unkompliziertesten funktioniert die Unfallmeldung online oder über die Schaden-Hotline Ihres Kfz-Versicherers. Egal, ob ein Haftpflicht- oder Kaskoschadenfall vorliegt: Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, einen Autounfall Ihrem Versicherer zu melden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, spätestens innerhalb einer Woche den Unfall zu melden.
Dabei ist zunächst der oder die Unfallverursacher:in verpflichtet, den Unfall seiner Versicherung zu melden. Aber auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers oder der Unfallfahrerin kontaktieren. Mit der Versicherungsgesellschaft klären Sie das weitere Vorgehen bei der Schadensregulierung nach dem Unfall. Zusätzlich sollten Sie die Fahrzeugkollision Ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht melden. Denn falls nötig wehrt Ihr Versicherer unberechtigte Schadensersatzforderungen für Sie ab.
Wann ändert sich nach einem Unfall die Schadensfreiheitsklasse?
Ob Sie nach einem Unfall in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, hängt von der Versicherungsart ab: Greift etwa nach einem Wildunfall die Teilkasko-Versicherung, bleibt Ihre SF-Klasse unverändert. Greift die Vollkasko, werden Sie zurückgestuft.
Die Neueinstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das für den Schadenverlauf maßgebliche Kalenderjahr folgt. Wie stark Sie zurückgestuft werden, entnehmen Sie der SF-Klassen-Tabelle Ihres Versicherers. Eine Rückstufung vermeiden Sie, indem Sie die Kosten für den Schaden selbst zahlen. Das ist oft günstiger, als monatlich oder jährlich den Prämienzuschlag Ihrer Kfz-Versicherung zu zahlen.
Leistet meine Kfz-Versicherung bei einem Unfall im Ausland?
Wer zahlt bei einem Autounfall mit dem Firmenwagen oder einem geliehenen Fahrzeug?
Bei einem Unfall mit Ihrem Dienstfahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers die Schäden des Unfallgegners. Als Arbeitnehmer zahlen Sie unter Umständen die Selbstbeteiligung.
Sind Sie mit einem Leihwagen in einen Verkehrsunfall verwickelt, kontaktieren Sie sofort den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin – zum Beispiel die Mietwagenfirma. Dann kann der Fahrzeugverleiher dem zuständigen Kfz-Versicherer den Unfall melden und die Schadensregulierung in die Wege leiten. Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug eines kommerziellen Carsharing-Anbieters sind Sie in der Regel über die Carsharing-Versicherung mit Kfz-Haftpflicht und Vollkasko abgesichert.
Muss ich den Unfallschaden reparieren oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Wann ist für die Schadensregulierung nach einem Unfall ein Gutachten nötig?
Sinnvoll ist ein Gutachten in der Regel bei Unfallschäden ab 700 bis 750 Euro (= über Bagatellschadensgrenze), bei unklarem Unfallgeschehen oder ungeklärter Schuldfrage. In dem Dokument hält ein Sachverständiger oder eine Sachverständige objektiv fest, welche Unfallschäden vorliegen und kalkuliert Kosten plus Zeitaufwand für notwendige Reparaturen. Zusätzlich gibt das Gutachten eine Einschätzung zum aktuellen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs.
Wie viel ein Unfallgutachten kostet, hängt von der Höhe des entstandenen Schadens ab. Das Grundhonorar von Sachverständigen liegt zwischen 150 und 1.500 Euro. Zusätzliche Gebühren können zum Beispiel für Porto, Telefonate oder Fahrten entstehen. Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich eine eigene Gutachter:in beauftragen. Bei Kaskoschäden gilt das jedoch nicht. In diesen Fällen sollten Sie die Übernahme der Kosten für die oder den Sachverständige:n mit Ihrem Versicherer abstimmen. In der Regel wird das Versicherungsunternehmen sein sogenanntes Weisungsrecht ausüben und den oder die Gutachter:in selbst bestimmen.


