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Zahn­zusatz­versicherungen für Beamte und Beamtinnen?

Alle Infos für Bei­hilfe- und Heil­fürsorge­berechtigte
Zahnzusatzversicherung für Beamte: Lassen Sie sich persönlich beraten!
  • Heil­fürsorge­berechtigte können eine private Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) abschließen. Allerdings bieten nicht alle Versicherer diese Tarife an. Tipp: Bei der Allianz ist der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung möglich!
  • Als Beamter, Beamtin oder Beamten­anwärter:in (Beamter oder Beamtin auf Widerruf) erhalten Sie im Falle einer Krankheit sogenannte Beihilfe­leistungen für die entstandenen Kosten. Die Beihilfe deckt jedoch nur einen Teil der Krankheits­kosten. Die Rest­kosten sichern Beamte und Beamtinnen über Beihilfe­tarife privater Kranken­versicherungen ab.
  • Beihilfe­berechtigte: Entstehen bei Zahnarzt­leistungen zusätzliche Labor- oder Material­kosten, reichen dafür Beihilfe durch den Dienst­herrn plus die Beihilfe­versicherung meist nicht aus. Die zum Teil hohen Rest­kosten zahlen Sie als verbeamteter Patient oder verbeamtete Patientin selbst.
  • Eine private Zahn­zusatz­versicherung für Beamte, Beamtinnen und Beamten­anwärter:innen ist jedoch nur möglich, wenn ein Anspruch auf pauschale Beihilfe besteht und diese in Anspruch genommen wird.
  • Privat kranken­versicherte Beamte und Beamtinnen mit Beihilfe­anspruch können ihre Leistungs­lücken bei zahn­ärztlichen Behandlungen mit Ergänzungs­tarifen privater Kranken­ver­sicherungen schließen.
z.B. Allianz MeinZahnschutz-Tarife mit bis zu 100 Prozent Kosten­übernahme für hochwertigen Zahnersatz (z.B. Implantate), Angst- und Schmerz­ausschaltung und Aufbiss-Schienen. Mit 100 Prozent Kosten­erstattung für professionelle Zahnreinigung mehrmals jährlich, Prophylaxe und Zahn­behandlung. Inklusive Innovations­garantie für neue, künftige Behandlungs­methoden – diese sind direkt mitversichert.

Beamt:innen und Beamten¬anwärter:innen, welche die pauschale Beihilfe gewählt haben, erhalten von ihrem Dienst¬herren einen Zuschuss zu den Beitrags¬kosten. Für Beamte und Beamten¬anwärterinnen ist eine ZZV nur abschließbar, wenn sie pauschale Beihilfe erhalten und GKV-versichert sind.

Aktuell ist eine Absicherung über pauschale Beihilfe in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen möglich.

Lesen Sie hier, was der Dienst­herr je nach Beamten­gruppe für zahn­ärztliche Versorgung bezahlt. Und warum eine private Absicherung immer sinnvoll ist. Egal, ob Sie zu den beihilfe­berechtigten Beamtinnen und Beamten gehören oder heilfürsorge­berechtigt sind.

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Beihilfeberechtigte Beamte & Beamtenanwärterinnen
Freie Heilfürsorgeberechtigte Beamte & Beamtinnen
Beamtengruppe Verbeamtete Lehrerinnen, Verwaltungsmitarbeiter, Richterinnen Risikobehaftete Beamten und Beamtinnen (z.B. Soldaten und Soldatinnen während der aktiven Dienstzeit, Vollzugsbeamte und Vollzugsbeamtinnen der Bundespolizei)
Grundabsicherung

Der Dienstherr beteiligt sich mit der Beihilfe zu einem gewissen Prozentsatz an den Krankheitskosten. Den verbleibenden Teil der Kosten müssen die Beamten über eine private Krankenversicherung selbst absichern.

 

Der Dienstherr zahlt eine zahnärztliche Regelversorgung. Diese Leistungen entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 
Zusatzabsicherung

In Summe reicht auch diese private Absicherung vor allem bei kostenintensiven Behandlungen, beispielsweise bei Zahnersatz, nicht vollständig aus. 

Daher schließen Beamtinnen und Beamte mit Bei­hilfe­anspruch die Lücken durch sogenannte Ergänzungs­tarife privater Versicherer.

Aufwändigere zahnärztliche Versorgungen, wie hochwertige Zahnimplantate oder Inlays, werden durch die Heilfürsorge nicht bezuschusst. 

