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Wie Sie Ihr Zweit­motor­rad richtig versichern

Biker, Sammler & Co.
Zweitmotorrad versichern: Ein Motorad steht in der Garage
  • Sie haben bereits ein Motorrad versichert und melden ein zweites Bike an? Dann brauchen Sie dafür eine Zweit­motorrad­versicherung.
  • Als Versicherung für Ihr Zweit­motorrad schließen Sie Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko ab. Neben der Versicherungs­art richten sich die Kosten nach Faktoren wie Motor­rad­typ, Hubraum, Regional­klasse und Selbstbeteiligung.
  • Versichern Sie Ihr Motorrad als Zweitwagen bei der Kfz-Versicherung Ihres Erstfahrzeugs, erhalten Sie oft eine günsti­ge Sondereinstufung (Motorrad-Zweitwagen­regelung). Die Versicherung stuft das Zweit­motorrad direkt in eine bessere SF-Klasse ein und Sie sparen Beitrag.
  • Ihr Zweitmotorrad können Sie entweder bei der Kfz-Zulassungs­stelle oder online anmelden.
Eine Zweitmotorrad­versiche­rung ist eine Kfz-Versicherung für jedes zusätzliche Motorrad, das Sie neben Ihrem ersten Motorrad auf sich zulassen. Sie können auch zusätzlich zu Ihrem Auto ein Motorrad als Zweitfahrzeug versichern. Je nach Versicherer erhalten Sie im Rahmen der Zweitwagenregelung für das Motorrad eine günstigere Einstufung bei der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Als Versicherung für Ihr Zweit­motorrad ist Kfz-Haftpflicht gesetzlich vor­geschrieben. Optional können Sie Teilkasko oder Vollkasko für das Zweit-Bike abschließen. Nach Bedarf erweitern Sie Ihren Versicherungs­schutz zum Beispiel mit einem Motorrad-Schutzbrief. Dieser Zusatz­baustein lohnt sich, wenn Sie viel mit dem Motorrad fahren und längere Touren auch im Ausland machen.

Tipp: Für Ihr Klein­kraft­rad bis 50 Kubik­zentimeter (ccm) Hubraum brauchen Sie eine Moped­versicherung. Für Bikes mit über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Nenn­leistung bieten viele Kfz-Ver­sicherer eine günstige Leicht­kraftrad-Versicherung an. E-Bikes sind in der Regel versicherungsfrei. Hat Ihr Zweit­motorrad ein H-Kenn­zeichen, können Sie oft eine spezielle Motorrad-Old­timer-Versicherung abschließen.

Melden Sie neben Ihrem Auto ein Motor­rad an, können Sie es beim selben Kfz-Versicherer in der Regel als Zweit­wagen versichern. Dann gilt die soge­nannte Zweit­wagen­regelung für das Motorrad. Diese Sonder­einstufung bieten viele Ver­sicherungen an, wenn ein weiteres Fahr­zeug auf denselben Halter bzw. dieselbe Halterin oder dessen bzw. deren Partner:in zugelassen wird. In diesem Fall startet das Zweit­motorrad direkt in einer besseren SF-Klasse und der Versicherungs­beitrag ist günstiger. Am häufigsten stufen Versicherer das Zweit­motor­rad in SF ½ ein – voraus­gesetzt, das Erst­fahr­zeug hat mindestens SF 3.

Tipp: Sie können nicht nur ein Motorrad als Zweit­fahrzeug versichern, sondern beispiels­weise auch ein Quad, Trike oder Wohnmobil. Besonders lohnt sich die Motorrad-Zweit­wagen­regelung für Fahr­anfängerinnen und Fahranfänger. Nimmt ein Eltern­teil das Motor­rad als Zweit­wagen in seinen Versicherungs­vertrag auf, erspart das dem Nachwuchs die teure SF 0.

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Der Beitrag Ihrer Zweit­motor­rad­versiche­rung hängt von mehreren indivi­duellen Ein­stufungs­kriterien ab. Dazu gehören Ihr Alter und die Leistung Ihres Bikes, aber auch Faktoren wie Regional­klasse und Jahres­fahr­leistung. Wer beim Versicherungs­beitrag sparen will, sollte vor Vertrags­abschluss mehrere Anbieter vergleichen und das Motorrad saisonal zulassen.

