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Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobil

Die Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile ist seit Juni 2025 in Deutschland wieder gesetzlich verpflichtend. Wer in seinem rollenden Zuhause mit Gas kocht oder heizt, muss seine Gasanlage alle 24 Monate von zertifizierten Stellen überprüfen lassen. Die Gasprüfung von Campingfahrzeugen dient in erster Linie Ihrer eigenen Sicherheit. Wir verraten Ihnen, was genau geprüft wird, wie viel eine Prüfung kostet und worauf Sie achten sollten.

Ja. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung G 607 wieder Pflicht für Wohnwagen, Wohnmobile und Camping­fahrzeuge mit einer Flüssig­gas­anlage. Solche Anlagen zu Heiz- oder Koch­zwecken müssen alle zwei Jahre von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Die Kontrolle von Dichtigkeit und Funktion der Gasanlage soll Sie vor Unfällen beim Kochen, Kühlen und Heizen schützen. Zu groß ist die Vergiftungs- und Explosions­gefahr, wenn Sie mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs sind. Früher war die Gasprüfung freiwillig und nur eine Empfehlung, heute ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Rechtliche Grundlage hierfür bildet § 60 der Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung (StVZO).

Wichtig zu wissen: Die Gasprüfung ist unabhängig vom sogenannten Wohnwagen-TÜV. Sie kann separat von der Haupt­untersuchung (HU) Ihres Camping­fahrzeugs erfolgen.

Die Gasprüfung ist verpflichtend für sämtliche Camping­fahrzeuge, die über einen Gas­anschluss für Heizung, Warmwasser­boiler, Kühlschrank oder Kochfeld verfügen. Neben Wohnwagen und Wohnmobilen gehören dazu selbst ausgebaute Vans oder Transporter, die Wohn- und Aufenthalts­zwecken dienen. Ob es sich um ein motorisiertes Kfz oder einen Anhänger handelt, ist unwichtig.

Saisonal oder vorübergehend genutzte Mobilheime und Dauercamping-Wohn­einheiten unterliegen ebenfalls der Prüfpflicht. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Camping­fahrzeug abgemeldet ist oder keine Zulassung besitzt, da Sie es nur auf Privatgrund nutzen.

Nur anerkannte Sachverständige dürfen die Gasprüfung bei Wohnwagen, Caravans und Camp­ing­mobilen durch­führen. Gasprüfungen durch Laien sind rechtlich ungültig und unsicher. Generell können Sie die Gasprüfung bei allen zertifizierten Prüf­organisationen vornehmen lassen, die auch Kfz Haupt­untersuchungen bei Camping­fahrzeugen durchführen. In jedem Fall gilt: Der oder die Prüfer:in muss vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) geschult sein und eine Sach­kundigen­prüfung abgelegt haben. Auf der DVFG-Webseite finden Sie eine Liste mit zertifizierten Prüfbetrieben.

Amtlich anerkannte Organisationen mit festen Prüfstellen sind:

  • TÜV, DEKRA (Deutscher Kraft­fahrzeug-Über­wachungs-Verein e.V.) und GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH)
  • KÜS (Kraft­fahrzeug-Überwachungs­organisation freiberuflicher Kfz-Sach­verständiger e.V.) mit deutschlandweiten Standorten
  • Gas-Fachbetriebe oder Caravan-Händler mit Zertifikat zur Prüfung von Gassystemen und Flüssiggas­anlagen bei Straßen­fahrzeugen

Gasprüfung vor Ort: Ist Ihr Camping­fahrzeug dauerhaft abgestellt oder besonders groß, kommen mobile Prüfer:innen auf Wunsch direkt zum Standort.

Die erste Gasprüfung für Wohnwägen und Wohnmobile wird immer vor der ersten Inbetrieb­nahme der Gasanlage durchgeführt. Anschließend erfolgt der Gas-Check im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren. Nach Umbauten der bestehenden Gasanlage, Tausch oder Reparatur vorhandener Geräte ist eine erneute Gasprüfung fällig. Darüber hinaus müssen Tanks für Flüssiggas­anlagen alle zehn Jahre ausgebaut werden und einen Sich­erheitscheck durchlaufen.

