Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte: Auf den Punkt gebracht
- Für privat Krankenversicherte gibt es keine Zahnzusatzversicherung. Eine solche ist auch gar nicht notwendig: Die private Krankheitskostenvollversicherung sieht bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz bereits umfangreiche Leistungen vor.
- Wollen Sie als Privatversicherter bestmögliche Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, können Sie innerhalb Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) in einen Tarif wechseln, der Ihren Leistungsbedürfnissen entspricht.
- Für gesetzliche Kassenpatienten ist es sinnvoll, eine separate Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Sie übernimmt Leistungen, welche die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht abgedeckt – zum Beispiel im Fall von Zahnprophylaxe oder Zahnersatz.
- Eine private Zahnzusatzversicherung leistet nicht uneingeschränkt. Zahnerkrankungen, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Privatversicherte vs. Privatpatienten – gibt es einen Unterschied?
Heilkostenvollversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Möchten Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz (GKV) mit einer privaten Zusatzversicherung (z.B. Zahn, ambulant, stationär) erweitern, dann können Sie je nach Tarif auch privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Leistungen gelten Sie dann auch als privat (zusatz)versichert mit Status „Privatpatient“.
PKV- und GKV-Versicherte mit privater Zusatzversicherung verbindet, dass die Rechnungen für privatärztliche Leistungen direkt durch den Arzt an den Patienten gestellt werden.
Im Anschluss reicht dieser die Rechnung dann bei seiner privaten Krankenvoll- oder Zusatzversicherung ein. Das Versicherungsunternehmen erstattet dann, was tariflich vereinbart ist.
Bei Heilkostenvollversicherten erfolgt die Rechnungsstellung ausschließlich aus der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).
Bei privat Zusatzversicherten teilt sich die Rechnungsstellung auf: Die Leistungen, welche von der GKV getragen werden, werden von der (Zahn)arztpraxis direkt mit der GKV abgerechnet. Die übrigen Leistungen werden genau wie beim Heilkostenvollversicherten dem Patienten in Rechnung gestellt.
Zahnzusatzversicherung für Privatpatienten: Diese Leistungen erhalten gesetzlich Versicherte
Und das kann teuer werden – vor allem, wenn Sie beim Zahnersatz nicht nur die Basisleistung, sondern höherwertige Zahnimplantate wünschen.
Um die gesetzliche Regelversorgung zu erweitern und zu verbessern, haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Sie beteiligt sich an den Kosten und verkleinert so die Versorgungslücke. Gute Zusatzpolicen erstatten bis zu 75 oder sogar 90 Prozent Ihrer Zahnarztkosten. Das bedeutet: Sie zahlen für Ihren Zahnarztbesuch lediglich 25 bzw. zehn Prozent der Gesamtkosten. Folgende Leistungen sind in guten Zahnzusatzversicherungen für Privatpatienten enthalten:
Darauf sollten Sie bei einer privaten Zahnzusatzversicherung achten
1. Zeitpunkt der Zahnerkrankung bestimmt Leistungsanspruch
2. Für Zahnleistungen gelten Erstattungshöchstbeträge
Darüber hinaus begrenzen einige Zahnzusatzversicherungen ihre Leistungen, indem sie die Kostenerstattung in den ersten Vertragsjahren staffeln. Die sogenannte Zahnstaffel zeigt, welche Höchstsummen die Zahnversicherung ab Vertragsbeginn übernimmt. Zum Beispiel:
- Bis 12 Monate: max. 500 Euro
- Bis 24 Monate: max. 1.000 Euro
- Bis 36 Monate: max. 1.500 Euro
- Bis 48 Monate: max. 2.000 Euro
- Ab 49. Monat: Erstattungshöchstbeträge entfallen
3. Zahnversicherung leistet erst nach Wartezeit
4. Oft ist Gesundheitsprüfung erforderlich
Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung informiert sich der Versicherer in der Regel über den Zustand Ihrer Zähne. Mithilfe von Gesundheitsfragen findet er heraus, ob er Ihrem Antrag stattgeben und Sie versichern kann. Haben Sie bereits Zahnlücken, Implantate oder befinden sich gerade in zahnärztlicher Behandlung, sollten Sie dies wahrheitsgemäß angeben.
Es gibt zwar auch Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Solche Tarife zahlen aber meist nicht für den Ersatz bereits fehlender Zähne.
Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte: Welche Möglichkeiten gibt es?

Privatversicherte sollten Zahnschutz mit ihrer Krankenkasse klären
Diese Zahnzusatzversicherung greift auch bei Privatversicherten
Worauf Privatversicherte bei Zahnbehandlungen achten sollten
Bevor Sie als Mitglied einer Privaten Krankenversicherung eine teure Zahnbehandlung in Angriff nehmen, sollten Sie sich umfassend über die finanziellen Folgen informieren. Nur so vermeiden Sie unnötige Kosten und Probleme bei der Erstattung. Drei Tipps für Privatversicherte:
- Reichen Sie vorab einen Heil- und Kostenplan bei Ihrer privaten Krankenkasse ein, um sich die Erstattung der Behandlungskosten bestätigen zu lassen.
- Die Höhe der privaten Behandlungskosten ergibt sich aus der Gebührennummer der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und dem sogenannten Steigerungssatz. Achten Sie darauf, dass der Zahnarzt im Kostenvoranschlag einen Steigerungsfaktor einträgt, der Ihrer Behandlung entspricht.
