- Nach einem Autounfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern. Sind Personen verletzt, rufen Sie Polizei und Rettungsdienst. Bei kleineren Unfällen reicht es, wenn die Unfallbeteiligten ihre Kontaktdaten austauschen und den Schaden mit Fotos dokumentieren.
- Bei einem Kfz-Unfall im Ausland sollten alle Beteiligten den Europäischen Unfallbericht zusammen ausfüllen und unterschreiben.
- Als Unfallverursacher:in sind Sie verpflichtet, ihrem Kfz-Haftpflicht-Versicherer den Unfall sofort zu melden. Geschädigte sollten die Kfz-Haftpficht des Unfallfahrers oder der Unfallfahrerin kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu klären.
- Welche Unfallschäden die Versicherung übernimmt, hängt von der Versicherungsart ab. Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie europaweit und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören.
Autounfall – was brauche ich für die Versicherung?

Autounfall: Kurz erklärt


Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Wie zufrieden sind Sie mit unserer Schadenfallbearbeitung?


Nach einem Totalschaden landen viele, auch intakte Fahrzeugteile aus Kunststoff, Glas, Gummi und Metall im Recyclingcontainer. Unbeschädigte Karosserieaußenteile aus diesen Fahrzeugen können jedoch dabei helfen, als aufbereitetes Ersatzteil bei Unfallreparaturen den Einsatz von Neuteilen zu reduzieren.
Weiterer Vorteil: Das Fahrzeug kann evtl. länger genutzt werden, wenn Neuteile nicht mehr verfügbar oder nicht mehr wirtschaftlich sind. Die Allianz unterstützt dieses nachhaltige Reparaturkonzept. Dadurch ergeben sich für Versicherte und Umwelt diese Vorteile:
- Teilweise schnellere Reparatur durch sofort verfügbare Gebrauchtteile
- Bis zu 75 Prozent CO2-Reduktion ggü. Neuteileproduktion
- Geringer Ressourcenverbrauch durch Verwenden gebrauchter Autoteile
Gleichzeitig gibt die Allianz ihren Versicherten ein Qualitätsversprechen: Eine Reparatur mit aufbereiteten Original-Ersatzteilen ist dem Instandsetzen mit Original-Neuteilen qualitativ gleichwertig. Dieses Versprechen setzen ausgesuchte Partnerwerkstätten um. Zuerst erstellen diese ein Schadengutachten. Sind aufbereitete Original-Ersatzteile zum Beheben des Schadens verfügbar, sorgen die Fachleute für eine sach- und fachgerechte Reparatur samt Garantie. Vorausgesetzt, Kundin oder Kunde haben diesem Vorgehen zugestimmt.
Die Autoexperten und Autoexpertinnen verwenden die gebrauchten Original-Ersatzteile nur für nicht sicherheitsrelevante Karosserieaußenteile wie beispielsweise Motorhaube oder Kotflügel.
Wichtiges Unfall-Equipment

Fünf Dinge, die Sie immer im Auto haben sollten
- Warnweste: In Deutschland muss pro Fahrzeug mindestens ein Exemplar vorhanden sein. Wichtig ist, dass die Warnweste der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entspricht, fluoreszierend gelb, orange oder rot-orange ist und umlaufende, fünf Zentimeter breite Reflexstreifen hat. Wer keine Weste im Auto hat, zahlt 15 Euro Bußgeld – auch bei Routinekontrollen ohne Unfall.
- Warndreieck: Die drei roten Balken des Warndreiecks reflektieren das Licht herannahender Autos und machen so auf die Unfallstelle aufmerksam. Die meisten Modelle können Sie zusammengeklappt im Kofferraum verstauen. Autofahrer:innen sollten ein Warndreieck testweise aufstellen, um unnötig langes Zusammenbasteln im Ernstfall zu vermeiden. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen sind verpflichtet, eine Warnleuchte dabei zu haben. Fehlt das Warndreieck im Auto, sind bei einer Polizeikontrolle 15 Euro Bußgeld fällig.
- Verbandskasten: In Deutschland ist es Pflicht, im Auto einen Verbandskasten mitzuführen. Andernfalls gibt es fünf Euro Bußgeld. Achten Sie beim Kauf auf die Bezeichnung "DIN 13 164". So gehen Sie sicher, dass der Verbandskasten den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Wichtig: Der Inhalt ist nur für begrenzte Zeit steril. Tauschen Sie den Notfallkasten nach Ablauf des aufgedruckten Datums daher aus. Haben Sie Utensilien aus dem Kasten entnommen, vergessen Sie nicht, sie nachzufüllen.
- Versicherungsunterlagen: Bei Unfällen in Deutschland reicht das scheckkartengroße Versichertenkärtchen, das Sie von Ihrem Kfz-Versicherer erhalten und immer mitführen sollten. Bei einem Unfall im Ausland ist es sinnvoll, zusätzlich die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) dabeizuhaben.
- Smartphone: Per Handykamera dokumentieren Sie Unfällschäden. Alternativ können Sie eine Dashcam an der Windschutzscheibe befestigen. Die Autokamera zeichnet auch Unfälle auf. Ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren zugelassen sind, entscheiden Richter:innen je nach Einzelfall.


