Auch auf gut abgesicherte Berufsgruppen wie Beamte können hohe zahnmedizinische Behandlungskosten mit Eigenbeteiligung zukommen, zum Beispiel wenn teurer Zahnersatz notwendig ist. In so einem Fall muss der Patient meist in Vorleistung gehen. Der Abschluss einer zusätzlichen Ergänzungsversicherung lohnt sich daher speziell im Dentalbereich:
Der Dienstherr kommt zu einem gewissen Prozentsatz für die Krankheitskosten von Beamten auf. Den verbleibenden Teil der Kosten müssen die Beamten über eine private Krankenversicherung selbst absichern. In Summe reicht auch diese Absicherung vor allem bei kostenintensiven Behandlungen nicht vollständig aus.
Je nach Beamtengruppe zahlt der Dienstherr die zahnärztliche Regelversorgung in der sogenannten freien Heilfürsorge oder beteiligt sich mit einer Beihilfe an den Behandlungskosten. Für darüber hinausgehende Mehrkosten müssen sich die Beamten selbst absichern:
Der privatversicherte Beamte muss meist, unabhängig vom gewählten Zahntarif, bei Zuzahlungen in Vorleistung gehen und erstmal aus eigener Tasche zahlen. Diese Vorleistung wird dann nach Einreichung der Rechnung bei der Versicherung im tariflichen Rahmen wieder an den privatversicherten Beamten zurückerstattet.
Abhilfe schaffen hier private Zusatz- und Ergänzungstarife, die eine Aufstockung der Leistungen im Dentalbereich sichern und eine Kostenerstattung bieten. Folgende Beamtengruppen sind nach ihrer Versicherungsart zu unterscheiden:
Risikobehafteten Beamtengruppen wie Soldaten, Justizvollzugsbeamten und in manchen Bundesländern Polizisten und Berufsfeuerwehrleuten gewährleistet der Dienstherr bei Anspruch eine sogenannte freie Heilfürsorge. Die Heilfürsorge deckt alle Kosten der regulären medizinischen Gesundheitsversorgung ab. Sie ist vom Leistungsniveau, je nach Bundesland, etwa mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Wie bei einer GKV ist ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz dabei nicht zwingend notwendig.
Den genauen Leistungsumfang der freien Heilfürsorge bestimmen Bund und Länder. Bei Zusatzleistungen, teuren zahnmedizinischen Behandlungen oder einer alternativen Versorgung müssen Beamte mit freier Heilfürsorge aber in die eigene Tasche greifen. Prinzipiell bietet sich für sie der Abschluss einer Zusatzversicherung an, um den Eigenanteil zu reduzieren und beispielsweise die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung erstattet zu bekommen.
Wichtig: Staatsdiener mit Anspruch auf freie Heilfürsorge können nicht bei jedem Anbieter eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. In der Regel ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer privaten Zahnzusatzversicherung. Da Beamte mit freier Heilfürsorge aber direkt über ihren Dienstherrn abgesichert sind, können private Versicherer den Vertragsabschluss verweigern. Es lohnt sich, vorab die Vertragsbedingungen verschiedener Versicherer zu vergleichen.
Mit Beendigung des Dienstverhältnisses bei Ruhestand erlischt auch der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Pensionierte Beamte erhalten dann automatisch die staatlich finanzierte Beihilfe und können in eine private Krankenversicherung wechseln.
Beamtengruppen, die keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, können gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Staatsdiener, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, haben dann beispielsweise bei Zahnersatz Anspruch auf umfangreiche Leistungen sowie einen individuellen Versicherungsschutz.
Dabei gilt: Privatversicherte sowie Beamte mit privater Krankenversicherung kommen in der Regel nicht als Versicherungsnehmer für Zahnzusatzversicherungen infrage. Die Policen dieser Zahntarife richten sich normalerweise an gesetzlich Versicherte und sind als Ergänzung zur Regelversorgung der GKV gedacht.
Beihilfeberechtigte Beamte ergänzen ihren Beihilfeanspruch für Zahnleistungen durch einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung. Darüber hinaus können privatversicherte Beamte bestehende Versorgungslücken im Zahnbereich mit Ergänzungstarifen schließen.
Prinzipiell sollte bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf ein passendes Leistungsspektrum geachtet werden. Wichtige zahnmedizinische Leistungen (die oft eine Versorgungslücke darstellen) sind die Zahnprophylaxe und die Professionelle Zahnreinigung (PZR), die Parodontitistherapie mit Begleitleistungen sowie der Zahnersatz und Inlays. Bei einem umfassenden Schutz sollten diese Punkte auf jeden Fall abgesichert sein, um private Zuzahlung zu minimieren oder auszuschließen.
Darüber hinausgehende Leistungslücken können entstehen bei:
Der Eintritt in eine private Krankenversicherung lohnt sich für die meisten Beamten: 85 Prozent aller Staatsbediensteten schließen eine PKV ab, da die monatlichen Beiträge für Beamte hier meist günstiger sind als die Kosten einer Absicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Neben der Beihilfe ist der Beamte verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein weiterer wichtiger Grund für eine private Krankenversicherung in Form eines Beihilfetarifs (optimierbar mit Ergänzungstarifen z.B. für zahntechnische Leistungen) ist folgender: Ist der Beamte in der GKV versichert, trägt er den Beitrag zur Krankenversicherung meist alleine. Der Anspruch auf Beihilfe entfällt dann größtenteils.
Beamte, die keine Heilfürsorge erhalten, bekommen von ihrem Dienstherrn Beihilfe als finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall. Das gilt beispielsweise für verbeamtete Lehrer, Verwaltungsmitarbeiter oder Richter. Die Beihilfe deckt in der Regel zwischen 50 und maximal 85 Prozent der Krankheitskosten ab – je nach Beihilfeverordnung des Bundes bzw. der jeweiligen Länder sowie Familienstand. Weiterhin zahlt die Beihilfe der Allianz 50 Prozent der Kosten bei Zahnbehandlungen und Prophylaxe sowie für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Restkosten, die nicht durch die Beihilfe abdeckt sind, übernehmen Sie als Beamter selbst oder lassen sie sich von Ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Übernimmt die PKV entstehende Mehrkosten durch spezielle Beihilfetarife, spricht man von einer sogenannten Restkostenversicherung.
Gerade bei spezifischen Behandlungen können sich trotz privater Krankenversicherung und Beihilfeanspruch Leistungslücken ergeben. Statt einer Zahnzusatzversicherung für Beihilfeempfänger gibt es spezielle Beihilfeergänzungstarife für Beamte, die entsprechende Kosten abdecken. Dabei gibt es je nach Bedarfsfall unterschiedliche Zusatzbausteine, mit denen Sie den Leistungsumfang der PKV aufstocken können: