E-Bike und Pedelec: Unterschied und Versicherung
- Elektrofahrrad ist nicht gleich Elektrofahrrad: Es gibt E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs. Unterschiede sind unter anderem Geschwindigkeit und verkehrsrechtliche Vorgaben wie Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht.
- Pedelecs mit Tretunterstützung, umgangssprachlich "E-Bikes" genannt, sind in Deutschland am weitesten verbreitet. Für ihre Nutzung gibt es keine strengen Vorgaben und keine Versicherungspflicht.
- Leistungsstarke E-Bikes oder S-Pedelecs dürfen nur mit Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnehmen.
Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike-Modellen und welche Versicherung Sie brauchen
Wie kann ich mein wertvolles Rad schützen?
E-Bike oder Pedelec als Jobrad nutzen
Kann ich ein E-Bike als Jobrad nutzen?
Was muss ich tun, um ein E-Bike oder Pedelec als Jobrad nutzen zu können?
Wie viel kostet mich ein E-Bike oder Pedelec als Jobrad?
Die Kosten hängen vom Wert des E-Bikes oder Pedelecs ab, das der Arbeitgeber als Jobrad zur Verfügung stellt. Auch Leasingrate, Versicherungsbeitrag und Arbeitgeberzuschuss spielen eine Rolle.
Wer die Leasingrate als Barlohnumwandlung übernimmt, zahlt weniger Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Dann ist Leasing über den Arbeitgeber meist günstiger als privates Leasing. Zusätzlich können Beschäftigte pro Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer Arbeitsweg steuerlich geltend machen.
Wichtig: Bietet der Arbeitgeber ein Jobrad an, gilt das als Sachleistung, die versteuert werden muss. Bei Erst-Inbetriebnahme des Fahrrads ab 1. Januar 2020 gilt ein Steuersatz von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Nur wenn der Arbeitgeber das E-Bike als Jobrad zusätzlich zum Gehalt anbietet, ist es für Arbeitnehmer beitrags- und steuerfrei.



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