Behandlungspflege in der Privaten Krankenversicherung: Ihre Vorsorge im Krankheitsfall zu Hause
Medizinische Kranken­pflege durch Pflege­kräfte

Behandlungs­pflege: Pflege auf ärztliche Anordnung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Behandlungspflege erhalten Sie nach Operationen oder Unfällen, bei Krankheit, zur Krankheitsbeobachtung oder dann, wenn eine Verschlimmerung der Krankheitsbeschwerden vermieden werden soll.
  • Zu den Leistungen der Behandlungspflege zählt alles, was eine fördernde oder stabilisierende Wirkung auf den Gesundheitszustand haben kann, z.B. Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung oder die ärztliche Assistenz. Als Formen gibt es die medizinische Behandlungspflege, die Krankenhausvermeidungspflege und die Sicherungspflege.
  • Behandlungspflege wird ausschließlich auf ärztliche Anordnung erbracht - durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. Sie findet in stationären Einrichtungen oder zu Hause statt. Angehörige können keine Behandlungspflege leisten. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.
  • Die Behandlungspflege wird der Krankenversicherung zugeordnet. Deshalb erfolgt die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse oder Private Krankenversicherung (PKV). In der PKV besteht Anspruch auf Leistungen und Kostenübernahme laut Ihrem vereinbarten Tarif.
1 von 7
Definition
Die Behandlungspflege sorgt für Ihre medizinische Versorgung im Alltag - sie dient der Förderung und Stabilisierung des Gesundheitszustands. Erfolgt sie zu Hause, kann sie gemeinsam mit Grundpflege und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen verordnet werden, sofern dies erforderlich ist.

Benötigen Sie beispielsweise nach einer Krankheit, OP oder nach einem Unfall im Alltag Hilfe bei Ihrer medizinischen Versorgung? Dann kann Ihr Arzt Ihnen Behandlungspflege verordnen. Bei der Behandlungspflege geht es ausschließlich um medizinische Leistungen, die Sie oder Familienangehörige nicht selbstständig durchführen können: z.B. Verbandswechsel, zuverlässige Medikamentenversorgung oder genaues Blutdruck messen.

  • Die Leistungen der Behandlungspflege dienen dazu, Ihre Krankheit zu lindern oder zu heilen. Außerdem kann die Behandlungspflege verordnet werden, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Ziel kann auch eine dauernde Behandlung sein.
  • Die Behandlungspflege erfolgt in einer stationären Einrichtung oder bei Ihnen zu Hause – ausnahmslos durch ausgebildete Pflegekräfte mit einer Weiterqualifikation in der Behandlungspflege, mit Behandlungspflegeschein LG1 & LG2.
  • Behandlungspflege kann einzeln verschreiben werden oder als Teil der sogenannten häuslichen Krankenpflege.

§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V

Lässt sich durch eine medizinische Versorgung zu Hause ein Krankenhausaufenthalt verkürzen oder vermeiden, spricht man von einer sogenannten Krankenhausvermeidungspflege. Ihr Arzt kann diese verordnen, sofern die medizinische Pflege zu Hause eine Alternative zur Klinik darstellt. Die meisten Patienten empfinden es als sehr angenehm, in ihren eigenen vier Wänden bleiben zu können. Krankenhausvermeidungspflege ist bis zu vier Wochen möglich.

Krankenhausvermeidungspflege umfasst: Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Lesen Sie dazu mehr unter Leistungen der Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege.

PKV-Versicherte: Sofern Ihr Tarif hauswirtschaftliche Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege vorsieht.

2 von 7
Ärztliche Verordnung & Ausführung
Um Behandlungspflege zu erhalten, müssen Sie diese von Ihrem Arzt verordnet bekommen. 

Voraussetzung für die Behandlungspflege ist die Verordnung durch einen ArztWenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit medizinisch versorgt werden müssen, kann ein Arzt Ihnen diese Art der Pflege verschreiben. Die Einstufung in einen Pflegegrad  ist dabei nicht notwendig.

