Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Entzündung des Zahn­nervs ist unangenehm und kann starke Zahn­schmerzen verursachen. Um wieder schmerz­frei zu sein, brauchen Sie bei einer solchen Zahn­entzündung eine Wurzelbehandlung.
  • Bei der Wurzel­behand­lung entfernt der Zahn­arzt oder die Zahnärztin das entzündete Gewebe voll­ständig und füllt den Wurzel­kanal danach wieder. Oft muss der Zahn nach einer Wurzel­behandlung überkront werden.
  • Eine Wurzelbehandlung kostet bis zu 1.000 Euro. Die gesetz­liche Kranken­versicherung über­nimmt die Behand­lungs­kosten jedoch nur anteilig und nur unter bestimmten Voraus­setzungen. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Wurzel­behandlung bezahlen - aus eigener Tasche.
  • Mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung müssen Sie unter Umständen gar nichts zahlen. Je nach Tarif erstatten Zahn­zusatz­versicherungen die Kosten für Wurzel­behandlungen bis zu 100 Prozent. Die Allianz MeinZahnschutz Zahnzusatzversicherung übernimmt Wurzelbehandlungen, Angst- und Schmerzausschaltung und hochwertige Füllungen in allen Tarifen vollständig – Ihr Eigenanteil liegt bei Null.

Allianz MeinZahnschutz Premium-Leistungen rund um eine Wurzelbehanldung in allen Tarifen: 100 Prozent Zahnbehandlung – ohne Begrenzung in der Kostenerstattung. Kunststoff-, Komposit- oder Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, zahnchirurgische Leistungen inklusive Wurzelkanalbehandlung und WurzelspitzenresektionenParodontalbehandlungen einschließlich Operationsmikroskop und Laser. Angst- und Schmerzausschaltung zu 100 %. 
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung.(Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).

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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Definition und Ursachen
Plötzliche Zahn­schmerzen ohne erkenn­bare Ursache können ein Hinweis auf eine Entzündung des Zahn­nervs sein. Eine Wurzel­behandlung ist nötig, wenn das entzündete Gewebe entfernt werden muss.

Eine Wurzel­behandlung ist grund­sätzlich bei einer Zahn­wurzel­entzündung not­wendig. Diese entsteht, wenn Bakterien die Zahn­substanz angreifen und ins Innere des Zahns sowie der Zahn­wurzel gelangen. Nicht erkannter oder nicht behandelter Karies führt dann zu einer Entzündung der Zahn­wurzel. Das kann in Folge plötzliche Zahn­schmerzen verursachen. Der kranke Zahn muss dann mit einer Wurzel­behandlung gerettet werden.

Der Zahnarzt oder die Zahnärztin führt oftmals vor dem Einsetzen einer Krone oder Zahn­brücke eine Wurzel­behandlung durch. So wird einer Zahn­wurzel­entzündung vorge­beugt und Krone sowie Brücke sind dann länger gesichert.

Nicht immer ist eine Entzündung mit Zahn­schmerzen verbunden. Oftmals wird diese erst anhand eines Röntgen­bildes fest­gestellt. Mögliche Anzeichen einer Zahnentzündung sind:

  • Heiß- und Kälteempfindlichkeiten
  • Spontane Zahnschmerzen
  • Beschwerden beim Aufbiss
  • Klopfempfindlichkeit und leichte bis pochende Schmerzen
  • Schwellung des umgebenden Weichgewebes
Wenn die Bakterien nicht entfernt werden, breitet sich die Entzündung im Nerv und im Wurzel­kanal weiter aus. Wie lange es dauert, bis der Zahn­nerv abstirbt, hängt davon ab, wie stark der Nerv ist.

