Meine Steuern: Ihr Service für Steuerangelegenheiten
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Meine Steuern & Steuer­unterlagen

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Hilfe bei der Steuer
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In Ihrem persönlichen Kundenportal können Sie Ihre Steuerbescheinigungen, Rechnungen und Nachweise Ihrer hinterlegten Versicherungen für Ihre Steuererklärung ganz einfach online anfordern und herunterladen. 

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Versicherungen in der Steuer­erklärung
Versicherungen sind für viele Bereiche im im Leben ein wichtiger Schutz. Doch die Beiträge können Sie schnell mehrere hundert Euro pro Jahr kosten. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, dass einige Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind. 

Versicherungsbeiträge werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben erfasst. Sonderausgaben sind Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und der Vorsorge dienen, aber nicht als Werbungskosten gelten. Sonderausgaben bringen einen großen Steuervorteil: Sie mindern Ihre Einkünfte und senken daher Ihre Steuerlast, sodass Sie Steuern sparen. Grundsätzlich können Sie Ihre Beiträge für Versicherungen in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Konkret handelt es sich um folgende (Sozial-)Versicherungen:

Für alle Versicherungen gibt es eine staatlich einheitlich festgesetzte Höchstgrenze. Kosten, die über dieser staatlich festgesetzten Höchstgrenze liegen, können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Unter folgendem Link finden Sie noch weitere Versicherungen und Ratgeber der Allianz, um Steuern zu sparen. Darunter unter anderem die  Zahn­zusatz­versicherung, die Wohngebäude­versicherung und die Private Haftpflicht­versicherung.
 

Nicht von der Steuer absetzen können Sie dagegen reine Sachversicherungen, die weder der Vorsorge dienen, noch für den Beruf erforderlich sind. Diese sind somit vermeidbar und werden deshalb nicht steuerlich begünstigt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Hausratversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung (nur für Selbständige absetzbar)
  • Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte
  • Privat-Rechtsschutzversicherung
  • Mietrechtsschutzversicherung
Versicherungsbeiträge lassen sich nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Steuer absetzen. Kosten, die die Höchstgrenzen übersteigen, können nicht abgesetzt werden. Folgende Höchstgrenzen gelten:
 
  • 1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner
  • 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler
Häufig übersteigen die Beitragszahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung bereits die Höchstgrenzen, sodass dann keine weiteren Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden können. Ausnahmen gibt es bei den gezahlten Beiträgen für die Altersvorsorge.
  • Wenn Sie als Angestellter Ihr Auto ausschließlich privat nutzen, können Sie Ihre Kfz-Versicherung im Rahmen der Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Vorausgesetzt die Höchstgrenze ist nicht erreicht. Für genauere Abklärungen ist ein Steuerberater sinnvoll.
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Mantelbogen und Anlagen
Grundsätzlich hat das Finanzamt für verschiedene Typen von Steuererkärungen verschiedene Formulare vorgesehen. Welche Formularfelder und Anlagen ausgefüllt beim Finanzamt eingereicht werden müssen, hängt davon ab, welche Einkünfte bezogen worden sind. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über Formulare und Anlgen, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. 
 

Ob Angestellter oder Selbstständiger – der Mantelbogen bei der Einkommensteuerklärung ist für jeden obligatorisch.  Hier tragen Sie allgemeine Angaben wie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihren Familienstand, Ihren Beruf, Ihre Bankverbindung und gegebenenfalls Ihre Religion ein.

