- Regelmäßige Zahnarztbesuche sind die Basis gesunder Zähne. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt jedoch nichts oder nur einen Teil der Kosten für Prophylaxe oder Zahnersatz. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil für Zahnbehandlungen deutlich reduzieren.
- Damit die Leistungen der Zahnzusatzversicherung zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen, sollten Sie unter anderem auf folgende Punkte achten: Leistungsumfang, die Höhe der Kostenerstattung, Laufzeiten und Alterungsrückstellungen.
- Viele Zahntarife enthalten zudem eine sogenannte Zahnstaffel und Wartezeiten. Das bedeutet: Sie leisten erst nach Ablauf einer festgelegten Wartezeit und auch in den ersten Versicherungsjahren begrenzt auf bestimmte Summen.
- Im Tarifvergleich bietet ein Tarif ohne Wartezeit, wie die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz Zahnzusatzversicherung, entscheidende Vorteile. Denn hier können Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen sofort nach Versicherungsbeginn beanspruchen.
Zahnzusatzversicherung: Worauf achten?
Zahnzusatzversicherung: Worauf Sie achten sollten kurz erklärt
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Sobald Sie Inlays, Implantate oder eine Brücke benötigen und eine hochwertige Behandlung wünschen, kann Ihr Eigenanteil bis in den vierstelligen Bereich klettern. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schließen Sie diese Versorgungslücke und ergänzen den gesetzlichen Versicherungsschutz.
Beispiel: Sie benötigen eine Zahnkrone. Egal, ob Sie sich für eine Keramikkrone für 1.000 Euro entscheiden, oder für eine Metallkrone ohne Verblendung für 400 Euro: Der Zuschuss der GKV beträgt ohne Bonus immer circa 230 Euro (Stand 01.01.2026). Die Differenz bezahlen Sie aus eigener Tasche. Im Allianz MeinZahnschutz-Tarif 100 werden die Kosten für eine Zahnkrone zu 100 Prozent erstattet.
Weitere gute Gründe für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung finden Sie im Ratgeber Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Finden Sie gleich heraus, was die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz noch leisten und kosten.
Was gibt es bei einer Zahnzusatzversicherung zu beachten?
Viele Tarife fokussieren sich auf bestimmte Leistungsschwerpunkte:
- Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene legen den Fokus eher auf Zahnbehandlungen und Zahnersatz.
- Zahnzusatzversicherungen für Kinder haben ihren Schwerpunkt meist im Bereich Zahnvorsorge und Kieferorthopädie.
Welche Leistungsbereiche sollte die ZZV umfassen?
In jedem Fall sollten Sie vor Vertragsabschluss darauf achten, dass folgende Zusatzleistungen in Ihrer Zahnzusatzversicherung enthalten sind:
- Zahnvorsorge: Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und / oder Bleaching
- Zahnbehandlungen: hochwertige Kompositfüllungen, Parodontitis- und Wurzelbehandlungen, Angst- und Schmerzausschaltung
- Zahnersatz: Implantate, Inlays, Brücken und Zahnkronen
- Kieferorthopädie: Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen
Was beinhaltet eine gute Zahnzusatzversicherung?
Wann leistet Ihre Zahnzusatzversicherung nicht?
Bereits geplante Behandlungen
Wenn Sie eine private Zahnzusatzversicherung erst abschließen, nachdem Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin einen Behandlungsbedarf festgestellt hat, bekommen Sie in der Regel keinen Zuschuss der privaten Zahnzusatzversicherung. Sie müssen die offenen Kosten selbst tragen. Denn Zahnzusatzversicherungen übernehmen im Regelfall nur Kosten für zukünftige Behandlungen. Zahnarztbesuche oder Therapiemaßnahmen, die Sie bereits vor Vertragsbeginn geplant oder begonnen haben, sind dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das sollten Sie bei Ihrer Vorsorgeplanung beachten.
Sollten Sie den Fall einer solchen (bereits geplanten bzw. begonnenen) Behandlung haben, kommt ein Tarif mit sogenannter Rückwärtsversicherung in Frage. Hier ist der angebotene Leistungsumfang jedoch oft begrenzt. Anders verhält es sich bei Tarifen mit Sofortleistung: Die üblichen Wartezeiten entfallen, aber die Behandlung darf zu Versicherungsabschluss noch nicht angeraten oder beabsichtigt sein. Nur so kann eine Kostenübernahme stattfinden.
Vertragliche Ausschlüsse
Ein Blick ins Kleingedruckte Ihres Versicherungsvertrags offenbart, welche Leistungen laut Vertragsbedingungen vom Schutz ausgenommen sind. Einige Anbieter zahlen beispielsweise nur eine bestimmte Anzahl an Zahnimplantaten oder legen Erstattungshöchstgrenzen pro Implantat fest. Liegen Ihre Behandlungskosten für Zahnersatzleistungen über dieser Obergrenze, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Sie sollten daher bei der Tarifauswahl genau darauf achten, ob spezielle Leistungen (z.B. Knochenaufbau durch Sinuslift) enthalten sind.
