In den meisten Wohnanhängern und Wohnmobilen kommt Flüssiggas zum Heizen, Kochen und für warmes Wasser zum Einsatz. Folgende Geräte sind an die Gasanlage angeschlossen:
- Gasherd
- Heizung
- Warmwasserboiler
- (Absorber-)Kühlschrank
Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage unterliegen per Gesetz der sogenannten Gasprüfung G 607. Dahinter steckt eine Sicherheitsprüfung, bei der eine Sachverständige oder ein Sachverständiger die Gasanlage auf Herz und Nieren prüft. Die rechtliche Grundlage bilden folgende Richtlinien:
Ob es sich um motorisiertes Kfz oder Anhänger handelt, ist unwichtig. Sobald das Gefährt in die Kategorie Campingfahrzeuge fällt und über eine Flüssiggasanlage zu Heiz- und Kochzwecken verfügt, sollte in regelmäßigen Abständen eine Gasprüfung G 607 erfolgen. Neben regulären Wohnwagen und Wohnmobilen zählen dazu auch selbst ausgebaute Vans oder Transporter, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen.
Saisonal oder vorübergehend genutzte Mobilheime und Dauercamping-Wohneinheiten unterliegen ebenfalls der Qualitätsüberprüfung nach G 607. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Campingfahrzeug abgemeldet ist oder keine Zulassung besitzt, da Sie es nur auf Privatgrund nutzen.
Tipp: Auch der Abschluss einer Anhänger-Versicherung empfiehlt sich. Denn ein Risiko besteht immer dann, wenn der Anhänger steht und nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt ist.
Eine generelle Prüfpflicht für Caravans gibt es nicht. Schließlich kommen viele Wohnanhänger ohne Flüssiggasanlage aus. Solche Camper zur Gasprüfung zu "zwingen", wäre nicht sinnvoll.
Für Wohnwagen mit Gasanlage gilt: Nur die Erstabnahme ist verpflichtend. Das heißt: Vor Inbetriebnahme der Gasanlage im Wohnwagen hat eine Gasprüfung zu erfolgen. In der Regel kümmert sich der Hersteller darum.
Das Nichtbestehen der Gasprüfung hat keine Auswirkungen auf die Hauptuntersuchung Ihres Caravans. Für die TÜV-Abnahme von Wohnwagen ist eine bestandene Gasprüfung in Deutschland nicht erforderlich. Das heißt: Fällt die Gasanlage Ihres Campers durch die Gasprüfung, erhalten Sie trotzdem eine neue TÜV-Plakette für Ihr Fahrzeug.
Allerdings dürfen Campingplatzbetreiber den Nachweis einer erfolgreichen Gasprüfung verlangen. Fehlt eine solche Gasprüfbescheinigung, kann der Betreiber Ihnen den Zugang zum Campingplatz verwehren. Viele Reisemobilisten besitzen daher ein spezielles Gasprüfbuch, mit dem sie den regelmäßigen Sicherheitscheck ihrer Gasgeräte nachweisen können.
Auch zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Gasprüfung regelmäßig durchführen lassen. Zu groß ist die Vergiftungs- und Explosionsgefahr, wenn Sie mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs sind.
Darüber hinaus ist eine Gasprüfung notwendig, wenn Sie vorhandene Gasgeräte wie Herd oder Heizung austauschen, reparieren oder neu einbauen. Kurz gesagt: Ändern Sie etwas an der bestehenden Gasanlage in Ihrem Caravan, ist eine erneute Gasprüfung fällig.
Übrigens: Tanks für Flüssiggasanlagen sind alle zehn Jahre einem Sicherheitscheck zu unterziehen. Dazu ist ein Ausbau notwendig. Nach erfolgreicher Abnahme ist der Gastank für zehn weitere Jahre zum Betrieb zugelassen.
Auch aktuell gilt: Wohnwagen bestehen die Hauptuntersuchung ohne gültige Gasprüfungsplakette bzw. -bescheinigung. Bis 31. Dezember 2019 notierten Prüfer:innen die fehlende Prüfbescheinigung als "nicht erheblichen Mangel" in den HU-Unterlagen. Mit einer Neuregelung im Jahr 2020 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) diese Mangelbewertung vorübergehend ausgesetzt. Seitdem wird das Fehlen der Gasprüfung nicht mehr in der HU vermerkt.
Der Grund: Die verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Qualitätsanforderungen, die bei der Hauptuntersuchung erforderlich sind. Sie dürfen daher nicht über die Vergabe der TÜV-Plakette entscheiden.