Wie viel die Versicherung Ihres Zweit­motorrads kostet, hängt von der Versicherungs­art ab. Kfz-Haft­pflicht ist günstiger als eine Teil­kasko­versicherung oder Voll­kasko­versicherung. Daneben beeinflussen folgende Faktoren die Prämien­höhe:

  • Fahrerfahrung
  • Art des Motorrads
  • Alter des Motorrads
  • Hubraumstärke
  • Jahresfahrleistung
  • Regionalklasse
  • SF-Klasse
  • Fahrerkreis

Im Gegensatz zur Pkw-Versicherung spielen Typklassen bei der Motorrad­versicherung keine Rolle.

  • Versicherungs­vergleich: Vergleichen Sie die Tarife verschiedener Anbieter miteinander. Schutz­kleidung, Helm und Zubehör etwa sind nicht bei jedem Vertrag mitversichert. Wenn Sie mit Ihrem Zweit­motorrad vor allem Touren fahren, ist die Leistung aber ein wichtiges Kriterium.
  • Bike mit wenig Hub­raum wählen: Je geringer die Leistung der Maschine, desto günstiger ist in der Regel die Prämie. Die meisten Versicherer akzeptieren motori­sierte Zwei­räder mit oder ohne Bei­wagen ab 51 ccm, ohne zwischen Leicht­kraftrad, Roller oder regulärem Motor­rad zu unter­scheiden.
  • Motorrad saisonal zulassen: Nutzen Sie Ihr Zweit­motorrad nicht das ganze Jahr, lohnt sich ein Saison­kennzeichen. Kfz-Steuer und Ver­sicherungs­beitrag zahlen Sie dann nur für die Monate, in denen Ihr Bike zuge­lassen ist.

Rechenbeispiel: Welche Kosten­ersparnis bei der Versicherung eines Zweit­motor­rads möglich ist, zeigen die fiktiven Szenarien in der Tabelle.

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Beispiel-Szenario
Einstufung / Zeitraum
Beitrag (fiktiv)
Ersparnis zum Grundbeitrag
Reguläre Einstufung SF 0 (ca. 100 %) / 12 Monate 200 € 0 € (0 %)
Sondereinstufung SF ½ (ca. 75 %) / 12 Monate 150 € 50 € (25 %)
Saisonzulassung (März bis Oktober) SF 0 (ca. 100 %) / 8 Monate 133,33 € 66,67 € (33 %)
Sondereinstufung + Saisonzulassung (März bis Oktober) SF ½ (ca. 75 %) / 8 Monate 100 € 100 € (50 %)

Wenn Sie bei der Allianz online Ihr Motor­rad als Zweit­fahrzeug versichern, können Sie doppelt sparen: mit der Sonder­einstufung im Rahmen der Motorrad-Zweit­wagen­regelung und mit dem Bündel­rabatt im Allianz Privatschutz-Paket.

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Wenn Sie Ihr Zweit­motor­rad anmelden, brauchen Sie Ihren Perso­nal­ausweis, die Zulas­sungs­papiere und eVB-Nummer. Sie können Ihr zweites Motor­rad online anmelden oder auf die Zulassungs­stelle gehen. Eine Neuzu­lassung kostet ab 30 Euro.

