Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte: Kurz erklärt
- Für Privat Krankenversicherte gibt es keine Zahnzusatzversicherung. Eine solche ist auch gar nicht notwendig: Die Private Krankenvollversicherung sieht bei der Zahnvorsorge- und Behandlung bereits umfangreiche Leistungen vor.
- Wie erhalten Sie als Privatversicherte:r bestmögliche Leistungen für Zahnprophylaxe oder Zahnersatz? Indem Sie innerhalb Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) in einen Tarif wechseln, der Ihren Leistungsbedürfnissen entspricht.
- Für gesetzlich Krankenversicherte (GKV-Mitglieder) ist es sinnvoll, eine separate Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Sie übernimmt Leistungen, die die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht abdecken. Beispielsweise im Fall von Zahnprophylaxe oder Zahnersatz.
- Unser Tipp für GKV-Versicherte: Die Allianz Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz bietet Ihnen Premium-Leistungen in allen Tarifen. Sie übernimmt 100% der Kosten, z. B. für Zahnreinigung, Prophylaxe und Zahnbehandlungen - ohne Begrenzung in der Kostenerstattung.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ). Davon ausgenommen sind alle vor dem Vertragsabschluss geplanten, angeratenen und begonnenen Zahnbehandlungen und -maßnahmen.
Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.
Privatversichert und Privatpatient:in: Was ist der Unterschied?
Sind Sie bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) krankenvollversichert (Heilkostenvollversichert)? Dann sind Sie Privatversicherte:r und haben den Status Privatpatient:in. Eine private Zahnzusatzversicherung benötigen Sie in diesem Fall nicht.
Sind Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert und möchten Ihren Versicherungsschutz mit einer privaten Zahnzusatzversicherung (ZZV) erweitern? Je nach Tarif können Sie dann auch privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Ist dies der Fall, dann gelten Sie als privat (zusatz-)versichert mit Status Privatpatient:in.
Status Privatpatient:in? So erfolgt die Kostenerstattung
Für Heilkostenvollversicherte (PKV-Versicherte) und GKV-Versicherte mit privater Zusatzversicherung gilt gleichermaßen:
- Rechnungen für privatärztliche Leistungen werden direkt durch den Arzt oder die Ärztin an die Patientinnen und Patienten gestellt.
- Die Rechnungen werden bei der privaten Kranken- bzw. Zahnzusatzversicherung eingereicht.
- Im Anschluss erfolgt die Kostenerstattung des Rechnungsbetrags nach Tarif durch den Versicherer.
Zahnleistungen für gesetzlich Versicherte mit privater Zahnzusatzversicherung
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Private Zahnvorsorge
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Zahnprophylaxe
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Zahnbehandlungen
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Zahnersatz
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Kieferorthopädie
Für Zahnersatz zahlt die GKV im Rahmen der Basisversorgung einen pauschalen Festzuschuss. Die restlichen Kosten trägt der Patient selbst. Und das kann teuer werden. Insbesondere, wenn Sie beim Zahnersatz nicht nur die Basisleistung, sondern beispielsweise hochwertige Zahnimplantate wünschen.
Sie möchten die Leistungen, die über die Regelversorgung der GKV hinausgehen, erweitern und verbessern? Dann haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Sie beteiligt sich an den Kosten und verkleinert so die Versorgungslücke. Zusatzpolicen erstatten zwischen 75 und 100 Prozent Ihrer Zahnarztkosten. Das bedeutet: Sie zahlen für Ihren Zahnarztbesuch maximal 25 Prozent der Gesamtkosten bzw. Ihr Eigenanteil entfällt ganz.
Für Vorsorgebehandlungen wie eine professionelle Zahnreinigung erhalten Versicherungsnehmer pro Jahr häufig einen vertraglich festgelegten Zuschuss – zum Beispiel 120 Euro.
Tipp: Die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz übernehmen 100 Prozent der Kosten z. B. für Zahnreinigung und Prophylaxe – ohne Begrenzung in der Kostenerstattung. Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnungen. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte und -ärztinnen (GOZ) bzw. für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).
Statt Amalgam-Füllungen erhalten Sie als Privatpatient hochwertige Kunststofffüllungen in Ihrer Zahnfarbe.
Tipp: In den MeinZahnschutz-Tarifen erhalten Sie zusätzliche Leistungen nach Ihrem individuellen Bedarf, wie Angst- und Schmerzausschaltung durch z. B. Akupunktur, Lachgas oder Hypnose.
Bei Parodontitis sowie bei Wurzelbehandlungen, Zahnwurzelbehandlungen und Wurzelkanalbehandlungen springt in der Regel ebenfalls die Zahnzusatzversicherung ein.
Anstatt sich mit der Basisleistung der GKV zufriedengeben zu müssen, erhalten Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung hochwertigen Zahnersatz. Das können Keramikkronen, Inlays aus Gold sowie Zahnimplantate sein. Mit den meisten Zusatzversicherungs-Tarifen am Markt erhalten Sie zusammen mit der GKV-Vorleistung bis zu 90 Prozent der Zahnersatz-Kosten erstattet. So schrumpft Ihr Eigenanteil deutlich.
Tipp: Mit dem Tarif MeinZahnschutz 100 sind es bei den Zahnersatz-Kosten sogar bis zu 100 Prozent Rückerstattung.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnungen. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte und -ärztinnen (GOZ) bzw. für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).
Abhängig vom Tarif übernimmt die Zahnzusatzversicherung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Geburtstag auch kieferorthopädische Leistungen – zum Beispiel Zahnspangen. Erwachsene erhalten diese Zusatzleistung in der Regel nur nach einem Unfall oder bei schwerer Erkrankung.
Tipp: Mit MeinZahnschutz werden für Kieferorthopädie bis zu 3.000 Euro übernommen inkl. Extras wie Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik. Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebührenordnungen. Die Allianz zahlt bis zu den Höchstsätzen laut Gebührenordnung für Zahnärzte und -ärztinnen (GOZ) bzw. für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).
Worauf sollten Privatversicherte bei Zahnbehandlungen achten?
Drei Tipps für Privatversicherte:
- Heil- und Kostenplan einreichen: Lassen Sie sich damit die Erstattung der Behandlungskosten von Ihrer PKV bestätigen.
- Steigerungsfaktor beachten: Die Höhe der privaten Behandlungskosten ergibt sich aus der Gebührennummer der Gebührenordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (GOZ) und dem sogenannten Steigerungssatz. Achten Sie darauf, dass Ihr Zahnarzt im Kostenvoranschlag einen Steigerungsfaktor einträgt, der Ihrer Behandlung entspricht.
- Vertragsbedingungen prüfen: Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Gebührensätze über dem Faktor 3,5 (= Höchstsatz) explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dann müssten diese Leistungen selbst übernommen werden.
Darauf sollten Sie bei einer privaten Zahnzusatzversicherung achten
- Laufende oder angeratene Behandlung: Eine private Zahnzusatzversicherung leistet nur, wenn Zahnbehandlung oder Zahnersatz erst nach Vertragsabschluss notwendig werden. Befinden Sie sich bereits in einer laufenden Behandlung oder hat Ihr Arzt eine entsprechende Diagnose gestellt, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Eine Zahnversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder nachträglich abzuschließen bringt in der Regel nichts mehr.
- Erstattungshöchstbeträge und Zahnstaffel: Einige Zahnzusatzversicherungen begrenzen ihre Leistungen, indem sie die Kostenerstattung in den ersten Vertragsjahren staffeln. Die sogenannte Zahnstaffel zeigt, welche Höchstsummen die Zahnversicherung ab Vertragsbeginn übernimmt. Wie hoch die Erstattungshöchstbeträge der Allianz MeinZahnschutz-Tarife sind, sehen Sie in der untenstehenden Tabelle.
- Gesundheitsprüfung: Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung informiert sich der Versicherer anhand von Gesundheitsfragen über den Zustand Ihrer Zähne. Haben Sie bereits Zahnlücken, Implantate oder befinden sich gerade in zahnärztlicher Behandlung, sollten Sie dies wahrheitsgemäß angeben. Es gibt zwar auch Zahnzusatztarife ohne Gesundheitsfragen. Solche Tarife zahlen aber meist nicht für den Ersatz bereits fehlender Zähne.