Als Arbeitnehmer benötigen Sie standardmäßig in der Regel folgende Formulare:

  • Mantelbogen
  • Anlage N
  • Anlage Sonderausgaben
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Anlage Vorsorgeaufwand

Darüber hinaus gibt es weitere Formulare, die unter Umständen für Sie relevant sein können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Anlage Mobilitätsprämie (seit 2021)
  • Anlage V (Für Vermieter)
  • Anlage AV (für Riester-Verträge)
  • Anlage KAP (für Einkünfte aus Kapitalvermögen)
  • Anlage Kind
  • Anlage R (Für Rentner)

Diese Ausflistung ist nicht abschließend. Weitere Steuerformulare gibt es, wenn Sie beispielsweise land- und forstwirtschaftliche Einkünfte (Steuerformular L) oder ausländische Einkünfte (Steuerformulare AUS und N-AUS) erzielen. Auch für Unternehmen stehen zusätzlich diverse Steuerformulare sowie einige Anlagen für unternehmerische Spezialfälle zur Verfügung. Alle Unternehmen sind verpflichtet eine Steuererklärung für die Gewerbe- und Umsatzsteuer abzugeben. Ausgenommen von der Umsatzsteuer sind Unternehmen, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Sie sind von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. 

Es gibt eine große Anzahl von Formularen, die das Finanzamt als Anlage zur Einkommensteuererklärung erwartet. Besonders wenn Sie Ihre Steuerunterlagen in Papierform abgeben wollen, ist das Ausfüllen der Formularfelder oftmals eine Fehlerquelle und kostet Zeit. Für die meisten Steuerzahler sind geeignete Steuerprogramme die bessere Alternative.  

Ihre Steuerunterlagen können Sie auch bequem online über die Plattform ELSTER des Finanzamts abgeben. Für die Nutzung können Sie sich mit dem Personalausweis für ein Benutzerkonto registrieren und erhalten anschließend Ihre Zugangsdaten.  

Natürlich gibt es im Einzelnen auch Ausnahmen und Sonderfälle. Denn nicht nur Versicherungen sind von der Steuer absetzbar. Hierbei ist es ratsam, einen Steuerberater zu beauftragen, der Ihnen bei allen weiteren Themen mit Rat und Tat zur Seite steht.
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Wichtiges zur Steuererklärung
Seit 2017 müssen Sie die Belege über Einkünfte oder Quittungen nicht mehr in Ihre Steuererklärung beifügen. Stattdessen gilt die sogenannte „Belegvorhaltepflicht“. Das bedeuet, dass Sie Belege und bestimmte Steuerunterlagen nur nach Aufforderung durch das Finanzamt einreichen müssen.
Die Zeiten, in denen Sie als Steuerzahler Ihrer Steuererklärung dicke Gehefte mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen beilegen mussten, sind mittlerweile Geschichte. 2016 trat ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft, in dem eine Änderung im Umgang mit Belegen und Nachweisen festgehalten ist. 2017 wurde aus der Belegvorlagepflicht die Belegvorhaltepflicht. Diese besagt, dass Sie nur in Ausnahmefällen verpflichtet sind, Ihrer Steuererklärung Nachweise wie etwa Rechnungen oder auch die Steuerbescheinigung für Einkünfte aus Ihrem Kapitalvermögen beizulegen.
Da sich die Vorlagepflicht in die Vorhaltepflicht geändert hat, sind Sie zwar nicht verpflichtet, Belege Ihrer Steuererklärung beizulegen, jedoch müssen Sie sie wie gewohnt sammeln und für etwaige Rückfragen oder Beanstandungen seitens des Finanzamtes griffbereit haben. Diese Aufbewahrungspflicht gilt bis zu zehn Jahre.
Nach Abgabe Ihrer Steuerunterlagen erhalten Sie in der Regel sechs bis acht Wochen danach Ihren Steuerbescheid. Dieser gibt Auskunft über die Höhe der zu zahlenden Steuern. Das Ergebnis kann entweder eine Nachzahlung oder eine Rückersatttung sein. 
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Steuer­last senken
Nachweise für Ihre Steuer­erklärung
Praktisch: Es macht für das Finanzamt keinen Unterschied, ob Ihnen Rechnungen digital oder auf Papier vorliegen. Wichtig ist, dass bei beiden Versionen die gesetzlich erforderlichen Angaben vorhanden sind. In Meine Allianz können Sie Ihre Unterlagen, Steuerbescheinigungen und Belege jederzeit digital einsehen und abrufen.
  • Zuwendungsbestätigungen und Spendenbescheinigungen

