Die Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile ist seit Juni 2025 in Deutschland wieder gesetzlich verpflichtend. Wer in seinem rollenden Zuhause mit Gas kocht oder heizt, muss seine Gasanlage alle 24 Monate von zertifizierten Stellen überprüfen lassen. Die Gasprüfung von Campingfahrzeugen dient in erster Linie Ihrer eigenen Sicherheit. Wir verraten Ihnen, was genau geprüft wird, wie viel eine Prüfung kostet und worauf Sie achten sollten.
Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobil
Ist die Gasprüfung für Wohnwagen Pflicht?
Ja. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung G 607 wieder Pflicht für Wohnwagen, Wohnmobile und Campingfahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage. Solche Anlagen zu Heiz- oder Kochzwecken müssen alle zwei Jahre von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Die Kontrolle von Dichtigkeit und Funktion der Gasanlage soll Sie vor Unfällen beim Kochen, Kühlen und Heizen schützen. Zu groß ist die Vergiftungs- und Explosionsgefahr, wenn Sie mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs sind. Früher war die Gasprüfung freiwillig und nur eine Empfehlung, heute ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Rechtliche Grundlage hierfür bildet § 60 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Wichtig zu wissen: Die Gasprüfung ist unabhängig vom sogenannten Wohnwagen-TÜV. Sie kann separat von der Hauptuntersuchung (HU) Ihres Campingfahrzeugs erfolgen.
Für welche Fahrzeuge ist die Gasprüfung Pflicht?
Die Gasprüfung ist verpflichtend für sämtliche Campingfahrzeuge, die über einen Gasanschluss für Heizung, Warmwasserboiler, Kühlschrank oder Kochfeld verfügen. Neben Wohnwagen und Wohnmobilen gehören dazu selbst ausgebaute Vans oder Transporter, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. Ob es sich um ein motorisiertes Kfz oder einen Anhänger handelt, ist unwichtig.
Saisonal oder vorübergehend genutzte Mobilheime und Dauercamping-Wohneinheiten unterliegen ebenfalls der Prüfpflicht. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Campingfahrzeug abgemeldet ist oder keine Zulassung besitzt, da Sie es nur auf Privatgrund nutzen.
Wer führt die Gasprüfung bei Wohnwagen und Wohmmobilen durch?
Nur anerkannte Sachverständige dürfen die Gasprüfung bei Wohnwagen, Caravans und Campingmobilen durchführen. Gasprüfungen durch Laien sind rechtlich ungültig und unsicher. Generell können Sie die Gasprüfung bei allen zertifizierten Prüforganisationen vornehmen lassen, die auch Kfz Hauptuntersuchungen bei Campingfahrzeugen durchführen. In jedem Fall gilt: Der oder die Prüfer:in muss vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) geschult sein und eine Sachkundigenprüfung abgelegt haben. Auf der DVFG-Webseite finden Sie eine Liste mit zertifizierten Prüfbetrieben.
Amtlich anerkannte Organisationen mit festen Prüfstellen sind:
- TÜV, DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V.) und GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH)
- KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.) mit deutschlandweiten Standorten
- Gas-Fachbetriebe oder Caravan-Händler mit Zertifikat zur Prüfung von Gassystemen und Flüssiggasanlagen bei Straßenfahrzeugen
Gasprüfung vor Ort: Ist Ihr Campingfahrzeug dauerhaft abgestellt oder besonders groß, kommen mobile Prüfer:innen auf Wunsch direkt zum Standort.
Wie oft muss die Gasprüfung bei Wohnwagen erfolgen?
Die erste Gasprüfung für Wohnwägen und Wohnmobile wird immer vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage durchgeführt. Anschließend erfolgt der Gas-Check im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren. Nach Umbauten der bestehenden Gasanlage, Tausch oder Reparatur vorhandener Geräte ist eine erneute Gasprüfung fällig. Darüber hinaus müssen Tanks für Flüssiggasanlagen alle zehn Jahre ausgebaut werden und einen Sicherheitscheck durchlaufen.
Wie lange dauert die Gasprüfung beim Wohnwagen?
Eine Gasprüfung bei Wohnwagen dauert meist 30 bis 45 Minuten. Eine einfache Dichtigkeitsprüfung erfolgt in nur etwa 15 Minuten. Erstprüfungen zur Neudokumentation vor Inbetriebnahme der Gasanlage im Wohnwagen können hingegen bis zu 60 Minuten in Anspruch nehmen.
Was kostet die Gasprüfung bei Wohnwagen oder Wohnmobil?
Die Kosten für die Wohnwagen-Gasprüfung liegen meist zwischen 30 und 70 Euro. Zusatzkosten entstehen bei Erstprüfung einer neuen Gasanlage oder wenn Bauteile defekt sind und ausgetauscht werden müssen. Die tatsächlichen Gebühren hängen zudem davon ab, wann und wo die Prüfung stattfindet und ob mehrere Arbeiten kombiniert werden. Erkundigen Sie sich vorab und vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter.
