Reichen für die Versorgung eines geschädigten Zahnes eine Zahnfüllung oder ein Inlay nicht mehr aus, ist für den Zahnerhalt häufig eine Zahnkrone die einzige Lösung. Diese Kronen können aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Üblich sind vor allem Metall und Keramik.
Während Metallkronen Regelversorgung sein können, sind Vollkeramikkronen eine Privatleistung. Sie gehören zum hochwertigen Zahnersatz.
Keramikkronen kommen als Vollkeramik- oder Verblendkronen vor und werden verwendet, wenn ein Zahn aufgrund einer starken Schädigung nicht mehr mit der Füllungstherapie versorgt werden kann. Die Krone wird dabei auf dem Zahnstumpf festgeklebt oder festzementiert.
Klassische Verblendkronen bestehen aus einem Metallgerüst, welches mit einer Keramikschicht verblendet wird. Vollkeramikkronen hingegen werden komplett aus Keramik gefertigt.
Bei Keramik (fälschlicherweise auch als Porzellan bezeichnet) handelt es sich um einen mineralischen Werkstoff. Die Zahnmedizin verwendet das Material zur Herstellung von Zahnkronen, die den natürlichen Zähnen sehr ähneln.
Doch Keramik ist nicht gleich Keramik und so werden noch einzelne Keramikarten unterschieden:
Eine Vollkeramikkrone besteht komplett aus Keramik und sieht dadurch den Zähnen wesentlich ähnlicher als Kronen aus anderen Materialien. Sie stellen einen ästhetisch hochwertigen Zahnersatz dar.
Keramik ist sehr gut verträglich und antiallergen. Vollkeramikkronen sind sehr langlebig. Da sie sich nicht verfärben und auch nicht abreiben, weisen sie eine sehr hohe Haltbarkeit auf.
Die Herstellung von Vollkeramikkronen ist aufgrund modernster Verfahren schnell und präzise möglich.
Eine allgemein gültige Regel, wie lange eine Krone haltbar ist, gibt es nicht. Das liegt an den zahlreichen Faktoren, welche die Haltbarkeit beeinflussen.
Als Richtwerte werden in der Regel zehn bis 15 Jahre genannt. Für einen derartigen Langzeiterfolg sind eine exakte Verarbeitung durch den Zahntechniker und eine optimale Mundhygiene beim Patienten von großer Bedeutung.
Bestimmte Risikofaktoren können die Verweildauer im Mund deutlich verkürzen. Dazu gehören zum Beispiel:
Die Gesamtkosten für die Versorgung mit einer Keramikkrone setzen sich aus den Behandlungskosten (Zahnarzthonorar) sowie den Labor- und Materialkosten zusammen.
Für eine individuell vom Zahntechniker angefertigte Vollkeramikkrone müssen Sie als GKV-Versicherter mit folgenden Kosten rechnen:
Da es sich bei Vollkeramikkronen um eine Privatleistung handelt, findet für das Zahnarzthonorar die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Anwendung. Metallkronen können Regelversorgung sein und kosten dann entsprechend weniger.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für die Behandlung einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der bundesdurchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung. Dieser liegt bei circa 190 Euro. Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft können Sie Ihren Eigenanteil senken. Bei Härtefällen (geringes Einkommen) werden 100 Prozent der bundesdeutschen Durchschnittskosten für die Regelversorgung übernommen. Wenn nachweislich eine Metallallergie vorliegt, ist auf Antrag auch eine Kostenübernahme der Vollkeramikkrone möglich.
Die folgende Übersicht zeigt, wie die Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung geregelt ist. Außerdem erfahren Sie, was Ihnen eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) bringt.