- Wartezeiten: Ab wann Sie Zahnersatz- und Behandlungsleistungen vollumfänglich in Anspruch nehmen können, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Viele Zahnzusatzversicherungs-Policen leisten erst nach einer gewissen Frist. Dadurch können Sie in der Regel erst nach sechs bis acht Monaten die Zahnleistungen in Anspruch nehmen. Vorteil: Bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Zahnzusatzversicherung der Allianz gibt es ohne Wartezeit.
Erstattungshöchstbeträge der MeinZahnschutz-Tarife
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Allianz Tarif
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Kosten 1. Jahr*
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Kosten 1. bis 2. Jahr
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Kosten 1. bis 3. Jahr
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Kosten ab 4. Jahr
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MeinZahnschutz 75 | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € | unbegrenzt |
MeinZahnschutz 90 | 1.000 € | 2.000 € | 3.000 € | unbegrenzt |
MeinZahnschutz 100 | 1.000 € | 2.500 € | 4.000 € | unbegrenzt |
Ist eine Zahnzusatzversicherung für Beamte sinnvoll?
Beihilfeberechtigte
Heilfürsorgeberechtigte
Was möchten Sie zur Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte gerne wissen?
Gibt es Zahnzusatzversicherungen für Privatversicherte im Basistarif?
Nein. Privatversicherte können keine „normale“ Zahnzusatzversicherung abschließen. Grundvoraussetzung dafür ist, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Wer im PKV-Basistarif versichert ist, auf den trifft dies nicht zu. Er ist Privatversicherter. Privatversicherte können Zusatzversicherungen für Zahnleistungen lediglich in Form eines Aufbautarifs abschließen. Aufbautarife sind Tarife, mit denen Private Krankenversicherungen um bestimmte Leistungen (z.B. für Zahnersatz) optimiert werden können.
Was bedeutet das? Der Leistungsumfang im Basistarif der Privaten Krankenversicherung beinhaltet in der Regel nur die niedrigen, den gesetzlichen gleichgestellten Zahnersatzleistungen. Für höhere zahnmedizinischen Leistungen kann ein Tarifwechsel in einen anderen PKV-Tarif sinnvoll sein.
Warum lohnt sich die Zahnversicherung für Privatversicherte?
Sind die Zahnleistungen für Privatversicherte begrenzt?
Ja. Der Leistungsumfang der Zahnversicherung für Privatversicherte ist vom Versicherungstarif abhängig.
- In allen drei Tarifmodellen der Allianz Krankenvollversicherung (AktiMed, AktiMed Plus und AktiMed Best) werden Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe zu 100 Prozent erstattet.
- Bei Inlays erhalten Sie 75 Prozent der Behandlungskosten zurück (100 Prozent im Tarif AktiMed Best).
- Zahnersatz finanziert die Allianz zu 75 Prozent, bei AktiMed Best sogar zu 85 Prozent.
- Kieferorthopädie ist bis zum 21. Geburtstag zu 75 Prozent erstattungsfähig (85 Prozent bei AktiMed Best).
Was sollten PKV-Mitglieder im Hinblick auf die Leistungen für Zahnbehandlungen beachten?
Grundsätzlich gilt: PKV-Mitglieder können keine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte abschließen. Umfangreiche Leistungen für Prophylaxe, Zahnbehandlung und hochwertigen Zahnersatz sind in der Regel im Tarif der jeweiligen Privaten Krankenversicherung mit eingeschlossen. Dennoch kann es für privat versicherte Angestellte, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen und auch Pensionäre bzw. Rentner:innen Sinn machen, die PKV-Leistungen im zahnärztlichen Bereich zu überprüfen.
Oft finden sich Lücken in der Zahnversorgung, wenn es beispielsweise um höherwertigen Zahnersatz wie Implantate geht.
Was passiert mit meiner bestehenden privaten Zahnzusatzversicherung, wenn ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechsle?
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und zusätzlich eine private Zahnzusatzversicherung abgesichert wurde, passiert bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung folgendes:
Die private Zahnzusatzversicherung erlischt zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen sind dann über die private Krankenversicherung abgedeckt.
Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung jährlich bezahlen und während des Jahres in die private Krankenversicherung wechseln, erhalten Sie in der Regel die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen abgeschlossen haben und bei der gleichen Versicherung in die PKV wechseln, werden diese Alterungsrückstellungen dem PKV-Tarif übertragen und gehen nicht verloren.
Haben Sie noch Fragen zur Zahnzusatzversicherung?
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