Zahnzusatzversicherung fuer Privatversicherte - Möglichkeiten im Überblick
Gesetzlicher & privater Zahn­schutz

Zahnzusatz­versicherung für Privat­versicherte: Geht das? 

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahn­staffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ). Davon ausgenommen sind alle vor dem Vertrags­abschluss geplanten, angeratenen und begonnenen Zahn­behandlungen und -maßnahmen.

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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Erklärung
Die Begriffe "Privat­versichert" und "Privat­patient" werden umgangs­sprachlich häufig synonym verwendet. Tatsächlich gibt es keine offizielle Definition, die zwischen den beiden Begriffen unterscheidet.

Sind Sie bei einer Privaten Kranken­versicherung (PKV) kranken­vollversichert (Heilkosten­vollversichert)? Dann sind Sie Privat­versicherte:r und haben den Status Privat­patient:in. Eine private Zahn­zusatz­versicherung benötigen Sie in diesem Fall nicht.

Sind Sie bei der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) versichert und möchten Ihren Versicherungs­schutz mit einer privaten Zahnzusatz­versicherung (ZZV) erweitern? Je nach Tarif können Sie dann auch privat­ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Ist dies der Fall, dann gelten Sie als privat (zusatz-)­versichert mit Status Privat­patient:in.

Für Heilkosten­vollversicherte (PKV-Versicherte) und GKV-Versicherte mit privater Zusatz­versicherung gilt gleicher­maßen:

  1. Rechnungen für privat­ärztliche Leistungen werden direkt durch den Arzt oder die Ärztin an die Patientinnen und Patienten gestellt.
  2. Die Rechnungen werden bei der privaten Kranken- bzw. Zahnzusatz­versicherung eingereicht.
  3. Im Anschluss erfolgt die Kosten­erstattung des Rechnungsbetrags nach Tarif durch den Versicherer.
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Zahn­schutz bei GKV und PKV
Heilkosten­vollversicherte (PKV-Mitglieder) können keine private Zahn­zusatz­versicherung ab­schließen. Warum? Solche Policen sind als Ergänzung zu den Leistungen der GKV konzipiert und für Privatversicherte nicht nötig. Denn Zahn­ersatzleistungen wie Prophylaxe und Zahn­ersatz sind bereits Bestand­teil der Privaten Krankheits­vollkosten­versicherung.
  • Zahnzusatz­versicherung nicht möglich für PKV-­Mitglieder

    Als Mitglied einer PKV (heilkosten­vollversichert) haben Sie zwar keine Möglichkeit, eine private Zahnzusatz­versicherung abzuschließen. Sie können sich aber innerhalb des angebotenen Tarif­spektrums Ihrer Privaten Kranken­versicherung aussuchen, bis zu welchem Prozent­satz Sie Zahnersatz­leistungen abdecken möchten. Je mehr Leistungen Ihre private Kranken­kasse übernimmt, desto höher ist der Monatsbeitrag.
  • Zahnzusatz­versicherung nur abschließbar für GKV-­Mitglieder

    Gesetzlich Versicherte, die ihre Zähne besser absichern und die Leistungen der GKV erweitern möchten, können eine private Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Die Zusatz­police hebt Kassen­patienten in den Status von Privat­patienten. Was bedeutet das für kost­spielige Zahn­behandlungen und hoch­wertigen Zahn­ersatz? Leistungen, die Sie als Kassen­patient:in aus eigener Tasche bezahlen müssten, übernimmt die private Zahn­zusatz­versicherung für Sie in verein­bartem Umfang. Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebühren­ordnung. So zahlt die Allianz beispiels­weise bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und Zahn­ärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).
    Gute Zahnzusatz­policen über­nehmen zusammen mit der GKV mindestens 75 Prozent der Kosten. Damit schrumpft Ihr Eigen­anteil deutlich.
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Status Privat­patient
Als Mitglied einer gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Zahn­leistungen fest vorgeschrieben. Sie wünschen sich eine höher­wertige Versorgung Ihrer Zähne, beispiels­weise bei Zahn­ersatz oder Zahn­implantaten? Dann empfiehlt sich der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung. Doch welche Leistungen sind in einer guten ZZV für den Status Privat­patient enthalten?
Private Zahnvorsorge

Für Zahn­ersatz zahlt die GKV im Rahmen der Basis­versorgung einen pauschalen Fest­zuschuss. Die restlichen Kosten trägt der Patient selbst. Und das kann teuer werden. Insbesondere, wenn Sie beim Zahn­ersatz nicht nur die Basis­leistung, sondern beispielsweise hochwertige Zahn­implantate wünschen.

