Grundsätzlich besteht in Deutschland Versicherungspflicht für Anhänger – auch bei Überführungsfahrten. Nur wenige Anhängertypen (z. B. Sportanhänger) sind davon ausgenommen. Sprich: Wenn Sie bei der Zulassungsstelle einen Anhänger anmelden, brauchen Sie eine gültige eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung. Mit der eVB weisen Sie nach, dass Sie für den Hänger eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen haben. Der Versicherungsschutz ist Voraussetzung, um Zulassung und Kfz-Kennzeichen zu beantragen.
Ob eine Versicherung vorgeschrieben ist, wenn Sie einen abgemeldeten Anhänger ohne Kennzeichen überführen, hängt von der Art des Transports ab:
- Anhänger überführen auf eigener Achse: Sie kuppeln den Hänger an ein Zugfahrzeug und befördern ihn damit von A nach B? Dann brauchen Sie ein Überführungskennzeichen (Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen für Anhänger) inklusive gültiger Kfz-Haftpflicht.
- Anhänger überführen auf fremder Achse: Sie transportieren den Hänger auf einem Abschleppwagen oder beauftragen eine Spedition? Dann ist das Anhänger-Überführen ohne Kennzeichen und Versicherung möglich.