Diese Leistungslücken können Heilfürsorgeberechtigte mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schließen.

ZZV 

Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist für privat versicherte Beamtinnen und Beamtenanwärter nicht möglich.


Für Beamte und Beamtenanwärterinnen, die Anspruch auf pauschale Beihilfe* haben und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung hingegen möglich. 

Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist möglich. 
*Aktuell ist eine Absicherung über pauschale Beihilfe in den Bundes­ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen möglich.

In wenigen Minuten zum Abschluss – sicher und transparent. Bis 64 Jahre online abschließbar.

Ja, Heil­fürsorge­berechtigte können private Zahn­zusatz­versicherungen abschließen und von Mehr­leistungen für ihre Zähne profitieren.

In der Regel nicht. Eine Zahn­zusatz­versicherung kommt für privatversicherte beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen in der Regel aus unter­schiedlichen Gründen nicht infrage.

  • Beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen können gesetzlich oder privat kranken­versichert sein. Staats­diener:innen, die sich für eine private Kranken­versicherung entscheiden, haben dann beispiels­weise bei Zahn­ersatz Anspruch auf umfang­reiche Leistungen sowie einen individuellen Versicherungs­schutz.
  • Eine Zahn­zusatz­versicherung richtet sich normaler­weise an gesetzlich Versicherte und ist als Ergänzung zur Regel­versorgung der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) gedacht. Daher lohnt sich der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung für privat­versicherte Beamtinnen und Beamte im Normal­fall auch nicht, da sie aufgrund der Beihilfe geringere Rest­kosten absichern müssen als GKV-Versicherte.
  • Gesetzliche versicherte Beamtinnen und Beamten­anwärter, welche in den Bundes­ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg oder Thüringen Dienst tun, können dagegen eine Zahnzusatz­versicherung abschließen.

Neben der Beihilfe durch den Dienst­herrn sind Beamte und Beamtinnen verpflichtet, eine Kranken­versicherung abzuschließen. Dabei lohnt sich die Absicherung über eine private Kranken­versicherung für die meisten Beamtinnen und Beamten: Rund 85 Prozent aller Staats­bediensteten schließen eine PKV ab. Die monatliche Beitrags­höhe für Beamte und Beamtinnen ist hier meist günstiger als die Kosten einer Absicherung bei einer gesetzlichen Kranken­kasse.

Beihilfe­tarife sind optimierbar mit Ergänzungs­tarifen z. B. für zahn­technische Leistungen. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Produkt­seite speziell für Beamtinnen und Beamte:

Kranken­versicherung für Beihilfe­berechtigte

Die Beihilfe deckt in der Regel zwischen 50 und maximal 90 Prozent der Krankheits­kosten ab – je nach Beihilfe­verordnung des Bundes bzw. der jeweiligen Länder sowie Familien­stand.

Abhängig von Ihrem Beihilfe­satz (je nach Beihilfe­verordnung des Bundes bzw. der jeweiligen Länder sowie Familien­stand) werden die Kosten für Zahn­behandlungen und Prophylaxe sowie für Zahn­ersatz, Implantate und Inlays anteilig übernommen.

Rest­kosten, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden, übernehmen Sie als Beamter bzw. Beamtin selbst oder lassen sie sich diese von Ihrer privaten Kranken­versicherung erstatten. Übernimmt die PKV ent­ste­hen­de Mehrkosten durch spezielle Beihilfe­tarife, spricht man von einer sogenannten Rest­kosten­versicherung.

Gerade bei spezifischen Behandlungen können sich trotz privater Kranken­versicherung und Beihilfe­anspruch Leistungs­lücken ergeben. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn die Beihilfe bestimmte Leistungen nicht übernimmt oder wenn die Behandlungs­kosten Leistungs­höchst­beträge übersteigen. Statt einer Zahn­zusatz­versicherung für Beihilfe­berechtigte gibt es spezielle Beihilfe­ergänzungs­tarife für Beamte und Beamtinnen, die entsprechende Behandlungs­kosten abdecken. Dabei gibt es je nach Bedarfsfall unter­schied­liche Zusatz­bausteine, mit denen Sie Ihre Absicherung aufstocken können:

Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet

Hohe Kundenzufriedenheit bei der Zahn­zusatz­versicherung

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eKomi Kundenauszeichnung Gold

Heilfürsorge: Benötigen Beamte und Beamtinnen eine Zahnzusatzversicherung, auch wenn sie Heilfürsorge haben?