Weitere Voraussetzung ist eine Krankenversicherung (privat oder gesetzlich). In Deutschland ist das durch die Versicherungspflicht gegeben. Inzwischen gehört es zum Verständnis der meisten Privaten Krankenversicherungen, die Behandlungspflege als notwendige medizinische Maßnahme zu zählen.

Manchmal lässt sich durch die medizinische Versorgung zu Hause ein Krankenhausaufenthalt vermeiden. Man spricht dann von Krankenhausvermeidungspflege.

Prinzipiell haben Privatversicherte Anspruch auf die vertraglich festgelegten Leistungen. Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif können diese bei häuslicher Behandlungspflege unterschiedlich ausfallen. Gesetzlich Versicherte haben über das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Pflege. 
Die medizinische Behandlungspflege darf ausschließlich von examinierten Fachkräften aus der Kranken- und Altenpflege ausgeführt werden. Für die Behandlungspflege gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte: Dazu zählt z.B. die Fort- und Weiterbildung für delegierbare Behandlungspflege für anerkannte Pflegehelfer/-kräfte (Behandlungspflegeschein LG1 und LG2). Dienste für ambulante Pflege können Behandlungspflege leisten.
 
Lesen Sie im Ratgeber Pflegesachleistungen, worin sich Behandlungspflege von der Pflegesachleistung (ambulante Pflegedienste für GKV-Versicherte über Pflegekasse) und Kostenersatz (z.B. Kostenübernahme von ambulanten Pflegediensten für PKV-Versicherte über Pflegeversicherung) unterscheidet.
 
  • Zu beachten: Kann eine Behandlungspflege durch Angehörige stattfinden? Nein, das ist nicht möglich.
Sie wünschen eine persönliche Be­ratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprech­partner vor Ort wird sich um­gehend bei Ihnen melden.
3 von 7
Verordnete Leistungen
Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden in vier Leistungsgruppen unterteilt, z.B. Behandlungspflege Leistungsgruppe 1. Grundlage für die Gruppen sind die „Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Verordnung von häuslicher Krankenpflege“. Im Folgenden finden Sie Beispiele für Behandlungspflege.

Nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V. Der verordnungsfähige Leistungskatalog der Behandlungspflege nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V

Wischen um mehr anzuzeigen

Leistungsgruppe
Beispiele für Leistungen Behandlungspflege
Leistungsgruppe 1 Behandlungspflege einfacher Art mit geringem Aufwand, z. B. Blutzuckermessung, Blutdruckmessung, Einstellen des Beatmungsgeräts oder Insulininjektionen
Leistungsgruppe 2 Einfache Pflegemaßnahmen mit höherem Aufwand, z. B. Anziehen von Kompressionsstrümpfen (ab Kompressionsklasse I), dermatologische Bäder oder Flüssigkeitsbilanzierung
Leistungsgruppe 3 Pflegemaßnahmen mit höherem Aufwand bzw. qualifizierter Art, z. B. Versorgung und Überprüfung von Blasenspülung, Anlegen bzw. Wechseln von Kompressionsverbänden oder Einlegen, Wechseln oder Entfernen eines Katheters
Leistungsgruppe 4 Behandlungspflege besonders zeitaufwendiger Art bzw. hoher erforderter Sachkunde, z. B. Versorgung eines Dekubitus Grad 3, Einlauf oder Legen bzw. Wechseln einer Magensonde
Behandlungs­pflege nach Sozial­gesetzbuch (SGB) V
Die Behandlungspflege kann im Rahmen der sogenannten häuslichen Krankenpflege durchgeführt werden:  Hier bilden Behandlungs- und Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung drei Säulen und damit ein Paket. Die Leistungen dieses Pakets erfolgen aufgrund einer ärztlichen Verordnung.
Beachten Sie: Als Versicherter in der Privaten Krankenversicherung haben Sie, abhängig von Ihrem Tarif, möglicherweise Anspruch auf die medizinischen Leistungen der Behandlungspflege und Grundpflege. Ob Sie darüber hinaus hauswirtschaftliche Versorgung (Haushaltshilfe) beanspruchen können, hängt von Ihren tariflich vereinbaren Leistungen ab.
4 von 7
Dauer
In der Regel stellt Ihr Arzt zunächst für 14 Tage eine ärztliche Verordnung für Behandlungspflege aus. Eine Verlängerung ist je nach Bedarf möglich.

