Kfz-Gutachter mit Tablet in der Hand begutachtet ein Auto
Inhalt, Kosten, Gültigkeit

Wann Sie ein Wertgutachten für Ihr Auto brauchen

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  • Ein Wertgutachten sagt aus, welchen Marktwert Ihr Auto hat. Das Dokument stellen sowohl Kfz-Prüf­stellen als auch unabhängige Gutachter:innen aus.
  • Bei der Begutachtung nimmt die sach­verständige Person das Fahrzeug genau unter die Lupe, um den Zustand wert­relevanter Autoteile und eventuelle Mängel zu beurteilen. Aus­gehend davon bestimmt sie den Einkaufs-, Ver­kaufs- oder Wieder­beschaffungs­wert des Pkw.
  • Relevant ist eine Wert­ermittlung unter anderem bei Kauf oder Verkauf eines Autos, nach einem Unfall sowie bei Abschluss einer Oldtimer­versicherung. Auch bei kost­spieligen Sammler­stücken ist es sinnvoll, den Fahrzeug­wert regel­mäßig durch Gutachten zu dokumentieren.
  • Kfz-Gutachten kosten je nach Anbieter und Umfang rund 150 Euro. Lassen Sie die Bewertung im Zuge der Haupt­unter­suchung durch­führen, zahlen Sie etwa 80 bis 100 Euro.
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Ein Wertgutachten ist ein mehrseitiges Dokument, das den aktuellen Zustand und Wert bzw. Wertverlust eines E-Autos oder Autos beschreibt. In Auftrag geben können Sie Gutachten bei folgenden anerkannten Kfz-Prüf­orga­nisationen:

  • Technischer Überwachungsverein (TÜV)
  • Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA)
  • Gesellschaft Technische Überwachung (GTÜ)
  • Kraftfahrzeug-Über­wachungs­organisation frei­beruflicher Kfz-Sach­ver­ständiger e.V. (KÜS)

Daneben stellen unabhängige Kfz-Gutachter:innen Wertgutachten für Pkw, Krafträder und Co. aus. Egal ob Sie Ihr Fahrzeug bei einer Kfz-Prüfstelle oder von einer privaten sachverständigen Person in Augenschein nehmen lassen: In der Regel läuft die Begutachtung immer nach demselben Muster ab.

Zunächst überprüft die begutachtende Person wert­relevante Fahrzeugmerkmale wie Baujahr, Kilometerstand und Art der Karosserie. Anschließend unterzieht sie Baugruppen, Serien- und Sonder­aus­stattung, Fahrzeug­innen­raum und -außen­seite einer eingehenden Prüfung. Dabei dokumentiert der Experte bzw. die Expertin den Fahrzeug­zustand fotografisch und notiert eventuelle Mängel, zum Beispiel nicht reparierte Vorschäden.

Auf Basis der Fahrzeugprüfung schätzt die sachverständige Person den aktuellen Markt­wert des Kfz ein. Fahrzeug­be­schreibung, Fotos und weitere Anlagen werden schriftlich in einem mehrseitigen Dokument festgehalten. Das fertige Gutachten erhält der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin meist innerhalb weniger Werktage – elek­tronisch oder per Post.

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Wer sein Fahrzeug verkauft, möchte den bestmöglichen Preis dafür erzielen. Ein Kfz-Gutachten dient sowohl Verkäufer:in als auch Käufer:in eines Gebrauchtwagens als Orientierung, welche Summe angemessen ist.

Nicht selten weicht der Wert, den eine neutrale sachverständige Person Ihrem Auto bescheinigt, vom Preis ab, den Ihnen ein:e Kfz-Händler:in bietet. Schließlich liegt es im Interesse kommerzieller Anbieter:innen, Second-Hand-Fahrzeuge so günstig wie möglich zu erwerben, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. Mit einem Gutachten wissen Sie genau, welcher Ankaufspreis angemessen ist – und wann Sie der Händler bzw. die Händlerin über den Tisch ziehen will.

Die detaillierte Beurteilung des Fahr­zeug­zustands sorgt zudem für Transparenz und hat eine verkaufs­fördernde Wirkung. Denn: Bestätigt ein unab­hän­giger Kfz-Experte bzw. eine unabhängige Kfz-Expertin, dass der Zustand Ihres Pkw einwandfrei ist, hat der/die neue Besitzer:in weder versteckte Mängel noch kostspielige Reparaturen zu befürchten. Oft beeinflusst ein Wert­gut­achten die Kauf­entscheidung daher positiv.

Andererseits können Privatverkäufer:innen sich bei der Preisverhandlung auf die objektive Werteinschätzung des Kfz-Gutachters bzw. der Kfz-Gutachterin berufen und die eigene Preisvorstellung besser durchsetzen.

