Wohnwagen mit Gasflaschen
Prüfumfang, Kosten, Tipps

Gasprüfung bei Wohnwagen: Sicher unter­wegs im rol­len­den Zuhause

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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Flüssiggas im Wohnwagen ist ein universeller Energielieferant zum Kochen, Heizen und für warmes Wasser. Die Gasanlage sollte allerdings regelmäßig einer Gasprüfung nach "G 607" unter­zogen werden.
  • Ein Sachverständiger prüft alle Halterungen, Dichtungen und Lüftungsöffnungen im Wohn­wagen. Auch mit Gas betriebene Geräte sowie Abgasrohre müssen durch einen Sicherheits- und Funktionscheck.
  • Seit Januar 2020 spielt die Gas­prüfung "G 607 bei der Haupt­unter­suchung von Wohnwagen keine Rolle mehr. Davor galt: Fehlte eine gültige Gasprüf­beschei­nigung, notierte der Prüfer einen "unerheblichen Mang­el". Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet aktuell an einer neuen Rechtsgrundlage für eine eigenständige Prüfung von Gasanlagen.
  • Die zweijährliche Gasprüfung ist dennoch sinnvoll, um Sicherheit und ord­nungs­gemäßen Zustand der Flüssiggasanlage nach­zu­weisen. Ein Gasprüfbuch erleichtert die Dokumentation und hilft, den nächsten Prüftermin im Auge zu behalten.
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Rechtlicher Rahmen

Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage unterliegen per Gesetz der sogenannten Gasprüfung G 607. Dahinter steckt eine Sicherheitsprüfung, bei der ein Sach­ver­ständiger die Gasanlage auf Herz und Nieren prüft. Die rechtliche Grund­lage bilden folgende Richtlinien:

Ob es sich um motorisiertes Kfz oder Anhänger handelt, ist unwichtig. Sobald das Gefährt in die Kategorie Camp­ingfahrzeuge fällt und über eine Flüssig­gas­anlage zu Heiz- und Kochzwecken verfügt, sollte in regel­mäßigen Ab­ständen eine Gasprüfung G 607 erfolgen. Neben regulären Wohnwagen und Wohnmobilen zählen dazu auch selbst ausgebaute Vans oder Transporter, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen.

Saisonal oder vorübergehend genutzte Mobilheime und Dauercamping-Wohneinheiten unterliegen ebenfalls der Quali­täts­überprüfung nach G 607. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Camping­fahrzeug abgemeldet ist oder keine Zulassung besitzt, da Sie es nur auf Privatgrund nutzen.

Tipp: Auch der Abschluss einer Anhänger-Versicherung empfiehlt sich. Denn ein Risiko besteht immer dann, wenn der Anhänger steht und nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt ist.

Die offizielle Bezeichnung lautet: 

Prüfbescheinigung Technische Regeln "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" nach dem Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). 

Prüfpflicht
Ein regelmäßiger Gascheck bei Wohnanhängern ist nicht verpflichtend. Vorgeschrieben ist eine Gasprüfung lediglich vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie die Gasanlage Ihres Caravans aber auch nach Erstabnahme regelmäßig überprüfen lassen.
Hände, die an einem Gasherd im Wohnwagen hantieren

Gasprüfung für Wohnwagen ist freiwillig

Eine generelle Prüfpflicht für Caravans gibt es nicht. Schließlich kommen viele Wohnanhänger ohne Flüssiggasanlage aus. Solche Camper zur Gasprüfung zu "zwingen", wäre nicht sinnvoll.

Für Wohnwagen mit Gasanlage gilt: Nur die Erstabnahme ist verpflichtend. Das heißt: Vor Inbetriebnahme der Gas­anlage im Wohnwagen hat eine Gasprüfung zu erfolgen. In der Regel kümmert sich der Hersteller darum.

Wohnwagen-TÜV ohne Gasprüfung ist möglich, aber nicht sinnvoll

Das Nichtbestehen der Gasprüfung hat keine Auswirkungen auf die Haupt­unter­suchung Ihres Caravans. Für die TÜV-Abnahme von Wohnwagen ist eine bestandene Gasprüfung in Deutsch­land nicht erforderlich. Das heißt: Fällt die Gasanlage Ihres Campers durch die Gasprüfung, erhalten Sie trotzdem eine neue TÜV-Plakette für Ihr Fahrzeug.