Eine Gasprüfung bei Wohnwagen dauert meist 30 bis 45 Minuten. Eine einfache Dichtigkeits­prüfung erfolgt in nur etwa 15 Minuten. Erst­prüfungen zur Neu­dokumentation vor Inbetrieb­nahme der Gasanlage im Wohnwagen können hingegen bis zu 60 Minuten in Anspruch nehmen.

Die Kosten für die Wohnwagen-Gas­prüfung liegen meist zwischen 30 und 70 Euro. Zusatzkosten entstehen bei Erstprüfung einer neuen Gasanlage oder wenn Bauteile defekt sind und ausgetauscht werden müssen. Die tatsächlichen Gebühren hängen zudem davon ab, wann und wo die Prüfung stattfindet und ob mehrere Arbeiten kombiniert werden. Erkundigen Sie sich vorab und vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter.

Unser Tipp: Sparen Sie Kosten, indem Sie die Gasprüfung zusammen mit der Kfz-Hauptuntersuchung durchführen. Die Gebühren im Überblick:

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Art der Gasprüfung
Kosten
Erstprüfung/ Neuaufnahme (plus Gebühren für neues Prüfbuch) 40-90 €
Reguläre Gasprüfung (Preis abhängig vom Anbieter) 30-70 €
Gasprüfung zusammen mit HU Bis zu 30 € günstiger
Zusätzliche Mängel beheben oder Austausch defekter Bauteile Meist unter 20 € je Ersatzteil

Besteht Ihr Wohnwagen oder Camping­fahrzeug die Gasprüfung nicht, darf die Gasanlage zunächst nicht weiter betrieben werden. Erst nach Mängel­beseitigung und erfolgreicher Nach­prüfung ist die Nutzung der Flüssiggas­anlage des Mobilheims wieder erlaubt.

Ohne gültige Prüfbescheinigung für die Gasprüfung drohen ein Bußgeld und Probleme bei der Kfz Hauptuntersuchung. Denn wer die Gasprüfung nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Dauer der Fristüberschreitung wird diese mit einem Bußgeld von 15, 25 oder 60 Euro geahndet.

Ein weiteres Problem einer nicht bestandenen Gasprüfung: Fehlt der Nachweis eines gültigen Prüfzertifikats, riskieren Sie auch Ihren Versicherungs­schutz. Denn gemäß § 31 StVZO sind Sie als Fahrzeug­halter:in für die Sicherheit Ihres Kfz verantwortlich. Fahren Sie mit defekter Gasanlage, ist das grob fahrlässig und Ihr Versicherer darf Leistungen kürzen oder verweigern. Die Folge: Im Schadensfall bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Können Sie hingegen eine gültige Gasprüf­bescheinigung nach G 607 vorweisen, sind Sie in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.

Unser Tipp: Erwägen Sie für einen umfassenden Versicherungsschutz auch den Abschluss einer Anhänger-Versicherung. Sie empfiehlt sich für alle Risiken und Situationen, in denen Ihr Wohnwagen abgestellt und nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt ist.

Wichtigste Dokumente für die Gasprüfung für Wohnwagen sind das gelbe Prüfbuch ("gelbes Heft") mit vorherigen Einträgen und die Prüf­bescheinigung. Das gelbe Heft bescheinigt Ihnen bei jeder Gasprüfung die erfolgreiche Abnahme der Gasanlage. Zusätzlich müssen Sie die Zertifikate neuer Gasgeräte (nur bei Neu­installation) sowie den Fahrzeug­schein bei kombinierter Prüfung im Rahmen der Kfz Haupt­untersuchung vorlegen. Führen Sie diese Unterlagen bei allen Fahrten mit, da Sie auf Verlangen von Behörden vorzuzeigen sind.

Bei der Gasprüfung an Wohnwagen oder Wohnmobil prüfen unabhängige Sach­verständige Funktion, Druck und Dichtigkeit der Gasanlage Ihres Camping­fahrzeugs. Dazu gehören Leitungen, Geräte und Bauteile wie Regler und Schläuche, die spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden müssen.