Läuft der Leasingvertrag Ihres Autos aus, ist ein Wertgutachten sinnvoll, um Fahrzeugzustand und wertmindernde Beschädigungen zu dokumentieren. Hintergrund: Leasingunternehmen fordern häufig Nachzahlungen, wenn der Wert des Fahrzeugs bei Rückgabe (angeblich) nicht dem vereinbarten Restwert entspricht.

Lassen Sie eine neutrale sach­ver­ständige Person das Auto bewerten, vermeiden Sie Streitigkeiten bei der Leasing­rück­nahme. Weist Ihr Leasing-Pkw nach fünf Jahren etwa kleine Lack­schäden durch Steinschlag auf, darf Ihnen der Leasing­geber die Abnutzungs­erscheinungen nicht als wertmindernd in Rechnung stellen. Tut er es dennoch, belegen Sie mit einem Wertgutachten, dass sich das Kfz in einem alters­gerechten Zustand befindet und einen angemessenen Restwert hat.

Für die Kfz-Versicherung ist ein Wert­gut­achten ein wichtiger Anhalts­punkt, um den passenden Versicherungsumfang für Ihr Auto zu bestimmen. Investieren Sie zum Beispiel mehrere tausend Euro in Tuning-Maßnahmen, erhöht sich der Gesamtwert des versicherten Fahrzeugs. Gegebenen­falls ist eine Tarifanpassung erforderlich, um den Pkw rundum abzusichern. Nach kostspieligen Modi­fika­tionen kann sich beispielsweise eine Vollkasko statt einer Teilkasko für den Wagen lohnen. Damit ist das Kfz unter anderem bei Beschädigungen durch Vandalismus geschützt.

Nach einem Autounfall ist das Gutachten für die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin wichtig. Sind Sie zum Beispiel durch Fremdverschulden an einem Verkehrsunfall beteiligt, begutachtet in der Regel eine sachverständige Person Ihr beschädigtes Fahrzeug. Der Experte bzw. die Expertin schätzt die Schadenhöhe ein und kalkuliert den Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens. Dabei handelt es sich um den Marktwert des Pkw vor dem Unfall – sprich die Summe, die die geschädigte Person für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aufwenden müsste. Daneben ermittelt der Gutachter bzw. die Gutachterin den Restwert des Pkw, also den Preis, den das beschädigte Auto ohne Reparatur bei Verkauf noch erzielen würde.

Mit diesen Informationen kann die Kfz-Versicherung des Verursachers bzw. der Verursacherin die erforderlichen Repara­turen und zu erwartenden Gesamt­kosten einschätzen. Auf Basis der Bewertung beurteilt der Versicherer auch, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Die präzise Schadensaufstellung sorgt dafür, dass der/die Geschädigte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfall­gegners bzw. der Unfallgegnerin eine angemessene Entschädi­gung erhält. Nicht zuletzt dient die schriftliche Dokumentation der Fahr­zeug­schäden als Beweismittel, falls es zu einer gerichtlichen Auseinander­setzung zwischen den Unfall­beteiligten kommt.

Dem Fahrzeughalter oder der Fahrzeug­halterin dient ein aktuelles Wert­gutachten im Schaden­fall zudem als Absicherung gegen­über der Kfz-Versicherung. Denn Ihr Ver­sicherer kann eine Wert­steigerung im Schadens­fall nur berück­sichtigen, wenn Sie den Vertrag zum Beispiel nach einer kost­spieligen Umrüstung Ihres Pkw haben anpassen lassen. Haben Sie dies nicht getan und mit Ihrem Auto einen Total­schaden, fällt Ihre finanzielle Ent­schädigung entspre­chend geringer aus.
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Um ein Wertgutachten zu erstellen, prüft der/die Sachverständige sämtliche Bauteile und Merkmale, die den Fahrzeugwert beeinflussen. Um sicherzustellen, dass die Autobewertungen verschiedener Anbieter vergleichbar sind, sind sie in der Regel fast identisch aufgebaut.

Das Kernstück eines Kfz-Wertgutachtens ist der Händlereinkaufswert bzw. Händlerverkaufswert, den die sachverständige Person ermittelt. Neben den Ergebnissen der Fahrzeug­begutachtung berücksichtigt der Experte bzw. die Expertin dabei Marktschwankungen sowie die sogenannte Schwacke-Liste.

Die Fahrzeugbewertung des gleichnamigen Dienstleisters ist für gewerbliche Interessenten gegen eine Gebühr online einsehbar. Anhand von Fahrzeugtyp, Baujahr, Ausstattung und Kilometerstand gibt die "Schwacke" Auskunft über den Wert von mehreren tausend Gebrauchtwagenmodellen auf dem deutschen Markt.