Unser Tipp: Sparen Sie Kosten, indem Sie die Gasprüfung zusammen mit der Kfz-Hauptuntersuchung durchführen. Die Gebühren im Überblick:
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Art der Gasprüfung
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Kosten
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|---|---|
| Erstprüfung/ Neuaufnahme (plus Gebühren für neues Prüfbuch) | 40-90 € |
| Reguläre Gasprüfung (Preis abhängig vom Anbieter) | 30-70 € |
| Gasprüfung zusammen mit HU | Bis zu 30 € günstiger |
| Zusätzliche Mängel beheben oder Austausch defekter Bauteile | Meist unter 20 € je Ersatzteil |
Was passiert, wenn die Gasprüfung nicht bestanden wird?
Besteht Ihr Wohnwagen oder Campingfahrzeug die Gasprüfung nicht, darf die Gasanlage zunächst nicht weiter betrieben werden. Erst nach Mängelbeseitigung und erfolgreicher Nachprüfung ist die Nutzung der Flüssiggasanlage des Mobilheims wieder erlaubt.
Nicht bestandene Gasprüfung Wohnwagen: Bußgeld
Ohne gültige Prüfbescheinigung für die Gasprüfung drohen ein Bußgeld und Probleme bei der Kfz Hauptuntersuchung. Denn wer die Gasprüfung nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Dauer der Fristüberschreitung wird diese mit einem Bußgeld von 15, 25 oder 60 Euro geahndet.
Verlust des Versicherungsschutzes
Ein weiteres Problem einer nicht bestandenen Gasprüfung: Fehlt der Nachweis eines gültigen Prüfzertifikats, riskieren Sie auch Ihren Versicherungsschutz. Denn gemäß § 31 StVZO sind Sie als Fahrzeughalter:in für die Sicherheit Ihres Kfz verantwortlich. Fahren Sie mit defekter Gasanlage, ist das grob fahrlässig und Ihr Versicherer darf Leistungen kürzen oder verweigern. Die Folge: Im Schadensfall bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Können Sie hingegen eine gültige Gasprüfbescheinigung nach G 607 vorweisen, sind Sie in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.
Unser Tipp: Erwägen Sie für einen umfassenden Versicherungsschutz auch den Abschluss einer Anhänger-Versicherung. Sie empfiehlt sich für alle Risiken und Situationen, in denen Ihr Wohnwagen abgestellt und nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt ist.
Gasprüfung vorbereiten: Welche Dokumente und Unterlagen brauche ich?
Wichtigste Dokumente für die Gasprüfung für Wohnwagen sind das gelbe Prüfbuch ("gelbes Heft") mit vorherigen Einträgen und die Prüfbescheinigung. Das gelbe Heft bescheinigt Ihnen bei jeder Gasprüfung die erfolgreiche Abnahme der Gasanlage. Zusätzlich müssen Sie die Zertifikate neuer Gasgeräte (nur bei Neuinstallation) sowie den Fahrzeugschein bei kombinierter Prüfung im Rahmen der Kfz Hauptuntersuchung vorlegen. Führen Sie diese Unterlagen bei allen Fahrten mit, da Sie auf Verlangen von Behörden vorzuzeigen sind.
Was wird bei der Gasprüfung gecheckt?
Bei der Gasprüfung an Wohnwagen oder Wohnmobil prüfen unabhängige Sachverständige Funktion, Druck und Dichtigkeit der Gasanlage Ihres Campingfahrzeugs. Dazu gehören Leitungen, Geräte und Bauteile wie Regler und Schläuche, die spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden müssen.
Vor dem offiziellen Prüftermin können Wohnwagenbesitzer:innen den Zustand bestimmter Teile selbst überprüfen. Suchen Sie dazu das auf den Bauteilen vermerkte Herstellerjahr. Ist die Grenze von zehn Jahren überschritten, können Sie entsprechenden Ersatz besorgen und zur Gasprüfung mitbringen. Sollte kein Herstellerjahr auffindbar oder nachweisbar sein, gilt der Gegenstand bei den meisten Prüfgesellschaften als abgelaufen. Außerdem ist es sinnvoll, vorab die Funktionstüchtigkeit aller Gasgeräte zu überprüfen. Denn gerade nach längeren Standzeiten benötigen Heizung und Kühlschrank etwas Zeit, um wieder in Fahrt zu kommen.
Sechs wichtige Voraussetzungen zum Bestehen der Gasprüfung
- Dichtheit der gesamten Anlage mit Druckpumpe
- Funktionalität aller Gasgeräte wie Flammen und Ventile
- Gasflaschenhalterungen und Sicherheitsventile sind frei von Korrosion
- Freie Lüftungsöffnungen im Gaskasten und in den Abgasrohren, keine elektrischen Geräte im Gaskasten
- Schlauch, Druckminderer und Sperrhähne sind keine zehn Jahre alt
- Gasflasche ist angeschlossen und aufgefüllt, die Batterie für Zündtests geladen (außer Piezo-Zünder)
Nach erfolgreicher Gasanlagenprüfung erhalten Sie eine gelbe Prüfplakette mit zweijähriger Gültigkeit. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten Prüfung und sollte gut sichtbar außen an Ihrem Campingfahrzeug angebracht werden. In der Regel neben dem Kfz-Kennzeichen. Der Eintrag im Prüfbuch enthält Stempel und Sachverständigennummer.
