Benötigen Sie beispielsweise nach einer Krankheit, OP oder nach einem Unfall im Alltag Hilfe bei Ihrer medizinischen Versorgung? Dann kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen Behandlungspflege verordnen. Bei der Behandlungspflege geht es ausschließlich um medizinische Leistungen, die Sie oder Familienangehörige nicht selbstständig durchführen können: z.B. Verbandswechsel, zuverlässige Medikamentenversorgung oder genaues Blutdruck messen.
- Die Leistungen der Behandlungspflege dienen dazu, Ihre Krankheit zu lindern oder zu heilen. Außerdem kann die Behandlungspflege verordnet werden, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Ziel kann auch eine dauerhafte Behandlung sein.
- Die Behandlungspflege erfolgt in einer stationären Einrichtung oder bei Ihnen zu Hause– ausnahmslos durch ausgebildete Pflegekräfte mit einer Weiterqualifikation in der Behandlungspflege, mit Behandlungspflegeschein LG1 & LG2.
- Behandlungspflege kann einzeln verschreiben werden oder als Teil der sogenannten häuslichen Krankenpflege.