Mindestprofiltiefe: Auf den Punkt gebracht
- Das Reifenprofil muss bei Kraftfahrzeugen und Anhängern in Deutschland mindestens 1,6 Millimeter betragen. Das schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Darunter gelten Reifen als abgefahren.
- Diese Vorgabe gilt für alle Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse und Motorräder) und für alle Reifentypen (Winter-, Sommer- und Ganzjahresreifen).
- Je geringer die Reifenprofiltiefe, desto schlechter die Bodenhaftung (Grip) und umso höher die Unfallgefahr. Experten raten daher bereits ab einer Profiltiefe von drei Millimetern dazu, die Reifen zu wechseln.
- Hält der Fahrzeugbesitzer sich nicht an die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe, drohen Geldbußen und Punkte in Flensburg, wenn die Polizei ihn mit abgefahrenen Reifen erwischt.
So messen Sie die Mindestprofiltiefe bei Sommer- und Winterreifen

Tread-Wear-Indikatoren am Reifen nutzen
Jedes Reifenprofil ist mit kleinen Stegen versehen, die quer zur Laufrichtung in die Rillen der Reifen eingebaut sind. Um diese sogenannten Tread Wear Indicators (TWI) leichter zu finden, ist an den entsprechenden Stellen am Reifenrand manchmal das Kürzel TWI aufgedruckt. Sind die Reifen auf 1,6 Millimeter heruntergefahren, liegen die Verschleißanzeiger mit dem Profil auf einer Ebene – und es ist höchste Zeit, den Reifen zu ersetzen.
Profiltiefenmesser verwenden
An Tankstellen oder bei Reifenhändlern sind die Messgeräte zum Kaufen oder Ausleihen erhältlich. Sie bestimmen die exakte Profiltiefe und sind einfach zu handhaben: Profiltiefenmesser zwischen zwei Profil-Blöcken ansetzen und die Messstange bis auf den Profilgrund schieben. Anschließend können Sie den Wert ablesen.
Profiltiefe per Münztrick ermitteln
Stecken Sie eine 1-Euro-Münze in die Profilrille des Reifens. Verschwindet der goldene, drei Millimeter breite Rand der Münze vollständig in der Rille, ist das Profil ausreichend tief.
Diese Strafen drohen, wenn Sie mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind
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Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
Fahren eines Kfz oder Anhängers mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe | 60 Euro | 1 Punkt | nein |
... mit Gefährdung | 75 Euro | 1 Punkt | nein |
... mit Unfallfolge | 90 Euro | 1 Punkt | nein |
Fahren eines Mofas mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe | 25 Euro | nein | nein |
Wie ist die Mindestprofiltiefe bei Motorrad, Leichtkraftrad und Co.?

Für Motorräder gelten die gleichen Vorschriften wie für Pkw, Lkw und Busse: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter.
Da Motorradreifen sich schneller abnutzen als Autoreifen (etwa nach 2.000 Kilometern) und zu Aquaplaning neigen, sollten Biker die Profiltiefe ihrer Zweiräder zur eigenen Sicherheit regelmäßig überprüfen.
Reifen von Fahrrädern mit Hilfsmotor (E-Bikes), Mopeds, Rollern und Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum dürfen weiter heruntergefahren werden als Motorrad- und Autoreifen. Für sie gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von einem Millimeter.
Wer kein Risiko eingehen und bei Nässe sicher unterwegs sein möchte, plant spätestens bei zwei Millimeter Restprofil einen Reifenwechsel ein. Das gilt insbesondere für leichte Zweiräder, die weniger Grip haben.
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Welche Mindestprofiltiefe gilt in Österreich und der Schweiz?
Bei Sommerreifen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten in Österreich und der Schweiz die gleichen Vorgaben wie auf deutschen Straßen: 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe sind Pflicht. Bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe in beiden Alpenländern zwei Millimeter.
Aufgrund der alpinen Witterungsverhältnisse gelten in Österreich für Winterreifen dagegen strengere Vorschriften als in Deutschland: Vier Millimeter für Radialreifen, fünf Millimeter für Diagonalreifen. Radiale Reifen sind flexibler und bieten besseren Grip bei Nässe und in Kurven. Diagonalreifen passen sich dagegen einer unebenen Fahrbahn besser an und kommen daher oft bei Offroad-Fahrzeugen zum Einsatz.
In der Schweiz beträgt die Mindestprofiltiefe für Winterreifen unabhängig vom Reifentyp vier Millimeter. Allerdings besteht in der Alpenrepublik keine Winterreifenpflicht.
Wer sich nicht an die Vorschriften vor Ort hält, muss Strafe zahlen
Erwischt Sie die Polizei in den Nachbarländern mit abgefahrenen Reifen, die zwar der deutschen Mindestprofiltiefe, nicht aber den österreichischen oder schweizerischen Vorschriften entsprechen, riskieren Sie ein Bußgeld – in Österreich mindestens 35 Euro, in der Schweiz 100 Franken (etwa 88 Euro).



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