- Das Reifenprofil muss bei Kraftfahrzeugen und Anhängern in Deutschland mindestens 1,6 Millimeter betragen. Das schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Darunter gelten Reifen als abgefahren.
- Diese Vorgabe gilt für alle Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse und Motorräder) und für alle Reifentypen (Winter-, Sommer- und Ganzjahresreifen).
- Je geringer die Reifenprofiltiefe, desto schlechter die Bodenhaftung (Grip) und umso höher die Unfallgefahr. Experten und Expertinnen raten daher bereits ab einer Profiltiefe von drei Millimetern dazu, die Reifen zu wechseln.
- Hält der Fahrzeugbesitzer bzw. die Fahrzeugbesitzerin sich nicht an die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe, drohen Geldbußen und Punkte in Flensburg, wenn die Polizei sie mit abgefahrenen Reifen erwischt.
Mindestprofiltiefe: Welche Vorgaben für Reifen gelten

Mindestprofiltiefe: Kurz erklärt
So messen Sie die Mindestprofiltiefe bei Sommer- und Winterreifen

Tread-Wear-Indikatoren am Reifen nutzen
Profiltiefenmesser verwenden
Profiltiefe per Münztrick ermitteln
Diese Strafen drohen, wenn Sie mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind
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Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
Fahren eines Kfz oder Anhängers mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe | 60 Euro | 1 Punkt | nein |
... mit Gefährdung | 75 Euro | 1 Punkt | nein |
... mit Unfallfolge | 90 Euro | 1 Punkt | nein |
Fahren eines Mofas mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe | 25 Euro | nein | nein |
Wie ist die Mindestprofiltiefe bei Motorrad, Leichtkraftrad und Co.?

Für Motorräder gelten die gleichen Vorschriften wie für Pkw, Lkw und Busse: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter.
Da Motorradreifen sich schneller abnutzen als Autoreifen (etwa nach 2.000 Kilometern) und zu Aquaplaning neigen, sollten Biker:innen die Profiltiefe ihrer Zweiräder zur eigenen Sicherheit regelmäßig überprüfen.
Reifen von Fahrrädern mit Hilfsmotor (E-Bikes), Mopeds, Rollern und Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum dürfen weiter heruntergefahren werden als Motorrad- und Autoreifen. Für sie gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von einem Millimeter.
Wer kein Risiko eingehen und bei Nässe sicher unterwegs sein möchte, plant spätestens bei zwei Millimeter Restprofil einen Reifenwechsel ein. Das gilt insbesondere für leichte Zweiräder, die weniger Grip haben.
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Welche Mindestprofiltiefe gilt in Österreich und der Schweiz?
Bei Sommerreifen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten in Österreich und der Schweiz die gleichen Vorgaben wie auf deutschen Straßen: 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe sind Pflicht. Bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe in beiden Alpenländern zwei Millimeter.
Aufgrund der alpinen Witterungsverhältnisse gelten bei der Mindestprofiltiefe von Winterreifen in Österreich strengere Vorschriften als in Deutschland: Vier Millimeter für Radialreifen, fünf Millimeter für Diagonalreifen. Radiale Reifen sind flexibler und bieten besseren Grip bei Nässe und in Kurven. Diagonalreifen passen sich dagegen einer unebenen Fahrbahn besser an und kommen daher oft bei Offroad-Fahrzeugen zum Einsatz.
In der Schweiz beträgt die Mindestprofiltiefe für Winterreifen unabhängig vom Reifentyp vier Millimeter. Allerdings besteht in der Alpenrepublik keine Winterreifenpflicht.
Wer sich nicht an die Vorschriften vor Ort hält, muss Strafe zahlen