Sie möchten die Leistungen, die über die Regel­versorgung der GKV hinaus­gehen, erweitern und verbessern? Dann haben gesetzlich Kranken­versicherte die Möglichkeit, eine private Zahn­zusatz­versicherung abzu­schließen. Sie beteiligt sich an den Kosten und verkleinert so die Versorgungs­lücke. Zusatz­policen erstatten zwischen 75 und 100 Prozent Ihrer Zahnarzt­kosten. Das bedeutet: Sie zahlen für Ihren Zahnarzt­besuch maximal 25 Prozent der Gesamt­kosten bzw. Ihr Eigen­anteil entfällt ganz.

Zahnprophylaxe

Für Vorsorge­behandlungen wie eine profes­sionelle Zahn­reinigung erhalten Versicherungs­nehmer pro Jahr häufig einen vertraglich festgelegten Zuschuss – zum Beispiel 120 Euro.

Tipp: Die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz übernehmen 100 Prozent der Kosten z. B. für Zahn­reinigung und Prophylaxeohne Begrenzung in der Kosten­erstattung. Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahn­staffel und die Gebühren­ordnungen. Die Allianz zahlt bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und -ärztinnen (GOZ) bzw. für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).

Zahnbehandlungen

Statt Amalgam-­Füllungen erhalten Sie als Privat­patient hoch­wertige Kunststoff­füllungen in Ihrer Zahn­farbe.

Tipp: In den MeinZahnschutz-­Tarifen erhalten Sie zusätzliche Leistungen nach Ihrem individuellen Bedarf, wie Angst- und Schmerz­ausschaltung durch z. B. Akupunktur, Lachgas oder Hypnose.
Bei Parodontitis sowie bei Wurzel­behandlungen, Zahnwurzelbehandlungen und Wurzel­kanal­behandlungen springt in der Regel ebenfalls die Zahn­zusatz­versicherung ein.

Zahnersatz

Anstatt sich mit der Basis­leistung der GKV zufriedengeben zu müssen, erhalten Sie mit einer privaten Zahn­zusatz­versicherung hoch­wertigen Zahn­­ersatz. Das können Keramik­kronen, Inlays aus Gold sowie Zahn­implantate sein. Mit den meisten Zusatz­versicherungs-Tarifen am Markt erhalten Sie zusammen mit der GKV-­Vorleistung bis zu 90 Prozent der Zahn­ersatz-­Kosten erstattet. So schrumpft Ihr Eigen­anteil deutlich.

Tipp: Mit dem Tarif MeinZahnschutz 100 sind es bei den Zahnersatz-­Kosten sogar bis zu 100 Prozent Rück­erstattung.
Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahn­staffel und die Gebühren­ordnungen. Die Allianz zahlt bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und -ärztinnen (GOZ) bzw. für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).

Kieferorthopädie

Abhängig vom Tarif übernimmt die Zahn­zusatz­versicher­ung bei Kindern und Jugend­lichen bis zum 21. Geburts­tag auch kiefer­orthopädische Leistungen – zum Beispiel Zahn­spangen. Erwachsene erhalten diese Zusatz­leistung in der Regel nur nach einem Unfall oder bei schwerer Erkrankung.

Tipp: Mit MeinZahnschutz werden für Kiefer­orthopädie bis zu 3.000 Euro über­nommen inkl. Extras wie Keramik-/Mini­brackets oder Lingual­technik. Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahn­staffel und die Gebühren­ordnungen. Die Allianz zahlt bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und -ärztinnen (GOZ) bzw. für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).

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Das leistet die Allianz
Egal, ob Angestellte:r, Selbstständige:r oder Pensionär:in: Die Zahn­zusatz­versicherung MeinZahnschutz der Allianz bietet Ihnen Premium-Leistungen in allen Tarifen. Sie über­nimmt 100 % der Kosten, z. B. für Zahn­reinigung, Prophylaxe und Zahn­behandlung – ohne Begrenzung in der Kosten­erstattung.