Wollen Sie bei der Kfz-Zulassungs­stelle Ihr Motorrad anmelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personal­ausweis oder Reise­pass mit Melde­bescheinigung
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungs­bescheini­gung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • SEPA-Lastschrift­mandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Formular bei Kfz-Behörde oder online erhältlich)
  • ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Dritte
  • Neuzulassung: Besitz­nachweis (z. B. Kauf­vertrag), Nachweis der EG-Typ­genehmigung (z. B. durch EG-Über­ein­stimmungs­bescheinigung / Certificate of Conformity), bei Motor­rad aus dem Ausland zusätzlich Un­bedenk­lich­keits­erklärung des zuständigen Zollamts
  • Gebrauchtes Motorrad: Nach­weis über gültige Motorrad-Haupt­untersuchung (HU-Bericht) bzw. Nachweis über Voll­abnahme bei Motorrad, das über zehn Jahre still­gelegt war
  • Gewerbliche Zulassung: Auszug aus Vereins- oder Firmen­register
  • Leasingmotorrad: Erklärung des Leasing­unternehmens zur Nutzungs­überlassung
  • Wer sich den Weg zur Zulassungs­behörde sparen will, kann sein Motor­rad online an­melden. Voraus­setzung ist ein Personal­ausweis mit Online-Ausweis­funktion und frei­geschalteter eID-Funktion plus ein Karten­lese­gerät oder Smart­phone mit kosten­loser AusweisApp. Möglich ist die Online-Anmeldung nur für Motor­räder mit Erst­zulassung seit 1. Januar 2015.
  • Die Motorrad-Anmeldung kann eine andere Person für Sie über­nehmen. Dafür braucht Ihr:e Stell­vertreter:in zwei Voll­machten: Die erste Voll­macht bestätigt, dass die Motorrad-Zulassung in Ihrem Auftrag erfolgt. Die zweite weist Ihr Einver­ständnis zum Last­schrift­verfahren für die Kfz-Steuer (Bank­einzug) nach. Auf der Behörde weist die bevoll­mächtigte Person sich selbst aus und zeigt zusätzlich Ihren Personal­ausweis oder Reise­pass vor (Kopie reicht teilweise).
  • Die Kosten für die Zulassung eines Zweit­motor­rads variieren je nach Region und Art der Anmeldung. Auf dem Amt zahlen Sie für eine Neuzu­lassung 26 bis 30 Euro, für eine Wieder­zulassung ohne Halter­wechsel ab 23 Euro. Online ist die Zweit­motorrad-Anmeldung günstiger: Die Gebühren für eine internet­basierte Neuzu­lassung beginnen bei 12,80 Euro, für die Wieder­zulassung bei 10,60 Euro. Ein Wunsch­kenn­zeichen kostet 10,60 Euro plus 2,60 Euro für die Reservierung.

Wie viel Kfz-Steuer zahle ich für mein Zweitmotorrad?

Für Ihr Zweitmotorrad zahlen Sie weniger Kfz-Steuer als für einen Pkw. Der Steuer­satz berechnet sich nach Nenn­leistung und Hubraum­größe der Zweit­maschine. Beide Angaben sind in der Zulassungs­bescheini­gung Teil 1 (Fahrzeug­schein) vermerkt. Für Krafträder über 125 ccm Hubraum sind pro ange­fangene 25 ccm Hubraum 1,84 Euro pro Jahr fällig. Leicht­kraf­träder (auch Kleinkraft­räder genannt) unter 125 ccm Hubraum sind nach § 3 des Kraft­fahr­zeug­steuer­gesetzes von der Kfz-Steuer befreit. Für diese Kraft­räder benötigen Sie ein Leicht­kraftrad-Kennzeichen.

Kann ich meine Zweimotorradversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, als Fahrzeug­halterin oder Fahrzeughalter können Sie die Kfz-Haft­pflicht­versiche­rung für Ihre Motor­räder in Ihrer Steuer­erklärung geltend machen. Welche Art von Kraft­rädern Sie fahren, spielt steuerlich keine Rolle. Die Beitrags­kosten geben Sie in der Anlage Vorsorge­aufwand unter "sonstige Vorsorge­auf­wendungen" (Zeile 46 bis 50) an.

Welche Schadenfreiheitsklasse hat mein Motorrad als Zweitfahrzeug?

Viele Versicherungs­unter­nehmen gewähren eine günstigere Sonder­einstufung, wenn Sie ein zusätz­liches Motor­rad als Zweit­fahr­zeug versichern. In welcher SF-Klasse Ihr Motorrad startet, ist je nach Anbieter unter­schiedlich. Oft steigen Sie in SF ½ ein, manche Versicherer vergeben auch höhere SF-Klassen für Zweit­wagen­versiche­rungen.
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