Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Heil­fürsorge­berechtigte können eine private Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) abschließen. Allerdings bieten nicht alle Versicherer diese Tarife an. Tipp: Bei der Allianz ist der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung möglich!
  • Als Beamter, Beamtin oder Beamten­anwärter:in (Beamter oder Beamtin auf Widerruf) erhalten Sie im Falle einer Krankheit sogenannte Beihilfe­leistungen für die entstandenen Kosten. Die Beihilfe deckt jedoch nur einen Teil der Krankheits­kosten. Die Rest­kosten sichern Beamte und Beamtinnen über Beihilfe­tarife privater Kranken­versicherungen ab.
  • Beihilfe­berechtigte: Entstehen bei Zahnarzt­leistungen zusätzliche Labor- oder Material­kosten, reichen dafür Beihilfe durch den Dienst­herrn plus die Beihilfe­versicherung meist nicht aus. Die zum Teil hohen Rest­kosten zahlen Sie als verbeamteter Patient oder verbeamtete Patientin selbst.
  • Eine private Zahn­zusatz­versicherung für Beamte, Beamtinnen und Beamten­anwärter:innen ist jedoch nur möglich, wenn ein Anspruch auf pauschale Beihilfe besteht und diese in Anspruch genommen wird.
    Privat kranken­versicherte Beamte und Beamtinnen
    mit Beihilfe­anspruch können ihre Leistungs­lücken bei zahn­ärztlichen Behandlungen mit Ergänzungs­tarifen privater Kranken­ver­sicherungen schließen.

z.B. Allianz MeinZahnschutz-Tarife mit bis zu 100 Prozent Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz (z.B. Implantate), Angst- und Schmerzausschaltung und Aufbiss-Schienen. Mit 100 Prozent Kostenerstattung für professionelle Zahnreinigung mehrmals jährlich, Prophylaxe und Zahnbehandlung. Inklusive Innovationsgarantie für neue, künftige Behandlungsmethoden – diese sind direkt mitversichert.

Beamt:innen und Beamtenanwärter:innen, welche die pauschale Beihilfe gewählt haben, erhalten von ihrem Dienstherren einen Zuschuss zu den Beitragskosten. Für Beamte und Beamtenanwärterinnen ist eine ZZV nur abschließbar, wenn sie pauschale Beihilfe erhalten und GKV-versichert sind.

Aktuell ist eine Absicherung über pauschale Beihilfe in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen möglich.

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Schutz für alle Beamten­gruppen
Lesen Sie hier, was der Dienst­herr je nach Beamten­gruppe für zahn­ärztliche Versorgung bezahlt. Und warum eine private Absicherung immer sinnvoll ist. Egal, ob Sie zu den beihilfe­berechtigten Beamtinnen und Beamte gehören oder Heilfürsorge­berechtigt sind.

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Beihilfeberechtigte Beamte & Beamtenanwärterinnen
Freie Heilfürsorgeberechtigte Beamte & Beamtinnen
Beamtengruppe Verbeamtete Lehrerinnen, Verwaltungsmitarbeiter, Richterinnen Risikobehaftete Beamten und Beamtinnen (z.B. Soldaten und Soldatinnen während der aktiven Dienstzeit, Vollzugsbeamte und Vollzugsbeamtinnen der Bundespolizei)
Grundabsicherung

Der Dienstherr beteiligt sich mit der Beihilfe zu einem gewissen Prozentsatz an den Krankheitskosten. Den verbleibenden Teil der Kosten müssen die Beamten über eine private Krankenversicherung selbst absichern.

 

Der Dienstherr zahlt eine zahnärztliche Regelversorgung. Diese Leistungen entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 
Zusatzabsicherung

In Summe reicht auch diese private Absicherung vor allem bei kostenintensiven Behandlungen, beispielsweise bei Zahnersatz, nicht vollständig aus. 

Daher schließen Beamtinnen und Beamte mit Bei­hilfe­anspruch die Lücken durch sogenannte Ergänzungs­tarife privater Versicherer.

Aufwändigere zahnärztliche Versorgungen, wie hochwertige Zahnimplantate oder Inlays, werden durch die Heilfürsorge nicht bezuschusst. 

Diese Leistungslücken können Heilfürsorgeberechtigte mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schließen.