Wichtig: Komplett abgeschafft ist die Gasprüfung bei Wohnwagen und Wohnmobilen nicht. Das DVGW Arbeitsblatt "G 607" reguliert weiterhin maßgeblich den Sicherheitscheck von Flüssiggasanlagen in Campingfahrzeugen. Momentan erarbeitet das BMDV eine neue Rechtsgrundlage zur Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile.
Aus Sicherheitsgründen dürfen ausschließlich anerkannte Sachverständige die Gasprüfung bei Caravans und Campingmobilen durchführen. Laien sollten die Gasprüfung am Wohnwagen niemals selber machen.
In der Regel können Sie die Gasprüfung bei allen Prüforganisationen vornehmen lassen, die auch die Hauptuntersuchung durchführen. Dazu gehören neben dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) und Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA) auch die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) und Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger e.V. (KÜS).
Neben den Prüfgesellschaften sind auch Fachwerkstätten und Fahrzeughändler für Wohnwagen und Wohnmobile dazu befähigt, Flüssiggasanlagen und Gassysteme bei Straßenfahrzeugen zu prüfen und amtlich abzunehmen.
Auf Campingplätzen finden ebenfalls regelmäßige Abnahmen statt. Darüber hinaus gibt es mobile Dienstleister, die zu Ihnen nach Hause kommen und dort die Gasprüfung an Wohnanhänger oder Wohnmobil durchführen.
Für alle Optionen gilt: Der oder die Prüfer:in muss vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) geschult sein und eine Sachkundigenprüfung abgelegt haben. Auf der Webseite des DVFG finden Sie eine Liste mit zertifizierten Prüfbetrieben, die Gasprüfungen an Wohnwagen durchführen.
In Deutschland kostet die G607-Gasprüfung für Campingfahrzeuge rund 30 bis 60 Euro. Die tatsächlichen Gebühren hängen davon ab, wo Sie die Wohnwagen-Gasprüfung vornehmen lassen. Während manche Prüfstellen 30 Euro verlangen, gibt es auch Händler, die 60 Euro in Rechnung stellen. Erkundigen Sie sich vorab und vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter.
Sind darüber hinaus Bauteile defekt und ein Austausch erforderlich, können zusätzliche Gebühren anfallen. In der Regel liegen die Kosten unter 20 Euro pro Ersatzteil.
Tipp: Lassen Sie die Gasprüfung zusammen mit der Hauptuntersuchung durchführen, können Sie Kosten sparen. Bei einem kombinierten Prüftermin fallen die Gebühren insgesamt bis zu 30 Euro günstiger aus.
Nach einem festgelegten Prüfplan nimmt der oder die Sachverständige einen umfassenden Sicherheits- und Funktionscheck vor. Folgende Punkte sind Bestandteil der Gasprüfung:
Gemäß der europäischen Normen EN 1949 und EN 12864/13786 müssen Sie Druckreglergeräte sowie nicht feste Anschlussleitungen spätestens zehn Jahre nach Herstellung austauschen. Diese Regelung gilt unabhängig von Zustand und Funktionstüchtigkeit der Bauteile.
Damit Ihr Caravan eine gültige Gasprüfbescheinigung erhält, sind einige Punkte zu beachten. Folgende Bedingungen sollten Sie erfüllen:
Kann der oder die Sachverständige keine Mängel finden, hat Ihr Mobilheim die G607-Gasprüfung bestanden. Für den Wohnwagen erhalten Sie eine Prüfplakette, die Sie außen an gut sichtbarer Stelle anbringen – in der Regel neben dem Kfz-Kennzeichen.
Die Gasprüfplakette hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Wie die HU-Plakette auf dem Wohnwagenkennzeichen weist auch die Gasplakette den Monat der nächsten Gasprüfung aus (fälliges Jahr in der Mitte der Plakette, fälliger Monat oben "auf 12 Uhr").
Darüber hinaus bestätigt der oder die Sachverständige die Gültigkeit Ihrer Gasprüfung mit einem Eintrag im gelben Prüfbescheinigungsheft. Dieser besteht aus Unterschrift und Stempel, der die Sachverständigennummer zeigt.
Eine regelmäßige Gasprüfung bei Wohnanhängern ist auch aus versicherungsrechtlichen Gründen sinnvoll. Denn gemäß § 31 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Sie als Fahrzeughalter:in für die Sicherheit Ihres Kfz verantwortlich.
Fahren Sie mit defekter Gasanlage, ist das grob fahrlässig und Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz. Die Folge: Im Schadensfall kann Ihr Versicherer seine Leistung verweigern und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen. Können Sie hingegen eine gültige Gasprüfbescheinigung nach G 607 vorweisen, sind Sie in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.