Verbessern Sie Ihre Leistungen für Zahn­ersatz oder Zahn­behandlungen durch eine Tarif­umstellung oder einen Versicherer­wechsel und entscheiden Sie sich für unsere MeinZahnschutz-Tarife. Online abschließ­bar sind bei der Allianz diese Zahn­tarife:

Mit nur wenigen Angaben (Ihr Geburts­tag, Wahl Ihres Wunsch­tarifs)  und der Beant­wortung zweier einfacher Gesundheits­fragen wird Ihnen Ihr persönlicher Beitrag angezeigt.

Richtig versichern
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Tipps für PKV-Versicherte
Eine Zahnzusatz­versicherung für Privat­versicherte gibt es lediglich in Form eines Aufbau­tarifs Ihrer jeweiligen Privaten Kranken­versicherung. Informieren Sie sich als PKV-Mitglied daher unbedingt vorab über den Umfang Ihrer Zahn­ersatz­leistungen, bevor Sie eine teure Zahn­behandlung beginnen.

Drei Tipps für Privat­versicherte:

  1. Heil- und Kosten­plan einreichen: Lassen Sie sich damit die Erstattung der Behandlungs­kosten von Ihrer PKV bestätigen.
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  3. Steigerungs­faktor beachten: Die Höhe der privaten Behandlungs­kosten ergibt sich aus der Gebühren­nummer der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und Zahnärztinnen (GOZ) und dem soge­nannten Steigerungs­satz. Achten Sie darauf, dass Ihr Zahnarzt im Kosten­voranschlag einen Steigerungs­faktor einträgt, der Ihrer Behandlung entspricht.
  4. Vertrags­bedingungen prüfen: Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Gebühren­sätze über dem Faktor 3,5 (= Höchst­satz) explizit vom Versicherungs­schutz ausgenommen sind. Dann müssten diese Leistungen selbst übernommen werden.
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Ein­schränkungen
Ihre private Zahn­zusatz­versicherung übernimmt die Kosten für Ihren Zahn­ersatz nicht? Das kommt nicht selten vor. Leistungen für Zahn­erkrankungen, die bereits vor Versicherungs­beginn bestanden haben, werden in der Regel nicht erstattet. Beachten Sie diese vier Punkte, um Ent­täuschungen von Versicherungs­beginn an zu vermeiden.
  1. Laufende oder angeratene Behandlung: Eine private Zahn­zusatz­versicherung leistet nur, wenn Zahn­behandlung oder Zahn­ersatz erst nach Vertrags­abschluss not­wendig werden. Befinden Sie sich bereits in einer laufenden Behandlung oder hat Ihr Arzt eine ent­sprechende Diagnose gestellt, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Eine Zahn­versicherung ohne Gesundheitsprüfung oder nach­träglich abzu­schließen bringt in der Regel nichts mehr.
  2. Erstattungs­höchst­beträge und Zahn­staffel: Einige Zahn­zusatz­versicherungen begrenzen ihre Leistungen, indem sie die Kosten­erstattung in den ersten Vertrags­jahren staffeln. Die soge­nannte Zahn­staffel zeigt, welche Höchst­summen die Zahn­versicherung ab Vertrags­beginn übernimmt. Wie hoch die Erstattungs­höchst­beträge der Allianz MeinZahnschutz-Tarife sind, sehen Sie in der unten­stehenden Tabelle.
  3. Gesundheits­prüfung: Vor Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung informiert sich der Versicherer anhand von Gesundheits­fragen über den Zustand Ihrer Zähne. Haben Sie bereits Zahn­lücken, Implantate oder befinden sich gerade in zahn­ärztlicher Behand­lung, sollten Sie dies wahrheits­gemäß angeben. Es gibt zwar auch Zahn­zusatz­tarife ohne Gesundheits­fragen. Solche Tarife zahlen aber meist nicht für den Ersatz bereits fehlender Zähne.
  4. Warte­zeiten: Ab wann Sie Zahn­ersatz- und Behandlungs­leistungen vollum­fänglich in Anspruch nehmen können, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Viele Zahn­zusatz­versicherungs-Policen leisten erst nach einer gewissen Frist. Dadurch können Sie in der Regel erst nach sechs bis acht Monaten die Zahn­leistungen in Anspruch nehmen. Vorteil: Bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Zahnzusatz­versicherung der Allianz gibt es ohne Warte­zeit.

