- Für Überführungsfahrten brauchen Anhänger eine gültige Versicherung und ggf. ein Überführungskennzeichen. Anhänger ohne Kennzeichen überführen Sie zum Beispiel auf einem Abschleppfahrzeug.
- Wie Sie den Anhänger richtig versichern, kommt darauf an, ob er zum Zeitpunkt der Überführung an- oder abgemeldet ist. Auch Anhängertyp, -wert und Schadensrisiko spielen eine Rolle.
- Wichtig, um Anhänger sicher zu überführen: maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten, Trailer richtig ankuppeln und während der Überführungsfahrt Höchstgeschwindigkeit einhalten.
Anhänger überführen: Versicherung, Tipps und Sicherheitsrichtlinien
Schutz auf Überführungsfahrten

Anhänger überführen: Kurz erklärt
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Anhänger sicher überführen
Damit die Anhänger-Überführung reibungslos funktioniert, sollten Sie vor und während der Fahrt einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten und der Hänger richtig angekuppelt ist.
3 Tipps für sicheres Anhänger-Überführen
Die Checkliste fasst drei wichtige Sicherheitsvorkehrungen für das Überführen von Anhängern zusammen:
- Maximale Anhängelast nicht überschreiten: Prüfen Sie vor der Überführungsfahrt, wie viel Gewicht Ihr Auto ziehen darf. Die maximale Anhängelast ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein in den Feldern O.1 (zulässige Anhängelast gebremst) und O.2 (zulässige Anhängelast ungebremst) vermerkt.
- Hänger richtig ankuppeln: Während des Ankuppelns sollten Hänger und Zugfahrzeug auf einer geraden Ebene stehen. Feststellbremse am Anhänger lösen, Deichsel absenken und Kupplung einrasten lassen. Bei gebremsten Anhängern zusätzlich Schlaufe des Sicherungsseils über die Anhängerkupplung am Fahrzeug legen. Anschließend Elektrik des Anhängers mit Pkw verbinden und Stützrad einfahren.
- Höchstgeschwindigkeit einhalten: Für Fahrten mit Anhänger gilt deutschlandweit eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Anhänger mit 100er-Zulassung dürfen maximal 100 km/h fahren. Checken Sie bei Überführungen ins Ausland vorab, welche Vorschriften dort für Gespanne gelten.
Wichtig: Bei Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen sollte der Anhänger nicht beladen sein. Denn nutzen Sie den Anhänger zu Transportzwecken, handelt es sich um eine Nutzfahrt. Voraussetzung dafür ist eine reguläre Anhänger-Zulassung.
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