Eine generell festgelegte Dauer gibt es nicht. Die Erstverordnung gilt in der Regel für 14 Tage. Der betreuende Arzt muss danach anhand Ihres Gesundheitszustands entscheiden, ob und für wie lange er eine weitere Pflege verordnet. Entscheidet er, dass eine Krankenhausvermeidungspflege nötig ist, so ist dies über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen möglich. Auch hier ist in besonderen Fällen eine Verlängerung möglich.

Hinweis: Sollten Sie Behandlungspflege über einen längeren Zeitraum als 14 Tage benötigen, dann kann eine Folgeverordnung in Betracht gezogen werden. Diese muss von Ihrem Arzt verordnet und begründet werden. Ist absehbar, dass mehr als sechs Monate lang Bedarf an Grundpflege z.B. durch Pflegedienst und medizinischer Behandlungspflege benötigt wird? Dann kann es nötig sein, Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung zu beantragen. Hierzu müssen Sie Ihren Pflegegrad feststellen lassen.

5 von 7
Kosten­übernahme & Erstattung
Die Kosten für die Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen, sofern diese Pflegeart von einem Arzt verordnet worden ist. Finden Sie hier alle Infos zu Eigenanteil, Genehmigungsvorbehalt und Kostenübernahme:
Die Kosten der Behandlungspflege sind abhängig davon, welche Leistungen der Pflegekräfte Sie in welchem Umfang benötigen. Entscheidend für die Kostenhöhe ist zudem, ob Sie häusliche Krankenpflege (mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung) verordnet bekommen oder nur die Behandlungspflege. Diese Entscheidung trifft Ihr Arzt.

Die Behandlungspflege nimmt bei den Pflegeleistungen eine Sonderstellung ein: Sie ist eine spezielle Pflege und wird nicht der Pflegeversicherung zugeordnet. Weder die gesetzlichen Pflegekassen noch die privaten Pflegeversicherungen (beides Träger der Pflegepflichtversicherung) übernehmen die Kosten der Behandlungspflege.

Für die Kostenübernahme sind allein die Krankenkassen zuständig. Stichwort: Häusliche Krankenpflege Kosten? Kann die Behandlungspflege zu Hause stattfinden, umfassen die Kosten ein Paket aus: medizinische Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.

Sind Sie gesetzlich versichert? Dann übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Regel die Kosten der Behandlungspflege. Die Leistung der Behandlungspflege muss dabei ärztlich verordnet sein. Hierbei gilt der sogenannte Genehmigungsvorbehalt: Die GKV überprüft, ob die Maßnahmen (stationär oder häuslich) auch tatsächlich dazu dienen, Ihre Krankheit zu heilen bzw. die Beschwerden zu lindern. Der ambulante Pflegedienst/Pflegefachkraft Ihrer Wahl rechnet die Leistungen nach der Genehmigung direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Ein Eigenanteil ist für Sie gesetzlich vorgeschrieben. Er beträgt pro Verordnung maximal zehn Euro sowie zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage im Jahr. Bei einer Schwangerschaft oder nach der Entbindung entfällt diese Zuzahlung. Das gilt auch für Menschen, die chronisch krank sind oder Grundsicherung beziehen.

Behandlungspflege Private Krankenversicherung: Die Privaten Krankenversicherungen prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Heilung oder Linderung der Krankheitsbeschwerden beitragen - oder ob dadurch z.B. ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden wird (Krankenhausvermeidungspflege).

Achten Sie als privat Krankenversicherter darauf, dass Ihr Tarif eine Kostenübernahme für Behandlungspflege grundsätzlich beinhaltet, beziehungsweise wie hoch Ihr Eigenanteil ist: Die Übernahme der Kosten durch die Private Krankenversicherung ist nicht immer Bestandteil der Tarifleistungen. Den genauen Versicherungsumfang sollten Sie vor Vertragsabschluss prüfen, damit Ihre Versorgung im Falle einer notwendigen medizinischen Pflegeleistung sichergestellt ist. Die Abrechnung von "Private Krankenversicherung Behandlungspflege" erfolgt wie in Ihrem PKV-Tarif vereinbart.