- Prüfen Sie im Vorfeld Ihre Vertragsbedingungen: Gelegentlich sind Gebührensätze über dem Faktor 3,5 (= Höchstsatz) explizit aus dem Versicherungsschutz ausgenommen und müssen selbst übernommen werden.
Wie unterstützt die Allianz Privatversicherte bei Zahnbehandlungen?
Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe werden in allen drei Tarifen zu 100 Prozent erstattet. Bei Inlays erhalten Sie 75 Prozent der Behandlungskosten zurück (100 Prozent im Tarif AktiMed Best).
Zahnersatz finanziert die Allianz zu 75 Prozent, bei AktiMed Best sogar zu 85 Prozent. Kieferorthopädie ist bis zum 21. Geburtstag zu 75 Prozent erstattungsfähig (85 Prozent bei bei AktiMed Best).
Reichen Sie Unterlagen einfach online ein
Sie wollen eine Zahnarztrechnung oder Ihren Heil- und Kostenplan einreichen? Als Kunde einer Allianz Krankenversicherung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Nutzen Sie die App für Smartphone und Tablet.
- Reichen Sie die Dokumente per Upload über den PC ein.
- Schicken Sie die Unterlagen per Post.
Was möchten Sie zur Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte gerne wissen?
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Gibt es Zahnzusatzversicherungen für Privatversicherte im Basistarif?
Nein. Privatversicherte können keine „normale“ Zahnzusatzversicherung abschließen. Grundvoraussetzung dafür ist, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Wer im PKV-Basistarif versichert ist, auf den trifft dies nicht zu, er ist Privatversicherter. Privatversicherte können Zusatzversicherungen für Zahnleistungen lediglich in Form eines Aufbautarifs abschließen. Aufbautarife sind Tarife, mit denen Private Krankenversicherungen um bestimmte Leistungen (z.B. für Zahnersatz) optimiert werden können.
Heißt? Da der Basistarif der Privaten Krankenversicherung in der Regel nur die niedrigen, den gesetzlichen gleichgestellten Zahnersatzleistungen anbietet, kann für höhere zahnmedizinischen Leistungen ein Tarifwechsel in einen anderen PKV-Tarif sinnvoll sein.
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Warum lohnt sich die Zahnversicherung für Privatversicherte?
Der Umfang der Leistungen kann je nach Tarif auch für Privatversicherte variieren. Einen Aufbautarif für eine erweiterte Zahnvorsorge abzuschließen, lohnt sich, wenn Ihr aktueller Versicherungstarif nur geringe Zahnersatzleistungen beinhaltet. Zu unterscheiden sind diese Tarife aber von jenen Zahnzusatzversicherungen, die nur für GKV-Versicherte zugelassen sind. -
Sind die Zahnleistungen für Privatversicherte begrenzt?
Ja. Der Leistungsumfang der Zahnversicherung für Privatversicherte ist vom Versicherungstarif abhängig.
- In allen drei Tarifmodellen der Allianz Krankenvollversicherung (AktiMed, AktiMed Plus und AktiMed Best) werden Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe zu 100 Prozent erstattet.
- Bei Inlays erhalten Sie 75 Prozent der Behandlungskosten zurück (100 Prozent im Tarif AktiMed Best).
- Zahnersatz finanziert die Allianz zu 75 Prozent, bei AktiMed Best sogar zu 85 Prozent.
- Kieferorthopädie ist bis zum 21. Geburtstag zu 75 Prozent erstattungsfähig (85 Prozent bei bei AktiMed Best).
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Gibt es für gesetzlich Versicherte kostenlose Kassenleistungen beim Zahnarzt?
Es gibt aber auch Zahnbehandlungen, die in der GKV enthalten und für Kassenpatienten ohne Zuzahlung sind. Zu diesen Kassenleistungen gehören zum Beispiel das Entfernen von Karies, das Füllen entsprechender Löcher oder das Ziehen von Zähnen. Auch die Behandlung von Parodontose oder die Entfernung von Zahnstein übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einmal pro Jahr.Ausschließlich Basisleistungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung: Die GKV übernimmt lediglich grundlegende Zahnleistungen. Selbst bei medizinisch notwendigem Zahnersatz zahlt sie nur einen Festzuschuss, der 60 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgungskosten abdeckt. Darüber hinaus erhalten gesetzlich Versicherte ausschließlich Basisleistungen.Zum Beispiel: Bei Zahnfüllungen beschränkt sich Ihr Anspruch auf preiswertes Material. Hochwertigere Kunststofffüllungen sind zuzahlungspflichtig. Kommt bei größeren Löchern ein Inlay zum Einsatz oder möchten Sie eine moderne Zahnbrücke oder Zahnkrone einsetzen lassen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls den Festzuschuss für die Regelversorgung. Die Mehrkosten gehen auf Sie und sind privat zu begleichen.
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Kann ich als Beamter eine private Zahnzusatzversicherung abschließen?
Nein. Als Beamter können Sie keine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Sie können jedoch einen Ergänzungstarif abschließen, wenn Sie den Zahnschutz in Ihrer bestehenden Beihilfeversicherung durch weitere Beihilfeleistungen für Zahn-Leistungen ergänzen wollen.
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