• Es gibt verschiedene gesund­heitliche Gründe, warum Sie sich die Zähne machen lassen sollten. Karies kann einer davon sein. Es können aber auch ästhetische Gründe vorliegen.
  • Bei einer Zahn­sanierung sind entweder einzelne Zähne (partielle Zahns­anierung) oder sogar alle Zähne behandlungs­bedürftig (komplette Zahn­sanierung). Dann muss das gesamte Gebiss versorgt werden.
  • Die Wahl der richtigen Zahn­arzt­praxis ist wichtig. Günstige Angebote aus dem Ausland sollten ebenso geprüft werden wie, Alternativen und Möglichkeiten einer Zahn­sanierung.
  • Die Kosten einer Zahn­sanierung erreichen schnell mehrere Tausend Euro. Eine Zahnzusatz­versicherung (ZZV) übernimmt die Kosten. Achten Sie jedoch auf die Leistungs­beschreibung im Tarif. Vor allem bei ästhetischen Maßnahmen kann es sein, dass sie die Kosten komplett selbst tragen müssen.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Erklärung
Nach einem Unfall oder Jahren ohne Zahnarzttermin kommt es sehr häufig zu einem großen Behandlungsbedarf an mehreren oder gar allen Zähnen. Oft wird dann eine Zahnsanierung nötig.

Als Zahnsanierung werden umfangreiche zahn­medizinische Behandlungen zum Erhalt oder zur Wieder­herstellung der Zahnfunktion bzw. Zahn­gesundheit bezeichnet. Dabei wird vom Zahnarzt bzw. von der Zahn­ärztin nach Anzahl der zu behandelnden Zähne unterschieden:

  • partielle Zahn­sanierung: Müssen nur einzelne Zähne behandelt werden, spricht man von einer partiellen Zahn­sanierung.
  • Komplett­sanierung: Ist mindestens die Hälfte der Zähne eines Kiefers betroffen, ist die Rede von einer kompletten Zahn­sanierung oder Total­sanierung der Zähne.
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Hintergründe
Ursache und Umfang einer Zahnsanierung können ausschlaggebend für die Wahl der ausführenden Zahnarztpraxis oder Klinik sein. Um sicherzugehen, dass es sich bei einer Zahnklinik im Ausland um einen seriösen Anbieter handelt, gibt es neben dem Kontakt über deutsche Ansprechpartner:innen einige Punkte zu beachten.
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Gesamt­kosten
Einen pauschalen Preis für eine Zahnsanierung gibt es nicht. Die Kosten beim Zähne machen lassen hängen vom Zustand der Zähne und den individuellen Behandlungs­maßnahmen ab.
Zahnsanierungen mit hochwertigem Zahnersatz können teuer werden. Gerade bei Zahn­behandlungen mit einem entsprechenden Eigenanteil können die Kosten für eine Zahnsanierung im vierstelligen Bereich liegen. Einen Überblick über die Kosten für Behandlungs­methoden wie Implantate, Zahninlays oder die Versorgung mit Kronen gibt die untenstehende Tabelle.

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Art der Behandlung
Kosten in Euro
Zahnfüllung (Kompositfüllung, 3-fach) 50 € - 300 € pro Zahn
Wurzelbehandlung 200 € - 1000 € pro Zahn
Inlays 250 € - 900 € pro Zahn
Implantate 1500 € - 3000 € pro Zahn
Zahnbrücke 600 € - 1000 € pro Pfeilerzahn,
50 € - 200 € pro zu ersetzendem Zahn
Zahnkrone (Vollkeramik) 600 € - 900 € pro Zahn
Knochenaufbau Oberkiefer, z.B. Sinuslift 300 € - 1150 €

Für Zahnersatzmaßnahmen leistet die gesetzliche Krankenkasse einen Anteil von 60 Prozent der bundesweiten Durchschnitts­kosten der Regel­versorgung. Gewährt wird der sogenannte Festzuschuss ausschließlich bei einer gesundheitlichen Notwendigkeit. Beispielsweise bei schlechter Zahnsubstanz oder Zahn­schmerzen – nicht bei einem ästhetischen Eingriff.

Ob Sie sich aus ästhetischen Gründen die Zähne gerade machen oder aufhellen lassen, sollten Sie sich ohnehin gründlich überlegen. Besonders, wenn Sie dafür z. B. eine Zahnfleischbehandlung oder gar Vollnarkose in Kauf nehmen. Auch der Einsatz von Hausmitteln für natürlich weiße Zähne ist nicht unbedingt sinnvoll. Möglicherweise schaden Sie Ihren Zähnen sogar damit. Bedenken Sie, dass es sich im Gegensatz zu einer professionellen Zahnreinigung um einen Eingriff in die gesunde Zahnsubstanz handelt.

Wer keine Zahnzusatzversicherung besitzt, muss den größeren Anteil der genannten Beträge bzw. Kosten für Zahnersatz aus eigener Tasche bezahlen. Dagegen ist mit einer Zahnzusatz­versicherung je nach gewähltem Tarif eine umfassende Kosten­übernahme möglich. So zahlen Sie oft nur einen geringen Anteil selbst oder die Kosten werden sogar vollständig von der Versicherung übernommen.

Im Gegensatz dazu werden kosmetische Behandlungen in der Regel weder von der GKV noch von einer Zahnzusatz­versicherung übernommen. Die Allianz leistet aber in allen MeinZahnschutz-Tarifen auch für Bleaching mit 100 Prozent (bis zu 150 Euro alle zwei Versicherungsjahre).

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzt:innen (GOZ) / für Ärzt:innen (GOÄ).

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Möglichkeiten
Ob festsitzender, vollkeramischer Zahnersatz oder der Einsatz von Implantatbrücken: Der Erhalt des natürlichen Zahnmaterials sollte bei der Entscheidung für eine Zahnsanierung einen hohen Stellenwert haben.

Abhängig vom Grad der Beschädigung und dem Zustand des natürlichen Zahn­materials gibt es für eine Zahn­sanierung bzw. den vollständigen Zahnersatz verschiedene Möglichkeiten:

  • hochwertige Zahnimplantate (festsitzender Zahnersatz, d. h. im Kiefer­knochen verankerte Schrauben, auf denen eine Zahnkrone montiert wird)
  • Zahnbrücken oder Implantat­brücken (auf Implantaten befestigte Brücke für Zahnlücken, die einen oder mehrere Zähne umfassen)
  • Zahnprothese (Teilprothese oder Vollprothese; wird notwendig, wenn die Zähne in weiten Teilen nicht mehr zu retten sind)

Neben einer Komplettsanierung kann auch das Sanieren einzelner Zähne sinnvoll sein, sofern Ihr grundlegendes Zahn­material noch intakt ist. Aus gesundheitlichen Gründen sind eine Erneuerung von Zähnen oder eine Zahn­sanierung in folgenden Fällen ratsam:

  1. bei/nach Kariesbefall
  2. nach einem Unfall (beschädigte oder abgeschlagene Zähne)
  3. bei Zahnlücken (und drohenden Zahnfehlstellungen)
  4. bei systemischen Erkrankungen

Eine komplette Sanierung oder Vollsanierung des gesamten Gebisses empfehlen Zahnärzt:innen in der Regel dann, wenn mindestens die Hälfte aller Zähne beschädigt ist und saniert werden müsste.

Die Dauer einer kompletten Sanierung der Zähne ist von Patient:in zu Patient:in unterschiedlich. Sie ist abhängig von der Anzahl der zu versorgenden Zähne bzw. Zahnlücken und den geplanten Behandlungs­maßnahmen. Auch sind eine vorherige professionelle Zahn­reinigung oder Zahnfleisch­behandlung oft die Voraussetzung dafür, dass der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin eine Zahnsanierung durchführen kann. Bei einzelnen Zähnen lässt sich eine Zahn­sanierung an einem Tag bzw. in wenigen Stunden realisieren. Für umfangreiche Komplett­sanierungen werden die einzelnen Behandlungs­schritte auf mehrere Zahnarzt­termine aufgeteilt. Zum Wohle des Patienten bzw. der Patientin und zur Schonung von Kiefer­gelenk und Kiefermuskulatur.
Gerade bei einer Dentalphobie oder bei einem länger andauernden Behandlungs­termin bietet es sich an, wenn Sie eine Zahnsanierung und z.B. alle Zähne unter Vollnarkose machen lassen wollen. Solche und andere Maßnahmen zur Angst- und Schmerz­ausschaltung werden von guten Zahnzusatzversicherung-Tarifen als Premium-Leistungen übernommen. Mehr zum Thema Dentalphobie und Therapien lesen Sie in unserem Ratgeber Angst vor dem Zahnarzt oder der Zahnärztin.
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Alternative Methode
Den wichtigsten Beitrag leisten Sie durch regelmäßige Kontrollbesuche bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt, eine gewissenhafte Zahnpflege und gute Mundhygiene. So können Sie das Risiko für eine Zahnsanierung reduzieren.

Der rechtzeitige Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung (ZZV) ist wichtig. Im Regelfall übernimmt die ZZV die Kosten für Behandlungen nur dann, wenn der Heil- und Kostenplan nach Vertrags­abschluss erstellt wurde. Ebenso wenig darf eine Behandlung bereits "angeraten" sein – auch dann zahlt eine Versicherung in der Regel nicht.

Es empfiehlt sich deshalb, möglichst früh einen leistungs­starken ZZV-Tarif abzuschließen. Achten Sie dabei auch auf die vereinbarten Wartezeiten. Gerade in jüngeren Jahren und bei einem noch intakten Zahn­material ist der Tarifabschluss deutlich günstiger und sichert ein umfassendes Leistungsspektrum zu.

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Häufige Fragen
  • Zahnsanierung oder Komplettsanierung der Zähne – auf was kommt es an?