Allerdings dürfen Campingplatzbetreiber den Nachweis einer erfolgreichen Gas­prüfung ver­langen. Fehlt eine solche Gasprüfbescheinigung, kann der Be­trei­ber Ihnen den Zugang zum Camping­platz verwehren. Viele Reise­mobilisten besitzen daher ein spezielles Gas­prüf­buch, mit dem sie den regel­mäßigen Sicherheitscheck ihrer Gasgeräte nachweisen können.

Auch zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Gasprüfung regelmäßig durch­führen lassen. Zu groß ist die Vergiftungs- und Explosionsgefahr, wenn Sie mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs sind.

Wie oft Sie mit Ihrem Wohnwagen zur Prüfung sollten

Die erste Gasprüfung nach G 607 erfolgt immer vor der ersten In­betrieb­nah­me der Gasanlage. In der Regel bedeutet das: noch vor Neukauf eines Wohnwagens oder Wohnmobils. Anschließend erfolgt der Check im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren.

Darüber hinaus ist eine Gasprüfung not­wendig, wenn Sie vorhandene Gas­geräte wie Herd oder Heizung aus­tauschen, reparieren oder neu einbauen. Kurz gesagt: Ändern Sie etwas an der bestehenden Gasanlage in Ihrem Cara­van, ist eine erneute Gasprüfung fällig.

Übrigens: Tanks für Flüssiggasanlagen sind alle zehn Jahre einem Sich­er­heits­check zu unterziehen. Dazu ist ein Ausbau notwendig. Nach erfolgreicher Abnahme ist der Gastank für zehn weitere Jahre zum Betrieb zugelassen.

Illustration Info: Gut zu wissen
Gut zu wissen: HU-Richtlinie
Illustration Info: Gut zu wissen

Auch aktuell gilt: Wohnwagen bestehen die Hauptuntersuchung ohne gültige Gasprüfungsplakette bzw. -bescheinigung. Bis 31. Dezember 2019 notierten Prüfer die fehlende Prüf­bescheinigung als "nicht erheblichen Mangel" in den HU-Unterlagen. Mit einer Neuregelung im Jahr 2020 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) diese Mangelbewertung vor­über­gehend ausgesetzt. Seitdem wird das Fehlen der Gas­prüfung nicht mehr in der HU vermerkt.

Der Grund: Die verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Qua­li­täts­an­forder­ungen, die bei der Haupt­unter­suchung erforderlich sind. Sie dürfen da­her nicht über die Vergabe der TÜV-Plakette entscheiden.

Wichtig: Komplett abgeschafft ist die Gasprüfung bei Wohnwagen und Wohn­mobilen nicht. Das DVGW Arbeitsblatt "G 607" reguliert weiterhin maßgeblich den Sicherheitscheck von Flüssiggasanlagen in Camping­fahr­zeugen. Momentan erarbeitet das BMDV eine neue Rechtsgrundlage zur Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile.

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Zertifizierte Prüfgesellschaften

Aus Sicherheitsgründen dürfen aus­schließ­lich anerkannte Sachverständige die Gasprüfung bei Caravans und Camp­ing­mobilen durch­führen. Laien sollten die Gasprüfung am Wohnwagen niemals selber machen.

In der Regel können Sie die Gasprüfung bei allen Prüforganisationen vornehmen lassen, die auch die Hauptuntersuchung durchführen. Dazu gehören neben dem Technischen Über­wachungs­verein (TÜV) und Deutschen Kraftfahrzeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA) auch die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) und Kraftfahrzeug-Über­wachungs­orga­nisation freiberuflicher Sachverständiger e.V. (KÜS).

Neben den Prüfgesellschaften sind auch Fachwerkstätten und Fahrzeughändler für Wohn­wagen und Wohnmobile dazu befähigt, Flüssig­gas­anlagen und Gassysteme bei Straßen­fahrzeugen zu prüfen und amtlich abzunehmen.

Mobile Gasprüfung für Wohnwagen spart Zeit

Auf Campingplätzen finden ebenfalls regelmäßige Abnahmen statt. Darüber hinaus gibt es mobile Dienstleister, die zu Ihnen nach Hause kommen und dort die Gasprüfung an Wohn­anhänger oder Wohnmobil durchführen.

Für alle Optionen gilt: Der Prüfer muss vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) geschult sein und eine Sach­kun­di­gen­prüf­ung abgelegt haben. Auf der Webseite des DVFG finden Sie eine Liste mit zertifizierten Prüfbetrieben, die Gas­prüf­ungen an Wohnwagen durchführen.