Ja. Die Kosten­übernahme durch die Heil­fürsorge ist in der Regel mit den Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) vergleichbar. Die Heil­fürsorge leistet eine medizinische Regel­versorgung, übernimmt aber nicht die Kosten für z. B. hoch­wertigen Zahn­ersatz oder eine regel­mäßige Zahn­reinigung. Aus diesem Grund kann der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung für Beamte und Beamtinnen mit Heil­fürsorge sinnvoll sein. Voraus­setzung für die Aufnahme in einer Zahn­zusatz­versicherung ist meist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Zu beachten: Da Beamte und Beamtinnen, die Heil­fürsorge erhalten, unmittelbar über Ihren Dienst­herrn abgesichert sind, kann ihnen die Aufnahme in der privaten Zahn­zusatz­versicherung verweigert werden. Um sicher zu gehen, sollten Sie am besten die Vertrags­übersichten verschiedener Anbieter vergleichen. Bei der Allianz können Sie als Beamter oder Beamtin mit Heil­fürsorge jetzt direkt und online die leistungs­starken MeinZahnschutz-Tarife abschließen.

Heilfürsorge: Welche Leistungen erhält ein Heilfürsorgeberechtigte Person mit einer Zahnzusatzversicherung?

Die zahnmedizinischen Leistungen für Heilfürsorge­berechtigte mit einer Zahn­zusatz­versicherung können sehr umfangreich sein: Von mehrfach jährlicher professioneller Zahn­reinigung, hoch­wertigem Zahn­ersatz mit Keramik­verblendung bis hin zu Kosten­erstattung für Bleaching. Welche Leistungen Sie als heil­fürsorge­berechtigte Beamtin oder heilfürsorge­berechtigter Beamter im Rahmen Ihrer Zahn­zusatz­versicherung erhalten, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Beispiels­weise übernimmt die Zahn­zusatz­versicherung MeinZahnschutz der Allianz bis zu 100 Prozent der Kosten.

Ist die Zahn­zusatz­versicherung für Beamtinnen und Beamtinnen ohne Wartezeit möglich (Heilfürsorge­berechtigte)? Ja.

Heilfürsorge: Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Zahnzusatzversicherung als Heilfürsorgeberechtigte Person abzuschließen?

Wenn Sie eine private Zahn­zusatz­versicherung als heil­fürsorge­berechtigte Person abschließen möchten gilt: je früher, desto besser. Denn in der Regel steigen die Kosten für Tarife der Zahn­zusatz­versicherung mit zunehmendem Alter. Es lohnt sich also möglichst frühzeitig eine Zusatz­versicherung für Ihre Zähne abzuschließen. Sollten Sie Ihre Dienst­jahre als Heil­fürsorge­berechtigte Person kennen, lohnt sich ein Vergleich: Denn Zahntarife berechnen sich unter anderem nach festgelegten Alters­gruppen. Und danach, ob Sie einen Tarif mit Alterungs­rückstellungen wählen.

Beihilfeberechtigt: Brauchen Beamte und Beamtinnen mit einer privaten Krankenversicherung eine Zahnzusatzversicherung?

Nein. Im Normal­fall ist eine Zahn­zusatz­versicherung bei privater Kranken­versicherung keine geeignete Ergänzung. Private Zahn­zusatz­versicherungen sind haupt­sächlich eine Ergänzung der Regel­versorgung der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Eine Zahn­zusatz­versicherung kommt bei privater Kranken­versicherung deshalb in der Regel nicht infrage. Als privat­versicherter Beamter oder privat­versicherte Beamtin können Sie eventuelle Versorgungs­lücken durch einen Beihilfe- oder Ergänzungs­tarif der privaten Kranken­versicherung schließen.

Wann lohnt es sich, als gesetzlich versicherter Beamter bzw. versicherte Beamtin eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen?

Wenn Sie als Beamter bzw. Beamtin einen Anspruch auf pauschale Beihilfe haben und sich für die gesetzliche Absicherung entscheiden, lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung.

Beamte und Beamtinnen können Vorsorge­lücken im zahn­ärztlichen Bereich je nach Bedarf und Anspruch versichern. Dies ist über die Beihilfe­tarife bzw. Beihilfe­ergänzungs­tarife der privaten Kranken­versicherung oder bei Anspruch auf pauschale Beihilfe über die Zahnzusatz­versicherung möglich.

Aktuell ist eine Absicherung über pauschale Beihilfe in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen möglich.
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