Wissenswertes zur Wurzel­behandlung

Ursachen, Kosten und Versicherungs­leistung
  • Eine Entzündung des Zahn­nervs ist unangenehm und kann starke Zahn­schmerzen verursachen. Um wieder schmerz­frei zu sein, brauchen Sie bei einer solchen Zahn­entzündung eine Wurzelbehandlung.
  • Bei der Wurzel­behand­lung entfernt der Zahn­arzt oder die Zahnärztin das entzündete Gewebe voll­ständig und füllt den Wurzel­kanal danach wieder. Oft muss der Zahn nach einer Wurzel­behandlung überkront werden.
  • Eine Wurzelbehandlung kostet bis zu 1.000 Euro. Die gesetz­liche Kranken­versicherung über­nimmt die Behand­lungs­kosten jedoch nur anteilig und nur unter bestimmten Voraus­setzungen. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Wurzel­behandlung bezahlen – aus eigener Tasche.
  • Mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung brauchen Sie unter Umständen gar nichts zahlen. Je nach Tarif erstatten Zahn­zusatz­versicherungen die Kosten für Wurzel­behandlungen bis zu 100 Prozent. Die Allianz MeinZahnschutz Zahnzusatzversicherung übernimmt Wurzelbehandlungen, Angst- und Schmerzausschaltung und hochwertige Füllungen in allen Tarifen vollständig – Ihr Eigenanteil liegt bei null.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz leistet bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ)

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Bei einer Zahn­wurzel­entzündung ist grund­sätzlich eine Wurzel­behandlung not­wendig. Sie entsteht meist durch nicht erkannten oder nicht behandelten Karies. Die Karies-Bakterien greifen die Zahnsubstanz an und können so in das Innere des Zahns sowie der Zahnwurzel gelangen. Die Folge ist eine Entzündung des Zahnnervs. Das entzündete Gewebe muss dann bei einer Wurzelbehandlung entfernt werden.

Der Zahnarzt oder die Zahnärztin führen zudem oftmals vor dem Einsetzen einer Krone oder Zahn­brücke eine Wurzel­behandlung durch. So wird einer Zahn­wurzel­entzündung vorge­beugt. Kronen und Brücken können dann häufig länger ohne Komplikationen getragen werden.

Plötzliche Zahn­schmerzen ohne erkenn­bare Ursache können ein Hinweis auf eine Entzündung des Zahn­nervs sein. Jedoch ist eine Entzündung nicht immer mit Zahn­schmerzen verbunden. Oftmals wird diese erst anhand eines Röntgen­bildes fest­gestellt. Mögliche Anzeichen einer Zahnentzündung sind:

  • Hitze- und Kälteempfindlichkeiten
  • Spontane Zahnschmerzen
  • Beschwerden beim Aufbiss
  • Klopfempfindlichkeit und leichte bis pochende Schmerzen
  • Schwellung des umgebenden Weichgewebes

Sollten Sie Beschwerden haben, suchen Sie sicherheitshalber Ihren Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin auf. Er oder sie kann dann feststellen, ob eine Wurzel­entzündung notwendig ist.

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Die Kosten einer Wurzel­behandlung liegen bei rund 200 Euro bis 1.000 Euro. Wie hoch der Betrag tatsächlich ist, hängt von der Anzahl der Kanäle, dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung und dem verwendeten Verfahren ab. Aber auch von Praxis zu Praxis kann sich der Preis unterscheiden.

In der Regel erhalten Sie vor der Behandlung eine Kosten­übersicht. Aus dieser geht hervor, wie hoch Ihr Eigenanteil für die Wurzel­behandlung ist. Denn die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt meist nicht den gesamten Betrag. Wie Sie Ihren Eigenanteil trotzdem reduzieren können, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt nur in bestimmten Fällen. Unter Umständen müssen Sie mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Die meisten privaten Zahnzusatzversicherungen kommt für die Kosten einer Wurzelbehandlung in voller Höhe auf.
Unter gewissen Voraus­setzungen wird eine Wurzel­kanal­behandlung von der Kranken­kasse bzw. der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) über­nommen. Jedoch nur dann, wenn der Zahn als erhaltungs­würdig eingestuft wird. Ansonsten zahlt die GKV nur für die Extraktion, also das Ziehen des Zahns. Besonders bei den hinteren Backen­zähnen ist das nicht die Regel. Dann müssen Sie die Wurzel­behandlung aus eigener Tasche bezahlen oder zumindest einen bestimmten Teil als Eigenanteil selbst bezahlen. Richtig Kosten sparen können Sie bei einer Wurzel­behandlung mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung, die diese Leistung abdeckt.

Ein Zahn gilt dann als erhaltungswürdig, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Eine ansonsten geschlossene Zahnreihe kann durch die Behandlung erhalten bleiben.
  • Das Fehlen des letzten Zahns im Kiefer kann verhindert werden.
  • Der betroffene Zahn trägt einen intakten Zahnersatz, der so erhalten bleibt.

Mit einer Zahnzusatz­versicherung sind Sie auf der sicheren Seite: Die meisten privaten Zahn­versicherungen über­nehmen die vollen Kosten für die Wurzel­kanal­behandlung.

  • Mit den Allianz Tarifen MeinZahnschutz werden Kosten für Wurzelbehandlungen, Angst- und Schmerzaus­schaltung und hochwertige Füllungen in allen Tarifen vollständig übernommen. Sie erhalten 100 Prozent für die Zahn­behandlung für Kunststoff-, Komposit- oder Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, zahnchirurgische Leistungen inklusive Wurzel­kanal­behandlung und Wurzel­spitzen­resektionen, Parodontal­behandlungen einschließlich Operations­mikroskop und Laser. Sie müssen keinen Eigenanteil bezahlen.