Der häufigste Grund für eine Wurzel­behandlung ist Karies. Um eine Wurzel­behandlung zu vermeiden, ist es wichtig, dem Entstehen von Karies vorzu­beugen - mit Prophylaxe-Maß­nahmen. Deshalb sollten Sie auf Folgendes bei der Prophylaxe achten:

  • Mindestens zweimal pro Tag Zähne putzen und die Zahn­zwischen­räume mit Zahnseide säubern
  • Regelmäßige Kontroll­unter­suchungen & Prophylaxe beim Zahn­arzt, am besten jedes halbe Jahr
  • Süßigkeiten sowie Limonaden und Säfte vermeiden

Wenn umgangssprachlich von einer Zahn-Entzündung die Rede ist, geht es konkret um eine Zahn­wurzel­entzündung, Zahn­mark­entzündung oder Pulpitis. Diese ist eine Zahn­nerv­entzündung, bei der das weiche Zahn­mark (Pulpa) befallen wird. Unter Umständen kann diese Zahn­entzündung selbst heilen, z. B. bei einer akuten Pulpitis. Heilt die schmerz­hafte Reizung der Wurzel von selbst, bzw. bildet sie sich selbst zurück, spricht man von einer reversiblen Pulpitis.

Bei welchen Zahn­wurzel­entzündung-Symptomen sollten Sie achtsam sein und dringend einen Zahn­arzt  oder eine Zahnärztin aufsuchen? Achten Sie u. a. auf Schmerzen beim Abklopfen der Zähne, Druck­schmerz beim Kauen und Beißen, Pochen im Zahn­inneren, mittel­starke bis sehr starke Zahn­schmerzen, Schwellung am Kiefer oder auch auf über­empfind­same Zähne bei heißen und kalten Getränken und Speisen. Ob es sich bei den Beschwerden tatsächlich um eine Wurzel­entzündung handelt, stellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt fest.

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Das erwartet Sie
Von der Ursache bis zur Behandlung: Was passiert bei einer Wurzelbehandlung? Hier erfahren Sie, wie eine Wurzelbehandlung abläuft.
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Wenn sich das Nervengewebe in der Zahn­wurzel entzündet, führt das zu Schmerzen. Um die Schmerzen zu beseitigen, entfernt Ihr Zahnarzt das entzündete Gewebe voll­ständig. Danach bereitet er die Wurzel­kanäle mittels Feilen auf. So wird das infizierte Wurzel­dentin entfernt.
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Im Durchschnitt dauert eine Wurzel­behandlung rund eine Stunde. Sie kann jedoch auch länger dauern. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Denn: die Wurzel­behandlung Dauer hängt unter anderem auch davon ab, wie hoch der Entzündungs- und Zerstörungs­grad Ihres Zahnes ist. Bei einem Backen­zahn ist die Wurzel­behandlung meist aufwändiger.
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Zuletzt füllt die Zahnärztin bzw. der Zahn­arzt den Wurzel­kanal mit Zahn­füllungen. Ist die Entzündung noch nicht zu weit fortge­schritten, geschieht dies bereits in der ersten Sitzung. Andern­falls wird der Wurzel­kanal mit einer medika­mentösen Einlage versorgt. Bei hart­näckigen Infektionen kann sich die Behandlung über mehrere Termine strecken.
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Da der Zahn nach der Wurzel­behandlung nicht mehr über den Nerv mit Nähr­stoffen versorgt werden kann, verfügt er nicht über die gleiche Stabilität wie ein gesunder Zahn. Der Zahn bekommt dann oft eine Krone, um ihn noch viele Jahre lang zu erhalten.
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Wurzelbehandlung Kosten
Eine Wurzelbehandlung kostet bis zu 1.000 Euro. Die gesetzliche Kranken­versicherung über­nimmt dabei nicht immer die Kosten der Behandlung.


Ist die Wurzelbehandlung unaus­weichlich, stellt sich oft die Frage: Wer zahlt? Unter bestimmten Voraus­setzungen wird die Wurzel­behandlung von der Kranken­kasse bzw. der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) über­nommen. Jedoch über­nimmt die GKV die Kosten nicht immer. Dann müssen Sie die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen oder zumindest einen bestimmten Teil selbst bezahlen.

Richtig Kosten sparen können Sie deshalb bei einer Wurzel­behandlung mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung, welche diese Leistung beinhaltet. Die meisten Zahn­versicherungen über­nehmen die vollen Kosten für die Wurzel­kanal­behandlung. Lesen Sie hier, wie viel in den Allianz Tarifen MeinZahnschutz 75/90/100 über­nommen wird.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).