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Allianz Tarif
Kosten 1. Jahr*
Kosten 1. bis 2. Jahr
Kosten 1. bis 3. Jahr
Kosten ab 4. Jahr
MeinZahnschutz 75 1.000 € 1.500 € 2.000 € unbegrenzt
MeinZahnschutz 90 1.000 € 2.000 € 3.000 € unbegrenzt
MeinZahnschutz 100 1.000 € 2.500 € 4.000 € unbegrenzt
*Erstes Versicherungs­jahr endet zum 31.12.
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Pro & Contra
Umfassende Kosten­erstattungen und steuerliche Vergünstigungen, aber unter Umständen hohe Beiträge? Sie sollten die Vor- und Nachteile einer Zahn­zusatz­versicherung für gesetzlich Versicherte vor Abschluss in jedem Fall klar abwägen. Hier eine Pro- und Contra-Liste zum Vergleich:
  • Erweiterung des gesetzlichen Versicherungs­schutzes mit besseren Leistungen bei Zahn­behandlung, Zahn­ersatz, Prophy­laxe und Co. In den MeinZahnschutz-Tarifen erhalten Sie Zusatz­leistungen wie besondere Angst- und Schmerz­ausschaltung, oder Bleaching.
  • Hohe Kosten­erstattungen bei Zahn­ersatz, Inlays und Implantaten – bis zu 100 Prozent der Gesamt­kosten.
  • Zahnzusatz­leistungen ab sofort – ohne Warte­zeiten zu Vertrags­beginn.
  • Flexibler Wechsel: Tarif­wechsel oder Versicherer­wechsel der Zahn­zusatz­versicherung jederzeit möglich
  • Monatliche Beiträge der Zahn­zusatz­versicherung als "Vorsorge­aufwendungen" steuerlich absetzbar.
  • Je nach Tarif hohe monatliche Beiträge.
  • Beiträge für eine private Zahn­versicherung fallen zusätzlich zu den monatlichen Prämien der GKV an.
  • Nicht jede Zahn­zusatz­versicherung ist in jedem Alter abschließ­bar – oftmals gelten Alters­beschränkungen für Senioren und Seniorinnen.
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Zahn­vorsorge im Staats­dienst
Bei Staats­bediensteten kommt es darauf an: Lehr­personal sowie Beamte oder Beamtinnen mit einer Beihilfe­versicherung profitieren von ähnlichen Leistungen wie PKV-­Mitglieder. Heilfürsorge­berechtigte Polizisten und Polizistinnen, Richter:innen oder Justiz­vollzugs­beamtinnen haben ohne eine ZZV ähnliche Versorgungs­lücken wie GKV-Versicherte.
Sind Sie als Beamtin oder Beamter beihilfe­berechtigt? Dann klären Sie direkt mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang Ihre Zähne bzw. zahn­technische Leistungen über Ihren aktuellen Vertrag abge­sichert sind. Womöglich können Sie Ihren bestehenden Versicherungs­schutz und Ihre Beihilfe­leistungen in Form eines Ergänzungs­tarifs individuell ausbauen. Etwa durch zusätzliche Leistungen wie Kiefer­orthopädie oder höhere Erstattungen bei Zahn­ersatz. Sie möchten als Beamter oder Beamtin Ihre Beihilfe­leistungen bzw. bereits bestehende Beihilfe­ergänzungs­versicherung erweitern? Gerade dann sollten Sie den Leistungs­umfang Ihrer Beihilfe auf Erstattungs­lücken in der Zahn­versorgung prüfen.
Die Absicherung einer privaten Zahnzusatzversicherung für Beamte und Beamtenanwärter ist möglich, wenn ein Anspruch auf pauschale Beihilfe besteht, diese in Anspruch genommen wird und eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Aktuell ist eine Absicherung über pauschale Beihilfe in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen möglich.

Bislang konnten Zahn-Tarife von Heil­fürsorge­berechtigten nicht abge­schlossen werden. Ohne eine Zahn­zusatz­versicherung mit Privatpatientenstatus haben Heilfürsorge­berechtigte entsprechende Versorgungs­lücken. Wie bei gesetzlich Kranken­versicherten lassen sich diese beispiels­weise mit den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz umfassend schließen.
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Häufige Fragen
  • Gibt es Zahnzusatzversicherungen für Privatversicherte im Basistarif?