Neben dem Ergebnis der Fahrzeug­be­wertung enthält ein Wertgutachten folgende Angaben:

  • Kfz-Kennzeichen
  • Tag der Erstzulassung
  • Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU)
  • Fahrzeugart
  • Hersteller
  • Typ/Verkaufsbezeichnung
  • Aufbauart (z.B. Kombi)
  • Schlüsselnummer (HSN/TSN)
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Anzahl der Türen
  • Anzahl der Sitzplätze
  • Farbe
  • Lackierung
  • Kraftstoff (Diesel, Benzin)
  • Motorart/Zylinderanzahl
  • Leistung/Hubraum
  • Getriebe/Gänge
  • Kilometerstand (abgelesen)
  • Reifen (Achse, Reifenbezeichnung, Hersteller/Typ, Art,Profiltiefe)
  • Serienausstattung
  • Sonderausstattung
  • Weitere wertbeeinflussende Faktoren (z.B. Vorschäden, Reparaturen)
  • Allgemeinzustand und Wartung
  • Ausstehende Reparaturen
  • Gebrauchsspuren
  • Name des verantwortlichen Kfz-Gutachters bzw. der verantwortlichen Kfz-Gutachterin
  • Hinweis, dass Wertgutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt ist
  • Fotos
  • Rechenblatt
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Für ein Wertermittlungsgutachten oder Wertfeststellungsgutachten, das Sie im Zuge der Hauptuntersuchung (HU) durchführen lassen, stellen Prüf­orga­ni­sa­tionen wie TÜV oder DEKRA 80 bis 100 Euro in Rechnung. Die Kosten hängen davon ab, ob Sie Minderwerte, Fahrzeugwert oder beides ermitteln lassen. Geben Sie das Kfz-Wertgutachten unabhängig von der HU in Auftrag, erhöht sich der Preis:

Erfolgt die Begutachtung bei der Prüfstelle vor Ort, zahlen Sie etwa 125 bis 150 Euro. Bestellen Sie einen TÜV- oder DEKRA-Gutachter zum Fahrzeug­stand­ort, ist ein Kosten­aufschlag von ca. 40 Euro fällig.

Wertgutachten für Autos kosten bei unabhängigen Sachverständigen meist ab 180 Euro. Dafür erhalten Sie dort in der Regel schneller einen Termin als bei oftmals weit im Voraus ausgebuchten Kfz-Prüfstellen.

Wie viel ein Kfz-Sachverständiger bzw. eine Kfz-Sachverständige für die Fahrzeugbewertung abrechnet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt es eine Rolle, wie detailliert ein Wertgutachten für Gebrauchtwagen und Co. ausfallen soll. Prüft der Experte bzw. die Expertin beispielsweise ein seltenes Liebhaber­fahrzeug, ist die Begutachtung aufwendiger als bei modernen Standard-Pkw.

Dem Bearbeitungsaufwand entsprechend setzt sich das Honorar des/der Sachverständigen wie folgt zusammen:

  • Grundhonorar (Stundensatz)
  • Fotokosten
  • Telefon-/Portokosten
  • Schreibkosten
  • Fremdkosten (z.B. für Preisrecherche, Kalkulationssystem, Ermittlung des Herstellers)
  • Fahrtkosten
  • Zusatzkosten (z.B. für Montagearbeiten, Restwertermittlung)
  • Zuschläge für Sonderfahrzeuge (z.B. Wohnmobil)
Deutlich niedriger sind die Preise, wenn Sie das Auto-Wertgutachten online beauftragen. Anbieter wie die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) stellen Fahrzeug­be­wer­tungen gegen eine geringe Gebühr oder kostenlos aus. Die Einschätzung eines Experten bzw. einer Expertin, der/die das Kfz selbst in Augenschein nimmt, können Online-Gutachten jedoch nicht ersetzen.
Sind Sie Mitglied in einem Verkehrsclub wie dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) oder Automobil-Club Verkehr (ACV), können Sie Ihr Kfz häufig kostenlos bewerten lassen. Die Leistung ist im Jahresbeitrag inbegriffen. Beim ADAC etwa können Mitglieder einen Gebrauchtwagencheck gratis in den deutschlandweiten ADAC-Prüf­zentren durchführen lassen. Daneben haben sie online kostenlos die Möglich­keit, anhand von Modell, Baujahr oder Kilometerstand einen Orientierungs­wert für ihr Auto zu ermitteln.