Gehen Sie mit dem Gassystem Ihres Mobilheims stets umsichtig um. Das gilt besonders für die Flasche, in der das verflüssigte Gas lagert. Folgende Tipps helfen, die Sicherheitsstandards nach G 607 einzuhalten und das Risiko für Gasunfälle zu minimieren:
In den meisten Wohnanhängern und Wohnmobilen kommt Flüssiggas zum Heizen, Kochen und für warmes Wasser zum Einsatz. Folgende Geräte sind an die Gasanlage angeschlossen:
Eine Gastankflasche ist eine spezielle Gasflasche mit Multiventil, die im Gaskasten Ihres Wohnwagens verbaut ist und eine Mischung aus Propan- und Butangas enthält.
Sie können die Gastankflasche an Tankstellen selbst befüllen – daher auch die offizielle Bezeichnung "Druckgasbehälter zur Selbstbetankung".
Vor dem offiziellen Prüftermin können Wohnwagenbesitzer:innen den Zustand bestimmter Bauteile selbst überprüfen. Zum Beispiel können Sie checken, ob genug Gas in der Gasflasche ist. Denn: ohne Gas keine Prüfung. Außerdem ist es sinnvoll, vorab die Funktionstüchtigkeit aller Gasgeräte zu überprüfen. Gerade nach längeren Standzeiten benötigen Heizung und Kühlschrank etwas Zeit, um wieder in Fahrt zu kommen.
Zu guter Letzt können Sie das Alter von Druckminderer und Schlauch checken. Beide dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Suchen Sie dazu das auf den Bauteilen vermerkte Herstellerjahr. Ist die Grenze von zehn Jahren überschritten, können Sie entsprechenden Ersatz besorgen und zur Gasprüfung mitbringen.
Übrigens: Sollte kein Herstellerjahr auffindbar oder nachweisbar sein, gilt der Gegenstand bei den meisten Prüfgesellschaften als abgelaufen.
Erfolgt die Gasprüfung zum ersten Mal (vor Inbetriebnahme der Gasanlage im Wohnwagen), handelt es sich um eine sogenannte Neudokumentation bzw. Erstabnahme. Sie dauert in der Regel 45 Minuten. Die Wiederholungsprüfung nach zwei Jahren schlägt mit 30 Minuten zu Buche.
Eine einfache Dichtheitsprüfung dauert ungefähr 15 Minuten – vorausgesetzt, es gibt keine Undichtigkeiten, die einen weitergehenden Sicherheitscheck erforderlich machen.
Die Prüfbescheinigung "DVGW Arbeitsblatt nach G 607" ist ein gelbes DIN-A5-Heft, das auch als "Prüfbuch" oder "gelbes Heft" bekannt ist. Sie erhalten es bei der ersten Wohnwagen-Gasprüfung. Diese erfolgt in der Regel vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasanlage in Wohnwagen oder Wohnmobilen. Bei jeder weiteren Gasprüfung bescheinigt der oder die Sachverständige Ihnen darin die erfolgreiche Abnahme der Gasanlage.
Führen Sie das gelbe Heft immer mit, um die Gültigkeit Ihrer Gasprüfung nachweisen zu können. Das Vorhandensein einer Prüfplakette am Wohnwagen reicht dafür nicht aus. Der Grund: Bei den geklebten Siegeln handelt es sich lediglich um Sichthilfen. Sie sind nur gültig, wenn Sie die Gasprüfung mit entsprechendem Protokoll im Gasprüfbuch bescheinigen können.
Hat Ihr Wohnwagen die Gasprüfung bestanden, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Inhalt und Form sind zwar nicht fest vorgeschrieben. Die Bescheinigung sollte jedoch folgende Mindestangaben enthalten:
Reisemobile aller Art sollten beim Kauf mit gültiger Gasprüfung an den neuen Halter oder die neue Halterin übergeben werden. Bei Neufahrzeugen erfolgt die Gasprüfung G 607 noch im Werk. Ist das ausnahmsweise nicht so, liegt ein Sachmangel vor, der über die Gewährleistung zu beheben ist. Fordern Sie Händler oder Hersteller schriftlich zur Nacherfüllung auf. Drei Wochen stellen eine zumutbare Frist dar.
Auch beim Kauf gebrauchter Wohnwagen oder Wohnmobile sollten Sie immer den Nachweis einer gültigen Gasprüfung verlangen. Liegt dieser nicht vor, haben Sie einerseits mehr Verhandlungsspielraum beim Preis. Andererseits müssen Sie die Gasanlage neu abnehmen lassen.