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Mann und Frau sitzen am Küchentisch gemeinsam vor Laptop
Gebühren
Mann und Frau sitzen am Küchentisch gemeinsam vor Laptop

In Deutschland kostet die G607-Gas­prüfung für Campingfahrzeuge rund 30 bis 60 Euro. Die tatsächlichen Gebühren hängen davon ab, wo Sie die Wohn­wa­gen-Gas­prüfung vornehmen lassen. Während manche Prüfstellen 30 Euro verlangen, gibt es auch Händler, die 60 Euro in Rechnung stellen. Erkundigen Sie sich vorab und vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter.

Sind darüber hinaus Bauteile defekt und ein Austausch erforderlich, können zusätzliche Gebühren anfallen. In der Regel liegen die Kosten unter 20 Euro pro Ersatzteil.

Tipp: Lassen Sie die Gasprüfung zusammen mit der Hauptuntersuchung durchführen, können Sie Kosten sparen. Bei einem kombinierten Prüftermin fallen die Gebühren insgesamt bis zu 30 Euro günstiger aus.

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Prüfumfang
Gemäß DVGW Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" beinhaltet die Gasprüfung die Drucküberprüfung der Gasanlage, Leitungen sowie aller angeschlossenen Geräte und technischen Bauteile. Darüber hinaus checkt der Sachverständige alle Bauteile mit einer Austauschpflicht von zehn Jahren. Dazu gehören Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne sowie sämtliche installierten Gasflaschen.
Nahaufnahme eines Gasreglers

Prüfer kontrolliert Gasanlage, Leitungen sowie Gasgeräte

Nach einem festgelegten Prüfplan nimmt der Sachverständige einen umfassenden Sicherheits- und Funktionscheck vor. Folgende Punkte sind Bestandteil der Gasprüfung:

  • Dichtigkeit der gesamten Gasanlage inklusive Gasleitungen mittels Druckpumpe
  • Funktionsfähigkeit der Gasanlage
  • Prüfung aller an der Gasanlage angeschlossenen Gasgeräte auf Zustand und korrekte Funktion (Flammen brennen, Ventile schalten, etc.)
  • Prüfung aller Gasflaschenhalterungen und Sicherheitsventile auf Korrosion und Bruchstellen
  • Prüfung der Lüftungsöffnungen im Gaskasten sowie aller Abgasrohre
  • Check, dass keine elektrischen Einrichtungen im Gaskasten sind
  • Prüfung des Alters von Anschlussschlauch, Druckminderer und Sperrhähnen

Gemäß der europäischen Normen EN 1949 und EN 12864/13786 müssen Sie Druckreglergeräte sowie nicht feste Anschlussleitungen spätestens zehn Jahre nach Herstellung austauschen. Diese Regelung gilt unabhängig von Zustand und Funktionstüchtigkeit der Bauteile.

6 wichtige Voraus­setzungen, damit Ihr Wohnwagen die Gasprüfung besteht

Damit Ihr Caravan eine gültige Gasprüfbescheinigung erhält, sind einige Punkte zu beachten. Folgende Bedingungen sollten Sie erfüllen:

  1. Legen Sie die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch) vor.
  2. Kontrollieren Sie, dass die Gasflasche angeschlossen und aufgefüllt ist.
  3. Überprüfen Sie, ob alle ans Gassystem angeschlossenen Geräte funktionieren.
  4. Laden Sie die Batterie auf, um alle an die Gasanlage angeschlossenen Geräte zünden und ihre Funktionalität nachweisen zu können (nicht notwendig bei Piezo-Zünder).
  5. Bringen Sie die Zertifikate aller neuen Gasgeräte mit, um sie ins Prüfbuch eintragen zu lassen (nur bei Neuinstallation).
  6. Legen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) vor, falls die Gasprüfung zusammen mit der Hauptuntersuchung erfolgt.
Gut zu wissen: Prüfplakette
Illustration Info: Gut zu wissen

Kann der Sachverständige keine Mängel finden, hat Ihr Mobilheim die G607-Gasprüfung bestanden. Für den Wohn­wagen erhalten Sie eine Prüf­plakette, die Sie außen an gut sichtbarer Stelle anbringen – in der Regel neben dem Kfz-Kennzeichen.

Die Gasprüfplakette hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Wie die HU-Pla­kette auf dem Wohnwagenkennzeichen weist auch die Gasplakette den Monat der nächsten Gasprüfung aus (fälliges Jahr in der Mitte der Plakette, fälliger Monat oben "auf 12 Uhr").

