Anhänger überführen: Anhänger stehen aholbereit auf einem Parkplatz
Schutz auf Über­führungs­fahrten

Anhänger über­führen: Ver­sicherung, Tipps und Sicher­heits­richt­linien

  • Für Überführungsfahrten brauchen Anhänger eine gültige Versicherung und ggf. ein Über­führungs­kenn­zeichen. Anhänger ohne Kenn­zeichen über­führen Sie zum Beispiel auf einem Abschlepp­fahrzeug.
  • Wie Sie den Anhänger richtig ver­sichern, kommt darauf an, ob er zum Zeit­punkt der Über­führung an- oder abgemeldet ist. Auch Anhänger­typ, -wert und Schadens­risiko spielen eine Rolle.
  • Wichtig, um Anhänger sicher zu über­führen: maximale Anhänge­last des Zug­fahr­zeugs nicht über­schreiten, Trailer richtig an­kuppeln und während der Über­führungs­fahrt Höchst­geschwindig­keit einhalten.
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Wer einen Anhänger auf eigener Achse (= an Zug­fahr­zeug gekuppelt) über­führt, braucht in der Regel ein Über­führungs­kenn­zeichen mit gültiger Kfz-Haft­pflicht. Erfolgt der Trans­port auf einem Auf­lieger oder Abschlepp­fahr­zeug, ent­fällt die Ver­sicherungs­pflicht für den Anhänger.
  • Anhänger überführen: Wann ist eine Versicherung Pflicht?

    Grundsätzlich besteht in Deutsch­land Versicherungs­pflicht für Anhänger – auch bei Über­führungs­fahrten. Nur wenige Anhängertypen (z. B. Sport­anhänger) sind davon aus­genommen. Sprich: Wenn Sie bei der Zulassungs­stelle einen Anhänger anmelden, brauchen Sie eine gültige eVB-Nummer als Ver­sicherungs­bestätigung. Mit der eVB weisen Sie nach, dass Sie für den Hänger eine Kfz-Haft­pflicht ab­ge­schlossen haben. Der Versicherungs­schutz ist Voraus­setzung, um Zulassung und Kfz-Kenn­zeichen zu beantragen.

    Ob eine Versicherung vor­ge­schrieben ist, wenn Sie einen ab­ge­meldeten Anhänger ohne Kenn­zeichen überführen, hängt von der Art des Transports ab:

    • Anhänger über­führen auf eigener Achse: Sie kuppeln den Hänger an ein Zug­fahr­zeug und be­fördern ihn damit von A nach B? Dann brauchen Sie ein Über­führungs­kennzeichen (Aus­fuhr­- oder Kurz­zeit­kenn­zeichen für Anhänger) inklusive gültiger Kfz-Haft­pflicht.
    • Anhänger über­führen auf fremder Achse: Sie trans­portieren den Hänger auf einem Abschlepp­wagen oder be­auf­tragen eine Spedition? Dann ist das Anhänger-Über­führen ohne Kenn­zeichen und Versicherung möglich.
  • Warum besteht Versicherungspflicht für Anhänger?

    In Deutschland ist jede Fahrzeug­halterin und jeder Fahr­zeug­halter ver­pflichtet, für ihr bzw. sein Fahr­zeug eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung ab­zu­schließen. Recht­liche Grund­lage ist das Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG), das die Ver­siche­rungs­pflicht auch für Anhänger vorsieht.

    Ziel des Gesetzgebers: Entsteht jemandem durch das versicherte Fahr­zeug ein Sach-, Personen- oder Ver­mögens­schaden, erhält er bzw. sie ver­pflichtend Schadens­ersatz. Die Kfz-Haft­pflicht greift zum Beispiel, wenn der An­hänger während der Über­führungs­fahrt ins Schlingern gerät und ein anderes Kfz beschädigt. Schäden am über­führten Anhänger deckt nur eine Kasko­versicherung ab.

  • Welche Versicherungsoptionen gibt es, wenn ich einen Anhänger überführe?

    Zusätzlich zur gesetzlich vor­ge­schriebenen Kfz-Haft­pflicht können Sie eine Voll­kasko oder Teil­kasko für Ihren Anhänger ab­schlie­ßen. Eine Kasko­versicherung ist frei­willig, aber oft sinn­voll, wenn Sie sich gegen Schäden am eigenen Hänger absichern möchten:

    • Anhänger-Teilkasko: Deckt Schäden durch äußere Ein­flüsse (z. B. Brand, Hagel, Tier­biss) ab. Lohnt sich vor allem für gut erhaltene gebrauchte Anhänger.
    • Anhänger-Vollkasko: Bietet Rundum­schutz, auch bei selbst ver­schuldeten Unfall­schäden und Vandalismus. Rentiert sich meist für neue bzw. wert­volle Anhänger­modelle.