Worauf sollte ich beim Umgang mit Wohnwagen-Gasanlagen achten?
Gehen Sie mit Ihrer Flüssiggasanlage stets umsichtig um und halten Sie folgende Sicherheitshinweise ein. So minimieren Sie das Risiko für Gasunfälle:
Häufige Fragen zur Gasprüfung bei Wohnwagen
Kann ich vor der Gasprüfung selbst etwas überprüfen?
Vor dem offiziellen Prüftermin können Wohnwagenbesitzer:innen den Zustand bestimmter Bauteile selbst überprüfen. Zum Beispiel können Sie checken, ob genug Gas in der Gasflasche ist. Denn: ohne Gas keine Prüfung. Außerdem ist es sinnvoll, vorab die Funktionstüchtigkeit aller Gasgeräte zu überprüfen. Gerade nach längeren Standzeiten benötigen Heizung und Kühlschrank etwas Zeit, um wieder in Fahrt zu kommen.
Zu guter Letzt können Sie das Alter von Druckminderer und Schlauch checken. Beide dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Suchen Sie dazu das auf den Bauteilen vermerkte Herstellerjahr. Ist die Grenze von zehn Jahren überschritten, können Sie entsprechenden Ersatz besorgen und zur Gasprüfung mitbringen.
Übrigens: Sollte kein Herstellerjahr auffindbar oder nachweisbar sein, gilt der Gegenstand bei den meisten Prüfgesellschaften als abgelaufen.
Welche Daten enthält die Prüfbescheinigung der Gasanlage?
Hat Ihr Wohnwagen die Gasprüfung bestanden, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Inhalt und Form sind zwar nicht fest vorgeschrieben. Die Bescheinigung sollte jedoch folgende Mindestangaben enthalten:
- Fahrgestellnummer oder Kennzeichen zur Identifizierung des Fahrzeugs
- Betriebsdruck der Gasanlage (30 oder 50 mbar)
- Art und Typ der Gasanlagengeräte und des Anlagenaufbaus
- Datum der letzten Gasprüfung
- Gültigkeitsdauer der Bescheinigung (zwei Jahre ab Ausstellungsdatum)
- Name und Nummer der oder des Sachverständigen, die oder der die Gasprüfung durchgeführt hat
Muss ich den Wohnwagen für die Gasprüfung ausräumen?
Nein, Sie müssen den Wohnwagen, Ihren Van oder Ihr Wohnmobil für den Prüftermin nicht vollständig ausräumen. Doch Sie sollten gewährleisten, dass Gasanlage und alle zu prüfenden Geräte leicht zugänglich sind.
Was tun, wenn ein Wohnwagen ohne gültige Gasprüfung übergeben wird?
Reisemobile aller Art sollten beim Kauf mit gültiger Gasprüfung an den neuen Halter oder die neue Halterin übergeben werden. Bei Neufahrzeugen erfolgt die Gasprüfung G 607 noch im Werk. Ist das ausnahmsweise nicht so, liegt ein Sachmangel vor, der über die Gewährleistung zu beheben ist. Fordern Sie Händler oder Hersteller schriftlich zur Nacherfüllung auf. Drei Wochen stellen eine zumutbare Frist dar.
Auch beim Kauf gebrauchter Wohnwagen oder Wohnmobile sollten Sie immer den Nachweis einer gültigen Gasprüfung verlangen. Liegt dieser nicht vor, haben Sie einerseits mehr Verhandlungsspielraum beim Preis. Andererseits müssen Sie die Gasanlage neu abnehmen lassen.
Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch im Wohnwagen oder Wohnmobil?
Bei Gasgeruch im Wohnwagen oder Wohnmobil gilt in jedem Fall Ruhe bewahren! So handeln Sie im Notfall richtig:
- Drehen Sie sofort die Regler aller vorhandenen Gasflaschen zu und betätigen Sie keine elektronischen Geräte (Handy) oder Schalter.
- Öffnen Sie Fenster und Türen zum Lüften und verlassen Sie das Fahrzeug.
- Rauchen Sie nicht und vermeiden Sie unbedingt offenes Feuer oder andere Zündquellen.
- Suchen Sie nach einem möglichen Leck nur mit Lecksuchspray oder Seifenwasser, nicht mit Flammen.
- Holen Sie sich bei anhaltendem Gasgeruch Unterstützung durch entsprechendes Fachpersonal.
Da Ihr Campingfahrzeug bei einem Gasunfall mit Brand oder Explosion stark beschädigt werden kann, empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer Wohnwagenversicherung. Diese übernimmt in der Regel die Kosten für die entstandenen Sachschäden.
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