Unterschiedliche Kostenerstattung
Leistungsumfang und Kostenerstattung einer ZZV unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Einige Zahnversicherungen stocken den Kassenanteil um einen bestimmten Betrag auf. Andere private Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen festgelegten Prozentsatz der Gesamtrechnung. Oftmals wird die Leistung "inklusive GKV" angegeben. Das heißt: Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse ist im Prozentsatz bereits eingerechnet. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen erstatten die gesamten Behandlungskosten (100 Prozent). In den meisten Fällen müssen Sie eine Selbstbeteiligung, z.B. 10 Prozent der Gesamtkosten, selbst übernehmen.
Tipp: Ihr Eigenanteil an den Behandlungskosten bei Zahnerkrankungen oder für Zahnersatzleistungen sollte nicht höher als 25 Prozent sein. Das heißt: Der Erstattungsanteil Ihrer Zahnzusatzversicherung (inklusive GKV-Anteil) sollte bei mindestens 75 Prozent liegen. Sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse im Leistungsumfang noch nicht inkludiert? Dann sind auch Zahnzusatztarife mit einer Kostenübernahme von 70 Prozent eine gute Wahl.
Was sollten Sie bei den Kosten der Zahnzusatzversicherung beachten?
Tarife mit Festzuschuss
Einige Zusatzversicherungen verdoppeln den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen, statt bestimmte Leistungssummen oder Prozentsätze festzulegen. Das heißt: Die private Zahnzusatzversicherung bezuschusst die Kosten für eine Zahnbehandlung in der gleichen Höhe wie die GKV.
Aber Achtung: Auch wenn Ihre Zahnzusatzversicherung den GKV-Festzuschuss verdoppelt, verbleibt Ihnen in der Regel ein hoher Eigenanteil, für den Sie selbst aufkommen müssen. Grund dafür ist, dass die Zuschüsse der GKV für Zahnersatz meistens sehr gering ausfallen. Ein Tarif mit Festzuschuss ist nur sinnvoll bei gesunden Zähnen, bei denen demnächst keine höheren Zahnbehandlungskosten zu erwarten sind.
Tarife mit oder ohne Alterungsrückstellung
Es gibt zwei verschiedene Arten privater Zahnzusatzversicherungen, die sich im Beitrag unterscheiden. Alle MeinZahnschutz-Tarife der Allianz werden mit und ohne Alterungsrückstellungen angeboten. Sie können zwischen folgenden Optionen wählen:
- Tarife mit Alterungsrückstellung (umgangssprachlich oft auch Altersrückstellung genannt): Hier zahlen Sie höhere Grundbeiträge. Doch die Beiträge steigen nicht aufgrund zunehmenden Alters. Vorsicht nur bei Tarifwechsel: Bei Anbieterwechsel verfallen die bereits gezahlten Alterungsrückstellungen, diese sind nicht übertragbar.
- Tarife ohne Alterungsrückstellung: Die Beiträge passen sich entsprechend Ihrem Alter während der Versicherungsdauer an und erhöhen sich im Laufe der Jahre. Ab dem 21. Geburtstag ist ein Abschluss mit Ansparbeiträgen möglich. Unter 21 Jahren werden noch keine Alterungsrückstellung gebildet und Sie können einen Tarif ohne Alterungsrückstellungen abschließen.
Allianz Tarif MeinZahnschutz
Worauf muss ich bei den Vertragsbedingungen meiner Zahnzusatzversicherung achten?
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Leistungen der ZZV
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Merkmale leistungsstarker Zahntarife
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Merkmale leistungsschwacher Zahntarife
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|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung | Leistung ohne Kostenbegrenzung | Begrenzte oder keine Leistung |
| Erstattungshöchstgrenzen in den ersten Jahren | Hohe Erstattungssummen | Niedrige Erstattungssummen |
| Verblendungen der Zähne | Erstattung für alle Zähne | Begrenzte oder keine Erstattung für bestimmte Zähne |
| Leistungen abhängig von den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung | Erstattung unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung | Erstattung abhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung |
| Kosten für Inlays und Zahnersatz (Krone, Brücke, Implantat, Prothese) | Die Kosten für Inlays und Zahnersatz werden in hohem Umfang erstattet (mindestens 75 %) | Die Kosten für Inlays und Zahnersatz werden in niedrigem Umfang erstattet (weniger als 75 %) |
| Wartezeiten | Keine Wartezeiten für Leistungen | Wartezeiten für Leistungen |
| Abrechnung | Bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), ggf. auch über dem 3,5 fachen Satz der GOZ (bei entsprechender Begründung) | Bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ |
| Bleaching | Zuschuss für Bleaching | Kein Zuschuss für Bleaching |
| Aufbiss-Schienen | Versichert | Nicht versichert |
Das sollten Sie bei der Tarifwahl noch beachten
Gesundheitsfragen
Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung verlangt die Mehrheit der Versicherer eine Gesundheitsprüfung. Das heißt: Mit dem Versicherungsantrag werden Ihnen Fragen zum Zustand Ihrer Zähne, aktuellen Behandlungen sowie Vorerkrankungen gestellt. Beantworten Sie die Fragen sorgfältig und wahrheitsgemäß. Anhand Ihrer Antworten auf diese Gesundheitsfragen kalkuliert der Versicherer einen Beitrag für die gewünschte Absicherung. Je schlechter der Zustand Ihrer Zähne ist, desto höhere Beitragskosten kommen normalerweise auf Sie zu. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung Ihren Antrag sogar ablehnen.