Darüber hinaus bestätigt der Sach­ver­ständige die Gültigkeit Ihrer Gasprüfung mit einem Eintrag im gelben Prüf­be­schei­nigungsheft. Dieser besteht aus Unter­schrift und Stempel, der die Sachverständigennummer zeigt.

Illustration Info: Gut zu wissen
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Versicherungsschutz

Eine regelmäßige Gasprüfung bei Wohnanhängern ist auch aus versicherungs­recht­lichen Gründen sinnvoll. Denn gemäß § 31 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Sie als Fahrzeughalter für die Sicherheit Ihres Kfz verantwortlich.

Fahren Sie mit defekter Gasanlage, ist das grob fahrlässig und Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz. Die Folge: Im Schadensfall kann Ihr Versicherer seine Leistung verweigern und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen. Können Sie hin­gegen eine gültige Gasprüf­be­schei­nigung nach G 607 vorweisen, sind Sie in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.

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Sicherheitstipps

Gehen Sie mit dem Gassystem Ihres Mobilheims stets umsichtig um. Das gilt besonders für die Flasche, in der das verflüssigte Gas lagert. Folgende Tipps helfen, die Sicherheitsstandards nach G 607 einzuhalten und das Risiko für Gasunfälle zu minimieren:

  • Beachten Sie die eingestanzte Jahreszahl, bis zu der die Flasche als geprüft und sicher gilt.
  • Wechseln Sie Tauschgasflaschen rechtzeitig vor Ablauf des eingestanzten Jahres. Danach nehmen Händler die Gasflaschen meist nicht mehr an.
  • Unterziehen Sie Eigentums- und Tankflaschen rechtzeitig vor Ablauf des eingeschlagenen Jahres einer neuen Druckprüfung.
  • Werfen Sie einen Blick in den Gas­kasten. Darin dürfen sich keine elektrischen Zündquellen, etwa ein Sicher­ungs­auto­mat oder Wechsel­richter, befinden. Für nachträglich eingebautes elektrisches Zubehör ist der Gaskasten deshalb tabu.
  • Überprüfen Sie die Belüftungs­öffnung des Gaskastens. Sie darf niemals verschlossen oder durch Zubehör und Gepäck abgedeckt sein. Der Grund: Austretendes Flüssiggas ist schwerer als Luft. Bei einem Leck sammelt es sich in Bodennähe. Nur durch eine freie Belüftungsöffnung kann es gefahrlos nach draußen strömen.
  • Stellen Sie Gasflaschen immer senkrecht auf und achten Sie darauf, dass die Flaschenschränke dicht schließen.
  • Erneuern Sie Druckregler und Anschlussschlauch unabhängig von ihrer Funktionstüchtigkeit alle zehn Jahre.
  • Verwenden Sie Caravanregler mit Sicherheitsventil. Andere Regler sind den Beanspruchungen nicht ge­wachsen.
  • Schließen Sie die Regler immer von Hand – nicht mit Schlüsseln, Zangen oder Ähnlichem. Nur so spüren Sie, ob das Gewinde richtig greift.
  • Sinkt die Außentemperatur unter fünf Grad Celsius, ist für die Regler eine Enteisungs­anlage em­pfeh­lens­wert. Für Wintercamper gibt es winterfeste Spezialschläuche.
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Häufige Fragen
  • Wozu dient die Gasanlage im Wohnwagen?

    In den meisten Wohnanhängern und Wohnmobilen kommt Flüssiggas zum Heizen, Kochen und für warmes Wasser zum Einsatz. Folgende Geräte sind an die Gasanlage angeschlossen:

    • Gasherd
    • Heizung
    • Warmwasserboiler
    • (Absorber-)Kühlschrank
  • Was ist eine Gastankflasche?

    Eine Gastankflasche ist eine spezielle Gasflasche mit Multi­ventil, die im Gaskasten Ihres Wohnwagens verbaut ist und eine Mischung aus Propan- und Butangas enthält.

    Sie können die Gastankflasche an Tankstellen selbst befüllen – daher auch die offizielle Bezeich­nung "Druck­gas­be­hält­er zur Selbstbetankung".

  • Kann ich vor der Gasprüfung selbst etwas überprüfen?

    Vor dem offiziellen Prüftermin können Wohnwagenbesitzer den Zustand bestimmter Bauteile selbst überprüfen. Zum Beispiel können Sie checken, ob genug Gas in der Gasflasche ist. Denn: ohne Gas keine Prüfung. Außerdem ist es sinnvoll, vorab die Funktions­tüchtig­keit aller Gasgeräte zu überprüfen. Gerade nach längeren Stand­zeiten benötigen Heizung und Kühl­schrank etwas Zeit, um wieder in Fahrt zu kommen.