6 von 7
Häusliche Versorgung z.B. nach Krankenhaus

Die Sicherungspflege kann verordnet werden, wenn dies zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Wenn es im Haushalt keine Personen oder Angehörige gibt, die eine Versorgung langfristig übernehmen können, soll sie den ärztlichen Behandlungserfolg in den eigenen vier Wänden sicherstellen.

  • Sicherungspflege kann auf ärztliche Anordnung unbefristet erteilt werden. Sie umfasst die gleichen Maßnahmen wie die zeitlich befristete Behandlungspflege.
  • Sicherungspflege wird vom Arzt im Anschluss an bzw. im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet. Das inkludiert zum Beispiel die regelmäßige Wundversorgung, Arzneimittelgabe oder Injektionen.
  • Sie findet in der häuslichen Umgebung statt und wird durch professionelle Pflegekräfte/Pflegedienste übernommen.

Im Vergleich dazu sichert die stationäre "Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt" (laut neuer Pflegereform 2021/22) die übergangsweise Behandlungspflege im Krankenhaus.

Bundesministerium für Gesundheit 2022: "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung"

Die passende Versicherung
7 von 7
Häufige Fragen
  • Wann wird üblicherweise vom Arzt medizinische Behandlungspflege verordnet?

    Benötigen Sie nach einem Unfall oder Krankheit vorübergehend Hilfe bei der medizinischen Versorgung, kann Ihnen Ihr Arzt Behandlungspflege verordnen. Beispielsweise für folgende Tätigkeiten:

    • Verabreichung von Medikamenten
    • Anlegen von Verbänden
    • Injektionen und Infusionen
    • Messen von Blutdruck oder Körpertemperatur
    • Spülungen und Einreibungen
    • Stomabeutel wechseln und Katheterpflege
  • Benötige ich einen Pflegegrad, um die "Behandlungspflege Private Krankenversicherung oder Behandlungspflege GKV" in Anspruch nehmen zu können?

    Nein, medizinische Behandlungspflege verschreibt Ihr Arzt unabhängig von Pflegegraden.
  • Kann ich selbst entscheiden, wann und wie oft die Pflegekraft zur Behandlungspflege zu mir kommt?

    Nein, Dauer und Häufigkeit der benötigten Pflegeunterstützung legt Ihr Arzt bei der Verschreibung der Behandlungspflege fest.

    Zu welcher Uhrzeit und an welchen Wochentagen die Pflegekraft dann bei Ihnen vorbeikommt, können Sie ggf. direkt mit dem Pflegedienst absprechen. In der Regel sind ambulante Pflegedienste jedoch gut ausgelastet und können nicht auf alle Wünsche eingehen.

  • Sind auch die Kosten für Medikamente im Rahmen der Behandlungspflege enthalten?

    Nein, die Kosten der Medikamente sind nicht über eine verordnete Behandlungspflege gedeckt. Die Behandlungspflege Medikamentengabe, also das Verabreichen der Medikamente, ist hingegen Teil der medizinischen Krankenpflege.
  • Was ist Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt und beinhaltet sie auch Behandlungspflege?

    Ja. Als Paket umfasst die Übergangspflege neben der Grund- und Behandlungspflege die Aktivierung des Versicherten, Arzneimittel, Hilfsmittel, Unterkunft und Verpflegung ebenso wie das Entlassungsmanagement im Krankenhaus.

    Die Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt wurde mit der Pflegereform 2021/2022 neu beschlossen: Sie betrifft Patienten, die sich nach einer OP oder stationären Behandlung zu Hause noch nicht selbst versorgen können. Oder, wenn weder eine Pflege zu Hause noch eine Kurzzeitpflege sichergestellt werden können.

    Die Übergangspflege findet direkt im Krankenhaus statt und ist somit keine häusliche Pflege. Pro Krankenhausbehandlung sind im Anschluss bis zu zehn Tage Übergangspflege möglich. Voraussetzung ist, dass die Versorgung des Patienten nicht anders gewährleistet werden kann.

Ihre Meinung ist uns wichtig
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung der Allianz?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Kranken­versicherung.
+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.