Die Kosten einer Wurzel­behandlung liegen bei rund 200 bis 1.000 Euro, je nach Anzahl der Kanäle und Schwierig­keits­grad. Wie hoch der Betrag tatsächlich ist, hängt davon ab, wie komplex die Behandlung ist und mit welchen Verfahren gearbeitet wird. Aber auch von Zahn­ärztin zu Zahn­arzt kann sich der Preis unterscheiden.

In der Regel erhalten Sie vor der Behandlung eine Kosten­übersicht. In dieser ist auch ersichtlich, ob Sie für die Wurzel­behandlung einen Eigen­anteil über­nehmen müssen, falls die gesetzliche Kranken­versicherung nicht den gesamten Betrag übernimmt.

Doch was kostet eine Wurzel­behandlung als Privat­patient:in? Egal ob privat oder gesetzlich versichert, die Kosten bleiben gleich. Der Unter­schied liegt lediglich darin, welche Versicherung die Kosten über­nimmt und in welcher Höhe.

Gut zu wissen
Direkt im Anschluss an die Behandlung, solange die Betäubung noch wirkt, sollten Sie nichts essen und auch nicht Auto fahren. Auch sollten Sie bis zu 24 Stunden nach der Behandlung nicht rauchen, keinen Alkohol, Kaffee oder schwarzen Tee trinken. Vermeiden Sie anfangs zudem hartes Essen wie beispiels­weise Äpfel oder Karotten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die provisorischen Zahn­füllungen lockern.
Ratgeber
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Übersicht
Zahn ziehen oder Wurzelbehandlung? Letztlich weiß Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin am besten, welche Zahn­behandlung Sie brauchen. Verschaffen Sie sich trotzdem einen Über­blick über die Alternativen zur Wurzelbehandlung.

Prinzipiell ist die Erhaltung des Zahnes immer das oberste Ziel einer Zahnbehandlung. Falls das Ziehen eines Zahnes dennoch unum­gänglich ist, kann die entstandene Lücke durch einen Zahnersatz wie eine Brücke oder ein Implantat mit Krone als Supra­konstruktion geschlossen werden.

Lassen Sie sich am besten von Ihrer Zahn­ärztin oder Ihrem Zahn­arzt beraten, welche Lösung für Sie die beste ist. Um einen ersten Über­blick zu bekommen, haben wir für Sie die verschiedenen Behandlungen und ihre Kosten gegenübergestellt.

Bezeichnung für einen Zahnersatz, der auf einem Implantat befestigt wird, wie z. B. Kronen oder Brücken. Dazu wird vorab operativ eine künstliche Zahn­wurzel (Implantat) in den Kiefer einge­bracht. Diese heilt in den Kiefer ein und bietet dem Zahn­ersatz später den erforder­lichen Halt. Für mehr Informationen: zum Allianz Zahn-Glossar.

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Vorteile einer Zahnzusatz
Bevor es zu hohen Kosten kommt, sollten Sie sich im Voraus über eine private Zahn­zusatz­versicherung kundig machen. Mehrere Punkte sind dabei zu beachten.

Wenn Sie keine private Zahn­zusatz­versicherung haben, kann eine Wurzel­behandlung schnell teuer werden. Denn die gesetz­liche Kranken­versicherung kommt nicht in allen Fällen für eine Wurzel­behandlung auf. Eine Zahn­zusatz­versicherung ist für schlechte Zähne besonders wichtig. Um hohe Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig um eine Zahn­zusatz­versicherung kümmern.