Die MeinZahnschutz-Tarife sind nicht abschließbar, wenn Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin eine Behandlung beabsichtigt hat oder wenn Sie bereits in einer zahn­medizinischen Behandlung sind.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz leistet bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ)

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Gesamtkosten
GKV-Leistung
Eigenanteil ohne ZZV
Eigenanteil mit Allianz MeinZahnschutz (MZ)
520 € 0 € 520 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
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Von der Ursache bis zur Behandlung: Was passiert bei einer Wurzelbehandlung? Hier erfahren Sie, wie eine Wurzelbehandlung abläuft.
01
Wenn sich das Nervengewebe in der Zahn­wurzel entzündet, führt das zu Schmerzen. Um die Schmerzen zu beseitigen, entfernt Ihr Zahnarzt das entzündete Gewebe voll­ständig. Danach bereitet er die Wurzel­kanäle mittels Feilen auf. So wird das infizierte Wurzel­dentin entfernt.
02
Im Durchschnitt dauert eine Wurzel­behandlung rund eine Stunde. Sie kann jedoch auch länger dauern. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Denn die Dauer einer Wurzel­behandlung hängt unter anderem davon ab, wie hoch der Entzündungs- und Zerstörungs­grad Ihres Zahnes ist. Bei einem Backen­zahn ist die Wurzel­behandlung meist aufwändiger.
03
Zuletzt füllt die Zahnärztin bzw. der Zahn­arzt den Wurzel­kanal mit Zahn­füllungen. Ist die Entzündung noch nicht zu weit fortge­schritten, geschieht dies bereits in der ersten Sitzung. Andern­falls wird der Wurzel­kanal mit einer medika­mentösen Einlage versorgt. Bei hart­näckigen Infektionen kann sich die Behandlung über mehrere Termine strecken.
04
Da der Zahn nach der Wurzel­behandlung nicht mehr über den Nerv mit Nähr­stoffen versorgt werden kann, verfügt er nicht über die gleiche Stabilität wie ein gesunder Zahn. Der Zahn bekommt dann oft eine Krone, um ihn noch viele Jahre lang zu erhalten.
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Muss ich mit Schmerzen während und nach der Wurzelbehandlung rechnen?

Während der Behandlung sollten keine Schmerzen auftreten, da der Zahn sowie das umliegende Gewebe betäubt werden. Es kann jedoch passieren, dass Sie trotz Betäubung leichte Schmerzen spüren.

Schmerzen nach der Behandlung sind normal und ein Teil des Heilungs­prozesses. Nach einer Wurzelbehandlung sind die Schmerzen aber in der Regel deutlich geringer als zuvor. In den ersten Tagen können jedoch noch vereinzelt Schmerzen beim Beißen auftreten.

Welche Alternativen gibt es zur Wurzelbehandlung?

Prinzipiell ist die Erhaltung des Zahnes immer das oberste Ziel einer Zahnbehandlung. In manchen Fällen kann ein Zahn aber mit einer Wurzelbehandlung nicht mehr gerettet werden. Ist der Zahn zu stark beschädigt oder sitzt locker, ist eine Zahnextraktion die letzte Behandlungs­alternative. Idealer­weise ersetzt Ihre Zahn­ärztin bzw. Ihr Zahn­arzt oder die Zahn­chirurgie den fehlenden Zahn nach abge­schlossener Wund­heilung mit einem Zahn­ersatz wie einer Brücke oder einem Implantat mit Krone als Supra­konstruktion.

Lassen Sie sich am besten zahnärztlich beraten, welche Lösung für Sie die passendste ist. 

Bezeichnung für einen Zahnersatz, der auf einem Implantat befestigt wird, wie z. B. Kronen oder Brücken. Dazu wird vorab operativ eine künstliche Zahn­wurzel (Implantat) in den Kiefer einge­bracht. Diese heilt in den Kiefer ein und bietet dem Zahn­ersatz später den erforder­lichen Halt.

 

Kann jeder Zahn mit Hilfe einer Wurzelbehandlung behandelt werden?

Nein. Ist der Zahn zu sehr geschädigt oder liegt eine Fraktur der Wurzel vor, kann der Zahn auch nicht mit Hilfe einer Wurzel­behandlung gerettet werden. Dann hilft nur noch die Zahn­chirurgie. Der Arzt oder die Ärztin muss dann den Zahn ziehen.

Gibt es Zahnärztinnen und -ärzte, die auf Wurzelbehandlungen spezialisiert sind?

Ja. Ein Endodontologie-Zahn­arzt, auch Endo­dontologe oder Endodontologin genannt, ist spezialisiert auf präventive Maß­nahmen und Behand­lungen zum Zahnerhalt. Dazu gehört auch die Wurzelbehandlung.

Wie kann ich eine eine Wurzelbehandlung vermeiden?

Der häufigste Grund für eine Wurzel­behandlung ist Karies. Um eine Wurzel­kanal­behandlung und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, dem Entstehen von Karies vorzu­beugen – mit Prophylaxe-Maß­nahmen. Deshalb sollten Sie auf Folgendes bei der Prophylaxe achten:

  • Mindestens zweimal pro Tag die Zähne putzen und Zahn­zwischen­räume mit Zahnseide säubern
  • Regelmäßige Kontroll­unter­suchungen & Prophylaxe beim Zahn­arzt, am besten jedes halbe Jahr
  • Süßigkeiten sowie Limonaden und Säfte vermeiden
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