Vor dem offiziellen Prüftermin können Wohn­wagen­besitzer:innen den Zustand bestimmter Teile selbst überprüfen. Suchen Sie dazu das auf den Bau­teilen ver­merkte Herstellerjahr. Ist die Grenze von zehn Jahren über­schritten, können Sie ent­sprechenden Ersatz besorgen und zur Gasprüfung mitbringen. Sollte kein Hersteller­jahr auffindbar oder nachweisbar sein, gilt der Gegenstand bei den meisten Prüf­gesellschaften als abgelaufen. Außerdem ist es sinnvoll, vorab die Funktions­tüchtig­keit aller Gasgeräte zu überprüfen. Denn gerade nach längeren Stand­zeiten benötigen Heizung und Kühl­schrank etwas Zeit, um wieder in Fahrt zu kommen.

  1. Dichtheit der gesamten Anlage mit Druckpumpe
  2. Funktionalität aller Gasgeräte wie Flammen und Ventile
  3. Gasflaschen­halterungen und Sicherheits­ventile sind frei von Korrosion
  4. Freie Lüftungs­öffnungen im Gaskasten und in den Abgas­rohren, keine elektrischen Geräte im Gaskasten
  5. Schlauch, Druck­minderer und Sperrhähne sind keine zehn Jahre alt
  6. Gasflasche ist angeschlossen und aufgefüllt, die Batterie für Zündtests geladen (außer Piezo-Zünder)

Nach erfolgreicher Gasanlagen­prüfung erhalten Sie eine gelbe Prüfplakette mit zweijähriger Gültigkeit. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten Prüfung und sollte gut sichtbar außen an Ihrem Camping­fahrzeug angebracht werden. In der Regel neben dem Kfz-Kennzeichen. Der Eintrag im Prüfbuch enthält Stempel und Sachverständigen­nummer.

Gehen Sie mit Ihrer Flüssiggasanlage stets umsichtig um und halten Sie folgende Sicherheits­hinweise ein. So minimieren Sie das Risiko für Gasunfälle:

  • Alter der Gasflasche: Beachten Sie die eingestanzte Jahreszahl auf der Gasflasche. Sie zeigt, bis wann die Flasche als geprüft gilt.
  • Tauschen Sie Gasflaschen rechtzeitig vor Ablauf des eingestanzten Jahres. Danach nehmen Händler sie meist nicht mehr an.
  • Sicherheits­ventil: Verwenden Sie Caravanregler mit Sicherheits­ventil. Andere Regler sind den Beanspruchungen nicht gewachsen. Schließen Sie die Regler immer von Hand, nicht mit Werkzeug. So merken Sie sofort, ob das Gewinde richtig greift.
  • Lagerung: Achten Sie darauf, dass Gasflaschen nur senkrecht stehend im dafür vorgesehenen Gaskasten des Wohnwagens gelagert werden. Sie müssen gut gegen Umfallen und Umkippen gesichert sein.
  • Prüfen Sie den Gaskasten: Darin dürfen sich keine elektrischen Zündquellen befinden, etwa ein Sicherungs­automat oder Wechsel­richter. Für nachträglich eingebautes elektrisches Zubehör ist der Gaskasten deshalb tabu!
  • Belüftung: Die Belüftungs­öffnung des Gaskastens muss immer frei bleiben. So kann eventuell austretendes Flüssiggas sicher entweichen. Dabei darf der Gaskasten keine Verbindung zum Wohnwageninnenraum haben.
  • Erneuern Sie Druckregler und Anschluss­schlauch unabhängig von ihrer Funktions­tüchtigkeit alle zehn Jahre.
  • Temperatur: Bei Außen­temperaturen unter fünf Grad Celsius ist für die Regler eine Enteisungs­anlage em­pfeh­lens­wert. Fürs Winter­camping gibt es winterfeste Spezial­schläuche.

Kann ich vor der Gasprüfung selbst etwas überprüfen?