Achten Sie beim Abschluss einer privaten Zahn­versicherung am besten auf Folgendes:

  • Die Zahnzusatzversicherung zahlt keine angeratenen oder begonnenen Behandlungen: Ihre Zahn­ärztin oder Ihr Zahnarzt hat fest­gestellt, dass ein oder mehrere Zähne bei Ihnen behandlungs­bedürftig sind oder bereits mit der Versorgung begonnen? Wenn Sie jetzt eine Zahn­versicherung abschließen, über­nimmt die Versicherung die Kosten für die laufende Behandlung normaler­weise nicht. Erfahren Sie mehr zum Thema Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen.
  • Die Zahn­zusatz­versicherung leistet nicht sofort: Zahn­zusatz­versicherungen haben oft eine Warte­zeit von acht Monaten. Leistungsstarke Tarife leisten  ohne Wartezeiten.
  • Zu beachten: Die Zahn­zusatz­versicherung leistet zwar, zahlt in den ersten Monaten aber nicht alles. Wenn Sie die Zahn­zusatz­versicherung gerade erst abge­schlossen haben, über­nimmt die Versicherung häufig die Kosten nicht zu 100 Prozent. Oft gibt es für die ersten Monate oder Jahre eine fest­gelegte Erstattung ( Zahn­staffel). Ist Ihre Wurzel­behandlung teurer als die fest­gelegte Summe, müssen Sie den Rest selbst zahlen.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).

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Häufige Fragen
  • Kann jeder Zahn mit Hilfe einer Wurzelbehandlung behandelt werden?

    Nein. Ist der Zahn zu sehr zerstört oder liegt eine Fraktur der Wurzel vor, kann der Zahn auch nicht mit Hilfe einer Wurzel­behandlung gerettet werden. Dann hilft nur noch die Zahn­chirurgie. Der Arzt oder die Ärztin muss dann den Zahn ziehen.
  • Ist die Zahnextraktion eine sinnvolle Alternative zur Wurzelbehandlung?

    Ja, wenn der Zahn mit einer Wurzel­behandlung nicht mehr gerettet werden kann. Denn nicht immer haben Sie die Wahl zwischen Zahn ziehen oder Wurzel­behandlung. Ist der Zahn zu stark beschädigt oder sitzt locker, ist eine Zahnextraktion bzw. den Zahn ziehen die letzte Behandlungs­alternative. Idealer­weise ersetzt Ihre Zahn­ärztin bzw. Ihr Zahn­arzt oder die Zahn­chirurgie den fehlenden Zahn nach abge­schlossener Wund­heilung mit einem Zahn­ersatz oder Implantat.
  • Gibt es Zahnärzt:innen, die auf Wurzelbehandlungen spezialisiert sind?

    Ja. Ein Endodontologie-Zahn­arzt, auch Endo­dontologe oder Endodontologin genannt, ist spezialisiert auf präventive Maß­nahmen und Behand­lungen zum Zahnerhalt. Dazu gehört auch die Wurzelbehandlung.
  • Muss ich mit Schmerzen während und nach der Wurzelbehandlung rechnen?

    Während der Behandlung sollten keine Schmerzen auftreten, da der Zahn sowie das umliegende Gewebe betäubt werden. Es kann jedoch passieren, dass trotz Betäubung leichte Schmerzen auftreten.

    Schmerzen nach der Behandlung sind normal und ein Teil des Heilungs­prozesses. Die Schmerzen sind jedoch meist minimal. Die leichten Schmerzen können bis zu ein paar Tagen andauern und klingen dann wieder von selbst ab.

    Dass die Schmerzen nach Wurzel­behandlung schlimmer als vorher sind, gibt es in der Regel nicht. Manchmal treten die Schmerzen nach der Wurzel­behandlung beim Drauf­beißen jedoch noch ein paar Tage auf.

  • Ist eine Wurzelbehandlung bei Kindern empfehlenswert und gibt es hier die Möglichkeit für eine Narkose?

    Auch Milchzähne können mit einer Wurzel­behandlung gerettet werden. Denn es ist besonders wichtig, diese zu erhalten anstatt den Zahn zu ziehen. Ob die Behandlung mit Voll­narkose, örtlicher Betäubung oder beispiels­weise Lach­gas durch­geführt wird, ent­scheiden Sie selbst.

    Tipp: Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife übernehmen Angst- und Schmerzausschaltung in voller Kostenhöhe ohne Begrenzung für alle Zahnbehandlungen – auch mit dem für Kinder gut geeigneten Lachgas. Mehr zur Kostenübernahme unter  Zahnzusatzversicherung Tarife.

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