    Zu guter Letzt können Sie das Alter von Druckminderer und Schlauch checken. Beide dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Suchen Sie dazu das auf den Bau­teilen ver­merkte Herstellerjahr. Ist die Grenze von zehn Jahren über­schritten, können Sie ent­sprechen­den Ersatz besorgen und zur Gasprüfung mitbringen.

    Übrigens: Sollte kein Herstellerjahr auffindbar oder nachweisbar sein, gilt der Gegenstand bei den meisten Prüf­ge­sell­schaften als abgelaufen.

  • Wie lange dauert eine Gasprüfung?

    Erfolgt die Gasprüfung zum ersten Mal (vor Inbetriebnahme der Gasanlage im Wohnwagen), handelt es sich um eine soge­nannte Neudokumentation bzw. Erstabnahme. Sie dauert in der Regel 45 Minuten. Die Wieder­holungsprüfung nach zwei Jahren schlägt mit 30 Minuten zu Buche.

    Eine einfache Dichtheitsprüfung dauert ungefähr 15 Minuten – vorausgesetzt, es gibt keine Undichtigkeiten, die einen weiter­gehenden Sicherheitscheck erforderlich machen.

  • Was ist das gelbe Heft und welche Funktion hat es?

    Die Prüfbescheinigung "DVGW Arbeitsblatt nach G 607" ist ein gelbes DIN-A5-Heft, das auch als "Prüfbuch" oder "gelbes Heft" bekannt ist. Sie erhalten es bei der ersten Wohnwagen-Gasprüfung. Diese erfolgt in der Regel vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasanlage in Wohnwagen oder Wohnmobilen. Bei jeder weiteren Gasprüfung bescheinigt der Sachverständige Ihnen darin die erfolgreiche Abnahme der Gasanlage.

    Führen Sie das gelbe Heft immer mit, um die Gültigkeit Ihrer Gasprüfung nachweisen zu können. Das Vor­handen­sein einer Prüfplakette am Wohnwagen reicht dafür nicht aus. Der Grund: Bei den geklebten Siegeln handelt es sich lediglich um Sichthilfen. Sie sind nur gültig, wenn Sie die Gasprüfung mit entsprechendem Protokoll im Gasprüfbuch bescheinigen können.

  • Welche Daten enthält die Prüfbescheinigung der Gasanlage?

    Hat Ihr Wohnwagen die Gasprüfung bestanden, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Inhalt und Form sind zwar nicht fest vorgeschrieben. Die Bescheinigung sollte jedoch folgende Mindestangaben enthalten:

    • Fahrgestellnummer oder Kennzeichen zur Identifizierung des Fahrzeugs
    • Betriebsdruck der Gasanlage (30 oder 50 mbar)
    • Art und Typ der Gasanlagengeräte und des Anlagenaufbaus
    • Datum der letzten Gasprüfung
    • Gültigkeitsdauer der Bescheinigung
    • Name und Nummer des Sachverständigen, der die Gasprüfung durchgeführt hat
  • Muss ich den Wohnwagen für den Gasprüftermin ausräumen?

    Nein, den Caravan vollständig auszuräumen ist für den Prüftermin nicht notwendig. Jedoch sollten Sie gewährleisten, dass Gasanlage und alle zu prüfenden Geräte leicht zugänglich sind.
  • Was tun, wenn ein Wohnwagen ohne gültige Gasprüfung übergeben wird?

    Reisemobile aller Art sollten beim Kauf mit gültiger Gasprüfung an den neuen Halter übergeben werden. Bei Neufahrzeugen erfolgt die Gasprüfung G 607 noch im Werk. Ist das ausnahmsweise nicht so, liegt ein Sachmangel vor, der über die Gewährleistung zu beheben ist. Fordern Sie Händler oder Hersteller schriftlich zur Nacherfüllung auf. Drei Wochen stellen eine zumutbare Frist dar.

    Auch beim Kauf gebrauchter Wohnwagen oder Wohnmobile sollten Sie immer den Nachweis einer gültigen Gas­prüfung verlangen. Liegt dieser nicht vor, haben Sie einerseits mehr Verhandlungs­spielraum beim Preis. Andererseits müssen Sie die Gasanlage neu abnehmen lassen.

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