Grundsätzlich gilt: Das Gutachten beauf­tragt und bezahlt diejenige Person, die Interesse am Marktwert des Autos hat. Das kann zum Beispiel ein:e Fahrzeug­halter:in sein, der/die bei Verkauf den bestmöglichen Preis für seinen/ihren Pkw erzielen will. Oder ein:e Kaufinteressent:in, der/die sichergehen möchte, dass sich das Auto tatsächlich in einwandfreiem Zustand befindet.

Tipp: Wägen Sie im Vorfeld ab, ob sich ein Wertgutachten für Gebrauchtwagen rentiert. Bei in die Jahre gekommenen Fahrzeugen mit geringem Wert lohnt sich die Investition in der Regel nicht.

Ist nach einem Autounfall ein Schadens­gutachten erforderlich, gibt dieses im Normalfall die Person in Auftrag, die den Unfall verurachte. Die Kosten trägt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Gut zu wissen: Geltungszeitraum
Illustration Info: Gut zu wissen

Die Gültigkeit eines Wertgutachtens hängt von den Marktbedingungen ab. Je nach Angebot und Nachfrage kann der Wert eines Fahrzeugs innerhalb kurzer Zeit steigen oder fallen. Das Kfz-Wertgutachten stellt lediglich eine Moment­aufnahme zum Zeitpunkt der Begutachtung dar. Möchten Sie den Fahrzeug­wert im Blick behalten, ist ein aktuelles Gutachten alle zwei Jahre sinnvoll.

Unabhängig davon ist eine neue Autobewertung empfehlenswert, wenn Sie größere Umbauten, Tuning-Maßnahmen oder Reparaturen vornehmen lassen, die den Wert des Kfz verändern. Denn: Nur ein gültiges (sprich aktuelles) Dokument stellt eine aussagekräftige Rechtsgrundlage dar.

Ein Beispiel: Bei einem Autounfall kommt Ihr Pkw durch Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers bzw. einer anderen Verkehrsteilnehmerin zu Schaden. Wenige Monate vor der Kollision hat Ihnen eine sachverständige Person einen Fahrzeugwert von 40.000 Euro bestätigt. Diese Summe bestimmt die Höhe der finanziellen Ansprüche, die Sie gegenüber dem/der Unfallverursacher:in bzw. dessen/deren Kfz-Versicherung geltend machen können.

Illustration Info: Gut zu wissen
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  • Wer haftet für ein fehlerhaftes Kfz-Wertgutachten?

    Ist ein Wertgutachten aufgrund gravierender fachlicher Fehler oder bewusster Falschangaben unbrauchbar, übernimmt der/die verantwortliche Sachverständige die Haftung. Das bedeutet: Er/sie hat keinen Anspruch auf sein/ihr Honorar. Zudem kann der geschädigte Auftraggeber bzw. die geschädigte Auftraggeberin Schaden­ersatz­ansprüche gegen die begutachtende Person geltend machen.

    Unterlaufen dem Kfz-Experten bzw. der Kfz-Expertin unwissentlich kleine Fehler, korrigiert er/sie das Wertgutachten in der Regel anstandslos. Sind die reklamierten Unstimmig­keiten ausgebessert, zahlen Sie den vereinbarten Preis für das Wertgutachten.

  • Was ist ein Oldtimer-Gutachten und was kostet es?

    Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) stellen einen Sonderfall dar: Sie bescheinigen Fahrzeugen, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, offiziell den Oldtimerstatus. Ein sogenanntes Oldtimer-Gutachten ist für die Zulassung von Kfz-Klassikern mit Historien­kennzeichen (H-Kennzeichen) erforderlich. Es  kann je nach Aufwand sogar über 300 Euro kosten.
  • Brauche ich ein Wertgutachten, wenn ich ein Auto erbe?

    Ob ein Kfz-Gutachten bei einer Erbschaft ratsam ist, hängt vom Fahrzeug ab, das Ihnen vermacht wird. Mobile Erbstücke, die nach­weis­lich einen Wert von maximal 12.000 Euro haben, sind steuerfrei
    Bei wertvollen Oldtimern erhebt dagegen das Finanzamt Anspruch auf einen Anteil am Erbe. Belegen Sie mit einem Kfz-Wertgutachten, dass Ihr mobiles Erbe höchstens 12.000 Euro wert ist, sparen Sie sich die Abgabe an den Fiskus.
  • Benötige ich eine Fahrzeugbewertung zur Vorlage beim Finanzamt?

    Nur, wenn es sich um ein betriebliches Fahrzeug handelt. Ein Wertgutachten ist unter anderem empfehlenswert, wenn Sie ein Firmenauto aus dem Unternehmensvermögen entnehmen, um es privat weiter zu nutzen. Ohne professionelle Dokumentation des Fahrzeugwerts unterstellt das Finanzamt Ihnen möglicherweise, den Preis zu gering angesetzt zu haben.
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