ZZV 

Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist für privat versicherte Beamtinnen und Beamtenanwärter nicht möglich.


Für Beamte und Beamtenanwärterinnen, die Anspruch auf pauschale Beihilfe* haben und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung hingegen möglich. Hier können Sie Ihren individuellen Beitrag zur Zahnzusatz berechnen.

Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist möglich. Hier individuellen Beitrag berechnen.
*Aktuell ist eine Absicherung über pauschale Beihilfe in den Bundes­ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen möglich.
Hier finden Sie die für Sie relevanten Informationen, wenn Sie beihilfeberechtigter Beamter oder beihilfeberechtigte Beamtenanwärterin sind. 
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, wenn Sie Heilfürsorgeberechtigt sind. 
Richtig versichern
Starker Zahnschutz mit der Allianz Zahn­zusatz­ver­sicherung
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Private Zahn­zusatz ist sinnvoll
Ja - Heil­fürsorge­berechtigte können private Zahn­zusatz­versicherungen abschließen und von Mehr­leistungen für ihre Zähne profitieren.

Heil­fürsorge ist eine besondere Form der Fürsorge­leistung des Dienst­herrn für Berufs­gruppen mit risiko­reichen, gefährlichen oder gefahr­geneigten Tätigkeiten. Zugehörigkeit und Leistungs­niveau der Heil­fürsorge ist je nach Bundes­land unterschiedlich.

Risiko­behafteten Beamten­gruppen wie Soldatinnen, Justiz­vollzugs­beamten und in manchen Bundes­ländern Polizistinnen und Berufs­feuerwehr­leuten gewährleistet der Dienst­herr bei Anspruch eine sogenannte freie Heil­fürsorge.

  • Die Heil­fürsorge deckt alle Kosten der regulären medizinischen Gesundheits­versorgung ab. Nicht jedoch zahn­medizinische Zusatz­leistungen wie z.B. hochwertigen Zahn­ersatz oder mehrfach jährliche Zahn­reinigung.
  • Heil­fürsorge ist vom Leistungs­niveau, je nach Bundes­land, etwa mit den Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung vergleichbar. Wie bei einer GKV ist ein zusätzlicher Kranken­versicherungs­schutz dabei nicht zwingend notwendig. Voraussetzung für die Leistungen ist, dass sie im Rahmen des medizinisch Notwendigen ausreichend, zweck­mäßig und wirtschaftlich sind.
  • Bei Zusatz­leistungen, aufwändigeren zahn­medi­zinischen Behandlungen oder einer alternativen Versorgung müssen Beamte und Beamtinnen mit freier Heil­fürsorge aber in die eigene Tasche greifen. Wenn Sie Premium-Leistungen für Ihre Zähne wünschen, dann informieren Sie sich hier über die Zahn­zusatz­versicherung der Allianz. Ihr Vorteil: Eigen­anteile lassen sich so reduzieren und Kosten für eine professionelle Zahn­reinigung oder hoch­wertigen Zahn­ersatz und Inlays werden erstattet: Je nach Tarif bis zu 100 Prozent.
  • Wichtig: Als Beamter oder Beamtin mit einem Heilfürsorgeanspruch macht es Sinn, während der aktiven Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. 
  • Mit Beendigung des Dienst­verhältnisses bei Ruhe­stand erlischt auch der Anspruch auf freie Heil­fürsorge. Pensionierte Beamtinnen und Beamte erhalten dann auto­matisch die staatlich finanzierte Beihilfe und können in eine private Kranken­versicherung wechseln. 

z.B. Allianz MeinZahnschutz-Tarife mit bis zu 100 Prozent Kosten­übernahme für hoch­wertigen Zahn­ersatz (z.B. Implantate), Angst- und Schmerz­ausschaltung und Aufbiss-Schienen. Mit 100 Prozent Kosten­erstattung für professionelle Zahn­reinigung mehrmals jährlich, Prophylaxe und Zahn­behandlung. Inklusive Innovations­garantie für neue, künftige Behandlungs­methoden – diese sind direkt mitversichert.

Die Kosten für die Zahnarztrechnung müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Im Nachgang kann die Rechnung an die jeweilige Kostenstelle des Arbeitgebers geschickt werden. Einen Teil der anfallenden Gesund­heits­kosten übernimmt dann der staatliche Arbeit­geber direkt, also Bund oder Länder.