    Schön dass Sie gespendet haben. Und vielleicht fragen Sie sich dabei: Kann ich meine Spende in der Steuererklärung auch geltend machen? Die Anwort darauf ist ein klares Ja. Denn egal ob Sie einem Verein oder einer Organisation spenden, Sie haben ein gesetzliches Anrecht auf eine Spendenquittung. Dabei ist zu beachten, dass eine Quittung auch bei Sachspenden oder Ihrer gespendeten Zeit ausgestellt werden kann.
  • Steuerbescheinigung über Kapitalertragssteuer aus Aktienfonds

    Diese werden Ihnen normalerweise automatisch von Ihrem Kreditinstitut zugeschickt. Die Höhe des Sparerfreibetrages beträgt aktuell 801 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 1.602 Euro (gemeinsame Veranlagung). Die individuelle Nutzung des Sparerpauschbetrages kann gegebenenfalls von Jahr zu Jahr variieren.
  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld

    Zuständig für die Bereitstellung der Bescheinigung ist die jeweilige Behörde, von der Sie Zahlungen erhalten haben.
  • Nachweis von außergewöhnlichen Belastungen

    Dazu zählen unter anderem Beerdigungskosten, Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, Unterhaltskosten.
  • Nachweis einer Behinderung

    Normalerweise ist hier ein gültiger Behindertenausweis genügend. Auch können Sie den Feststellungsbescheid an das Finanzamt weiterleiten. Eine dritte Möglichkeit ist, den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Dieser genehmigt Ihnen, je nach Grad Ihrer Behinderung, verschieden hohe steuerliche Vorteile.
  • Studienbescheinigung

    Falls Sie ein Kind haben, das gerade ein Studium absolviert, müssen Sie zum Nachweis der Kindereigenschaft sowie des Kinderfreibetrags die Immatrikulationsbescheinigung vorlegen können. Falls Sie selbst Student sind, können Sie den Steuerfreibetrag für Studenten nutzen.
  • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit

    Sollten Sie für einen oder mehrere Ihrer Verwandten unterhaltspflichtig sein, können Sie die dazugehörigen Bescheinigungen einreichen und die Zahlungen selber nachweisen, um einen Steuervorteil zu genießen.
  • Bescheinigung über getätigte Altersvorsorgebeiträge

    Hierunter fällt die Riester-Rente. Eine Bescheinigung darüber bekommen Sie automatisch von Ihrer Bank und von Ihrem Versicherungsunternehmen zugesendet.
  • Nachweis über besondere Werbungskosten

    Darunter fallen beispielsweise beruflich bedingte Umzugskosten, neue Ausstattung für Ihr Arbeitszimmer oder auch Kosten einer Weiterbildung.
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen

    Eine Bescheinigung über Vermögenswirksame Leistungen stellt Ihnen Ihr Anlageinstitut kostenlos zur Verfügung.
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Weitere Services
Auch für andere Anliegen zur schnellen Änderung von Daten bietet Ihnen die Allianz schnelle und einfache Services, die Sie online nutzen können um Zeit zu sparen.
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Häufige Fragen
  • Kann ich auch für die vergangenen Jahre freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?

    Ja. Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchten, haben Sie dafür vier Jahre Zeit. Gerechnet wird immer ab Ende des betreffenden Steuerjahres. 
  • Wie verhält sich steuerliche Absetzbarkeit bei zwei Versicherungsverträgen? Können Versicherte beispielsweise zwei Kfz-Haftpflichtversicherungen von der Steuer absetzen?

    Ja, das ist grundsätzlich möglich. Versicherte können die KFZ-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen. Deshalb ist es theoretisch auch möglich, die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung für mehrere Fahrzeuge anzugeben. Allerdings ist die Höchstgrenze meist schon vorher erreicht. In diesem Fall entstehen Ihnen keine weiteren Steuererleichterungen.
  • Welche Nachweise benötigt das Finanzamt von mir, um beispielsweise meine Kfz-Versicherung in der Steuererklärung abzusetzen?

