Der Dienstherr kommt zu einem gewissen Prozentsatz für die Krankheitskosten von Beamten auf. Den verbleibenden Teil der Kosten müssen die Beamten über eine Private Krankenversicherung selbst absichern. In Summe reicht auch diese Absicherung vor allem bei kostenintensiven Behandlungen, beispielsweise bei Zahnersatz, nicht vollständig aus.
Je nach Beamtengruppe zahlt der Dienstherr die zahnärztliche Regelversorgung in der sogenannten freien Heilfürsorge oder beteiligt sich mit einer Beihilfe an den Behandlungskosten. Für darüber hinausgehende Mehrkosten müssen sich die Beamten selbst absichern:
- Bei Beihilfeberechtigten gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme für zahntechnische Leistungen durch die Beihilfe.
- Bei Heilfürsorgeberechtigten sind umfangreiche Zahnbehandlungen in den Versicherungsleistungen des Dienstherrn enthalten. Voraussetzung ist, dass sie sind im Rahmen des medizinisch Notwendigen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Aufwändigere zahnärztliche Versorgungen, wie hochwertige Zahnimplantate oder Inlays werden durch die Heilfürsorge nicht bezuschusst. Die Leistungen der freien Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.