    Wichtig: Ob für Anhänger eine Kurz­zeit­kenn­zeichen-Versicherung mit Teil- oder Vollkasko verfügbar ist, kommt auf das Ver­sicherungs­unter­nehmen an. Informieren Sie sich vorab über die Tarif­optionen. Wer einen Dienst­leister mit der An­hänger-Über­führung be­auf­tragt, kann oft eine Trans­port­versicherung ab­schlie­ßen. Der Ver­sicherungs­schutz deckt unter anderem Schäden ab, die beim Be- und Ent­laden oder bei Unfall des Transport­fahr­zeugs am Anhänger entstehen.

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Welche Art von Anhänger Sie über­führen, ist vor allem mit Blick auf die Ver­siche­rung relevant. Je nach Modell bzw. Nutzungs­art sind an­ge­meldete Trailer entweder über eine eigene Anhänger-Versicherung oder das Zug­fahr­zeug versichert.
  • Versicherungspflichtige Anhänger überführen

    Voraussetzung für Überführungs­fahrten mit zu­ge­lassenen Pkw-Anhängern oder Wohn­wagen ist eine Anhänger- bzw. Wohnwagen-Versicherung mit Kfz-Haft­pflicht. Der Versicherungs­schutz deckt Schäden ab, die anderen durch den Hänger ent­stehen – während der Fahrt oder im abgekoppelten Zustand.

    Ist der Anhänger abgemeldet, schließen Sie in der Regel eine Kurz­zeit­kenn­zeichen-Versicherung ab. Sie beinhaltet Haft­pflicht­schutz und ist Voraus­setzung, um ein Kurz­zeit­kenn­zeichen für Anhänger zu beantragen. Das Sonder­kenn­zeichen ist inner­halb Deutsch­lands bis zu fünf Tage gültig.

  • Nicht versicherungspflichtige Anhänger überführen

    Pferde­anhänger, Boots­trailer und andere Sport-, Agrar- und Forstanhänger sind von der Versicherungs­pflicht für Anhänger aus­ge­nommen. Heißt: Bei Über­führungs­fahrten ist der Anhänger über das Zug­fahr­zeug mit­versichert. Eine separate Anhänger-Versicherung (z. B. Pferde­anhänger-Versicherung) ist optional.

    Ist der versicherungs­freie Anhänger zum Zeit­punkt der Über­führung nicht zugelassen, schließen Sie für die Fahrt eine Kurz­zeit­kenn­zeichen-Versicherung ab. Sobald die eVB-Nummer als Versicherungs­bestätigung vor­liegt, können Sie bei der Zulassungs­stelle ein Kurz­zeit­kenn­zeichen für den Anhänger beantragen.

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Damit die Anhänger-Überführung reibungs­los funktioniert, sollten Sie vor und während der Fahrt einige Sicher­heits­vor­kehrungen treffen. Achten Sie zum Bei­spiel darauf, dass die maximale Anhänge­last des Zug­fahr­zeugs nicht über­schritten und der Hänger richtig angekuppelt ist.

Die Checkliste fasst drei wichtige Sicher­heits­vor­kehrungen für das Über­führen von Anhängern zusammen:

  1. Maximale Anhängelast nicht über­schreiten: Prüfen Sie vor der Über­führungs­fahrt, wie viel Gewicht Ihr Auto ziehen darf. Die maximale Anhänge­last ist in der Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahr­zeug­schein in den Feldern O.1 (zulässige Anhänge­last gebremst) und O.2 (zulässige Anhänge­last ungebremst) vermerkt.
  2. Hänger richtig ankuppeln: Während des Ankuppelns sollten Hänger und Zug­fahr­zeug auf einer geraden Ebene stehen. Fest­stell­bremse am Anhänger lösen, Deichsel ab­senken und Kupplung ein­rasten lassen. Bei gebremsten Anhängern zusätz­lich Schlaufe des Sicherungs­seils über die Anhänger­kupplung am Fahr­zeug legen. Anschließend Elektrik des Anhängers mit Pkw ver­binden und Stütz­rad einfahren.
  3. Höchstgeschwindigkeit einhalten: Für Fahrten mit Anhänger gilt deutsch­landweit eine Höchst­geschwindig­keit von 80 km/h. Anhänger mit 100er-Zulassung dürfen maximal 100 km/h fahren. Checken Sie bei Über­führungen ins Ausland vorab, welche Vor­schriften dort für Gespanne gelten.

Wichtig: Bei Fahrten mit Kurzzeit­kenn­zeichen sollte der Anhänger nicht beladen sein. Denn nutzen Sie den Anhänger zu Transport­zwecken, handelt es sich um eine Nutz­fahrt. Voraus­setzung dafür ist eine reguläre Anhänger-Zulassung.