Wichtig: Staats­diener mit Anspruch auf freie Heil­fürsorge können nicht bei jedem Anbieter eine private
Zahn­zusatz­versicherung abschließen. In der Regel ist die Mitglied­schaft in einer gesetzlichen Kranken­versicherung Voraus­setzung für die Inanspruch­nahme einer privaten Zahn­zusatz­versicherung. Da Beamtinnen und Beamte mit freier Heil­fürsorge aber direkt über ihren Dienstherrn abgesichert sind, können private Versicherer den Vertrags­abschluss verweigern. Es lohnt sich, vorab die Vertrags­bedingungen verschiedener Versicherer zu vergleichen.

 

  • Heil­fürsorge­berechtigte können die starken Allianz MeinZahnschutz-Tarife abschließen, wenn sie mehr Schutz und mehr Zahn­vorsorge für ihre Zahn­gesundheit wünschen.
Berechnen Sie sich hier Ihren Beitrag zur Zahnzusatzversicherung für Heilfürsorgeberechtigte
Alle Informationen rund um die Zahnzusatztarife der Allianz
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Bei Beihilfe
In der Regel nicht. Eine Zahn­zusatz­versicherung kommt für privatversicherte beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen in der Regel aus unter­schiedlichen Gründen nicht infrage. 
  • Beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen können gesetzlich oder privat kranken­versichert sein. Staats­diener:innen, die sich für eine private Kranken­versicherung entscheiden, haben dann beispiels­weise bei Zahn­ersatz Anspruch auf umfang­reiche Leistungen sowie einen individuellen Versicherungs­schutz.
  • Eine Zahn­zusatz­versicherung richtet sich normaler­weise an gesetzlich Versicherte und ist als Ergänzung zur Regel­versorgung der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) gedacht. Daher lohnt sich der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung für privat­versicherte Beamtinnen und Beamte im Normal­fall auch nicht, da sie aufgrund der Beihilfe geringere Rest­kosten absichern müssen als GKV-Versicherte.
  • Gesetzliche versicherte Beamtinnen und Beamtenanwärter, welche in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg oder Thüringen Dienst tun, können dagegen eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Ein Beamtenstatus verspricht dank Anstellung auf Lebenszeit finanzielle Sicherheit. Aber auch auf gut abgesicherte Berufsgruppen wie Beamte und Beamtinnen können zahnmedizinische Be­hand­lungs­kosten mit hoher Eigen­beteiligung zukommen, zum Beispiel wenn teurer Zahnersatz notwendig ist. In so einem Fall muss der Patient oder die Patientin meist in Vorleistung gehen. Der Abschluss einer privaten Ergänzungsversicherung für Beamte und Beamtinnen (im Sinne eines PKV-Ergänzungstarifs) lohnt sich daher speziell im Dental­bereich.
  • Privat­versicherte Beamtinnen und Beamte sollten prinzipiell beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung bzw. eines Ergänzungs­tarifs auf ein passendes Leistungs­spektrum achten. Wichtige zahn­medizinische Leistungen sind die Zahn­prophylaxe,Professionelle Zahn­reinigung (PZR), die Parodontitis­therapie mit Begleit­leistungen sowie der Zahn­ersatz und Inlays. Häufig stellt die nicht ausreichende Kosten­abdeckung dieser Leistungen eine Versorgungs­lücke im Versicherungs­jahr dar. Für einen umfassenden Schutz sollten diese Punkte bei privat­versicherten beihilfe­berechtigten Beamtinnen und Beamte auf jeden Fall abgesichert sein.
  • Neben hochwertigem Zahn­ersatz, Inlays und Implantaten können weitere Leistungs­lücken entstehen durch Kompositfüllungen, Wurzelkanalbehandlungen und kieferorthopädische Behandlungen
  • Als privat­versicherter Beamter oder privat­versicherte Beamtin müssen Sie in Vorleistung gehen und die Kosten erst einmal aus eigener Tasche zahlen. Und das unabhängig vom gewählten Zahntarif und eventuellem Eigen­anteil (Selbst­beteiligung). Nach dem Einreichen der Rechnung (und gegebenen­falls vor Behandlungs­beginn des Heil- und Kosten­plans) wird die private Krakenversicherung und die Beihilfestelle im tariflichen Rahmen die Kosten für die Zahn­behandlungen zurück­erstatten.
Lassen Sie sich zu den speziellen Tarifen für Beamte und Beamtinnen beraten.
Alle Infos rund um die PKV für Beamteund Beamtinnen finden Sie hier.
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Gut zu wissen
Eine private Kranken­versicherung ist für Beamte und Beamtinnen gegenüber der gesetzlichen Kranken­versicherung meist attraktiver.