    Grundsätzlich können Sie Ihre Steuererklärung ohne Nachweise und Belege einreichen, es besteht lediglich eine Belegvorhaltepflicht. Für eventuelle Nachfragen des Finanzamts sollten Sie dennoch alle Nachweise, wie beispielsweise eine Kopie des Versicherungsvertrags sowie der Kontoauszüge, um geleistete Beiträge belegen zu können, bis zu zehn Jahre nach Einreichung Ihrer Steuererklärung griffbereit haben. Wenden Sie sich bei Fragen am besten direkt an den Ansprechpartner Ihres zuständigen Finanzamts.
  • Fragen zur Steuer: Welche Auskünfte und Hilfen gibt das Finanzamt?

    Im Prinzip kann das Finanzamt Auskünfte über alle steuerlichen Fragen erteilen. Insbesondere wenn Sie wissen möchten, wie Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden können oder bei Fragen in Bezug auf die günstigste Steuerklasse, kann Ihnen das zuständige Finanzamt helfen. Die persönliche oder telefonische Auskunft eines Finanzbeamten ist schnell eingeholt und kostet nichts. Es handelt sich hierbei um unverbindliche Auskünfte.  Auch Aukünfte über die Service-Hotline oder per E-Mail sind unverbindlich. Das bedeutet, dass das Finanzamt im Steuerbescheid von seiner Auskunft abweichen kann.

    Als Steuerzahler haben Sie allerdings Anspruch auf verbindliche Auskünfte. In diesen Fällen muss sich das Finanzamt an die getätigten Aussagen halten. Für diese Form der Auskunft ist ein schriftlicher Antrag nötig, der den jeweiligen Sachverhalt und die Frage erläutert. Darüber hinaus ist zu beachten, dass für die verbindliche Auskunft eine bestimmte Gebühr anfällt. 

  • Welche Versicherungen kann ich als Rentner von der Steuer absetzen?

    Zu den Versicherungen, die Sie als Rentner bei der Steuererklärung angeben können, zählen alle Vorsorgeaufwendungen. Hierzu gehören die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung. Darüber hinaus können Sie auch Beiträge für die zusätzliche Versorgung wie etwa die Riester-Rente steuerlich geltend machen. Ausgaben für Medikamente oder für medizinische Behandlungen können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen. Diese Krankheitskosten erkennt das Finanzamt an, wenn die Ausgaben als notwendige Maßnahme von einem Arzt verschrieben wurden. Alles, was Senioren zu Steuern wissen müssen, finden Sie hier

    Unsere Ratgeber zur Privaten Krankenversicherung  und Privaten Haftpflichtversicherung zeigen Ihnen außerdem, was es in der Steuererklärung zu beachten gilt.

  • Wie mache ich meine Steuererklärung?

    Wenn Sie nicht verstehen, welche Daten wo einzutragen sind, können Sie zunächst kostenlos das Finanzamt um Unterstützung bitten. Hierfür haben Finanzämter Servicestellen eingerichtet. Dort erhalten Sie auch die Papierformulare für Ihre Steuererklärung ausgedruckt in die Hand, um Ihre Steuerunterlagen bzw. Steuererklärung per Post zuzusenden. 

    Sie können Ihre Steuererklärung aber auch online entweder über ein Steuerprogramm erstellen oder über die Plattform ELSTER einreichen. Die zentrale Website elster.de versteht sich als Online-Finanzamt und ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerunterlagen vollkommen papierlos abzugeben. Nach der Registrierung können sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen und Ihre elektronische Steuererklärung kostenlos einreichen.

  • Wer stellt die Steuerbescheinigung aus?

    Die Steuerbescheinigung wird von Ihrer Bank erstellt, wenn Sie Einkommen aus Kapitalvermögen erzielen. Mit der Bescheinigung können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen und zusammen mit weiteren Steuerunterlagen beim Finanzamt einreichen.
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