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Gut zu wissen: Versicherungs­schutz

Überlegen Sie vor Abschluss der Anhänger-Versicherung, welcher Schutz für die Über­führungs­fahrt not­wendig und sinn­voll ist. Diese Punkte sind bei der Ent­scheidung relevant:

  • Ist der Anhänger an- oder ab­ge­meldet? Ist der Hänger regulär zugelassen, ist er ent­weder über das Zug­fahr­zeug ­ver­sichert oder mit einer separaten Anhänger-Ver­sicherung geschützt. Ist der Hänger ab­ge­meldet, brauchen Sie ein Über­führungs­kennzeichen (z. B. Kurz­zeit­kenn­zeichen) inklusive Kfz-Haftpflicht.
  • Wie hoch ist das Schadens­risiko? Über­führen Sie den Hänger auf einer kurzen Strecke inner­halb Deutsch­lands, ist die Schadens­wahr­schein­lich­keit geringer als bei mehr­tägigen Über­führungs­fahrten ins Ausland. Je höher das Schadens­risiko, desto eher lohnt sich Teil- oder Vollkasko.
  • Welchen Wert hat der Anhänger? Für alte Trailer mit geringem Rest­wert reicht teil­weise der gesetzlich vor­geschriebene Haft­pflicht­schutz. Für neue bzw. wert­volle Trailer lohnt sich in der Regel Kaskoschutz.
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  • Darf ich einen abgemeldeten Anhänger überführen?

    Sie dürfen einen Anhänger auch über­führen, wenn er abgemeldet ist. Voraus­setzung ist ein gültiges Über­führungs­kenn­zeichen: Für Über­führungen inner­halb Deutsch­lands beantragen Sie ein Kurz­zeit­kenn­zeichen, für Fahrten ins Ausland ein Ausfuhr­kenn­zeichen. Ausnahme: Österreich, Italien und Dänemark akzeptieren das deutsche Kurz­zeit­kenn­zeichen.

    Wer ohne oder mit abgelaufenem Kenn­zeichen in eine Verkehrs­kontrolle gerät, riskiert eine Strafe für Anhänger-Über­führen ohne Zulassung.

  • Kann ich einen Anhänger ohne TÜV überführen?

    Ohne gültige Haupt­unter­suchung (HU) dürfen Anhänger nicht auf eigener Achse auf öffent­lichen Straßen fahren. Wollen Sie zum Bei­spiel Ihren Wohn­wagen ohne TÜV über­führen, kommt nur ein Trans­port auf fremder Achse infrage. Bedeutet: Sie laden Ihr Mobil­heim auf einen Anhänger oder Abschlepp­wagen und über­führen es damit. Mit ab­ge­lau­fener TÜV-Plakette dürfen Sie Ihren Wohn­wagen nicht an Ihr Auto kuppeln und im Gespann bewegen.
  • Anhänger überführen ohne Kennzeichen: Ist das erlaubt?

    Anhänger-Überführen ohne Kenn­zeichen ist nur erlaubt, wenn Sie den Hänger auf einem Transport­fahr­zeug oder -an­hänger mit gültigem Nummern­schild befördern. Auf eigener Achse dürfen Sie den An­hänger nicht überführen.
  • Wie beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen für Anhänger?

    Ein Kurzzeitkennzeichen für Anhänger beantragen Sie bei der Kfz-Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohn­sitz. Sie brauchen dafür unter anderem Ihren Personal­ausweis oder Reise­pass und eine gültige elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer).
  • Brauche ich ein Überführungskennzeichen für meinen Anhänger?

    Ist der Anhänger abgemeldet, brauchen Sie für die Über­führungs­fahrt ein Über­führungs­kennzeichen. In der Regel beantragen Sie dafür ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.
  • Wie teuer ist ein rotes Kennzeichen bei der Allianz?

    Versicherungsunternehmen wie die Allianz bieten kein rotes Kenn­zeichen zum Kauf an. Das Wechsel­kenn­zeichen können technische Prüf­stellen, Fahrzeug­händler, -hersteller und -werk­stätten bei Zulassungs­stellen beantragen. Kosten­punkt: rund 100 Euro im Jahr, zuzüglich Gebühren für die Kenn­zeichen­schilder.
  • Zahlt die Versicherung bei der Überführung auch bei Fremdverschulden?

    Das kommt auf die Versicherungsart an: Ist der Anhänger bei der Über­führung mit Kfz-Haft­pflicht abgesichert, sind Kosten für fremd­verschuldete Schäden nicht abgedeckt. Beschädigungen am eigenen Trailer deckt nur Teil- oder Voll­kasko ab. Kommt der Hänger während der Fahrt etwa durch Natur­gewalten (z. B. Hagel) oder Kurz­schluss zu Schaden, leistet die Teilkasko. Demolieren Fremde den Anhänger bei der Über­führung mut­willig, springt die Vollkasko ein.
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