    Zunächst ist es wichtig, Ausmaß und Umfang einer Zahnsanierung genau zu kennen: Welche Zähne müssen behandelt werden? Wie stark sind diese beschädigt? Reicht eine kleine Füllung, oder steht vorab das Zähne schleifen an – beispielsweise für eine Zahnkrone nach Wurzel­behandlung? Zahnersatz in Form von Kronen, Implantaten oder Inlays benötigt zudem zeitlichen Vorlauf. Denn diese werden in einem zahntechnischen Labor nach Zahnabdruck des Patienten oder der Patientin angefertigt. Erst dann können Sie in einem nächsten Schritt eingesetzt und die Zahnsanierung abgeschlossen werden. Eine gute und reibungslose Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt oder Zahnärztin, Praxisteam und zahntechnischem Labor ist hier entscheidend. Ebenfalls wichtig: eine gründliche Vorarbeit, d. h. das vorherige Entfernen von Zahnschäden durch Parodontitis, Karies oder ähnliche Ursachen.
  • Zu welchem Zeitpunkt ist eine Zahnsanierung sinnvoll?

    Um das Risiko für Karies oder Zahn­erkrankungen so gering wie möglich zu halten, sollten Sie grundsätzlich auf folgende Punkte achten: eine gründliche Mundhygiene, tägliches Zähneputzen und die regelmäßige Prophylaxe in der zahnärztlichen Praxis (nicht nur bei Zahnschmerzen!). So können Zahnschäden, Mundhöhlen­erkrankungen und kariöse Zähne frühzeitig erkannt und behandelt werden. Kleinere Füllungen, eine professionelle Zahnreinigung oder ggf. eine Teilsanierung einzelner Zähne reicht dann aus. Bleiben Kontrollen beim Zahnarzt oder der Zahnärztin aus, werden Zahn­probleme nicht rechtzeitig entdeckt. Hat ein Patient oder eine Patientin trotz guter Mundhygiene genetisch bedingt schlechte Zähne, werden eine Wurzelbehandlung oder Zahnextraktion bzw. umfangreiche Zahn­sanierung notwendig. Das gilt beispielsweise für: 

    • Patient:innen mit Karies/kariösen Zähnen
    • Patient:innen mit fehlenden Zähnen, bei denen maximal noch Wurzelreste im Kiefer vorhanden sind
    • Patient:innen mit Wurzelbett- und Mundhöhlen­erkrankungen oder lockeren Zähnen, z. B. bei Parodontitis
  • Ist eine Zahnsanierung unter Vollnarkose möglich?

    Immer mehr Zahnärzt:innen bieten heute eine Zahnsanierung unter Vollnarkose an (Begleitung durch einen Anästhesisten, entsprechendes Operations-Equipment). Der Hintergrund: Insbesondere für Patient:innen mit Angst vor dem Zahnarzt oder der Zahnärztin (Dentalphobie) ist eine Vollnarkose häufig die einzige Möglichkeit einer umfangreicheren Zahnsanierung. Aufgrund ihrer Zahnarztangst haben sie oft über Jahre hinweg keine zahnärztliche Behandlung mehr in Anspruch genommen. Die Zähne sind meist entsprechend angegriffen, beschädigt oder kariös. Eine aufwändige Zahnsanierung ist daher nur in Vollnarkose oder in einer Art Dämmerschlaf vorstellbar. Aber auch Patienten für eine Komplett­sanierung nach Unfall oder Krankheit profitieren von der Option einer Zahnsanierung unter Vollnarkose.
  • Welche Behandlungen durchlaufe ich bei einer Zahnsanierung?

    Je nach Zahnstatus sowie Anzahl und Zustand der behandlungsbedürftigen Zähne beinhaltet eine Zahnsanierung unterschiedliche Behandlungsschritte:

    • Entfernung von z.B. Karies-Schäden, Parodontitis und hartnäckigen Zahnbelägen
    • Zahnfüllungen, ggf. Wurzelbehandlung
    • Entfernen zerstörter kariöser Zähne oder Zahnwurzelreste im Kiefer
    • Im Anschluss Wiederaufbau des Gebisses durch Brücken, Implantate oder Inlays
  • Was ist, wenn ich mir einen Zahnersatz nicht leisten kann?

    Kein Mensch in Deutschland muss mit schlechten Zähnen leben. Wie in anderen Bereichen der medizinischen Grundversorgung, deckt die GKV bei Geringverdiener:innen oder Arbeitslosen die Kosten für Zahnarzt­behandlungen ab. Neben der so wichtigen regelmäßigen Prophylaxe beim Zahnarzt betrifft das auch die Kosten für bestimmte zahnmedizinische Behandlungen oder Zahnersatz. Hierzu zählen die Entfernung von Karies, einfache Zahnfüllungen oder – abhängig von der Behandlungsmethode – die Behandlung von Parodontose vor einer eigentlichen Zahnsanierung. Nach der sogenannten Härtefall­regelung werden auch die Kosten für einfachen Zahnersatz ganz oder in Teilen von den gesetzlichen Kranken­kassen übernommen. Für welche Behandlungs­abschnitte oder etwaigen Zahnersatz Sie von Ihrer Kranken­kasse ganz oder teilweise die Kosten erstattet bekommen, entnehmen Sie in der Regel dem von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin im Vorfeld erstellten Heil- und Kostenplan.
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