Es gibt auch Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen. Sie sind allerdings meist teurer und begrenzen in der Regel ihren Leistungsumfang. Insbesondere zahlen sie meistens nicht bei bereits empfohlenen oder begonnenen Zahnbehandlungen.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Zum Ende dieser Laufzeit ist eine Kündigung möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Erhöht der Anbieter die Beiträge, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie dafür den Versicherungsbedingungen.
Darüber hinaus gibt es monatlich kündbare Tarife. Aufgrund der Höchsterstattungsgrenzen und Leistungseinschränkungen lohnt es sich jedoch selten, eine Zahnzusatzversicherung lediglich für ein paar Monate abzuschließen.
Wartezeiten
Bei vielen Zahnzusatztarifen tritt der Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn nicht sofort in Kraft. In der Regel gilt eine Wartezeit von drei bis acht Monaten, bevor Sie von den Leistungen Ihrer Zahnzusatzversicherung profitieren können.
Behandlungen, die während dieses Zeitraums stattfinden, sind nicht abgedeckt. Eine Ausnahme: unfallbedingte Zahnschäden. Eine Behandlung, die während der Wartezeit stattfindet und nach dem Ablauf der Wartezeit noch nicht abgeschlossen ist, wird unter Umständen anteilig bezahlt.
Wie gehe ich beim Tarifvergleich vor?
- Wartezeiten: Zahlt die Zahnzusatzversicherung sofort ab Versicherungsbeginn oder erst nach einer bestimmten Wartezeit?
- Leistungsbegrenzung: Sind die Leistungen der Zahnzusatzversicherung abhängig von der gesetzlichen Krankenkasse? Gibt es eine maximale Leistungssumme pro Behandlung oder Jahr? Sind alle Zähne versichert?
- Zahnvorsorge: Werden Prophylaxe und die jährliche professionelle Zahnreinigung bei Zahnarzt oder Zahnärztin übernommen?
- Zahnbehandlungen: Wie sieht es mit der Kostenübernahme für hochwertige Zahnfüllungen aus? Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch die Kosten für Zahnsanierung (z. B. Veneers)?
- Zahnersatz: Wie hoch ist die Kostenübernahme für Zahnersatz? Wie viele Implantate zahlt die Zahnzusatzversicherung und übernimmt sie auch den Knochenaufbau (z. B. Sinuslift)? Sind Materialkosten und Laborleistungen enthalten?
Wie berechnen Versicherer die Beiträge der Zahnzusatzversicherung?
In welchen Fällen erhalte ich keine Erstattung von der Zahnzusatzversicherung?
Wie vergleiche ich Zahnzusatzversicherungen für Kinder?
Tarifwechsel zu einem anderen Anbieter: Lohnt sich das?
Falls Sie den Anbieter Ihrer Zahnzusatzversicherung wechseln wollen, verlieren Sie grundsätzlich alle im Rahmen Ihres alten Vertrages erworbenen Rechte. Das gilt auch für die bis dahin eventuell angesparten Alterungsrückstellungen. Einige Versicherer verzichten aus Kulanz auf die Wartezeiten, wenn der neue Tarif keine höheren Leistungen hat als der Vorherige. Bei einem konkreten Wechselinteresse lassen Sie sich am besten im Vorfeld beraten.
Für den Tarifwechsel innerhalb eines Anbieters können in der Regel die erworbenen Rechte mitgenommen werden. Beispiel: Der Vertrag Ihrer Zahnzusatzversicherung läuft bereits länger als 48 Monate? Dann haben Sie meist schon den vollen Leistungsumfang erworben und keine Erstattungshöchstgrenzen mehr. Die angerechnete Zahnstaffel (Leistungen bis zu einer bestimmten Kostengrenze) wird in diesem Fall in vollem Umfang auf den neuen Vertrag übertragen. Sie steht Ihnen dort ab sofort und ohne Leistungsbegrenzungen zu. Lediglich für neue und höhere Leistungen kann es zu Leistungsausschlüssen, Wartezeiten und Deckelungen kommen. Auch ein eventueller Risikozuschlag könnte auf Sie zukommen, beispielsweise, wenn sich der Zustand Ihrer Zähne vor dem Tarifwechsel verschlechtert hat.
Wann kann ich keine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Vor Vertragsabschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie in der Regel verschiedene Gesundheitsfragen zu Ihren Zähnen und dem Gebisszustand wahrheitsgemäß beantworten. Auf dieser Basis erstellt der Versicherer ein Risikoprofil und berechnet Ihre Beiträge. Eine sehr schlechte Zahngesundheit oder zu viele fehlende Zähnen können unter Umständen dazu führen, dass ein Versicherungsantrag abgelehnt wird.