Neben der Beihilfe durch den Dienst­herrn sind Beamte und Beamtinnen verpflichtet, eine Kranken­versicherung abzuschließen. Dabei lohnt sich die Absicherung über eine private Kranken­versicherung für die meisten Beamtinnen und Beamten: Rund 85 Prozent aller Staats­bediensteten schließen eine PKV ab. Die monatliche Beitrags­höhe für Beamte und Beamtinnen ist hier meist günstiger als die Kosten einer Absicherung bei einer gesetzlichen Kranken­kasse.

Beihilfe­tarife sind optimierbar mit Ergänzungs­tarifen z.B. für zahn­technische Leistungen. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Produkt­seite speziell für Beamtinnen und Beamte:

Die passende Versicherung
Kranken­versicherung für Beihilfe­berechtigte
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Absicherung gegen Rest­kosten
Hier erfahren Sie, warum ein Ergänzungs­tarif für Beamte und Beamtinnen mit privater Kranken­versicherung so wichtig ist.

Die Beihilfe deckt in der Regel zwischen 50 und maximal 90 Prozent der Krankheits­kosten ab – je nach Beihilfe­verordnung des Bundes bzw. der jeweiligen Länder sowie Familien­stand.

Abhängig von Ihrem Beihilfe­satz (je nach Beihilfe­verordnung des Bundes bzw. der jeweiligen Länder sowie Familien­stand) werden die Kosten für Zahn­behandlungen und Prophylaxe sowie für Zahn­ersatz, Implantate und Inlays anteilig übernommen.

Rest­kosten, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden, übernehmen Sie als Beamter bzw. Beamtin selbst oder lassen sie sich diese von Ihrer privaten Kranken­versicherung erstatten. Übernimmt die PKV ent­ste­hen­de Mehrkosten durch spezielle Beihilfe­tarife, spricht man von einer sogenannten Rest­kosten­versicherung.

Gerade bei spezifischen Behandlungen können sich trotz privater Kranken­versicherung und Beihilfe­anspruch Leistungs­lücken ergeben. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn die Beihilfe bestimmte Leistungen nicht übernimmt oder wenn die Behandlungs­kosten Leistungs­höchst­beträge übersteigen. Statt einer Zahn­zusatz­versicherung für Beihilfe­berechtigte gibt es spezielle Beihilfe­ergänzungs­tarife für Beamte und Beamtinnen, die entsprechende Behandlungs­kosten abdecken. Dabei gibt es je nach Bedarfsfall unter­schied­liche Zusatz­bausteine, mit denen Sie Ihre Absicherung aufstocken können:

  • Insbesondere für Zahn­leistungen empfiehlt sich eine Beihilfe­ergänzung. Diese sollte zusätzlich auch zahn­technische Mehr­leistungen und Kosten für hoch­wertige Implantate umfassen.
  • Daneben können Ergänzungs­tarife für ambulante Leistungen, für Einbett- oder Zweibettzimmer sowie Kranken­haus­tagegeld Beihilfe-Lücken sinnvoll schließen. Mehr Informationen zu den Ergänzungs­tarifen der Allianz finden Sie hier:
Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
Hohe Kunden­zufriedenheit bei der Zahn­zusatz­versicherung

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Häufige Fragen

Heilfürsorge: Benötigen Beamte und Beamtinnen eine Zahnzusatzversicherung, auch wenn sie Heilfürsorge haben?