Vor dem offiziellen Prüftermin können Wohnwagenbesitzer:innen den Zustand bestimmter Bauteile selbst überprüfen. Zum Beispiel können Sie checken, ob genug Gas in der Gasflasche ist. Denn: ohne Gas keine Prüfung. Außerdem ist es sinnvoll, vorab die Funktions­tüchtig­keit aller Gasgeräte zu überprüfen. Gerade nach längeren Stand­zeiten benötigen Heizung und Kühl­schrank etwas Zeit, um wieder in Fahrt zu kommen.

Zu guter Letzt können Sie das Alter von Druckminderer und Schlauch checken. Beide dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Suchen Sie dazu das auf den Bau­teilen ver­merkte Herstellerjahr. Ist die Grenze von zehn Jahren über­schritten, können Sie ent­sprechenden Ersatz besorgen und zur Gasprüfung mitbringen.

Übrigens: Sollte kein Herstellerjahr auffindbar oder nachweisbar sein, gilt der Gegenstand bei den meisten Prüfgesellschaften als abgelaufen.

Welche Daten enthält die Prüfbescheinigung der Gasanlage?

Hat Ihr Wohnwagen die Gasprüfung bestanden, erhalten Sie eine Prüf­bescheinigung. Inhalt und Form sind zwar nicht fest vorgeschrieben. Die Bescheinigung sollte jedoch folgende Mindest­angaben enthalten:

  • Fahrgestell­nummer oder Kennzeichen zur Identifizierung des Fahrzeugs
  • Betriebs­druck der Gasanlage (30 oder 50 mbar)
  • Art und Typ der Gasanlagen­geräte und des Anlagen­aufbaus
  • Datum der letzten Gasprüfung
  • Gültigkeits­dauer der Bescheinigung (zwei Jahre ab Ausstellungs­datum)
  • Name und Nummer der oder des Sachverständigen, die oder der die Gasprüfung durchgeführt hat

Muss ich den Wohnwagen für die Gasprüfung ausräumen?

Nein, Sie müssen den Wohnwagen, Ihren Van oder Ihr Wohnmobil für den Prüftermin nicht vollständig ausräumen. Doch Sie sollten gewährleisten, dass Gasanlage und alle zu prüfenden Geräte leicht zugänglich sind.

Was tun, wenn ein Wohnwagen ohne gültige Gasprüfung übergeben wird?

Reisemobile aller Art sollten beim Kauf mit gültiger Gasprüfung an den neuen Halter oder die neue Halterin übergeben werden. Bei Neufahrzeugen erfolgt die Gasprüfung G 607 noch im Werk. Ist das ausnahmsweise nicht so, liegt ein Sachmangel vor, der über die Gewährleistung zu beheben ist. Fordern Sie Händler oder Hersteller schriftlich zur Nacherfüllung auf. Drei Wochen stellen eine zumutbare Frist dar.

Auch beim Kauf gebrauchter Wohnwagen oder Wohnmobile sollten Sie immer den Nachweis einer gültigen Gas­prüfung verlangen. Liegt dieser nicht vor, haben Sie einerseits mehr Verhandlungs­spielraum beim Preis. Andererseits müssen Sie die Gasanlage neu abnehmen lassen.

Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch im Wohnwagen oder Wohnmobil?

Bei Gasgeruch im Wohnwagen oder Wohnmobil gilt in jedem Fall Ruhe bewahren! So handeln Sie im Notfall richtig:

  • Drehen Sie sofort die Regler aller vorhandenen Gasflaschen zu und betätigen Sie keine elektronischen Geräte (Handy) oder Schalter.
  • Öffnen Sie Fenster und Türen zum Lüften und verlassen Sie das Fahrzeug.
  • Rauchen Sie nicht und vermeiden Sie unbedingt offenes Feuer oder andere Zündquellen.
  • Suchen Sie nach einem möglichen Leck nur mit Lecksuchspray oder Seifenwasser, nicht mit Flammen.
  • Holen Sie sich bei anhaltendem Gasgeruch Unterstützung durch entsprechendes Fachpersonal.

Da Ihr Campingfahrzeug bei einem Gasunfall mit Brand oder Explosion stark beschädigt werden kann, empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer Wohnwagenversicherung. Diese übernimmt in der Regel die Kosten für die entstandenen Sachschäden.

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