    Nein. Privat­versicherte können keine „normale“ Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Grund­voraus­setzung dafür ist, Mitglied in einer gesetzlichen Kranken­versicherung zu sein. Wer im PKV-Basistarif versichert ist, auf den trifft dies nicht zu. Er ist Privat­versicherter. Privat­versicherte können Zusatz­versicherungen für Zahn­leistungen lediglich in Form eines Aufbau­tarifs abschließen. Aufbau­tarife sind Tarife, mit denen Private Kranken­versicherungen um bestimmte Leistungen (z.B. für Zahn­ersatz) optimiert werden können.

    Was bedeutet das? Der Leistungsumfang im Basis­tarif der Privaten Kranken­versicherung beinhaltet in der Regel nur die niedrigen, den gesetzlichen gleich­gestellten Zahn­ersatz­leistungen. Für höhere zahn­medizinischen Leistungen kann ein Tarif­wechsel in einen anderen PKV-Tarif sinnvoll sein.

  • Warum lohnt sich die Zahnversicherung für Privatversicherte?

    Der Umfang der Leistungen kann je nach Tarif auch für Privat­versicherte variieren. Einen Aufbau­tarif für eine erweiterte Zahn­vorsorge abzu­schließen, lohnt sich, wenn Ihr aktueller Versicherungs­tarif nur geringe Zahnersatz­leistungen bein­haltet. Zu unter­scheiden sind diese Tarife aber von jenen Zahnzusatz­versicherungen, die nur für GKV-Versicherte zuge­lassen sind.
  • Sind die Zahnleistungen für Privatversicherte begrenzt?

    Ja. Der Leistungs­umfang der Zahn­versicherung für Privat­versicherte ist vom Versicherungs­tarif abhängig.

    • In allen drei Tarif­modellen der Allianz Kranken­voll­versicherung (AktiMed, AktiMed Plus und AktiMed Best) werden Zahn­behandlungen und Zahn­prophylaxe zu 100 Prozent erstattet.
    • Bei Inlays erhalten Sie 75 Prozent der Behandlungs­kosten zurück (100 Prozent im Tarif AktiMed Best).
    • Zahn­ersatz finanziert die Allianz zu 75 Prozent, bei AktiMed Best sogar zu 85 Prozent. 
    • Kiefer­orthopädie ist bis zum 21. Geburtstag zu 75 Prozent erstattungs­fähig (85 Prozent bei AktiMed Best).
  • Was sollten PKV-Mitglieder im Hinblick auf die Leistungen für Zahnbehandlungen beachten?

    Grundsätzlich gilt: PKV-Mitglieder können keine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte abschließen. Umfangreiche Leistungen für Prophylaxe, Zahnbehandlung und hochwertigen Zahnersatz sind in der Regel im Tarif der jeweiligen Privaten Krankenversicherung mit eingeschlossen. Dennoch kann es für privat versicherte Angestellte, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen und auch Pensionäre bzw. Rentner:innen Sinn machen, die PKV-Leistungen im zahnärztlichen Bereich zu überprüfen.

    Oft finden sich Lücken in der Zahnversorgung, wenn es beispielsweise um höherwertigen Zahnersatz wie Implantate geht.

  • Was passiert mit meiner bestehenden privaten Zahnzusatzversicherung, wenn ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechsle?

    Wenn Sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert waren und zusätzlich eine private Zahn­zusatz­versicherung abgesichert wurde, passiert bei einem Wechsel in die private Kranken­versicherung folgendes:

    Die private Zahn­zusatz­versicherung erlischt zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung wechseln. Die Kosten für zahn­ärztliche Behandlungen sind dann über die private Kranken­versicherung abgedeckt.

    Wenn Sie Ihre Zahn­zusatz­versicherung jährlich bezahlen und während des Jahres in die private Kranken­versicherung wechseln, erhalten Sie in der Regel die zu viel gezahlten Beiträge zurück­erstattet.

    Wenn Sie eine Zahn­zusatz­versicherung mit Alterungs­rückstellungen abgeschlossen haben und bei der gleichen Versicherung in die PKV wechseln, werden diese Alterungs­rückstellungen dem PKV-Tarif übertragen und gehen nicht verloren.

     

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