Ja. Die Kosten­übernahme durch die Heil­fürsorge ist in der Regel mit den Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) vergleichbar. Die Heil­fürsorge leistet eine medizinische Regel­versorgung, übernimmt aber nicht die Kosten für z. B. hoch­wertigen Zahn­ersatz oder eine regel­mäßige Zahn­reinigung. Aus diesem Grund kann der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung für Beamte und Beamtinnen mit Heil­fürsorge sinnvoll sein. Voraus­setzung für die Aufnahme in einer Zahn­zusatz­versicherung ist meist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Zu beachten: Da Beamte und Beamtinnen, die Heil­fürsorge erhalten, unmittelbar über Ihren Dienst­herrn abgesichert sind, kann ihnen die Aufnahme in der privaten Zahn­zusatz­versicherung verweigert werden. Um sicher zu gehen, sollten Sie am besten die Vertrags­übersichten verschiedener Anbieter vergleichen. Bei der Allianz können Sie als Beamter oder Beamtin mit Heil­fürsorge jetzt direkt und online die leistungs­starken MeinZahnschutz-Tarife abschließen.

Heilfürsorge: Welche Leistungen erhält ein Heilfürsorgeberechtigte Person mit einer Zahnzusatzversicherung?

Die zahnmedizinischen Leistungen für Heilfürsorge­berechtigte mit einer Zahn­zusatz­versicherung können sehr umfangreich sein: Von mehrfach jährlicher professioneller Zahn­reinigung, hoch­wertigem Zahn­ersatz mit Keramik­verblendung bis hin zu Kosten­erstattung für Bleaching. Welche Leistungen Sie als Heil­fürsorge­berechtigte Beamtin oder Heilfürsorge­berechtigter Beamter im Rahmen Ihrer Zahn­zusatz­versicherung erhalten, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Beispiels­weise übernimmt die Zahn­zusatz­versicherung MeinZahnschutz der Allianz bis zu 100 Prozent der Kosten. Ist die Zahn­zusatz­versicherung für Beamtinnen und Beamtinnen ohne Wartezeit möglich (Heilfürsorge­berechtigte)? Ja. Lesen Sie hier mehr über die Zahn­zusatz­versicherungs Leistungen und Tarife der MeinZahnschutz Tarife mit Sofort­schutz.

Heilfürsorge: Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Zahnzusatzversicherung als Heilfürsorgeberechtigte Person abzuschließen?

Wenn Sie eine private Zahnzusatzversicherung als Heilfürsorgeberechtigte Person abschließen möchten gilt: je früher, desto besser. Denn in der Regel steigen die Kosten für Tarife der Zahnzusatzversicherung mit zunehmendem Alter.  Es lohnt sich also möglichst frühzeitig eine Zusatzversicherung für Ihre Zähne abzuschließen. Sollten Sie Ihre Dienstjahre als Heilfürsorgeberechtigte Person kennen, lohnt sich ein Vergleich: Denn, Zahntarife berechnen sich unter anderem nach festgelegten Altersgruppen. Und danach, ob Sie einen Tarif mit Alterungsrückstellungen wählen.

Beihilfeberechtigt: Brauchen Beamte und Beamtinnen mit einer privaten Krankenversicherung eine Zahnzusatzversicherung?

Nein. Im Normal­fall ist eine Zahn­zusatz­versicherung bei privater Kranken­versicherung keine geeignete Ergänzung. Private Zahn­zusatz­versicherungen sind haupt­sächlich eine Ergänzung der Regel­versorgung der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Eine Zahn­zusatz­versicherung kommt bei privater Kranken­versicherung deshalb in der Regel nicht infrage. Als privat­versicherter Beamter oder privat­versicherte Beamtin können Sie eventuelle Versorgungs­lücken durch einen Beihilfe- oder Ergänzungs­tarif der privaten Kranken­versicherung schließen.

Wann lohnt es sich, als gesetzlich versicherter Beamter bzw. versicherte Beamtin eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen?

  • Wenn Sie als Beamter bzw. Beamtin einen Anspruch auf pauschale Beihilfe haben und sich für die gesetzliche Absicherung entscheiden, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.
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  • Beamte und Beamtinnen können Vorsorgelücken im zahnärztlichen Bereich je nach Bedarf und Anspruch versichern. Dies ist über die Beihilfetarife bzw. Beihilfeergänzungstarife der privaten Kranken­versicherung oder bei Anspruch auf pauschale Beihilfe über die Zahnzusatzversicherung möglich.

Aktuell ist eine Absicherung über pauschale Beihilfe in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen möglich.

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